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M 244.

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Marburg,

Donnerstag, 17. Oktober 1889.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. BlatteS sowie die Annoncen-Bureaux von Haasenstein und Vogler in Frankfurt a. M., Eaffel, Magdeburg u-Wien; Rudolf Stoffe in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; S. L- Daube u. To. in Frankfurt a. M-, Berlin, Hannover, Paris.

XXIV. Jahrgang.

Deutsches Reich.

Berlin, 15. Okt. Unter dem 1. Juli d. Js. hat der Minister der Unterrichts angelegenheiten unter Versagung der Genehmigung für ein ihm behufs solcher vorgelegtes Statut über eine zu errichtende städtische Schuldeputation sich gleichzeitig über die Bildung solcher Deputationen, die Anstellung von Stadtschulinspektoren und die Stellung der Rektoren städtischer Schulen dahin ausgesprochen: »Zunächst ist es grundsätzlich nicht statthaft, in ein derartiges Statut Vorschriften aufzunehmen, welche die Befug- nisie der Schuldeputation gegenüber der staatlichen Schulaussichtsbehörde festzulegen bestimmt sind. Ich würde deshalb die Fasiurg des § 2 des vorgelegten Statuts auch dann beanstanden müssen, wenn nicht das darin der Stadtschuldeputation zugeschriebene Lorschlagsrccht für die Besetzung von Lehrerstellen der gesetzlichen Grundlage entbehrte. Soll die Bil­dung einer Stadtschuldeputalion statutarisch geregelt werden, so hat sich das Statut ou^diejenigen Vor­schriften zu beschränken, welche die Art der Zusam­mensetzung, die Wahl und die Amlsdauer der Mit­glieder betreffen. Tie näheren Bestimmungen über den Gcschäftskieis der Stadtschuldeputation mögen m einer Gcschästsanweisung getroffen werden, welche der Genehmigung und eventuellen Abänderung der Regierung unterliegt. Sodann wird im § 3 des vorgelegten Statuts die Zusammensetzung der Stadt­schuldeputation in einer Weise geregelt, welche von den allgemeinen Vorschriften der Instruktion vom 26. Juni 1811 sehr wesentlich abweicht, ohne daß Gründe für dieses Verfahren ersichtlich sind. End­lich vermiffe ich den Nachweis, daß ein Bedürfnis besteht, an die Stelle der vorhandenen Schulkommis­sion eine Stadtschuldeputalion zu setzen und neben dem königlichen Kreis Schulinspektor einen städtischen Schulinspektor onzustellen. Bereits in der Jnstruk- tion vom 26. Juni 1811 ist auf den Gesichtspunkt hingewiesen, daß den Rektoren der größeren Schulen innerhalb des durch die Gesetze des Staates ge­zogenen, oder noch zu bestimmenden Gefchäftskreiscs die freieste Wirksamkeit zu lassen sei, und es ist deshalb den Schuldeputationen zur Pflicht gemacht, sich einer Positiven Einmischung in den amtlichen Wirkungskreis der Rektoren gänzlich zu enthalten. Die hohe Entwickelung, welche unser städtisches Volks schulwesen seitdem genommen hat, und die nicht ge ringen Anforderungen, welche an die Leiter viel- gliedriger städtischer Schulsysteme gestellt werden, weisen darauf hin, die Grundsätze der Instruktion

(Nachdruck verboten.)

Dir Rose nun Windermere.

(Fortsetzung.)

Renmore folgte ihm uuverwaudteu Blickes, bis jener im GotteShaufe verschwand. Er stieß einen Seufzer aus und näherte sich dann der Pfarrei, die er tudeß nicht eher betrat, ais bis es acht Uhr schlug. Kaum war der letzte Glockeuschlag verkluvgeu, so wurde die HauS- thür geöffnet, und vor ihm stand Gertrud, zwar ohne hochzeitliches Gewand, doch eine Brautkrone, die sie in ihrem schönen Haar trug, verkündete die feierliche Cerewouie, berste jetzt mit erwartungsvoll pochendem Herzen entgegen ging.

