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sesston nicht scheuen dürfe. DerPost" zufolge verur­teilte heute der Disziplinargerichtshof des Provinzialschul- kollegiumS die Lehrer Förster und Jungfer wegen des be­kannten Vorganges in der Pferdebahn zu einem in milder Form gehaltenen Verweise und erkannte außerdem gegen Förster wegen seiner agitatorischen Thätigkeit in der Juden­frage auf eine Geldbuße von 90 Mark.

Davzig, 28. Januar. Im RegirrungSgebäude brach heute Nacht um 2 Uhr Feuer aus, welches bis mittags dauerte; die Feuerwehr beschränkte dasselbe auf die innern Räume mit Hilfe des Militärs und der Marinemann­schaften.

Hannover, 28. Januar. Das Konsistorium sprach gegen Pastor Regula eine erste Mißbilligung aus, anläß­lich des Verhaltens desielben in der Osnabrücker BezirkS- syncde.

Illertissen, 28. Januar. Bei der Wahl zum Reichs­tage wurde an Stelle des Freiherrn v. Arretin der Stadt­pfarrer Reindl in Memmingen (Centrum) mit 10,341 Stimmen gewählt. Freiherr v. Lupin (Nationalliberal) erhielt 3979 Stimmen.

Ausland.

Wien, 28. Jan. (Abgeordnetenhaus.) Lienbacher und Genossen bringen einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Abänderung der NeichSrats-Wahlordnung. Hiernach soll die Grundsteuerleistung allein wenigstens 4/s des erforder­lichen Mindestbetrages ausmachen, um das Wahlrecht in den Klaffen des Großgrundbesitzes ausüben zu können. DaS Wahlrecht in den Städten und Landgemeinden soll allen jenen zukommen, welche entweder einschließlich aller Zuschläge mindestens 5 Gulden direkter Steuern zahlen oder nach der Gemcirrdewahlordnung auch bei einer noch geringeren Steuerleistung wahlberechtigt sind. Der Antrag deS Abg. Schönerer, betreffend die Einführung des all­gemeinen Stimmrechts, wird in erster Lesung abgelehnt.

Pest. 28. Jan. Die Subkomitos der ungarisch-kroa­tischen Regnicolar-Deputationen konnten keine Einigung er­zielen; die weitere Austragung der Frage, wie groß die Delegation des kroatischen Landtages im ungarischen Reichs­tage nach Einverleibung der Militärgrenze sein soll, bleibt demnach den beiden Regierungen überlassen.

Rom, 28. Jan. Das Königspaar ist nachts hier ein­getroffen und wurde vom Präsidium deS Parlaments und den Ministern am Bahnhofe empfangen. Viele Vereine mit Fahnen und Fackeln, sowie eine große Volksmenge waren anwesend. Das KönigSpaar fuhr sofort nach dem Quirinal.

London, 28. Jan. Bei der Wahl zum Parlament wurde in Edinburg der Lordadvokat von Schottland, Maclaren, mit 11,390 gegen 3940 Stimmen gewählt, nachdem die erste und zweite Wahl desselben für ungiltig erklärt worden war. (Unterhaus.) Bright verteidigt aufs wärmste die Forfter'sche Bill bezüglich Irlands, als einen Akt der Beschränkung für nur wenige, dagegen einen Akt der Gnade für viele. Der Vorwurf treffe die Land­liga, deren Thätigkeit die Bill leider notwendig gemacht habe. Je schneller die Bill angenommen werde, desto schneller könne die Landbill vorgelegt werden, die, auf breiter und umfassender Grundlage angelegt, ein ehrenvolles Denkmal des jetzigen Parlamentes und der Verwaltung Gladstones sein werde. Die Debatte wird schließlich auf morgen vertagt. Nah einem offiziellen Telegramm aus Mount-Prospekt im Transvaallande vom 27. d. M. wurde die im Vormarsch befindliche englische Truppenabteilung durch den Regen und Nebel aufgehalten. DaS Wetter be­gann aber, sich wieder zu bessern. DemReuter'schen Bureau" wird aus Durban vom 27. d. M. gemeldet: Ein englischer Streiftrupp auS Prätoria überfiel und er­oberte nach lebhaftem Gefechte ein Lager der BoerS. Letztere hatten 27 Tote und viele Verwundete, ergriffet die Flucht und ließen ihren Proviant in den Händen der Engländer. Die Engländer hatten 4 Tote und 5 Ver­wundete.

