Rr. 77.
Marburg, Freitag, 1. April 1887.
XXII. Jahrgang.
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NbelheUllft Mm-.
Anzeigen nimmt entgeg« die Expedition d Blatte», sowie d-Annoncen-Bureaux von Haasensteiu undVogler in Frankfurt a. M., Caffel, Magdeburg und Wim; Rudolf Moffe in Franlfuet a. M., Berlin,München und Köln; G- L. Daube und Co. in Frankfurt a. M-, Berlin, Hannover u. Pari».
Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt f. d. Kreise Marburg n. Kirchhain.
■ Expedition Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Loch.
— Illustriertes Sauntagsblatt.
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•flB* Wir ersuchen, die Post-Bestellungen für das mi dem 1. April beginnende zweite Quartal der
Oberhessischen Zeitung
mit ihre« Beiblätter«
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Mit dem Beginn des neuen Quartals bringt das Fduilleton unseres Blattes den hochinleresianten Roman
Durch eigne Schuld.
Spannende Handlung, sittenreine Tendenz, schöne Sprache, ljefergreifende Darstellung sind die Hauptvorzüge dieses Familienromans im vollsten Sinne des Wortes aus der Feder des genialen Schriftstellers
Friedrich Friedrich.
Nur rechtzeitige Bestellung sichert vollständige Exemplare.
Der Friede mit Rom.
Wenn die Auflösung des^Reichstags den Zweck verfolgte, durch Annahme des Septennats Deutschland nach Außen und Innen zu kräftigen, so bildet die im Herrenhause angenommene Kirchenvorlage hierzu ein Gegenstück. Auch diese Vorlage wird weniger durch besondere Rücksichten der Kirchenpolitik, als durch solche allgemein politischer Natur bedingt. Die Verständigung mit dem Papste und die Herstellung des Friedens mit der katholischen Kirche befestigt und stärkt zugleich diejenigen Bündnisse mit anderen Mächten, insbesondere mit Oesterreich, welche rin so wesentliches Element der Erhaltung des Friedens bilden. Zugleich aber wird in dem dem Kaiser und Reich freundlich gesinnten Papste ein wertvoller Bundesgenosse gegen die auf Umsturz der bestehenden Rechts- und Staatsordnung gerichteten oder doch deren Festigkeit und Sicherheit untergrabenden demokratischen Bestrebungen gewonnen. Diese Bundesgenoffenschaft darf als eine um so festere angesehen werden, als die Autorität der kirchlichen Oberen durch die Disziplinlosigkeit eines Teils der Geistlichkeit in eben dem Maße bedroht ist, als die Autorität des Staats und seiner Lenker durch jene Parteibestrebungen.
Endlich wird mit der Herstellung des staatskirchlichen Friedens dieser Riß überbrückt, welcher in Folge der kirch
lichen Streitigkeiten zwischen einem großen Teile der ka- cholischen Bevölkerung und dem Staate entstanden war, und eine Quelle des schlimmsten Parteihaders und steter Verhetzung weiter Kreise der Bevölkerung gegen das Reich und seine Institutionen verstopft. Sollte das Septennat den Ausbruch eines neuen inneren Zwistes verhindern, so bezweckt die Kirchenvvrlage, die bestehende Veruneinigung zu beseitigen und damit die Einheit und Kraft unseres Volkes wesentlich zu stärken.
Diesen wichtigen Zielen gegenüber müssen die Einzelbedenken zurücktreten, welche gegen manche Vorschläge der Regierung, gegen manche Beschlüsie des Herrenhauses erhoben sind. Selbst, wenn es im weiteren Verlaufe der gesetzgeberischen Behandlung der Sache nicht gelingen sollte, einen oder den andern der am meisten anfechtbaren Punkte abzuändern, wird man gerade aus deutschnationalen Gründen dem Vorgehen der Regierung entschieden zustimmeu und gerade diejenigen, welche ihre politische Stellung vorzugsweise nach dem nationalen Gesichtspunkt nehmen, würden diesem ihrem leitenden Prinzip untreu werden, wenn sie der Kirchenvorlage widerstrebten.
