Skr. 118.
Marburg, Sonntag, 15. Mai 1881.
XVI.
An« eigen nimmt entgegen: >ft Expedition d.vlattes, sowie d-Lnuoncen-Lureaur von Th. Dietrich & 6o. in Hoffet und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt aJR.; Laasenstein & Seglet i» ^ankfnrt c. 9JL, Berti». Leipzig, Süln le.; Rudolf Swfle in Sc-ti», Frank-
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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Bluttes sowie d-Rnnoncen-Bureuur von G-L-Daube & 6o. in Frankfurt a. M; JLger'sche Buchhandlung daselbtz; Hermannffch« Buchhandl. daseldH; JuvaliLendant in Feriin; L Thienes in rütkftü; L. Schlotte in
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Lettisches Reich.
Berit«, 13. Mai. Die Uufallversicherungs-Kommis- ston des Reichstages genehmigte in zweiter Lesung die Paragraphen 1 und 2 deS Gesetzentwurfs unverändert nach den Beschlüssen der ersten Lesung; die im § 3 des Entwurfes vorgesehene Reichsversicherungsanstalt wurde durch Vereinbarung dcS Centrums und der Deutschkonservativen beseitigt, wonach die Versicherung durch Veranstaltung und unter Aufsicht der Einzclstaatcn zu erfolgen hat. Seitens der Vertreter der Reichspartei erklärte von Frankenberg, daß sie nur zustimmten, weil sie sich in einer Zwangslage befänden und weil sie schlechterdings in dieser wichtigen sozialen Frage etwas zu stände bringen wollten. Die Re- gierungskommissäre erklärten, daß die Regieruug, da die Reichsverstcherungsanstalt keine Aussicht habe, zu reüssieren, sich mit der Versicherung durch die Einzelstaaten begnügen wolle.
•• Berlin, 13. Mai. Dem Bundesrat ist seitens des Reichskanzlers mit Bezug auf § 139a der Gewerbe- Ordnung ein Entwurf von Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken nebst einer erläuternden Denkschrift zugegangen. Danach treten auf solchen Bergwerken, deren Betrieb auf eine doppelte tägliche Arbeitsschicht eingerichtet ist, die Beschränkungen deS § 136, Absatz 1 unc 2 der Gewerbeordnung für die über Tage beschäftigten jugendlichen Arbeiter männlichen Geschlechts über 14 Zahle mit folgenden Maßgaben außer Anwendung: Die erste Schicht darf vor fünf Uhr morgens nicht beginnen, die zweite nicht nach 10 Uhr abends schließen, beide höchstens 8 Stunden dauern. Die Pausen müssen zusammen mindestens eine Stunde ausmachen. Vor Beginn der Beschäftigung ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich, daß körperliche Entwickelung die Beschäftigung gestattet. In den ArbeitSräumen müssen die vorstehenden Bestimmungen durch AuShang zur Kenntnis gebracht werden. In der Denkschrift wird bemerkt, daß die Durchführung der Vorschriften der Gewerbeordnung über die bezügliche Beschäftigung in einzelnen Revieren, namentl ch auf den niederrheinisch-westfälischen und auf den bayerischen Gruben Schwierigkeiten gefunden haben und dadurch die vorstehenden Veränderungen veranlaßt seien. — Die beiden sogenannten Großen Paraden, welche die Frühjahrsbesichtigung der Garde- Infanterie abschließen, finden am 30. Mai auf dem Tempelhofer Felde bei Berlin und am 31. Mai im Lustgarten zu Potsdam vor dem Kaiser statt. — Kein Ausspruch des Fürsten Bismarck in seiner letzten Rede ist der Fortschrittspartei unangenehmer gewesen als der, daß sie und die Sozialdemokraten zu gelegentlichen Wahlbündnissen sich die Hand gereicht haben und daß man befürchten muffe, daß zwischen ihnen eine Art Kartellverhältnis für die Wahlen eingetreten sei. Die fortschrittlichen Blätter sprachen aber ganz anders als jetzt, als sie noch in der Triumpfstimmung über die Wahlsiege in Altenburg, Weimar u. s. w. waren. Damals hat man gerühmt, die Stimmen der Sozialdemokraten gewonnen zu haben. Daß der Ausgang der Altenburger Wahl durch die Sozialdemokraten entschieden worden, ist eine notorische Thatsache. lieber* Haupt kann wohl nichts selbstverständlicher sein, als daß der revolutionäre, von der sozialdemokratischen Agitation nicht mehr loszulösende Teil der Arbeiterbevölkerung überall da mit der Fortschrittspartei gehen wird, wo er seine eigenen Kandidaten durchzubringen hoffen darf. Dagegen darf die Regierung darauf rechnen, daß der Tell der Arbeiterbevölkerung, dem es nicht um Revolutton, sondern um soziale Besserung zu thun ist, sich nach und nach der Regieruug anschließen wird, wenn diese in ihren Bestrebungen, die Lage der arbeitenden Klasse zu verbessern, trotz allen Widerstandes nicht ermüdet.
