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Marburg, Sonntag, 13. Febrnnr 1881.
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0$»8 und Dollftänbiß dem Staat übergeben •
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Anzeigen nimmt' entgegen die Expedition b. Blatte« '"wie d- Lnnoncen-Vureanx von S.L Daube * So. in Frankfurt a. M; Jüger'schr Buchhandlung daselbstj; Herrnann'sche Buchhandü daselbst; Jovalideudank in
Z^ha" Summen erkennen können, welche all- Wahrlich aus den Erträge- - 1U,C au
8 . a ?^cten 3ustanz enthält auf der anderen Seite dl? Aa» tCme ,C^( bedeutungsvolle Anerkennung der fachte der Agnaten; es sagt nämlich die Denkschrift auf S 21- Dab« Mrd e« von dem Berufungsgericht edoch als eine Ford^ung der ausgleichenden Gerechtigkeit bezeichnet dai das Kurhaus für den Verlust seinelRechte an dem R K kommlß entschädigt wrerde, und führt dann aus daß das y8toefle "ach den Gesetzen des gemeinen ^^a ^echis, sondern nach den Vorschriften des öffentlichen
JWetne Herren, die dritte Instanz hat bekanntlich nvck nicht gesprochen, ein Erkenntnis des Reichsgerichts ist nock mch vorhanden, allein es fehlt doch nicht an bedm endÄ juristischen Autoritäten, welche sich dahin ausaefvrock?» haben, daß die Bedenken der zweiten Instanz in Leivria au das publizistisch gebundene Eigentum doch nur A-t JSÄ Crklt,en können auf einen Tell deSHauSstdtt- tontmiffe«, namentlich auf denjenigen Teil der wie Ma &«** (kW. °N «,K *„• £ Ä Krauch übergeben war, daß dagegen das private namentlich an h^9!11 bes Hausfideikommisses und r-d--üchL LL? Za »27
Staatsregierung eine sehr dringende Veranlassung daß Ne den Weg eines guttichen Ausgleiches cinschlug. Eine Regierung kann und darf meiner Ansicht'nach einm solchen
de« herehrten^rro^f? bessischen Interesse teilen wir diese Rede Bericht: mit 6 Abgeordneten vollständig nach dem stenogr.
Prozeß mcht verlieren, ohne daß sie wirklich einen gewissen Schaden an ihrem Ansehen erlitte, namentlich in einem "7 'Uvorbenen Landesteile. Es hat schon die Führung des Prozesses in dem Lande eine gewisse Beunruhigung her- S* -inmj an bin -ag-'LL
Ml - Sie können ja größtenteils Kassel - denken £“ JJ* ^a?eL°7e ^entlichen Gebrauch und Besuch des Theaters, des Museums, der Bildergallerie, de» Aueparks U"d der Wilhelmshöhe dann hört Kassel eben auf, Kassel zu sein. ES waren aber nicht blos diejenigen Gemüter J A E'Z77^"kereffen verletzt fürchteten? beunmhigt,' berübtt fäL ^ ^r. nicht gering, die sich schmerzlich S? 7 suhlten, wenn einem Fürstenhaus, mit dem das d^ch Jahrhunderte lang in guten und schlimmen Tagen eng verbunden war, ein Unrecht zugefügt und Ovfer auferlegt wurden, über die das Maß dessen hftiauSaLen was die Notwendigkeit in der Entwickelung hnfem S f^en Verhältnisse ihrem Patriotismus schon auferlegt hat (Sehr richtig I rechts) Meine Herren,7s iftX eÄ M auch für die Rechtslage doch recht entscheidend9 ein A"kt, der m der Denkschrift in der Weise nicht hervor" getreten ist, eS ist das Verhältnis zu der regierenden Linie ?ic-k^°d?rzoglich hessischen Hauses. Die9großherzoglich hessische Regierung hatte nämlich bei dem Übereinkommen ÖC8 ^ute noch die Basis des Besitzes der preußischen Regierung an den ehemaligen hessischen Domänen bildet dem Abkommen von 1831, ihre aflna ttoe ^?uf imm ?, nicht gegeben, diese ist auch spä er nicht eK gt und eca?