AIS sie Revwore erblickte, röteten sich ihre bleichen Wangen, ihre Augen strahlten ihm in inniger, heiliger Liebe entgegen, und leise seinen Morgengruß er­widernd, legte sie ihre Hand auf seinen Arm, au dem sie jetzt in die Kirche, daun aber durchs Leben wauderu sollte. Ihre einzige Begleitung war eine ältere Dienerin deS HauseS, die aber plötzlich er­schrocken zurückfuhr, alS Gertrud beim Betreten der Kirche a» der Schwelle stolperte und nur durch Reu- worcS kräftige Stütze vor dem Fallen bewahrt wurde.

Nach ihrem Eintritt wäre», was Letzterer mit dem Kirchendiener besprochen, säwmtlicheThüre« verschlossen und fie begaben fich vor deu Altar, wo ihrer berests Mr. Fenton in seinem Awlikleide wartete.

Die feierliche Handlung fand in aller Stille ohne Gesang und Orgelton, doch sonst in aller Form statt; da» Jawort wurde gesprochen, die Ringe gewechselt und hierauf der Segen erteilt. Als Manu und Weib umarmten fich Revmore und Gertrud und empfingen die Glückwünsche des tiefbewegte» Predigers Mrd der Matrone, die letztere schon als Kind ge­kannt hatte.

Kau» aber war die« geschehen, so fick» gegen die Hauptthür einige heftige Schläge, die fich zum Schrecke» der Anwesende» mit noch größerer Heftig-

vom 26. Juni 1811 nach der Richtung weiter aus­zubauen, daß die Rektoren, was den inneren Betrieb der Schulen aulangt, in der Regel mit denselben Befugnissen ausgestattet werden, welche bei kleineren Schulen den Orts-Schulinspektoren zustehen, und daß, unter Abstandnahme von der Bestellung beson­derer Orts-Schulinfpektoren, die unter der Leitung von Rektoren stehenden, also die sechs- und mehr- klassigen Schulen direkt den Kreis-Schulinspektoren unterstellt werden. Im Gegensatz hierzu wird für die N. eine Häufung von Aufsichtsbehörden geplant, welche unter sich nicht in einem notwendigen Zusammenhänge nach der Person ihrer Mitglieder stehen, welche in ihren Befugnissen schwer gegen einander werden abgegrenzt werden können und welche die Gefahr einer unzulässigen Einmischung in den inneren Unterrichtsbetrieb umsomehr in sich tragen, als in keiner dieser Aufsichtsbehörden den Rektoren ein Platz eingeräumt werden soll. Im allgemeinen gehe ich davon aus, daß die im Art. 24 der Berfaffungsurkunde vom 31. Januar 1850 der Gemeinde zugesprochene Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule und die im § 3 des Schulaufsichtsgesetzes vom 11. März 1872 den Ge­meinden und deren Organen vorbehaltene Teilnahme an der Schulaufsicht ihren bestimmten Inhalt nur im Wege der Gesetzgebung finden können, und daß, bis dies geschieht, in den seitherigen Einrichtungen, wie sie sich sehr mannigfaltig örtlich ausgebildet haben, nur bei dem Vorliegen ernster Mißstände eine Aenderung zu treffen ist. Der am 11. d. M. zu feiner zweiten diesjährigen Sitzung zusammenge- tretene Landes - Eiseni a nrat hat hauptsächlich über eine größere Anzahl von Ausnahmetarifen beraten, deren Genehmigung teils befürwortet, teils aber widerraten wurde, weil ein öffentliches Verkehrs be- dürsnis die Einführung nicht rechtfertige. Zu letzteren gehörte *u. a., wie derStaats - Anzeiger' hervor hebt, ein Antrag auf Ermäßigung des Aus­nahmetarifs für schlesische Steinkohlen bei Versen­dung zum Ortsgebrauch in Stettin. Der Landes- Eisenbahnrat vermochte sich, zumal unter den gegen­wärtigen Verhältnissen des Kohlen Marktes, von der Berechtigung dieser Forderung nicht zu überzeugen, auch waren von Seiten der an der Schifffahrt in­teressierten Kreise des Handelsstandes der beteiligten Ostseeplätze Bedenken gegen die Ermäßigung geltend gemacht. Von allgemeiner Bedeutung für den Ver­kehr des gesamten Landes war eine Vorlage des Ministers der öffentlichen Arbeiten, in welcher eine erhebliche Ermäßigung der Tarife für eine Anzahl

leit wiederholten, so daß bald daS ganze Gebäude davon erdröhnte.

