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Expedition- Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Ish. Lug. Koch.
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Erscheint ttglich außer en Werktagen nach borni- und Feiertagen. — Quartal-LbonnementS-Prei» bei der Expedition 2^/» Mt., bei den Postämtern 2 Ml. 60 Pfg. (exll. Bestellgeld). Jnsertion-gebühr für die gespaltene Zelle 10 Pkg.. Reklamen für die Zelle 26 Pfg.
Marburg,
Dienstag, 5. Februar 1889.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Matte» sowie d. Amnoncen-Bureaux von Haaseustein und Bögler tn Irankfnrt a. BL, ttoffd. Magdeburg u. Wien; Rudolf Moste in Frankfurt a.Berlin, München u. «Sln: S L- Daube u. So. in Frankfurt a. 9t., Berlin, Hannover. Paris.
XXIV. Jahrgang.
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Deutsches Reich.
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hatte, eignete sich dazu, in den Geschäftsräumen handelt zu werden.
Der Empfang deS würdigen Herrn machte ihm ... bemerklich, daß er auf kein Einverständnis über * schwebende Sache rechnen könne. Darüber setzte sich indetz hinweg. Es waren schon oft Zerwürf» e zwischen ihnen vorgekommen, aus denen er stets Sieger hervorgegangen. Er ignorierte also die e Amtsmiene des dicken Herrn und rief ihm mit Ausdrucke biederer Artigkeit zu: „Guten Tag, Amtmann, Sie sehen, ich erscheine prompt auf ehl; aber ehrlich gestanden, mein Pferd stand schon elt und gezäumt, sonst hätten Sie warten können, ich 'mal Zeit für Sie hatte.'
Die letzten Worte betonte er mit einiger Schärfe, dem er wahrgevommeo, daß sein Gruß durch ein merkliches Nicken erwidert wurde, und daß sich Kopf des Amtmannes fest auf das vole Unter- stemmte.
. ..Dar würde sich gefunden haben, Herr Forst, ster; ich darf Sie vorladen, nicht?'
,Oho, »ho mit Unterschied', entgegnete Starkloff, seinen Gegner messend, „ich werke schon Ihre ^Zersetzlichkeit gegen ErlauchtS Befehle. Sie stehen der Seite derer von Schweitzer. Nehmen Sie fc—anft au, werter Herr; Erlaucht ist im »ollen *Ste, und ich werde sein unerschütterlicher «er» ***** feix.'
•Str »»lex sehen, »b Sie im Geiste der Grasen
Roman von Ernst Fritze. (Fortsetzung.)
11. Kapitel. Forstmeister Starkloff hatte in guter irksamt erreicht, und es befremdete
^Nachdruck verboten.^
Im Sturm -er Eifersucht.
le der Domänen und Forsten angewiesenen Rente 7 719 296 Mk. und außer der nach § 1 des etzes vom 30. April 1859 und § 1 des Gesetzes 27. Januar 1868 zu entrichtenden Rente von ganzen 4 500 000 Mk. vom 1. April 1889 ab weitere jährliche Rente von 3 500 000 Mark der Staatskasse gezahlt. Das Schloß zu Kiel st den zu demselben gehörenden Gebäuden und eingefriedigten Garten wird der ausschließlichen utzung des Königs unter Übernahme der Unter« ngslast auf den Kronfideikommißfonds vorbe- ten. — § 3. Der Finanzminister ist mit der ssührung dieses Gesetzes beauftragt. Die Be- ändung dazu lautet: Die zum Unterhalt der könig- n Familie, des königlichen Hofstaats und sämt- er prinzlicher Hofstaaten, sowie aller dazu ge- irigen Institute u. s. w. gewidmete Rente des rvnfideikommißfonds von 12 219 296 Mk. jährlich, klche in Höhe von 7 719 296 Mk. durch Artikel 3 f Verordnung wegen Behandlung des Staats- lldenwesens vom 17. Januar 1820 auf die Einste der Domänen und Forsten angewiesen ist und
»dtschast.
