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Illustriertes Sonntagsblatt.

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forschung er in der Ferne vergebens gesucht hatte? Anfangs war er geneigt, das Ganze für ein müssiges Gerede zu halten, aber als der Pfarrer dazu kam und erklärte, der gnädige Herr werde gewiß anders urteilen, weuu er sich von dem Förster, den die Sache persönlich betreffe, das Nähere mittteileu laste, wurde der Graf ernster.

Bon einer nicht befremdlichen Aufregnng erfaßt, kehrte er nach Freiburg zurück und begab sich sogleich auf sein Zimmer. Ohne Säumen ließ er den Förster zu sich bitten.

Derselbe war nicht zu Hause uud kehrte erst spät zurück.

Graf von der Zeche vermochte kaum feiue Unruhe zu bemeisteru. Je mehr er uachdachte, desto mehr stieg in ihm die Gewißheit aus, daß die Lösung des Geheimnisses doch zu finde» fein werde, vielleicht in seiner unmittelbaren Nähe.

Endlich hörte er den Schritt des Försters. Hastig ging er ihm bis zur Thür entgegen.

»Ich habe Sie mit der größte» Ungeduld erwartet, mein Freund», begann der Graf sofort, indem erde» Förster eiulud, sich zu setzen. „Aw Nachmittage war ich im Dorfe und hörte dort von einem Vorfälle, der sich während meiner Abwesenheit Hier zugetragen habe» soll. Können Sie mir da» Nähere Mitteilen?»

„Meinen Sie de» Schurkenstreich des Schmiedes?• fragte der Förster vorfichttg.

„Nein — nein! Im Dorfe ist eine Zigeunerin gestorben, welche seltsame Reden in Bezug auf Ihre uud Ihrer Nichte Herkounneu geführt hat. Nanute fie Ihnen Namen?-

„Herr Graf, ich beabfichttgte, Ihnen erst später Mitteilung von dem Vorgefallenen zu machen, dem ich übrige« nicht deu geringsten Wert beimeffe. Was bedeuten die Aussage» dieser Fran? Ist eS nicht ebenso wahrscheinlich, daß fie ihre» eigene» Nachkommen ei« glänzendes Erbe zuwendeu möchte?»

»Lasse» wir das vorläufig bet Seite, mein Freund,

und neunen Sie mir de» Name» jener Familie, deren Nachkomme» Sie fein sollen.»

Der Förster schien verlegen.

„Das ist es ja eben, Herr Graf. Die Alte hat ausgesagt, daß meine Mutter eine Dorneck gewesen fein soll.»

Graf von der Zeche hatte kaum eine andere Antwort erwartet und doch zuckte er unwillkürlich zusammen, als er sich dieser Wahrscheinlichkeit plötzlich so nahe gerückt sah.

„Und weshalb soll die Zigeunerin nicht die Wahr­heit gesprochen haben? Ihre Nichte sieht nicht aus, als ob — weuu auch nur von Seiten der Urgroß­mutter her — fremdes Blut in ihre» Ader» flösse. Kein Zng in ihrem Antlitz läßt eine derartige Abkunft möglich erscheinen.»

Der Förster konnte nnr schweigend zustimme», er halle sich das selbst wiederholt gesagt, wenn er Aemichen angesehen. *

„Und dennoch, Herr Graf, ich meine, eS verlohnte sich nicht der Mühe, au derartigen Dinge» zu rüttel», um so weniger, da die Berstorbeae keinerlei Beweis­mittel beigebracht hat. Sie hat dem Pfarrer ihre Aussage beschworen, aber wie kann ein solcher Schwur von Nutze» sei» ? Im Uebrigen ist eS meine Ansicht, daß es weder für Sie, noch für mich angenehm fein kann, Derartiges ans der Vergangeuhell avfzudeckeu.»

„Ob eS für mich eine Annehmlichkeit ist oder nicht, das kau» nicht in Frage kommen. Sie aber haben nicht das Recht, einen alten, geachteten Namen und ein reiches Erbe anSzuschlagen, sondern haben die Pflicht, alles zu thnu, was znr Entdeckung des wahren Sachverhalte» führe» kann.»

