Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

fort. Ein Denkmal dieser Bestrebungen in Berlin ist daS JohanneSstift, dessen Wirken für die innere Mission be­kannt ist. Wieherns Thätigkeit war eine reich gesegnete. Seine Werke werden ihn überdauern. Möge in dem Organismus, dm er geschaffen, der Geist christlicher Liebe, den er in denselben gelegt hat, stets lebendig bleiben. — Der Justizminister hat folgende allgemeine Verfügung er­lassen: „Die Vorschrift der Geschäftsordnungen für die Gerichtsfchreibereien, daß Ladungen und Benachrichtigungen in allen Rechtsangelegenheiten durch die Gerichtsschreiber vollzogen werden sollen, hat in ihrer Anwendung zu Un- zuträglichkeiten geführt, auf deren Beseitigung Bedacht zu nehmen ist. Demgemäß bestimme ich hiermit, daß Mitteilungen der Gerichte an Centralbehörden des deutschen Reichs und Preußens in Berichtsform abzufassen und nicht mehr von den Gerichtsschreibern, sondern von dem Vor­sitzenden des Gerichts., beziehungsweise dem Amtsrichter selbst zu unterzeichnen sind. Eine Ausnahme hiervon tritt nur in den Fällen ein, in welchen der Gerichtsschreiber durch ausdrückliche Vorschrift des Gesetzes als die zur Vollziehung des Schriftstücks zuständige Person bezeichnet ist." — Den Reichstagsmitgliedern ist in die Heimat nach­gesandt worden der Gesetzentwurf betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Ge­bührenordnung für Gerichtsvollzieher. Der Inhalt der Vorlage, die vier Wochen nach ihrer Verkündigung in Kraft treten soll, ist schon bekannt. Die sehr eingehende Begründung verbreitet sich in einem Vorwort über die Gesichtspunkte, welche dafür maßgebend waren, das Gesetz in bezug auf die Frage der eigentlichen Gerichtskosten un­berührt zu lassen. Man gibt nicht zu, daß ein Bedürfnis für die Aenderung der Kosten atS solcher vorhanden sei, ganz abgesehen von der Erwägung, daß eine solche Abände­rung auch nur einzelner Vorschriften der Gebührengesctze eine nicht zu übersehende Einwirkung auf die Staatsein­nahmen aus den Gerichtsgebühren ausüben müßte. Jeden­falls würde cs einer rationellen Finanzpolitik widerstreben, Aenderungen in Einnahmequellen des Staates eintreten zu lassen, bevor sich der Einstuß derselben auf den Staats­haushaltsetat wenigstens annähernd bestimmen läßt. Dies sei aber hinsichtlich der Gebühren, welche für die Thätig­keit des Gerichts als solche erhoben werden, durchweg nicht der Fall. Anders liege die Sache bez. der sogenannten Nebenkosten, d. h. der Gebühren der Gerichtsvollzieher und derjenigen Beträge, welche von den Gerichten als bare Auslagen, namentlich als Schreibgebührcn eingezogcn wer­den. Deshalb habe man die Revision des Gesetzes im wesentlichen auf das Gebiet der Nebenkosten beschränkt, wodurch weder die Staatseinahmen noch auch das Diensteinkommen der Gerichtsvollzieher geschädigt werden. Eine Ausnahme ist nur bei Aufnahme eines Vergleichs bez. der Kosten als zulässig erachtet worden. Die Justizverwaltungen sämtlicher Bundesstaaten seien überzeugt, daß zur Förde­rung der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten durch Ver­gleich eine Ermäßigung der bestehenden Gebührensätze bei­zutragen sei.

