©a letztere beide Erfordernisie zur Erteilung des Recesses sicht erfüllt wurden, sah sich die Generalkommisston genötigt, bei der Regierung zu beantragen, den Kehnaer Wald wieder unter Staatsadministration zu stellen, was auch im crsni 1880 geschah, während noch im Juli die Angeklagten das Laub holten. Im Grundbuch find die 9 Interessenten ,n ideellen Teilen als Besitzer des Waldes eingetragen. Da demnach der Wald wieder unter Staats-Administration stche und nicht freies Eigentum der Interessenten sei, hat die Staatsanwalsschaft Berufung eingelegt. Die Angeklagten bchaupten nichts davon zu wissen, daß ihr Waldtell unter Staatsadministration stehe, derselbe sei vielmehr chr freie« Eigentum. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, daß durch die Wiedereinführung der Administration die Freiheit des Eigentums aufgehoben worden und an deren Stelle mi fremdes Eigentum getreten sei und beantragt auf Grund des § 145 des Hessischen Forststrastarifs von 1822 die Bestrafung. Der Gerichtshof beschließt, zunächst noch die den Wald betreffenden Grundakten einzuziehen, und will das Urteil am 25. Mai, vormittags 11 Uhr, verkünden. — 2) Die Einwohner Joh. Jac. Becker, JohS. Wagner, Heinr. Muth, Conrad Sell, Johs. Gimpel, JohS. Muth, Conrad Richelbächer, Wittwe Phil. Much, Wittwe Chr. Zunk und Wittwe Heinr. Much aus Michelbach sind, weil sie aus dem geteilten Jnteressentenwald im Juni resp. Juli v. I. je einen Wagen voll Laub geholt auf Grund des neuen Feldpolizeigesetzes vom Amtsgericht zu je M. 7,50 oder 2 Tagen Hast und in die Kosten verurteilt worden. Da hierbei Schöffen zugezogen werden mußten, waS nicht geschehen ist, beantragt die Staatsanwaltschaft wegen dieses Mangels Zurückverweisung an das Schöffengericht, welchem Anträge der Gerichtshof Folge giebt. — 3) Ackermann Bolpert Born von Münchhausen war wegen Wirtschasts- betrieb ohne Koncesston angeklagt und vom Amtsgericht kostenlos freigesprochen worden, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Der Angeklagte behauptet, er habe vom Bürgermeister die Erlaubnis gehabt, die Kirmes zu halten, nachdem die dortigen Wirte das Abhalten derselben abgelehnt; einem seit langen Zeiten üblichen Gebrauche gemäß, seien die Kirmesburschen etwa 14 Tage vor der Kirmes zu ihm gekommen und er habe ihnen da, wie dies auch üblich, 5 Liter Branntwein und eine Gans zum Besten gegeben,' aber keine Bezahlung dafür verlangt oder erhalten. Der Bürgermeister bekundet, daß er dem Born die Erlaubnis zur Kirmes gegeben, so lange er sich entsinne, habe keiner der dortigen Wirte die Kirmes gehalten, sondern stets Privatleute und habe er geglaubt, daß Born dann während dieser Zeit auch die Berechtigung habe zu schenken u. s. bei denen dann auch die Burschen schon vorher verkehrten, um die Vorbereitungen zu treffen, was dabei verzehrt wurde, sei dann auf die allgemeine KirmeSrechnung geschrieben worden. Der Angeklagte führt noch an, daß er sich wegen des Kirmeshaltens beim hiesigen Landratsamte erkundigt habe und bedeutet worden sei, der Bürgermeister könne ihm dies erlauben, da es ja schon lange so Gebrauch sei. Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, daß Angeklagter den Schnaps u. s. w. zum Besten gegeben, sondern, wenn auch später, in summarischer Weise dafür Bezahlung erhalten habe und beantragt eine Geldstrafe von 15 Mark subsidiär 3 Tagen Haft. Der Gerichtshof hält für nicht festgestellt, daß der Angeklagte aus den am 23. und 24. Oktober verabreichten Getränken rc. eine Einnahme gehabt und spricht den Angeklagten, mit Rücksicht auf § 59 des Str.-Ges.-B., kostenlos frei.
