Skr. 61.
Jliaröurg, Sonntag, 13. März 1881.
XVI. Mgmz
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Anzeigen nimmt entgegen die «rpeditio» d. Blattes sowie d-Annouceu-Bureanr von EL-Daube & So. in Frankfurt a-M; JSger'sche Buchhandlung daselbfl; Hermann'schr Buchhaadl. daselbst; Jnvalidenbau! ti Berlin; W Thiene» in Elberfeld; 4. Schlotte in Bremen-
Anzeigen nimmt emgegen: >it Srpedttio» d.vlatte», sowie d-Annoncen-Bureauz von Th, Dietrich & So. in jkofsel und Hannover; Th. Dietrich in Franksutt tuM.; Saasenstein & Bögler in Zrankfttrt e- M., Berlin, ^ipzis, 62-to tc.; Rudolf Mosil is Lerlin, Staat« fort a. M- re.
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V Das Gesetz über die Unfall-Bersicherung -er Arbeiter.
Im Nachstehenden geben wir einige nähere Mitteilungen über das dem Reichstag: zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung zugcgangeue Gesetz, betreffend die Unfall-Versicherung der Arbeiter. Dasselbe zählt 58 Paragraphen und ist von einer sehr ausführlichen Begründung begleitet. Es soll für allein Bergwerken, Salinen, AusbereitungSanstalten, Brüchen und Gruben, auf Werften, in Anlagen für Bauarbeiten (Bauhöfen), in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und BetriebSbeamtrn, deren JahreSarbeitSverdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 Mark beträgt, Geltung haben, aber keine Anwendung auf Beamte finden, welche in Betriebsverwaltungen des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Kommunalverbandes mit festem Gehalt und Pensionsberechtigung angestellt sind. Gegenstand der Versicherung ist der Ersatz des Schadens, welcher durch eine Körperverletzung, die eine völlige oder teilweise Erwerbsunfähigkeit von mehr als vier Wochen zur Folge hat, oder durch Tötung entsteht.
Der Schaden-Ersatz soll im Falle der Verletzung bestehen: 1) in den Kosten des Heilverfahrens, welche vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalls an entstehen; 2) in einer dem Verletzten vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalls an für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu gewährenden Rente. Die Rente beträgt: a. im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit und für die Dauer derselben 662z Procent des Arbeitsverdienstes; b. im Falle der teilweisen Erwerbsunfähigkeit und für die Dauer derselben einen Bruchteil der Rente unter a, welcher nach dem Maße der verbliebenen Erwerbsmäßigkeit zu bemessen ist, jedoch nicht über 50 Procent des Arbeitsverdienstes betragen darf.
Für den Fall des Todes ist folgender Schadenersatz festgestellt: 1) 60 Mark als Ersatz der Beerdigungskosten; 2) für den Fall, daß der Tod später als 4 Wochen nach dem Unfall eingetreten ist, die nach Ablauf derselben auf* gewendeten Kosten des Heilverfahrens und eine für die weitere Zeit der Krankheit zu gewährende Unterstützung zum Betrage von 662/3 Procent des bisherigen Arbeits- Verdienstes ; 3) eine den Hinterbliebenen des Getöteten vom Todestage an zu gewährende Reute, welche nach den im Entwurf näher getroffenen Bestimmungen zu berechnen ist. Dieselbe beträgt: a. für die Wittwe des Getöteten bis zu deren Tode oder Wiederverheiratung 20 Procent, für jedes Hinterbliebene Kind bis zu besten zurückgelegtem fünfzehnten Lebensjahre 10 Procent des Arbeitsverdienstes. Die Renten der Wittwen unv der Kinder dürfen zusammen 50 Procent des Arbeitsverdienstes nicht übersteigen; ergiebt sich ein höherer Betrag, so werden die einzelnen Renten in gleichem Verhältnisse gekürzt. Der Anspruch der Wittwe
Fred«.
Roman von Emily Cameron.
Deutsch von August Frenzel.
(Autorisitte Uebersetzung.)
''Fortsetzung.)