— Ueber die zwei nihilistischen Proklamationen, deren eine an die öffentliche Meinung des abendländischen Europa gerichtet ist, während die andere den regierenden Kaiser Alexander III. apostrophiert, schreibt die „Nordd. Allgem. Ztg.": »In der für Europa berechneten Kundgebung wird eine Art von Rechtfertigung deö nihilistischen Treibens ver­sucht. Die andere, ein sonderbares Gemisch von Frechheit, Frivolität und Selbstgefälligkeit, zählt die Bedingungen auf, unter welchen der Nihilismus sich zur Einstellung seiner terrorisierenden Aktion herbeilassen will. Die Lektüre der­selben erregt unwillkürlich den Verdacht, daß man es hier mit einer noch nicht einmal besonders geschickt ins Werk gesetzten.Mystifikation zu thun habe. Zwar könnten nicht nur was die Form, sondern auch den Inhalt betrifft, jene Elaborate ganz wohl in der Hexenküche des Nihilismus zusammengebraut sein; man begegnet darin demselben ab­strusen Phrasengewäsch, demselben hochmütigen Unfehlbar­keitsdünkel, derselben Frivolität der Anschauung, welche der politischen Negation in allen Formen gemeinsam ist, mag sie sich nun radikale Demokratie, Fortschritt oder Nihilis­mus nennen. Trotzdem aber können wir uns des Zwei­fels an der nihilistischen Provenienz mehrbesagter Prokla- mattonen nicht erwehren. Neben dem Nihilismus können aber immerhin Elemente, welche eine Neugestaltung des gegenwärtigen politischen Rechtszustandes in Rußland im Sinne der modernen parlamentarischen Weltverbesserung vielleicht ebenso sehr aus persönlichen wie aus anderen Er­wägungen herbeiwünschen, jene Mißvergnügten, denen wir vor zwei Tagen gedacht, die, weit entfernt von der rück­sichtslosen Energie und Zerstörungswut der eigentlichen Nihllisten, doch bis zu einem gewissen Grade mit letzterem an einem Strange ziehen, den gegenwärtigen Zeitpunkt für sehr geeignet erachten, um unter nihilistischer Firma ihre eigenen Geschäfte zu betreiben. Sehen wir doch auch anders­wo -ähnliche Vorgänge. Und an solche Pseudonihilisten muß man angesichts der vorliegenden Kundgebungen um so mehr denken, wenn man die Bonhommie in Betracht zieht, die bei allem Schwulst und Pathos ebenso aus dem Inhalt dieser Kundgebungen wie aus der Promptheit her­vorgeht, mit welcher das sogenannte „Exekntivcomit«" seine weltverbessernden Vorschläge zur Kenntnis zunächst des deutschen Publikums auf geeignetem Wege gebracht hat." — Gegenüber der Nachricht, daß die deutschen Fürsten dem Herzog von Braunschweig zu seinem Regierungs-Ju­biläum die Würde eines Großherzogs antragen wollten, schreibt die „Kreuzzeitung": „ES dürfte sich nur um eine I

pensioniert, der Herzog von Württemberg seiner kommandierender General in Serajewo enthoben kommandierenden General in Lemberg ernannt. Stelle tritt Feldmarschall - Lieutenant Baran

Kammer, um sich über die Lage zu informieren. „Kapitän Fracassa" meldet, Cialdini habe seine Demission eingereicht. Demselben Blatte wird aus London telegraphiert, der fran­zösische Botschafter sei sofort nach Erhalt der Depesche mit dem Inhalte der Erklärungen Cairolis über die Haltung Englands in der tunesischen Frage zu Granville gegangen und habe ihn gefragt, ob die Erklärungen genau seien; Granville erwiderte, Cairoli fei vollkommen berechtigt ge­wesen, solche Erklärungen abzugeben, welche dem zwischen England und Italien herrschenden Einvernehmen entsprächen.

