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Ministeriums für Handel und Gewerbe beschäftigte sich das Abgeordnetenhaus in ziemlich eingehender Weise mit der wichtigen Frage des Nusbaus deS technischen Unterrichtswesens, wobei von verschiedenen Seiten die verschiedensten Wünsche laut wurden, aus denen aber zu ersehen war, daß allgemein anerkannt wird, es müsie für den mittleren technischen Unterricht in Preußen mehr geschehen als bisher. Der Regierung wurde dafür Dank abgestattet, daß sie in den diesjährigen Etat für Unterhaltung von Fachschulen 53 000 Mk. mehr eingestellt habe, und es wurde befürwortet, daß noch reichlichere Mittel für diese Zwecke Verwendung fänden. Besonder» bemerkenswert erschien es, daß der Abgeordnete Sombart das Eingehen der sogenannten Provinzialgewerbeschulen beklagte. Der Regierungskommiffar, Geheime Oberregierungsrat Lüders, blieb die Erklärung, weshalb diese Anstalten eingegangen seien, nicht schuldig; sie seien zu Grunde gegangen, weil man die Frage des Einjährig - Freiwilligen - RechtS mit ihnen verquickt habe und weil es bei der Entwickelung der Technik nicht möglich gewesen wäre, eine Anstalt, welche für die verschiedensten Gewerbe speziell und zugleich für höhere Lehranstalten vorbereite» sollte, zu erhalten. Hier hat man eine» wertvollen Fingerzeig, in welcher Weise das gewerbliche Fachschulwesen sich in Zukunft nicht entwickeln sollte. Die leidige Berechtigungsfrage muß vor allen Dinge« vollkommen von ihm getrennt werden; es ist völlig unerfindlich, was die technische Ausbildung überhaupt für einen direkten Zusammenhang mit der Frage hat, in welcher Weise der betreffende Schüler nach
§ 86, der von der Festsetzung der Beiträge 10 zu 10 Jahren handelt, wurde gestrichen § 87 dahin abgeändert, daß der Vertrieb Marken nicht durch die Versicherungsanstalten, dein durch die Post erfolgt.
— Bei der zweiten Beratung des Etats
üblichen Gebühren trug der Stadtschreiber seinen Namen in da? Bürgerregister ein.
Als der Kilianskirchhof der städtischen Bevölkerung als Begräbnisplatz nicht mehr entsprach, wurde ein neuer, nämlich der gegenwärtige lutherische Kirchhof angelegt. Ja einer Urkunde vom Jahre 1249 wird desselben zuerst gedaLt und er darin .Martentoten. Hof* — cimiterio sande Marie in Marpurc — genannt; in einer andern U künde vom Jahre 1271 heißt er cimiterium beste virginis, d. h. Totenbof der seligen Jungfrau (cfr. Hess. U kundeuduch l. Nr. 93 und 266). Da der Bau der dermaligen lutherischen Pfarrkirche, Marienkirche, erst im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts begann, so mutz vorher schon, wenn nicht eine Marienkirche, dann ohne Zweifel eine Marier.kaprlle daselbst gestanden Haven, wonach der Totenhof benannt wurde.
Dem Laudgraien Ludwig HL von Thüringer« folgte im Jahre 1190 in der Regierung sei» jüngster Bruder Landgraf Hermann L Im Jahre 1216 war er tu Marburg uud stellte bet dieser Gelegenheit eine Urkunde aus, in welcher er daS Kloster Haina ix fernen Schutz nimmt. Ihm folgte 1218 sein ältester Sohn Landgraf Ludwig IV., während sein jüngerer Bruder Heinrich Raspe IV. Hessen verwaltete. Am 25. März 1227 verträgt er sich mit den Grafen Hermann uud Wittekind von Battenberg wegen de? Schlosses Kellerderg und nimmt sie in die Bvrgmaanschrft Marburgs auf. (cfr. Kuchen- becker, hessische Erbhofämter, Beilage S. 5).
Landgraf Ludwig IV. war vermählt mit Elisabeth, Tochter de« Königs Andreas n. von Ungarn. Dieser Ehe entsproffen 3 Stuber, eia Sohn Hermann uud zwei Töchter Sophie und Gertrude. Als der Sohn da« Licht der Welt erblickte, war sein Later gerade in Marburg, wo er einen Landtag adhielt uud wohin ihm die Kunde voa deflev Geburt überbracht wurde. Im Jahre 1227 schloß sich der Landgraf einem von Kaiser Friedrich II. ungeordnete» Kreuzzuge an, auf dem er am 12. September j. I. zu Otranto starb.
siehe», ifexen ange- Ersatz (115
Stetem siege», durch
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Piere»
(Nachdruck verboten^
I« Sturm der Eifersucht.
