Rr. 113.
Marburg, Sonntag, 15. Mai 1887. .
XXII. Jahrgang.
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OsicheUcht Mm«.
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Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition: Markt 21. — Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Lug. Koch.
Deutsches Reich.
Berlin, 13. Mai. Der Kaiser empfing heute die vormittags ll1/* Uhr hier eingetroffene Großherzogin von Baden, nahm darauf militärische Meldungen entgegen, machte eine Spazierfahrt und empfing nach seiner Rückkehr von derselben den Grasen Otto von Stolberg, sowie später den Minister von Puttkamer. An dem Diner nehmen die Prinzessin Wilhelm, die Großherzogin von Baden und der Prinz und die Prinzessin von Hohenzollern teil. Prinz Wilhelm ist gestern abend nach Ostpreußen abgereist, um auf Rehböcke zu jagen; seine Rückkehr erfolgt am Dienstag. — Den Abendblättern zufolge findet die Schließung des Landtages morgen abend 7 Uhr in einer gemeinschaftlichen Sitzung beider Häuser statt. — Der Bundesrat hielt am gestrigen Tage unter dem Vorsitz des Staatsministers des Innern, von Bötticher eine Plenarsitzung ab. In derselben wurde zunächst über die geschäftliche Behandlung mehrerer Vorlagen Beschluß gefaßt. Der Entwurf eines Gesetzes wegen Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Postdampf- schiffverbindungen mit überseeischen Ländern, der Gesetzentwurf über die Besteuerung des Zuckers, der Entwurf einer ^Verordnung über die Kaution des Kassierers der Legationskaffe, der Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der veutschen Schutzgebiete, endlich die Gesetzentwürfe für Elsaß- Lothringen über die Vormundschaften und über die Feststellung der Entschädigungen im Falle der Zwangsenteignung, die beiden letzteren Entwürfe in der durch den Landes- Ausfchuß von Elsaß-Lothringen abgeänderten Fassung, wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen. Das vom Reichstag angenommene Gesetz wegen Einrichtung eines Seminars für orientalifche Sprachen soll zur Allerhöchsten Vollziehung vorgelegt werden, lieber den durch den Reichstag abgeänderten Gesetzentwurf, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte, sowie den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß-Lothringen über die gesetzlichen Feiertage, wie derselbe sich durch die Beschlüffe des Landesausschusses gestaltet hat, wird in einer der nächsten Sitzungen Beschluß gefaßt werden. Sodann wurde seitens der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Zöllen, Verbrauchssteuern ic. sowie die bezüglichen Verwaltungsausgaben für das Etatsjahr 1883/84 Bericht erstattet. Endlich wurde noch über die Bewilligung von Ruhegehalt an Reichsbeanite, über die Abänderung von Tarasätzen und
Durch eigen- Schuld.
Ein Lriginal»Roman aus der Handelswelt von Friedrick Friedrich.