^Zwhung der großherzoglichen Regierung zu der Krone Preußen nunmehr eine feste Grundlage zu gewinnen Meine Herren, Sie sehen, daß die Rechtslage eine solche *7 fie der königlichen Staatsregierung eine reichliche ÄetST bct' bies- Verhältnisse in
ÄS er S0e 3U otbnen- Aber, meine Herren, e« fehlte doch auch nicht an politischen Erwägungen die in ÄeSS0- h°be?i Llich Le
MrJf? 1166 :tn $7™ geschaffenen staatsrechtlichen Ver-
Ä? S° W*?w!r n“r tnt*®t- königl. Hoheit dem Landgraf Friedrich al« ^^°nfolger ein Uebereinkommen getroffen — ausgesprochen: das gesamte Kurhaus Hessen verzichtet auf alle Reglerungsrechte und Ansprüche und erklärt sich mit der Formierung seiner Vermögensrechte, wie sie die vorliegenden Vertrage enthalten, einverstanden. Meine Herren, 9es ist ! r das Land wirklich eine Beruhigung wenn 9iMA?e»rba tm e bon 1866 nunmehr auch einen formellen Abschluß in einem vollkommenen Staatsakt finden und ja Ä" ^7»’. DE grerung, daß sie diese Schritte gethan, und diese Beruhigung im vollsten Maße durch den Abschluß der vorliegen- balln^T ^rbeigeführt hat. Sie werden sich überzeugt ^?ben, daß durch die rechtliche Lage, durch die politischen Verhältnisse es notwendig geboten war, in der Weise vorzugehen, tote es die Staatsregierung gethan, und nun kanten doch nur noch dann Bedenken gegen die Genehmigung der Verträge entstehen, wenn der Modus der Abstn- dung oder das Maß derselben in irgend einer Weise ein " 7rtcb7er w"re. Nun, meine Herren, was den Modus <7 betnfft, so hat die königliche Staatsregierung bei der Abfassung der Verträge ihren Standpunkt vollständig gewahrt, und er ist ihr auch vollständig von den anderen Paziszenten konzidiert worden. Das Eigentum an s m Hausfideikommiß, an Schlössern, Parks ?
w- geht auf den preußischen Staat über, aber auch der Hausschatz fallt nun durch diese Verträge dem Eigentume “n be" preußischen Staat. Das Maß der Abfinduna überschreitet nicht die Grenzen der Gerechtigkeit. Sie finden zunächst als Abfindungsobjekte einige Schlösser und Parks die den Fürsten der jüngeren Linie überlassen worden sind' Meine Herren, die Schlösser in Rotenburg, Hanau u. s. w sind gegenüber den übrigen Vermögenskomplexen deSHaus- fideckommisses verschwindend gering, sie sind für den Staat insofern wertlos, als sie Jntraden überhaupt nicht ein- ^7Sen ’ A überschreiten daS Maß einet bescheidenen WohnungSsubventron an die Prinzen der iünaeren Pint, "tcht. Die Hauptsache ist allerdings die Rmt?die dem fursülchen Hause gewährt wird, und diese Rente entfbriAt im wesentlichen den Einkünften welche der' S h°nd-ne, heute noch von königliche?BeÄek Lattett
Rede»)
Grimm bei der 2. Beratung deS Gesetzentwurfs, betreffend das Fideikommißvermögen des vormals kurfürstlich hessischen Hauses nebst zwei Verträgen m der Sitzung des Abgeordnetenhauses
vom 10. Februar 1881.
