Rr. 124.
MarLurg, Sonntag, 29. Mai 1887.
XXII. Jahrgang.
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Pfirrgstgrittz.
Pfingsten kommt ins Land gezogen Und weit öffnen sich die Thüren Vor dem lieben, holden Gaste. Hüttchen, dos schon morsch vor Alter, Grau und runzlig durch die Jahre, Schmückt aufs Neu die welken Glieder Mit dem frischen Laub der Maien; Anmutsvoll kränzt's Thür und Fenster. Leise fächelt drein das Lüftchen, Und es weht und winkt entgegen Seinen herz'gen Gruß dem Pfingstfest! Wie im Hüttchen — in den Häusern, Bis hin zu den stolzen Hallen, Die in Marmor glänzend prangen. Ueberall, wo treue Herzen Sich ein frohes Heim gegründet, Kommt die Maie auch zu Pfingsten Als des Festes erstes Zeichen. Und die Wagen und Karrossen, Selbst des Dampfes schwarze Träger, Alle ziert das Laub der Maien Festlich für die Pfingstesseier! Blau der Himmel, grüu die Wälder, Bunt in allen Farben schimmern Rings die Felder, Busch und Hain. Lustig klingen frohe Weisen Und behenden Fußes eilen Jung und Alt ins weite Land. Pfingsten baut sich einen Palast, Wie kein zweiter auf der Erden, Ueberreich an größten Schätzen: Unsere schöne Gotteswelt!
Ganz ist sie dem Fest zu Diensten, Putzt und schmückt sich aus das Beste; Und dann ladet sie und wirbt sie: Kommt, o kommt zur Pfingstesseier! Fort auch mit den Alltagssorgen, Fort mit ihnen an dem Feste, Das dem Frohsinn nur gehöret! Echter Frohsinn, reine Freude, Die gebieten an dem Pfingstfest, Lassen recht und wahr es feiern. Stärkend dringt in alle Herzen Ein der frohe Pfingstesfrieden, Läutert, kräftigt sie für später, Wenn dann in dem heißen Sommer Donner grollt und Blitze zucken. Drum ein froher Gruß an Alle, Die dem Feste treu begegnen, Die sich freuen an den Guben, Die es reich, so reich bescheeret, Ihnen Allen: Frohe Pfingsten!
Neber de« Aufstand
in Afghanistan sind von den kämpfenden Parteien nach orientalischer Weise anfangs so widersprechende Gerüchte verbreitet worden, daß es schwierig wurde, ein klares Bild von den Vorgängen zu gewinnen. Möglichste Klarheit ist indessen sehr wünschenswert. Die Wichtigkeit eines derartigen innerasiatischen Bürgerkrieges beruht nicht sowohl auf dem Ergebnis, welchen er für die Person des zur Zeit regierenden Fürsten oder seine Dynastie haben kann, als vielmehr in dem Vorteil, den die nebenbuhlerischen Mächte, England und Rußland, für ihre Pläne daraus ziehen können. Nach neueren zuverlässigen Nachrichten ist der Aufstand hervorgerufen durch die Bemühungen des Emirs Abdurrah- man, in Afghanistan szine Souveränetät zu einer unbedingten zu machen, während seine Vorgänger nur die Rolle des
Oberhauptes einer Anzahl lnse verbundener Stammesorga- visationen spielten. Nachdem er sich ein europäisch gedrilltes Heer geschaffen und es die Stammeshäuptlinge übergehend, einigen an seine Person gefesselten Emporkömmlinge untersteht hatte, suchte er durch die Auferlegung regelmäßiger ©feuern sich selbst das nächst dem Heer notwendigste Machtmittel zu verschaffen und seinen Unterthanen das Bewußtsein seiner Oberherrschaft einzuprägen. Selbst die Mollahs und andere mohamedanische Kirchendiener wurden mit den Steuern nicht verschont. So wurde nicht nur das Selbstgefühl der Stämme, sondern auch der religiöse Fanatismus gereizt.