20. Kapitel.
Charley Flower.
Es war der Tag vor meiner letzten Abreise von Slopperton. Meine Tante war bereits abgereist und am Tage darauf sollte ich ihr nach London folgen, wo sie und Mr. Carr mir eine Unterkunft in ihrem Hause gewähren wollten, bis irgend eine Stellung für mich gesunden sei.
Eine Stellung als Gouvernante, als Gesellschafterin, oder Lehrerin an einer Schule — ein Lebensunterhalt, den eine Dame wählen darf, wenn sie sich den Anspruch auf diese Bezeichnung noch erhalten will. Ich hätte lieber eine Stellung als Hausmädchen oder Dienerin angenommen, nur um nicht lange von Almosen zu leben.
Mein Onkel und meine Tante waren reich und kinderlos, aber es kam ihnen nicht in den Sinn, mir eine dauernde Heimat anzubieten. Denn MrS.Carr war eine „Gut-Wetter- üreundin": so lange das Glück jemandem lächelte, war sie srfüllt von überströmendem und liebevollem Jntereste für M, aber wendete das Glück ihm den Rücken, so schlossen sich gleichmäßig ihr Herz und ihre Börse sofort. Und Mr. Carr? — der hatte nichts zu sagen.
, Mir war eine große, ausnahmsweise Güte erwiesen, mdem sie mir vorübergehend ein Asyl in ihrem Hause an- v«t. Hätte ich ein solches irgendwo anders gefunden, so ^urde ich ihr Anerbieten nicht angenommen haben. Zu Della zu gehen, das war unmöglich. Ein Zusammentreffen
und der Kinder derselben ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfälle geschloffen worden ist; b. für Aszendenten, des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war für die Zeit bis zu ihrem Tode oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit 20 Procent des Arbeitsverdienstes.
Die Versicherungsprämie ist aufzubrinzen: 1) für dic- Mlgen Versicherten, deren Jahresverdienst 740 Mark und weniger beträgt, zu zwei Dritteile von dem Betriebsunternehmer, zu einem Dritteil vom Reich; 2) für diejenigen Versicherten, deren JahreSverdienst über 750 Mark und bis zu 1000 Mark beträgt, zu zwei Dritteile von dem Betnebsunternehmer, zu einem Dritteil von dem Versicherten; 3) für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeitsverdienst über 1000 Mark beträgt, zur Hälfte von dem Betriebs- Unternehmer, zur Hälfte von dem Versicherten.
Als Betriebsunternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt.
Die Versicherung erfolgt bei einer von dem Reich zu errichtenden und für Rechnung desselben zu verwaltenden Versicherungsanstalt. Diese Reichsversicherungsanstalt hat ihren Sitz in Berlin.
Zu erwähnen ist noch, daß Unternehmern von Betrieben demselben Gefahrenklasse in räumlich abgegrenzten Bezirkeu gestattet werden kann, zum Zwecke der Unfallversicherung auf Gegenseitigkeit zusammenzutreten. Durch das Bestehen einer solchen Genossenschaft werden die Entschädigungs- Ansprüche, welche den durch den Unfall Verletzten oder ihren Hinterbliebenen gegen die Reichsversicherungsanstalt zustehen, nicht berührt.
Wichtig erscheint noch die Bestimmung, daß auch für die im Dienste Anderer beschäftigten Arbeiter, für welche die Versicherung durch dieses Gesetz nicht vorgeschrieben ist, Versicherungen gegen- die Folgen von Betriebsunfällen bei der Reichsversicherungsanstalt abgeschlosten werden können.
. Deutsche« Reich.