Paris, 9. April. Der Minister des Auswärtigen Bartholomy St. Hilaire richtete an den französischen Bot­schafter in Rom, Marquis Noailles, eine Depesche, welche wie die „Agence Havas" bemerkt, einige Acußerungen richtig stellen soll, die den Zeitungen zufolge Cairoli im italienischen Parlamente gethan haben soll. Die Depesche betont, Frankreich ging bezüglich der tunesischen Frage niemandem gegenüber eine Verpflichtung ein. Frankreich besitze volle Aktionsfreiheit, wie es immer der Fall sein müffe. — In der gestrigen Sitzung der Senatskommission erklärte Barthölemy auf eine Anfrage, Frankr ich wünsche nicht die Annexion von Tunis, aber es bezwecke dort eine unbe­strittene französische Pröponderance herbeizuführen. — Aus Tunis wird heute gemeldet: die französischen Rüstungen machten auf den Bey von Tunis einen tiefen Eindruck. Der Bey sei an sich wohl zu Concessionen bereit, mdeß übe der italienische Consul eine starke Gegenwirkung auf ihn aus; Letzterer reichte auch dem Bey einen Protest ein, wobei er bemerkte, daß der britische Consul sich diesem Schritte angeschlossen habe. — Aus Algier wird gemeldet: Ein Soldat des 59. Regiments, welcher nach dem Gefechte 3.gen die Krumirs am 30. März vermißt ward, wurde entsetzlich verstümmelt, mit abgeschnittener Nase und abge- chnittenen Ohren aufgefunden und verschied alsbald.

Lvuövu, 9. April. Lord Carlingford übernimmt an Stelle des Herzogs von Argyll den Posten des Lord- Siegelbewahrers. — Wie verlautet, stände im Athener Ministerrate eine motivierte Antwort auf die idcnttschen Erklärungen der Mächte in Beratung. Dieselbe soll die

Philipovic ist von Prag nach Wien, Litzelhofen berg nach Prag versetzt.

Pest, 9. April. Die „Ungarische Post" meldet aus Szegcdin: „Der Wasserstand ist jetzt 12 Zentimeter höher, als während der letzten Katastrophe; die Lage ist ernst, aber noch nicht besorgniserregend."

Rom, 9. April. Die Kammer erledigte geringfügige Gesetzentwürfe. Der nächste Sitzungstag ist unbestimmt. — Der König berief die Präsidenten des Senats und der

Anregung handeln, daß der Herzog von Braunschweig selbst aus Anlaß seines Jubiläums diese Würde annehme. Sache der im Bundesrate vertretenen deutschen Regierungen wäre es bann, den Akt förmlich anzuerkennen. Der Besuch des Großherzogs von Baden, wird vermutlich oen Zweck ge­habt haben, dem Herzog von Braunschweig im Voraus diese Anerkennung zu versichern."

Paderborn, 8. April. Dem „Wests. Merk." wird geschrieben: „Bezüglich der Zahlung der bisher gesperrten Gehälter hören wir, daß das Staatsministexium habe zu- gestanden und verfügt, dem Domkapitel sämtliche Gehälter wieder in der Vorfalk'schen Weise zu zahlen. Einer früheren Vereinbarung gemäß wurden nämlich sämtliche vom Staate für kirchliche Zwecke hier in Paderborn zu zahlenden Gelder an die „Bistumskaffe" gegen eine Generalquittung gezahlt und den einzelnen berechtigten Empfängern ihre Quoten durch den General-VikariatS-Boteu gegen Spezialquittung eingehändigt. Bei diesem Zahlungs-ModuS hatte der Staat keinen Nutzen davon, wenn eine Stelle vakant war; er zahlte die Gehälter weiter, und bildete sich aus den Jnter- kalar-Revenuen einen eigenen Fonds, der in Zeiten schwerer Not für manche Mitglieder des Domkapitels teilweise we­nigstens die Vices eines schützenven und rettenden Engels ausübte. Minister Falk änderte den Zahlungsmodus und versah resp. ließ die Regierung in Minden die Steuerkassen mit Zahlungsordre versehen, direkt den einzelnen Empfangs­berechtigten gegen deren Quittung das Gehalt zu zahlen. Die Ansammlung von Jnterkalar-Revenueu bei Vakanzen von Stellen war dadurch unmöglich gemacht. Daß jetzt die Staatsregierung den früheren Modus der Zahlung wieder eintreten läßt, zeigt, daß die unter Falk abhanden gekommene Noblesse in diesem Punkte wieder ihren Einzug ins Kultusministerium gehalten hat."

