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Rr. 109

Marburg, Mittwoch, 11. Mai 1887.

XXII. Jahrgang,

- Illustriertes Sonntagsblatt.

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von Haasensteiu undVogler in Frankfurt a. M., Caffel, Magdeburg und Wien, Rudolf Moste in Frankfurt a. M., Berlin München und

Köln; G- L. Daube und Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.

Und wenn ich Ihnen mein Ehrenwort gebe, daß ich die Wahrheit gesprochen, daß Ihre Tochter wirklich mit dem jwigen Manne im Stillen verlobt ist und fleißig korrespon­diert, werden Sie mir dann glaubens"

Der Handelsherr schwieg und starrte gedankenvoll auf den Boden, dann erhob er die Augen und sprach mit einem erzwungenen Lächeln:Und wenn es wahr ist, so erkläre ich es dennoch für Thorheit, denn nie, nie würde ich meine Einwilligung dazu geben, und ich kenne Gabriele zu gut, sie würde mir nicht trotzen. Doch lasten wir das, lieber Freund, lasten wir das."

Nein, nein, Herr Damken," rief der Gutsherr, der diesen günstigen Augenblick benutzen zu müffen glaubte.Ich stimme Ihnen zwar vollkommen bei, aber ich bin mehr da­bei interessiert als Sie vielleicht ahnen, denn Gabrielens wegen kam ich hierher."

Gabrielens wegen?" wiederholte Damken scheinbar ver­wundert.

Ja. Lasten Sie mich es Ihnen als ein Mann von Ehre offen heraussagen, Herr Damken. Ich liebe Gabriele, Sie selbst werden er längst bemerkt haben. Um ihre Hand bei Ihnen zu werben, bin ich gekommen."

Sie überraschen mich, lieber Herr von Letzingen. Ich habe in der That noch nichts bemerft Ja, Sie überraschen

Durch eigene Schuld.

Ein Original»Roman aus der Handelswelt von Friedrick, Friedrich.

(Fortsetzung)

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mich," wiederholte der Handelsherr, der Mühe hatte, seine Freude zu verbergen.

Und Ihr Bescheid, Herr Damken?"

Es kommt mir alles so unerwartet," fuhr Damken fort.Ich habe Sie stets als meinen Freund hochgeschätzt, aber ich habe nie geahnt, auf Ehre, ich habe nie geahnt, daß meine Tochter ... Und es ist Ihr voller, heiliger Ernst?"

Der Gutsbesitzer legte schweigend die Hand auf das Herz und machte ein ernstes und rechtschaffenes Gesicht.

Gut, mein lieber Freund," rief der Handelsherr.Unter Ehrenmännern muß Offenheit und Geradheit obwalten. Hier haben Sie meine Hand. Ich gestehe es Ihnen offen, daß ich Ihnen, gerade Ihnen, meine Tochter gern gebe, weil ich Sie kenne und schätze. Hier haben Sie meine Ein­willigung, und sollten Sie bei Gabriele auf etwas Wider­stand stoßen, so lassen Sie sich dadurch nicht abschrecken. Ich werde ihr vor der Hand noch nichts davon sagen, weil ich eine zu gute Meinung von Ihnen habe und weiß, daß Sie ihr Herz auch ohne meine Mitwirkung gewinnen werden. Für alle Fälle haben Sie mein festes Wort Gabriele gehört Ihnen."

Der sonst so ruhige und kalte Gutsbesitzer suchte seine Freude über das leichte und glückliche Gelingen seines Wunsches hinter einer stillen Rührung zu verbergen. Er schloß den Handelsherrn, zu dem er nun mit einem mal in eine so enge Verbindung getreten wvr, in seine Arme und schüttelte ihm die Hand.

Wenn mir Gabriele auch von vornherein ihre Liebe mcht schenkt," sprach er, so hoffe ich doch, daß sie nie Ur­sache haben soll, mir ihre Achtung zu versagen, und es ist meine feste Ueberzeugung, daß eine gegenseitige Achtung der beste Grund einer glücklichen Verbindung ist."