~ Deutsches Reich. '
Berit«, 30. März. Der Kaiser hat gut geschlafen und das Bett heute zeitig verlaffen. — Die Augenentzündung des Kaisers hat wesentlich nachgelaffen. Das Allgemeinbefinden ist ein durchaus befriedigendes. Der Kaiser nahm heute mittags einen längeren Vortrag des Geh. Kabinettsrats von Wilmowski entgegen. — Der Bundesrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Staats- Ministers , Staatssekretärs des Innern von Boetticher, eine Plenarsitzung ab. In derselben legte der Vorsitzende ein Mitteilungsschreiben des Präsidenten des Reichstages vor, betreffend die durch den letzteren erfolgte Wahl von Mitgliedern zur Reichsschulden-Kommission, und betreffend die Beschlüsse des Reichstages zu dem Gesetzentwurf wegen Feststellung des Reichshaushaltsetats für 1887/88,zu dem Etat selbst und zu dem Entwurf eines Gesetze- wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke oer Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine rc. Den beiden genannten Gesetzentwürfen wurde in jder vom Reichstage angenommenen Fassung die Zustimmung erteilt. Ebenfalls wurde die Zustimmung erteilt dem Gesetzentwurf für Elsaß-Lothringen, betreffend EinregistrementS- und Stempelgebühren. Ein Schreiben des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, nach welchem der Landesausschuß von Elsaß-Lothringen die in der Uebcrsicht der Ausgaben und Einnahmen der Landes
verwaltung von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1885/86 nachgewiesenen und begründeten Etatsüberschreitungen genehmigt hat wurde den Ausschüffen für Rechnungswesen und für Elsaß-Lothringen überwiesen. — Bei dem feierlichen Empfange des Prinzen Heinrich in Kiel wurde dem Prinzen von den städtischen Behörden eine Adresse überreicht, wofür er u. a. mit folgenden Worten dankte- „Stets habe ich in Kiel den vaterländischen Boden zuerst wieder betreten, wenn ich nach langen und weiten Seereisen heimkehrte, und dankbarst war ich mir immer der teilnehmenden und herzlichen Freude bewußt, welche die Einwohner der Stadt mir bei solchem Anlaß bezeugten. Richt ohne tiefe Wehmut muß ich auch heute daran gedenken, daß ich in Kiel Abschied nahm von dem geliebten Bruder, der vor 8 Jahren gerade an diesem Tage einer tückischen Krankheit erlegen und mich nicht mehr willkommen heißen konnte, als ich nach mehrjähriger Fahrt den heimatlichen Hafen hier wieder erreichte. In einer Tochter Schleswig- Holsteins habe ich aber dann eine Schwester gefunden und in dem Jubel der Provinz über die Verbindung meines heiß geliebten Bruders durfte ich erkmnen, daß die erlauchte Gemahlin Sr. König!. Hoheit des Prinzen Wilhelm auch mir einen Platz in den Herzen der Schleswig-Holsteiner sichern würde. Indem ich der Stadt Kiel und der Provinz heute den Gruß meiner erlauchten Braut entbiete, danke ich aus wärmstem Herzen für die vielfachen Beweise freudiger Teilnahme an unferm Glück. Ich nehme sie hin als eine erste und unvergeßliche Botschaft für die Prinzessin, daß ihr die Herzen im deutschen Norden schon jetzt entgegenschlagen und daß sie hier gern willkommen geheißen wird. Wie ich seit Jahren gewohnt bin, dem wachsenden Emporblühen Kiels und dem Wohlergehen aller seiner Bewohner ein lebhaftes Interesse zu schenken, so wird auch die Prinzessin sich stets mit mir Eins wissen in dem Wunsche, daß Gottes Segen stets eine Quelle der Wohlfahrt und des Glücke- sein möge für Schleswig-Holstein und unsere Stadt Kiel." - Der Gesetzentwurf, betreffend die Verwaltung von Elsaß- Lothringen, soll jedenfalls noch in der laufenden Reichs- tagssession vorgelegt werden. Derselbe befindet sich zur Zeit noch im ersten Stadium der Vorbereitung^ Für den Gesetzentwurf steht als Gesichtspunkt fest, daß die Verhältnisse wie vor 1879 hergestellt werden und daß die Gesetzgebung für Elsaß-Lothringen wieder ganz''auf den Reichstag übertragen werden soll; jede autonome Gesetzgebung des Landesausschusses und des Staatssekretariats fällt fort. Bei der Herstellung der Provinzialverwaltung nach Analogie der preußischen Oberpräsidien bleibt es
Neber die Stellung des Landgrafen Philipp vo« Hessen zur Reformation vor «nd nach dem Jahre 1524.
