Rr. 278.
Marburg, Sonnabend, 27. November 1886.
XXI. Jahrgang.
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Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt f. S. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition- Markt 21. — Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Aug. «och.
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Die Exped. d. Oberh. Zig.
Eröffnung des Reichstags.
Berlin, 25. November.
Die 4. Session der VI. Legislaturperiode des Reichstags wurde heute mittag bald nach 12 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Schlosses in feierlicher Weise eröffnet. Als die eben nicht zahlreich anwesenden Mitglieder des Reichstags gegenüber dem Throne — dessen Seffel verhüllt blieb, da Se. Majestät der Kaiser den feierlichen Akt nicht Allerhöchstfelbst vollzog — im Saale Aufstellung genommen hatten, erschienen die Mitglieder des Bundesrats, an der Spitze der Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister v. Bötticher, welcher alsbald, einige Schritte vertretend, nachfolgende Eröffnungsrede verlas:
Geehrte Herren!
Se. Majestät der Kaiser haben mich zu beauftragen geruht, den Reichstag im Namen der verbündeten Regierungen zu eröffnen. Die wichtigste Aufgabe, welche den Reichstag beschäftigen wird, ist die Mitwirkung bei der ferneren Sicherstellung der Wehrkraft des Reichs. Durch das Gesetz vom 6. Mai 1880 ist die Friedens- Präsenzstärke des Heeres bis zum 31. März 1888 festgestellt worden. Der Bestand unseres Heerwesens bedarf daher der Erneuerung feiner gesetzlichen Grundlage. Zn der Armee liegt die Gewähr für den dauernden Schutz der Güter des Friedens, und wenn auch die Politik des Reichs fortgesetzt eine friedliche ist, so darf Deutschland doch im Hinblick auf die Entwickelung der Heereseinrichtung unserer Nachbarstaaten auf eine Erhöhung seiner^ Wehrkraft und insbesondere der gegenwärtigen Friedetispräsenzstärke nicht länger verzichten. Es wird Ihnen eine Gesetzvorlage zugehen, nach welcher diese HeereSverstärkung bereits mit dem Beginn des neuen Etatsjahres eintreten soll. Se. Majestät der Kaiser hegt in Uebereinstimmung mit den verbündeten Regierungen die Zuversicht, daß die Notwendigkeit dieser im Interesse unserer nationalen Sicherheit unabwcislichen
Geschichtskalender.
27. November.
1308. Heinrich vn. von Luxemburg wird zu Frankfurt zum Kaiser erwählt. _________________
Kranz und Kreuz.
Vaterländische Erzählung von Georg Horn.
(Fortsetzung.)
Sie schien es darauf angelegt zu haben, ihn in ihre Netze zu ziehen. Er war so befangen von ihrem einnehmenden Wesen, daß ihm auch nicht eine Skrupel aufstieg über die Plötzlichkeit ihrer Avancen. Je länger im Saal die Ge> fichter wurden, je wütender die Blicke der Männer und Frauen, desto höher wuchsen in ihm Ueberwut und Trotz, gerade diejenige auszuzeichnen, gegen die sich die allgemeine Stimme erklärte. Von dem Schützenhause übertrug sich das auf das väterliche Haus an der Plantage. Der Hof des Juiyschen Hauses stieß mit dem des Torchianschen zusammen, sodaß eS den Liebenden nicht schwer wurde, ihren Verkehr fortzusetzen, trotz des Widerspruchs der Familie Joels. In dieser war die alte deutsche ehrbare Sitte seit Generationen im Denken und Handeln seßhaft geworden und im Gegensatz dazu stand die Familie Torchiana. Die Tochter Betty zeigte sich sehr zur Leichtlebigkeit geneigt. Das war keine Frau für einen Jury. Sie würde nicht zu Frau R--gina gevaßt haben, nicht zum Vater, nicht zum, Bruder Eberhard, auch nicht zu Rosette Lindner, die ebenfalls, wenn auch in be- schräükteu, doch in sittlich strengen Grundsätzen erzogen war. Ihr Vater war aus Baireuih und nach dem Tode des prachtltebenden Markgrafen Friedrich nach Potsdam gezogen, wo er, gleich anderen Landsleuten, bei Friedrich dem Großen guten Beistand fand. ~