Heffea-Raffau.

Marburg, 28. Jan. (Strafkammer-Sitzung.) Ver­handelt wurde 1) gegen den 39 jährigen Taglöhner Johs. Rathmann von Treysa, bereits 15 mal, darunter 5 mal wegen Diebstahls, bestraft, wegen wiederholten Diebstahls. l.Jst derselbe beschuldigt, am 5. Oktober v. I. eine Partie schwarze Wolle von 4 Pfd. (6 Mk. 40 Pf.) dem Kauf­mann Weinberg in Treysa entwendet zu haben. Durch die Zeugenaussagen erhellt, daß Nathmann statt einer Hand voll Wolle, die ihm für feine kranke Frau gegeben werden sollte, 4 Pfund davon mitgenommen hat. 2. Der Frau Fröhlich daselbst am 11. November ihren ganzen Abend- mahlSanzug nebst Gesangbuch und einigen anderen Gegen­ständen (in Summa 12 Gegenstände im Werte von 35 Mk.) aus einem verschlossenen Kasten, an dem der Schlüssel steckte, entw .ndct zu haben. 3. Dem Bleicher Schmidt da­selbst ein Stück Flanell (Wert 1 Mk.) aus dem Hausflur hinweggenommen zu haben. Auch dieser Diebstähle wird der Angeklagte, der sich mit Trunkenheit entschuldigt, durch die Zeugen überführt. 4. In der Wirtsstube des rc. Stauf- fenberg zu Ascherode eine Partie Zwirn, der an der Wand hing, int Werte von 40 Pf., gestohlen zu haben. Die Gegenstände unter 1., 3. und 4., sowie der größte TeU der unter 2. wurden dem Angeklagten sofort wieder abge­nommen oder doch später in seinem Versteck aufgefunden. Mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeil des Angeklagten, über unter mildernder Berücksichtigung der Umstände im