Berlin, 2. Febr. Das dem Abgeordnetenhause e zugegangene Gesetz zur Erhöhung der Zivilhat folgenden Wortlaut: § 1. An den Kron- «ikommißfonds wird außer der durch Artikel 3 Verordnung wegen Behandlung des Staats- hsWuldenwesens vom 17. Januar 1820 auf die Ein-
Laune das ihn kaum, er nicht in da» Privatzimmer de» Herrn von sen, sondern in daS Geschäftsbüreau gewiesen de. WaS er mit dem Bezirksamtmann zu be-
Berlin, 3. Febr. Der Kaiser erteilte dem Minimster von Schelling eine Audienz, ebenso ffen Amtsvorgänger Herrn von Friedberg. Heute riedricl «mittag besuchten beide Majestäten die Dreifaliig- Mrche, in welcher Kosistorialrat Dryander die rebigt hielt. Sonntag Nachmittag war Familien- stl bei der Kaiserin Augusta. — Fürst Bismarck upfing heute Nachmittag die marokkanische Ge-
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' Höhe von 4 500 000 Mk. gemäß § 1 des Gesetzes m 30. April 1859 und § 1 des Gesetzes vom ;alitätä • Januar 1868 aus den allgemeinen Staats- mahmen entrichtet wird, genügt schon seit einer itltHI ”$* 6011 Iah**** nicht mehr dem aus ihrer Zweck- Ullti Stimmung sich ergebenden Bedürfnis. Seit dem tubfrei« »lasse des Gesetzes vom 27. Januar 1868 hat c mein! folge des inzwischen eingetretenen weiteren Stei- l ins der Preise eine allmählich gewachsene und Itu Mbweislich gewordene Erhöhung des Bedarfs für ie persönlichen und sachlichen Ausgaben sich geltend > e n Dwacht, welcher die königliche Hofverwaltung auf
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allen Gebieten hat Rechnung tragen müssen. Zugleich hat durch die Verbindung der deutschen Kaiserwürde mit der preußischen Königskrone die Repräsen- tationspflicht der Krone eine Erweiterung erfahren, durch welche mit der Erfüllung dieser Pflicht das Erfordernis eines erheblichen Mehraufwandes verknüpft ist. Die dem Kronfideikömmiß zur Last fallenden Ausgaben haben sich daher schon seit längerer Zeit nicht mehr mit der demselben aus Staatsmitteln zufließenden Rente decken lasten. Die dargelegten Umstände erheischen eine entsprechende Erhöhung der Krondotation. — Zu Z 1: bei der Bemessung des Betrages der — im Anschluß an das Gesetz vom 27. Januar 1868 aus den allgemeinen Staatseinnahmen anzuweisenden — an den Kronfidei- kommißfond zu zahlenden weiteren Rente ist der schon in den letzten Jahren thatsächlich hervorgetretene, sowie der für die Folgezeit überschläglich geschätzte Bedarf zugrunde gelegt worden, wobei nicht außer Betracht bleiben konnte, daß infolge weitgehender Einschränkungen der Ausgaben für Baulichkeiten, Inventar u. s. w., zu welcher die königliche Hofverwaltung sich in den letzten Jahren hat veranlaßt finden müssen, künftig beträchtliche Mehraufwendungen für diese Zwecke unabweislich erscheinen werden. — Zu Z 2: Bei dem Erlaß des Gesetzes vom 27. Januar 1868 war es nicht thunlich, gleichzeitig mit den im § 2 dieses Gesetzns erwähnten Schlössern auch das Schloß in Kiel der Benutzung des Königs zu überweisen, weil dasselbe für die Behörden der Zivil- und Militärverwaltung, welche damals in feinen Räumen untergebracht waren, zunächst unentbehrlich war. Dieser Grund ist inzwischen weggefallen. Von dem Schlosse zu Kiel, welches in seinen übrigen Teilen zur Zeit dem Prinzen Heinrich als Wohnung dient, wird für Zwecke der Staatsverwaltung gegenwärtig nur noch die ehemalige Schloßkapelle benutzt, in welcher ein Teil der aus Gipsabgüssen noch antiken Skulpturen bestehenden Kunstsammlungen der Universität Kiel aufgestellt ist und eine angemessene anderweite Unterbringung dieser Kunstsammlung ist in Aussicht genommen. Das Schloß Kiel nebst den zu demselben gehörenden Gebäuden und dem eingefriedigten Garten wird daher, wie durch § 2 des Gesetzes vom 27. Januar 1868 bezüglich der dort erwähnten Schlösser geschehen, nunmehr ebenfalls der ausschließlichen Benutzung des Königs unter Übernahme der Unterhaltungskosten auf den Kronfideikommißfond Vorbehalten sein.— In der gestrigen Sitzung der Petitionskommission des Reichstags wurde eine Petition wegen Abänderung des
Badenberg gehandelt haben; darüber haben Sie zuvörderst mir Rechenschaft abzulegen', antwortete Bunsen sehr schroff.
