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Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg md Kirchhain.

Expedition: Marit 21. Redaktion, Druck und Strlag von Joh. Zag. Koch.

M 271.

Erscheint täglich außer «a Werktagen nach vonn» und Feiertagen. Qaartal-AßonnemeiilS-PreiS bei der (Sipe» bitten 2*/t Mk., bei den Postämtern 3 Mk. 60 Pfg. (tptt. Bestellgeld,. Jnsertikm-gebühr für die gespaltene Zeile 10 Ptg. Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

Marburg,

Sonnabend, 17. November 1888.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Waites

sowie d. Annonrrn-Bureanx von Haasenstein und Bögler

Jahrgang.

Daube u. 4». m Kranksurt a.Berlin, Hannover.'Pari».

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0,95 1,50 0,80 1,15 0,60 0,85 0,70 tten ).

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Pfd- Dose Pfd., -Dose Dose

Gefttzentwnrf betr. die Alters- und IuvaUdenverstcherrmg -er Arbeiter.

(Zur Ergänzung unserer gestrigen Berliner Korre­spondenz.)

Der Bundesrat hat heute seine Plenarberatungen des .Gesetzentwurfs betreffend die Alters» und In­validenversicherung" der Arbeiter beendet. Der Ent­wurf wurde mit den Abänderungen, welche von der zur Vorberatung mehrerer noch eingegangener Vor­schläge betrauten Subkommission vorgeschlagen wurden, angenommen.

Außer der bereits angebeuteten Umgestaltung in der Bemessung der Rente und dementsprechend auch der Beiträge bezogen sich diese Anträge noch au: einen anderen prinzipiell wichtigen Punkt. Im § 48 des bisherigen Entwurfs war nämlich bestimmt, daß sür den Bezirk einer jeden Versicherungsanstalt zur Wahrung der Jnteresicn der übrigen Versicherungs­anstalten und des Reichs vom Reichskanzler im Einvernehmen mit den Regierungen der beteiligten Bundesstaaten ein Kommissar bestellt werden solle. Rach dem nunmehr genehmigten Anträge der Sub- tommission soll dieserKommissar", besten Bezeich­nungReichskommistar" in Wegfall kommt, von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Reichs­kanzler ernannt werden.

Was sodann die Aenderung in der Bemessung der Rente betrifft, so ist darüber nunmehr im Ent­würfe folgendes bestimmt:

Die sämtlichen Ortschaften des deutschen Reiches werden nach der Höhe des für sie festgesetzten orts­üblichen Tagelohnes gewöhnlicher erwachsener männ­licher Tagearbeiter in 5 Ortsklassen eingeteilt. Jede Ortsklasse umfaßt diejenigen Ortschaften, in welchen dieser Tagelohn innerhalb der nachstehend aufgeführten Grenzen liegt, nämlich in

Dose -Dose Dose Dose Dose Dose 0,70. Nas- coßer 3507 ild

» l.f 1.50

Warf 1.80 stehlt Id

Ortsklasse I bis zu 1.00 Mark. II von 1.01 bis 1.40

. in 1.41 1.80

. IV 1.81 2.20

V 2.21 Mark ab.

Als Jahreslöhne kommen in den einzelnen Klaffen in Anrechnung:

in Ortsklaffe I der Betrag von 300 Mark.

. n , 400

. . m soo

I . . IV . 600

I . . V 700 '

Die Renten werden sür Kalenderjahre, und zwar

^Nachdruck verboten.^

Der Deserteur.

Novelle von Stanislaus Graf Grabowski.

(Schluß.)

Der alte Herr konnte sich nicht genug über den Mut seiner Tochter wundern und begann, mit ihr t» hoffen.

Die Parade, die am nächsten Tage zwischen Berlin »nd Potsdam abgehalten wurde, verlies vortrefflich tob ganz bkfonberS zeichneten sich babei die Hnsareo tos; letzteres war aber auch kein Wunber, benu der «lte Ziethen war zugegen, und jeder Husareu-Offizier that unter deS alte» Feldherru sachkundigen Augen EeS, was in seine» Kristen stand, jeden gemeinen Husaren und Korporals Auge hing mit stolzer Be- «eitzerung au dem sechSuudfiebzigjährigen Heldeu- K, der fast noch wie ei» Jüngling im Sattel nd es fich nur als eine besondere Nachsicht für sei» Alter vom Könige erbeten hatte, die schweren soldeueu Adlerflügel ans der Pelzmütze nicht mehr kragen zu brauchen.

