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Marburg, Freitag, 5. August 1887.

XXII. Jahrgang.

fcf*eint täglich außer an »Kttagen nach Tonn- und Siegen. - Quartal- NonnementS-Preis bei der fcgebition 2*/4 Mk., bei II Postämter 2 Ml. 50 Bffi. (erd. Bestellgeld), chäsertionsgebühr für die Apaltene Zeile 10 Pfg , Lkmnen für die Zeile 25 Pfg.

OberheWk Jfitiinp.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureanx von Haasensteiii undVogler in Frankfurt a. M., Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Mvfse in Frankfurt a. MBerlinMünchen und Köln; G- L. Taube und Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.

Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg Md Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

Exvedition Markt 21. Redaktion, Druck und Vertag von Joh. Aug. Koch.

Der Zentralverband deutscher Industrieller und die Frauen- und Kinderarbeit.

Daß der Zentralverband deutscher Industrieller sich bei den Deutschfreisinnigen keiner Beliebtheit zu erfreuen hat, ist eine Thatsache, mit welcher sich der­selbe wohl um so eher abfinden kann, als man offen­kundiger Weife die wahren Freunde der deutschen Industrie nicht in jenen Kreisen zu suchen hat. Wenn diese Gegnerschaft wenigstens ehrlich wäre! In dieser Hinsicht stellt man an jene Vertreter des verknöcherten Manchestertums keine allzu großen An­forderungen, man sollte aber doch zum mindesten verlangen dürfen, daß Aeußerungen, welche seitens des Verbandes der Reichstagsmehrheit in der Frage der Arbeiterschutzgesetzgebung gemacht und der Oeffent-- lichkeit nicht vorenthalten worden sind, nicht auf eine böswillige Weise verdreht werden. Dies ist aber seitens der freisinnigen Blätter in letzter Zeit mehr­fach versucht worden; diese Presse hat den Zentral­verband in der Frage der Frauen- und Kinderarbeit als einen direkten Gegner jeglicher einschränkenden Bestimmungen und als Protektor der maßloßesten Ausdeutung der weiblichen und jugendlichen Arbeiter zu verdächtigen sich bemüht. Daß dies einfache Ver­leumdung ist, beweist ein auch nur flüchtiger Blick in die beiden Denkschriften, welche der Zentralvor­stand dem Reichstage in der verflossenen Session unterbreitet hat. Diese Denkschriften betonen in erster Linie das Jnteresie der Arbeiter selbst und weisen von den Beschlüssen des Reichstags nur diejenigen zurück, welche entweder an sich undurchführbar oder unnötig sind, oder in ihren Wirkungen das Gegen­teil der wohlwollenden Absichten der Gesetzgeber er­zeugen würden. Was zunächst die Kinderarbeit be­trifft, so hob damals der Zentralverband hervor, daß dieselbe für die Interessen der Arbeitgeber von un­endlich viel geringerer Bedeutung sei, als für die Arbeiter selbst, welche thre Kinder zum Verdienste mit heranziehen wollen, und daß der Ausschluß der Kinder aus den Fabriken dieselben der unkontrollier­baren Hausindustrie zutreiben würde, von der es in dem Bericht der Reichstagskommission selbst heißt, daß die Eltern die Arbeitskraft der Kinder auf das Schonungsloseste ausbeuten."

Die Denkschriften legten überdies klar, daß auch nicht einmal der Versuch gemacht worden ist, den Nachweis zn führen, daß die gegenwärtige Gesetz­gebung bezüglich der Kinderarbeit unzureichend sei oder gar schädlich wirke, und daher auch gar kein Anlaß zu einer Aenderung der bestehenden Bestim­mungen vorliege. In der Frage der Frauenarbeit «Härte sich der Zentralverband mit einer Reihe von Forderungen des Reichstags für einverstanden, so mit den einschränkenden Bestimmungen für die Arbeit der Wöchnerinnen, mit dem Bestreben, die Nacht­arbeit der Arbeiterinnen einzustellen, dem Verbote der Beschäftigung von Arbeiterinnen unter Tag u. s. w.,

Unter einem Dache.

Roman von Karl Hartmann-Plön.

(Fortsetzung.)

Nachdruck verboten.

Nun ja, gewiß, aber das alles erst in Folge dieser Veränderung."

Worin hat sie sich denn verändert?"

Sie ist ja leider, ich muß es gestehen, in ihren »efühleu, in ihrer Neigung und Abneigung von je her etwas überspannt gewesen. Es läßt sich nicht leugnen, daß Gabriele, als wir noch auf Hellenborn waren, Sie durch eine Freundlichkeit auszeichnete, daß mau schließen konnte"

Und in diesem Gefühl der freundlichen Gesinnung für mich, glauben Sie, daß sie sich verändert hat?'