(Fortsetzung)
Wohl keiner litt unter den Verhältnissen, welche in dem alten Hause Damken vorgegangen waren, schwerer als der alte Steider. Er kannte die Kräfte des Geschäfts zu genau, um nicht zu wissen, welche Anstrengungen es machen konnte, ohne Gefahr zu laufen, unter ihnen zusammenzubrechen; er wußte, daß der einzig mögliche Weg, um es zu retten, der war, es streng nach den Prinzipien fortzuführen, denen es seine Wohlfahrt, seine Größe und seinen Ruhm verdankte, und die er selbst mit allen Kräften so treu aufrecht erhalten hatte. Und jetzt mußte er sehen, daß unter Kleusers und Damkens Leitung dieses Prinzip als eine veraltete Thorheit bei Seite geworfen wurde; er mußte erleben, daß das alte Haus, das wie ein Denkmal der Vorzeit in die Gegenwart hineinragte, jetzt auf der Börse in die Reihe der Geschäfte trat, welche den Handel wie ein Würfelspiel ansehen: welche die Arbeit und den Fleiß verschmähten, weil sie auf das Glück ihre Hoffnung gebaut haben, welche oft alle ihre Habe, ihren Kredit und ihre Ehre einem einzigen Wurf an- vertrauten. k
Er erstaunte selbst über die Festigkeit, mit der sich der Kredit des Hauses hielt, er begriff jetzt erst die Zähigkeit seines Lebens, und um so schmerzlicher war es für ihn, daß es trotzdem seinem Falle immer näher und näher rückte. Mit ängstlicher Aufmerksamkeit war er allen Anstrengungen und Bemühungen Kleusers, soweit es ihm möglich war, gefolgt. Er hatte eine gewisse, ängstliche Hast darin erkannt, und auch die Verluste, welche die Firma in letzter Zeit erlitten hatte, waren chm zum Teil nicht verborgen geblieben. Er wußte, auf welche Weise sie gedeckt waren, die bedeutende Anzahl der umlaufenden Wechsel verriet es ihm. Niemand war es auf der Börse ausgefallen, niemand zweifelte an der Sicherheit des alten und großen Hauses — sein Herz allein erbebte, wenn er daran dachte, denn jetzt brauchte nur ein schwerer und unerwarteter Schlag zu kommen,
über Eingaben von Militäranwärtern und von Gerichtsvollzieher-Zivilanwärtern, bett, die Ausführung des § 77 des Militär-Pensionsgesetzes, bezw. die Auslegung des § 30 der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter, Beschluß gefaßt. — Die Kommission des Reichstages zur Vorberatung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffen!) die Besteuerung des Branntweins, besteht ans folgenden Abgeordneten: Dr. Buhl, Graf von Chamare, Duvigneau, Fieser, Dr. v. Frege, Frhr. von Gagern, Gamp, Grub, Günther (Sachsen), von Helldorff, Hesse, Frhr. von Huene, Stellvertreter des Vorsitzenden, von Kardorff, Graf von Kleist-Schmenzin, Dr. Lieber, Dr. Meyer (Halle), Dr. Miquel, Vorsitzender, Frhr. v. Mirbach, Dr. Sattler, Schriftführer, Schultz, Spahn, Schriftführer, Szmula, Dr. Tröndlin, Uhden, Weber, v. Wedell-Malchow, Dr. Witte, Woermann. — Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffen!) die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 lautet: Der 8 16 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs-Gesetzblatt S. 145) erhält folgenden Zusatz: „Sofern infolge polizeilicher Untersuchung von Gegenständen der int § 1 bezeichneten Art eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung eintritt, fallen dem Verurteilten die durch die polizeiliche Untersuchung erwachsenen Kosten zur Last. Dieselben sind zugleich mit den Kosten des gerichtlichen Verfahrens festzusetzen und einzuziehen."
HEMM, 12. Mai. Der Verein der Kornbranntweinbrenner und Preßhefefabrikanten Deutschlands hielt hier eine von 125 Mitgliedern, meist aus Westfalen, Rheinland und Hannover besuchte Versammlung ab, in welcher über den Branntweinsteuergesetzentwurf beraten wurde. Im allgemeinen sprach man sich über den Entwurf, der zu einer Verständigung zwischen den Parteien und Interessengruppen geeignete Handhaben biete, günstig aus; indes wurde nach dem Anträge des Vorsitzenden, Herrn von Gillhaußen, der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Steuersätze von 50 bezw. 70 Mark für das Hektoliter reinen Alkohols, die eine bedeutende Abnahme des Verbrauchs und eine wesentliche Schädigung des Branntweingewerbes zur Folge haben müßten, auf 30 und 50 Mark ermäßigt würden. Bezüglich der Verteilung der nach dem niedrigen Satze zu besteuernden Erzeugungsmenge auf die Brennereien (§ 2 des Entwurfs) hält man die dick einmaischenden Getteidebrenner und es war verloren, es mußte zusammenstürzen, um sich nimmer wieder aufzurichten.