Elberfeld, 9. April. Wie die „Elberfelder Zeitung" mitteilt, ist in der heutigen Deputations-Sitzung der Ber­gisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft die Dividende auf 51/6 Prozent festgesetzt worden.

Straßburg, 9. April. Der „Straßburger Zeitung" zufolge sind dem Bezirkspräsiventen 30,000 Mark zur Be­gründung eines landwirtschaftlichen Darlehens der Kastcn- vercine Seitens des Statthalters überwiesen worden; ebenso haben andere Vereine zur Förderung gemeinnütziger Be­strebungen namhafte Unterstützungen erhalten.

ÄllSlMv.

Wie«, 9. April. Das Armeeverordnungsblatt meldet: Großfürst Paul Alcxandrowitsch, Oberstlieutenant des Uhlanenregiments Alexander II. ist zum Rittmeister, Kron­prinz Rudolf zum Kommandanten der 18. Jnfanteriebrigade ernannt; Feldzeugmeistcr Maroicic ist auf sein Ansuchen Stelle als und zum An seine Dahlen, von Lem-

I bm Konferenzbeschlüssen substituierte Linie als nicht ge­eignet bezeichnen, dem Verlangen der griechischen Nation zu genügen.. Die Antwort wäre so gehalten, daß ste nicht ausschließe, daß Griechenland sich dem ernsten Willen der Mächte unterwerfe, sollte aber jedenfalls eine nochmalige, peremptorische Erklärung der Mächte herbeiführen.

Petersburg, 9. April. Nach Wiedereröffnung der gestrigen Sitzung fand das Zeugcnverhör statt, womit die gerichtliche Untersuchung abendö 6 Uhr geschlossen wurde. Die heutige Sitzung, welche den Reden des Anklägers und der Verteidiger gewidmet ist, wurde morgens um 10 Uhr eröffnet. — Der „Regierungsbote" bringt den stenographischen Bericht über die Sitzung am 7. April. Darin heißt es: Ryffakoff anerkannte seine Schuld betreffs des Verbrechens I am 13. März, verneinte aber seine Angehörigkeit zu der I Partei der „Narodnaja Wolja", zu deren Mitgliedern nur Leute mit einer gewissen revolutionären Vergangenheit ge­hörten, welche er nicht besitze. Angeklagter Michailoff nannte stch «in Mitglied der russischen sozialrevolutionären Partei, bestritt jedoch, der terroristischen Fraktion dieser Partei an­zugehören. Kibaltcic sagte, er habe den Zwecken der Partei nur durch seine technischen Kenntniffe und seine wissen­schaftlichen Ratschläge gedient, und wies auf die Ursachen hin, welche die Sozialisten zum terroristischen Auftreten trieben, nämlich auf die Verfolgung der friedlichen Pro­pagandisten im Volke seilens der Regierung; alle von der Partei angewandten Sprengmaterialien seien von ihm ge­meinschaftlich mit anderen Personen verfertigt worden. Die Perowskaja anerkannte, ein Mitglied der Partei der „Narod- I naja Wolja" und ein Agent des revolutionären Exekutiv­komitees gewesen zu sein und betonte die rein passive Rolle der Hesse Helfmann. Sheljabow gab in längerer Rede Andeutungen hinsichtlich der Organisation der revolutionären I Partei und betonte seine Beteiligung an der terroristischen Thätigkeit in Alexandrowsk, wo das Attentat auf den Kaiser geplant war, sowie in Petersburg am 13. März; hinsichtlich der Katastrophe am 13. März habe er als Organisator des ganzen Planes fungiert, er sei aber auch an den Minier- I arbeiten in der Kleinen Gartenstraße als Erdarbeiler be- I teiligt gewesen. — Das „Journal de St. Petersdourg" I weist auf die Frechheit der vor Gericht stehenden Ange- I klagten hin, welche beweise, daß man eS mit Leuten zu thun habe, welche sich als offene Feinde der Gesellschaft erklärt haben und zur Zerstörung von deren Organisation alle Mittel anzuwenden sich erlauben. Das Journal meint, dies könne der Gesellschaft zeigen, was ste zu erwarten hätte, falls sie demgegenüber abermals lästig wäre.