Von dem Kirchendiener begleitet, begab der Prediger fich nach dem EtvgangSthor, um nach der Ursache der Störung zu fragen, während Renmore Gertrud der Begleiterin Überlassend, nach einer kleinen Seitenthür ging, nm gleichfalls nachzusehen, wer da sei.

Als nach vieler Mühe das schwere Schloß der Thür geöffnet war, stürzten mehrere Männer in die Kirche, von denen der erste dem überraschten Prediger entgegenrief: »Ist hier in der Kirche ein Mann ver­borgen, der fich Oberst Renwore nennt? Er soll mit Ihnen hierher gegangen fein 1*

»Wie? Oberst Renmore sollte fich in der Kirche verberge»? Er ist allerdings hier, jedoch nicht, nm fich zn verstecken, wie Sie fich gleich überzengen könne». Was aber wollen Sie von ihm?'

Ihm ward onf diese Frage keine Antwort, 'denn jener hatte fich seinen Gefährte» zngewandt, in denen der Geistliche jetzt Gerichtsdiener erkannte, nnd sagte höhnisch lachend: »Seht Ihr, wie gut ich Euch geführt! Nach meiner Berechnvng wußte er hier sein.'

Jetzt waren auch Gerttnd nnd ihre Begleitet näher gekowmwe», nnd kaum hatte jene daS laute Lachen vernommen, als fie einen durck dringenden Schrei ans stieß, denn vor ihr stand der Methodisten­prediger Qnandisch.

Dieser war eS wirklich. Er hatte, fich, nachdem er die Insel verlaffen, nach Keswick begeben und die Gerichtsbehörde von RenmoreS Flucht in Kennt­nis gefetzt, war dann nach Windermere gegangen, nm MrS. Wetherly den wahren Namen ihres, wie fie glaubte, so vornehmen Gaste» zu nennen. Diese wollte anfänglich seinen Worten keinen Glauben schenken, mnßte eS aber bald, da die Gerichtsdiener zu ihr kamen, um seine Sachen zu untersuchen und mit Beschlag zu belegen. Ihr Staunen, mehr noch ihre Klagen über die Sündhaftigkeit der gottlosen Welt währte fast zu lange für die Ungeduld des

von geringwertigen, in der Landwirtschaft und In­dustrie zur Verwendung kommenden Rohstoffen in Aussicht genommen wird. In Uebereinftimmung mit feinem Ausschüsse befürwortete der Landes-Eisen­bahnrat die Einführung eines solchen Ausnahme­tarifs für rohe Erden, Sand, Kies und dergl., ge­ringwertige Düngemittel, Kartoffeln, Rüben, Rüben­schnitzel, während den gegen die Ausdehnung des Tarifs auf Kohlen und Erze unter den gegenwär­tigen Zeitverhältnissen noch vorliegenden Bedenken volle Berechtigung zuerkannt wurde. Einen von mehreren Mitgliedern des Landes-Eisenbahnrats ge­stellten Antrag, betreffend die Ermäßigung der Stückgutftacht für Güter, welche in Mengen von 1 Tonne gleichzeitig zur Auflieferung kommen, ersuchte der Landes^ Eisenbahnrat den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten, der ständig«» Tarif-Kommission zur Vorberatung zu überweisen. Die Anleihefor­derung von 249 Millionen Mark, welche dem Bun­desrat zugegangen ist, unterliegt noch der Beratung, und es ist deshalb die Möglichkeit gegeben, daß die an den Reichstag gelangende Vorlage eine andere Summe enthält. Zu den 249 Millionen traten noch fernere 20 Millionen, welche durch Anleihe zu decken sind, deren Bewilligung aber durch frühere Gesetze bereits vorgesehen ist. Hiervon entfallen 16 Millionen auf den Bau des Nord-Ostseekanals und 4 Millionen auf die Zollanschluß-Bauten von Hamburg.