Schweinsberg, 25. April. Vor 14 Tagen ist dahier auch ein Verein gegen Hausbettelei gegründet worden. Mit ihm wird die unerträgliche Plage der arbeitslos umherziehenden Landstreicher auch für unsere Stadt erheblich gemindert werden. Denn die echten Stromer und Vaga- mnden verlassen sehr bald diejenigen Gegenden, in welchen ie nicht mehr Stadt für Stadt, Dorf für Dorf und Haus ür Haus abklopfen können und ziehen sich dahin, wo sich ein reichliches Feld für die Bettelei eröffnet. Der ausgepichte Landstreicher verschmäht nichts, er nimmt Kleidungsstücke und Brot, Gaben, die im Schnapsladen und ruf der Brotbörse alsbald umgewechselt werden, ebenso gem als Geld. Sobald aber ein Verein gegründet und eine Zahlstelle mit 10 und 20 Pf. eingerichtet ist, verläßt er stolz die schlechte, unergiebige Gegend und dentt in seinem Sinn: „die mag sich für Bettler sorgen, das ist nichts mehr für mich." Hoffentlich werden mtt dem Abzug der Stromer auch jene Spelunken wegen Mangels an Zuspruch eingehen, wo der Generalstab derselben sich aufhielt, der das Gesindel allwöchentlich versammelte, um das erbeutete Geld unter Zotengesang und liederlichem Treiben zu verprassen und dann Städte und Dörfer zu erfolgreicher Brandschatzung unter die wandernden Kohorten neu ver- tülte. — Die Pfennigsparkasse und der Verein gegen Hausbettelei scheinen hier in Wechselwirkung zu stehen. Sobald der letztere gegründet war und die Gaben in den Häusern aufhörten, wuchsen die Einlagen in der Pfennig- iprrkasse. Jedenfalls ein lehr erfreuliches Zeichen! Die vummen, welche für die Ernährung der gemeingefähr- »chen Landstreicher aufgewendet werden mußten und für das Gesamtvermögen verloren gingen, werden nun als Er- Idarnisse angelegt und bleiben dem Vermögen unseres Volkes "halten. (H M.)
Kassel, 25. April. Nach einer neueren Mittellung M die Nachricht über die Gründung eines vorzugsweise Uschen Museums dahier durch die wohlwollende Frau «räfin Bose (Reichenbach-Lessonitz) nicht nur allgemeinen "»klang gefunden, sondern es sollen auch bereits Unter
handlungen mit dem jetzt in Kassel wohnenden Herrn Secretär Jacob Hoffmeister eingeleitet sein, um dessen reiche Sammlung hessischer Karten, Pläne, Ansichten und Portraitö hessischer Fürsten und Privatpersonen in Holz- schnttt, Kupferstich und Lithographie für jenes Museum zu acquirieren. Diese große Sammlung, einzig in ihrer Art, in vielen tausend Blatt bestehend und die stttensten Stücke enthaltend, dürste für jenen Zweck sehr geeignet sein. Herr Hoffmeister war stets ein begeisterter Hesse und hat sein halbes Leben hindurch zu seinen historischen Studien gesammelt. (T. u. Anz.)
