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Nr. 118

Marburg, Sonntag, 22. Mai 1887

XXII. IHMU

Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartal- LbonnementS-Preis bei der Expedition 2*/t Mk.. bei den Postämter 2 M. 60 Bfa. (erd. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr für die «spaltene Zeile 10 Pfg, Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

ObnIsHsihk AltilW.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureanx von Haasensteiu undVogler in Frankfurt a. M., Caffel, Magdeburg und Wien, RudolfMoffe in Frankfurt a. M., Berlin.München und Köln; GL. Daube und Co. in Frankfurt a. M, Berlin, Hannover u. Paris.

Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt f. d. Kreise Marburg «. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

Expedition Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Koch.

Erstes Blatt.

Deutsches Reich.

Berli«, 20. Mai. Der Kaiser begab sich heute vor­mittag um 103/* Uhr nach dem Tempelhofer Felde und besichtigte dort die vierte Garde-Jnfanteriebrigade; nach der Rückkehr von dort wurden von Sr. Majestät der General von Albedyll und der Kriegsminister zum Vortrage em­pfangen. Der Kaiser erhielt heute nachmittag den Besuch des Prinzen Wilhelm und empfing darauf den Fürsten Bismarck zu längerem Vortrage. Zur bevorstehenden Kanalfeier erfährt dieKieler Ztg." aus guter Quelle, daß die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers am 2. Juni abends und die Abreise am 3. Juni gegen 4 Uhr erfolgen solle. Eure festliche Ausschmückung der Straßen, welche Seine Majestät passieren wird, eventuell eine allgemeine Illumi­nation, ist in Aussicht genommen. Der Kaiser wird seinen Weg durch Klinke, Vorstadt, Holstenstraße, Markt, Dänische- straße, Burgstraße, Neue Dänischestraße und Düsternbrooker Weg nehmen. Wie das Blatt ferner hört, wird das städtische Empfangskomitee sämtlichen Innungen, Gewerksverbänden, Vereinen, Gilden, Verbindungen u. f. w. die Gelegenheit geben, Se. Majestät den Kaiser bei der Ausfahrt vom Bahn­hofe zum Schloß in der Weise zu empfangen, daß die Ge­werke, Vereine rc. in denjenigen Straßen, welche Se. Maje­stät passieren wird, mit ihren Fahnen, Gewerksemblemen rc. Aufstellung nehmen. Der Bundesrat stimmte dem An­träge Preußens, betreffend Anordnungen, auf Grund des Gesetzes gegen die Sozialdemokraten, für Spremberg zu und genehmigte den Bericht des Ausschusses, betreffend den Zuckersteuergesetzentwurf.

Die Branntweinsteuer - Kommission beschloß, einen Beschluß des Reichstags darüber herbeizuführen, daß bei der Beratung der Kommission über die Bestimmungen, be­treffend die Nachtragsteuer, die Oeffentlichkeit (auch für Nicht- Kommissions-Mitglieder) ausgeschlossen werde. Ein von Miquel beantragter neuer Paragraph 3a, wonach nur ge­reinigter Spiritus zum Genuß zuzulaffen ist, wird mit 21 Stimmen angenommen. Paragraph 37, betreffend die Ein­führung des Gesetzes vom 8. Juli 1868 für das gesamte Gebiet der Branntweinsteuer-Gemeinschaft, sowie ein Antrag v. Gagern, wonach der Höchstbetrag der Strafe für die

Durch eigene Schuld.

Ein Original - Roman au» der Handelswelt von Friedrich Friedrich.

(Fottsehung)

Kommen Sie, kommen Sie", rief er, .heiter, .^Sie nehmen sich die Sache wahrhaftig mehr zu Herzen, als es Rot thut. Lasten Sie uns einen Spazierritt machen, das ist das beste Mittel, um alle trüben Gedanken zu ver­scheuchen. Kommen Sie, Sie sollen auch auf Ihrem alten Fuchs reiten. Derselbe hat Sie schon mehr als einmal glücklich Ihrem Ziele entgegengetragen und Sie zum Sieger gemacht. Ha, eine glückliche Vorbedeutung! Sie müssen den Fuchs reiten, kommen Sie!"

