Rr. 297.
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Marburg, Sonntag, 19. Dezember 1886.
XXI. Jahrgang.
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Wöchentliche Beilage»: KreissBlatt s. d. Kreise Marburg u. Kirchham. — Illustriertes Smmtagsblatt.
Expedition Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
Erstes Blatt.
Deutsches Reich.
Berlin, 17. De. Der Kaiser wohnte gestern der Vorstellung im Opernhause bei. Heute nahm Se. Majestät die Vorträge des Hofmarschalls Grafen v. Perponcher, des Grafen v. Stolberg und des Generalintendanten Grafen v. Hochberg entgegen, machte nachmittags eine Spazierfahrt und empfängt nach 3 Uhr den Kriegsminister und alsdann den Staatssekretär Grafen v. Bismarck. — In der am 16. d. M. unter dem Vorsitz des Staatsministers, Staatssekretärs des Innern v. Boetticher, abgehaltenen Plenarsitzung genehmigte der Bundesrat auf den Antrag Preußens, daß die im § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Anordnungen für den Stadt- und Landkreis Frankfurt a. M., den Stadt- und Landkreis Hanau, den Kreis Höchst und den Obertaunuskreis auf die Dauer eines Jahres getroffen werden dürfen, erklärte sich mit der bereits erfolgten Ueberweisung des Militärtarifs für Eisenbahnen an die Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen, mit der vom Ausschuß für Handel und Verkehr vorgeschlagenen Ergänzung der Formulare zur Statistik der Krankenversicherung, sowie mit den auf der internationalen Konferenz in Bern im Jntercsie der technischen Einheit im Eisenbahnwesen und bezüglich der zollsicheren Einrichtung der Eisenbahnwagen vereinbarten Bestimmungen einverstanden und erteilte dem Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Kunstbutter die Zustimmung. Der Vorsitzende legte eine Nachweisung von Grundstücken, welche in das Eigentum des Reichs übergegangen sind, vor. Den Gesetzentwurf über die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen beschloß die Versammlung dem Reichstag wiederum vorzulegen. Endlich wurde über die weitere Ausprägung von Ein-Pfennigstücken, die Sr. Majestät dem Kaiser wegen Besetzung der Stelle eines Mitgliedes des Reichsbank-Direktoriums und einer Ratsstelle beim Reichsgericht zu unterbreitenden Vorschläge, sowie über die Zulassung von Aktien auf Namen und unter dem gesetzlichen Nominalbeträge Beschluß gefaßt. — Die bulgarische Deputation ist gestern mittag hier eingetroffen und im Hotel „Kaiserhof" abgestiegen. — Der Kultusminister und der Minister des Innern haben an alle Behörden eine Verfügung, betreffend die ansteckenden Krankheiten erlassen, welcher wir Folgendes entnehmen: Zu den Krankheiten, welche vermöge ihrer Ansteckungsfähigkeit besondere Vorschriften für die Schulen nötig machen, gehören: 1) Cholera, Ruhr, Masern, Rötheln, Scharlach, Diphtherie, Pocken, Flecktyphus und Rückfallsfieber; 2) Unterleibstyphus, «kontagiöse Augenentzündung, Krätze und Keuchhusten, der letztere, so bald und so lange er krainpf- artig auftritt. Kinder, welche an einer der unter 1 und 2 genannten Krankheiten leiden, sind voui Besuche der Schule auszuschließen, ebenso die Geschwister solcher Kinder, es müßte denn ärztlich bescheinigt sein, daß das Schulkind durch ausreichende Absonderung vor der Gefahr der Ansteckung geschützt ist. Vom Schulbesuch ausgeschlossene Kinder dürfen zu demselben erst dann wieder zugelasien werden, wenn die Gefahr der Ansteckung nach ärztlicher Bescheinigung für beseitigt anzusehen, oder die für den Verlaus der Krankheit erfahrungsmäßig als Regel gellende Zeit abgelaufen ist. Als normale Krankheitsdauer gelten bei Scharlach und Pocken 6 Wochen, bei Masern und Rötheln 4 Wochen. — Das Ergebnis der Erhebungen über die Frage der Sonntagsruhe soll dem Reichstage gleich nach seinem Zusammentritt im kommenden Jahre zugehen. — Gegen das bekannte Urteil wider die Vorstandsmitglieder des Berliner Arbeiterinnenvereins ist von den Verurteilten die Revision beim Reichsgericht eingelegt worden.
