»?. 107.
-Marburg, Sonntag, 8. Mai 1881.
XVI.
in* eigen nimmt emgegtn: Ht Expedttimt b.Blatte«, totste d.Aanoncen-Bureaux von TS, Dietrich & ko. in jicsiel anb Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Bstuftcin & ißoglet in
rkfurt a- M., Berlin.
jtg, Köln ii.; Rudolf
Aoßr in Berlin, Frank-
OvkcheM jfitmio
Anzeigen nimmt! entgegen die Expedition d. Blatte« sowie d.Annoneen-Bureanr von G-L-Daube &6o. in
Frankfurt a. M; JSgerssche Buchhandlung daselbstj; Herrnmm'fche Luchhandl.
♦ daselbst; Invalid rudau! in Berlin: W- Thiene« in Oöetfeb: S. Schlotte in Bremen.
«rscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „AünstrirteS BnnntagftllCtt" durch die Expedition («o ch'fche Buchdruckeret) bezogen Bi Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 3 «ark 50 Pf,. (epi. Bestellgebühr). — InsettionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf,. Für in bet Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pf,, berechnet.
revtsches Reich.
*♦ Berlin, 6. Mai. AuS Veranlasiung der Feier der goldenen Hochzeit des Kaisers ist von Freunden deS Waldes und Waidwerks, wie seinerzeit berichtet worden, eine Stiftung begründet und von Sr. Majestät unter dem Namen „Wilhelm-Stiftung' genehmigt worden. Diese Stiftung hat ihren Sitz in Gr. Schönebeck im Regierungsbezirk Potsdam und verfolgt den Zweck, bedürftigen und würdigen Söhnen von preußischen Staats-, Kommunal- und Privat-Forstschutzbcamten ihre Ausbildung für das Forstfach während des Besuchs der Forstschule zu Gr. Schönebeck oder ähnlicher Fortbildungsanstaltcn durch Gewährung von Unterstützungen zu erleichtern. DaS Statut dieser Stiftung ist jetzt vom Kaiser genehmigt worden und wird demnächst im „Jahrbuch der preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung" veröffentlicht werden. — Die „Tribüne" trat meiner neulichen Angabe, daß der Kultusminister nicht die Absicht gehabt habe, jetzt nach der Rheinprovinz eine Reise zu unternehmen, mit der Behauptung entgegen, daß der Regierungspräsident von Hagemeister in Düsieldorf den Landräten seines Bezirks eine solche Reise avisiert habe. Jetzt steht sich das Blatt genötigt, seinen Lesern von einem Schreiben Kenntnis zu geben, in welchem Herr v. Hagemeister erklärt, daß er „über eine bevorstehende Reise, nichts gewußt und daher auch nicht in der Lage gewesen sei, die Landräte hiervon zu benachrichtigen." — Die „Rat.-Ztg." sagt heute u. A., für den Reichskanzler gebe es eine abgeurteilte Sache nur, wenn sie in seinem Sinne entschieden sei. Unabhängig von der Möglichkeit augenblicklicher Durchfühmng bringe er den abgewiesenen Antrag wieder, spreche, agitiere dafür. Das sei tief unparlamentarisch, sogar absolut antiparlamentarisch. Abgesehen von der Frage der allgemeinen Richtigkeit dieser Behauptung, die wir heute nicht beleuchten wollen, ist zu bemerken, daß die Vorlage auf Abänderung der Verfassung behufs Aufhebung der alljährlichen Budgetberatung von der „Rat. Z." sehr unrichtig als Beispiel benutzt wird, daß der Kanzler einen abgewiesenen Antrag wieder einbringe. Denn diese Vorlage ist in der vorigen Session eingebracht, aber dann, wie der Kunstausdruck lautet, in der Kommission begraben worden. Will die „Rat.-Ztg." nun behaupten, daß schon das bloße Begraben in der Kommisiion die Regierung verpflichten solle, von einem gesetzgeberischen Plane, wie dringend immer die Gründe für denselben sein mögen, abzusehen? Soll die Regierung nicht einmal das Recht haben, ihre Gründe vor dem Reichstage und vor dem Landtage zu entwickeln? Dies wäre eine Auffaflung des Parlamentarismus, die nicht einmal richtig ist für die Länder, in welchen eine parlamentarische Regierung besteht. — In der Sitzung vom 3. Juni 1870 hat der Bun esrat beschlossen, daß die von den Steuerbehörden eines norddeutschen
Der Dreibirkeuhof.
