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Wöchentliche Beilagen: Kreis - Blatt für die Kreise Marburg Md Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition Markt 21. — Redaktion, Druck und Berlaz vou Joh. Lug. Loch.
Jfä 301.
Erscheint täglich außer an Werttagen nach Sonn» und Feiertagen. — Ouartal-Abonnements-Preis bei der Expedition 2*/t Mk., bei den Postämtern 2 Mi. 60 Pfg. (exkl. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg., Reklamen für die Zeile 25 Pfg.
Marburg,
Sonnabend, 24. Dezember 1887.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte-, sowie d. Annoncen-Bureaux von Haasenstein und Vogler in Frankfurt a. SW-, Cassel, Magdeburg u. Wien: Rudolf Stoffe in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; @. L. Daube u. Co. in Frankfurt a. SR., Berlin, Hannover. Paris.
XXII. Jahrgang.
Abonnement-Einladung.
Zum bevorstehenden Quartalswechsel ersuchen wir um rechtzeitige Erneuerung der Postbestellungen auf die
Oberhesfische Zeitung
mit deren Beiblättern
Lreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain und
Illultriertes Sonntagsblatt
Wir machen noch darauf aufmerksam, daß mit der Nummer 1 des künftigen Jahres ein schön gedruckter doppelseitiger
Wand- und Schrcibkalmdcr
für das Jahr 1888
mit mannigfachen Notizen gratis ausgegeben wird. Damit diese Nummer allen Abonnenten rechtzeitig zugeht, beliebe man vor dem 28. Dezember die Bestellung zu machen.
In hiesiger Stadt bei unserer Expedition, wie bei unserer Agentur in Kirchhain kann auch monatlich abonniert werden.
Deutsches Keich.
Berlin, 22. Dez. Der Kaiser nahm heute vormittag eine Reihe militärischer Meldungen entgegen und empfing später den Kriegsminister und den Vertreter des Militärkabinetts Obersten von Brauchitsch zum Vortrage. — Der „Reichs - Anz." erklärt die Meldung verschiedener Blätter, daß Prinz Heinrich in einem Briefe sich regisigniert über das Befinden des Kronprinzen ausgesprochen habe, beruhe aus Erfindung. — Der aus San Remo zurückgekehrte Hofrat Dr. Telfchow teilt dem „Bert. Tagebl." mit, das Aussehen und das Allgemeinbefinden des Kronprinzen sei ein außerordentlich günstiges und gebe durchaus nicht zur Besorgnis Anlaß. Die Stimme, die allerdings noch der Schonung bedürfe, habe erheblich an Kraft und Klangfülle zugenommen. Der Kronprinz selbst ersuchte Dr. Telschow dringend, nach seiner Rückkehr nach Berlin dafür zu sorgen, daß diese Nachricht über sein Wohl-
Iiegfrie- vou Kie-enkopf.
(Schluß.)
Sein Sob» Dr. Ludwig zum Paradies, der sich unter den Matrikulierlen der Universität Leipzig vom Jahre 1451 findet, hatte sich als Advokat in Frankfurt o. M. niedergelassen.
DaS oben erwähnte Haus am Markte Nr. 9 war in fremde Hände übergegangeo. In einer im Stadt, archtv vorhanden'.« Urkunde vom Jahre 1533 wird es das „alte Paradies" genannt und von Eckhard Meiutz zu Daibertzhaoseu (Dagobertshausen bei Marburg) und seiner Ehefrau Kunnigunde an Lorenz Jeuden von Wetter für 670 Gulden verkauft. Die Lage wird also beschrieben: »Unsere Bchusung genannt das Altparadtß zu Marburg am Margte gelegen, pober EarpaS KtrchorffS und hinten an Heinrich SettlerS Hußcu." Der Verkäufer hatte eS von feinem am Sonntag Judica 1514 verstorbeuen Vater dem K ämer und Scheffen Eckhard Meiutz zu Marburg geerbt. Das im Sockel des gegenwärtigen HauseS angebrachte aus dem vorhergehenden Hause stammende Doppelwappeu, 3 Lilien und eine Taube und der Jahrzahl 1495 ist daS der Familie Meiutz. Eckhard Meintz war ehedem auch Besitzer des hiesigen Arbeitshauses. Ein vou da an der Stadtmauer heruuterführeudeS uud in die Wettergasse eiuwüu- dendeS aber nicht mehr vorhandenes Gäßchen hieß die .Meiutzer Kaffe'. (Urkunde im Stadtarchiv von 1483.) Mit diesem Namen bezeichnet man gegen wärttg den Teil der Judengaffe — Jodingaffe ist ältere Schreibweise; Jodiu ist der Name eines Bürgers, der am Eingänge in diese Gaffe sei« Haus hatte — welcker vom Markte zum ArbettShause führt.