— Nach der Pause in gestriger Sitzung der Militärkommission des Reichstags hatten sich Zentrum und Freisinnige inzwischen dahin verständigt, das Gesetz so zu in« formtreu, daß der eben abgelehnte § 2 nun in den § 1 einbezogen wird und nun nochmals zusammen über die Anträge abgestimmt werden soll. Das Zentrum will mit den Deutschfreisinnigen nunmehr für die einjährige Bewilligung von 16 Bataillonen Infanterie stimmen, während die Freisinnigen den Widerstand gegen oas sächsische Bataillon aufgeben. § 1 will Abgeordneter von Huene nun folgendermaßen formulieren: „In Ausführung der Artikel
57, 59 und 60 der Reichsverfassung wird die FriedenS- präsenzstärke des Heeres an Mannschaften für die Zeit vom 1. April 1887 bis 31. Dezember 1890 auf 441200 Mann festgestellt. Für die Zeit vom 1. April 1887 bis 31. März 1888 kann eine Erhöhung der Präsenzstärke bis auf 468 409 Mann eintteten. Die Einjährig-Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung. Außerdem können vom gleichen Tage an bis zum 31. März 1888 weitere 16 Bataillone formiert werden." Im übrigen stimmt die Fassung von Huenes mit der Regierungsvorlage überein. Die Konservativen beantragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Der Kriegsminister erklärt abermals sowohl die Anträge des Zentrums wie die der Freisinnigen für unannehmbar. Die konservativen Anträge auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage werden darauf abgelehnt mit 16 gegen 12 Stimmen. Der Antrag von Huene wird gegen 9 Stimmen verworfen. Darauf wird der Antrag Stauffenberg, welcher sich mit dem Zentrumsantrage deckt, jedoch statt 468409 nur 450000 Mann einstellt, mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen. — Die Bedeutung des Antrages ist die, daß alle Kadres angenommen sind, daß aber die Friedenspräsenzstärke um 18000 Mann verringert, die siebenjährige Dauer des Gesetzes auf eine dreijährige und bei 16 Bataillonen auf eine einjährige herabgesetzt wird. Darauf wird die Sitzung bis heute vormittag 10 Uhr vertagt. — Heute vormittag wurde die erste Beratung des § 2 der Vorlage fortgesetzt und zwar zunächst über den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. Huene, der darauf hinging, daß die Theologie-Studierenden, so lange sie noch im Studium begriffen sind, von dem Dienst mit der Waffe befreit sein sollen. Dieser Antrag wurde schließlich mit 20 gegen 8 Stimmen (2 Konservative, 4 Freisinnige und 2 Sozialdemokraten) angenommen. Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes, wie dieselben in den §§ 3 und 4 enthalten sind und welche sich auf die Aufhebung der bisher gütigen gesetzlichen Bestimmungen beziehen und auf die Einführung des neuen Gesetzes in Bayern wurden unverändert angenommen. Hiermit wurde die erste Lesung des Gesetzes für geschlossen erklärt und es enspann sich eine Geschäftsordnungs-Debatte, welche fast einer Generaldebatte gleichkam, über die Anberaumung der nächsten Sitzung. Ein Antrag, der von konservativer Seite gestellt wurde, wollte die nächste Sitzung schon auf morgen, 10 Uhr anberaumen. Dagegen schlug der Vorsitzende der Kommission, Freiherr von Franckenstein, vor, es ihm selbst zu überlasten, je nach den obwaltenden Verhältnissen die nächste Sitzung anzuberaumen, was