Landgraf Philipp von Hessen, späler der Großmütige genannt, der einzige Sohn des am 11. Juli 1509 verstorbenen Landgrafen Wilhelm II. von Hessin und dessen zweiten Gemahlin Anna von Mecklenburg wurde am 4. November 1503 auf dem Schlosse zu Marburg geboren. Während der Minderjährigkeit des Prinzen Philipp führte eine Regent, schäft die Zügel der Regierung in Hessen. Im 14.Lbens- jahr wurde der Prinz von Kaiser Maximilian für regierungsfähig erklärt. In jene Zeit sollt gerade die reformatorische Bewegung in Sachsen, die aber in Hessin zu ächft keinen festen Fuß fassen konnte, weil der junge Landgraf und seine Mutter zu den erbittertsten Gegnern der Reformation gehörten. Priester, welche sich in ihren Predigten für Luther- Lehre erklärten, ließ der Landgraf nach dem Berichte des Chronisten Wiegand Lanze, entweder einkerkern oder des Landes verweis n. Die Einkerkerung und Hiu- wegführung jenes ersten hei fischen Z ügen oer Reformation, des hiesigen Barfüßermönches Jakob Limburg fällt mit jenem ersten Auftreten Luthers in Wittenberg zusammen; der hessische Chronist Johann Justus Winkelmann berichtet darüber folgenvermatz n: „Nachdem auch dero Zeit zu Marburg die Ordnung gewesen, daß man die hohe Messi und die Predigt vormitraaS in der Pfarrkirche verrichtet, nachmittags aber einen Sonntag nach dem andern die Predigt von 12 bis auf 1 Uhr entweder im Prediger- oder Bar- füßeikloster gehallen, hat sich im Jahre 1517, fast eben um die Zeit als Dr. Martin Luther sich dem Papst widersetzte, zugetragen, daß bei einer bevorstehenden Predigt im Bar- süßerkloster ein Mönch, Barfüßer Ordens, Jakob Limburg genannt, aufgestanden, welcher in der Predigt ausdrücklich gesagt, daß das Evangelium in 500 Jahren niemals recht gepredigt und an den Tag gegeben fei. Worauf der ganze Konvent sich wider ihn empört, ihn mit Gewalt vom Predigtstuhl gerissen und alsbald in einen Kerker, welcher gegen den Stadtgraben ein offenes Fenster gehabt hat, geworfen. Als nun etliche Bürger in den Stadtgraben zu ihm gekommen find, ihn bittend, daß er
ihnen, was das Evangelium sei, anzeigen Nud offenbaren möcht-, er auch bei 14 Tage lang die Bürger ans dem Gefängnis gelehrt; als aber die Mönche solches erfahren, haben sie ihn heraus renommen und auf das G-wölbe der Kirche bei das Kruzifix ges tzt, daselbst er */♦ Jahr gesessen, daß er mit niemand hat reden können; darnach haben die Mönche einen behangenen Karn zugerichtet, ihn dreingesetzt und weggefüh t. Wie nun etliche Bürger es gewahrt worden, find sie hinaus bei der Löhne an die Ziegenbrrgsäcker *) gegangen, haben bett Karren auf geriffelt und gefragt: Wo er hinwolle, hat er geantwortet: Wo mich der liebe Gott hinschicki; allein man hat nicht erfahren, wohin er gekommen fei.*