Roma» von Ernst Fritze.
(Fortsetzung.)
Die kalte Abfertigung, welche die junge Fran mit ihren Beweisen für die Unschuld ihres Gatten erfahren hatte, erbitterte sie aufs Aeußerste. Trotzdem sie einräumte, daß diese Beweise nur auf Kinder- märchen sich gründeten, so glaubte sie dieselben doch berechtigt zu Nachforschungen. Sie überlegte schon auf dem Heimwege, wie sie sich, wie sie ihrem Manne selber helfen könne. Die Spannkraft ihres Geister, die sich so schön in ihrem fröhlichen Temperamente kennzeichnete, kehrte schon zurück, ehe sie noch ihr vereinsamtes Daheim erreichte. Sie beauftragte de» Jägerburscheu, der zuverlässig war, den Wageu zu benutzen und zuerst nach dem Revierförster Menzel zu fahren, welcher zunächst au Ortauhof wohnte, um dort uachzuforscheu, ob etwa »die Dame» von Orta»- Hof" dort anwesend seien. Konnte der Revierförster keine Auskunft darüber gebe«, so sollte Franz direkt nach Ortanhof fahren um den WiitschaflSiuspektor, der im Dorfe wohnte, danach zu befragen.
Die Nacht brach herein, bevor Franz zurückkam. Frau Hedwig stand geduldig am offenen Fruster und horchte auf das Geräusch, welches den Wagen feto« von fern ankündigeu konnte. Ihre kleinen Mädchen waren endlich eingeschlafeu, nachdem CM ihrer kleine» Schwester do» .der großen Reise, die sie mit der Mama gemacht, von den kahlen Felder», wo gar keine Bäume standen, wo also auch keine Waldgeister, sonder» nur Mensche» waren, uud von noch tausenderlei Dingen erzählt hatte, die sie gesehen haben wollte.'
Draußen im Walde warbt es auch immer stiller; nur in den hohen Wipfeln der Bäume rauschte t» bisweilen schaurig, wenn der Nachtwind stärker durch die Zweige fuhr uud sie schüttelte. Ein »»endliches «eh beklemmte da» Herz der atme» Hedwig. «S
etwa dem Reservefonds zuzuführen sind, in der Weise zu berücksichtigen, daß durch die neuen Beiträge eine Ausgleichung dieser Ausfälle oder Überzahlungen eintritt. Der Beschluß bedarf der Genehmigung des Reichsversicherungsamtes. Liegt im Monat vor dem Beginn einer neuen Beitragsperiode ein von dem Reichsversicherungsamt genehmigter Beschluß nicht vor, so hat das Rcichsversicherungs- Amt die Höhe der für diesen Zeitraum zu erhebenden Beiträge selbst festzusetzen und zwar für alle in der Versicherungsanstalt versicherten Personen in gleichem Teilbeträge des für die betreffende Lohn- klaffe zugrunde gelegten Jahresarbeitsverdienstes." —
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diesen Tag nicht vorübergehen lassen, ohne Ihnen meine herzlichen Glückwünsche darzubringen und die Hoffnung daran zu knüpfen, daß Sie dem Vater- lande und seiner Hauptstadt noch lange Jahre in bewährter Hochherzigkeit und Treue erhalten bleiben, v. Bismarck. — In der unter dem Vorsitz des königlich bayerischen Bevollmächtigten, Gesandten re. Grafen von Lerchenfeld-Koefering, fand gestern eine Plenarsitzung des Bundesrats statt. In derselben wurden die vom Reichstag angenommenen Gesetzentwürfe wegen Feststellung des Reichshaushalts - Etats für 1889/90 und wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichshcercs, der Marine und der Reichseisenbahnen dem Ausschüsse für Rechnungswesen übergeben. Aus Billigkeitsrücksichten wurde genehmigt, daß einer Bankgesellschaft ein Stempelsteuerbetrag zurückerstattet werde. Die Eingabe des deutschen Ärztevereinsbundes wegen gesetzlicher Regelung des Geheimmittelhandels wurde dem Vorsitzenden des Bundesrats überwiesen. Endlich wurde über die Wiederbesetzung erledigter Mitgliedstellen an der Disziplinarkammer für elsaß- lothringische Beamte und Lehrer in Metz Beschluß gefaßt.
