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Marburg, Donnerstag, 3. März 1881.
XVI. Jahrgang
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««eigen nimmt entgegen: He Expedition d.vlattes, sowie d-Ämwneen-Vureaux von Th, Dietrich & 6o. in Raffel und Hannover; LH. Dietrich in Franlfurt a.M.; Haaienttein & Bögler in ;t«n=tr.:rt a M,, Berlin, Seipzig, LSln rc.; Rudolf Moste in Stt’in, Frank» hsr e. SS i<
ObkchcM Jrituun
Anzeigen nimmt’ entgegen die Expedition d.vlattes sowie d. Amwncen-Burecmr »on (S. 2- Daube & So. in Frankfurt a. M; JLger'sche Buchhandlung bofelbftj; Hermannffche Buchhanou daselbst; Invalidendank in Berlin: W. LhieneS in Aderfeld: E. Schlotte in
Bremen-
W<ff«nt «gii* außer an den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JAnftrirte« Sonntags» latt" durch die Sxpeditton («och'fche Buchdruckeret) bezogen 3k Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (e$cl Bestellgebühr)?- Mettionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg berechnet.
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Die Exped. ». Oberh. Zeitung.
Das Gesetz die gemeinschaftliche« Holzungen betreffend,
berührt, soweit es aus den Beratungen des Landtags hervorgegangen, unsere Hessischen gemeinschaftlichen Waldungen nur nebenher, seine Hauptaufgabe ist es der Aufsicht der Staatsbehörden alle gemeinschaftlichen Wälder in der . ganzen Monarchie in derselben Weise zu unterstellen, wie dies in betreff der Gemeindewaldungen schon Gesetz ist. Auf diese letzteren bezieht sich das Gesetz überhaupt nicht. Aber auch die für Hessen seither geltenden Bestimmungen sind durch das neue Gesetz — namentlich durch die An- Käge und Zusätze der in der Kommission thätigen Herren Abgeordneten für Oberhessen Landrat Schreiber und Justizrat Dr. Grimm — nicht unwesentlich geändert.
Das Gesetz hat es bei dem bisherigen Rechte belassen in bezug auf den Kreis von Waldungen, auf welche die Staatsaufsicht sich erstreckt, ebenso in betreff der Art, wie letztere ausgeübt wird. Die für Hessen geltenden Bestimmungen bleiben ausdrücklich (nach S 10) bestehen, erheblich sind dagegen die neuen Bestimmungen, welche durch das Gesetz in betreff der Teilbarkeit der gemeinschaftlichen Waldungen eingeführt sind.
Um dies genau zu verstehen, muß man die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen verfolgen, wie sie seither gegeben wurden. Nach § 14 der Verordnung vom 13. Mai 1867 konnte ein gemeinschaftlicher Wald in Natur nur ge» teilt werden, wenn die Teile forstmäßig bewirtschaftet ober mit Vorteil angerottet werden konnten, dagegen war jeder Miteigentümer berechtigt, die Teilung durch öffentlichen Verkauf zu verlangen. Diese Bestimmung führte zu den vielen Teilungen und Auseinandersetzungen der Waldungen in unserer Provinz und die liberalen Abgeordneten Dr. Bähr und Dr. Wehvenpfennig beantragten die Aufnahme des Art. 3 in das Gesetz vom 25. Juli 1876, nach welchem alle gemeinschaftlichen Waldungen schlechthin unteilbar gemacht wurden. Damit waren zwei Fehler begangen: 1) eS war die Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums durch östentlichen Verkauf überhaupt und für alle Fälle ausgeschlossen, 2) diejenigen
Fred«.
Roman von Emily Cameron.
Deutsch von August Frenzel.
(Autorisirte Uebersetzung.) (Fortsetzung.) 15. Kapitel.
Die Flucht.