Roman von August Butscher.
(Fortsetzung.)
Eva weinte, weinte viel und schmerzliche Thränen, die in die blaue Flut rieselten. Es war ihr so weh zu Mute wie noch nie. Der Kahn verwickelte sich in das Gebüsch des jenseitigen Ufers und lag nun regungslos. Eva merkte es nicht- Goldene Blätter raschelten auf sie nieder, und kluge Vogelaugen blickten neugierig nach ihr hin. So lag sie, unbeweglich: ein^Stück Himmelsbläue wölbte sich über ihr, und einzelne «Sonnenstrahlen suchten ihr thränendes Auge.
Verlassen war sie, aber nicht allein.
Von der Seite, nach welcher der Nachen jetzt seinen Schnabel kehrte, war vor einigen Minuten Friedel dahrr- geschritten. Auf der Achsel trug er die Jagdflinte. Seine rechte Hand hielt einen Hasen an den Hinterläufen gefaßt, so daß desien blutiger Kopf ost den Boden streifte. Friedels Blick war finster zur Erde gerichtet.
Auf einmal hatte er Stimmen vernommen. Er fing noch die letzten Worte auf, die zwischen Johannes und Eva gewechselt wurden. Ein häßliches Lächeln der Befriedigung schlich über seine aufeinandergepreßten Lippen, als er die Abweisung vernahm. Geräuschlos schlich er an den Büschen hin und stand nun halb gedeckt dem Kahne gegenüber. Sein Auge brannte heiß auf der Gestalt vor ihm, und nun, gleichsam wie geweckt von dem sengenden Strahl, fuhr Eva in die Höhe und stieß einen Schrei aus. Friedel war hervorgctreten, und lange starrten sich die Beiden an.
Eva'S Leib überflog ein heftiges Zittern; eine namrn-
StaateS erteilten Anerkenntnisie über Branntweinsteuer- Bonifikationen bei den Steuerkassen eines anderen Staates in gleicher Weise in Zahlung auf geschuldete Branntweinsteuer gegeben werden können. Das Bedürfnis einer gleichen Bestimmung macht sich jetzt bezüglich der über oie Bonifikationen für exportierten Zucker ausgestellten Anerkenntnisse geltend. Es wirv dem allseittgen Interesse entsprechen, daß der Zuckerfabrikant eines Staates, der über ein AuSgangö- amt eines anderen Staates exportiert, die erhaltenen und zur kompensierenden Ausgleichung der Steuer besttmmten Anerkenntnisse da verwenden kann, wo die Steuer fällig geworden ist. Hierzu kommt noch ein anderer Umstand. Rach dem Schlußprotokoll zu der Uebereinkunft vom 25. April 1861 können diese Anerkenntnisse nur bei den Hebestcllen desjenigen Bundesstaates, von dessen Behöroe sie ausgestellt sind, in Zahlung für zu entrichtende Rübenzuckersteuer gegeben werden und sind frühestens am 15. des dritten Monats nach demjenigen Monat, für welchen die Liquidation lautet, bar einzulösen. Durch den Beschluß des Bundesrats vom 19. März d. I. ist das Hauptzollamt Brake zur Abfertigung von Zucker gegen Zoll- und Steuer- Vergütung ermächtigt worden. In Oldenburg sind keine Rübenzuckerfabriken. Man würde daher bezüglich der Abfertigung durch das Amt Brake nicht in der Lage sein, Anerkenntnisse, die bei der Entrichtung von Rübenzuckersteuer in Zahlung zu nehmen wären, ausstellen zu können. Es erscheint daher der unterm 2. Mai von Seiten Oldenburgs beim Bundesrat gestellte Antrag gerechtfertigt, zu beschließen, daß in gleicher Weise, wie dies für Anerkenntnisse über Branntweinsteuer - Bonifikationen bestimmt ist, die Anerkenntnisse über die Zoll- und Steuervergütungen für anS- geführten Zucker behandelt werden.