Zn dem von Kaiser Karl V. im J rhre l521 anberaumten Reichstag in Wo, ms war auch eine Einladung an Dr. Martin Luther ergangen. Landgraf Philipp von H ff n besuchte auch denselben, um sich vom Kaiser mit der Landgrafschaft H'ssen belehnen zü lassen. Er unternahm bi- Reise von Marburg aus, wo er am 29. Dezember 1520 angelangt war, bei welcher ® legenbeit ihm seitens der Stabt bas übliche in 6 Vierteln bestehende Winpräs-nt überreicht wurde. Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen, der Freund Luthers, der bereits am 13. November 1520 dem jungen Landgrafen einen Besuch abgestaltet hatte, nahm seine Reise zum Reichstag über Marburg und kam am 31. Dez. j. I. hür an. Landgraf Philipp ritt seinem Gaste mit vielen Reitern, Trompetern und Pmkern entgegen und die Stadt überreichte ihm wie am 13. November so auch an diesem Tage das in 6 Vierteln b stehende Ehren-Wein- präsent. Nach der Abreise d s Kurfürsten F iebrich erhielt Landgraf Philipp in der Woche darauf Beiuch von 'einem zukünftig n Schwiegervater, dem Herzog G org von Sachsen, dem erbittertft n Gegner Luthers, der gleiwfalls auf der Steife nach Worms b-g-tffm war. Er muß tncognit» ges reift fein, da in der stadtrechnung von 1521 nichts vorkommt, daß et von fetten der Stadt mit einem Ehren- trunf bewillkommt worden f-t. Am 16. Januar 1521 ritt Lanog as Philipp mit 600 Rettern in Wo.ms ein.
*) In der Nähe des sogenannten Giffelberger Geländer-,
Hier sah er Luther zum erstenmal, hörte die Verteidigung seiner Lehre, besuchte ihn in seiner Herberge und bewilligte ihm freies Geleite durch feine Staaten. Für Luthers Lehre hatte der jugendliche Landgraf damals noch kein Verständnis; noch einige Jahre blieb er ei, treuer Sohn der römischen Kirche, wie aus nachstehenden Verordnungen ersichtlich ist. Nach Ausweis der Stadt- rechnnng Marburgs vom Jahre 1521 mußte auf Befehl des Landgrafen am Tage des heil. Bonifatius (5. Juni) eine außerordentliche Prozession mit dem heil. Sakrament zur Kirche der heil. Elisab-th gehalten werden. Montags nach Jubtlate (12. Mai) 1522 befahl der Statthalter Ludwig von Boyneburg in Abwesenheit des Landgrafen die Abhaltung einer solchen Prozession. Unter dem 6. Juli 1523 gab Landgraf Philipp der Stadt Marburg ein Ratsmodell, worin er dem Rate regelmäßige Ratssitzungen vorfchreibt und diese auf den Donnerstag nach der Donnerstags- oder Sakramentsmesse, deren Stifter Landgraf Welheim m. vo« Oberhess n und der Stadtmagistrat waren, ansetzt. Am 27. Juli 1523 und am 3. Februar und 16. Ap.il 1523 mürben noch einmal derartige Prozessionen gehalten und dann nicht mehr. In den älteren Stadtrechnungen findet stch in der Regel die J stentton dieser außer», deutlichen Prozessionen angegeben, während dies bei den 5 letzten nicht der Fall ist. R gelmäßig wiederkehreude Prozessionen kamen in Marburg am Tage der Himmelfahrt Christi, am F.on- leichaamstage und am Sonntag nach F ouleichnam vor. In den Jahren 1525 und 1526 fanden die an den zu rst genannten Tagen nicht mehr statt, und mit der am Sonntag nat; Fronleichnam, 3. Jali 1526, womit zugleich die Aufführung eines PasstonsspieleS in der Pfarrkirche verbunden war, hatte das ProzesstonSwesen überhaupt sein Ende in Marburg erreicht. Mit den Prozessionen waren in der Regel Ausgaben für die Stadtkaffe verbunden, aas bet die Baldachin- und Serzenträger nab bie Musikanten, welche letztere vor ber P »z-iston hergtngen, bezahlt .wurd n; nur feiten fümt sich in ber Rechnung bie Bemerkung, diesmal hat niemanb etwas bekommen."
Landgraf Phllipp trat im Juli deS Jahre« 1523 in den Ehestand und vermählte stch mit Christine Tochter oei