Das Haus Damken in der Stadt, das alte grüne Ge­bäude, das von jeher so ernst und würdig dagestanden, hatte ein ganz anderes Aussehen bekommen. Wohl herrschte jetzt ein lauteres, regeres Leben in dem alten Gebäude und laute Stimmen erschallten auf dem HmHM: und aus dem Hofe wie in den Warenlagern, und doch lag über dem Ganzen eine fchwüle, drückende Luft. Es kamen noch Waren an und wurden wieder fortgeschafft, aber es fehlte in allem die strenge, gewohnte Ordnung. Das Meiste geschah mit viel Geräusch und vielen Worten, während frühem oflei ruhig und geregelt seinen Gang ging.

Der Abend rückte heran, die Stunde, welche die Arbeits­zeit beendete, schlug, und stiller und stiller wuxde efe in dem alten Hause. Die Arbeiter und Diener eilten heim, das alte, mächttge Thor wurde geschlossen und wie ausgestorben stand das große Gebäude nun da. Nur in dem kleinen Zimmer des Geschäftsführers war es noch nicht still ge­worden. Mit raschen Schritten ging Kleuser darin ans und ab. Er hatte die Arme ans den Rucken gelegt und seine Stirn war in finstere Falten gezogen. Dann und wann blieb er vor den großen und alten Handelsbüchern, 'welche auf dem Schreibtische aufgeschlagen lagen, stehen und warf einen Blick in dieselben, er hatte indeß nicht Ruhe genug, darin weiter zu lesen, denn gleich darauf trat er seine Wanderung wieder an.

Ha, nur Geduld, Herr Damken", brach Kleuser, zu

Uebertretung der Bestimmungen über das Maischbottich- Branntwein - Material und die Firationssteuer 10 000 Mk. nicht übersteigen soll, finden keinen Widerspruch und werden einer Subkommission überwiesen. Zu dem ersten Absatz des Paragraphen 38 (Maischbottich- und Branntwein-Material­steuer) wird ein Antrag v. Huene angenommen, wonach als landwirtschaftliche Brennereien solche anzusehen sind, bei deren Betrieb sämtliche Rückstände in einer oder mehreren dem Brennereibefitzer gehörigen Wirffchaft verfüttert werden und der erzeugte Dünger vollständig auf dem dem Brennerei­besitzer gehörigen Grund und Boden verwendet wird, gleich- giltig, ob in beiden Fällen die Wirffchaften verpachtet sind oder sich im Selbstbetrieb des Besitzers befinden. Zum zweiten Absatz wird ein Antrag v. Helldorff angenommen, wonach die Betriebszeit der landwirtschaftlichen Brennereien sich von 1. Oktober bis zum 15. Juni erstrecken soll: ferner wird ein Antrag Uhden angenommen, wonach anstelle der tageweisen Quantums-Bestimmung eine entsprechende monat­liche treten soll.

Die Kommission des Reichstags zur Vorberatung der Jnnungsvorlage hat die Vorlage in folgender Weise amendiert: § 100 f: Ist einer Innung mehr als die Hälfte der Arbeitgeber, welche ein in der Innung vertretenes Ge­werbe selbstständig betreiben, beigetreten, so hat auf den Antrag der Innung für deren Bezirk die höhere Verwaltungs­behörde zu bestimmen: daß Arbeitgeber welche, obwohl sie ein in derselben vertretenes Gewerbe betreiben, ihr nicht angehören, und deren Gesellen zu den Kosten 1. der von der Innung für das Herbergswesen und den Nachweis für Gesellenarbeit unternommenen Einrichtungen (§ 97 Ziffer 2), 2. derjenigen Einrichtungen, welche von der Innung zur Förderung der gewerblichen und technischen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge unternommen werden (§ 97 Ziffer 3, § 97 a Ziffer 1 und 2), 3. des von der Innung zu errichtenden Schiedsgerichts (§ 97 a Ziffer b) in derselben Weise und nach demselben Maßstabe beizutragen verpflichtet sind, wie die Jnnungsmitglieder und deren Ge­sellen. Die höhere Verwaltungsbehörde hat den Antrag abzulehnen, wenn die unternommenen Einrichtungen den im öffentlichen Interesse zu stellenden Anforderungen nicht ge­nügen. § 100 g. Auch wenn mehr als die Hälfte der Arbeitgeber der Innung nicht beigetreten ist, kann auf den Antrag der Innung die höhere Verwaltungsbehörde die desfallsige Bestimmung erlassen, wenn die Einrichtungen, für