ES war eine Woche vor meinem Hochzeitstage. Ich saß sehr spät in der Nacht noch wachend und allein in meinem kleinen Zimmer. Die Fenster waren offen, daS Mondlicht drang herein und haftete in kaltem, klarem Glanze auf dem dürftigen Teppich, der den Boden bedeckte.
Ich legte meine Arme auf die Fensterbrüstung und meinen Kopf in die Hände und sah hinaus.
Die Aepielbäume unten im Obstgarten standen als dichte, dunkle Schreckmassen, nur hie und da umflutete und versilberte daS Mondlicht die obersten Zweige; das Thal jenseits war mit duftigem Licht erfüllt; im Hintergründe der Hügel schattenhaft und unklar, während in der Ferne weiß und glänzend sich der Kreidebruch an den grauen Bergen abhob, in welche er getrieben war.
Ich dachte an nichts Besonderes. Ich hatte nur ein müdes Gefühl der Vereinsamung und Hoffnungslosigkeit, wie einer der nicht länger gegen die starke Strömung einer Flut kämpfen mag und sich mitnehmen läßt, gleichviel wohin sie treibt.
ES war absolutes Schweigen in der Lust; kein Hauch bewegte die Bäume; kein lebendes Wesen regte sich auf der Erde; weder ein Zweiglein noch ein Blättchen fiel auf den dunklen Boden unten im Garten.
Plötzlich kam von weither über daS Thal der langgezogene, matte Pfiff einer Lokomotive. Ich vernahm ihn
Miteigentümer, über deren Waldungen ein Teilungsverfahren eingeleitet war, ohne daß dasselbe zum Abschluß gekommen, erhielten die in gutem Glauben — oft auf Veranlassung der König!. Behörden aufgewendeten Kosten nicht zurückerstattet, obgleich dies die einfache Billigkeit verlangte.
Auch die jetzige Vorlage der Regierung enthielt keine Bestimmung, um diesen Uebelständen abzuhelfen, die bezüglichen Anträge wurden nunmehr von unseren Abgeordneten gestellt und in daS Gesetz durch die Beschlüsse beider Häuser ausgenommen, nachdem die Staatsregierung zugestimmt hatte. Durch den ersten Antrag wurde der Art. 3 deS Gesetzes vom 25. Juli 1876 aufgehoben und eS wird durch das Gesetz jetzt folgender Rechtszustand eingeführt.
1) In Natur kann ein gemeinschaftlicher Wald nur geteilt werden, wenn der Grund und Boden zu anderen als forstlichen Zwecken dauernd mit erheblich größerem Vorteile benutzt werden kann. (§ 6)
2) Jedem Miteigentümer am Walde steht daS Recht zu, die Aufhebung der Gemeinschaft durch öffentlichen Verkauf des Waldes zu verlangen.
3) Diejenigen gemeinschaftlichen Waldungen, bei welchen ein TeilungSverfahrungen eingeleitet war und bei welchen der Teilungsplan endgültig festgestellt ist, bleiben geteilt, auch wenn der TeilungSreceß noch nicht erlassen ist. Soweit die Teilungspläne noch nicht festgestellt waren, werden den Beteiligten die Regulierungskosten zurückelstattet.
Dies letztere ist durch den zweiten Antrag der oberhessischen Abgeordneten herbeigeführt als Zusatz zu § 7 und es waren hierbei mancherlei Schwierigkeiten zu überwinden, da die Liberalen sich anfangs sträubten, diesem Anträge zuzustimmen.
Noch ist zu erwähnen, daß nach § 4 und 5 den Interessenten das Recht gewährt ist, durch Errichtung von Statuten erforderlichen Falles die Verwaltung der Waldungen zu regeln.
Das sind die demnächst zu publicierenden gesetzlichen Bestimmungen, welche im Stande sein werden, die seither so sehr verwirrten Verhältnisse zu ordnen und den begründeten Ansprüchen der Beteiligten gerecht zu werden, Die Waldbesttzer können ruhig die Entwicklung abwarten, vor Allem aber sollen sie sich hüten, jetzt durch Bildung von Waldgenoffenschaften sich eine unzweckmäßige kostspielige Verwaltung aufzuladen, die sie später nicht wieder los werden. Wenn einmal das Gesetz pnbliciert ist, dürfte immer noch Zeit sein.