Der König war sehr zufrieden und in bester Laune. *li er »ach Berit» zurück ritt, winkte er auch Ziethen vl fich Hera» und sprach mit ihm vou der trefflichen Ausbildung der Husareu-Regimenter, die er ihm vör- Ssttch danke.

1731 ld

»712

I,

. ,ES ist nicht mehr mein Verdienst, daß sie so tob', erwiderte der alte Held geschmeichelt; *»h bin schon ein alter Krüppel, der mit einem Fuß to Grabe steht und an dem nicht» mehr taugt, als toS Auge."

. .ES ist uicht so schlimm, alter Ziethen", sagte König, ihm lächelnd quf die Schuller klopfend.

»Wir find beide schon alt und würde» doch noch ganz hübsche Kampagne miteinander machen.

«as den magnifiquen Zustand meiner Hnsaren aber .tototrifft, so ist die» doch Sein Werk; hat Er I®*1 nicht die Offiziere so exquisit ausgebildet und

in Teilbeträgen des Jahreslohnes derjenigen Orts­klasse berechnet, in welcher die Versicherungsbeiträge für den Empfangsberechtigten entrichtet sind.

Sind für einen Versicherten Beiträge in ver­schiedenen Ortsklaffen gezahlt, so wird der Berech­nung der Rente der Durchschnitt der Jahreslöhne, nach welchen die Beiträge entrichtet sind, zugrunde gelegt. Dieser Durchschnitt wird in der Weise er­mittelt, daß für jede Beittagswoche der Jahreslohn, nach welchem in derselben Beiträge entrichtet wurden, in Ansatz gebracht und die hieraus sich ergebende Summe mit der Zahl der Beitragswochen geteilt wird. Bruchteile des Durchschnitts werden auf ganze Zahlen nach oben abgerundet.

Die Invalidenrente für männliche Personen be­trägt jährlich 24 Hundertstel des Jahreslohns, welcher der Berechnung zu Grunde zu legen ist. Vom Ablauf der Wartezeit ab steigt die Invalidenrente mit jedem vollendete» Kalenderjahre um einen weiteren Teilbetrag des vorstehend bezeichneten Jahreslohns, und zwar in den nächstfolgenden 15 Kalenderjahren um je 4 Tausendstel, in den bann folgenden 20 Kalenderjahren um je 6 Tausendstel, von da ab um je 8 Tausendstel bis zum Höchstbe­ttage von jährlich 50 Hundertstel des betreffenden Jahres.

Die Altersrente für männliche Personen beträgt jährlich 24 Hundertstel des Jahreslohns.

Die Bestimmungen über das Höhenmaß der Renten der weiblichen Personen (*/» derjenigen für die männlichen), sowie die Grenzen sür den Einttitt der Berechtigung zum Bezüge der Renten sind aufrecht erhalten worben.

Nach dieser Bemessungsart würde jetzt die höchste Invalidenrente in der 5. Klasse sich auf 350 Mk. belaufen und die Altersrente in derselben Klasse 168 Mark betragen, die höchste Invalidenrente in der 1. Klaffe würde 150 Mark und die Altersrente 72 Mark betragen.

Da dieser ganzen Bemeffungsart der ortsübliche Tagelohn zu Grunde gelegt ist, so ist außerdem be­stimmt, daß vor der Festsetzung des letzteren, die bekanntlich gemäß § 8 des Krankenversicherungs­gesetzes durch die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde stattfindet, der Vor­stand der Versicherungsanstalt zu hören ist.

Hervorheben wollen wir noch, daß selbstverständ­lich nunmehr auch in der Definition des Begriffes Erwerbsunfähigkeit" eine Aenderung eingetreten ist. Als erwerbsunfähig gilt jetzt derjenige, welcher infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes

herangezogen? Er hat da meistens einen guten Blick bewiesen.»