— Es war vorgestern mittag 1 Uhr, als der Kaiser in Begleitung beS Flügeladjutanten Oberstleutnant v. Lippe und Majors v. Pfuel an der Kaserne des Garde-Kürasfier-RegimentS in der Git- schmerstraße vorfuhr und am Portal vorn Kommandeur Oberst Frhrn. v. Fürstenbcrg-Borbeck und den Offizieren des Regiments ehrfurchtsvoll empfangen wurde. Der Kaiser begab sich alsbald nach der reichgeschmückten Reitbahn, in welcher ihm der marokkanische Botschafter entgegentrat, dem zu Ehren einige Reitübungen Vvn Offizieren und Mannschaften deS Regiments abgehalten wurden. Mit dem Botschafter waren die beiden ihm zugewiesenen Offiziere, Graf von Lüttichau und Graf vvn Kanitz, der Dolmetscher und die beiden Sekretäre erschienen. Den Kaiser umgaben weiterhin der Generaloberst v. Pape, der Kriegsminister General der Infanterie Bronsart v. Schellendorff, der Chef des Militärkabinetts Generalleutnant v. Hahnke, der kommandierende General des Garde - Korps Frhr. v. Meerscheidt- Hüllessem mit den übrigen direkten Vorgesetzten, der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Graf Herbert Bismarck und andere Herren. Den Anfang der Reitübungen machte unter Führung des Rittmeisters Freiherrn v. Gayling ein Einzelreiten im Galopp mit Lanze in den verwickeltsten Schlangenwindungen, endend mit einer geschlossenen Attacke. Dann zeigten,
Wöchentliche Beilage«: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg «nd Kirchhai«
Sxpckttion- Markt 21. — Redaktion, Druck exb »erlag von Aotz. 8s«. S,ch_
Wie die „9t Pr. Zeit." mitteilt, die Herren von fframfta und Graf Blücher und etwa 60 Mann ein Nehmen von Hindernissen. Hierauf folgte unter Rittmeister v. Boß eine Quadrille, die mit geschickter Vorführung des Einzelkampfes zwischen Lanze und Pallasch endete. Den Schluß bildete ein Festzug von etwa 100 Reitern im Paradeanzug (Küraß, Lanze, Adlerhelm) mit Trompeterkorps und Pauken an der Spitze, an dem sieb nur ausgesucht große Leute und Pferde d:s Regiments, und von Offizieren die stattliche» Erscheinungen der Herren v. Neumann, Graf Roedern, Graf Schoenborn und v. Koenemann beteiligten. Dir Avancierten ritten, während Trompeter und Mannschaften in Parade Aufstellung nahmen, eine sehr flotte und allgemeinen Beifall erntende Quadrille. Nach den Aufführungen nahm der Kaiser mit den anwesenden Gästen und der marokkanischen Gesandtschaft im Offizier - Kasino des Regiments das Frühstück ein und zeichnete die beteiligt gewesenen Offiziere durch gnädige Worte der Anerkennung aus. Beim Verlassen der Reitbahn hatte der Kaiser daS Regiment alarmiert und einen Parademarsch ausführen lassen.