»Sie hat dies Gefühl aus einen andern über- tragen."

WaS? Sie liebt einen andern!" ries der Ver­walter erregt aus,das ist numöglich I Wer ist dieser andere?"

Sie dürfen mich nicht verraten, und wenn ich Ihnen die Wahrheit sage, so thue ich eS nur aus wirklicher Freundschaft für Sie, damit Sie sich nicht langer mit Hoffnungen tragen, die sich unter den gegen- wärtigen Verhältviffeu schwer verwirklichen dürsten.'

Wer ist dieser andere?"

Ein Verwandter des Herrn v. SounS, ein Herr v. Bela."

Und dieser Herr v. Bela liebt sie wieder?"

Darüber kann ich Ihnen nichts Bestimmtes sagen." Sie muß diese Liebe aufgebeu, denn ich habe ältere Rechte I"

Rechte, Herr v. Larsen? Wirkliche Rechte? Gab sie Ihnen Versprechungen? Hat sie ein Wort zu Ihnen gesagt, durch das sie gebunden wäre?"

Sind Blicke nicht unter Umständen auch Worte? Aufmerksamkeiten Beteuerungen? Freundlichkeiten «eständuisse?"

Doch wohl nicht so ganz."

unterließ aber nicht, daraus hinzuweisen, daß manche Bestimmung des vom Reichstage angenommenen Ge­setzentwurfs so generell nicht durchzuführen sei. So wies er z. B. nach, daß ein Ausschluß der Arbeite­rinnen aus der Bergwerks- und Hüttenindustrie Ober- schtesiens darum praktisch undurchführbar sei, weil ein Ersatz derselben durch männliche Arbeiter unmög­lich sei, und daß man andererseits schwerlich eine anderweitige ausreichende Beschäftigung für diese Arbeiterinnen finden werde, daß also ein solch gene­relles Verbot einfach über 11 000 Arbeiterinnen brotlos machen würde. Es würde zu weit führen, wollten wir alle die logischen und praktischen Un­möglichkeiten, welche jene beiden Denkschriften in dem vom Reichstage angenommenen Gesetzentwürfe nach­weisen, noch einmal vorführen. Wir mochten uns nur die Frage zu stellen erlauben: Wer will das wahre Interesse der Arbeiter wahren, derjenige, welcher um die Frauen in manchen Branchen vor den Nach­teilen der Nachtarbeit zu schützen, sie überhaupt jeglicher Arbeit beraubt oder derjenige, welcher ihnen die Möglichkeit lassen will, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, damit sie nicht der Verarmung und dem Elend, wenn nicht noch Schlimmerem preisgegeben, eventuell aus Gemeindemitteln unterstützt werden müssen?

Deutsches Reich.

Berlin, 3. Ang. Die Universität beging heute mittag ihr Stiftungsfest. Anwesend waren die Minister von Goßler und von Scholz, Ministerial- Direktor Greiff, der Gouverneur von Berlin Graf von Schlieffen, der Stadtschulrat Dr. Bertram, der Direktor der Charitee Dr. Spinola u. a. Der Rektor der Universität Professor Bahlen hielt die Festrede über das Thema:Die Zeit der Gründung der Universität und der Geist, aus dem die Universität hervorging." Mit der interessanten Ankündigung eines angeblich in naher Aussicht stehenden netten Wuchergesetzes schloß heute Professor Schmoller seine Sommer-Vorlesungen. Nach dem genannten National­ökonomen wäre dieses Ergänzungsgesetz bestimmt, den berufsmäßigen Kreditverkehr zwischen Gelddarleiher und Landwirt zu treffen, um hier die Ausartung im Wucher zu Hintertreiben. Als Mittel solle ein strenges Konzessionssystem und beständige polizeiliche Beauf­sichtigung dienen; der solide Geschäftskredit bleibe aber auch durch das neue Gesetz unbehelligt. Dem kommandierenden General des 4. Armeekorps, Grafen Blumenthal, ist zu seinem Jubeltage folgende Kabinettsordre des Kaisers zugegangen: Ich spreche Ihnen zum 30. dieses Monats, dem Tage, an welchem vor 60 Jahren Ihre an hohen Verdiensten und Ehren so reiche Dienstzeit begann, Meine wärmsten und herzlichsten Glückwünsche ans und wünsche, daß Mein beifolgendes Bild Ihnen noch recht lange und demnächst Ihren späteren Nachkommen vor Augen

Und sollte sie meine Rechte nicht anerkennen wollen, so werde ich sie zu zwingen wissen."

