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Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt ftir die Kreise Marbnrg und Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

Expedition Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Lug. Koch.

Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und

. _ Feiertagen. Ovartal-Abonnements-Preis bei der Expe-

vUS |l, dilion21/*2Jit, bei den Postämtern 2 Ml. 50 Pfg. (exkl.

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Marburg,

Freitag, 23. März 1888

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. BlatteS, sowie d. Annoncen-Bureaux von Hänfenstem und Bögler in Frankfurt a. Coffel, Magoeburg u. Wien; Rudolf XXIII ^ahmnnrt Moste in Frankfurta. M., Berlin,Münchenu. Köln; 0.2. AAI11' ajU Daube u. To. in Frankfurt a. SR., Berlin. Sannoder. Paris.

wesen. Ter internationale Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See wird zur Allerhöchsten Ratifikation oor- gelegt. Der Gesetzentwurf, betreffend Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen, wurde dem Justiz- Ausschusse überwiesen. Was den Bericht des Aus­schusses über den Einlaß von russischem Roggen zu dem früheren Zollsätze anlangt, so wurde aus Billig­keitsrücksichten der Zulassuikg zu dem früheren Zollsätze stattgegeben.

Allgemeine Verfügung vom 12. März 1888, betreffend die Vorbereitung zum höheren Justizdienst. Aufgrund des § 14 des Gesetzes vom 6. Mai 1869 über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst, sowie des § 1 des Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 zum Deutschen Gerichtsversassungsgesetz wird das Regulativ vom 1. Mai 1883 (Just.-Minist.-Bl. S. 181) durch folgende Bestimmungen hiermit ab­geändert: I. Die im § 23 des Regulativs bestimmte Zeit, während welcher im Beginn des Vorbereitungs­dienstes die Referendare bei einem Amtsgericht aus­zubilden sind, wird auf neun Monate ausgedehnt, dagegen die Zeit, während welcher die Referendare vor ihrer Beschäftigung bei einem Ober-Landesgericht nochmals einem Amtsgericht zu überweisen sind, auf neun Monate beschränkt. II. Diese Verfügung tritt am 1. Mai d. I. für diejenigen Referendare in Kraft, welche nach diesem Tage den Vorbereitungs­dienst beginnen. Betreffs der bereits im Vorberei- tungsgienst befindlichen Referendare, welche den sechs­monatigen Vorbereitungsdienst beim Amtsgericht noch nicht beendet haben, bleibt es dem Ermessen der Präsidenten der Ober-Landesgerichte überlassen, in­wieweit sie für die Hebergangszeit die Bestimmung unter I. oder noch die Bestimmung des § 23 des Regulativs in Anwendung bringen wollen. Berlin, 12. März 1888. Der Justizminister. Friedberg.

Betreffs der Hebungen der Offiziere des Beurlaubten st andes im kommenden Etats­jahre ist angeordnet, daß Einberufungen von Premier­leutnants der Landwehr I. Aufgebots der Infanterie, Jäger, Fußartillerie und Pioniere behufs Darlegung ihrer Befähigung zum Hauptmann in möglichst umfangreichem Maße stattzufinden haben. Freiwillige Dienstleistungen von Premierleutnants der Reserve und Landwehr I. Aufgebots vorstehender Waffen, welche bereits die Befähigung zum Hauptmann be­sitzen, sowie von Hauptleuten dieser Waffen können bis zur Dauer von 8 Wochen von den General­kommandos genehmigt werden. Auch aus der Land-

Abonnement-Einladung I

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einz'ge Blume blüht.

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Statt der Jugend hell Frohlocken Tönt in Schulen Grabgesang, Klagen dumpf vom Turm die Glocken Hallt in Kirchen Trauerklang.

Kein etnz'ges Äug' bleibt thräuenleer: Kaiser Wilhelm ist nicht mehr!

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isend, allen n. 1 Mk nds«!

Litten wir bei der Post baldigst erneuen zu wollen.

Für Kirchhain nimmt Herr Buchbinder Rindt, iforoie für hier unsere Expedition Bestellungen ent­gegen.