Nachricht, daß das preußische Staats­ministerium in der am Sonnabend unter dem Vor­fitz des Ministerpräsidenten Fürsten von Bismarck stattgehabten Sitzung sich auch mit den dem Reichs­tage vsrzulegenden Arbeiten beschäftigt habe, wird dahin bestätigt, daß im wesentlichen außer dem Reichshaushalts Etat nebst dem dazu gehörigen An­leihegesetze nur noch das Bcmkgesttz und das Sozia­listengesetz zur Beratung gelangen sollen. Die Nachricht, daß auch ein Warrant - Gesetzentwurf ein­gebracht werden soll, träfe somit nicht zu. Hefter die Aussichten des Bankgesetzes entnehmen wir der »Köln. Ztg." die folgenden Mitteilungen: Nachdem jetzt die Beratungen der Kommiffarien der Reichs­behörden über die Frage der Verlängerung der Reichs bank beendet worden, erscheint es ausgeschloffen, daß eine Beseitigung der Grundlage der jetzigen Reichsbank als einer vermögensrechtlich vom Reichs- fiskus völlig getrennten juristischen Person, daß also entweder eine Aufhebung der Reichsbank, oder eine Erwerbung der sämtlichen Bankanteile zum Nennwerte durch das Reich erfolgen wird. Es ist vielmehr anzunehmen, daß eine Verlängerung der Methodisten, der wiederholt nach Gertrud fragte und endlich erfuhr, daß fie früh am Nachmittag ans- gegangen sei.

Gertrud kehrte jedoch von ihrem Wege nicht heim, selbst spät am Abend nicht, nnd zu ihrem Schrecken ward nach nnd nach Beiden klar, daß sie Renmore gefolgt und mit ihm entflohen sein müffe.

Die Aufregung und der Zorn des Methodisten war grenzenlos, und er beschloß, zuerst nach Lortou zu gehen, da fie fich möglicherweise dahin gewandt. Mrs. Wetherby war weniger aufgeregt und zornig, und erklärte voll «euugthuung, daß Mr. Qnandisch sich nun überzeugen könne, daß fie allein ihre Tochter richtig beurteilt habe.

Früh am folgenden Morgen, oder vielmehr noch in der Nacht, ging der Methodist mit einigen Be­gleitern nach dem einsamen SebirgSdorf, wo er so. gleich Mr. Fentons Haus anffuchte und fich er- kündigte, ob Gertrud Wetherby und ein Fremder dort angekommen feien. ES war dies in dem Augen­blick, wo die Trauung stattfand, und die Antwort welche ihm zu Teil wurde, veranlaßte ihn, fich so­gleich zur Kirche zu begeben.

Er fand diese verschlossen, erlangte aber, wie wir gesehen, mit seinen Gefährten bald Einlaß. Kaum aber hatte er Gertrud erblickt, so sagte ihm der Kranz in seinem Haar, was geschehen war oder geschehen sollte, und er fragte mit stockendem Äthern: .Hat hat die Trauung bereits ftattgefunben?"

3a, fie hat stattgefunden', entgegnete Mr. Fenton, .und fie war gerade beend« t, als Sie die Störung hier veranlaßte».'

Sprachlos vor Wnt vernahm Qnandisch diese Antwort, dann aber stampfte er, einen gottesläster­lichen Fluch aus stoßend, auf den Boden des Gottes. Hanfes und fügte mit fast erstickter Stimme hinzu: So ist es ihm doch gelungen, mich zu überliste»!'

Stumm vor Ueberrafchuug und deu ganzen Vor­gang nicht begreifend, heftete Gerttnd jetzt ihre Augen auf die Gerichtsdiener, nnd der Prediger, dies

Privilegien der Reichsbank unter Aufrechterhaltung der bisherigen Bestimmungen des Bankgesetzes vom 14. März 1875 vorgeschlagen werden wird. Das wird nicht ausschließen, daß einzelne dieser Bestim­mungen aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen noch eine Abänderung insoweit erleiden werden, daß die Reichsbank noch mehr, als daS bisher schon der Fall war, den allgemeinen Reichszwecken und der Aufgabe, den Geldumlauf im Reich zu regeln, dienst- bar wirb. Doch dürften sich aus diesen Aenderungen schwerlich große Umwälzungen der bisherigen er­probten Verwaltungsgrundsätze ergeben. Selbstver­ständlich muß auch eine Neuordnung der Grundsätze der Gewinnverteilung stattfinden; zurzeit müssen, nachdem die Anteilschein - Inhaber 41/» Proz. des Grundkapitals vorweg erhalten haben, 20 Proz. des Mehrbettags des Reingewinns der Rücklage zuge­schrieben werden, so lange dieselbe nicht ein Viertel desGrundkapitals beträgt. DiesesBiertel = 30 000 000 Mark, dürfte in wenigen Jahren erreicht sein, da schon 1888 die Rücklage sich auf 241/» Millionen Mark belief. Es liegt kein Grund vor, einerseits den Höchstbetrag der Rücklage zu vergrößern, anderer­seits diesen Teil des Gewinnes, sobald der Bettag erreicht ist, den Anteilschein - Inhabern zuzuwenden. Die Verfügung über diesen Gewinnbetrag wird viel­mehr ohne weiteres zugunsten des Reichs erfolgen können.