allerdings einer Vertagung der Kommissionsverhandlungen bis nach den Ferien gleichkommen würde. Bei der Abstimmung wurde der Antrag, die nächste Sitzung schon morgen abzuhalten , mit 16 gegen 12 Stimmen abgelehnt, und der Antrag des Vorsitzenden mit 20 Stimmen (Freisinnige, Sozialdemokraten und Nationalliberale) gegen 8 Stimmen angenommen. Bemerkenswert ist noch, daß der Kriegsminister nach Beendigung der ersten Lesung die Hoffnung aussprach, es werde sich in der zweiten Lesung wohl noch eine Gelegenheit finden, die divergierenden Anschauungen, welche sich bei den Kommissionsverhandlungen gezeigt haben, auf einer für alle Parteien genehmen Basis zu vereinigen. — Präsident Graf v. Ballestrem schlägt darauf vor, die Kommission bis nach Neujahr zu vertagen. Der Kriegsminister spricht dagegen den Wunsch aus, daß die Kommission noch heute in die zweite Lesung eintrete. Er habe noch einige Mitteilungen zu machen, welche den Beweis für die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Vorlage noch verstärken würden. Wenn auch das Plenum sich heute vertage, so könne die Kommission doch noch weiter arbeiten. Jeder Beschluß des Reichstags, welcher nicht absolut ablehnend sei, müsse rasch erfolgen, damit die Regierung zur Vorlage weitere Stellung nehmen könne. — Abg. v. Benda stellt sich aus den Standpunkt des Kriegsministers und sieht in der Vertagung eine Schwächung des Vaterlandes dem Auslande gegenüber. — Der Vorsitzende verwahrt sich gegen diese Auffastung, da er den Vertagungsantraz gestellt habe. Die Vertagung sei lediglich eine Förderung der Vorlage. — Abg. v. Benda beharrt auf seinem Ausspruche. — Abg. v. Helldorff will keine Vertagung. — Abg. v. Huene hält sie für notwendig, da sonst keine rechte Verständigung erzielt werden könne. — Der Kriegsminister teilt mit, daß er kurz vor der Sitzung eine Nachricht erhalten habe, welche eine Beschleunigung der Vorlage noch wünschenswerter erscheinen lasse. — Abg. Richter ist aus taktischen Gründen für die Vertagung,
da durch dieselbe die Vorlage nur um einen, höchstens zwei Tage verzögert werde. Es sei höchst merkwürdig, wenn man hierbei von einer Schwächnng des Vaterlandes dem Auslande gegenüber spreche. Die Konservativen und National- liberalen wollten eine vollständige Negative herbeiführen, damit sie dann die Opposition vor dem Volke herabsetzen könnten. — Auch Abg. Windthorst spricht für die Vertagung. Niemand habe im Lande irgendwie daran gedacht, in der Vertagung eine Gefahr fürs Vaterland zu erblicken, wenn Herr v. Benda nicht heute davon gesprochen hätte. Im Uebrigen werde ja alles bewilligt außer der Zeitdauer, und wenn die Herren von der Rechten und die National- liberalen hier nicht zustimmten, dann brächten sie die Vorlage zu Fall und trügen Schuld an der Nottage des Vaterlandes. Im Falle einer Auflösung des Reichstags sei er nicht bange; er werde dann dafür sorgen, daß im ganzen Lande die genaue Sachlage bekannt werde. — Abg. Frhr. v. Stauffenberg tritt Herrn v. Benda mit großer Entschiedenheit entgegen. Er warnt die Kommission, die Vorlage zu überhasten, da sonst der Streit im Hause entbrennen werde, was dem Auslande gegenüber erst recht für daL Vaterland schädlich sei. — Abg. Dr. Buhl spricht gegen die