Ich stimme Ihnen vollkommen bei," ewiderte Damken. In den Verhältnissen, in welchen wir leben, muß diese Achtung genügen, ja, ich möchte fast sagen, daß unser Stand über die thörichte Leidenschaft der Liebe erhaben ist. Ich

die Fürsorge für das Herbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit, sowie die Regeluna des Lehrlingswesens, sind für das gesamte Handwerk von weitgreifendster Bedeutung und lassen sich, wie die Motive richtig aussühren, in befriedigender Weise nur lösen, wenn sie für die Gesamtheit der Berufsgenossen in Angriff genommen werden. Die Möglichkeit eines entsprechen­den Einflusses über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus gewährt aber das Gesetz den Innungen bisher nur auf dem Gebiete des Lehrlingswesens. Eine Erweiterung dieses Einflusses erscheint daher im Hinblick auf die den Innungen obliegenden, dem Interesse des gesamten Hand­werks dienenden Pflichten wünschenswert und entspricht über­dies den Grundsätzen der Billigkeit. Denn es läßt sich nämlich nicht verkennen, daß die bezeichneten Einrichtungen der Innungen unmittelbar oder mittelbar auch solchen Be­rufsgenossenschaften zum Vorteil gereichen, welche es vor­ziehen, der Innung nicht beizutteten. Der in der Innungs- Fach- oder Fortbildungsschule ausgebildete Lehrling ist nicht behindert, seine Kenntnisse demnächst auch bei Nichtinnungs­meistern zu verwerten, welchen alsdann seine durch die Für­sorge der Innung erworbene Tüchtigkeit zu gute kommt Eine erfolgreiche Wirksamkeit der Innungen für die Schaffung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Ge­sellen oder für die sonstige Hebung des Gewerbes nützt indirekt allen, welche dieses Gewerbe betreiben, mögen sie der Innung angehören oder nicht. Nichtsdestoweniger sind nach Lage der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen die Mittel zu Unternehmungen, welche jenen Zwecken dienen und naturgemäß nur von einer Organisation von Fachge­noffen, d. h. von einer Innung ausgehen können, ausschließlich von den jeweiligen Mitgliedern der Innung aufzubringen. Dieses Verhältnis wird in den beteiligten Kreisen nicht ohne Grund als eine Unbilligkeit empfunden und hat in Verbin­dung mit dem Umstande, daß die Beteiligung an der Innung auf freier Entschließung beruht, die Folge, daß viele Innungen bei der ohnehin gedrückten wirtschaftlichen Lage der Hand­werker die Mittel fehlen, um die fraglichen Einrichtungen in einer dem Zweck entsprechenden Weise herstellen zu können, und daß da, wo dies geschehen, die daraus erwachsende Belastung zu einer Gefahr für den Bestand der Innung wird, indem die Mitglieder derselben dadurch veranlaßt werden, sich den ihnen angesonnenen Opfern durch Austritt aus der Innung zu entziehen. Dem Uebelstande wird durch das neue Gesetz abgeholfen, indem bekanntlich § 100 k be­stimmt , daß auch die Nicht-Jnnungsmitglieder verpflichtet

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Deutsches Reich.