— Die Kommission des Reichstages für die Alters- und Jnvaliden-Bersicherung erledigte heute die §§ 68 bis 87 des Entwurfes. — Die §§ 68 bis 82 wurden ohne wesentliche Änderung genehmigt. — Der § 83, wonach der Reichszuschuß jährlich in den Etat eingestellt werden soll, wurde als überflüssig gestrichen; § 84, welcher von der Höhe der Beiträge handelt, wurde gemäß den früheren Beschlüssen über die Klasseneinteilung umgeändert. Darnach zahlen die neugeschaffene unterste Klasse der weiblichen Arbeiter, die bis »00 Mark Arbeitsverdienst jährlich haben, wöchentlich 9 Psg.; die erste Klaffe, männliche und weibliche Arbeiter bis 400 Mark Arbeitsverdienst, 12 Pfg.; die zweite Klasse, von 400 bis 550 Mark Verdienst, 15 Pfg.; die dritte Klaffe, von 550 bis 700 Mark Verdienst, 18 Pfg.; die nächste Klaffe, bis 850 Mk. Verdienst, 21 Pfg. und die letzte Klasse, über 850 Mk. Verdienst, 24 Pfg. — § 85 wurde in folgender Weise umgestaltet: „Für die ferneren Beitragsperillden hat der Ausschuß einer jeden Versicherungsanstalt nach Anhörung des Vorstandes über die Höhe der in der letzteren zu erhebenden Beiträge nach Maßgabe der §§ 15 und 15a zu beschließen. Dabei sind Ausfälle, welche sich aus der Erhebung der bisherigen Beiträge rechnungsmäßig hcransgestellt haben, sowie die hierbei entstandenen Überzahlungen, soweit dieselben nach den Bestimmungen des Statuts nicht
Die schlechte Behandlung der landgräflichen Witwe seitens des Landgrafen Heinrich Raspe IL und der übrigen Glieder deS thüringischen Fürstenhauses veranlaßte sie, ihr Heim, die Wartburg, zu verlassen und nach Marburg überzustedeln, welche Stadt ihr als Leibgeding ausgesetzt worden war. Im Frühling 1229 hier angekommen, erbaute sie auf bereu Nordseite iu der Nähe der Lahn zur Ehre des heiligen Franziskus ein Hospital mit Kapelle, und daneben für sich eine Wohnung, von wo aus sie die leibliche Pflege der Hospitaliten leitete, während sie die geistliche de» in Marburg ansässtgeu Franziskaner, mönche» übertragen batte. Der Fürstin Aufenthalt und Wirksamkeit in Marbnrg waren nur von kurzer Dauer. Nach vorhetgegangenrr schwerer Krankheit starb sie am 19. November 1231 im 24. Lebensjahre in ihrer Hauskapelle «nd wurde auf ihren Wunsch in der Hospitalskapelle bestattet. Vier Jahre später versetzte sie Papst Gregor IX. unter die Heiligen und Marburg wurde ein vielbesuchter Wallfahrtsort.
Da die Lage der Stadt Marbnrg weder für Ackerbau noch für Handel eine günstige ist, so wäre sie allen» menschlichen Ermeffen nach ein nnbedeuten. der Ort geblieben, wenn nicht die heilige Elisabeth sie zu ihrem Witwenfitze ei koren hätte. Die große Anzahl der zu ihrem Grabe kommenden Pilger von nah und fern entwickelten ein überaus bewegtes Leben und Treiben in der Stadt, welche» die hessischen Landgrafen durch Erteilung von Freiheiten unterstützen. Infolge deffen schwang sich Marburg nicht nur zu einer gewiflen Höhe empor, sondern gelangte auch zu einer Bedeutung wie keine zweite Stadt im Hessenlande, weshalb an* Landgraf Philipp der Grotzmüttge im Jahre 1527 sein Augenmerk a»f sie richtete »ud sie znr Universitätsstadt erwählte.
(Fortsetzung folgt.)
Berlin, 15. Febr. Hauptmann Wißmann ist heute, nachmittags 21/* Uhr, nach Ostafrika abgereist. __ Die Meldung der Londoner Ausgabe des „New- Aork-Herald" aus Washington, das Staatssekretär Bayard die Bedingung gestellt habe, Fürst Bismarck solle die kriegerischen Operationen in Samoa telegraphisch suspendieren, und daß im Weigerungsfälle Bayard die Beteiligung an der vorgeschlagenen Konferenz ablehnen würde, ist erdichtet. Bayard stellte keine solche Bedingung, sondern äußerte nur Wünsche. — In einem beachtenswerten Artikel beleuchtet die „Kreuzzeitung- alle verfehlten Versuche, die Fürst Bismarck seit 15 Jahren gemacht, um das Zentrum zu spalten. Die Mittel, welche bei der uattonalliberalen, der freisinnigen und leider auch bei der konservativen Partei