sich selbstredend, das Schweigen", nur Geduld, die Zeit kommt auch, wo ich Ihnen heimzahlen werde für die Liebe, mit der Sie mich bereitwillig zu Ihren Kompagnon ange­nommen haben! O, ich Thor, daß ich mich auch nur einen Augenblick habe blenden und täuschen lassen! Ich muß mich mühen und quälen, für mich allein ist alle Arbeit und Sorge während er im Nichtsthun Tausende vergeudet. O, er hat es schlau berechnet, er weiß, daß ich auch das Meinige ver­lieren würde, wenn ich nicht zu retten suche, wenn ich nicht arbeite Tag und Nacht. Er glaubt mich unzertrennlich fest an sich gekettet zu haben, aber nur Geduld I Mit Gewalt will ich die Kette zerreißen; ich will die Kette zerreißen; ich will mir den Lohn für meine Mühe verschaffen, mag er darüber zu Grunde gehen oder stürzen mir gilt es gleich! Ja, nur noch kurze Zeit Geduld und auch mein Plan ist reif. Dann halten wir Abrechnung, Herr Damken; dann wollen wir die Conti unserer Bücher aufschlagen und unser Soll und Haben ausgleichen. Nur eine kurze Zeit noch Geduld."

Er setzte seine Wanderung wieder fort, nur dann und wann blieb er lauschend vor der Thüre stehen. Es war alles ftiö in dem alten massiven Gebäude. Dann trat ein Mann ein.

Es war eine kleine schwächliche Gestalt. Die gelbe, fast braune Farbe seines Gesichts, das schwarze, dünne Haar schienen einen Südländer zu verraten. Die spitze Nase war kühn, fast zu kühn gebogen und über ihr blickten zwei dunkle stechende Augen hervor. Das Gesicht war int höchsten Grade interessant. Es lag in dem schlauen Lächeln, welches den festgeschlossenen und fein geschnittenen Mund umgab, in dem lebhaft umherfahrenden und scharf fixierenden Blick der Augen, selbst in der vorsichttgen, gleichsam lauschenden Beu­gung des Kopfes nach vorn außerordenllich viel ausgedrückt, kein einzelner Tell des Gesichtes war unangenehm, und dennoch machte das Ganze einen widerwärtigen Eindruck. Man fühlte es auf den ersten Blick, daß man es mit einem Manne zu thun hatte, dessen scharfes, schnell beobachtendes Auge jede Schwäche und Blöße des Feindes oder Freundes ausspähte, um sie für das eigene Interesse zu benutzen. Die

welche dieselbe beantragt ist, zur Erfüllung des Zweckes geeignet erscheinen. § 100 h. lieber die desfallsigen An­träge (§ 100 f und § 100 g) sind die Vertreter der be­teiligten außerhalb der Innung stehenden Arbeitgeber, die Aufsichtsbehörde der Innung und, wenn diese einem Jnnungs- verbande angehört, auch dessen Vorstand zu hören. Die in § 100 f und § 100 g getroffenen Bestimmungen können von der höheren Verwaltungsbehörde widerrufen werden, wenn sich herausstellt, daß die Voraussetzungen, welche bei dem Erlaß entscheidend waren, nicht mehr vorhanden sind.

Ausland.