Falle 1., beantragt die Staatsanwaltschaft für den Fall 1. und 3. je 3 Monate Gefängnis, für den Fall 2. 1 Jahr Zuchthaus, für Fall 4. 4 Monate Gefängnis oder eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust und Zulässigkeit der Stellung unter Polizei- Auffichl. Der Gerichtshof erkennt auf 1 Jahr 4 Monate Zuchthaus, außerdem, dem Anträge der Staatsanwaltschaft gemäß, die gestohlenen Gegenstände werden den Bestohlenen zurückgegeben. 2) Der Maurer Lorenz Kling und der Acker­mann Gerber von Ernsthausen haben sich auf der Land­straße von Ernsthausen nach Wolferode gegenseitig gewürgt und geprügelt, nachdem sie ihre Lust gebüßt gegenseitig angezeigt und sind vom Schöffengericht Ersterer zu 2 Tagen, Letzterer zu 1 Tag Gefängnis verurteilt. Hier­gegen hat Kling appelliert und führt aus, daß er von Gerber ohne weiteren Anlaß, als daß er ihn im Verdacht gehabt, Kohlrabi« vom Acker entwendet zu haben, mißhandelt worden und sich nur seiner Haut gewehrt habe. Auf Grund des heutigen Zeugenverhörs beantragt die Staatsanwalt­schaft die Bestätigung des Urteils erster Instanz, da die Behauptungen deS rc. Kling völlig unglaubwürdig seien, dagegen das Zeugnis deS rc. Gerber, obwohl er nicht ver­eidigt worden, Glauben verdiene, zumal er sich bei dem erstinstanzlichen Urteil beruhigt. Auch die Strafkammer kommt zu derselben Ansicht wie der erste Richter und ver­wirft die Berufung. 3) Der Kellner Anton TaddaeuS genannt Martin Müller, 20 Jahre alt, von Kassel, bereits wegen Betrugs mit 2 Monaten, 8 Wochen und 6 Monaten, wegen Betrugs, Diebstahls und Unterschlagung mit 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis, die er aber noch nicht verbüßt, bestraft, hat am 10., 14. und 16. Dezember v. I. seine betrügerische Lausbahn fortgesetzt und sich als raffinierter Schwindler, besonders der Geschäftswelt gefährlich erwiesen. 1) Unter Dem Vorgeben, er sei ein Neffe deS Majors v. Eschwege, hat er bei einem Schuhmacher in Kassel ein Paar lange Stiefel (33 Mk.) erschwindelt, 2) unter dem Vorgeben, er sei Diener deS Oberpräsidenten Herrn Frei­herrn v. Ende, beim Kaufmann Rvsenstein eine Spieldose (19 Mk.), ein Photographie-Album (25 Mk. 50), beim Kaufmann Lmdenfelv einen Ueberzieher (40 Mk.) und beim Kaufmann Scheffer einen Filzhut (8 Mk.) wirklich verabfolgt erhalten. Bei weiteren 7 Kaufleuten versuchte er unter demselben Vorgeben 2 goldene Damen-Uhren, eine Studentenpfeife, 1 Spieldose (60 Mk.), nochmals mehrere Spieldosen, Herrenwäsche für 45 Mk., abermals eine Spieldose und zuletzt eine Hose zu ergaunern, was ihm jedoch nicht glückte. Weiter versuchte derselbe am 16. deSs. MtS. unter dem Vorgeben, er sei ein Bruder ober Schwager des Rentmeisters Bohne zu Homberg von den dortigen Kaufleuten Fieischhut und Hartdegen in 2 Fällen schwarzen Cachemir zu Kleidern für die Frau Rentmeister und deren Tochter und 61/* Meter Kammgarnstoff zu einem Anzug für den Herrn Rentmeister zu erschwindeln, die vorsichtigen Kaufleute verabreichten ihm aber nichts. Im Rückblick auf seine in kurzer Zeit erfolgten Vorstrafen kann dem Angeklagten, trotz seiner Jugend, von der Staats- Anwaltschaft die Bewilligung von mildernden Umständen nicht zugestanden werden; da ja doch keine Befferung von ihm zu erwarten sei, muffe derselbe auch wie jeder Andere bestraft werden. Der Strafantrag lautet wegen verübten Betrugs in 5 Fällen, und versuchten Betrugs in 7 Fällen auf 3 Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust und ent­sprechende Geldstrafe. Das Urteil lautet auf 2 Jahre 6 Monate Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust und 1090 Mk. Geldstrafe cvent. nochmals 48 Tage Gefängnis. 4) Der Invalide, Maurer Joh. Ludwig Manns von Breitenbach (Oberaula) ist beschuldigt, seine Mutter körperlich schwer mit einem gefährlichen Werkzeug mißhandelt zu haben. Manns leugnet die Thal, behauptet vielmehr, seine Mutter habe sich beim Fallen verletzt, er erinnere sich nicht, seine Mutter geschlagen zu haben, da er betrunken gewesen fei. Durch die Zeugen wird aber der unnatürliche Sohn über­führt, daß er seine alte 66jährige schwache Mutter mit einer empörenden Rohheit mißhandelt hat und wird deshalb seitens der Staatsanwaltschaft eine 9monatliche Gefängnis­strafe gegen ihn beantragt. Der Gerichtshof berücksichtigt auch die bewiesene gewaltige Rohheit und erkennt auf 9 Monate Gefängnis. 5) Der Ackermann Johs. Kuhn von SichertShaufen hatte in der Apotheke für feinen Kuranten eine Rechnung von 13 Mk. 25 Pf. zu bezahlen, ging mit dem Sohne des Kuranten, dem Mitangeklagten Johs. Schnell dahin, zahlte 13 Mk. 25 Pf., ließ sich aber eine Quittung über 16 Mk. 25 Pf. ausstellen und gab die Differenz von 3 Mk. dem Joh. Schnell. Später wurde ein Teil hiervon verfrühstückt. Dieferhalb steht Kuhn unter der Anklage der Untreue, Schnell der Mithilfe dabei. Kuhn will im Glauben gehandelt haben, daß er damit nichts unrechtes begehe, er habe dies nur gethan, um den von der Krankheit noch schwachen Johs. Schnell zu unter­stützen, Schnell hingegen behauptet, von dem Vormund zur Annahme veranlaßt morben zu sein. Daß sich ber Apotheker in Frielendorf bewegen ließ, 3 Mk. mehr auf die Rechnung zu setzen, als er wirklich zu fordern hatte, muß auffällig erscheinen. Das Gericht hält den Beweis für die Untreue des Kuhn für erbracht, wenngleich er sich keinen Vorteil dadurch verschafft und verurteilt denselben zu einer Woche Gefängnis, bezüglich des Schnell hält es die widerrechtliche Absicht für nicht erwiesen und spricht denselben frei.