Um GotteSwillen, Herr v. Larsen, geben Sie solche Gedanken auf. Kennen Sie Gabriele so wenig? Läßt sie sich durch irgend etwas in der Welt zwingen? Wenn sie Ihnen jemals gut war, so ist sie es jetzt nicht mehr, mit dürren Worten hat sie es ausge­sprochen."

Wirklich? Hat sie?

Wagen Sie nicht das Aeußerste, reizen Sie ihren Zorn nicht, eS sollte mich sehr betrüben, wenn das Ende des Streites wäre, daß Sie Helleuborn ver- laflen müßten."

Oh, ich werde schon bleiben."

Grämen Sie sich nicht um sie, die Erde ist ja groß, es gibt Herzen genug, die in Treue für Sie schlagen würden, sehen Sie sich um"

Weiter kam das Fräulein nicht, denn in diesem Augenblick wurde ungestüm die Thür aufgeriffen, und den Kopf zurückgebogen, die Stirn in Falten, mit einem unnachahmlichen Stolz in ihrer ganzen Haltung trat Frau v. Souns in das Zimmer.

Ich habe schon unten erfahren, wen ich hier oben zu erwarten habe," sagte sie in einem Tone, der dieser Haltung vollständig entsprach,und nun möchte ich mir zuerst die Frage erlauben, wer gab Ihnen die Erlaubnis, Hellenborn zu verlassen?"

Der Verwalter prallte bei biefen Worten, noch mehr bei dem Ton, in dem sie gesprochen wurden, zurück, als wenn er einen Schlag vor den Kopf er­halten. War feine Liebe beim ersten Anblick dieser wundervollen Erscheinung wie ein Feuerbrand in seinem Herzen emporgelodert, so daß er trotz der Mahnungen des Fräuleins fast im Begriff war, zu ihr hiuzustürzen, so fuhr es ihm schon in der nächsten Sekunde wie eine kalte Douche über feine heißen Ge­fühle, so daß bereu Temperatur sofort um mehrere Grabe tiefer sank.

Frau v. Souns hatte ben Verwalter nicht einmal begrüßt, sonberu ihn sogleich mit einem Vorwurf

stellen möge, wie Ihr König Ihres hervorragenden Anteils an drei ruhmreichen Kriegen und Ihrer für alle Zeiten an den Ehrentafeln der Armee verzeich­neten Dienste jederzeit mit wärmstem Dank und hoher Anerkennung eingedenk gewesen ist. So lange Gottes Wille Uns noch beisammen läßt, immer Ihr dank­barer König Wilhelm. Der kaiserliche Gesandte am königlich spanischen Hofe, Legationsrat Stumm, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub ange­treten. Für die Dauer der Abwesenheit desselben von seinem Posten fungiert der Legationsrat Graf von Tattenbach als interimistischer Geschäftsträger. Der Reichstagsabgeordnete Falckenberg, nationallibe­raler Vertreter des bis zu den letzten Wahlen in den Händen der Polen befindlichen Wahlkreises Wirsitz-Schubin, ist gestorben. ImReichs-Anz." wird das vom Kaiser ernannte Kuratorium der neuen Physikalischen technischen Reichsanstalt veröffentlicht; ernannt wurde: zum Präsidenten der Geheime Ober­regierungsrat Weymann aus dem Reichsamt des In­nern ; zu Mitgliedern der Chef der Trigonometrischen Abteilung der preußischen Landesaufnahme Oberst Schreiber, der Kapitän zur See Mensing II, der Geheime Ober - Postrat und vortragende Rat im Reichspostamt, Maßmann, der Geheime Admiralitäts­rat Direktor der Seewarte Professor Dr. Neumayer- Hamburg, der Geheime Regierungsrat Professor Dr. Forster, der Geheime Regierungsrat Professor Dr. von Helmholtz, der Geheime Regierungsrat und Pro­fessor an der landwirtschaftlichen Hochschule Dr. Landold, der Geheime Regierungsrat Dr. Werner Siemens, der Direktor des meteorologischen Instituts Professor Dr. von Bezold, der Professor an der technischen Hochschule Dr. Paalzow, der Direktor des geodätischen Jnstitus Professor Dr. Jelmert, der Mechaniker und Optiker Rudolf Fueß zu Berlin, der Mechaniker und Optiker Karl Bamberg zu Berlin, der Geheime Regierungsrat Professor Dr. Clausius zu Bonn, der konigl. bayerische Universitäts-Professor Dr. Kohlrausch zu Würzburg, der konigl. bayerische Universitäts-Professor Dr. Seeliger zu München, der Mechaniker und Optiker Adolf Steinheil zu München, der Direktor des Polytechnikums Prof. Dr. Zenner zu Dresden, der Professor an der konigl. württem- bergischen technischen Hochschule Dr. Dietrich zu Stuttgart, der Professor an der technischen Hochschule Dr. Grashoe zu Karlsruhe, der Honorar - Professor an der Universität Jena Dr. Abbe zu Jena, der Mechaniker und Optiker Johann Adolf Repsold zu Hamburg, der Universitäts - Professor Dr. Kundt zu Straßburg.