Allendorf a. W., 26. April. Heute Vormittag starb dahier der pensionierte Oberamtsrichter Westphal. — Nachdem wir heute nach mehrwöchentticher Kälte und Trockenheit das erste diesjährige Gewitter hatten, geben wir uns der Hoffnung hin, daß nunmehr günstigere Wit- temng ««treten werde, es käme solches den Wintersaaten und der Obstblüte sehr zu statten. — Die seit 1878 teils neu eingeführten, teils erhöhten Zölle auf ausländische Waren müssen doch nicht so schlimm sein, als die Herrn Fortschrittler und Manschestermänner glauben machen wollen. Wir können wenigstens konstatieren, daß ungeachtet der schlechten Weinjahre und des dadurch relattv verminderten Bedarfs an Fässern das einzige Hierselbst schwunghaft betriebene Gewerbe, die Faßfabrikatton durchaus nicht gelitten, sondern sich befriedigend weiter entwickelt hat. ES wurden z. B. im vergangenen Jahre in hiesiger städtischer Eiche über 4000 Fässer geeicht, deren Hauptabsatz nach Süddeusschland stattfand. — Auch das schöne Salz unserer benachbarten Königl. Saline Sooden, hat sich unter dem Einflüsse des Schutzzolls neue Abfatzquellen vom Rhein und in Elsaß-Lothringen, wo seither das französische Salz herrschte, erschlossen. Es konnte während des verstossenen Herbstes und Winters der Nachfrage dorthin nicht einmal genügt werden. Ist auch bei den billigen Salzpreisen der Vortell für den Fiskus kein großer, so hatte der vermehrte Absatz doch das Gute, daß eine größere Anzahl Arbeiter lohnenden Verdienst sand. (K. I.)
Fulda, 27. Aprll. Heute Nacht kurz nach 11 Uhr wurde unsere Stadt durch die Feuerstgnale und Sturmglocke alarmiert. Es brannte an der Tränke in dem Wohnhause Nr. 850, dem Taglöhner W. Zehn und Maurer Joh. Lassch gemeinschafllich gehörig. Der Dachstuhl und das Deckgebälke des zweiten Stockes wurden durch das Feuer zerstört und die angrenzenden Häuser des Herrn Rentner Jos. Knips und Gärtner Bosotv am Dachwerk beschädigt. Wie man hört, besteht bezüglich der Ensstehung des Brandes Verdacht der Brandstiftung und ist deshalb auch heute Vormittag per Miteigentümer W. Zehn in Haft genommen worden.
Hanau, 27. Aprll. Vorgestern Abend wurde am hiesigen Centralbahnhof ein schwerkranker junger Mann aus einem Zuge ausgesetzt, der jedoch, bis die aus der Stadt schleunigst requirierte ärztliche Hülfe erschienen war, verschied. Der Verstorbene, welcher eine Barschaft von 265 Mark und sehr seine Effekten bei sich führte, ist ein cand. philos. Buchholz aus Gluckau bei Danzig. Die Staats- Anwaltschaft ist mit der Untersuchung dieses mysteriösen Todesfalles besaßt, da eine Vergiftung des Unglücklichen vermutet wird. (H. Z.)
Vom Reichstag.
Berlin, den 27. April.
