Einzelbild herunterladen
 

Rr. 248.

Marburg, Freitag, 22. Oktober 1886.

XXI. Jahrgang.

Erscheint täglich außer an Werktage» nach Sonn- und He «tagen. Quartal- ßvounementS-Preis bet b« Expedition 21/« Mk., bei bea Postämter 2 Mk. 50 Ufg. (excl. Bestellgeld). z»sertionS>!ebtthr für die «fsalteue Zeile 10 Pfg. Senate en für die Zeile 45 Pfg.

VbkchkMe jcitiing

Anzeigen nimmt entgegen bie Expedition d Blatte-, sowie b Annoncen-Bureaux von Haasenstein unbVogler in Frankfurt a. M , Caffey Magdeburg und Wien; Rudoli Moste in Frankfurt- A a M., Berlin.Münchenund

Köln; G. L. Daube un> Co. n rant'urt a. M-, : rl n, na ncv r u.Pari-

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger s. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sountagsblatt.

Expedition: Markt 21. Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Lug. Koch.

Deutsches Reich.

Berlin, 20. Okt. Der russische Botschafter Graf Paul Schuwalow, der gleich nach seiner Rückkehr aus Petersburg mit dem Staatssekretär Grafen Bismarck eine längere Unterredung gehabt hat, ist zum Fürsten Reichs­kanzler nach Varzin gereist. DerReichs - Anzeiger" veröffentlicht eine Verordnung vom 15. Oktober 1886, wonach auf Grund des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete der kaiserliche Kommissar für das Schutzgebiet der Marschall-, Brown- und Providence- Juseln ermächtigt wird, für die allgemeine Verwaltung, das Zoll- und Steuerwcsen Verordnungen zu erlaffen. DieBerl. Polil. Nachr." weisen bezüglich der Avance- mentsverhältniffe der Offiziere in der preußischen Armee darauf hin, daß die jüngste Rang- und Quartierliste noch eine ziemlich ansehnliche Reihe von Premierleutnants auf­führe, welche im Besitze des Eisernen Kreuzes sind, also eine mindestens l6 jährige Dienstzeit hinter sich haben. Die Rangliste ist bekanntermaßen gegen Ende Dezember v. I. abgeschloffen und in den inzwischen verstrichenen 10 Monaten eine große Anzahl von Premierleutnants zu Hauptleuten avanciert; aber auch unter Berücksichtigung der augenblicklichen Auciennitätsverhältnisse läßt das Vor­kommen des Eisernen Kreuzes in der Premierleutnants­charge allerdings darauf schließen, daß zur Zeit eine 17 bis 18jährigc Dienstzeit bis zur Beförderung zum Haupt- manne wenigstens in der Infanterie beinahe normal ist. Es besitzen nämlich zur Zeit, also unter Abrechnung aller seit Erscheinen der Rangliste beförderten oder abgegangcnen Premierleutnants, im ganzen noch 336 Offiziere dieser Charge das Eiserne Kreuz. Davon gehören 247 der In­fanterie an; von diesen stehen 77 als älteste Premier- Leutnants im Regiment, 61 haben die zweite, 47 die dritte, 31 die vierte, 19 die fünfte, 10 die sechste, 1 die siebente und 1 die neunte Stelle im Regiment inne. Bei den Jägern stehen nur 4 Premier-Leutnants mit dem Eisernen Kreuz, bei der Kavallerie, meist als älteste im Regiment, noch 24, bei der Feld - Artillerie 30, beim Eisenbahnregi­ment 1, beim Train 17 und bei der Gendarmerie 3. Die Fuß - Artillerie, die Ingenieure und die Pioniere haben keinen Premier-Leutnant mehr, der das Eiserne Kreuz be­sitzt. Bis die letzten Premier-Leutnants, welche diese Aus­zeichnung haben, Hauptleute werden, dürften wohl unter normalen Verhältnissen immerhin noch 3 Jahre vergehen, so daß die Betreffenden dann fast 20 Jahre dienen. Uebrigens hat nur ein geringer Teil dieser Premier-Leut­nants den Feldzug bereits als Offizier mitgemacht; die meisten sind erst nach Beendigung des Krieges, an dem sie als Avantageure oder Fähnrichs tcilnahmen, zum Teile erst 1872 und 1873 zu Offizieren befördert. Die Lehrer an den höheren Schulen der Dtadt Berlin (d. h. an den

