Nr. 62.
Marburg, Dienstag, 15. März 1881.
xvi. Jairgiij
(OlirrlldW jritimo
Anzeige» nimm! entgegen: He Expedition d.vlatte«, sowie d.Amumceu-Bureaur von LH, Dietrich & So. in Raffel und Hannover; LH. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein & Bögler in Frankfurt e. M., Berlin, Sripzix. 55ln ec.; Rudolf Stoffe in Setlis, Front-
Anzeigen nimmt' entgegen die Expedition d. Blattet sowie d.Annoncen-Bureanr von @. 8- Daube & So. in Frankfurt a. M; Jägerische Buchhandlung daselbst; Hermamr'fchr Luchhandl. daselbst; JnValidrndank in Berlin; W. LtzieneS in lifbetfelb; S Schlotte in
V Die Abänderung der Gewerbe-Ordnung.
Dem Reichstage ist nunmehr der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, nebst V otiven, wie solcher vom Bundesräte beschlossen worden, zur ver- fafsungsmäßigur Leschlußnahme zugcgangen. Der Gesetz- Entwurf zerfällt in 3 Artikel, von denen der erste die künftig an Stelle der §§ 97 bis 104, der zweite die an Stelle des § 148 Nr. 10 und § 149 der Gewerbeordnung tretenden Bestimmungen und der Artikel 3 eine Bestimmung bezüglich der bei Erlaß dieses Gesetze« bereits bestehenden Innungen enthält.
Nach diesem Gesetze können diejenigen, welche ein Gewerbe selbstständig betreiben, zu einer Innung zusammentreten, deren Aufgabe in dem Entwurf näher bezeichnet ist. Den Innungen soll aber außer dieser Aufgabe noch insbesondere zustehen: 1) Fachschulen für Lehrlinge zu errichten; 2) zur Förderung der gewerblichen und technischen Ausbildung der Meister und Gesellen geeignete Einrichtungen zu treffen; 3) Gesellen- und Meisterprüfungen zu veranstalten und über die Prüfungen Zeugnisse auszustellen; 4) zur Förderung des Gewerbebetriebes der Jn- nungsmitglieder einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb einzurichtcn; 5) zur Unterstützung der JnnungSmitglieder, ihrer Angehörigen, ihrer Gesellen und Lehrlinge in Fällen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit, Kassen einzurichtcn; 6) Schiedsgerichte zu errichten, welche berufen sind, Streitigkeiten bestimmter Art zwischen den JnnungSmitgliedern und deren Gesellen an Stelle der sonst zuständigen Behörden zu entscheiden.
Die Aufgaben der Innung, bie Einrichtung ihrer Verwaltung und die Rcchtsverhältnisie ihrer Mitglieder werden, soweit das Ges.tz darüber nicht bestimmt, durch das Jn- nungsstatut geregelt. Die Punkte, über welche dasselbe Bestimmung zu treffen hat, sind im Gesetze genau angegeben. Das Statut bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. In gewissen, vom Gesetze bestimmten Fällen ist diese Genehmigung zu versagen. Die Innung kann unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für alle Verbindlichkeiten der Innung haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Innung. Als Jn- nungs Mitglieder können nur Personen ausgenommen werden, die ein Gewerbe, für welches die Innung errichtet ist, in dem Jnnungsbczirke selbstständig betreiben oder in einem dem Gewerbe angehörenden Großbetriebe als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung beschäftigt sind. Andere Personen können als Ehrenmitglieder ausgenommen werten. Die von den JnnungSmilgliedern beschäftigten Gesellen nehmen an den Znnungsversammlungen und an der Ver
waltung der Innung nur insoweit teil, als dieses in dem Jnnungsstatute vorgesehen ist. Eine solche Teilnahme muß ihnen eingeräumt werden an der Abnahme von Gesellenprüfungen, sowie an der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen, für welche sie Beiträge entrichten oder eine besondere Mühewaltung übernehmen oder welche zu chrcr Unterstützung bestimmt sind. Ehrenmitglieder sind ui ten Jmiungsversammlungen stimmberechtigt und zu den Jnnurigsämtern wählbar. Im übrigen nehmen sie an den Siechten und Pflichten der JnnungSmitglieder nicht teil.
Hebet die Unterstützungskaffen rc. und über die Schiedsgerichte sind besondere Bestimmungen in dem Gesetze getroffen, desgleichen über das Lehrlingswesen, die Zusammensetzung des JnnungSvorstandeS und die Bildung des Jn- nungsausschusses; ferner über die Bildung von Innungs- Verbänden und deren Organisation.
Alle diese auf Abänderung der §§ 97—104 der Gewerbeordnung sich beziehenden Bestimmungen bilden wie oben erwähnt, den Inhalt des Artikels 1 des neuen Gesetzes.
Artikel 2 besagt: An die Stelle des §. 148 Nr.s 10 der Gewerbeordnung tritt nachfolgende Bestimmung:
10. Wer wissentlich der Bestimmung im § 131 Absatz 2 zuwider einen Lehrling beschäftigt oder wer feiner auf Grund des § lOOe, Nr. 2 und 3 getroffenen Bestimmung zuwiderhandelt.