Marburg, 29. Jan. (Verein für Handel und Ge­werbe.) Der auf gestern Abend angekündigte Vortrag mußte wegen UnwohscinS des betr. Herrn ausfallen. Der zweite

Punkt der Tagesordnung wurde durch die Wahl bei Herren Brüning, Meydenbauer, Siebert, Schulz, Hertzhäufen Dr. Könnecke, Bang, Schacke und Dr. Hempfing in bei Vorstanb erledigt. Hieran knüpfte sich eine belebte ui 1 gemütliche Unterhaltung, in welcher das Halten vc> Zeitungen für den Verein zur Sprache kam, als be- fonderS empfehlenswert wurde die in Holzminden er­scheinende Baugewerkzeitung und die Berliner Deutsche Tischler­zeitung benannt und in Vorschlag gebracht auch in Aussicht gestellt, vorerst einige Probenummern derselben aufzulegen. Da die Mittel des Verein- eS gestatten, gerade hierauf etwas zu verwenden, dürfte es sich empfehlen, daß auch die Handwerker anderer Branchen, z. B. Eisenarbeitei, ihre bezüglichen Wünsche an den Tag geben. Ferner wurde zur Sprache gebracht, baß eS sehr erwünscht sei, wenn die resp.I Mitglieder sich veranlaßt fühlten, den einen oder anderen Gegenstand, der ihre specielle Thätigkeit betreffe, und die dabei gemachten Erfahrungen zur Sprache zu bringen, da dies Gelegenheit gebe, auch andere, die diese Gegenstände berührten, in die Besprechung hineinzuzieheu und ihre Erfahrungen u. s. w. zum Besten zu geben. Schulgerechte Vorträge würden nicht verlangt und feien nicht zu verlangen. Zum Schluffe fei uns noch der Wunsch erlaubt, daß sich die Vereinsversammlungen in Zukunft einer recht lebhaften Beteiligung erfreuen mögen, da hierin ein nicht zu unterschätzendes Förderungsmitte des VereinSwohlS liegt.