Paris, 20. Mai. Man bezeichnet es als wahrscheinlich, daß Rouvier und Devös in ein von Freycinet neu zu bil­dendes Kabinett eintreten werden. Freycinet hat, nach­dem er gestern die Aufgabe der Bildung eines neuen Kabi­netts angenommen, seine Verhandlungen alsbald eingeleitet und wird wahrscheinlich heute nachmittag dem Präsidenten Grevy Mitteilung machen, ob er das Werk durchführen könne. Gestern hat Freycinet Clemenceau ausgesucht; mehrere Blätter behaupten, er werde auf dessen Unterstützung nicht rechnen können. Der Voltaire sagt, Freycinet sei inbetteff Boulangers sehr zurückhaltend, woraus man schließe, daß er ihn beibehalten wolle. Rappel bemerkt, nach Freycinets Vorgehen zu schließen, könne er sich nicht mit den Oppor­tunisten verständigen, weil er auf eine gewiffe Bedingung, die sie an ihre Unterstützung knüpfen, nicht eingehen wolle. Der Jnttansigeant fordert zu einem allgemeinen Petitions­sturm für die Beibehaltung Boulangers auf. Der Staats­rat verwarf den Rekurs der Prinzen von Orleans gegen das Dekret, durch welches ihre Namen in der Armeeliste gestrichen worden sind, gab aber dem Rekurse des Prinzen Murat statt.

Pst-rs^MkA, 20. Mai. Anläßlich der Anwesenheit der Kaiserfamilie im Dongebiete erfolgten Verleihungen von Hofwürden an Notabele des Kosakenheeres, Beförderungen und Ordens - Verleihungen, darunter die Verleihung des Alexander-Newsky-Ordens an den stellverttetenden Hetman des Donschen Kosaken - Heeres, Fürsten Swiatopalk Mirski Nowotscherkask. Eine Deputation des Donschen Kosaken­heeres überreichte dem Kaiser beim Einzüge Salz und Brot auf einer prachtvollen Silberschüssel. Außerdem wurden noch siebenzehn andere Deputationen empfangen, darunter diejenige des Donschen Adels, mehrerer Städte, von Hand- > ~i"-~

stark gebogene, spitz auslaufende Nase verriet Habsucht und Geiz zugleich; der festgeschlossene Mund zeigte, daß er zu schweigen verstand, wenn es fein Vorteil erheischte, und das spielende Lächeln, welches den Mund umzog, verkündete, daß das Herz dieses Mannes keine Schonung, kein Erbarmen und Mitleid mit seinem Opfer kannte.

So war es in der Thai. Poleuz, so hieß dieser Mann, behielt in allen Fällen seines Lebens dieses spielende, füj^ liche, spöttische Lächeln bei. Er setzte es mit unerschütter­licher Festigkeit den Bitten und Thränen des gestürzten Opfers entgegen, es war seine Waffe gegen den aufbrausen­den hefttgen Zorn der von ihm Betrogenen, er bewährte es bei den härtesten Schmähungen und Drohungen^,, behselt es getreulich fest bei empfindlichen Verlusten, welche ihn be- trafen und endlich war es sein bestes Mittel, um neue Opfer in seine Schlingen zu ziehen, denn mit diesem Lächeül beseitigte er für fr en Unerfahrenen jeden Zweifel und jedes Mißtrauen.

Nur bei genauer Kenntnis dieses Mannes und bei der schärfsten und aufmerksamsten Beobachtung war es möglich, in diesem Lächeln verschiedene schwache Grade und Nuancie­rungen zu erkennen, die bald durch das nie zu befriedigende Verlangen nach neuem Gewinn, bald durch die fast teuflische Freude über ein betrogenes oder vernichtetes Opfer hervor- gerufen wurde.

Polenz besaß eine außerordentliche Schlauheit und zu­gleich Kenntnis und Erfahrung in Handelsangelegenheiten, von denen es zu bedauern war, daß sie nicht durch ein ehrliches Streben und einen rechtschaffenen Charakter unter­stützt wurden. Polenz war von vielen Kaufleuten gesucht und von allen gefürchtet. Er wußte über den Stand aller Häuser und Geschäfte Bescheid, kannte deren Gewinne und Verluste und schien selbst in deren Geheimnisse eingeweiht zu fein. ^ Niemand vermochte zu begreifen, woher er dies Alles wußte. Er schien allwiffend zu fein, in Wahrheit verdankte er es feiner außerordentlich scharfen Beobachtungs­gabe und seinen zahlreichen Verbindungen, die er bei weitem mehr und tiefer auszuforschen verstand als jeder ahme.

(Fortsetzung folgt.)