Vou deu Töchter» deS reiche» Siegfried von Biedenkopf hatte sich Hedwig an Hermann Selige vou Wetzlar, Bürger tu Marbmg verheiratet. Katharine und Else hatten den Schleier genomweu uud wareu Nouucu im Cisterciensetkloster zu Caldern geworden. Katharine giebt demselben 1 Mark Grund
befinden möglichst weitere Verbreitung finde, damit dadurch allen anderen beunruhigenden Auslassungen entgegengetreten werde. — An Stelle des hierher zurückkehrenden Hofmarschalls Grafen Radolinski wird sich zu dessen Vertretung Major v. Lyncker zum Kronprinzen nach San Remo begeben. — Das Gesetz über die Abänderung des Zolltarifs ist heute amtlich publiziert worden. — In einer an die Provinzial-Steuerdirektoren gerichteten Verfügung hat der Finanzminister dieselben ermächtigt, das, Inhabern von Branntwein - Reinigungs - Anstalten gewährte Zugeständnis, wonach diese Branntwein, von welchem bereits die Verbrauchsabgabe oder die Nachsteuer entrichtet worden ist, in ihre unter steuerlicher Kontrolle stehenden Gewerbsanstalten einführen, sowie dort mit unversteuertem, verschiedenen Verbrauchsabgabesätzen unterliegendem Branntwein, vermischten und bis zum 1. Januar 1888 eine gleiche Menge Branntwein aus ihren Gewerbs- Anstalten ohne nochmalige Zahlung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr bringen dürfen, auf weitere drei Monate, also bis zum 1. April 1888, auszudehnen. — In mehreren Teilen des Staates hat sich ein Mangel an Volksschullehrern und damit die Thatsache ergeben, daß die früher zur Beseitigung des Uebelstandcs ergriffenen Mittel nichts gefruchtet haben. Mrn wird daher wohl endlich auf ein Schulausstattungs-Gesetz zurückkommen müssen, und zwar aus ein die Gehälter der Volksschullehrer durchgreifend erhöhendes. Das Einkommen so vieler Lehrer, besonders auf dem Lande, ist in der That, gelinde gesagt, unzeitgemäß und deshalb in keiner Weise geeignet, junge Leute dem Lehrerstande geneigt zu machen. Alle übrigen Mittel können und werden zu nichts führen, zumal wenn man bedenkt, daß die an den jungen Lehrer gestellten Anforderungen stetig gewachsen sind. — Der Minister für Landwirtschaft hat auf einen Bericht erwidert, daß nach Verkündigung der Reichs-Verordnung vom 29. vorigen Monats die Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten dänischen, schwedischen und norwegischen Ursprungs auch nicht ausnahmsweise gestattet werden darf, so lange der Reichskanzler dieserhalb keine Anordnung getroffen hat. Das Verbot der Einfuhr schließt auch die Durchfuhr aus. — Ein an den Minister der geistlichen Angelegenheiten und den Kriegsminister gerichteter, von diesen gegengezeichneter allerhöchster Erlaß vom 19. vorigen Monats bestimmt, daß die evangelischen Militärgeistlichen des Heeres verpflichtet sind, den durch Erlaß vom 23. Mai 1866 vorgeschriebenen
ztnS vou dem Hause des Gerlach von Cappel in der Barfüßerstraße, wofür Vigilien und Seelenmessen für ihre verstorbeuen Eltern in der St. Niklas geweihte» Klosterkirche in Caldern gehalten werden sollen. Zwei Gärten führen heute noch den Namen .Paradies' und find höchstwahrscheinlich Schenkungen der genannten oder späteren Klofterjuugfraucn aus dem Geschlechte derer zum Paradies. Hedwig, die Ehefrau des Herman» Selige, war nach ihrer Eltern Tode die Hälfte eines Gutes zu Kleinseelheim znge- falle», einschließlich einer Leibrente für ihre Schwester Else, bestehend in 2 Malter Korn, einer Gans, einem Huhn, uud einem Faßnachthuhu. Hermann und Heb- wig Selige verkaufen im Jahre 1365 die Gutshälfte samt der Leibrente für 42 Mark Heller an Hedwig Rosphe, Bürgerin in Ameueburg. Drei Jahre später erklärt Else, daß die Reute nach ihren Tode weder an ihr Kloster noch au ihre Auverwaudte» sondern der Käuferin oder deren Erben zufalleu soll.*)