Rordhausen, 11. Mai. Der heutige Tag war für die Stadt Nordhausen ein hoher, seltener Festtag! Zum ersten mal während seiner Regierung passierte Sc. Majestät unser allgeliebter und hochverehrter Kaiser die Stadt, welche seit 1855 ihren Landesherrn nicht in ihren Mauern gesehen hatte. Tausende von Menschen hatten sich heute Nachmittag auf und am Bahnhof ausgestellt und harrten erwartungsvoll deS Extrazuges, welcher den kaiserlichen Herrn von Wiesbaden nach Berlin zu führen bestimmt war. Gegen 5 Uhr traf der Zug ein und tausendstimmiger Hochruf erscholl, als Se. Majestät dem Salonwagen entstieg, und begrüßt von Sr. Durchlaucht dem regierenden Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, der eigens von Sondershausen herübergekommen war, und geleitet von den Spitzen der hiesigen Behörden nach dem festlich geschmückten Kaisersalon des Bahnhofes schritt, wo Herr Gastwirt
Schneegaß das bestellte Diner serviert hatte. Nachdem die Vorstellung der befohlenen hohen Beamten der Stadt stattgefunden, nahmen Se. Majestät und Gefolge daS Diner ein, zu welchem auch Herr Oberbürgermeister Riemann, Herr KreiSlanorat v. Davier und Herr Landgerichtspräsident Holtze zugezogen wurden. Nach einstündigem Aufenthalte trat Se. Majestät heraus und schritt die lange Front der 4 hiesigen Kriegervereine, welche Spalier ge- bilbet hatten, entlang und richtete huldvoll an einzelne Veteranen daS Wort. Das frische, rüstige Aussehen deS greisen Herrn wurde mit großer Freude bemerkt. Ein kunstvoller Baumkuchen und ein prachtvolles Blumenbouquet wurde als Andenken an Nordhausen zu dem kaiserlichen Wagen getragen. Unter dem freudigsten Jubelrufe der Menge fuhr gegen 6 Uhr der kaiserliche Extrazug ab.
Mainz, 13. Mai. Die gestern Abend dem Großherzog und feinen Kindern von der hiesigen Bürgerschaft bargebrachte Ovation war das Großartigste, was in den letzten Jahren hier gesehen wurde. An dem Festzug, an welchem sich sämtliche Vereine und Korporationen der hiesigen Stadt beteiligt hatten, nahmen ca. 6000 Personen und nahezu 2000 Laternen- und Fackelträger teil; sechs Musikchöre hatten sich an dem Zuge beteiligt und 47 Fahnen und Standarten wurden mitgetragen. Außer der Bürgermeisterei und den Stadtverordneten waren auch Deputationen Der Hessischen Ludwigsbahn, der Köln-Düsseldorfer und der Mainzer Schleppschifffahrts-Gesellschaft vertreten. Auf dem Platze vor dem großherzoglichen Palais waren mindestens 20000 Menschen versammelt. Herr Oberbürgermeister Dr. Dumont brachte das Hoch auf. den Großherzog aus und tausendstimmig war der Jubel, als hieraus die Musik die Nationalhymne anstimmte. Der Großherzog war von dieser Ovation derart ergriffen, daß er nicht sprechen konnte. Heute Mittag fand im Palais großes Diner statt, zu welchem nur die katholische und protestantische Geistlichkeit zugezogen war. Die Prinzessinnen Viktoria und Ella von Hessen werden sich künftigen Mittwoch, den 18. Mai, von hier zum Besuch ihrer Großmutter, der Königin von England nach London begeben.