Staffel, 26. Jan. lieber die feit Kurzem im hiesigen Gewerbemuseum ausgestellten Wirtschaftspläne nach Thaer' schem Systeme teilen hiesige Blätter Folgendes mit: Von der Ansicht ausgehend, daß der Gewerbebetrieb in den kleinen Orten unseres Bezirks (deren Interessen an sich schon überwiegend landwirtschaftliche sind), insoweit er für die Landwirtschaft thätig ist, mit dieser auf baS Engste verbunden erscheint, hat es sich die Leitung des Gewerbe- museumS angelegen sein lassen, alles Dasjenige für die Ausstellung zu beschaffen, dessen Kenntnis diese gemeinsamen Interessen fördern kann. Auf diesem Gebiete soll übrigen« in Zukunft, wie mitgeteilt wird, noch viel mehr ge- fchehen. Mit der Einführung ber Verkoppelung ist, was früher nicht ber Fall war, bie Möglichkeit geboten, das alte, mit so vielen Unzuträglichkeiten verbundene Feldbau- system zu verlassen und zu einem rationellen Betriebe über­zugehen. Hierin liegt gerade der Hauptvorzug der Ver­koppelung, welcher indessen von unseren Landwirten nicht so ausreichend gewürdigt wird, als er eS verdient. Nur bann kann die Ertragsfähigkeit eines Grundbesitzes, ohne den Boden auszusaugen, richtig ausgenntzt werden, wen» die Bebauung nach bestimmten festen Normen geschieht, für deren Aufstellung sich der verstorbene Thaer unvergängliche Verdienste erworben hat. Wie dieses nun in der Praxis auszuführen ist, lehren die anSgestellten Betriebspläne, welche noch den »eiteren Vorteil haben, baß dieselben, wenn sie für einen bestimmten Wirtschaftsbetrieb einmal richtig aufgestellt sind, späteren Generationen zur Richtschnur dienen können. Die Wichtigkeit eines solchen Verfahrens, d. h. die Gewohnheit nur nach festen Plänen zu wirt­schaften, ist in allen Ländern mit vorgeschrittener Landwirt­schaft längst anerkannt, und kein Gutsbesitzer verpachtet Dort beispielsweise sein Gut, ohne seinen Pächter vorher contractlich an einen Wirtschaftsplan zu binden, weil er nur dann sicher ist, sein Gut nack Ablauf der Pachtzeit nicht etwa in Folge eines RaubbaufystemS ausgesogen zurückzubekommen. Die Kenntnis von diesen Verhältnissen ist indessen noch nicht in der wünschenswerten Ausdehnung in die Kreise ber kleinen Landwirte gedrungen, weshalb deshalbige Belehrung wohl am Platze ist. Die ausge­stellten Pläne, darunter der namentlich von Thaer selbst ausgearbeitete Bewirtschaftungsplan seines Gutes Möglin, sind sehr geeignet, im Allgemeinen ein Bild von der Sache zu geben und den Beschauer zu weiterem Nachdenken anzuregen.

Kassel, 27. Januar. Mehrere Herren, welche mit dem Bau der Aktien-Zuckerfadrik betraut sind, hatten im Saufe des heutigen Tages eine Zusammenkunft im Hotel Royal. Wie wir hören, ist einem Baumeister aus Wolfenbüttel der Ban der Fabrik übertragen worden, welcher denselben um 30 000 M. billiger Herstellen wird als ein hiesiger Maurermeister. (T. u. A.)

Riutel«, 24. Januar. Am 14. d. MtS. erschien in Bernsen bei der Frau deS zu 3 Jahren Zuchthaus verur­teilten Uhrmacher S. ein anständig gekleideter Mensch, welcher sich de Sombre nannte uib als Sekretär deS Justizrat Hoppe zu Hannover vorstellte, mit dem Vermel­den, daß der inhaftierte S. die Berufung gegen das Er­kenntnis bei dem Justizrat Hoppe eingereicht habe, hierzu jedoch erst ein Kostenvorfchuß von 45 M. erforderlich fei, welchen zu erheben er beauftragt fei und hierüber auch ein Protokoll aufnahm. Da ber Frau S., sowie bereu Ver­wandten bie Sache als nicht geheuer vorkam, würbe bie Zahlung des Geldes verweigert unb be Sombre mußte unverrichteter Sache AbenbS 10 Uhr abziehen. Der Gen- barm Robbe! in Obernkirchen, von btefem Vorfall recht­zeitig in Kenntnis gesetzt, machte sich um 2 Uhr Nachts noch auf ben Weg nnb fand ben Schwindler in der Gast­wirtschaft sanft ruhend im Bette an. Da derselbe sich nicht legitimieren konnte, auch kein Reisegeld besaß, so wurde derselbe arretiert und in das Amtsgerichtsgefängnis zu Obernkirchm abgelicfert. Bei der nunmehr eiugeleiteteü Untersuchung stellte eS sich heraus, daß dieser Schwindler weder de Sombre heißt, noch ein Sekretär des Justizrat Hoppe ist, sondern ein Kaufmann Backhaus aus Weißenfels