Siegfried von Biedenkopf hatte schon bei Lebzeiten, nachdem er vou einer schwere» Krankheit genesen war, für fdn und seiner Gattin Seelenheil eine ge- wisse Summe Geld auf die Stadt Wetzlar verschriebe» und verordnet, daß von deu jährliche» Zinse» am Grüudounerstag armen Leuten die Füße gewaschen
*) Urkunden im Staatsarchiv. Meister Dietrich im Hofe, welcher die zweite Urkunde beglaubigt, nennt Else darin seine Niftel und sie ihn ihren Oheim. — Meister Dietrich hatte der Stadt Marburg ein Ka. Pftal geliehen, welches sie in ihren Nutzen verwandt und von welche» er sich eine jährliche Leibrente vou 25 Mark Pfeunige anSbeduugeu, die nach seinem Tode der Stadt anheim fallen sollte». Für den Fall, daß die Stadt den Zahlungstermin, 13. Januar, nicht einhielte, sollten 2 Scheffen und 2 Ratsmannen, auf die das LoS gefallen, so lange in einer hiesigen Herberge als Bürgen verweile», dis die Zahlung der Rente erfolgt sei, laut einer im Stadtarchiv vorhandene» Urkunde vom 14. Januar 1362.
und im Felde zu tragenben schwarztuchenen Ueberrock (Amtsrock) schon int Frieden zu halten und bei allen denjenigen Amtsverrichtungen zu tragen, welche nicht die Anlegung des Talars erfordern. Ferner wird für den Amtsanzug genannter Geistlichen bestimmt: für das Friedens- wie das Feldverhältnis: schwarze Beinkleider, Handschuhe von schwarzem Glaceleder; für das Friedensverhältnis: schwarzer Zylinderhut bezw. runder schwarzer Filzhut; für das Feldverhältnis: Mantel von schwarzem Tuch mit Mantelkragen und schwarzen Knöpfen, schwarzer runder Fllzhut; zum Reiten : Handschuhe von weißem Waschleder. Die unterm 15. Juni 1866 vorgeschriebene Feldbinde ist mit dem roten Kreuze zu versehen.
— Der Kronprinz hat nunmehr (wie bereits oben gemeldet) durch den hierher zurückgekehrten Hofrat Dr. Telschow der Oeffentlichkeit mitteilen lassen, daß er sich wohler fühle, als gewisse von unberufener Seite kommende Auslassungen es darstellen. Dr. Telschow bestätigt dies heute der „Kreuzztg." in einem Schreiben, in dem es heißt: „Es entspricht einem lebhaften mir gegenüber geäußerten Wunsche Sr. kaiserl. Hoheit, daß nach Möglichkeit alle Kreise des Vaterlandes über sein Wohlbefinden unterrichtet werden, um so vielen anderen Berichten von ganz zweifelhaftem Wert entgegen zu wirken. Sie würden mich zu Dank verpflichten, wenn Sie der erfreulichen That- fache von dem so überaus günstigen Gesundhetts- zustand auch in Ihrem Blatte Ausdruck gäben. Ich kann persönlich hinzufügen, daß ich den Kronprinzen, den ich seit einer langen Reihe von Jahren zu behandeln die Ehre habe, selten so wohl aussehend gefunden habe." Gleichzeitig heißt es in einer der „Kreuzztg." aus San Remo zugegangenen Korrespondenz: „Das Publikum würde viel ruhiger sein, wenn es den hohen Herrn sehen würde, ihn beobachten könnte, wie sich sein Allgemeinbefinden