Soadershauseu, 3. Mai Seit gestern ist große Freude in unserm Lande verbreitet. Der Fürst hat der die Domainenfrage beratenden Kommission eine Erklärung zukommen lassen, welche dieser immer noch schwebenden Frage ein Ende gemacht hat und, wie auch der „Deutsche" einräumt, selbst die bisherige Opposition zu einer Front- änderung veranlaßte. Der Landtagsprästdeut, Landrat Drechsler, und ver Landschaftsshndikus, Ober-Bürgermeister Hülsemann, haben sich heute bereits zum Fürsten begeben, um demselben den Dank der Kommission auszusprcchen. Die vom Minister gegebene Erklärung des Fürsten soll dahin gehen, daß die Bestimmung der Vorlage, wonach der Fürst jederzeit das Kammergut in eigene Verwaltung zurücknchmen könne, keine Tendenz gegen daS Land habe, sondern nur eine Vorsichtsmaßregel für außerordentliche Fälle sei. Um jedes Bedenken im Lande zu beseitigen, desien Interessen unter allen Verhältnisien gesichert sein sollten, verspreche der Fürst, in einem solchen außergewöhnlichen Falle alljährlich 300,000 M. auS der fürstlichen Kasse zu den Regierungskosten deS Landes beizusteuern.
lose Angst befiel sie und sie war eine Weile außer Stande, ein Glied zu rühren. Sie schien gebannt von diesen verzehrenden Augen, wie der Vogel vom Schlangenblick.
Friedel lehnte sich nun ruhig auf sein Gewehr, sein Auge nahm wieder den gewöhnlichen Ausdruck an, und indem er den toten Hasen in den Kahn fallen ließ, sagte er:
„Ei sieh, wie geschickt, jetzt fahren wir miteinander hinüber I"
Eva hatte sich wieder gefaßt. „Du hast zu befehlen", sagte sie, „denn der Kahn gehört Dir".
Friedel stieg ohne Umstände ein und setzte sich auf die eine Bank, Eva nahm dir andere ein und griff zu den Rudern, die sie in die am Nachenrande angebrachten Eisen- Haken einhing. Da verließ Friedel eilig seinen Platz, setzte sich an Eva's Seite und nahm ihr eines der Ruder aus der Hand.
„Wir wollen miteiauder rüdem, Ev'", sagte er. Eva rückte gegen den Rand. Friedel'S Mienen verfinsterten sich.
„Ev'," begann er dann — und so sehr er eS auch versuchte, er konnte die innere Bewegung nicht verbergen — „Du mußt nicht gar so scheu sein wie eine Wllvkatz'. Ich hab' wohl gehött vorhin, wie Du den Johannes, den flachshaarigen Schleicher hast ablaufen lassen. Es hat mir völlig wohlgethan bis ms Herz."
Er sah sie erregt, an die MaSke der geheucheltm Ruhe war chm unbewußt entfallen.
„Das kann Dir doch ganz einerlei fein,* sagte sie gepreßt und versuchte, das Boot schneller zu bewegen.
„Stell' Dich nicht, als ob Du's nicht wüßtest," fing Friedel wieder an. Sein Ton war zischmd, wie der einer Schlange und in seinen Augen grinste der Dämon des Zornes. „Du weifst eS wohl," fuhr er fort und seine
Mse«»ch, 3. Mai. Zu der gestern und heute hier stattgehabten Jahresversammlung der Thüringschm kirchlichen Konferenz hatten sich etwa 100 Teilnehmer und zahlreiche Zuhörer aus hiesiger Stadt eingefunden. Die gestrige Borversammlung in Röhrigs Hotel „Großherzog von Sachsen" begann abends 8 Uhr und war ansschließlich der „Judenfrage" gewidmet. In der hiesigen Hauptversammlung, mit Gesang und Gebet eröffnet, sprach Hofprediger Stöcker über das Thema: „Freikirche und Landeskirche". Sein über eine Stunde dauernder Vortrag gipfelte in folgenden Thesen: I. DaS Freidenkertum ist eine auf deutschem Boden unhistorische, durch die Mängel der bestehenden Kirchen wohl erklärliche, aber auf dem Wege kirchlicher Erneuerung zu überwindende Erscheinung. II. Das Landeskircheutum ist als eine unter göttlicher Führung gewordene Eigentümlichkeit der Reformationskirchen zu