Ich schmeichle mir dessen allerdings ein wenig", erwiderte der General sich verbeugend, ,nnb da Euer Majestät mir gerade die Gnade erzeigen, davon zu spreche», so bitte ich nm die Erlaubnis, eines braven und jungen Offiziers erwähnen zu dürfen, der mir warm empfohlen worden und von dem fich nach feinen bisherigen kühnen Streichen als Husar viel erwarten läßt.»

Spreche Er nur!» meinte der König.

Der General hatte jedoch kanm den Name» des Grafe» Zarvtcki genannt, als fich die Stirn des Königs runzelte, aber er hörte ruhig zu und das war ein Glück. Der General sprach sehr warm für seinen Schützling und erzählte dem Könige die näheren Umstände der ersten Desertion und der Entführung deS Fräuleins von Brandt so launig, daß fich das ernste Gesicht Friedrichs mehrere Male zum Lächeln verzog.

Welche» Verlauf die Unterredung uuu auch ge. nommeu haben mochte, gegen Abend brachte eine Ordonnanz von den roten Husaren deS Regiments Ziethen dem in unsäglicher Unruhe wartenden Käthche» ein eigenhändiges Schreiben des Generals.

Sie erbrach e» mit zitternden Händen. Der alte Held schrieb, daß er nicht das Vergnügen haben könne, ihr selbst zn gratulieren, ba er soeben im Begriff sei nach Wnstran zurückzureisen, eS gereiche ihm aber zur große» Freude und Geuogthuuug, ihr die Ver­sicherung geben zn können, daß Seine Majestät der König das kriegsgerichtliche Urteil über den Cornet aufgehoben und denselben auS eigener Machtvoll­kommenheit mit einem halben Jahre Festungsarrest bestraft habe, den er auf der Festung Schweidnitz verbüßen solle; nachttäglich sei ihm auch der Konsens zu seiner Verheiratung mit Fräulein Katharina von Brandt ans Neuenrode erteilt. Er, der General, wünsche dem jungen Ehepaare, daß eS die mtlbe

nicht im Stande ist, durch die gewöhnlichen Arbeiten, welche seine bisherige Bcrussthäligkeit mit sich bringt, ober durch andere, seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Arbeiten den Mindestbetrag der Invalidenrente derjenigen Ortsklasse zu erwerben, in welcher für ihn während der letzten fünf vollen Kalenderjahre am längstenBeiträge entrichtet worden sind.

Dem abgeänderten Berechnungsmodus der Renten entsprechend ist auch die Aufbringungsart der Bei­träge modifiziert worden. Dieselben werden für männliche und weibliche versicherte Personen besonders, im übrigen für alle in der Versicherungs-Anstalt versicherten Personen in gleichen Teilbeträgen des Jahreslohnes festgestellt. Dabei können sie für ein­zelne Berufszweige verschieden bemessen werden. Bis zur Inkraftsetzung eines anderen Beittages sind in jeder Versicherungsanstalt an wöchentlichen Beiträge» zu erheben: für männliche Personen in Ortsklasse I 12 Pfg., in H 16 Pfg., in III 20 Pfg., in IV 24 Pfg., in V 28 Pfg.; für weibliche Personen in den entsprechenden Klassen 8, 10, 12, 14 bezw. 16 Pfg.

Desgleichen haben die Bestimmungen über die Erhebung der Beiträge resp. das Markenwesen die infolge der Umgestaltung notwendigen Abänderungen erfahren. So sollen nunmehr von jeder Versiche­rungsanstalt für die einzelnen in ihren Bezirken vorhandenen Ortsklaflen Marken mit der Bezeichnung ihres Geldwertes, und falls die Beittäge für die einzelnen Berufszweige verschieden bemeffen sind, für den betreffenden Berufszweig ausgegeben werden.

Von den übrigen getroffenen Abänderungen wollen wir noch erwähnen, daß die Bestimmung, wonach denjenigen Personen, welche ihre Erwerbs­unfähigkeit durch Beteiligung an einer Schlägerei oder bei Begehung eines Verbrechens sich zugezogen, ein Teil der Invalidenrente aus Billigkeitsgründen vorübergehend ober bauernd bewilligt werden konnte, aufgehoben ist und daß nunmehr die Landesregierungen die Organe der Krankenkasse» auf Antrag der Ver­sicherungsanstalten verpflichten können, gegen eine von den letzteren zu gewährende Vergütung, über die in ihren Bezirken sich aufhaltenden Renten­empfänger eine fortlaufende Kontrole auszuüben.