„Nein, Herr Graf», versetzte der Förster, „ich trage kein Verlange» nach dem Reichthnm, dessen Erde ich sei» soll. Ich habe mir ein kleiner Vermögen erfpert, das nutn und meiner Nichte Zukunft sichern würde, wem — wenn fie nicht heiraten würde!*

Nu» war e» Hera«. Der alle Ma»» wußte

das schärfste und engste durch die folgende Definie- nmg der strafbaren Bethätigung begrenzt:

„Sozialdemokratische, sozialistische ober kom­munistische Bestrebungen, welche den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschafts­ordnung bezwecken."

Es genügt also nicht der sozialdemokratische, selbst kommunistische Charakter, es muß noch die auf den

(Nachdruck verboten.)

-rittzeffitt Soldhaar.

Roman von I. Steinmann.

(Fortsetzung.)

Seither hatte er eS trotzig auf feine Schultern

Umsturz, nicht etwa die gesetzliche, ruhige Reforni der Staats- oder Gesellschaftsordnung zielende Ab­sicht hinzukommen. Man darf nun doch nicht über­sehen, daß Unternehmungen, welche den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschafts-Ordnung bezwecken, ihrer Gefährlichkeit und ihrem moralischen Wert nach denjenigen Unternehmungen mindestens nahe stehen, welche die Verfassung des Deutschen Reiches gewaltsam zu ändern bezwecken, Handlungen, die das geltende Recht (§ 81 des Strafgesetzbuchs) mit lebenslänglichem Zuchthaus, bei mildernden Um­ständen meistens mit Festungshaft nicht unter fünf Jahren bedroht. Man hat den Momenten der Entschuldigung für eine Bewegung, welche faktisch vorhanden, welche durch die periodische Presse wie die wissenschaftliche Litteratur bis zu einem gewissen Grade genährt und legitimiert war, in der es nicht leicht war,- überall eine scharfe Grenze zu ziehen zwischen den auf Reform und den auf Umsturz gerichteten Tendenzen, die in wirklichen Notständen der Arbeiter­bevölkerung in den Jndustriebezirken einen sachlichen Hintergrund hatte, somit die weiteste Rücksicht getragen, wenn man davon Abstand nahm, Be­strebungen der Art ohne weiteres dem Strafgesetz zu unterwerfen, wenn man vielmehr überall ein vorheriges Verbot, einen erkennbaren Akt der Polizei verlangte und erst dessen Übertretung für strafbar erklärte. Es muß hervorgehoben werden, daß dies einer der Grundgedanken war für den ganzen Auf­bau des Sozialistengesetzes, im Gegensatz zu dem merkwürdigerweise damals von fortschrittlicher Seite vertretenen Gedanken, jene Bestrebungen unmittelbar für strafbar zu erklären und der Strafgewalt des Richters direkt zu unterstellen. Wäre dieser Gedanke damals zur Durchführung gekommen, so würden in tausenden von Fällen Strafprozesse nötig geworden sein, Prozesse nicht wesentlich gegen die gewerbs­mäßigen Agitatoren, sondern gegen die Masse der verführten Arbeiter, Prozesse, in denen dir in ein­zelnen Fällen gewiß oft mißliche Auslegung der Tragweite des Gesetzes den widersprechenden Urteilen von hundert einzelnen Gerichten und Richtern an­heim gegeben war, in denen dem Richter ein Urteil über politische Zweckbestimmungen zugemutet wurde, welches der Aufgabe, der ganzen Stellung des Rich­terstandes widerstrebt.

Es war eine durchaus gerechtfertigte und weise Maßnahme, wenn demnach das Sozialistengesetz die Befugnis zum Verbote von Vereinen, von Druck­schriften, von Kollekten, die den im Gesetz bezeichneten Zwecken dienen, der politischen Behörde, der Polizei

Die Verlängerung des Sozialisten- Sesehcs i.