Je offenbarer die Abneigung der Juiyschen Familie gegen Mamsell Torchiaua auftrat, desto eifriger war diese bestrebt, die Liebesgluth in Joel zu schüren. In dem Maße, als sie ihn von seiner Famllie entfernte, versicherte sie sich
Forderung auch von der Gesamtheit des deutschen Volks und seiner Vertreter mit voller Entschiedenheit anerkannt werden wird. Eine zweite Vorlage, welche Sie beschäftigen wird, betrifft die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Das Bedürfnis dieser Fürsorge ist bereits früher anerkannt worden. Die verbündeten Regierungen glauben nunmehr aus das Zustandekommen dieses Gesetzes um, so sicherer rechnen zu dürfen, als die neue Vorlage den hinsichtlich einzelnen Modalitäten im Reichstag geäußerten Wünschen wesentlich entgegenkommt. Bei der Bemessung der durch diese Vorlagen bedingten Mehrkosten, wie des im Reichsbaushalts - Etat veranschlagten Ausgabe - Erfor- derniffes überhaupt sind die Rücksichten auf die finanzielle Lage nicht außer Acht gelassen. Gleichwohl wird sich eine Erhöhung der Matrikularbeiträge und der im Wege des Kredits bereit zu stellenden Mittel nicht vermeiden laffen. Neben der durch die Verstärkung unserer Wehrkraft zu Waffer und zu Lande gebotenen Vermehrung der Ausgaben und den auf rechtlicher Verpflichtung beruhenden Mehraufwendungen auf dem Gebiete der Reichsschuld und des Pensionswesens, bedarf ein bedeutender Ausfall an Zncker- steuer aus dem Vorjahre der Deckung. Unter diesen Umständen dauert das dem Reichstag wiederholt dargelegte Bedürfnis einer anderweiten Verteilung der Lasten durch Vermehrung der indirekten Steuern nicht nur fort, sondern dasselbe wird infolge der Erhöhung der Matrikular- Umlagen noch dringlicher empfunden werden als bisher. Gleichwohl haben die verbündeten Regierungen aus den vom Reichstag über ihre bisherigen Stenervorlagen abgegebenen Voten den Eindruck gewinnen müssen, daß ihre einstimmige Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer Aenderung in der Art der Beschaffung des öffentlichen Geldbedarfs von der Mehrheit der Bevölkerung und der Vertretung derselben zur Zeit nicht in dem Maße geteilt wird, daß übereinstimmende Beschlüsse der beiden gesetzgebenden Körperschaften deö Reiches mit mehr Wahrscheinlichkeit wie im Vorjahre in Aussicht genommen werden könnten. In der Erwägung, daß die Regierungen kein anderes Interesse haben, als das der Nation, verzichtet Se. Majestät der Kaiser darauf, die eigene Ueberzeugung von der Notwendigkeit der bisher vergebens erstrebten Steuerreform von neuem zur Geltung zu bringen, so lange das Bedürfnis nicht auch im Volke zur Anerkennung gelangt sein und bei den Wahlen seinen Ausdruck gefunden haben wird. Die Weiterführung der auf Grund der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 in Angriff genommenen sozialpolitischen Gesetzgebung liegt Sr. Majestät dem Kaiser und seinen hohen Bundesgenossen unablässig am Herzen. Mögen auch einzelne Be