Die dritte Beratung des Gesetzentwurfs findet in der morgigen Bundesratssitzung statt.

Deutsches Reich. " '

Berlin, 15. Nov. Der Kaiser ist um 12*/* Uhr von Potsdam auf dem Zentralbahnhof eingetroffen

Strafe halbjähriger Trennung ertragen möge, nnb fernerhin bie glücklichsten Tage.

Käthchen schrie vor Freube laut auf und warf fich ihrem Vater kant jubelnd an den Hals.

Nachdem fie an den wackeren General, der sich nicht allein im Kriege, sondern auch im Privatleben stet« groß nud würdevoll zeigte, ein Dankschreiben voll warmen Gefühls nnb tiefer Rührung abgefenbet hatte, trat fie mit ihrem Vater die Rückreise nach Schlesien an, schlng aber zunächst den Weg nach Schweidnitz ein, in der Hoffnung, von dem dortigen Festuugskommandante» die Erlaubnis, ihren Manu sehen zu dürfen, zu erlangen; fie wünschte über alles daß er die kostbare Nachricht zuerst aus ihrem Munde vernehme. Tröstlich wußte ihr die Sttase deS Königs gegen die von dem Kriegsgericht erkannte erscheinen, so gern fie ihren Manu auch gleich jetzt in ihre Arme hätte schließe» mögen.

Aber der harte Kommandant ließ fich selbst nicht dnrch die Thräue» der schönen Frau erweichen und hielt fich streng an daS Reglement für die FestuugS- arrestauten; dagegen gestattete er ihr, daß fie ihrem Manne die glückliche Veränderung feiner Lage schrift­lich mitteile. Käthchen mußte wieder abreifen, ohne ihren Gatten gesehen zu haben.

Wenige Tage später langte in Schweidnitz auch die offizielle Nachricht von der Sttafminberung für den Cornet an nnb wurde ihm, der bereits durch deu Bries seiner Frau auS der trüdsteu G-mütS- stimmuug zu feinem ganzen LebeuSmute wieder auf. geweckt worden war, dienstlich mitgeteilt. Damit wurde auch feine Hast erleichtert; er durfte täglich in Be- gleituug eines anderen Offiziers innerhalb der FestnngS. wc rke eine gewiffe Zett ausgeheu, fich feine Kasematte au» eigenen Mitteln freundlicher eiurichen laffen und was die Hauptsache war, verfiegelle Briese abschicken nud auch empfangen.

Daß diese letzteren zwischen Schweidnitz und Neuen­rode oft ab» und zugiugen, läßt fich denken.