bildete einen der wichtigsten Verhandlungs-Gegen­stände der letzten Reichstagssession. Zehn Jahre sind jetzt seit Erlaß des Gesetzes vergangen, und fütv Mal ist dasselbe unverändert auf je zwei Jahr ver­längert worden, jedes Mal nach langen Debatten, welche den Vertretern der Sozialdemokratie im Reichstag ausgiebigste Gelegenheit boten, von der Tribüne des Reichstags aus sttaflos und mit der Garantie weitester Verbreitung diejenige Agitation zu betreiben, zu deren Verhinderung das Gesetz be­stimmt ist. Aber nicht die Sozialdemokraten allein, auch Freisinnige und Mitglieder oes Centrums be­kämpften den Fortbestand des Gesetzes, dessen Ver­längerung stets eine Haupt- und Staatsaktion ist, dessen Bestehen selbst von vielen, die es seinerzeit

forde lhende- -An« 1100, 5153- or. j

völkerung lastet", „Polizei-Willkür" u. s. w., verfehlt nie ganz ihre Wirkung auf die große Masse des Publikums, und das um so weniger in einer Zeit, die jährlich eine so große Zahl weitschichtiger Gesetze produziert, daß nur wenige Berufene sich dessen rühmen, können, sic wirllich gelesen und verstanden zu haben. Es wird darum nicht überflüssig sein, wenn wir in Kürze die Hauptbestimmungen und Grundgedanken des vielumsttittenen Gesetzes hier wiederholen.

Bei der Beratung des Sozialistengesetzes im Jahre 1878 war man auf das Aengstlichste bemüht, Alles zu vermeiden, was möglicherweise den berech­tigten Kern fozialistischer, selbst kommunistischer Be­strebungen, was, so zu sagen, sozialreformatorische Bestrebungen in ihrer Entwickelung beengen und behindern könnte. Die Bezeichnung derjenigen Dinge,

Anzeige» nimmt entgegen die fcpebitioa d Blatte», sowie b. Ä»onan«Bureax$ von Hänfenste in und Bögler

' als ein Uebel angesehen wird, welches thunlichst be­schränkt oder beseitigt, werden muß. Tie häufige

Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg md Kirchhain

Expedition- Markt 21. — Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Ino. Koch.

Erscheint täglich außer en Werktagen nach Sonn- und

Feiertagen. - Quartal-AbonnementS-PreiS bei der Sxpe.

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das erste Bataillon des ersten Garderegiments, : welches der Kaiser einige Zeit kommandierte, sowie alle Bataillone der zweiten Jnfanteriebrigade, deren : Kommandeur der Kaiser während des Winters war, neue Fahnenbänder erhalten. Bei dem morgigen Zapfenstreich werden folgende Musikstücke exekutiert: Wagner's „Kaisermarsch", die Ouvertüre zum „Feld­lager in Schlesien" von Meyerbeer, der Altpreußische Parademarsch, Beethovens Hymne: „Die Himmel • rühmen des Ewigen Ehre", der Tanz aus den

„Zielen - Husaren" von Scholz, der Marsch der finnländischen Reiterei, „Fanfare militaire“ von ■ Ascher und der Coburger Marsch. — Die „National-

Zeitung" meldet: „Gegenüber vielverbreiteten Gerüchten, wonach der Feldmarschall Graf v. Moltke sein Mandat als Reichstagsabgeordneter niederlegen wollte, verlautet, daß eine dahingehende Absicht des Feldmarschalls älteren Datums nunmehr aufgegeben sei." — Was sich wohl diejenigen gedacht haben mögen, welche an der Börse dieser Tage die Nach­richt von dem bevorstehenden, nach anderen sogar schon erfolgten Rücktritte des Reichskanzlers herum­trugen ! Die sensationelle Erfindung kann höchstens das Verdienst beanspruchen^ jedermann einmal wieder zum Bewußtsein gebracht zu haben, wie außerordent­lich fest die Stellung des Fürsten Bismarck auch unter dem" neuen Kaiser ist. Die Briefe, welche Kaiser Wilhelm an den Grafen Moltke gerichtet hat, geben in der Wärme und Getragenheit ihres Tones und in der herzlichen Empfindung, von welcher sie erfüllt sind, eine Probe davon, wie sich der Monarch wohl einem Rücktrittsgesuche des Reichskanzlers gegenüber Verhalten würde. Der gegenwärtige Herrscher ist ersichtlich gerade so wenig, wie sein Großvater, geneigt, sich von den Männern z» trennen, deren Namen schon seiner ersten Jugend geleuchtet haben, es sei denn, daß der Zipang des Alters die Trennung erheischt. Davon kann aber wohl beim Reichskanzler fürs erste nicht die Rede fein, obgleich Fürst Bismarck in der letzten Zeit sich und die Oeffentlichkeit bemerkenswert häufig an seine 73 Jahre erinnert hat. Die Worte „der alte Kanzler", „der alte Staatsmann", wie man sie jetzt nicht selten in der regierungsfreundlichen Presse findet, würden gewiß nicht gebraucht werden, wenn vorausgesetzt werden könnte, daß sie dem Fürsten Bismarck miß­fallen. Der Kanzler würde aber sicher, auch wenn er sich noch älter fühlte, ans dem Stande seines körperlichen Befindens allein nicht den Grund ent­nehmen, ein Entlassungsgesuch einzureichen. So abgeschlossen und kräftig entwickelt sich schon jetzt die

