Nr. Sa
Marburg, Sonnabmd, 9. April 1881
xvi. Mrgarg
Dunge» nimmt tmgegen: Mc LrpeLitio» d-vlotte-, sowie d.Aunonrm-Bureaux von LH, Dietrich & Lo. in Kessel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt aM.; gsenstein <fc Bögler in s?furt c- M., Berlin, zig, 66tn tu; Rudolf §!offe in Bedia, Frani- fxrt «. M re.
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Anzeigen nimmt! entgegen die Expedition d. Blattes sowie d-Lnnoncen-Bureank von E-L-Daube L Lo. in Frankfurt a. M; Jigerffch« Buchhandlung daselbst; Hermann'sch» Buchhaudl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; 'S Thienes in , «berfrid: 5. Schlotte in «rtmen.
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DaS Gesetz gegen die Trunksucht. I.
Zu den wichtigsten Vorlagen, welche die Reichsregierung diesmal dem Reichstage gemacht hat, gehört der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit. Seine hohe Bedeutung weiß nur derjenige vollkommen zu würdigen, welcher die ganze Summe von Elend jemals überschaut hat, die ein Trunkenbold mit seinem Laster über sich und seine Familie zu bringen vermag, und welcher die großen Gefahren erkannt hat, die die Trunksucht sowohl einzelner als mehrerer Individuen auch für ganze Gemeinden in Beziehung auf Sittlichkeit, Wohlfahrt und Frieden im Gefolge hat. Die im Jahre 1879 in Berlin gehaltene Generalsynode der evangelischen Kirche Preußens hat sich ein hohes Verdienst erworben, als sie die erste Anregung zu dem Gesetze gab. Leider aber hat gerade dies dem letzteren die Zustimmung der herrschenden liberalen Kreise entzogen, und um so mehr, als es in der Synode die verhaßten Orthodoxen waren, von welchen die Anregung ausging. Ferner bemängelt die liberalistische Anschauung an dem Gesetze den Umstand, daß die Bestrafung der Trunksucht nicht genau in den Rahmen kriminalistischer „Wissenschaft" hineinpaßt und daß die Art der Strafe sich mit den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches nicht vollständig decke. Die Wissenschaft ist nämlich zu der tiefen theoretischen Erkenntnis gekommen, daß ein Strafgesetz nur für wirklich begonnene und vollbrachte Vergehen und Verbrechen angewendet werden kann, und verwirft jeden Versuch, irgend einem Vergehen vorbeugend mit einer Strafe, und hätte dies auch nut den Schein einer Strafe, nahe zu treten. Man darf nicht, so behauptet die „Wissenschaft", einen Menschen wegen Trunkenheit strafen, wenn er nicht etwa ein aus dieser Trunkenheit hergeleitetes oder mit ihr unmittelbar verbundenes Vergehen oder Verbrechen begangen hat; man hat erst abzuwarten, ob dies geschieht, und erst dann mit der Bestrafung vorzugehen. Auch hier macht sich wieder die unselige Lehre von dem Gehenlaffen der Dinge breit, die Lehre, welche schon so viel Unheil angerichtet
hat und noch mehr anrichten wird, wenn man nicht von ihr abläßt. Ist nicht die Trunksucht selbst ein Vergehen, das der Mensch gegen sich und feine Umgebung begeht? Wieviel Unglück und Elend und sündhafte That könnte verhindert werden, wenn man in der Gesetzgebung oder der Gesetzausführung auch den vorbeugenden Maßregeln einen Platz einräumte und nicht immer die Ausrede gebrauchte, daß dies polizeiliche Willkür fei und gegen die persönliche Freiheit wie gegen die geltenden (natürlich untrüglichen) Rechtsnormen oder Rechtsanschauungen verstoße. Wir aber sagen: die christliche Moral steht höher, als alle durch die klügelnde Wissenschaft gefundenen Rechts- Normen, und die Wohlfahrt der Familie, der Gemeinde und des Staates höher, als die unbeschränkte persönliche Freiheit. — Außerdem haben sich die Rechtsnormen und die Rechtsanschauungen im Laufe der Zeiten und unter verschiedenen Kultur- und StaatSverhältniffen oftmals verändert; was sich aber nicht verändert, das sind die Gesetze der christlichen Moral, der christlichen Tugend, der Ehrenhaftigkeit und Gesinnungsreinheil, und unter den von diesen Gesetzen gegebenen Gesichtspunkten betrachtet, sind vorbeugende Strafgesetze, welche die Sorge um das öffentliche Wohl und die Wohlfahrt des Einzelnen wie der Familie zur Voraussetzung haben, allen gleichsam nachrichterlichen Strafgesetzen vorzuziehen, die nur da eingreifen, wo der Mensch schon der sündigen That verfallen und kein Zurückweichen mehr möglich ist, die sich nicht um den Menschen kümmern, sondern nur mit den Thaten desselben rechnen. Die Verteidiger dieser letzteren Strafgesetze sind es auch, welche hervorheben, daß die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfes gegen die Trunkenheit nicht kongruent seien mit den Vorschriften des geltenden Strafgesetzbuches, und zwar weil letzteres nur Zuchthaus- und Gefängnis- ober einfache Haftstrafe kenne, der Entwurf aber die Haftsrrafe durch Schmälerung der Kost, d. h. Beschränkung der Kost auf Waffer und Brot, verschärfen will. Zwar ist diese Verschärfung der Strafe als Disziplinarmittel schon in den Zuchthäusern gebräuchlich, aber daS deutsche Strafgesetzbuch kennt sie nicht. In den Entwurf ist diese Strafart trotzdem ausgenommen, weil erfahrungSmäßig bei Tnuckenbolden die Schmälerung der Kost mit Waffer und Brot als ein gutes Mittel erkannt worden ist, um die armen Menschen zu bessern. Diese Besserung aber zu versuchen, ist gewiß aller Anstrengungen wert und wenn auch Strafgesetzbuch und Rechtsnormen dagegen sprächen.