Die PrüfnugSzeit war für die beiden Beteiligten

und nach kurzem Aufenthalte, während deffcn das Gefolge und die übrigen Geladenen den Extrazug bestiegen, nach Breslau weitergereist. Der Bundesrat genehmigte in seiner heutigen Plenar­sitzung den Gesetzentwurf über die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter in zweiter Lesung. DieNordd. Stög. Ztg." schreibt: Die fort­schrittlich-demokratische Presse wird nicht müde, den Jmmediatbericht des Reichskanzlers über bie Geffcken- sche Publikation falsch zu deuten. Es ist kaum möglich, den Grund dieser Mißdeutung in irrtüm­lichem Verständnis zu suchen. Die Richlnschen Blätter bemühen sich, jede ihnen unbequeme Wahrheit zu verdecken, und jeder Versuch, sie zu belchren, wird an ihrem festen Willen, unbelehrt zu bleiben, scheitern. Sie vermögen aber die Thatsache nicht aus der Welt zu schaffen, daß Kaiser Wilhelm I. und Sein Herr Sohn, so lange beide lebten, sowohl in der inneren wie in der äußeren Politik von sehr verschiedenen Auffassungen geleitet wurden, eine Verschiedenheit, die ihren Grund in dem eigenartigen Naturell einer jeden der beiden hohen Persönlich­keiten hatte. Es ist dies des Näheren in einem Artikel unserer Zeitung vom 15. v. M. bargelegt worden. Aus diesem Umstande allein Veranlaffung nehmen zu wollen zu einer abfälligen Kritik, ist sinnlos, denn es ist gerade vom monarchischen Stand­punkte aus durchaus berechtigt, daß der jeweilige Inhaber des Thrones seine eigene individuelle Auf­fassung habe; und die fortschrittliche Preffe ist es vor allem gewesen, welche nach dem Tode Kaiser Wilhelms I. eine solche Berechtigung anerkannt und deren mögliche Konsequenzen steudig begrüßt hat. Wir wollen hier auf die innere Politik und die bekannten, 1863 in Danzig vor die Oeffentlichkeit getretenen Gegensätze beider hohen Herren auf dem Gebiete derselben nicht eingehen; aber in der aus­wärtigen, um die allein es sich 1870 handelte, hat der spätere Kaiser Friedrich von Seinem durch ver­wandtschaftliche Beziehungen getragenen Wohlwollen für England, für dessen Dynastie und Politik niemals ein Hehl gemacht, auch Seinem Herrn Vater gegen­über nicht, dessen Rußland und seiner ihm nahe verwandten Dynastie zugewandte Gesinnung Seiner Politik Wege anwies, deren offener Besprechung zwischen Vater und Sohn gemütliche sowohl wie geschäftliche Bedenken entgegenstanden. Wenn aber der regierende Herr vor dem Thronfolger Geheim­nisse hat, so werden seine Diener über solche auch dem Sohne gegenüber zu schweigen durch Amt und Ehre sich verbunden fühlen, wenn sie nicht

gewiß schwer, aber jetzt liefe fich doch wenigstens ihr Ende voraussehe» und, wenn sie überfeanben war, konnte der Cornet wieder in bie alte» Verhältnisse in seinem Regiment« eintrete«, er segnete also, ebenso wie Käthchen, den König und ben alten Ziethen.

Im Hause des Obersten, im ganzen Regimente, selbst unter der Bürgerschaft von Wartenberg war der Ausgang der Sache des Cornels mit dem freudigsten Interesse angenommen worden; man er» wartete überall den FestnngSarrestanten mit Ungeduld zurück. Der Oberst war noch insbesondere glücklich darüber, bafe sich beralte aus bem Busch" seiner noch so frennblid) erinnert nnb aus fein Wort so viel Gewicht gelegt hatte, Übrigens erhielt er in ber nächsten Zeit auch noch ein paar freundliche Zeile» vo» dem General, feinem alten Kameraden.

Käthchen hatte, obgleich ihr Vater anfangs gar nicht damit einverstanden fein wollte, eS sich nicht nehmen laffen, nach Wartenberg zu reifen, und dem Obersten, ihren Vetter, persönlich ihren Dank dafür avzustatten, bafe er fich lebhaft für ihren Gatten ver­wendet hatte. Wie er sie auf nehmen würde, blieb sehr zweifelhaft, aber bie junge Frau vertraute ebenso f-hr feinem guten Herzen, baS fich in letzterer Zeit P off«» genug bargelegt hatte, als ber Galanterie eines alten Husaren gegen daS weibliche Geschlecht.

Sie täuschte fich nicht. Der Oberst machte anfangs zwar ein sehr saures Gesicht, als ber Besuch feiner Verwandte», der Gräfin Katharina Zarnicki, augemelbet wurde, aber er mufete fich fügen, fie als Gattin eines feiner Offiziere zu empfangen. Helene jubelte heimlich, bafe fie ihre Koufine eublich persön» lich kennen lernen sollte. '

Schon ber erste Besuch befriedigte allerfests. Seitdem kam Käthchen öfter nach Wartenberg, den» sie hatte mtt Helene herzliche Freundschaft geschloffen; die beide» Kousinen sympathisierten vollkommen mit einander. Uebrtgtn» hatte Käthchen in ber kleinen Stabt auch ihr sehr liebe Geschäfte zu besorge», nämlich eine Wohnung zu miete» und ein,»richte»,