Deutsche- «eich.
Berti«, 1. März. Die Galaoper „Arrnide", welcher die gesamten Mitglieder des königlichen Hauses und sämt-
ganz deutlich und doch wie jemand, der nicht hört, bis er verklang. Da auf einmal, wie ein Blitzstrahl vor den Augen, wie ein Donnerschall in mein Herz, kam der Gedanke, das Wort — entfliehen!
Weshalb sollte ich nicht fort von hier, so lange eS noch Zeit war. Welche Thörin war ich, still zu halten und mein Elend zu erwarten, während Flucht und Freiheit und vielleicht auch das Glück noch möglich waren.
Wo war Bella'S Brief? Hatte sie mir nicht ihr Haus als Aufenthaltsort angeboten? Ich flog nach meinem Ankleidetisch, zündete Licht an und durchwühlte mit zitternden Händen die Schiebladen meines kleinen Schreibtisches, bis ich ihn fand.
Sie hatte mir ihr Haus angeboten, wenn ich davon Gebrauch machen wollte. Ihre Dienerschaft war zweifellos dort. Sie hatte mir gesagt, wie froh sie sein würde, mich mitzunehmen auf ihrer Reise und ich kannte sie gut genug, um überzeugt zu sein, daß dieses keine müßigen Worte waren. Bella hatte mich sehr gern, und war sicher zu allem bereit, mich vor einer Heirat zu retten, gegen welche sie von jeher geeifert hatte.
Sie konnte jetzt noch nicht weiter fein, als in Paris. Ich wollte zu ihr gehen, wollte zunächst nach ihrem Haufe am Cheston-Square, ihr von dort aus telegraphieren und dann sobald als möglich Nachreifen. Nur — was. geschehen sollte, das mußte bald, mußte sofort geschehen! Wartete ich bis zum Morgen, so mochte mein Mut wicht längst verlaffcn haben und wieder ein Tag verloren sein; überdies konnte dann vielleicht jede Gelegenheit fehlen, zu entfliehen.
In einem Augenblicke war mein Plan gefaßt. Ich blickte nach der Uhr: zwanzig Minuten nach Zwölf — und der Eilzug nach Marborough kam fünf Minuten nach
liche fürstliche Gäste in der großen Hofloge beiwohnten, ist sehr glänzend verlaufen; die Neuvermählten wurden bei dem Eintreten von dem sich erhebenden Publikum mit einem dreifachen Hoch und Orchestertufch empfangen. — Die Thatsache, daß neue Unterhandlungen mit Rom an- geknüpst seien, wird bestätigt; es handle sich um Verhandlungen von Fall zu Fall; eS scheine sich augenblicklich um die Verwaltung des erledigten Bistums Fulda zu handeln. — Bei dem am Sonnabend Abend vollzogenen Akt der standesamtlichen Civiltrauung des Prinzen Wilhelm und der Prinzessin Augusta-Viktoria war Fürst Bismarck gegenwärtig. Derselbe nahm auch an dem Diner Teil. Den weiteren Festlichkeiten hat er nicht beigewohnt. Durch ein eigentümliches Zusammentreffen war die erste Persönlichkeit, der Fürst BiSmarck im Schlosse begegnete, Graf Eulenburg. Die ehemaligen Kollegen begrüßten sich auf daS Verbindlichste jedoch ohne weiter mit einander zu sprechen. — Als Kommissäre Deutschlands zur Pariser internationalen Münzkonferenz werden der „Nat.-Ztg." zufolge Bank- prästdent v. Dechend und Regierungsrat Schraut genannt.