Deutsche- Reich.
** Berlin, 7. April. Durch einen Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 25. November 1879 war wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden, daß bei der Ausführung von Staatsbauten dir nach den superrevidierten Anschlägen festgesetzten und bewilligten Kostenbeträge streng
innegehalten und daß bei Nichtbefolgung der hierüber erteilten Anweisungen die betreffenden Baubeamten persönlich zur Verantwortung gezogen werden sollen. In neuester Zeit haben nun bei dem' Neubau des Oberprästdial - Gebäuves in Schleswig und bei dem Umbau des WclfenschloffeS in Hannover vorgekommene erhebliche Etatsüberschreitungen im Landtage zu Erörterungen Anlaß gegeben. Obwohl die beiden Fälle nur vereinzelt dastehen, hat doch der Minister, um ähnlichen Vorkommniffeu für die Folge vorzubeugen, Anlaß genommen, die sorgfältigste Aufmerksamkeit der Regierungen von Neuem auf diesen wichtigen Gegenstand zu lenken und denselben behufs sachgemäßer Kontrolle über die Ausführung der Staatsbauten spezielle Anweisungen zu erteilen. ES ist dafür Sorge zu tragen und von Seiten der Regierungs-Bauräte darauf zu achten, daß bei allen nicht in größerer Entreprise herzustellenden Staatsbauten eine ordnungsmäßige und leicht zu übersehende Buchung der Ausgaben zu dem Zwecke stattfinsc, um in jedem Augenblick eine genaue Prüfung der derzeitigen Finanzlage des Baues eintreten lasten zu können. Es ist ferner darauf dinzuwirken und fortgesetzt darauf zu achten, daß die Abrechnung der einzelnen Bauarbeiten mit der Ausführung derselben thunlichst gleichen Schritt halte und daß insbesondere etwaige unvermeidliche Abweichungen von dem genehmigten Anschläge bezüglich der daraus erwachsenden Kosten ungesäumt in Rechnung gestellt und höheren Orts zur Anzeige gebracht werde. Bei allen den Kostenbettag von 50 000 Mark übersteigenden Staatsbauten ist eine weitergehende finanzielle Kontrolle dahin einzuführen, daß die Baubeamten anzuweisen sind, den Regierungen vierteljährlich spezielle Nachweisungen über die finanzielle Lage des Baues einzureichen. Gleichzeitig sind die Ministerial- Referenten des Ressorts der öffentlichen Arbeiten beauftragt, sich bei Gelegenheit ihrer Dienstreisen ebenfalls davon zu überzeugen, daß die vorstehenden Anweisungen überall pünktlich befolgt und ungerechtfertigte Etats-Ueberschreitungen vermieden werden. Der Minister spricht die Erwartung aus, daß nenngleich den RegierungS-Bauräten die Ueberwachung der auszuführenden Staatsbauten in erster Linie obliegt, doch auch die Präsidenten und Abteilungs-Dirigenten der Regierungen dem Gegenstände vom finanziellen Standpunkte fortan ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden werden. Ungerechtfertigt und nicht rechtzeitig zur Sprache gebrachte Ueberschreitungen genehmigter Kostenanschläge sollen in Zukunft gegen die Schuldigen unnachstchtlich verfolgt werden. In solchen Fällen, wo es sich um die Genehmigung zur teilweisen Verwendung erzielter Ersparnisse handelt, ist jedesmal ein spezieller Nachweis dieser Ersparniste zur Begründung des Antrages einzufügen.
Berlin, 7. April. Im kaiserlichen Palais fand heute Nachmittag ein größeres Diner statt, woran der hier eingetroffene Großherzog von Oldenburg, der außerordentliche
Fred«.
Roman von Emily Cameron.
Deutsch von August Frenzel.
(Autorifirte Uebersetzung.) lFortsetzmig.)
30. Capitel.
Das Ende kommt.
„Nun bin ich froh!" sagte Ellinor und ein schwacher Freudmstrahl ging über ihre blaffen Züge.
Ich glaube, daß Miß Barbara sich in diesem Augenblicke entlastet fühlte.