Vertagung und wünscht Kommissionsberatungen noch für Sonnabend und Montag, damit auf Grund der Beschlüste zweiter Lesung die Regierung in die Lage gesetzt weroe, jetzt schon anderweitige Vorkehrungen zu tteffen. — Abg. v. Helldorff schließt sich diesen Ausführungen an. — Abg. Frhr. v. Huene ist der Ueberzeugung, daß die Regierung mit ihren etwaigen Vorbereitungen gar nicht auf die Beschlüsse der Kommission warte. — Der Kriegsminister repliziert auf eine Aeußerung des Abg. Richter, daß der Bonlangersche Gesetzentwurf im abgekürzten Verfahren in der französischen Kammer zur Verhandlung gelange, weil die Mottkefche Rede daraus eingewirkt habe. Er könne das nicht beurteilen, aber das in Paris beliebte abgekürzte Verfahren müste auch die Kommission veranlassen, den Gesetzentwurf rasch fertig zu stellen. Das Gesetz sei in der gestern angenommenen Fassung für die Regierung unannehmbar. — Abg. Richter meint, daß es nach solcher Erklärung sehr schwer halte, die Schwierigkeiten auszugleichen. Er stelle sich aber nicht auf den Standpunkt des weiteren Paktierens. Bei dem Zentrum fei dies anders. Eine Basis der Verständigung sei bei der ersten Lesung nicht erzielt; ob die zweite eine andere Basis bringe, wisse er nicht. Eine Ueberhastung könne dieselbe aber nicht fördern. Die Kommission habe sehr fleißig gearbeitet; das entscheidende Material sei ihr erst in der fünften Sitzung zugegangen. — Abg. Dr. Buhl erklärte, daß die Nationalliberalen durch ihre gestrigen Ab« sttmmungen durchaus nicht die Absicht gehabt hätten, die Vorlage in den Brunnen fallen zu lasten. Ihre Abstimmungen wären das naturgemäße Resultat der ganzen Stellung, welche seine Partei der Vorlage gegenüber im Allgemeinen einnehme. Die heutige Debatte über die Vertagung würde bald die richtige Beleuchtung erhalten. — Der Kriegsminister erklärt, daß die Regierung seiner Zeit auf das Septennat eingegangen fei des inneren Friedens wegen, und deshalb beharre sie auch heute darauf. Abg. v. Helldorf beklagte die Bundesgenostenschast des Zentrums und der Deutschfreisinnigen. Abg. Richter bestreitet diese Bundesgenostenschast, die weiteren Verhandlungen würden lehren, daß das Zentrum der Regierung viel mehr ent- gegenzukommcn bereit sei als die Deutschfreisinnigen. -Es folgte noch eine Auseinandersetzung über das Budgetrecht. Der Abg. Richter setzte auseinander, daß, wmn die Vorlage gänzlich abgelehnt werde, selbstverständlich die einjährige Beratung über Die Fricdenspräsenzstärkc verfassungsmäßig in Kraft trete. Die „GeschäftsorDnungS-Debatte" wurde darauf geschlossen. Der Antrag v. Helldorff, die nächste Sitzung morgen, Sonnabend, abzuhalten, wurde sodann mit 12 gegen 16 Stimmen abgelehnt, dagegen der Vorschlag des Vorsitzenden Grafen Ballestrem, ihm die Festsetzung der nächsten Sitzung zu überlasten, mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen. Das heißt: die Kommission vertagte die zweite Lesung der Vorlage bis nach Neujahr. Zum Referenten wurde Abg. Frhr. v. Huene bestellt.
Köln, 17. Dez. Die „Kölnische Ztg." meldet, der niedrigere Kohlenfrachtsatz nach Italien werde voraussichtlich mit Beginn des Jahres 1887 in Kraft treten, trotzdem die schweizerischen Bahnm chrerseits die Herabsetzung der Tarife verweigerten.