Berlin, 9. Mai. Ter Kaiser nahm heute vor­mittag die Vorträge des Hofmarschalls Grafen v. Perponcher und des Geheimen Kabinettsrats v. Wilmowski entgegen, empfing nachmittags den General von Derenthal aus Straß­burg und machte alsdann eine Spazierfahrt. Die Blätter reproduzieren folgende Reutersche Depesche vom 4. Mai: Der Papst empfing gestern ein in sehr herzlichen Aus­drücken abgefaßtes Schreiben des Kaisers Wilhelm in Be­antwortung des Telegrammes, welches der Papst anläßlich der Annahme des neuen kirchenpolitischen Gesetzes fettens des Preußischen Landtages an Se. Majestät gerichtet hatte. In diesem Schreiben dankt der Kaiser Leo XIII. für seine kluge und versöhnliche Mitwirkung in der Angelegenheit und drückt den Wunsch aus, daß der religiöse Frieden nie­mals gestört werden möge." Die Nachricht über den Brief ist alt und bereits nach anderen Quellen vor anderthalb Wochen gebracht. Der russische Botschafter Graf Schuwaloff ist heute morgen hier eingetroffen. Die Wahlprüfungs - Kommission des Reichstags beantragt beim Plenum, den Beschluß über die Gültigkeit der Wahl des Abgeordneten Böhm im Wahlkreise Hessen 5 auszusetzen; und den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, näher bezeichnete Erhebungen durch die großherzoglich hessische Regierung zu veranlassen. Dem Reichstage ist von einer größeren An­zahl van Amtsgerichtsanwalten des Oberlandesgerichts-Be­zirks Hamm eine Petition wegen grundsätzlicher Zulassung aller Anwälte bei dem Landgerichte des Bezirks zugegangen. Die Petenten glauben, mit dem von ihnen vertretenen Ge­sichtspunkte einen Weg bezeichnet zu haben, auf dem die Interessen des Publikums, betreffend die Herabsetzung der Anwaltsgebühren, mit denen der am stärksten betroffenen Anwälte, zugleich aber der Anwälte überhaupt, in Einklang gebracht werden könnten. Dem Reichstage ist außer der im September v. Js. zu Bern zwischen dem Reich, Belgien, Frankreich, Großbritanien, Haiti, Italien, Liberia, der Schweiz, Spanien und Tunis abgeschloffenen Uebereinkunft, betreffenb die Bildung eines internationalen Verbandes znm Schutze, von Werken der Litteratur und Kunst, der Gesetz- Entwurf, betreffend die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchs­gegenständen zugegangen. Das Herrenhaus wird am kommenden Donnerstag nochmals für einige Tage zusammen- treten und steht der Schluß des Landtages dann etwa für Himmelfahrt in Aussicht. DieBerl. Polit. Nachr." sagen angesichts der beabsichtigten Erhöhung der Getteide-

Zöüe, es werde schleunigst darauf Bedacht zu nehmen fein» durch geeignete Maßregeln, worunter ein mit der Ein­bringung des Zollerhähungs - Antrages zugleich in Kraft tretendes Sperrgesetz nicht fehlen dürfe, den aus der Masien- einfuhr des Getreides hervorgehenden Gefahren zu begegnen.

DieD. volksw. Korresp." äußert über den Innungs- Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf, betreffenb die weitere Förderung desOJnnungswesens ist nun schon seit einer ge­raumen Weile bekannt, Jedermann hat hinlänglich Zeit gehabt, sich mit ihm zu beschäftigen und ihn zu prüfen. Trotzdem ist bisher eine lebhaftere Diskussion über den Ge­setzentwurf nicht entbrannt, wie man nach dem vorhergehen­den Verhalten der freifinnigeit Presse eigentlich hätte er­warten sollen, denn bekanntlich spie dieselbe nach der An­kündigung des Entwurfs in der Thronrede gleichsam Feuer und Flammen ob der reaktionären zünftlerischen Bestrebungen der Regierung. Es läßt sich auch nicht gut annehmen, daß diese Presse, die beinahe das Gras wüchsen hört und die beispielsweise aus den bürftigen Mitteilungen, bte anfangs dieser Woche über ben Branntweinsteuergesetzentwurf be­kannt waren, ein Verdammungsurteil über denselben ableitete, bon einer Bekämpfung des Jnnungsgesetzes absehen würde,' wenn die Bestimmungen desselben einen einigermaßen ver­nünftigen Anlaß zur Bekämfung geben würden. Ja, damit noch nicht genug, ein Teil der Freisinnigen scheint den Entwurf nicht nur nicht für verwerflich, sondern für gut Zu halten, hat doch sogar die demokrattscheFranks. Ztg." sich offen dafür ausgesprochen. Soweit also bis jetzt ein Urteil gestattet ist, kann man mangels eines regen Wider­spruches nur sagen, daß die Regierung mit dem Jnuungs- gesetze einen unbestrittenen Erfolg erzielt hat. Das Ge­heimnis dieses Erfolges liegt zum größten Teile in der Mäßigung, die sich in allen Teilen des Entwurfes tunbgiebt, bie sich von den Wünschen der eigentlichen Zünftler ebenso fern hält, wie sie ben Wünschen des selbstständigen Hand­werkertums Rechnung trägt. Die Tendenz des Entwurfs hält bekanntlich den fakultativen Charakter der Innungen durchaus aufrecht, und in den Motiven wird ausdrücklich erklärt, daß die Regierung die Einführung eines Jnnungs- zwanges nicht für angemessen erachtet. Dagegen beabsichtigt die Regierung durch das neue Gesetz das Mißverhältnis, das bisher zwischen den vielen Pflichten und den geringeren Rechten der Innungen bestand, durch Vermehrung der letzteren auszugleichen, Die den Innungen durch das Gesetz zugewiesenen Ausgaben, insbesondere bie Förberuug eines gebeihlichen Verhältniffes zwischen Meister unb Gesellen,

