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Am 6. Februar 1888

Oschern« Orbniii

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Wer die vorstehend angegebene Meldung Vllbsäumt, verfällt den im § 67 des Reichs-Mili- dirgesetzes angedrohten Strafen, d. h. die Mann-

Aussiihrimgsbekimrnnrrgen ;um WchrpNichtgesetz.

Die Meldefrist ist für Personen, die sich außer­halb Deutschlands oder auf der See befinden, bis

1875, mehrere, durch die neue Ordnung der Dinge gebotene Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz erlasien worden.

Dieselben enthalten im Wesentlichen solgende Abweichungen von den bisher gültigen Verordnungen, welche alle der Wehrpflicht unterworfenen Personen, wohl zu beachten haben:

1. Alle im Jahre 1850 oder später geborenen Individuen, und zwar Offiziere, Sanitätsoffiziere, Mililürbeamte, Unteroffiziere und Mannschaften, die

Ein deutsches Wort, das heut er sprach Des deutschen Reiches Kanzler wieder! @8 klingt in Millionen nach, Befeuert Sang und deutsche Lieder. Wie wai's so stille rings im Kreis, Als sprach der starke deutsche Held! Wir fürchten Gott, Ihm Ehr' und Preis! Dem Herrn der ganzen weiten Welt!

Und ob der Feinde große Schar Bon Ost und Westen uns bedräuct, Nach Menschenmeinung wär' Gefahr, Der Deutsche schweren Kampf nicht scheuet, Schnell sammelt sich sein Aufgebot, Das tapfer er zum Kriege stellt, Er ist voll Mut, er fürchtet Gott Sonst niemand in der weiten Welt.

Willst gönnen, Feind, uns keine Ruh, Nus rauben Glück und Friedenslebeu s Den deutschen Hieb sollst schmecken Du, Wo Du Dich wirst zum Kampf erheben! Wir zieh'u zum Streit, wenn ruft die Not, Wir lasten Weib, und Haus und Feld, Der Deutsche trauet feinem Gott uvd fürchtet niemand ans der Welt.

Von Fels zu Meer, von Nord und Süd Herbei aus allen deutschen Gaun, ®ommt wer fürs Vaterland erglüht, Sud Thal en gibt es daun zu schau«.' Der Deutsche zagt nicht vor dem Tod, Sud wenn er stirbt, er stirbt als Held. Der Deutsche fürchtet seinen Gott, Sonst niemand ans der wetten Welt!

Ein oberhksflschrr Sandmann.

m Kraft getreten, sind, unter Abänderung der bezüg­lichen Festsetzungen der Wehrordnung vorn Jahre

tchaften können, abgesehen von der noch anderweit über sie zu verhängenden Strafe, unter Verlängerung ihrer Dienstzeit in die nächstjüngere Jahresklasse ver­setzt werden.

2. Diejenigen Personen, welche vor vollendetem zwanzigsten Lebensjahre in das Heer eingetreten sind, werden nur dann in die Landwehr zweiten Aufge­bots ausgenommen, wenn der Eintritt in das Heer am 1. April 1870 oder später erfolgt ist. Ihre Zugehörigkeit zur Landwehr zweiten Aufgebots endigt mit dem nächsten 31. März nach Ablauf voller achtzehn Jahre seit ihrem Eintritt in das Heer.

3. Angehörige der Ersatzrescrve 2. Klasse treten zum Landsturm 1. Aufgebots über.

4. Auf Personen, die dem Landsturm angehören, sinden fortan mit Rücksicht auf ihren Beruf nach­stehende Spezialbestimmungen Anwendung:

_a) Landsturmpflichtige, welche durch Konsulats­atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender tc. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden.

Bezügliche Gesuche sind an den Zivllvorsitzenden derjenigen Ersatzkommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm, enllassen bezw. von vornherein (bisher der Ersatzreserve zweiter Klasse) dem Landsturm überwiesen sind.

b) der Uebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturm­pflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf.

e) Angehörige der bisherigen Ersatzreserve erster Klasse sind nunmehr Angehörige der Ersatzreserve. Diejenigen der gegenwärtigen Seewehr angehörigen Mannschaften, welche derselben von Hause aus durch die Ersatzbehörden überwiesen sind, werden nunmehr Angehörige der Marine-Ersatzreserve.

Die Mannschaften der Ersatzreserve und Marine- Ersatzreserve gehören zum Beurlaubtenstande und erhalten infolge hiervon veränderte Militärpapiere.

5. Tie Militärpapiere derjenigen Personen, die bis dahin der Ersatzreserve 2. Klasse angehörten, nunmehr aber zum Landsturm 1. Aufgebots über­gehen, bleiben dieselben.

6. Mannschaften, die bisher der Ersatzreserve

.unebmi Nachdem nunmehr das Gesetz vom 11. Februar besondk, 1888, betreffend Aenderung der Wehrpflicht,

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auf en M .en gute . [103» rlen.