Dieses Gefühl der Unzufriedenheit brach zuerst zur offenen Empörung aus unter den Ghilzais südlich von Ghasni. Die Stämme der Hotaks und Andaris erhoben sich zuerst; nach und nach verbreitete sich der Aufftand über die Tarak- his, Tokhis und Dschaowri-Hasaras, welche letztere nicht zu den Ghilzais gehören, und im oberen Argandathale ansässig sind. Der Brennpunkt des Aufstandes ist Süd-Afghanistan, ein hügeliger, von den Hotak-Ghilzais bewohnter Landstrich, ungefähr 100 Meilen nördlich von Quvttah und ebenso weit von Kandahar entfernt. Nach einem, englischen Blättern zugegangenen Bericht hat sich nun bisher Folgendes zugetragen: Sikandar Kahn, des Emirs Feldherr, versuchte am 15. April Assaghar zu erobern, wurde aber unterwegs angegriffen, mußte sich aus dem Ghilzai-Gebiete gänzlich zurückziehen und verschanzte sich an den Grenzen des Bezirks Maruf, von wo er Verbindung mit Kandahar durch das Durani-Land unterhalten konnte. Von Ghasni aus zog indessen des Emirs erster Offizier, General Gholam Haider Oraksai Ende März gegen eine Ansammlung aufrührerischer Stämme in der Nähe von Mukur zu Felde, war aber außer Stande, ein entscheidendes Gefecht herbeizuführen. Er wagte nicht, die Aufständischen auf ihren Bergen anzugreifen, und jene wollten nicht in die Ebene hinabsteigen. Bei einem Scharmützel verlor er viele Leute, machte aber zwei Gefangene, die er nach englischem Vorbilde vor die Mündung von Kanonen gebunden zerschießen ließ. Das wurde als ein „Sieg" gemeldet. Die Ansammlung der Hotaks in Attaghar nimmt jetzt täglich an Kraft zu und bedroht Khandahar. Gholam Haider vereinigte sich mit Sikandar am 15. Mai in der Nähe von Attaghar. Ihre vereinigten Streitkräfte belaufen sich indeffen nur auf 2000 Manu reguläre Infanterie, 600 Mann reguläre Kavallerie, 20 Geschütze und eine unbestimmte Anzahl von Irregulären aus dem Durani Stamm zu Pferde und zu Fuß. Die Anzahl der Aufständigen ist unbestimmt, doch wird die gesamte streitbare Mannschaft der Hotaks, des Kernstammes des Aufstandes, auf 4000 Manu geschätzt. Sie stehen unter dem Befehle des Häuptlings Mahomed Schah Khan. Die Stellung der Ghilzais ist sehr stark, daß Haider sie angreifen sollte, wird für unwahrscheinlich gehalten, da ihm seine Artillerie und Reiterei dabei nutzlos sein würde. Eher ist zu erwarten, daß die Aufftändischen, wenn sie sich noch mehr verstärkt haben, in die Ebene zum Angriff hinabsteigen. In Quettah einlaufende Nachrichten melden, daß die Bewohner Kandahars, von Angst ergriffen, ihre Schätze vergraben oder fortsenden. Was das nördliche Afghanistan angeht, so ist von dort nicht mehr bekannt, als daß die rücksichtslose Steuereintreibung die Schinwarris in der Gegend von Schellalabad zum bewaffneten Widerstand getrieben hat. In den Gefechten, die dort stattfanden, scheinen gleichfalls bisher die Aufständischen den Sieg davon gettagen zu haben. Ein Zusammenhang zwischen den Aufständen im Norden und Süden ist indessen nicht nachzuweisen. Bisher haben sich überhaupt nur kleinere Stämme erhoben; ob auch die mächtigen Ghilzaistämme aufstehen werden, läßt sich noch nicht sagen. Geschieht das nicht, so wird der Emir schließlich der Rebellion Herr werden. Viel wird von den unter das reguläre Heer eingereihten Ghilzais abhängen, lieber ihre Anzahl und Stimmung ist wenig bekannt, die Gerüchte von einem Aufstand der in Herat stehenden Ghllzaittuppen haben sich noch nicht bestätigt und werden von der Regierung in Kabul für unwahr erklärt. Sollte es dort zum Aufftande kommen, so könnte die Sache leicht die gefährlichste Wendung nehmen, denn dann würden Rußlands Grenzgenerale leicht Gelegenheit zur Einmischung finden.
Deutsches Reich.