stimmungen der über die Kranken- und Unfallversicherung erlassenen Gesetze verbesserungsfähig sein, so darf doch mit Genngthuung anerkannt werden, daß die Wege, welche das Deutsche Reich auf diesem Gebiete, anderen Staaten voran, zuerst beschritten hat, sich als gangbar erweisen, und daß die neuen Einrichtungen im allgemeinen sich bewähren. Die nächste Aufgabe für die Entwickelung dieser Einrichtungen besteht darin, die Wohlthaten der Unfallversicherung auf weitere Kreise der arbeitenden Bevölkerung zu erstrecken. Zn diesem Zweck werden Ihnen zwei Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Der eine regelt die Unfallversicherung für die Seeleute, der andere für die bei Bauten beschäftigten Arbeiter, soweit dieselben von der bisherigen Gesetzgebung noch nicht erfaßt worden sind. Erst wenn die Unfallversicherung der Arbeiter hierdurch in einem weiteren erheblichen Maße der Durchführung näher gebracht sein wird, kann dazu übergegangen werden, auf der Grundlage der neugeschaffenen Organisationen den arbeitende» Klassen ein entsprechendes Maß der Fürsorge auch für den Fall des Alters und der Invalidität zuzu- wenden. Zur Erreichung dieses Zieles aber werden Aufwendungen aus Rcichsmilteln erforderlich weroen, welche bei unserer derzeitigen Steuergesetzgebung nicht verfügbar sind. In voller Würdigung der Bedeutung des Handwerkerstandes für die allgemeine soziale Wohlfahrt sind die verbündeten Regierungen im Jntereffe den Bestrebungen gefolgt, durch welche das deutsche Handwerk seine korporativen Verbände zu stärken und seine wirtschaftliche Lage zu heben trachtet. Ueber die Wege, welche die Gesetzgebung in dieser Richtung einzuschlagen hat, schweben Erwägungen, welche zur Zeit noch nicht zum Abschluß gelangt sind, welche aber die Aussicht eröffnen, daß es gelingen werde, zu einem den berechtigten Jntereffe» dieses Standes entsprechenden Ergebnis zu kommen. Die gesetzlich vorgeschriebene Revision des Servistarifs und der Klaffeneinteilung der Orte ist in der letzten Session des Reichstags nicht mehr zum Abschluß gekommen. Die darauf bezügliche Vorlage wird Ihnen daher auss Reue zur Beschlußfassung zugehen. Auch der in der vorigen Zession nicht zur endgültigen Beratung gelangte Gesetzentwurf über die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen wird alsbald wieder eingebracht werden. — Der Reichstag hat seinen auf eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren und eine Revision der Gebührenordnung für Rechtsanwälte gerichteten Wünschen wiederholt Ausdruck gegeben. Die angestellten Ermittelungen haben, abgesehen von einzelnen Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes über die Wertfestsetzung, das Bedürfnis einer Aenderung der bestehenden Gerichtskostensätze nicht erkennen lassen. Dagegen teilen die verbündeten Regierungen die Ansicht, daß die Gebührenordnung für Rechtsanwälte ohne Beeinträchtigung
seines Besitzes. Die Uneinigkeit in der sonst so friedlichen Familie nahm bald einen geradezu feindULen Charakter an, indem sich Joel in immer schärferen Gegensatz zu den Sei- nigen setzte. Und sie betrügt Dich doch! war die immer wiederkehrende Behauptung Rosettens. Ich kenne sie, ich saß mit ihr auf der Schulbank, ich traue ihr nicht um eines Nagels Breite.