•* ©erlitt, 1. März. Auf Grund der Vorschrift im 8 12 des Reichseigentumsgesetzes vom 25. Mai 1873 ist dem BundeSrat «ine weitere Jahresnachweisung der Veränderungen im Bestände der Grundstücke, welche das Reich durch spezielle Rechtstitel erworben hat, vorgelegt worden. — Seitens der dänischen Regierung ist der Wunsch ausgesprochen worden, mit Deutschland zu dem Zweck in Unterhandlung zu treten, um die gegenseitige Auslieferung von Deserteuren der Handelsmarine in derselben Weise zu regeln, wie dies zwischen Deutschland und Großbritannien mittels des Abkommens vom 5. November 1879 geschehen ist. Der dänischen Regierung ist darauf der Entwurf einer entsprechenden Uebereintunft mitgeteilt worden. Beim Bundesrat ist die Genehmigung zum Abschluß der Uebereintunft beantragt und die Angelegenheit hat den Ausschüssen für Seewesen und für Handel und Verkehr zur Vorberatung vorgelegen. — Der 28. Band der Zeitschrift für daS Berg-, Hütten- und Salinenwesen enthält eine Statistik der Knappschastsvereine im preußischen Staate im Jahre 1879. Nach derselben umfaßten die Vereine 2146 Berg-, Hütten- und Salzwerke. Der Bestand an Vereinsmitgliedern zu Anfang des Jahres betrug 151,181 Ständige, 103,115 Unständige und 2668 beurlaubte Ständige, zusammen 256,964 Mitglieder. Am Jahresschlüsse waren vorhanden 262,247 Mitglieder. Invalide wurden 3170 Mann. Un.ersiützt wurden 88,268 Personen. Die Vermögenslage der Vereine hatte sich gegen das Vorjahr wesentlich gebessert. Die Aktiva stiegen von 20,794,275 M. auf 20,956,270 M. Die etatsmäßigen Einnahmen beliefen sich auf zusammen 12,660,596 M. Die Ausgaben betrugen 12,569,810 M., was einen Überschuß von 90,768 M. darstellt. Außer den oben angeführten Knappschaftsvereinen bestanden im
Zwei. Dieser Ort war von Slopperton fünf Meilen entfernt, aber ich war gut zu Fuße — ich war schon früher einmal dorthin gegangen. Gut anderthalb Stunden gebrauchte ich bis dorthin und hatte keine Zeit zu verlieren.
Hastig schob ich das Notwendigste in eine Reisetasche, und eine Fünf-Pfund-Note, ein Geschenk von Tante Selina, in meine Börse, kleidete mich rasch in ein dunkles, wollenes Kleid und eine Jacke, und band über meinen Hut einen dichten Schleier. Dann setzte ich mich nieder, um daS Schwerste zu vollbringen. Ich zog mein Schreibzeug zu mir und schrieb mit bebender Hand:
Liebster Vater!
Sei nicht sehr böse auf mich. Ich vermag Mr. CurtiuS nicht zu heiraten. Ich gehe für einen Tag nach London in das Haus Bella Thistleby's und will ihr dann nach Paris folgen. Du kannst nicht wollen, daß ich unglücklich werde, lieber Papa, und ich würde es, wenn ich Mr. CurtiuS heiratete. Ich will von Paris an ihn schreiben. Bitte ihn, mir zu vergeben. Lieber Papa, ängstige Dich nicht meinetwegen, in einigen Wochen bin ich wieder zurück.
Dein unglückliches Kind
Freda.
Dann löschte ich das Licht und schlich wie eine Verbrecherin in das dunkle, stille Haus. Wie krachte die Treppe unter meinen Tritten! Ich hielt ein und zitterte und wagte kaum zu athmen, als ich an der Thüre meiner Tante vorbei ging. Halbwegs unten, auf einem kleinen viereckigen Treppenabsätze, war die Thür zu meines Vaters Zimmer. Leise öffnete ich und ging hinein. Ich wußte nicht, was mich dazu veranlaßte.
^Fortsetzung folgt.)