WM- Neu zugehende Abonnenten erhalten in Kirchhain wie hier vom Tage der Bestellung bis zum 1. April die Zeitung gratis.

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Starr, in Schn e und Eis gehüllet, Ruht, wie tot, die Erde müd, '': da schwillet,

Stärk ihn Gott, der uns erstritten Sieg auf Sieg als junger Held; Hilf ihm, der so schwer gelitten, Einz'ger Helfer in in der Welt! Kaiser Friedrich, Deutschlands Wehr, Herrsche lang z« Deutschlands Ehr!' . Hermann Haase.

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Her.

Die Bestellungen für das zweite Cuarta

auf die

Obtrhesfische Zeitung

mit ihren Gratis-Beiblättern

Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain und

Illustriertes Souutagsblatt

[184 t 23.

Alles trostlos, öde, leer:

Kaiser Wilhelm ist nicht mehr!

Doch schweigt ihr Klagen, die ihn uns nicht wieder­bringen,

Der Deutschlands Stolz und Ehre war und Vater. - heil uns in seinem Sohne! Gott laß es ihm gelingen!

6t sei fortan deS deutschen Volk's St­roter!

Wo find die Fahnen, die sonst stolz im Winde wehten? Wo find die bunten Kränze und Guirlandeu?

-> L jg0 jst der frohe Klang der Trommeln und Trompeten? ' Stü. Wo ist die Freude hin in deutschen Landen?

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Deutsches Reich.

Berlin, 21. März. Der Kaiser hatte eine gute Nacht und fühlte sich gekräftigt. Heute nach­mittag 2 Uhr empfängt der Kaiser die Kronprin­zessin. Vor der Kaiserin Viktoria findet im Schlosse zu Charlottenbnrg eine Trauercour statt, wofür der ^Sonnabend in Aussicht genommen ist. Der Reichs- sjanzler wurde heute mittag vorn Kronprinzen ent­rangen und begiebt sich heute nachmittag zum Kaiser.

Kaiser konferierte vormittags längere Zeit mit em Wirklihen Geheimrat von Wilmowski. Die Kaiserin - Mutter empfing nachmittags den General von Werder vor dessen Abreise nach Petersburg und erteilte hierauf dem päpstlichen Nuntius Galimberti fAudienz. Der gestern abend von hier abgereifte Großfürst Michael ist von Küstrin, wo der Schnee die Weiterfahrt hinderte, hierher zurückgekehrt. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Was von den Blättern über eine angeblich beabsichtigte Veränderung im Kommando des Gardekorps und über, die Wieder- rstellung der Stelle eines oberstkommandierenden Generals in den Marken gemeldet worden ist, wird von kompetentester Seite als völlig unbegründet be­zeichnet. Der Bundesrat überwies den Gesetz- Enttrurf, betreffend die Abänderung der Gewerbe­ordnung (Heilighaltung der Sonn- und Feiertage), kau die Ausschüsse für Handel, Verkehr und Justiz-

3«m $2. Märs 1888.

Wo find die Blumen, die den Lenz im Anfang zieren? Wo ist der Wiesen Grün, der süße Duft der Blüten? Wo schallt der Vöglein froher Chor, die Menschen- brnst zu rühren?

^$0 weht die Frühlivgsluft, der Balsam * Müden?

Wilhelm,

Deutscher Kaiser, König von Preußen.

(Fortsetzung.)

Die Verhandlungen mit Herrn von Bismarck- Schönhausen aber zerschlugen sich damals, weil der­selbe ein entschiedenes Vorgehen in der deutschen Po­litik und eine straffere Zusammenfassung der deutschen Wehrkräfte für unerläßlich erklärte, weiterhin eine neue bildsame Einrichtung auf dem Gebiete des Zoll- wesrns und selbst eine Volksvertretnng bei dem neuen Bunde befürwortete. Vor seiner Berufung an das Staatsruder liegt feine vorübergehende Thätigkeit als Gesandter in Paris, vom 23. Mai bis znm23. Sep­tember 1862. Noch im September desselben Jahres wurde Bismarck dem Wirkungskreise, in den er sich kaum eingelebt hatte, entzogen, nach Berlin berufen und am 8. Oktober zum Präsidenten des Staats­ministeriums und Minister des Auswärtigen ernannt, wiewohl der König sich darüber nicht täuschen konnte, daß die Mehrheit des Abgeordnetenhauses diese Wahl nicht billigen würde.