Der Unterrichtsminister hat sämtlichen Bezirks- regierungen kund gethan, daß, wenn ein Lehrer ein kirchliches Amt nur als Nebenamt verwaltet welches er überdies wie jedes andere Nebeamt nur mit be­sonderer, jederzeit widerruflicher Erlaubnis seiner vorge­setzten Regierung übernehmen darf, eineTrennung"

empfangen, ans dem deutlich herauszuhören war, daß sie ihn beleidigen wollte. Larsen hatte das Gut, je kränker der Baron wurde, desto selbständiger ver- waltet und nur oberflächlich dem Gutsherrn über den Gang der Geschäfte berichtet. Alle Reifen zu Etn- uud Verkäufen hatte er gemacht, ohne jemanden da­nach zu fragen, und durchaus nicht immer nachher über den Zweck derselben sich ausgelassen, er war auch nicht aufgefordert worden, ihn zu nennen, sondern man hatte ihn wirtschaften lassen, wie es ihm beliebte. Und nun plötzlich dieser Tadel, nnb aus bem Munde Derjenigen, mit der er vor ihrer Reise nach Kiel auf einem so vertrauten Fuß gestanden! Er fühlte auf der Stelle heraus, daß die Kränkung, die in der Frage lag, eine beabsichtigte, eine vorher geplante fei, und so sehr auch der Aerger in ihm aufwallte, so suchte er sich doch zu fassen und antwortete in ruhigem Tone:

Habe ich eS denn bisher nötig gehabt, wenn ich mich einmal von dem Gute entfernen wollte, nm eine Erlaubnis nachzusuchen?"

Nötig wohl, Sie haben es aber nie gethan, nnb das war jedesmal eine Pflichtverletzung. Sie hatten einen kranken nachsichtigen Herrn, der Sie dafür nicht zur Rechenschaft zog. Mit dem Augenblicke, wo mein Oheim die Augen geschlossen, bin aber ich die Herrin, und ich verlange von meinen Untergebenen, daß sie in allen Dingen und zu jeder Zeit ihre Pflicht thun! Hätten Sie nicht telegraphisch bet mir anfragen können, ob ich Ihnen eine Reise gestatten wolle?"

Nein, das isi zu stark!"

Und was sollte Ihr albernes Telegramm? Eine wichtige Mitteilung hätten Sie mir schriftlich machen können. Jetzt stehen Sie mir gefälligst Rede. Wie konnten Sie es wagen, mich durch das letzte Wort zu verletzen? Was heißthoffe"? Muß nicht der Beamte, der das Telegramm weiter beförderte, glauben, daß wir, mein Verwalter und ich, unsDu" nennen?"

Wegen dieses Wortes bitte ich allerdings um Entschuldigung, gnädige Fran, der Zug wollte sich