nicht nur nicht verschlimmert, sondern sogar gehoben hat. Seine Gesichtsfarbe ist frischer geworden, auch der Schein ins Gelbliche der Gesichtsfarbe beginnt zu verschwinden. Offiziell ist die Krankheit des Kronprinzen als Carcinom erklärt worden. Es sind die Erscheinungen vorhanden, wie sie der Krebs hervorbringt, aber der Beweis dafür ist noch nicht erbracht. Ein Gegenbeweis fast möchte das von Tag zu Tag sich hebende Allgemeinbefinden sein, die Folge, wie man annimmt, eines diätetischen Heilverfahrens, das neuerdings eingeschlagen worden ist, und so möchte gegenüber der offiziellen Erklärung wohl die offiziöse Frage mancher Aerzte in der Heimat erlaubt sein, ob sich nicht in einem so kräftigen Körper durch eine Ueberfüllung
und mit Weißbrot, Wein n. a. beschenkt werden sollten. Nach des StifteiS Tode vermehren deffe» 3 Söhne die Sttftntig mit Grundzinsen in Marburg, setz n die Zahl der armen Leute auf 72 Männer fest, treffen noch anderweitige Bestimmungen auf das Seelenheil ihrer Eltern uud stellen die Stiftung unter die Fürsorge des Bürgermeisters und Rates laut einer im Stadtarchiv vorhandenen Urkunde vom 7. Oktober 1356. Nach derselben wurde am Gründonnerstag vor der hohen Messe in der Pfarrkirche auf dem Pfankirchhof eiue Tafel aufgestellt, diese mit einem weißen Tuch bedeckt und 72 Mäuner um dieselbe placiert. Vor einen jeden wurde hingestellt mit nach Hause zu nehmen 2 Wecke, eine Halbe Wein mit dem Kruge, eine Schüssel mit kalten Erbsen und 2 Häringe. Hierauf erfolgte die Fußwaschung seitens des Stadtpfarrei s oder eines anderen Priesters gegen eine Vergütung aus der Stiftung. Beim Beginn der Handlung los ein Priester vor der Tafel die für den Gründonnerstag fest gefetzte Evangelien — Pc- rikope von der Fußwaschung und während der Handlung sang der Schulmeister mit seinen Schülern immer wiederholend bis zum Schluß derselben da» Responsori- um homo quidam, deutsch: „Ein gewisser Mensch der, sich selbst erhöhte, ward erniedrigt, und einer der sich erniedrigte, ward erhöbt.' Nach der Handlung gingen Pfarrer, Schüler und die armen Männer über die Gräber des Siegfried und der Meckelin Gott bittend für ihre Seelen. Am St. LambertnS. und St. Magda- lenentage, den Todestagen der beiden Verstorbenen, wurden deren JahreSgedäcktniffe mit Vigilien und Seelenmessen im Chor der Pfarrkirche gefeiert. Der Stadtpfarrer, feine 4 Kapläue, der Bürgermeister, die bei der Handlung anwesenden Scheffen, der Schul, meister und die Opfermänner an der Pfarrkirche erhielten von den StiftungSzinsen Präsente, teils in Wein, Weiß- brot und Geld. Am Gründonnerstag deS Jahres 1525 wurde das letzte „Mandof gehalten. Zwei Jahre später fielen die StiftungSzinsen dem neugegründeten GotteS- oder Armenkasten zn. W. Bücking.
von gesunden Säften, durch Verabsäumung von Entziehungskuren sich ein Zustand wie der jetzige herausgebildet haben könne, ein Zustand der jedenfalls den Aerzten ein Rätsel ist. Dieses wird nicht heute, nicht morgen gelöst werden; es wird vielleicht die allgemeine Liebe noch länger zu Geduld Hinhalten. Aber darum nur nicht verziveifeln!" — Telegramme aus Rom besagen, der Botschafter Graf Solms, welcher gestern aus San Remo nach Rom zurückkehrte, überbrachte dem König die beruhigendsten Nachrichten über das Befinden des Kronprinzen.