„Das wäre eine neue Lesart', gab der Forstmeister spöttisch zur Antwort. „Hat Ihnen Erlaucht etwa die Abschrift von der ForstgesetzeS-Urkuude noch nicht gesendet?'
„Noch nicht.'
„Sonderbare -Verzögerung', murmelte Starkloff verdrießlich. „WaS soll ich denn hier?'
„Mir Rechenschaft ablegen.'
„Wovon, mein Herr Amtmann?"
„V»n Ihrem Thun und Treiben, von dem Mißbrauch Ihrer Forstgesetze, — v»n —"
„Pah", unterbrach ihn Starkloff, „wären Sie schon im Besitze der alten Urkunde, die beim neuen Landesregime sanktioniert worden ist, so würden Sie sich überzeugt haben, daß mir alles erlaubt ist, um den Forst zu schützen, daß ich unbedenklich straflos Denjenigen totschießen kann, welcher meinen Anordnungen zuwider handelt."
„Allerdings, Sie haben vollführt, waS das Gesetz besagt, — aber"
„Noch nicht, Herr Amtmann, noch nicht vollführt", fiel Starkloff heftig ein, „aber bei Gott, eS kommt dahin, wenn mir böswillig eotgegengehandelt wird. Für jetzt habe ich e8 bei einem Schreckschuß bewenden lassem'
Der Amtmann zog die Augenbrauen hoch empor und trat mit schnellem Entschlüsse rasch um den Tisch, der bis dahin zwischen ihm und Starkloff gewesen war.
„Ist das etwa das Gewehr, womit Sie gestern abend geschossen haben?' fragte er, den Lauf und die Oeffuung de» Laufes scharf prüfend.
Der Forstmeister sah ihn betroffen en.
.Rein, mein Herr. Gestern abend schiß ich mit der Bogelsiinte, die mir Erleucht nach der letzten Jagd verehrt hat. Weshalb fragen Sie darnach?'
„Weil ich eS wissen muß.'
8 56 der Gewerbeordnung, welche auf eine Beschränkung des Bierhandels in Flaschen oder Kleinverkaufs von Bier abzielt, als ungeeignet zur Verhandlung im Plenum erachtet, weil ans den Darlegungen der Petition ein Bedürfnis zur Abänderung nicht entnommen werden kann, übrigens aber im Schooße der verbündeten Regierungen Erwägungen über eine generelle Revision der Schankgesetzgebungen gepflogen würden. — Eine Petition des Magistrats zu München wegen kommunaler Besteuerung des Weins soll dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen werden. — Die Petitionen des Magistrats zu Spandau und der Gemeinden Gaarden und Ellerbeck wegen kommunaler Besteuerung des Reichs-Militär- bez. Marinefiskus soll dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung überwiesen werden.