SMS! irrt.
Paris, 13. Mai. Sämtliche Morgenblätter sprechen sich zustimmend über die gestrige ministerielle Erklärung aus. AuS Tunis wird gemeldet: Die französischen Truppen sind gestern Vormittag in Manubia in der Nähe von Tuuis eingetroffen; General Breard benachrichtigte den Generalkonsul Roustan, er stehe zu seiner Disposition. — Gestern Morgen um 8 Uhr erbat sich der Generalkonsul Roustan bei dem Bey von Tunis Audienz für den General Brsard, welche der Bey mittags für den Nachmittag um 4 Uhr zugestand. General Bröard verlas einen 10 Artikel umfassenden Vertrag, dessen Hauptbestimmung die Einsetzung eines französischen Minifterresidemeu in Tunis zur Ueberwachung und Ausführung der Vertragsbestimmungen fcstsetzt. Der Bey erbat sich Bedenkzeit, unterzeichnete den Vertrag um 8 Uhr und verlangte, die französischen Truppen sollten Tunis nicht betreten, was übrigens niemals französischerseits beabsichtigt war. Wie verlautet, wird Roustan französischer Ministerresident. Der Verkehr deS Bey mit dem französischen Vertreter bewegte sich in den höflichsten Formen. — Im Senate teilte Minister Ferry mit, der vom Ley von Tunis unterzeichnete Vertrag werde der Kammer ehebaldigst zur Ratifikation vorgelegt werden. AlS wesentlichste Bestimmungen deS Vertrags bezeichnete Ferry: die militärische Besetzung solcher Posttionen, welche die französichen Militärbehörden für die Sicherheit der Grenzen und der Küsten notwen ig erachtM Frankreich garantiert dem Bey die Sicherheit seiner Herson, seines Staates und seiner Dynastie. Betreffs der zwischen dem B.y und den europäischen Staaten bestehenden Verträge betrachtet Frankreich sich als Garanten. Der Bey verpflichtet sich, künftig keinen internationalen Vertrag abzujchließen, ohne vorheriges Einverständnis Frankreichs. Nach außen übernehmen die französischen Diplomaten die Vertretung der tunesischen Interessen. Frankreich regelt daS tunesische Finanzsystem im Einvernehmen mit dem Bey. Eine weitere Konvention bestimmt die Ziffer und tat Erhebungsmodus der Kricgskontri- butionen von den nicht unterworfenen Stämmen, wofür der Bey sich als Garanten betrachtet. Der Bey verpflichtet sich, die Einfuhr von Waffen und Munition von der Küste aus zu verhindern.
Petersburg, 13. Mai. Dem „Golos" zufolge wäre der am 10. Mai verhaftete wichtige Verbrecher ein Marineoffizier; derselbe soll der Beteiligung an dorn
Explosionsattcntate im Winterpalais am 17. Februar 1880, sowie der Anlegung der Mine in der kleinen Gartenstraße überführt sein. Derselbe wird auch der Entwendung von Dynamit aus den Krondepots zur Anlegung von Minen beschuldigt.
Kottftautiuopel. 13. Mai. In der gestrigen Konferenz in der griechischen Frage sollen die Türken vier neue Punkte vorgeschlagen haben, wonach die Muselmanen tu dem cebierten Gebiet von der Militärpflicht so lange befreit fein sollen, als die Griechen, welche türkische Unter* thauen sind hiervon befreit sind; ferner die DeSamierung Volo'S; sodann, daß wegen Nichtausführung irgendwelcher Konventions-Stipulation keine Berufung auf die griechische Verfassung stattfinden soll; endlich sollen die in der Türkei wohnenden Griechen der Gerichtsbarkeit der gewöhnlchen Gerichte unterstehen. Die Pforte ersuchte den Fürsten von Bulgarien um nähere Mitteilungen betreffs der in seiner Proklamatton abgegebenen Erklärung und wird mit sich den Mächten wegen dieser Angelegenheit in Verbindung setzen. ES verlautet, der Fürst von Bulgarien beabsichtige folgende Verfassungsänderungen zu verlange»: Verminderung der Zahl der Deputierten, Ausschließung der Beamten aus der Nationalversammlung, Vermehrung der vom Fürsten zu ernennenden Deputirten.