Bald kam die künftige Schwägerin auch mit Beweisen. Beity hatte ein intimes Liebesverhältnis mit einem Leutnant vom ersten Bataillon Garde. Rosette hatte gleich damals gezweifelt, daß Joel derjenige war, mit dem Betty ein lebendes Bild mit farbiger Beleuchtung beim Schützenfeste aufgeführt hatte. Es war damals schon der Leutnant, aber da die Liebschaft mit einem Offizier, der fte nicht heiraten konnte, viel mehr Anstoß erregen würde, als mit einem ihres Gleichen, so suchte sie, um die öffentliche Meinung auf falsche Fährte zu locken, damals sich Einen aus, der im Aeußeren Aehulichkeit mit dem Leutnant hatte, und das war Joel. Die Beweise, die das Mädchen für ihre Behauptung beibrachte , waren zu überzeugender Art, als daß Joel der Wahrheit sein Herz hätte verschließen können. Die notorische Untreue der Geliebten und dazu das Recht, was er jetzt seiner Familie bezüglich ihrer Weigerung einzuräumen gezwungen war, hatten sein Herz so tief verwundet, feinen trotzigen Stolz so gebemütigt, daß es ihm nicht mehr wohl daheim wurde und er eines schönen TageS aus dem Vaterhanse verschwunden war.
In der Pirschheide, einem Walde mit Lanbholz und Fichtenbestand, der, von Wildbahnen durchfurcht, sich von der nach Werder führenden Allee bis zum Heiligen See erstreckt, war ein Wildgarten errichtetet und die Aufsicht darüber dem Wildmeister Jochem Henning übertragen. Der G-nannte bewohnte ein mitten in dem Wildgarten gelegenes Försterhans. Die Frau war ihm gestorben und hatte ihm nur eine einzige Tochter zurückgelassen, Maria, in Abkürzung von ihrem Vater Mia genannt. Das Mädchen war nur
unter Bäumen, Rehen und Hirschen aufgewachsen. Der Vater war des Tages über im Walde und der einzige Sterbliche um das Mädchen war ein alter Elitenfänger namens Johann Adam Schleihahn. Er war nicht aus der Mark gebürtig, sondern ans einem der dunkelsten Thäler des Fichtelgebirges, wo die Phantasie des Volkes die treibenden Kräfte der Natur in geheimnisvolle Gestalten übersetzt. So eine Spukgestalt war der alte Entenfänger selber. Er maß über sechs Fuß und war in seiner Jugend Werbern in die Hände gefallen und in das Riesenregiment Friedrich Wilhelm I. eintangiert. Er blieb aber nicht lange in der Truppe; denn seine Kameraden, die mit ihm in einem Bürgerhanse lagen, erklärten, mit ihm nicht weiter zu dienen, da um ihn der Spuk sein Wesen triebe und er mit der übernatürlichen Gabe des Blickes in die Ferne behaftet fei. Man konnte ihm nichts Böses nachsagen, er war ein gutmütiger Geselle, that seinen Dienst und keine Klage wurde gegen ihn laut geworden sein, wenn es eben nicht diese war. Friedrich Wilhelm I. ließ keine Hexen mehr verbrennen, noch viel weniger einen seiner schönsten Grenadiere, wenn ihm dieser auch von seinen Kameraden als Hexenmeister verschrien war. Konnte er auch nicht mehr in Reih und Glied sich an ihm erfreuen, so wollte er ihn doch noch sehen, wenn er auf die Pirsche in die Heide fuhr und darum wurde er an den Entenfang gesetzt, an einen Teich, in den nur an hohen Sommertagen einmal die Strahlen der Sonne fielen und das geheimnisvolle grüne Dickicht beleuchteten, welches Schöll- nnd Bilsenkraut, Nachtschatten und gefleckter Schierling um die Erlen des Teiches woben. Er bewohnte dort ein kleines halbverfallenes Haus und hantierte hier ganz allein. Die allezeit geschäftige Phantasie des Volkes spann um dieses Hans und dessen Bewohner ihre Mythen.
Schleihahn war, wie gesagt, nach dem Munde des Volkes mit übernatürlichen Kräften ausgestattet. Man wollte von ihm wiffen, daß er in die Ferne sehen könne, was sich in dem Augenblick gerade an einem Orte, der hunderte von Meilen weit entfernt sei, begebe und alles fei nachher als