— Die Zusammenstellung der in zweiter Be- rarung im Plenum des Reichstags über den Etat gefaßten Beschlüsse liegt vor. Danach sind folgende Veränderungen gegen den Voranschlag der verbündeten Regierungen zu bemerken. Beim Militäretat sind von den fortdauernden Ausgaben der bayerischen Militärverwaltung 48109165 Mk. 14 Pf. auf 42 443157 Mk. reduziert worden. In den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats wurden zum Umbau eines Körnermagazins in Magdeburg 130 000 Mk. gestrichen, zum Umbau von Stallungen u. s. w. in Lyk 10 000 (statt 30 000) bewilligt, zum Umbau eines Traindepots u. s. w. in Altona 210 000 Mk, zum Umbau und zur Ausstattungsergänzung einer Kaserne in Darmstadt 500 000 Mk., zum Umbau eines Dienstwohngebäudes für einen Divisions-Commandeur in Darmstadt 53 000 Mk., zur Erwerbung neuer Exerzierplätze 400 000 Mk, zum Umbau einer Militär-Lehrschmiede in Frankfurt a. M. 30 000 Mk., zum Umbau eines Dienstgebäudes der Militär-Prüfungskommission in Berlin 45 000 Mk. gestrichen. Die Quote von Bayern reduziert sich von 1889/90 auf 1655 459 Mk. Beim Marine-Etat (einmalige Ausgaben) sind zum Bau eines Minen-Dampfers 300 000 (statt 600 000) Mk. bewilligt, zum Bau einer Kaserne bei Cuxhaven 220 000 Mk., zur Verstärkung der Kriegsvorräte der Bekleidungsämter 378000 Mk. (von678 000 Mk.) gestrichen worden. Vom Zuschuß zu den einmaligen Ausgaben im ordentlichen Marine-Etat sind 600 000 Mk. (von 5 418 000 Mk.) abgesetzt worden. In der Post- und Telegraphen-Verwaltung sind zur Erwerbung eines Bauplatzes u. s. w. in Köln 300 000 Mk. (statt 3 500 000 Mk.) bewilligt worden, zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Aurich
„Das ist großartig! Seit wann haben Sie das Recht, darnach zn fragen? Ich dächte, Sie wüßten längst ou» Erfahrung, daß Sie sich in keinem Falle, verstehen Sie wohl, — in keinem Falle erlauben dürfen, mir Vorschriften und Einwendungen zu machen so lange ich in meinem Terrain schieße.'
„Sie überschritten dies Terrain gewaltig."
„Beweisen Sie mir das.'
„Mehr noch werde ich beweisen als dieS: Ihre Frevelheit werde ich enthüllen.'
Der Forstmeister stemmte seine Hand fest auf den grünen Tisch.
„Ein Engel verliert zuletzt die Geduld, und zum Geschlechte der Engel zähle ich überhaupt nicht, Herr Amtmann. WaS wolle» Sie mit Ihren Redensarten sagen?'
„Nichts weiter, als was ich schon gesagt habe. Vorläufig genügt eS mir, daß Sie mir ohne Weiteres zugestaudeu, gestern abend auf Jemand geschossen zu haben."
„Das räume ich ein.'
„Sie wissen auch, daß Sie getroffen haben?" „Hoffentlich hat mich meine geübte Hand und mein scharfes Auge nicht im Stich gelassen.'
Bunsen wich fast erschrocken hinter seinen grünen Tisch zurück.
„Gan, recht, — ganz wie Sie hoffen", stotterte er und sah ängstlich aus die Flinte, die noch immer dem Forstmeister nachlässig über der Schulter hing. Er suchte seine Haltung wieder zu gewinnen.
„Wie beliebt mein Herr? Ihre Antwort iß dunkel. Was meine« Sie?' fragte Starkloff.
„Daß sich Ihre Hand als geübt, daß sich Ihr Auge als scharf bewährt hat; denn der Mann, aus den Sie geschossen, — ist tot.'
Starkloff hob seinen Kopf, zog finster drohende Falte» auf seiner Stirn zusammen und rief mit per. ächtticher Bestimmtheit:
.Da» ist nicht wahr, Herr Amtmann; ich habe de» Manu fortlaufen sehen.'