Bester Herr Damken," erroiberte Letzingen mit Miene ber größten Rechtschaffenheit unb Offenheit,ba ein solches Verhältnis für thöricht ansehen unb von Wahrheit desselben nicht überzeugt sind, so halte ich es für meine Pflicht, Ihnen zu versichern, daß es nicht ein bloßes Gerücht, sondern wirkliche Wahrheit ist."

Wahr!" rief der Handelsherr.Sie glauben also nein, nein, Thorheit, Herr von Letzingen, ich kenne Gabriele besser."

denke, Gabriele wird sich als die würdige Tochter eines Damken zeigen. Mit ihr erlischt dieser Name, der seit Jahrhunderten, wenn auch nur in ber Hanbelswelt einen guten Klang gehabt hat. Mit ihr erlischt auch bie Firma meines alten Hauses, benn ich glaube nicht, daß Sie Lust haben, die Stelle eines Handelsherrn zu übernehmen."

Weshalb nicht?" fragte Herr von Letzingen lächelnd Sie haben bewiesen, daß man als Handelsherr sehr nobel und fein leben kann, und daß man nicht nötig hat, sich das Leben durch Handelsgeschäfte und kaufmännische Jntereffen verbittern zu taffen."

Im Herzen war dem Gutsbesitzer der Stand eines Handelsherrn zuwider, er dachte nur daran, ein wie reicher Gewinn ein solches Handelshaus sei. Aus dem verschwen­derischen Leben Damkens hatte er ja erkannt, daß es eine unerschöpfliche Goldgrube sein müsse. Er war Sophist genug, um in Gedanken die Dinge so zu wenden und zu­recht zu legen, daß sein Adel dadurch nicht berührt und befleckt werde.

Die finsteren Wolken waren nun mit einem male von der Stirn des Handelsherrn geschwunden, kein besorgter Ge­danke an die Zukunft fand in seinem Herzen mehr Raum, er war heiterer, als er es seit langer Zeit gewesen. Als Letzingen endlich schied, begleitete er ihn eine Strecke durch den Park und schritt bann langsam unb in Gebauten zu seiner Villa zurück. Aber biese Gebanken furchten seine Stirn nicht unb legten auch keine finsteren Falten in sein Gesicht. Ein neues Leben stanb vor ihm, unb er verstand es, auf eine neue Hoffnung zugleich auch neue Träume zu bauen. Er dachte zwar daran, daß Gabriele dem Guts­besitzer nur mit Widerstreben ihre Hand schenken werde, aber er erwartete von ihrer kindlichen Liebe kein ernstliches Widerstreben und redete sich selbst ein, baß er durch diese Verbindung nur für ihr Glück Sorge trage, weil ihr da­durch ein reiches sorgensteies Leben gesichert werde.

(Fortsetzung folgt)

Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt f. d. Kreise Marburg n. Kirchhain.

____ Expedition Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.

Erscheint täglich außer an Werttagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartal- Abonnements-Preis bei der Expedition 2/t Mk., bei ben Postämter 2 Mk. 50 Pfg. (excl. Bestellgeld). Jnserttonsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg., Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

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