Bern«, 11. März. Der Kaiser konferierte gestern Nachmittag längere Zeit mit dem Kultusminister. — Der „Reichs-Anzeiger" publiziert die Übertragung der Geschäfte des Ministeriums des Innern bis zur Wiederbesetzung der Stelle an, den Staatsminister v. Puttkamer. — Die Kommission für das Küstenfrachtfahrtgesetz nahm dasselbe unverändert an; die Kommission für die Vorlage, betreffend die Pensionen der Wittwen und Waisen der Reichsbeamten genehmigte die beiden ersten, das Prinzip des Gesetzes auf die Beitragspflicht der Beamten gründenden Paragraphen und fetzte eine Subkommission ein, um über § 3, welcher eine dreiprozentige Beitragspflicht festfetzt, und' über mehrere Amendement«, welche für die unteren Gehaltsstufen einen niedrigeren Beitrag fixieren wollen, speciell zu beraten. — Der Magistrat genehmigte in seiner heutigen Sitzung die Petition an den Reichstag, den Gesetzentwurf betreffend die mit Mark wäre dort unvermeidlich gewesen und cs war meine Hoffnung und mein Wille, ihn nie mehr zu sehen, nie mehr von ihm zu hören. Ich bezwang mich und zerriß alle die lieben, freundlichen Briefe Bellas und ließ sie unbeantwortet. Denn sobald ich Slopperton verlassen; konnte sie mich nicht mehr finden, da ihr weder Namen noch Adresse meiner Tante bekannt war'
Der letzte Tag zu Slopperton war gekommen. Das Mobiliar war verkauft worden und das Erträgnis hatte hingereicht, unsere kleinen Schulden und die Ausgaben für die Trauer zu decken.
Es blieben mir noch einige Pfund, um mein neues Leben zu beginnen. DaS Haus war kahl und verwaist; an den Fenstern waren Berkaussplakate befestigt und mein Koffer stand gepackt und umschnürt einsam in der Halle. Die alte Sahra ging weinend herum, denn auch sie sollte am folgenden Tage abreifen und, wie ich, ein neues Leben beginnen. Ich hatte mir einen Küchenstuhl in das Eßzimmer genommen und saß dort vor dem verglimmenden Kohlen- fcuer elend und brütete über die düsteren Aussichten meiner Zukunft. Ein kurzes Klopfen an der Thüre weckte mich und zu meiner Verwunderung trat der junge Charley Flower m das Zimmer.
„Mr. Flower!" rief ich aus und stand bei dem Anblick so unerwarteten Besuchers erstaunt auf; „was in aller Welt bringt Sie hierher?" '
i ‘ Sie Miß Clifford. Ich konnte nicht
anders. Ich habe erst jetzt von Ihrem Verluste gehört und davon, daß Sie Ihr Heim verlassen und alles; und o l" — indem er sich plötzlich in dem kahlen Zimmer umschante — „das thut mir so leid für Sie!"
„Und deshalb kamen Sie hierher?" tief ich und legte
Besteuerung der Dienstwohnungen der Reichsbeamten abzulehnen. In der Petition, deren Worllaut imCommunal- blatt veröffentlicht werden soll, sucht der Magistrat zugleich die Beschuldigungen des Reichskanzlers gegen die städtische Steuer-Verwaltung zu widerlegen. Der Magistrat beschloß ferner, die Bestrafung des Stadtverordneten Limprecht und des Redatteurs Ruppel wegen ihrer in der Bürgerversammlung vom 9. März gethanen Steuerungen zu beantragen. — Die neueste Nummer des „Militär-Wochenblattes" bringt einen sehr interessanten Artikel: „Zur Fahnenfrage." Darnach ginge man in Frankreich mit dem Gedanken um, die Fahnen künftig nicht mehr mit ins Feld zu nehmen. Die Ausführung dieses Gedankens würde nach der Meinung des erwähnten Blattes mit einem Kriegsgebrauche brechen, der bei den Armeeen aller Nationen in der höchsten Achtung steht, da ja überall den Fahnen ganz besondere Ehrenbezeigungen erwiesen, ja selbst Auszeichnungen ver- liehen werden. Nach der Meinung derjenigen Franzosen die