des Schulamtes von dem kirchlichen Amte nicht in Frage komme, weil in derartigen Fällen eine Ver­einigung von Schul- und Kirchenamt, die getrennt werden konnte, überhaupt nicht besteht. Ob ein Lehrer, welcher zugleich ein kirchliches Amt führt, letzteres lediglich als ein Nebenamt verwaltet, oder ob die Stelle, deren Inhaber er ist, eine solche sei, bei der Schul- und Kirchenamt mit einander vereinigt sind, könne selbstverständlich nur nach den konkreten thatsächlichen Verhältnissen jedes einzelnen Falles be­urteilt und festgestellt werden. Thatsächlich würde in den Fällen, in welchen ein Lehrer überhaupt zugleich ein kirchliches Amt führt, in der Regel ^Schnl- und Kirchenamt mit einander vereinigt sein, ein Verhältnis, welches meist als ein historisch, von Alters her über­kommenes, thatsächlich und rechtlich fortbestehendes un­schwer erkennbar sei, und für dessen rechtliche Charakterisierung es ohne Bedeutung ist, wie die be­stehende Vereinigung bezeichnet werde, ob als eine organische, eine dauernde, eine herkömmliche oder wie sonst etwa, wie denn auch in dem § 4 Abs. 5 des Pensionsgesetzes vom 6. Juli 1885 lediglich von' der Pension eines Lehrers, mit dessen Schulamt ein kirch­liches Amtvereinigt" ist und von dem Dienstein­kommen dervereinigten" Stelle die Rede sei. Ein Bischof könne allerdings das Recht in Anspruch nehmen, einseitig, d. h. ohne Zustimmung der kgl. Regierung als Schulaufsichtsbehörde, die Trennung eines ver­einigten Schul- und Kirchenamtes herbeizuführen; ebenso könne aber auch die Regierung die Trennung eines Schulamtes von einem damit kombinierten Kirchenamte ohne Zustimmung der kirchlichen Aufsichts­behörde herbeiführen, wenn die Voraussetzungen vor­liegen, unter denen das Staatsinteresse die Trennung erforderlich erscheinen läßt. Es steht aber ebensowohl der kirchlichen Aufsichtsbehörde, wie der Schulauf­sichtsbehörde die Befugnis zu, die Trennung vereinigter Schul- und Kirchenämter zu verlangen, ohne daß solchem Verlangen von der anderen Seite ein Wider­spruchsrecht entgegengesetzt werden kann. Durch welche Beweggründe die kirchliche Aufsichtsbehörde sich bei dem Verlangen der Trennung leiten lasse, bleibe deren eigenem Ermessen überlassen. Die kgl. Regierungen als Schulaufsichtsbehörde aber hätten sich bei der Ausübung der Befugnis, ihrerseits die Trennung eines mit einem Schulamte vereinigten kirchlichen Amtes von dem ersteren herbeizuführen, nach den dieserhalb von der Zentralinstanz erteilten allgemeinen Weisungen zu achten, nach welchen von Schulaufsichts­wegen solche Trennung nur dann herbeizuführen ist, wenn das Schulinteresse solche dringend erforderlich macht. In der Natur der Sache liegt es, daß bei Besetzung von Stellen, bei welchen Schul- und Kirchen­amt mit einander vereinigt sind, über die Person des in dem vereinigten Amte Anzustellenden zwischen dem zur Besetzung des Schulamtes Berechtigten und dem zur Besetzung des kirchlichen Amtes Berechtigten Ein­

schon in Bewegung setzen, ich schrieb eS im Wagen mit einer Bleifeder auf ein Blatt meines Taschen, buches, ich war noch nicht fertig, da riß es mir ein Bahnwärter schon ans der Hand, es fehlte noch der Zusatz, es sollte heißen, ich hoffe, das ich läßt man beim Telegraphieren fort ich hoffe auf An­erkennung meiner Treue."

Treue?" lachte Frau von SonuS,haben Sie solche etwa bewiesen, als Sie sich gebrauchen ließen, das neue Testament des Barons mit zu unterschreiben ?"

Sie wissen bereits?"

Ich weiß bereits, daß der Himmel es durch einen Blitz wieder vernichtet hat. Und welcher Art sind die wichttgen Mitteilungen, die Sie mir zu machen haben, um derentwillen Sie eigens die Reise hierher unter­nehmen zu müssen geglaubt haben? Beschränken sie sich nur aus die Nachricht von dem Tode des Barons?"

Nicht allein, aber es hängt damit zusammen; die Art und Weise jedoch, wie Sie mich heute em­pfangen, könnte mich fast veranlassen, sie Ihnen gänz­lich vorzuenthalten."

Nach Belieben, Herr Verwalter."

Doch hoffe ich noch, daß Ihr Herz, welches jetzt in einer unerklärlichen Weise gegen mich eingenommen ist, dadurch wieder weicher gestimmt wird. Gestatten Sie mir ein Gespräch unter vier Augen."

Ich habe unter vier Augen nichts mit Ihnen zn verhandeln; was Sie mir zu sagen haben, können Sie mir in Gegenwart des Fräuleins mitteilen, ich habe keine Lust, ein Geheimnis mit Ihnen zu teilen!"

Im Inner» des Verwalters begann es allmälig immer mehr vor Zorn zu kochen, aber noch konnte er den fürchterlichen Gedanken nicht fassen, daß jede Aussicht auf eine glänzende Zukunft verloren sein sollte. Hatte er doch noch immer das Mittel in der Hand, durch das er hoffen konnte, einen günstigen Umschwung der Gesinnung hervorzurufeu. Herr von Larsen hatte eine jähzornige Ader, und diese klopfte schon feit einigen Minuten sehr vernehmlich; nur, weil zn Wichtiges auf dem Spiele stand, suchte er