M erfüllter 12 jähriger Dienstpflicht erfolgt auf ihren Antrag oder wenn dos Tienstintcrcsie es ge­bietet. Offiziere der Landwehr 2. Aufgebots werden «ch erfüllter Dienstpflicht (31. März des Kalender- ' gu h» $IC§- in welchem das 39. Jahr vollendet wird) T- m Verabschiedung in den Landsturm überführt, PftM je;ern sjx nicht freiwillig im Beurlaubtenstande Der. nn dHieiben. ~ irit sm

ng un| schriftlich melden, behufs Eintragung in die Listen zu vei der Landwehr 2. Aufgebotes, zu der sie nunmehr gehören.

Dir Prophezerhttng -er Zigeunerin.

Eriminal-Roman von Theodor Griesinger.

lRachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Was kam bei jenem Abendeflen Besonderes vor?" fragte der Krimtnalrat weiter.

Ich wüßte nichts,- erwiderte Richati) Kuppitsch, über und über errötend,als daß die Fran von Ampach sehr .... sehr zuvorkommend gegen mich war, w-swegen ich mir auch fest vornahm, unter keinen Umständen ihre Schwelle nochmals zu betreten."

Sonst wäre nichts vorgekommen?' sprach d»r Kriwinalrat sehr streng.Aber das Dienstmädchen der Frau von Ampach gab doch an, vnd selbst Ihre Braut bestätigte dies in dem Verhör, daß Frau von Ampach Ihnen ihre sämtlichen Schmucksachen nebst ihrem ganzen Silberservice gezeigt habe?"

Auch das ist wahr; aber ich legte kein beson­deres Gewicht auf diesen Umstand."

Kam Ihnen der Inhalt des Spiegelspindes nicht wertvoll vor?"

Doch sehr! Er erregte meine Bewunderung."

Sie wollten," änderte jetzt plötzlich der Krinnnal- rat seine Fragestellnng,das Geschäft der Fran Witwe Schradin a»kaufeu?"

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Besaßen Sie oder Ihre Brant dar hierzu nötigt Geld?"

«Nein; doch ich hoffte von meinem Oheim in Gloggnitz unterstützt zu werden."

Ist Ihr Oheim reich?"

Nein, allein er hat Freunde."

Erhietten Sie das Geld?"

Nein, mein Oheim konnte eS mtt dem besten Willen nicht anftreiben."

Das mußten Sie," sprach der Kriminalrat in sehr bitterem Tone,alles voraus wiffen, weil Sie ja die lluvermögenheit Ihres Oheims kannten; aber Sie würden nach Bezahlung de» KaufschillmgS ohne

3Bie ?* fiel lbm h#r m I ?3ch wiederhole eS," beteuerte Richard Kuppitsch

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®er Sttllwaaen" ,rfTÄr», e dann fort, ich überreichte dem Herr-seine Brieftasche,

zwei uyr von yler ad, und schon das ist widerwärtig.!tu Papier darin lagen, nnd dann fraate ermi* rnnnT^i» M »u gehen Dort ich daS Anerbieten an, und da ich sogleich ?h daß

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und mir noch einen Büchsenschuß von Mödling ent- offenhertia So erfuhr t k9 2 L

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mch abgeleisteter Dienstpflicht im Heere und in der -3 Landwehr, bezüglich als geübte Ersatzreservisten nach aße Zj Wauf der Ersatzreservepflicht bereits zum Landsturm Milte entlassen waren, müssen sich im Verfolg der nur _[102 öffentlich zu erlassenden Bekanntmachungen bis zum her eii März 1888 unter Vorlage ihrer Miliiairpapiere *ii den zuständigen Militairbehörden mündlich oder

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2. Klasse überwiesen wurden, werden von jetzt ab «durch in d.e Lage verletzt, noch genauer und ein-

^ H°"dsturm 1. Aufgebots zugeteilt. Es bezieht gehender mein Interesse für das Reiten der Offiziere

d>? zum Di!uft Individuen, an den Tag legen zu können. Ich erwarte von dem

die zum dienst mit der Masse nicht zu verwenden, Verbände, daß er in den Bestrebungen welche er seit

Lebenslauf seiner Begründung ausgeführt, zu wirken ftrtfahlen

Die von einem hao -r «Nierde. Bei dem gestrigen palameutarischen Diner

T» o Landsturms betroffenen bei dem Reichskanzler sprach letzterer gelegentlich .. £.n Landsturms 1. und 2. Aufgebots,Idie Hoffnung aus, der Frieden werde erhalten bleiben soweit die dem letzteren Angehörigen nicht durch das und bemerkte bezüglich der russischen Presse die toben 9Chaben1 lieh f Ersatzreservisten geübt I russische Regierung verfüge nur über wenige Blätter,

haben, haben sich sogleich zu der in der ossentlichcn während die übrigen Blätter die Richtung von ihren Bekanntmachung angegebenen Zeit zur Stammrolle! Protektoren erhalten ' 9 9

zu me.den. Dem Aufruf des Landsturms 2. Auf- (Vom Kronprinzen) Während die der0milstä^rffch"au^ Verwendung I Nachrichten aus San Remo Andauernd Relativ be-