»erlitt, 27. Mai. Der Kaiser begab sich heute um I 9*/» Uhr nach Potsdam und nahm daselbst im Beisein der fremden Fürstlichkeiten die Parade über die dortige Garnison ab. Nach derselben fand ein Frühstück statt, wozu die Fürstlichkeiten und die Stabsoffiziere geladen waren. — Gras Herbert Bismarck ist hierher zurückgekehrt. — In der
Astern abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats legte d«r- Vorfitzende, Staatsminister Staatssekretär des Innern uo® Bötticher, Mitteilungsschreiben des Präsidenten des Reichstages über die Beschlüsse des letzteren zu den beiden Gesttz- entwürfen, betreffend die Feststellung von Nachträgen rum Reichshaushalts - Etat für 1887/88, zu dem Gesetzentwurf wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres rc., zu dem Gesetzentwurf betr die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, und zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, vor. Seitens der Ausschüsse für Justizwesen und für Elsaß-Lothringen wurde über die durch den Landes-Ausschuß von Elsaß-Lothringen abaeän- derten Gesetzentwürfe für Elsaß-Lothringen über die Errichtung öffentlicher Vorschußkassen, über die Feststellung der Entschädigungen im Falle der Zwangsenteignung und über bie Vormundschaften Bericht erstattet, lieber den Gesetz- Entwurf, betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, soll in einer der nächsten Sitzungen Beschluß gefaßt werden. Den übrigen vom Reichstage und den vom Landesausschuß von Elsaß-Lothringen angenommenen Gesetz- Entwürfen wurde in den Fassungen, wie solche sich nach den Beschlüssen des Reichstages bezw. Landesausschusses gestaltet haben, die Zustimmung erteilt. Genehmigt wurden ferner der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß - Lothringen, betreffend die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Beigeordneten, der Entwurf einer Verordnung über die Kaution des Kassierers der Legatiouskasfe, der Entwurf eines Verttages zur Unterdrückung des Branntweiuverkaufs an Nordsee-Fischer auf hoher See und der Antrag Badens, betteffend Aenderung der Statuten der Badifchen Bank. Die Vorlage, betteffend die Bildung von Berufsgenoffen- fchaften der land- und forstwirtschaftlichen Bettiebe auf Grund des Unfallversicherungs-Gesetzes, und der Gesetzentwurf wegen Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß- Lothringen wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen. Einer Eingabe wegen Anrechnung einer längeren als der gesetzlich pensionsfähigen Dienstzeit bei Festsetzung des Ruhegehalts beschloß die Versammlung keine Folge zu geben. Endlich wurde noch über die Erteilung von Korporationsrechten an Jnnungsverbände und über die Zollbehandlung verschiedener Gegenstände Beschluß gefaßt. — Die Prinzessin Wilhelm wird gegenwärtig im praktischen Samariterdienst ausgebildet. Die hohe Frau hat der Samaritersache stets lebhafte Teilnahme entgegengebracht und wendet auch jetzt dem Unterricht ihre ganze Aufmerksamkeit zu. Im allgemeinen bringt der Gedanke einer durch Laien bei plötzlichen Unglücksfällen zu leistenden ersten Hülfe in immer weitere Kreise, namentlich hat der Samariter- Unterricht auch im letzten Jahre wieder eine höchst erfreuliche Ausdehnung erfahren.
— Der „Staatsanzeiger" veröffentlicht eine Verfügung des Justizministers vom 10. Mai und des Kultusministers vom 28. April d. I., welche eine Reform des Entmündigungsverfahrens anbahnt und deren wesentlichster Teil folgendes bestimmt: 1) Mündlich von Sachverständigen abgegebene Gutachten sind vollständig, nicht bloß ihrem Resultat nach und nicht bloß in soweit, als der Richter für die Erlangung seiner persönlichen Ueberzeugung dies für erforderlich hält, zu den Akten festzustellen. 2) Die Wahl der Sachverständigen ist in erster Linie auf solche Personen zu richten, welche auf dem Gebiet der Jrrenheilkunde den Ruf besonderer Erfahrung besitzen. Sind solche Personen nicht zu erreichen, so ist die Wahl, wenn möglich, auf einen Kreis- Physikus oder wenigstens einen pro physicatu geprüften Arzt zu richten. 3) Den Sachverständigen ist die Ladung zu dem Termin so zeitig zuzustellen, daß dieselben sich, wenn nöttg, schon vorher, sei es durch Besuche, Nachfragen oder sonst über den Geisteszustand des zu Entmündigenden ein sicheres Urteil bilden können. Eine Frist von sechs Wochen wird in den meisten Fällen hierzu ausreichen. Zu demselben Zweck ist den Sachverständigen auch, soweit dies angängig, Einsicht in die Akten zu gestatten. 4) Unterbleibt in Gemäßheit des § 598 Absatz 3 die persönliche Vernehmung des zu Entmündigenden, so ist der Grund hierfür aktenkundig zu machen. Zugleich sind fortan Abschriften jenes in Entmündigungssachen schriftlich niedergelegten oder auch mündlich abgegebenen und zu den Akten festgestellten Gutachtens mit möglichster Beschleunigung dem zuständigen Regierungs-Präsidenten einzusenden.
Mel, 26. Mai. Zur Kanalbau - Feier meldet die ,.K. Z.": „In mehreren Blättern ist neuerdings die Behauptung aufgestellt, daß der Kaiser an der Grundsteinlegung für die Schleusenanlage bei Holtenau nicht Tell