Bismarck selbst kehrte sich daran nicht; wohl ver­suchte er, der Kammer entgegenznkommmen, als dies aber nichts half, schreckte er vor dem Verfassungs- konflikt nicht zurück.

Oesterreich war von jeher bemüht gewesen, Preußens Pläne zn durchkreuzen. Da eS jetzt ahnen mochte, daß König Wilhelm die deutsche Politik Preußens ganz wieder aufnehmen wollte, versuchte es seinem verbleichenden St-rn von neuem Glanz zu verleihen. Der Kaiser von Oesterreich berief für den 16. August 1863 einen Fürstenkongreß nach Frankfurt, auf dem der König von Preußen, trotz persönlicher Einladung durch bett Kaiser, nicht erschien, sobaß unb zwar le­diglich deshalb der deutsche Fürstentag, der die Bundes­reformfrage in Erwägung ziehen und Deutschland ein neues Reichsoberhaupt darbieten sollte, unver­richteter Sache wieder auseinander ging.

wehr 2. Aufgebots können bis zur Dauer von 8 Wochen freiwillig üben Leutnants und Hauptleute der oben genannten, soweit es das dienstliche Interesse erfordert, ferner Leutnants aller Waffen behufs Dar­legung ihrer Befähigung zur Weiterbeförderung. In­aktive oder dem Beurlaubtenstande angehörende Offiziere, welche für den Mobilmachungsfall als Adjutanten der stellvertretenden Generalkommandos oder Jnfanteriebrigaden bezeichnet sind oder als Adjutant eines Bezirkskommandos ausgebildet werden sollen, können zu sechswöchigen Dienstleistungen, Offiziere, welche als Adjutanten der Linien-Kom- manbanturen bezeichnet sind, zu dreiwöchigen Dienst­leistungen einberufen werden. Ganz neue Bestim­mungen sind getroffen worden für die Heranziehung derjenigen Offiziere des Beurlaubtenstandes der Kavallerie, bezw. Feld-Artillerie, welche zur Abgabe an die Munitionskolonnen bestimmt sind, zu Hebungen bei den Truppenteilen der Feld-Artillerie. Die Dauer dieser Hebungen beträgt für die freiwillig übenden Offiziere der Landwehr 14 Tage, für die der Re­serve bezw. für alle behufs Darlegung der Befähigung zur Beförderung eingezogener Offiziere 28 Tage.

Nach der vom Präsidenten des Reichstags in der gestrigen Sitzung mitgeteilten Geschäftsübersicht war der Reichstag vom 24. November bis gestern, zusammen 118 Tage versammelt. Es haben während dieser Zeit 59 Plenarsitzungen, 125 Sitzungen der Abteilungen und 128 Sitzungen der verschiedenen Kommissionen stattgefunden. Seitens der Verbündeten Regierungen wurden folgende Vorlagen gemacht: 19 Gesetzentwürfe einschließlich des Reichshaushaltsetats für das Etatsjahr 1888/89, zweier Ergänzungen unb eines Nachtrags, 6 Verträge, 1 allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt für das Etatsjahr 1884/85, 1 Hebersicht der Reichsansgaben und -Einnahmen für das Etatsjahr 1886'87, 1 Rechnung der Kasse der Oberrechnungskammer für das Etatsjahr 1885/86, 1 Bericht der Reichsschuldenkommission, 3 Anträge auf Ertellung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Beleidigung des Reichstags, 10 Denkschriften, Berichte und Hebersichten rc. Von diesen Vorlagen haben 18 Gesetzentwürfe, 6 Verträge die Zustimmung des Reichstags erhalten. Die Rech­nung der Kaffe der Oberrechnungskammer und der Bericht der Reichsschuldenkommission sind durch Er­teilung der Decharge erledigt worden. Ein Nach­tragsetat ist durch Aufnahme in den Reichshaushalts­etat erledigt; die Hebersicht der Reichsausgaben und -Einnahmen für das Etatsjahr 1886/87 ist durch vorläufige Genehmigung der nachgewiesenen Etats-