Dem § 149 der Gewerbeordnung treten nachfolgende Bestimmungen hinzu:
8. Wer ohne einer Innung als Mitglied anzugehören sich als Jnnungsmeister bezeichnet.
Die Unterlassung einer durch das Gesetz oder durch Statuten vorgeschriebenen Anzeige über Jnnungsverhält- niffe an die Behörden, sowie Unrichtigkeiten in einer solchen Anzeige werden gegen die Mitglieder deS Vorstandes der Innung oder des JnnungsverbandcS mit der gleichen Strafe geahndet.
Art. 3 endlich lautet: Die bei Erlaß dieses Gesetzes bestehenden Innungen, welche bis zum Ablauf des Jahres 1885 ihre Verfassung den Bestimmungen des Art. 1 entsprechend nicht umgestaltet haben, könn m durch die Centralbehörde ausgefordert werden, diese Umgestaltung innerhalb bestimmter Frist zu bewirken. Wird der Aufforderung nicht entsprochen, so ist die Cenlralbehörde befugt, die Schließung der Innung anzuordnen. Ueber das Vermögen der Innung ist in diesem Falle nach Maßgabe des § 94 zu verfügen.
rmtfche- Reich.
Berlin, 12. März. Der Minister v. Puttkamer ist durch allerhöchste Kabinetsordre provisorisch, wie bereits mitgeteilt, mit der Leitung des Ministeriums des Innern beauftragt worden, unter Beibe-Haltung des Ministeriums
des Kultus. Gestern Mittag um 2 Uhr waren die Räte des Ministeriums zu einer außerordentlichen Sitzung berufen, in welcher der Minister v. Puttkamer dieselben mit wenigen Worten begrüßte und sie um ihre Unterstützung bat. Er bemertte, daß ihm die vorläufige Leitung der Geschäfte dieses Ressorts von Sr. Majestät dem König übertragen worden; er fühle sehr wohl die Schwierigkeit der gleichzeitigen Verwaltung zweier Ressorts, jedoch würde ja diese Verbindung voraussichtlich nur von kurzer Dauer sein. — Der Regierungspräsident v. Wolff ist nach Trier zurückkehrt. Wie die „Post" schreibt, wäre seine anderweite Verwendung im Staatsdienste bis dahin Vorbehalten, wo cs sich um die definitive Besetzung der Stelle des Ministers des Inneren handele. — In der gestern Abend abgehaltenen ersten Versammlung des „Sozialen Reichsvereins", an dessen Spitze Dr. Henrici steht, wurde mit 1500 gegen 5 Stimmen eine Resolution angenommen, in welcher dem Fürsten Reichskanzler das Vertrauen und die vollste Zustimmung zu seinem Vorgehen gegen den Fortschrittsring in der Berliner Stadtverwaltung, sowie für die Initiative, die derselbe in dieser Beziehung durch seine Rede im Reichstage ergriffen hat, der Dank der Berliner Bürgerschaft ausgesprochen wird. Zugleich wird in der Resolution der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die eben so drückende und ungerechte, wie veraltete Mietssteuer aufgehoben werde. — Wie zuverlässig verlautet, sollen an maßgebender Stelle neben den Gesetzen über die Unfallversicherung der Arbeiter und die Abänderung der Gewerbeordnung noch Gesetze über den Schutz der gewerblichen Arbeiter, über die Aktiengesellschaften, über das Versicherungswesen, über die Einrichtung eines deutschen Volks- wirtschastsrats und endlich über gewerbliche Hülfskassen und über Arbeiter-Invaliden- und Alters-Versorgung in Angriff genommen werden. — Die X. Kommission zur Vorberatung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Artikel 13, 23, 69 und 72 der Reichsverfassung be- steht aus folgenden Mitglieder»: Frhr. v. Marschall (Vorsitzender), Frhr. v. Arelin (Stellvertreter), Dr. Blum (Schriftführer), Graf v. Pleffen (Stellvertreter), v. Bennigsen, v. Benda, Büsing, Dr. v. Schauß, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, Dr. v. Schwarze, Vowinckel, Frhr. Schenk von Stauffenberg, v. Helldorff-Bedra, Dr. Hänel, Klotz, Dr. Reichcnsperger (Olpe), Dr. Windthorst, Frhr. v. Schorlemer-Alst, Strecker, Dr. Moufang und Frhr. von und zu Rhein.
— Der „Berl. Börsen-Cour." bespricht die provisorische Uebernahme des Ministeriums des Innern in einer Weise die zeigt, welche empörenden Frechheiten sich diese Sorte Berliner Blätter gegenüber den ersten Räten des Kaisers erlaubt. Das Blatt schreibt: Da haben wir also einen neuen Minister des Innern und die Lücke, welche des Grafen Eulenburg Scheiden verursacht hat, ist ausgefüllt.
Kreda.
Roman von Emily Cameron.
DeMsch von August Frenzel.
(Autorisirte Uebersetzung.)
(Fortsetzung.)
21. Kapitel.
Die Fremde.