„Jein^emn! ich bin der Ansicht, daß wir uns einer Prüfung der nut dem Gesetze vorgelegten Verträge nicht entichlagen können. Ich bin allerdings nicht Willens in ein Untersuchung über die Detailbestimmungen dieser Vet- ttage nahet einzugehen, sondern ich fasse dieselben in ihrer Gesamiheit auf, den Vertrag, der im Iahte 1873 mit St. ?A?c!' $57 be7 Landgrafen Friedrich von Hessen abge- 8™?,™ ™ ’“*» Ich-- * dm
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Anzeigen nimmt «ngegen: M Mt (SrpeMtw* d.Blatte», M sowie d.Annonc-n-Bureaur Wk von Th, Dietrich & Co. in
?«7tent k •battn' ?aß bei den Feststellungen im ^abre 4881 -Untltl 7" früheren Familienverträgen maTe« nie- $atte Ullb ^ben konnte, daß eine Trennung
j.ma?/»
»U» ÄSaÄ, fertig
d-j dich- Sta
einer Ctmllifte zukomme, da sie mit der EiaensA^>st k.a war. Darüber war ^wcchl"k^ §nvst zu eng verbunden
9 ■ .. .............ö.„ „ltt »en i ?79-7" sehr erhebliche Meinu^erschie^
?KCn,s»UItb bCU ^^trag, der mit der großherzoglich die anderen Vermögensobjekte, über das Recht an
?«!Krn ?C8!etUn9„-7rciHbatt ist, welche Verträge in ihrer ff?-,??'", erwähnten Schlössern und Parks - d7s Hau?
Gesamtheit eine vollständige Ordnung der staatsrechtlichen c?et1777$ "Z unb namentlich über das Recht an dem
und vermogenstechtlichen Verhältnisse des hessischen Fürsten- I hausschatz. Im Iahte 1873 hat die königliche Staats- hauscs in sich schließen. Es entsteht die Frage, ob diese 79^7"-r m?t 'ör’ königl. Hoheit dem Landgrafen Friedrich
SpS"0 'Cl 7er 7ltll‘,,e bt6 Fürstenhauses der dermaligen .7? borgelegten Vertrag abgeschlossen und mft
Rechtslage entspreche, und ob sie durch richtige politische f metne ®in« erzielt; eine solche kam daaeaen mit
@rtt)agungen begründet ist. Die königliche Staatsregierung s.7 süngeren Linien Philippsthal u?d9Barch-
n“"( ' ' anerkennenswerter Weise ein reiches Material 7b "7 ^.Stande, sondern im Gegenteil, meine Herren iint? i9? Um bUJe sthr schwierige Frage einer Erörterung -7° sa das genügend bekannt ist — Sie'
,tonnen'. allein ich vermisse doch etwas in ^b7 7 Dt.cIc Sutortften von den Herten bekommen — diesem Material, ich hätte gewünscht, es wäre uns die 7 •77 ^ch^ffceit etabliert. Meine Herren diefer
Grundlage vorgelegt, auf der die ganze Ordnung der fürst- ^chtsstreit ist auch in Beziehung auf die beiden Vermöaens- A?,?^st^rn Fweikommiß-Verhältnisse beruht, nämlich daS 7 b •' vorhin erwähnte, Hausschatz und Hausfidei' Abkommen, welches un Jahre 1831 Kurfürst Wilhelm II. 5 /“ ^st-r Instanz von dem königlichen Kr?saericbt
getroffen hat, und welches eigentlich .roa6 b"rch die Zusammensetzung seiner Richter
C 77 ^rständniß dieser ziemlich verwickelten 77e llanz besondere Bedeutung hat, zum Nachteil
Verhältnisse giebt. •sie wissen, daß bis zum 'labte 1831 I «7 preußischen Staates und unumwunden iu Gunsten w° der Terriiorialstaat Hessen in' einen Äüoneta °7schiehen worden. Dft Anlage 3 El da-
hbJ7?nß'-AttC ^rrnögensmasse des Staates und des Fürsten- »nb'^a ** Erkenntnis in Bezug auf das HauSfideikommiß
getrennt wat; erst im Jahre 1831 fanb eine 7"b.j7, 7ttb bann gesagt, daß die Schlösser Gebäude^
mi?b 7renn""S statt, und die Grundzüge derselben sind Sh? °97 U"b anbere Grundstücke zu dem unteilbaren