schonen, bis evangelische über die Landesgrenzen übergreifende Bekenntniskirchen vorhanden sind, die das Ziel unseres kirchlichen Strebens sein müssen. III. Die Wahrheiten des LandeSkirchentumö ist das Volks- kirchentum, welches die Möglichkeit gewährt, das gesamte Volksleben mit den Kräften des Evangeliums zu durchdringen; das Nachteilige desselben liegt in dem Staatö- kirchentum und in der Gefahr, daß die Kirche ihren ökumenischen Charakter verliere oder vergesse. IV. Die Wahrheit des FreidenkertumS ist der Gegensatz gegen das StaatS- kirchentum und das energische Streben, die Kirche als eine Gemeinschaft der Gläubigen zu gestatten; das Nachteilige desselben liegt in der Versuchung zum Seklentum und in der Gefahr, den Zusammenhang mit der allgemeinen Kirche und mit dem gesamten Volksleben aufzugeben. V. Soll das Landeskircheutum seiner Aufgabe, das Volksleben zu heiligen, und dem Andrängen des Freikirchentums gewachsen sein, jso wiro es die Form freier Volkskirchen anzunehmen und schützende Einrichtungen zu treffen haben. Unter den letzteren treten in erster Linie folgende hervor: 1. Die moderne Theologie in ihrer Uebertragung auf daS Gemeindeleben hat in der Bekenntniskirche auf der Kanzel und in dem kirchlichen Amte keine Berechtigung und ist darum auszuschließen. 2. Das Recht der Teilnahme an dem presby- terialen und synodalen Leben der Kirche ist von einem Bekenntnisakt persönlicher Ueberzeugung abhängig zu machen; Parochie und Gemeinde sind zu unterscheiden. 3. Der pres- byterialen und synodalen Organisation muß die Stärkung des Amtes, des Pfarramtes wie des AufstchtSamtes, zur Seite stehen. Das Bischofsamt als Regieramt ist wieder herzustellen. 4. Die Kirchen gleichen Bekenntnisses haben eine Kircheneinheit, die verwandten Bekenntnisses eine Konföderation zu erstreben. 5. Die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat ist in der Richtung zu suchen, daß der Staat unter Wahrung seiner Hoheitsrechte oie Kirche frei läßt. Der Summepiskopat ist zu modifizieren, selbstverständlich unter seiner Zustimmung und erst bann, wenn die rechten
Hand zitterte. „Geh' mir nicht hinter den Busch. Arm willst Du fein? Du und arm? Du weißt wohl, daß Du reicher bist als alle Dirnen auf hundert Wegestunden mit Deinem Engelsgesicht und mit Deinen Sternenaugen, und daß Du's jedem anthun kannst, daß er Dir nachlaufen muß, so weit ihn seine Füße tragen. Sei nicht so einge- deckelt in Deinen Stolz I Sieh da den Hof vor Dir und all das Land, das vor uns liegt; schau, das gehört mir, und was mir ist, ist Dir, denn Du mußt Birkenhofbäuerien werden, so war ich Birkenhofbauer werde!"
Friedel hatte mit Nachdruck gesprochen und stieß jetzt des RurerS Eisenspitze in den knirschenden Kiesgrund, daß der Kahn plötzlich schwankte. Und nun erhob er sich und stand vor ihr und seine Augen funkelten.
Eva war in peinlicher Verlegenheit. Sie sah wie hilfe- suchend rings umher, aber es war so füll, jals ob jeder Laut erstorben wäre.
„Friedel", preßte sie mdlich hervor. „Du weißt nicht, was Du redest. Wie kannst Du daran denken, ein so armes Mädchen, als ich eines bin, zur Hofbäuerin zu machm! Schlag Dir die Gedankm aus dem Sinn und laß uns heimfahren und alles vergessen."
Sie sah in tätlicher Angst ins Wasier.
„O, wenn'S nur das ist," rief Friedel mit vor Freude zitternder Stimme, „wenn Du nur die eine Sorg' hast, o dann ist ja alles gut! Sieh, und wenn die ganze Wett nein sagte, ich sag, ja, und Du mußt Birkenbäuerin teerten."
Er hatte sich zu Eva niedergebeugt und hatte ihre Hände erfaßt.
lgvrtsetnmg folgt.)