Eine interessante Entscheidung ist soeben in Bezug auf die mit dem Brustbild des Kaisers Friedrich ober Wilhelm II. versehenen Spielmarken vom Ober - Verwaltungsgericht getroffen worben. Dem Kaufmann Busch in Berlin wurde von dem Polizeipräsidium der fernere Vertrieb von Spiel­marken mit dem Brustbilde des Kaisers Friedrich in. bezw. des Kaisers Wilhelm H., welche er in den Verkehr gebracht hatte, untersagt, weil infolge der Ähnlichkeit dieser Spielmarken mit den Goldkonen und Doppelkronen häufig Verwechselungen und Schädigungen des Publikums vorgekommen seien. Zur Begründung seiner Klage auf Aushebung dieser Verfügung führte B. aus, daß eine Verwechselung bei einiger Aufmerksamkeit nicht wohl vorkommen könne, da die Marken von ganz anderer Metallfarbe, viel leichter und dünner als Goldmünzen seien, auch auf dem Revers nicht den Reichsadler, sondern einen Spruch tragen und einen ungeprägten Rand hätten. Nachdem der Bezirksausschuß zu Berlin am 2. April auf Klageabweisung erkannt hatte, legte Busch Be­rufung ein und machte geltend, daß in dem gegen ihn wegen groben Unfugs, begangen durch den bemerkend, fragte: ,WaS ist Ihr Begehr und wen suche» Sie hier?'

Wen wir suchen? Nu» deu Gentleman, der überall unter betriebenen Namen auf?einten ist, aber hier Oberst Renmore fich genannt hat und kein Anderer als der bekannte nnd berüchtigte Stau- field ist!'

Ehe er noch ein Wort hinzufügen konnte, stieß Gerttnd einen gellenden Schrei ans und sank bann bewnßtlos in die Arme des Geistliche». Ihr Braut­kranz fiel zur Erde, und bleich, einer schönen Leiche gleich, lag fie da.

WaS Mr. Fenton selbst anbetrifft, so glaubte er kaum seinen Ohren trauen zu können, so furchtbar war die Anklage gegen den Manu, der überall in der Umgegend mit der größten Auszeichnung behandell worden war, der fich die ungeteilte Zuneigung Aller erworben, dem er so eben fein liebliweS, schuldloses Mündel angetrant hatte, und während Qnandisch und die Gerichtsdiener nach ihrer Bente suchten, flüsterte er, mit seiner Bürde die Kirche verlassend:Wer hätte doch gedacht, daß eine solche Persönlichkeit so täuschen könne! Und dennoch mertte ich ihm gestern abend eine unverkennbare Verlegenheit, ja Bewegung an, eS war gewiß die Stimme des Gewissen», die ihn mahnte und auklagte, deu Frieden dieses »». glücklichen Mädchens gestört zu haben, dem er im Begriff stand, einen ehrlose« Namen zu geben 1*

Uuterdeß hatte Qnandisch mit feinen Begleitern die ganze Kirche durchsucht, ohue jedoch deu j-tzt von ihm mit doppeltem Haß Verfolgte« zu finde«, vud endlich die kleine AnSgangSthür, die von außen der. schlossen war, erreichend, rief er ihnen zu: »Seht bet, ein neuer Streich des Schurke«! An» dieser Thür ist er entkomme« «ud hat jetzt schou einen guten Vorsprung vor nnS gewonnen. Fort jetzt, ihm »ach denn ich muß ihn finde«, und sollte ich ihm auch bis über das Meer hinaus folgen.'

Sie verließen »ach diesen Worten da» kleine, schmucklose Gebäude, wnßten aber, im Freie» anxe