-rS^teff anzugeben: Einmal wurde das sehr er- I 7”? ?U- stNtt agnatlschem Konsense im Falle drinaender hibliche Domaiilalvermögen und das Vermögen an Forsten I Sh °°raußerlichen Fideikommisse des Kurhauses aebören ^7-777 °vllllandig dem Staat übergeben; um ein wie bcm9™aB wird dann endlich erkannt. Jn Be-ua auf ^ beträchtliches Vermögen es sich dabei handelt, werden Si- r hauschatz enthält die Anlage 9 in der Regierunasvor! 4 ShHiA*1 st7S^ Summen erkennen können, welche all- b<7. betreffende Erkenntnis, und in diesem9 Erkenntnis /. .au8 (ben Ertragen der hessischen Domänen und ? 7 e8" 7nht Anerkennung der Zugehörigkeit des aanren
t Ersten tn unserem Etat figurieren. Gewissermaßen als 7/7 b7 Bezeichnung des kurfürstlichen Hausschatzes von
: Gegenleistung dafür, radiziert auf dieses Domanialein- »7 oo9?" Behörde auf Grund des Gesetzes vom 27
r kommen, wurde dem regierenden Familienhaupte eine jähr- ^br. 1831 und der Verordnung vom 22. Sevtbr. 1867
S.a^^00^“11011 Obet Givilliste von 300,000 Thalern zu- ^,777" Kapitalbestandes zum unteilbaren miö ' unver- naSV UnÖ 7rourbe 8“ gleicher Zeit die Apanage der »7777 Familienfideikommisse des Kurhauses Hessen
► uachgeborenen Prinzen, welche sich im Jahre 1834 auf stst? "^cht jum preußischen Staatsvermöaen Mein?
SÄ*.“?'Äs,ÄnjÄ'*"WÄSS: ■ Sl ft b,7 «ne Vermögensobjekt. Das zweite Vermögens- Z 7 9lblC[i9t’ das Appellgerichl in Kassel ?ieS die i °bM, toe7eS uns jetzt näher beschäftigt, ist die Teiluna "Wj bet Kläger zurück, teils au» einem «ebr fS des damals vorhanbenen Kapitalvermögens. DaS hessische .Grunde, weil jene Ansprüche überhaupt nicht für Kapltalvetmogen betrug 1831 ca. 20 Millionen Thaler iUt Geltendmachung im civilrechtlichen Wege be-
wurA als Stoa7sscha9tz'L,HL7 «Ä/^üb^d SmPäS
i7^lhro°i86ClIlOne"h-bie im Staatsschatz waren, bereit« tm ^ahre 186b in die preußische Staatskasse obaefübrt worden sind. Der Hausschatz, der sich dureb die KZl-
m848 "»getreten waren, nunmehr Mß18- Millionen Mark vermindert hatte, wird noch heute m Dassel von einer besonderen königlichen Behörde ver- KA äst 2)06 ^eite Objekt. Das dritte^ sind die' Schlösser und Parks mit allen ihrem Jubehör die im ^a7'e 1831 8“. einem hessischen Haus-Fideikommiß konsti- tuier-s und ebenfalls einer besonderen Verwaltung unterstellt wurden. Meine Herren, zu diesem letzteren Vermögens-
^hort — die Anlage der Regierungsvorlage giebt über ja nähere Auskunft — das Theater in Kassel, che Museen, Wilhelmshöhe, der Aupark mit Orangerieschloß, Blldergalletie u. s. w., welche letztere, wie ein Sachver- nÄ tm- b°rrgen Jahre sich ausgesprochen hat, allein einen Vermogenswert von 15 bis 20 Millionen Mark re- mAt171tet7ba8S)H»ren btC brei damals konstituierten Vermögensmassen. Als nun im Iahte 1866 eine vollständige Umkehrung der staatsrechtlichen Verhältnisse ht Hessen statt- f°7' da war es ja sehr natürlich und notwendig, daß nachdem der letzte Kurfürst gestorben war, diese Verhält-' Nisse des hessischen Fürstenhauses einet Regelung unter« zogmwurden, und die Schwierigkeit dieser Regelung lag
. Saffet uni Hannover; Th Dietrich in Frankfurt a.M.; ßaafenftein i Vogler in Zrantiurt a- M., Berlin, Leipzig, LU« re.; Ruiolf Stoffe ;ä Setlia, Aeant- __*’ ” ,i;~___/ III J 15 v v
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