Und dennoch hatte der alte Steider nicht alle Hoffnung aufgegeben, das Haus retten zu können. Er fühlte, daß seine Kräfte diesem schwierigen Werk nicht mehr gewachsen sein würden, ihm hatte der Handelsherr ja auch jeden Einfluß abgeschnitten; aber kam nicht bald sein Neffe zurück? Dieser hatte ja noch jugendliche frische Kräfte, ihm hatte er dieselben Handelsgrundsätze eingeflößt, welche allein er für die richtigen und ehrenwertten hielt, ihm mußte ja vor allem daran gelegen fein, das alte Geschäft zu retten, denn sein und feiner Gabriele Glück knüpfte sich daran.
Diesen Gedanken hing er nach, während er allein in seinem Zimmer saß. Der noch vor kurzem so unermüdlich thätige Mann hatte jetzt keine andere Beschäftigung, als feinen Gedanken nachzuhängen, welche immer wieder auf denselben Gegenstand zurückkehrten.
Der Abend dämmerte bereits, als die Thür sich öffnete, und eine verschleierte Dame eintrat. Nicht ohne Verlegenheit erhob er sich und ging der Dame entgegen. Da schlug sie den Schleier zurück und ein freudiges Erstaunen ergriff ihn, als er ihre Gesichtszüge erkannte,
„Fräulein Damken — Gabriele!" rief er überrascht und ergriff mit zittternder Hast die Hand der Eingetretenen, welche er fest in beide Hände schloß.
„Ja ich bin es," erwiderte Gabriele mit freundlichem Lächeln. „Bin ich auch nicht das erstemal auf diesem Zimmer, so ist doch eine lange Zeit hingegangen, seitdem ich Sie nicht besucht — ja nicht einmal gesehen habe," fügte sie mit traurigem Ernst hinzu, da ihr diese Worte die schamlose Härte ihres Vaters gegen den Greis lebhaft in die Erinnerung zurückriefen.
„Und Du hast den alten Steider nicht vergessen?“ fragte der Greis, indem die freudige Ueberraschung feine Wangen rötete.
Er machte noch immer von dem vertraulichen „Du," um welches ihn Gabriele einst gebeten hatte, Gebrauch, und ihm, dem alten und treuen Diener ihres Vaters, der sie als Kind auf feinen Knien gewiegt und immer nur ein frennd-
für ungebührlich benachteiligt, sowohl den Hefe-Erzeugern als den Kartoffelbrennern gegenüber, und beantragt, dieselben hier wie bezüglich der Berechnung der Maischraumsteuer (§ 39) den Kartoffelbrennern gleichzustellen; es wird weiter gewünscht, daß bei der Berechnung der Durchschnittserzeugung auch das Bettiebsjahr 1886/87 in Betracht gezogen werde. Zu 8 3 wird eine Erleichterung der Bedingungen, unter welchen die Stundung der Steuer stattfindet, in der Weise, daß die verlangte Bürgschaft allgemein durch die Hinterlegung von Avalwechseln, Staatspapieren und andern pupillarische Sicherheit gewährenden Wertpapieren geleistet werden könne, sowie eine Erhöhung des Betrages, bis zu welchem gestundet werden kann, beantragt; zu § 10 schlägt man den Zusatz vor, daß die den erzeugten Branntwein zugleich zum Trinkbranntwein verarbeitenden Brennereien den Rektifikattonsanstalten gleich zu stellen seien. Den in § 41 festgesetzten Zoll von 150 Mark für 100 kg aus dem Zollauslande eingehenden Branntweins beantragt man ebenso wie die Uebergangsabgabe von 96 Mark (§ 42) auch auf die vorn Auslande eingehende Hefe zu legen. Schließlich wurde ein Ausschuß von 12 Mitgliedern (je zur Hälfte Dickrnaischer und Hefe-Erzeuger) beauftragt, in Berlin zur Wahrung der Interessen der Getteidebrennerei mit den Mitgliedern der vorn Reichstag einzufetzenden Kommission persönlich zu verhandeln. Im nächsten Jahre hält der Verein seine allgemeine Versammlung zu Hannover.