Russel-Square, an einem trüben Wintermorgen, ist kein besonders anmutiger Platz. Etwa zwei Monate nach meines Vaters Tod stand ich in dem Wohnzimmer eines der Häuser auf der nördlichen Seite dieses Platzes und schaute durch das Fenster in den kalten, nassen Tag hinaus.
Durch den gelben Nebel streckten die nackten Bäume schemenhaft ihre Zweige in die Lust, das Pflaster bedeckte eine glatte, dünne Eiskruste uno einige Menschen eilten vorsichtig unter Regenschirmen vorüber. Ich stand an das Fensterkreuz gelehnt, einen offenen Brief in der Hand und starrte elend und hoffnungslos ins Leere.
kleine Tante kam geschäftig in das Zimmer, so daß ihr neues Seidenkleid und ihre Haubenbänder rauschend hinter ihr herfloge». Sie sah frisch nnd wohlgemut aus, ging an den Kamin, bückte sich nieder und schürte mit der ihr eigenen Lebendigkeit das Feuer zu Hellen Flammen an.
„Neuigkeiten, Freda?" fragte sie mich; aber ehe ich antworten konnte, nahm Onkel Carr, der stocktaub war und ein gewöhnliches Gespräch nicht Hölle, ihre Aufmerksamkeit in Anspruch. Er saß in einem niedrigen Armsessel, nahe dem Kamin, und hatte ihr Wiedererscheinen aus den unteren Regionen des Hauses schon ungeduldig erwartet.
„Was hast du zum Diner bestellt, Selina?" Sobald er von Tisch aufstand, war nämlich das, was man als
nächste Mahlzeit bereiten werde, das, was Onkel Carr während des Tages am meisten beschäftigte.
„Soles au gratin, Hammel > Cotlets, Auster - Pasteten und gebratene Fasanen," schrie Tante Selina.
„Wie?I" und das Hörrohr wurde angesetzt. Tante Selina wiederholte ihm das Menn.
„Keine Suppe?" fragte er in betrübtem Tone.
„O ja; Krebssuppe."
Nachdem Onkel Carr über diesen wichtigen Punkt beruhigt war, zog er sich auf sich selbst zurück und spielte mit seiner goldenen Dose.
Meine Tante wendete sich mir wieder zu.
„Neuigkeiten heute Morgen, Freda?" fragte sie abermals. „Ich sehe du hast einige Briefe erhalten."
„Nein," antwortete ich, die Papiere in meiner Hand betrachtend; „nichts neues. Die Dame in Hampshire hat bereits eine Gouvernante und die in South - Kensington nimmt dieselbe Musiklehrerin, welche ihre Kleine voriges Jahr schon unterrichtete. Es ist alles umsonst!" fügte ich mit einem Seufzer hinzu.
Tante Selina seufzte ebenfalls, jedoch nicht bedauernd, sondern unwillig.
„Wenn man daran denkt, daß du jährlich über zehn- taufenb ^funb hättest verfügen können, wenn du gewollt
Mte sie, indem sie ein enormes Strickzeug — eine Bettdecke für einen Bazar — herbeizog und heftig zu stricken begann.
„Und ich wahrscheinlich doppelt so elend wäre, als ich es jetzt bin!' antwortete ich mit trübseligem Lächeln.
„Solchen sentimentalen Unsinn kann ich nicht ertragen!" ne^ meine Tante aus, „und bitte, was gedenkst du jetzt zu
„Nun, sagte ich zögernd, „da ist eine Anzeige in der Times, nach der jemand für die Buchführung eines Hotels gesucht wird."
„Unmöglich!" rief Tante Selina; „erinnere dich, daß du Verwandte hast, Freda. Ich werde nie zugeben, daß du deine Familie erniedrigst. Warum schreibst du nicht an Mr. Curtius?"
„Um ihn zu bitten, mich wieder anzunehmen, Tante? Nein, dafür danke ich! Ich glaube, das müßte meine Familie weit mehr erniedrigen, als wenn ich die Straße kehren würde."
„Was für Zeug du sprichst! Dich wieder annehmen? Ist es nötig, so mit der Thüre ins Haus zu fallen? Teile ihm mit, daß du keine Beschäftigung findest, daß dir Geld fehlt, um etwas zu beginnen, und er wird dir sofort schreiben, und dir gewiß wieder seine Hand antragen — probiere cs nur einmal! Ich meine, es würde besser sein, deinen Stolz ein wenig zu demütigen, als zu verhungern."
„Dank deiner Güte verhungere ich ja nicht, Tante."
„Du würdest es, wenn ich nicht wäre," lautete die ungehaltene Antwort.
Ich seufzte und ging traurig durch das Zimmer der Thüre zu.
„Wohin willst du jetzt?" fragte Tante Selina scharf. „Ich wollte ausgehen; ich möchte nach der Expedition gehen, um wieder nachzufragen, ob es dort nichts neues für mich - giebt," antwortete ich gleichgiltig und ging. Tante Selina sendete mir noch einige Bemerkungen über Undankbarkeit und Eigensinn nach, die ich jedoch nicht mehr hören mochte.
In Wirklichkeit hatte ich keine andere Veranlassung auszugehen, als den fortwährenden Vorwürfen meiner Tante