Daß in der Folge die Beziehungen zwischen Oester­reich und Preußen keine freundschaftlicheren wurden, läßt sich denken. Da trat plötzlich eine Aenderung ein. Der König Friedrich VII. von Dänemark starb und die Schleswig - Holsteinische Frage trat in den Vordergrund. Sie machte Oesterreich und Preußen zu Bundesgenossen und am 1. Februar 1864 über­schritten die vereinigten Heere beider Staaten die Eider.

Christian VII., König von Dänemark, hatte näm lich die Herzogtümer Schleswig-Holstein nach seiner Thronbesteigung dem Königreich, mit dem sie bisher nur durch Personalunion verbunden waren, einver­leibt. Zu gleicher Zeit ließ der Erbprinz Friedrich von Augustenburg sich in Holstein als legitimer Her­zog ausrufen.

Der deutsche Bund, der gerne eine Machtprobe ablegen wollte, bestand auf Errichtung eines selbst­ständigen Herzogstums Schleswig-Holstein unter dem Erbprinzen Friedrich von Augustenburg. Preußen und Oesterreich j.doch, die das Londoner Protokoll von 1852 mitunterzeichn-t hatten, wonach die Gesamt­staatsverfassung Dänemarks und die Erbfolge des Prinzen Christian von Dänemark anerkannt wurden, konnten dasselbe nicht einfach übergehen und deshalb nur die neuesten Verordnungen König Christians be­kämpfen, in Folge deren sie Dänemark den Krieg er» klärte» und gemeinsam für die Befreiung der Nord­mark ins Feld zogen die Preußen 39000 Mann stark unter Prinz Friedrich Karl, die Oesterreicher 21000 Mann unter Feldmarschall - Leutnant Gablenz, den Oberbefehl führtePapa Wränge!.'

Die öffentliche Meinung in Deutschland, besonders aber in Preußen, stand dem Vorgehen der Großmächte feindlich gegenüber. Das preußische Abgeordnetenhaus Dertodgetie der Regierung sogar die Mittel zur Krieg­führung. Trotzdem, trotz allen Anfeindungen, wagte der König den Krieg, dem auch England und Frank­reich, die entschieden Partei für Dänemark nahmen, entgegentraten.