Moskau, 7. April In der Nacht vom 5. auf den 6. wurde in Sablino, einem kleinen Orte an der Moskauer Bahn, ungefähr 32 Werst von Petersburg, der Großfürst Nikolai Konstantinowitsch, dem dieser Ort zum Wohnsitze angewiesen war, verhaftet und unter der Bedeckung von einem Major und zwei Unteroffizieren nach dem in der Nähe deö bekannten Vergnügungsorte- Pawlowsk bei Peters- I bürg gelegenen Lustschlosses seines Vaters in strengen Ge­wahrsam gebracht. Wichtige Gründe, über welche man Genaueres wohl erst später erfahren wird, wüsten zu diesem Schritte Anlaß gegeben haben. Daß der Sohn des Groß- fürsten Konstantin in die nihilistische Bewegung mit ver­wickelt sei, ist schon vor zwei Jahren ungeteilt worden; heute erscheint eS überall unzweifelhaft, daß der junge Großfürst auch an neueren Vorgängen auf diesem Gebiete nicht unbeteiligt ist. Konstantin Nikolajewitsch erhielt vor mehreren Tagen ein Telegramm seines Sohneö, in dem es wörtlich ungefähr hieß: „Komme sofort an die und die Stelle, wir sind alle versammelt und erwarten dich." Dieses thörichte Telegramm veranlaßte den Telegraphendirektor Lüders dem Stadthauptmann in Petersburg Baranow An­zeige zu machen; es fanden Nachsuchungen statt, infolge deren zuerst in Petersburg ein Oberst und dann in Sablino der Sohn des Großfürsten Konstantin verhaftet wurden. Nikolai Konstantinowitsch scheint einen Putsch zu gunsten seines Vaters haben unternehmen wollen, ein geradezu lächerliches Wagnis. — In den Werkstätten der Gesellschaft der südwestlichen Eisenbahnen in Kiew fand man am 20. März, wie der „Golos" erfährt, an die Administration jener Werkstätten gerichteten Proklamationen nachstehenden Inhalts: „Der südrussische Arbeiterbund stellt folgende Forderungen: 1) die Anzahl der Arbeitsstunden für männ­liche Arbeiter ist aus 10 Stunden täglich, für weibliche dagegen auf 6 Stunden herabzusetzen; 2) der Arbeitslohn ift bis zu 2 Rubel Silber pro Tag zu erhöhen; 3) die Kinder dürfen nicht mehr durch Arbeit entkräftet werden, da sie nur, um unterrichtet zu werben, in die Werkstätten abgegeben worden sind. Zur Verwirklichung dieser For­derungen wird eine Monatsfrist bewilligt; andernfalls wird der Arbeiterbund besondere Maßregeln ergreifen." — Der Proklamation ift ein rotes Siegel mit der Inschrift: „Süd- russischer Arbeiterbund" beigedrückt. Diese Proklamationen wurden angeblich sofort von den Arbeitern selbst abgerissen und der Obrigkeit eingeliefert, die den Schuldigen nachzu- spüren bemüht ist.

«onstanttuopel, 9. April. Aus Chios wird gemeldet, daß in Folge der Verwesung der unter den Trümmern der Stadt begrabenen Leichen eine Wegschaffung derselben unmög­lich ist. Midhat beschloß, um eine Epidemie zu verhüten, die stehengebliebenen Mauerreste niederreißen und eine aus­giebige Desinfektion vornehmen zu lasten. Die Zahl der infolge des Erdbebens getöteten und verwundeten Personen soll sich auf 16,000 belaufen.