glücklich gewirkt, versagten bei dem Zentrum. Was solle man mehr bewundern : die passive Widerstandsfähigkeit des Zen- ttums ober die Beharrlichkeit des Arztes, den kein Mißlingen abschrecke. Die Parole: „Krieg dem Zentrum, Friede dem Vatikan!" sei auf die Dauer unhaltbar. Wolle man den Kulturkampf nicht von neuem beginnen, so falle für das Zentrum die wesentlichste Oppositionsbasis fort. Man werde also entweder mit dem Papste in einen neuen Konflikt kommen, oder das Zentrum werde regierungsfähig werden. Ein Drittes fei unmöglich. — Das Weißbuch über Samoa wird heute abend im Reichstage erwartet. — Die Artillerie-Vorlage ist noch nicht an den Bundesrat gelangt; es scheint, daß sie noch einige Tage werde verzögert Werben. — Herrn Rudolf Hertzog sind anläßlich des 50jährigen Jubiläums seines Welthauses neben zahllosen Geschenken und Adreffen nachstehende Schreiben zugegangen: Se. Majestät der König haben mittels allerhöchsten Erlasses vom 11. ds. allergnädigst geruht, Ew. Hochwohlgeboren aus Anlaß des 50jährigen Bestehens Ihres Geschäfts den königlichen Kronen- 1 Orden 2. Klasse zu verleihen. Indem ich Sie hiervon in Kenntnis setze, lasse ich Ihnen die Ordens- i Insignien mit dem Ausdruck meines Glückwunsches • zugehen. In Vertretung: Magdeburg. Vom s Fürsten Bismarck war folgendes Schreiben einge- |, gangen. An Ihrem heutigen Ehrentage blicken Sie auf eine 50jährige, an Mühen und an Erfolgen reiche Arbeitszeit mit dem Bewußtsein zurück, Ihren Mitbürgern jederzeit ein Beispiel der Hingebung für Sönig und Vaterland und der Opferwilligkeit für gemeinnützige Zwecke gegeben zu haben. Ich kann
Marburg bis zurrr erste« große« Kra«de i«t Jahre 1261
(Fortsetzung.)
Nach beendigter Burgeirnetsterwahl wurde» die i Wähler uud tags daraus (St. Annatag) die Rats- herreu in deS Bürgermeisters Haus aus Rechnung btt Stadtkasse bewirtet.
Nur der Bürgermeister war besoldet, während bt« Scheffeu gewiss- Berechtigungen und Freiheiten Wstanden, so mußte z. B. die Stadt einem jebrn neu h «wählten Scheffeu zu der Mahlzeit, die er seimn Kollegen zu geben hatte, mehrere Ohm Wein stellen; verheirateten sich deren Kinder, oder hatte der Sohn eines Scheffeu sich dem geistlichen Staude gewidmet «ab saug feine erste Messe, daun erhielt ein jedes von der Stadt ein Weinp-äsent; auch galt daS Haus naeS Scheffeu gleich dem eines Burgmannes für ein Freihaus. Wer sich da hinein flüchtete und toeun der Flüchtling auch zum Tode verurteilt war (mit Ausnahme von Straßenrändern und solchen, welche sich schwer gegen die Stttlichkeit vergangen batten) durfte nicht verfolgt werde» uud konute acht F Tage darin verweilen.
Wenn ein Auswärtiger in der Abficht der Stadt Marburg fick näherte, um Bürger zu werde«, diese aber verschlossen fand, bann brauchte er, um einge i lassen zu werben, n»r feine Füße unter bie Pforte i ft recken. War nun der Betreffende tn keine Fehde derwickett, noch eines Herrn ungerechter Amtmann, i «och mit Zahlung von Stenern im Rückstände, dann aahm ihn der Bürgermeister »ach vorhergegangener Leistung seine» BürgereibeS in die Bürgerschaft auf. 6r hatte zu geloben uud z» schwören, dem Land» | Käsen und der Stadt treu »nb hold zu sei», ihr | Heftes zu wirken, ihre» Schaden zu verhindern uud uichtS wider den Landgrafen n»d de» Magistrat zu ^tteiuehmeu. Von Stund a» mußte der neue «ärger ein Han» in der Stadt bewohnen und seinen Hausrat darin haben. Nach erfolgter Zahlung bet
Erscheint täglich außer an Äedtege» nach bonn- mb Anreizen nimmt entgegen eie Expedition b Blattes
Feiertagen. — Quartal-«bon«ementS-PreiS bei der Sxpe- sowie b. Aimoneen-Bnreanx von Hänfenste in und Vogler
Mtien21/tSRL, bd den Postämtern SRk.bOPfg. (exll. ** m Frarcktzrt a.«affel, Magdeburg«. Men; Rudolf XXIV Qfahrrtftltf
^gK)^Ä«s«tt°^r ^r die HpAne Leüe Sonntag, 17. Februar 1889. a.M.,Berlin,Münchenn.»ln; 0.2. AA*’‘ x)ulllyun|«
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