selbst nicht, weshalb ihm dem Grafe» gegenüber diese Eröffnung so schwer fiel. Er wagte eS nicht, aufzu- blicken, aber instinktiv fühlte er, daß finstere Wolke» auf Ernst's Sttrn lagerten und der Blick seiner Auge» wenn möglich noch schwermütiger und trauriger als sonst war.

Nur Sekunden vergingen, daun hatte der Graf sich bezwungen und er erwiderte:

„Eben um Ihrer Nichte willeu dürfe» Sie nicht aus Ihrem Vorhaben beharre», sondern müsse» alles aufbieteu, die Wahrheit zu ermitteln.»

„O, was das anbelangt, so brauche ich keine Sorge zn hegen», versetzte der Förster. „ES wäre ein Un­recht, Aenncheu mit derlei Schattenseiten zu behelligen. Bitte, sprechen Sie nicht mit ihr darüber. Die Ver­antwortung davon übernehme ich. Wenn sie von dem ganzen Sachverhalt unterrichtet wäre, fie würde der­selbe» Meinung fein, die ich hege.»

„Sind Sie dessen gewiß?»

„Ganz gewiß.»

Der Graf sann einige Augenblicke »ach.

„Gut lassen wir die Angelegenheit ruhe», bi» die Beweise gesunden find, daß jene Zigeunerin die Wahr­heit gesprochen hat. Dau» aber werden Sie sich nicht weigern dürfe», Ihr Erbe anzutrete», wenn auch nur, um dasselbe wieder abzulehue». Die That- sache dars unter keinen Umständen verheimlicht werden. Ich bin eS mir und meiner verstorbenen Gattin schuldig, ein begangene» Unrecht zu sühnen.»

Der Graf bat den Förster »oh, ihm die Mit­teilungen der verstorbenen Zigeunerin zn wiederholen und alS diese» geschehen war, trennten sich die beiden Männer, nachdem fie sich gegenfettig das Versprechen gegeben hatten, keine Schritte ohne deS anderen Vor­wissen in der Angelegenheit z» unternehmen. Der Graf blieb, in ernste, schmerzliche Betrachtungen versunken, zurück.

Welch eine seltsame Fügung des Schicksal»! Für ihn war kein Zweifel mehr an dem wirklichen Zu­sammenhang vorhanden und e» fehlten nm die ve-