Der Tod kam nicht sogleich. Es währte noch eine lange Reihe von Tagen und dann schied Ellinor sanft und schmerzlos von dieser ttüben Welt. Ich habe ost gedacht, daß eS dem Himmel wohl gefiel ihr gebrechliches Sehen noch so zu verlängern, um ihr noch einige Tage des Glückes mit dem zu schenken, den sie so tief und treu geliebt , ehe sie ihn für immer verlassen sollte. Es war wie ein goldener Sonnenuntergang nach stürmischem Tage. Wie es in uns und für uns auch fein mochte, für sie war Alles friedvoll. Kein störendes Element kam in die Ruhe, welche sie umgab — kein dunkler Fleck verdarb die sonnige Klarheit ihrer tiefen, stillen Freude. Mit der Rückkehr des Bewußtseins nach ihrem ersten Anfalle, schienm alle schmerzlichen Erinnerungen über die Art der Rückkehr ihres Mannes aus ihrem Gedächtniffe verschwunden zu sein. Sie erinnerte sich nur dessen, daß er zurückgekommen sei, — und natürlich: zu ihr.
Ich dankte dem Himmel, daß es so war. Die Prüfung, schwer, wie sie für mich war, würde noch härter gewesen sein, wen« sie in ihren letzten Stundm eine Abneigung ober Eifersucht gegen mich gezeigt hätte. Mer
aus ihrer gleichmäßigen Güte und Sanftmut gegen mich, konnte ich klar genug entnehmen, daß ihr kein dauernder Eindruck des Vorgefallmcn geblieben war; nur die wichtige Thatfache der Rückkehr ihres Gatten beschäftigte ihre ganze dmkende und fühlende Kraft.
Es war kein Raum mehr für irgend einen anderen Gedanken. Er war gekommen und sie war glücklich; das war genug.
Was Mark betrifft, so bewachte er sie mit zärtlicher Fürsorge und Aufmerksamkeit, was meine Liebe zu ihm nur erhöhte, da ich von seiner Liebe zu mir voll überzeugt war. Er verließ kaum ihr Bett; war unermüdlich in seinen Bemühungen sie zu unterhalten ober zu trösten. Ich hörte ihn aber nie ihr eine Liebesversicherung machen, bie er doch auch nicht für sie fühlte, aber an liebevollem Interesse ober zärtlichen "Rücksichten ober sanftem tiefe empfunbenem Mitgefühl fehlte in feiner Weise nichts an bem, was er ihr schuldete.
Und auch mir gegenüber war fein Benehmen gut und recht. Er ignorierte mich weder völlig, noch kümmerte er sich zu viel um mich. Wie Miß Barbara, war auch ich eine Pflegerin an bem Krankenbette feiner Frau und als solche behandelte er mich, er machte keinen Unterschied zwischen uns.
@inmal begegnete er mir in dem Corridor auf dem Wege nach Ellinors Zimmer. Er hielt mich an, und ich fürchtete, daß er seiner Liebe gegen mich irgendwie Ausdruck geben werde.
Nichts hätte mich zu der Zeit mehr verletzt und wäre mir mehr zuwider gewesen, als das. Aber er machte sich eines solchen Verstoßes gegen den Takt und den Ernst seiner Stellung nicht schuldig. Er bankte mtt für bie hin
gebende Pflege, — wie er sagte — unb fragte, mich besorgt ansehend, „Sie übermüben Sich doch nicht, mit all diesen Geschäften, Freba?"
„O nein!" entgegnete ich, „ich bin so froh ihr Beistanb leiften zu können."
„Ich habe an Bella geschrieben", fuhr er fort, „unb ihr Alles mitgctcilt. Sie wird Sie bei sich haben wollen. Ich glaube, sie wird selbst kommen unb Sie holen. Wollen Sie zu ihr gehen, Freda?"
Ich wußte, was biese Frage bebeutete. Wenn ich zu Bella ging, so war bies bie stillschweigenbe Einwilligung, mein künftiges Leben in feine Hände zu legen. Er wollte mir andeuten, daß uns nichts trennen dürfe, unb ich war ihm dankbar dafür, denn es würde übermenschlich gewesen sein, wäre ich imstande gewesen, manchen ängstlichen Gedanken für meine Zukunft zurück zu drängen.
„Ja, ich will zu Bella gehen", sagte ich. Er erwiderte nichts, aber er nahm meine Hand und drückte sie mit kurzem Druck, als wolle er mir danken; bann verließ er mich unb ging nach Ellinors Zimmer.
Von Anfang an hatte Niemand die geringste Hoffnung auf Ellinors Wiederherstellung gehabt. Miß Barbara hatte nach dem Doktor in 2)ort geschickt, aber selbst dieser Potentat vermochte nichts.
„Ein Blutgefäß des Herzens ift gesprungen", sagte er; „früher ober später wird das liebel sich verschlimmern — wahrscheinlich in bet Weise einer innerlichen Verblutung. Die geringste Bewegung kann es bazu bringen unb wenn sie stattfinbet, wirb der Tob schnell folgen. Bei sorgfältiger Pflege kann das eine ober zwei Wochen noch bauern, aber vergeblich wäre eö, eine längere Frist zu erhoffen."
(Fortsetzung folgt.)