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Hesseu-Raffau.
Marburg, 13. Mai. (Strafkammer Kgl. Landgerichts.) Vor den Schranken erschienen: 1) Der 19 jährige Stellmacher Joh. Heinrich Wilh. Pfeiffer ans Grevenhagen begleitete feine nach Amerika auswandernde Schwester nach Bremen, löste sich da ein Billet nach Amerika und begab sich am 20. April in Bremerhafen zu Schiff, wo er jedoch von der revidierend.« Polizei abgefaßt und verhaftet wurde. Angeklagter behauptet hmte, entgegen feinen früheren Auslastungen, daß er feine Schwester nur zum Schutze hätte begleiten wollen und dazu in Bremen erst von ihr beredet worden fei, die Absicht, der Militärpflicht sich zu entziehen, habe er nicht gehabt. Aus Briefen und Angaben des heimatlichen Bürgermeisters ergiebt sich jedoch, daß Pfeiffer die Absicht hatte, auszuwandern, nachdem er sich dieses Frühjahr bei der Musterung nicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter diesen Umständen keine Geld-, sondern Gefängnisstrafe von 1 Monat, beim Erkennen einer Geldstrafe aber Konfiskation des beim Angeklagten gefundenen Koffers nebst Inhalt zur Deckung Der Strafe. Der Angeklagte behauptet jedoch, der Koffer und dessen Jnhatt sei nicht sein, sondern feiner Schwester Eigentum. DaS Urteil lautete auf 3 Wochen Gefängnis abzüglich 14 Tagen, als durch die Untersuchungshaft verbüßt. 2) Kaufmann Fciedr. Schröder von Frielendorf ist wegen Beleidigung des praktifchen Arztes Dr. Hagemann zu Frielendorf, den er auf öffentlicher Straße beschuldigte, jein Kind umgebracht zu haben, vom «Schöffengericht Ziegenhain zu 20 Mark event. 8 Tagen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung hat die Amt«, anwalstchaft Berufung eingelegt und eine höhere Strafe beantragt. Der Angeklagte, der sich selbst einige medizinische Kenntnisse anmaßt und bereits wegen ärztlicher Pfuscherei bestraft ist, suchte zwar in einer weitschweifigen Krankengeschichte des Kindes darzuthun, daß der Arzt an dem Tode seines Kindes schuldig sei, doch kann er die Beleidigung nicht ableugnen und beantragt deshalb die Staatsanwaltschaft mit Rücksicht auf die Stellung eines Arztes dem hier der schwerste Vorwurf, der ihn treffen könne, gemacht worden, eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen. Der Verteidiger Herr Rechtsanwalt Weicker dagegen, plaidiert für die Belastung der erkannten Strafe, da gewiß das Schöffengericht alle Verhältnisse erwogen; der Beleidigte habe ja außerdem den Angeklagten einen „Pfuscher" genannt. Die Strafkammer erkannte auf 50 M. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängnis. 3) Müller Louis Wilke von Herzhausen, 60 Jahre alt, ist vom Schöffengericht Vöhl wegen Beleidigung des Gendarmen Adam zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt, hat aber hiergegen Berufung eingelegt, da er mit dem Ausdruck „schmutzig" nicht den Gendarmen, sondern einen Dritten gemeint habe. Die Staatsanwaltschaft findet in der Zeugenaussage keinen Grund, für eine mildere Strafe das Wort zu nehmen, sondern beantragt Bestätigung des ersten Erkenntnisses, zumal ja der Augeklagte dem Gericht bekannt und derselbe schon mehrfach wegen Beleidigung bestraft fei. Auch der Gerichtshof findet keine Veranlassung das Urteil zu ändern. 4) Tapezierer Christ. Maret von Treysa, bereits wegen Jagt- und Fischereivergehen öfter bestraft, ist befchuldigt, während der gesetzlichen Schonzeit unberechtigt dem Wil? Schlingen gestellt zu haben und zwar