diesen Standpunkt vertreten, ist entschieden jener Staat im Vorteil, der sich zuerst vom Fahnenkultus emanzipiert, da ihm einerseits keine oder nur wenige derartige Trophäen genommen werden können, andererseits die Mannschaften die zum Schutze der Fahnen hinter der Front bisher verwendet wurden, für das Gefecht disponibel bleiben. Dazu bemerkt das „Militär-Wochenblatt" : „Man kann wohl die Initiative zur Erreichung dieser Vorteile ruhig den Franzosen überlasten, bei denen die Fahnen mehr als anderswo auch politische Bedeutung in sich bergen und aufhören, rein militärische Ehren- und Feldzeichen zu sein, sobald das Birnenbanner dem Lilienbanner oder der Tricolore gegenübertritt. Die deutsche Armee wird stets ihre Fahnen, feien es viele oder wenige, ohne Schaden für das ganze zu schützen wissen und wird auch in Zukunft wenn sie eine Fahne verlieren sollte, zugleich über deren glorreiche Verteidigung bis zum letzten Mann zu berichten haben. ES drängt sich jedoch die Frage auf, ob bei zwei gegen einander Krieg führenden Mächten, deren eine ihre Armee ohne Fahnen in das Feld schickt, während die andere dem bisherigen Gebrauche treu bleibt, die Fahnen als Kriegstrophäe im bisherigen Sinne zu erachten sind, und ob das Vorgehen Frankreichs in dieser Angelegenheit, sobald der Gedanke Thal geworden, nicht eine allgemeine kriegsrechtliche Bestimmung über die Fahne als Tröphäe zur Folge haben müßte.
Halle«. ®., 10. März. In der gestern hier stattgehabten Versammlung des konservativen Vereins für Halle und Saalkreis entwickelte der von den Vertrauensmännern der Partei einstimmig als Reichstagskandidat in Aussicht genommene Herr Gutsbesitzer Ferdinand Knauer aus Gribonow seine Stellung zu den brennendsten wirtschaftlichen und politischen Fragen der Gegenwart. Der Redner erwähnte eingangsweise, daß er vom Beginn seiner Be- meine beiden Hände dankbar in die seinen; „nur um mir zu sagen, daß Sie mich bedauern? Wie gut von Ihnen Mr. Flower! Wissen Sie, daß Ihre Teilnahme die erste aufrichtige Teilnahme ist, die mir jetzt in meinem Kummer bezeigt wurde?" Und die Thränen, die so lange nach meinem Herzen zurückgedrängt waren, traten in meine Augen.
„Nun, ich will Sie nicht täuschen. So ganz uneigennützig komme ich nicht, Miß Clifford," sagte er verschämt „Thalsache ist, daß — daß, Miß Clifford —" und er erhob seine ehrlichen Augen. — „Lassen Sie mich ohne Umschweife sprechen. Ich habe noch einen anderen Grund.--
Ich habe Sie feit langer Zeit gern, Miß Clifford; feit dem ich Sie zum erftenmale sah; damals in Eddington."
„O!" rief ich bestürzt aus, denn ich ahnte, was er mir sagen wollte.
„Warum betrübt Sie das?" fragte er eifrig. „Sie müssen ja längst wissen, daß. ich Sie liebe. Hätte ich nicht kommen sollen, jetzt, da Sie niemand haben, auf dessen getreuen Schutz Sie sich verlassen können? Ich habe gehört, daß Ihre Verlobung mit Mr. Curtius gelöst ist — und kein Wunder, denn Sie haben ihn nie geliebt, wie ich weiß. — Nun sind Sie frei und von Sorgen bedrängt, und haben niemand, der sich Ihrer annimmt und ich stehe gut, Fred«, und kann Ihnen eine freundliche Häuslichkeit bieten. Ich würde aus der Armee scheiden; und weiß, daß ich Sie glücklich machen würde, wenn Sie es wollten."
„Sprechen Sie nicht weiter, nicht so rasch!" unterbrach ich seine Hoffnungen und Absichten; „hören Sie mich einen Augenblick, Mr. Flower. Wenn Sie wissen, daß meine Verlobung mit Mr. Curtius gelöst ist, so wissen Sie doch nicht, daß eine schmähliche Verleumdung auf mir ruht, daß —"