70 000 Mk. gestrichen, zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Gnesen 80 000 Mk. (statt 100 000 Mk.) bewilligt'worden, ebenso in Nürnberg, zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Lüneburg sind 10 000 Mk. (von 100 000 Mk.) abgesetzt worden, zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Solingen 100 000 Mk. (statt 110 000 Mk.) bewilligt, zur Vergrößerung des Postgrundstückes in Thorn 152 000 Mk. gestrichen worden. Die Ma« trikularbeiträge sind in den Einnahmen von 221 140567 Mk. auf 218 182674 Mk. herabgesetzt worden. Bei den außerordentlichen Deckungsmitteln sind zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten nur 72970176 Mk. (statt 73 570176 Mk.) bewilligt worden. Die fortdauernden Ausgaben betragen demnach insgesamt wie im Voranschläge 806 425 346 Mk. Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats betrugen 58 554615 Mk., gestrichen sind 1 198 000 M., wovon jedoch hier nur 598 000 Mk. abzusetzen sind, während die übrigen beim außerorgentlichen Etat in Abrechnung zu bringen sind, es sind im ganzen abzusetzen 2 957 543 M., bleiben 55 597 072 Mk. Der außerordentliche Etat (einmalige Ausgaben) bezifferte sich auf 84123 882 M., abzusetzen sind 600 000 Mk., bleiben 83 523 882 Mk., die Summe der einmaligen Ausgaben beträgt 139120 954 Mk., hierzu fortlaufende Ausgaben 806 425 346 Mk., er- giebt eine Gesamtausgabe von 945 546 294 Mk. Die Einnahme betrug 949104187 Mk., abzusetzen sind 3 557 893 Mk., bleibt eine Einnahme von 945 546 294 Mk. — Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen lautet nach den Beschlüssen des Reichstages in zweiter Beratung: Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen int Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstags, was folgt: § 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1889/90 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen mit 61403 342 Mk. vorgesehen sind, bis zur Höhe dieses Betrages im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbeträge, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868
»Was Sie sagen? et, was Sie sagen? Herr Forstmeister, bitte, erzählen Sie mir doch, wie die Sache zusammenhängt."
„Die Sache ist sehr einfach und bald erzählt. Ich hörte eS im Unterholze rascheln; ich merkte, daß sich jemand Bahn durch die Schonungen am Wege brechen wollte. ES war schon dunkel. Als ich mein .Werda' erschallen ließ, schlug sich der Mensch dem Geräusche zufolge nach dem Fahrwege, der nach der Eisenbahn führt. Ich beschloß, dem Störenfried einen Denkzettel aufzubrennen. Noch ehe ich schoß, sah ich ihn die kleine Böschung nach dem Fahrwege hinauf klettern, wobei er strauchelte und fiel, aber al» ich geschossen hatte, war er flink oben auf den Beinen und lies, war er laufen konnte, über die Fahrstraße hinweg. Der war weder tot, noch stark verwundet, mein verehrter Herr.'
„Die Geschichte ist sehr gut erdacht, sehr glaubwürdig: sie ist ganz dazu gemacht, um einen frischen Schuß aus der Bogelflinte zu maskieren', sagte Bunsen langsam und bedächtig.
„Ich versichere ans Ehre die Wahrheit derselbe»*, entgegnete Starkloff ärgerlich.
„Ihre Ehre verliert den Wert durch Thatsachen. Sie wußten, auf wen Sie zielten?'
Starkloff zögerte mit der Antwort. „Ich vermute, es ist Herr von Schweitzer gewesen', sagte er alsdann aufrichtig.
„Richtig! Und Herr von Schweitzer ist eben tot» geschossen!' erklärte Bunsen in einer Amtsfeierlichkeit, die ihm eine sonst fehlende Würde verlieh.
Der Forstmeister starrte ihn eine volle Minute regungslos an, ehe er tonlos die Worte hervorstieß:
„Schweitzer ist totgeschoffeu?'
„Ja. Und da Sie mir eingestanden haben, Derjenige gewesen zu sein, welcher auf ihn geschossen hat, wie und wo wird sich schon noch Herausstellen, so bleibt mir nicht» anderes übrig, al» Sie im Namen de» Königs hiermit,» verhaften."
,3st das Ihr Ernst, Herr von Bnufen?" fragte