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übertrug, wenn sie die zweckentsprechende und ein­heitliche Übung durch die Einsetzung einer Reichs­kommission sicherte, welche die höchste Verwaltungs- Instanz des Reiches, der Bundesrat, wählt und in welcher die Mehrheit aus Mitgliedern der höchsten Gerichtshöfe bestehen muß, für deren Unabhängigkeit von politischer Willkür alle Garantieen der richter­lichen Selbständigkeit gewahrt sind. Es ist somit eine plumpe und tendenziöse Entstellung, wenn das Gesetz als eine Maßregel bezeichnet wird, welche breite Schichten der Bevölkerung der polizeilichen Willkür unterwirft, eine Entstellung, die aus Unver­stand oder in Rechnung auf die Unkenntnis der Masse jenen bedeutenden und humanen Gedanken des Gesetzes übersieht. Nur derjenige ist nach dem Sozialistengesetz strafbar, der ein ausdrückliches und erkennbares Verbot der Behörde übertritt, der für verbotene Versammlungen und Vereine Räume ge­währt, verbotene Druckschriftm verbreitet rc. Nur gegen diejenigen Personen tritt eine Strafverschär­fung ein, welche sich die Agitation für die im Gesetz bezeichneten Bestrebungen zum Geschäft machen; nur unter dieser Voraussetzung kann gegen Gewerbe­treibende (Gast- und Schankwirte, Buchhändler rc.), und dies nur durch richterliches Urteil, die Unter­sagung des Gewerbebetriebes erfolgen. Nur ge­werbsmäßigen Agitatoren, und nur wenn sie wegen eines Vergehens gegen unter Strafe gestellte Verbote verurteilt sind, und die Aufenthaltsbeschränkung vom Richter für zulässig erachtet wird, kann durch die Landespolizeibehörde — also eine höhere Instanz — der Aufenthalt in bestimmten Bezirken versagt werden, und auch hier ist ihr Wohnsitz, wenn sie ihn seit länger als 6 Monaten inne hatten, davon aus­genommen.

Deutsches Keich.

Berlin, 30. Aug. Der König von Schweden ist heute nachmittag mit Begleitung hier eingetroffen und vom Kaiser, dem Prinzen Heinrich, dem zum Ehrendienste befohlenen Grasen Monts und dem Generalmajor von Brauchitsch empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung begaben sich der Kaiser und König in das Schloß unter Voranritt und ge­folgt von je einer Schwadron Garde-du-Corps. Um 4*A Uhr findet ein Diner von 24 Gedecken mit den angekommenen Gästen statt. — Der „Reichsanzeiger" meldet: Oberpräsident v. Leipziger (Hannover) ist unter Verleihung des Kronenordens erster Klasse in gleicher Eigenschaft in die Provinz Westpreußen versetzt. — Der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge wird

irfche Wiederholung gewisser Schlagworte, wie: „Aus- nahmegefetz, welches auf breiten Schichten der Be-

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genommen und wacker dagegen angekärnpst und nun Plötzlich diese unmännliche Schwäche? Er richtete stch auf und durchschritt einige Male das Gemach. Damit schien auch die verlorene Ruhe zurückgewonnen.

CS war ein bittere» Lachen, da» in diesem Angen. blick feinen Lippen entschlüpfte, aber es bekundete, daß 0 wieder er selbst geworden. Er glaubte, eine Last abgeschüttelt zu haben; nun mußte auch der Druck schwinden, welchen ihm dieselbe verursacht hatte.

Indem er anS dem Fenster sah, kam Aeuuchen «er de» Hofraum und vetschwaud im Innern des Schlosses. ES war ihm gewesen, als habe sie be- wnderS scheu zu Bode» geblickt und — warum kam rc ins Mittelgebäude?

Während er noch darüber nachdachte, schlugen Töne tot» Pianos au sein Ohr und er wußte sogleich, tos fie bedeuteten. Im Salo» wurde gespielt, «tauchen Leinhard hatte während seiner Abreise die «Übungen mit Melanie wieder ausgenommen. DaS AUlerzte ihn. Und weßhalb? War er nicht ein Thor? Vas kümmerte ihn diese» Mädchen? Jetzt fielen ja toch die Gründe weg, die ihn damals bewogen hatte», » « vor einem Verkehr mit Melanie zu warne». Als i «o von Rabenaus Gemahlin nahm Aenncheu eine Ar bevorzugte Stellung in der Gesellschaft ein nnb Art Persönlichkeit war ihm Bürge, daß fie eine solche toszufüllen und zu behaupten verstehen würde.

f So vergingen einige Tage.'

Der Graf war im Dorfe gewesen und hatte sich to<b den Kinder» de» Schmieder »«gesehen und dabei «fällig von der Zigeunerin gehört. Die Aenßeruugen, tolche dieselbe gemacht haben sollte, waren wohl im Stande, seine Aufmerksamkeit zu errege». Sollte er 1181 tiue» gaben de» Geheimnisse» finden, dessen Gi­

ng bei bewilligt und bisher verlängert haben, gewissermaßen ld