In der heutigen (34.) Sitzung des deutschen Reichstags beschäftigte sich derselbe zunächst mit der Beratung des Antrages der Abgg. Dr. Virchow und Gen., betreffend eine Beteiligung DeusschlandS an der Erforschung der Polargegenden. Dieselbe bot sehr wenig Interesse dar und nur die Ausführungen des Staatssekretärs von Bötticher fanden aufmerksame Zuhörer. Das Haus nahm den Antrag an und es wurde sodann zur Ensscheidung der Frage geschritten, ob der Entwurf eines Gesetzes, betreffend oie Bestrafung der Trunkenheit, einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen sei. Die Entscheidung fiel im bejahenden Sinne aus und es konnte darauf zur Erledigung der dritten Beratung des Gesetz-Entwurfs, betreffend die Küstenfrachssahrt geschritten werden. Dieser Gesetzentwurf wurde nach den Beschlüssen der zweiten Lesung — unveränderte Annahme der Regierungsvorlage — endgültig genehmigt. Sodann nahm das Haus in erster und zweiter Beratung den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrolle des Reichshaushalts und des LandeShauShattS von Elsaß - Lochringen für tas Etatejahr 1880,81 an, und überwies mehrere Berichte der ReichSschulden - Kommission an die Rechnungs-Kommission. Dasselbe geschah mit der Zusammenstellung scrnerweiter Liquidattonen über die aus der ftanzösischen Kriegskosten-Ensschädigung zu ersetzenden Beträge, woraus in die erste Beratung des Gesetzentwurfs, bett, die Bezeichnung des RaumgehalteS der Gefäße, in welchen Flüssigkeiten zum Verkauf kommen, eingetreten wurde. Hier entspann sich eine sehr lange Debatte, an welcher sich Abgeordnete fast aller Parteien und auch Mitglieder des BundeSratStischeS betelligen. Die Gesetzvorlage wird schließlich auf Antrag des Abg. Reichensperger (Krefeld) an eine Kommission von 14 Mitgliedern zur Vorberatung überwiesen. ES folgt die Forssetzung der gestern begonnenen ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Oeffenllichkeit der Verhandlungen und die GeschästSsprache des Landes-Ausschusses für Elsaß-Lothringen. Unter lebhaftem Beifall der Rechten tritt Abg. Frhr. v. Minnige- r obe für die Vorlage ein, indem er in sehr treffender Weife die Verhältnisse, wie sie in Elsaß-Lothringen liegen,
skizzirt und schließlich hervorhebt, wie notwendig die Oeffent« lichkeit der Verhandlungen sei. Ihm stellt sich der.elsaß- lothringische Abg. Winter er entgegen, der von^seinem Standpunkte aus selbstverständlich die Vorlage bekämpft. Nachdem noch der Bundesrats-Bevollmächtigte, UnterstaatS- sekretär für Elsaß-Lothringen, Dr. v. Mayr und der Abg. Dr. Marquardsen in ausführlichster Weifte für die Vorlage gesprochen, geht daS HauS zur zweiten Beradmg des Gesetzentwurfs über. ES sind inzwischen vier Abän- derungsanträge von den elsaß - lochringischen Abgeordneten ringegangen. Abg. Dr. Sirnonis sucht in längerer Rede nochmals seine und seiner Freunde Anträge zu verteidigen, wird aber vom Abg. v. Puttkamer (Fraustadt) eingehend widerlegt. Abg. v. S ch o r l e m e r - A l st ist dafür, daß die GeschästSsprache deS Landes-Ausschusses die deutsche sein müsse; er will aber jenen, welche bet beutschen Sprache nicht mächtig stnb, bas Recht gewahrt wissen, sich der französischen Sprache vorläufig noch bebienen zu bütfen. Dem widerspricht bet Bevollmächttgte zum BunbeStat, Unter- Staatssekretär für Elsaß-Lothringen Dr. v. Mayr. Ein Antrag auf Schluß wirb abgelehnt unb es erhält der Abg. Lasker das Wort. Er spricht sich im großen und ganzen für den Antrag v. Schorlemer auS, nur will er denselben in unwesentlicher Weise amenbieten. Nach persönlichen Bemerkungen wirb zur Abstimmung geschritten. Die Anträge werden sämttich abgelehnt unb die Regierungsvorlage angenommen.
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Paris, 28. April. General Lozerot telegraphiert auS Kef vom 27. d.: Der Gouverneur von Kef übergab bad* selbe, als ber Angriff bereits vollständig vorbereitet wat. Logerot marschiert am 28. April in das Medjasdathal und läßt ein Besatzungscorps in Kes zurück. Die telegraphische Verbindung zwischen Tunis und Algerien ist wiederhergestellt und wird eine Störung der Ordnung in Tunis nicht mehr befürchtet. Der Bey von Tunis stellte dem französischen Generalkonsul Roustan eine neue Protestnote zu, worin daS Vorgehen Frankreichs alS völkerrechtswidrig bezeichnet und mitgeteilt wird, daß die Protestschrift auch bcn anderen Consuln zugegangen ist, hinzufügend, er sei bereit, die Angelegenheit ber Entscheidung bet Mächte zu unterbreiten.