— Dem Berichte des Juftizministers über die Rechtspflege in Preußen während der Jahre 1882—87 ist über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen zu entnehmen: „Nach der Subhastations- ordnung vom 15. März 1869 lag es in der Hand jedes Gläubigers, also auch solcher, die nur eine vollstreckbare persönliche Forderung hatten, die Grundstücke seines Schuldners zur Zwangsversteigerung zu bringen, und zwar auch bann, wenn aus bem Erlös nicht einmal bie bem betreibenden Gläubiger vorher- gehenben Hypotheken- und Grundschuldgläubiger Befriedigung zu erwarten hatten. Darin lag eine Härte sowohl für den Schuldner, wie für die vorgehenden Hypotheken- und Grundschuldgläubiger. Der Schuldner verlor oft sein Grundeigentum, ohne auch von seinen Schulden befreit zu werden; die vorgehenden Realgläubiger aber wurden geschädigt, so ost und wenn der Erlös aus der Zwangsversteigerung zur Deckung ihrer Forderung nicht ausretchte, da das Gesetz zugleich bestimmte, daß beim Zwangsverkaufe alle Forderungen fällig und, soweit der Erlös reicht, besriedigt werden. Die Folge war, daß bei einem großen Prozentsatz der jährlich vorkommenden Zwangsverkäufe der betreibende Gläubiger nicht allein nicht befriedigt wurde, sondern auch die vorstehenden Gläubiger Ausfälle zu erleiden hatten. Das Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883 änderte die Bestimmungen der alten Subhastaiions- ordnung dahin ab, daß kein Gläubiger den Verkauf verlangen kann, wenn nicht wenigstens die ihm vorgehenden Gläubiger in dem Preise Deckung finden, und daß ferner die Kapitalforderungen der vorgehenden Gläubiger nicht, weil das Grundstück versteigert wird, baar zu zahlen sind. Wie der Bericht des Justizministers feststellt, hat das neue Gesetz bei Richtern und Laien Anerkennung gefunden und dazu beigetragen, den Druck, welchen die bestehende Verschuldung des Grundbesitzes ausübt, zu mildern. Im Geltungsbereiche des neuen Gesetzes sind im Jahre 1882 13127, 1883, in welchem Jahre noch keine nach
Aas Geheimnis einer Veihrrachtsmuht.
Erzählung von H. d'Altona.
(Nachdruck verböte».) (Fortsetzung.)
DaS Glück der Ehe, verdunkelt durch btn Zoru des Pflegevaters, dauerte nicht lange. Als Fridas Vater vor dem Deutschenhaß der Franzosen aus der Seinestadt entwich, war sie bereits mutterlos.
Nach kurzer Bekanntschaft hatten sich die innerlich so verschiedenen Mädchen eng aneinander geschloffen und wie die Heiterkeit Fridas die Freundin vor völliger Schwermut gerettet hatte, half der sittliche Ernst Herthas die Freundin mit dem leichten Sinn ans den vielfachen Schlingen, welche das Großftadt- leben ben vereinsamten Mädchen um die Faße zu werfen pflegt, wenn diese Füße einem blühenden Menschenkind angeboren.
Mit einem wehmütigen Lächeln reichte Hertha der Genossin die Hand, indem sie sagte: „Ich muß wohl mit Dir ziehe», Tu Schmetterling, Du, und wärs anch nur, um Dir--*
„Als Tugendwächterin nicht von der Seite zu gehe»!' lackte Frida. „Also abgemacht! Alldeutsch, land »ach Frankreich hinein! Unsere Habe ist bald gepackt, morgen fahren wir; unser Geld wird wohl auf vierzehn Tage reiche»!' Plötzlich überzog ein auS Schelmerei »nd Schlauheit gemischtes Lächeln das rosige Gesicht der Blondine, indem sie fortfuhr: „Aber willst Dn nicht vorher noch den Brief beantworten, ben D» vorhin fo ängstlich vor mir verbargst, als ich etwas plötzlich ins Zimmmer trat?*
Hertha erglühte, als würbe ihr Gesicht in ben Wiederfchein einer lohenden Flamme taucht.
„Dn — Du — weißt?' stammelte sie.
„Ich sehe alles!' sagte patettsch Frida. „Wie heißt er und wann ist die Verlobung?"
„Du bist ans dem Irrwege," antwortete Hertha ernst. „Es ist der Brief eines ManneS, der mich fo schwer gekränkt und getäuscht, wie nie eine andere