DÜsssldvrf, 12. Mai. Die diesjährige Konferenz der preußischen Landesdirektoren findet vom 13. bis 15. Juni hier statt. Beratungsgegenstände sind: „Ist ein Bedürfnis dazu vorhanden, daß unter § 22 des preußischen Ausführungsgesetzes zu dem Reichsgesetz, .betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, wonach die Provinzialverbände beschließen können, für an Pockensenchen gefallene Schafe Enffchädigung zu gewähren, auch das an Milzbrand gefallene Rindvieh subsumiert werde? 2. Wie würden die Provinzialverbände zu einer provinziellen Rückversicherung der Ortsviehversicherungsverbände sich stellen? 3. Ist eine gesetzliche Bestimmung erforderlich, welche störende Eingriffe der Eltern in die Zwangserziehung unter Strafe stellt? 4. Ist die Uuverbefserlichkeit des Zöglings als Gründ zur Entlassung aus der Zwangserziehung zu statuieren? 5. Welche Disziplinarstrafen sind gegen entwichene und wieder eingelieferte Zwangszöglinge in Anwendung zu bringen und welche Maßregeln sind zur Verhinderung des Entweichens liches und mildes Lächeln für sie gehabt hatte, ihm, dem Onkel und Wohlthäter ihres Geliebten, gebührte auch dieser Vorzug mit Recht.
Gabriele hatte die Freude des Alten wohl bemerkt und erwiderte lächelnd: „Als ob ich Sie je vergessen könnte! Von dem, was mein Vater an Ihnen verschuldet hat, dürfen Sie auch nicht den kleinsten Teil auf mich übertragen. Sie wissen ja, wie nahe Sie mir stehen, wie lieb ich Sie habe: Sie sind der Einzige, dem ich offen und ganz verttanen kann, seitdem Hermann fort ist."
„Ich weiß es, ich weiß es mein Kind," entgegnete .ber Alte. „Und Hermann wird in einigen Monaten zurück- kehren, und dann, hoffe ich, wird noch Alles ein gutes Ende nehmen, er ist tüchtig und rechtschaffen zugleich."
„Sie wissen es bereits?“ fragte Gabriele überrascht, da sie aus den Worten des Alten, der nur an die Sage des Hauses gedacht hatte, entnehmen zu können glaubte, daß er jetzt den Vorfall zwischen ihrem Vater und ihr im Sinne habe.
„Was soll ich wissen, mein Kind?" erwiderte der Alte fragend. Ihm waren seine Worte ohne feinen Willen entschlüpft und er zitterte bei dem Gedanken, daß er Gabriele ein Geheimnis verraten haben könnte, welches er stets so ängstlich in seiner Brust eingeschloffen hatte.
„Meinem Vater ist meine Siebe zu Hermann betraten,“ entgegnete Gabriele, „er ist dagegen und bringt in mich, meine Hand bem Herrn von Setzingen zu reichen, ber um mich geworben hat."
„Dem Herrn von Setzingen," ertoiberte ber Alte erstaunt. „Ihm will Dich Dein Vater opfern? Mit einem solchen Manne will er Dich verbinden, dem nichts hellig ist, als sein eigenes Interesse? Weshalb ist er gegen Hermann? Was hat er gegen ihn?
„Er hält es für meiner unwürdig, daß ich einen Mann liebe, der als Diener in feinem Geschäfte gestanden," gab Gabriele zur Antwort. „Er hat meine Siebe verspottet und als eine Thorheit, einen jugendlichen Leichtsinn dargestellt. Nie, nie will er seine Zustimmung dazu geben."
(Fortsetzung folgt.)