Paris, 27. April. Nachrichten aus Algier zu folge vertrieb bie Kolonne Ritter gestern die KhtumitS aus der Position Djebriabeda unb drängte dieselben nach dem Thclle Quebdjenan. Die Kolonne Vincendon erreichte dir Berg- spitzen des Ufers und nahm Quebdjenan, eine auf dem Plateau befestigte Stellung, nach verfchiedenen Gefechten mit den KhrumirS ein. Unter den Feinden sollen viele tunesische Reitet und Infanteristen sich befinden. Der Verlust der Franzosen betrug 2 Tote, 10 Verwundete. Die französische Abteilung auf Tabarka besetzte das kleine Fort auf ber Kontinentseile Tabarkas. Die KhrumirS feuerten, wurcen aber durch französische Artillerie bald vertrieben. — AuS Oran wird gemeldet: Die von dem Stamm Ouledsidicheiks v rsuchte Bewegung gegen Getyville wurde durch getroffene Vorsichtsmaßregeln vereitelt.
Paris, 27. April. Die „Agence Havas" publiziert ein Schreiben aus Malland, welches hervorhebt, daß die öffentliche Meinung Italiens bezüglich der tunesischen Frage eine versöhnliche Haltung annahm. Man sehe in Italien ein, daß bie italienischen Interessen in Tunis in keiner Weise bedroht seien, und bestreite keineswegs den legitimen Einfluß Frankreichs in Tunis, welcher lediglich der allgemeinen Civilisatton und der Wohlfahrt in Tunis zu Gute kommen könne. Demnach fei anzunehmen, daß die tunesische Frage, welche so inopportun enfftanden und durch inter- nationale Vorurteile so unglücklich kompliziert sei, fortan nicht mehr die Beziehungen zwischen Frankreich und Italien trüben werde, welche durch Naturdinge darauf angeroiefen find, in gutem Einvernehmen zu leben.
London, 27. April. (Unterhaus.) Bradlaugh erschien heute wieder in der Sitzung und weigerte sich fvri- zugehen. Er wurde gewaltsam hinter die Schranke gebracht. Gladstone erklärte, er könne ber Bill Labouchere'S, Zedern bie Eidesleistung ober eine Erklärung an EibeS ftatt zu gestatten, angesichts der Dringlichkeit ber Landbill leine Förderung zu Teil werden lassen. Northcote betonte die Notwendigkeit, eine Profanierung des Eides zu verhindern, und fei die Regierung verpflichtet, daS Haus den Schwierigkeiten zu entreißen. Gladstone schlug vor, La- bouchere'S Bill auf die Tagesordnung für morgen zu stellen und erklärte, es fei nicht Pflicht ber Regierung, fonbern ber Opposition, eine Lösung ber Schwierigkeiten vorzuschlagen, welche trotz ben Vorschlägen unb ber Vorsicht ber Regierung von ber Opposition hervorgerufen worben seien. Die Debatte dauert fort.
London, 27. April. Der Bey von Tunis protestierte in einer Depesche an Granville gegen die Grenzverletzung durch Frankreich, erbot sich, bie französischen Beschwerben ber Entscheidung ber Mächte zu unterbreiten, erklärte, Tunis habe als ein Teil des ottomanischen Reiches Anspruchs auf den Schutz ber Mächte, bereu gute Dienste der Bey anruft. Nachrichten aus Tunis zufolge befahl der Bey den Gouverneuren von Kef und Beja, diese Städte den Franzosen zu übergeben, dabei aber formell zu protestieren.
Meteorologische Statt»« Mardorg. (28. April 2 Uhr Rm.) Baromtt. Par. L- 330,6'" I Niederschlag — Kb.-ZoT