R a '? °u^ebildete Mannschaften. friedigend lauten, will hier an Stellen, wo man die

a q Zu/uckstellung hinter die letzte Mitteilungen über das Befinden des Kronprinzen hifS to b o T- mi(itärif^ °usge- aus erster Quelle schöpft, die düsterste und unmittelbare

2 Aufge- Sorge nicht weichen. Schon eine Reihe äußerer Am botes sind dieselben Grundsätze und Regeln gültig, zeichen könnte das Publikum darauf hinlenken wie Rurfirfflm1" S'9-", Klassifikationsverfahren. Die die Lage in Hofkreisen beurteilt wird. Die zu Die'nswg Zuruckstellung selbst erfolgt gelegentlich der Aushebung, angesagte Fastnachts-Soiree im Schlosse ist wieder ker WeLli^^ Gesetz, betreffend Aenderuugen abgesagt worden Id ^eu OffiAren^?^hiesigen und der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888, bedingten Potsdamer Garnison ist nahegelegt worden sich der ^m°28^SevtembeS Wehrordnung Teilnahme an öffentlichen Festlichkeiten und Bällen zu vom 28. September 187o bleiben bis zu eimr Um- enthalten. Selbst die erneute Versicberuna Dr arbettung der letzteren Vorbehalten. Mackenzies, daß er an den Krebs nicht L

Die gleichzeitig mit den vorstehend angeführten gegen die pessimistische Stimmung, welche weithin die Aussuhrungsbestimmungen erlassenen militärischen Er- Gemüter ergriffen hat, nicht mehr recht aus Weiß ganzungsbestimmungeu zu dem neuen Wehrgesetz be- man doch, wie hartnäckig Mackenzie sich lediglich an ziehen sich hauptsächlich auf die geschäftliche Behandlung die Ergebnisse der mikroskopischen Untersuchungen hält und Erledigung er Kontrolle der Listenführung und die ihrerseits nur bannige in i^renÄfi flIn?d?E?^b" Wehrpflichtigen konnten, was sozusagen auf der Oberfläche lag

feiten, der Ersatz, und Koutrollbehorden. joder was der Zufall in der Gestalt von operativen

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Tf, ^Uer.e, ®e^ern a^en^ fan^ Eine kleine I und so innig man wünschen möchte daß die Berliner r-Ä ÄS 72 xäKSB und Pferdezucht-Vereine mit folgendem Die neuesten Nachrichten lauten: - ..

Schreiben übernommen:Mit Genehmigung Seiner I San Remo 14 nfa>nha n

Kft^t"ft SÖnJ9§ ^brnehme ich hier- Kronprinz ist Überaus wohl, er genoß festtSpeff^ «Reiter Verband deutscher mit Appetit. Es ist kein Fieber ^oder andere^ ün-

Pferdezuchtvereme, welches mir angeboten günstige Erscheinung vorhanden.

wurde, ^ch werde zu meiner großen Freude hier- San Remo, 15. Febr. Auch die verfloffene

au bi 11. Zu! [1021 l'tr, 1..

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes, !°®'e d. Annoncen-Bureaux von Saasenstein und Vogler m Frankfurt a.M.. Coffel, Magdeburg u. Wien; Rudolf YYIH Moffe m Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln G- L Daube u. Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover. Varis.

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Köchcntsiche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg Md Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

__________________________________________________________________Expedition Markt 21. Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Ano. Koch. °

Dubeßhil^' September 1888, bezw. wenn sie früher zurück- u vem ^hren, bis 14 Tage nach der Rückkehr verlängert. Die hierbei in Betracht kommenden Offiziere werden ms Vorschlag der Generalkommandos durch den Kaiser, und zwar mit Belassung ihres alten Patentes, ohne Abrechnung der Zeit seit der Verabschiedung Bieber angestellt. Sie sind dem Ehrengerichte unter« Mi, können aber auf ihren Antrag durch den Be­zirkskommandeur dauernd von der Teilnahme an der hnhaust ^Werswahl beschränkt werden. Die noch im Dienst Jgrcwi Kunden Offiziere der bisherigen Landwehr bleiben ist nei NMige des ersten Aufgebots; ihre Ueberführung

Erscheint täglich außer an Werttagen nach toonn- und

Feiertagen. Quartal-Abonnements-Preis bei der Expe- ZvCtt .

bition 21/» 3RL, bei den Postämtern 2 Mk. 50 Pfg. (extt.

Z'L Freitag, 17. Februar 1888.