Nach kurzen Kämpfen räumten die Dänen das

Überschreitungen erledigt; zwei Anträge auf Erteilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Beleidigung des Reichstags wurden abgelehnt, ein Antrag ist unerledigt geblieben. Die Denkschriften, Berichte rc. haben durch Mitteilung derselben an die Mitglieder beziehungsweise durch die Beschlüsse des Reichstags ihre Erledigung gesunden. Unerlebigt bleibt 1 Gesetzentwurf und die aügememe Rechnung über den Reichshaushatt für das Etatsjahr 1884/85. Von Mitgliedern des Reichstags wurden einge­bracht 12 Gesetzentwürfe und 4 Anträge. Von den vorgeschlagenen Gesetzentwürfen haben 5 die Genehmigung des Reichstags erhalten, 3 sind zurück­gezogen, über 1 ist zur motivierten Tagesordnung übergegangen, unerledigt bleiben 3 Gesetzentwürfe. 3 Anträge haben durch Plenarberatung ihre Er­ledigung gefunden, ein anderer ist zurückgezogen. Die Zahl der Petitionen beträgt 12 482, darunter: 7773 betreffend den Zolltarif, 2593 betreffend die Trunksucht rc., 534 betreffend den Verkehr mit Wein, 276 betreffend den Identitätsnachweis rc., 260 be­treffend die Altersversorgung, 249 betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Werkmeister, 136 betreffend die Aufhebung des Impfzwanges rc., 134 die Arbeiterlegitimation und die Arbeitsbücher be­treffend, 98 betreffend den Handelsvertrag zwischen dem Reich und Oesterreich-Hngarn, 68 betreffend die Ausübung der Heilkunde durch nicht approbierte Personen, 61 betreffend den Hausierhandel, Wander­lager rc, 35 betreffend die Abänderung des § 149 Nr. 8 der Gewerbeordnung, 20 betreffend die Ab­änderung der §§73 und 74 der Gewerbeordnung, 19 betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, 16 betreff, den Vogelschutz, 16 betreff, die Branntweinsteuer, 15 betreff, den Befähigungsnachweis, 13 betreffend die Verlängerung der Legislaturperioden. Die Petitionen haben folgende geschäftliche Behand­lung erfahren: 2371 Petitionen sind dem Herrn Reichskanzler überwiesen, 5 Petitionen sind durch Übergang zur Tagesordnung erledigt, 8107 Petitionen sind durch Beschlüsse des Reichstags für erledigt er­klärt, 2182 Petitionen sind zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet worden, 571 Petitionen, über welche Kommissionsberichte vorliegen, sind wegen Schlusses des Reichstags nicht mehr im Plenum zur Verhandlung gekommen, 688 Petitionetr hauptsächlich Altersversorgung und Impfzwang betreffend sind auch in der Kommission nicht mehr beraten worden, 5 Petitionen sind zurückge­zogen, 1447 Petitionen sind, da sie verschiedene Materien behandelten, in mehreren Kommissionen

Danewerk' und zogen sich auf ihre zweite Ver­teidigungslinie, die Düppeler Schanzen zurück, deren Eroberung der preußischen HeereSabteilung unter dem Prinzen Friedrich Karl zufi-l. Derselbe unternahm am 18. April heldenmütig den Sturm; eS war eine schwere Blutarbeit, die in wenigen Stunden 1200 Tote und schwer Verwundete forderte. Die Sieges­botschaft durcheilte das Land, Preußens Ehre war gerettet und darob Jubel allenthalben. Nun litt es- den König, der der innerpolitischen Lage wegen fick nicht an die Spitze seines Heeres gestellt hatte, nicht länger in seiner Residenz. Er eilte in Begleitung Bismarcks und Roons nach Schleswig, wo er bet Sundewitt am 21. März die Königsparade abuahm.

Die Königsreise dmch Schleswig-Holstein hatte einem Triumphzuge geglichen.Es ist ein Sieg für deutsches Recht erfochten', rief einer aus den Reihen des jubelnden Volkes.Möchte das vergossene Helden­blut nicht unnütz in de» Saud gefloffe» fein!* er­widerte der König bedeutungsvoll.

Zwölf Tage später wurden die eroberten Geschütze und Fahuen im Triumphe nach der preußische» Haupt - ftadt gebracht.

Am 29. Juni ergriffen die Preußen Besitz von Alfen, am 8. Juli besetztem sie die zu Schleswig ge­hörende» Inseln und die Heere rückten nordwärts. Da beugte der Däne erschreckt seinen Nacken.

Durch Preußens gutes Schwert waren Deutsch­lands Grenzen weit hinausgerückt worden. In dem am 30. Oktober abgeschlossenen Wiener Frieden über­lieferte König Christian IX. von Dänemark Schles­wig, Holstein und Lauenburg an Oesterreich und Preußen.

Der Gasteiner Vertrag vom 14. August 1865 übertrug die Verwaltung von Schleswig an Preußen, die von Holstein an Oesterreich. Der Hase» von Kiel, der zu einem Bundeshafen gemacht werden sollte, wurde unter preußisches Kommando gestellt nnb Preußen ermächtigt, ihn einstweilen zu befestigen; endlich trat Franz Joseph Lauenburg, auf das der