von der Stadtgemcinde verwalteten und unterhaltenen An­stalten) haben nach langjähriger Agitation jetzt endlich er­reicht, daß sie nicht mehr an den einzelnen Anstalten selbst, sondern an allen gemeinsam nach ihrem Amtsalter in höhere Gehaltsklaffen aufsteigen. Dieser Erfolg wird wahr­scheinlich die Juristen ermutigen, in ihren Bestrebungen nach Einführung eines gemeinsamen Besoldungs-Etats für die ganze preußische Monarchie (nicht mehr für den ein­zelnen Oberlandesgerichtsbezirk) fortzufahren. Die Gehalts- Differenzen, die gegenwärtig zwischen den einzelnen Depar­tements herrschen, sind außerordentlich groß; sie steigen bei gleichalterigen Richtern bis auf 1500 Mark. Bezüglich der Erreichung t-5 Normalgehaltes von 4200 Mk.) ist Frankfurt am ;n noch immer das schlechteste Departe­ment. Ter jüngste Richter, der dort das Normal-Gehalt bezieht, hat bereits ein Dienstalter > seit dem Affcflor- Examen) von neunzehn Jahren, doch bessern sich dort die Verhältnisse rasch, da vor zwei Jahren noch Richter von 1861 und im vorigen Jahre von 1864 auf das Normal­gehalt zu warten hatten; es sind hier also jährlich drei Jahrgänge aufgestiegen. Nach Frankfurt folgt der Kammer­gerichtsbezirk, in welchem eine Assessoren - Anciennetät von 15V, Jahren zur Erreichung des Normalgehalts notwendig ist, wogegen im Departement Königsberg letzteres schon mit 8V, Jahren erreicht wird. In der Klasse von 3600 Mark sind die Unterschiede geringer, doch beträgt auch hier ' die Differenz zwischen dem besten und dem schlechtesten \ Departement fast 4 Jahre, während sie in der letzten Klasse i (der ersten Zulagcklasse) nicht ganz auf 2 Jahre kommt.

Auch im günstigsten Departement gehört eine 4 jährige Anciennetät zur Erreichung der ersten Gehaltszulage.

Der bekannte Antrag des Abgeordneten Freiherrn von Hammcrstein, betreffend die größere Selbständigkeit der evangelischen Kirche, ist behufs Einbringung in der nächsten Landlagssession in die Form eines Gesetzentwurfs gebracht, welcher von derN. Pr. Ztg." an leitender Stelle eingehend begründet wird. Indem wir uns Vorbehalten, auf deu ost ner anbeiten Gegenstand demnächst zurückzu­kommen, teilen wir heute den qu. Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 3. Juni 1876, und die Dotation der evangelischen Kirchen, im Wortlaute mit: Artikel 1. Die landesgesetzliche Anerkennung, welche durch die Gesetze vom 25. Mai 1874 und vom 3. Juni 1876 rücksichtlich der in Ausführung der Kirchengemeinde- und Synodal-Ordnuug vom 10. September 1873 und der Generalsynodal-Ordnung vom 20. Januar 1876 gebildeten kirchlichen Organe und rücksichtlich der ihnen beigelegten Berechtigungen ausgesprochen ist, umfaßt auch die auf kirchengesetzlichem Wege zu Stande gekommenen Abände- i rungen derselben. Artikel 2. Der Absatz 2 des Art. 13 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 wird aufgehoben. Art. 3.

Der Absatz 3 des Art. 21 des Gesetzes vom 3. Juni 1875 wird aufgehoben. Art. 4. Die Nummer 7 des Art 23 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 erhält folgende Fassung: Ein Einspruchsrecht gegen die zur Besetzung der kirchen- regimentlichen Aemter bestimmten Personen. Art. 5. Der Art. 16 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 wird aufgehoben. Der Absatz 1 des Art. 15 daselbst erhält nachstehende Fassung: Kirchengesetze, durch welche neue Ausgaben zu landeskirchlichen Zwecken bewilligt werden (§ 14 der Generalsynodal-Ordnung vom 20. Januar 1876', und bie- endgültige Vereinbarung zwischen der Generalsynode und- der Kirchenregierung über die Verteilung der Umlage auf die Provinzen:§ 14 Abs. 2 daselbst) bedürfen der Zu-- stimmnng des Staatsministeriums. Der Absatz 2 des- Art. 15 daselbst wird aufgehoben. Art. 6. Zur Begrün­dung neuer Parochieen, entsprechend der Zunahme der Be­völkerung, namentlich in den größeren Städten, werden aus Staatsmitteln jährlich für die evangelische Kirche 300000 Mk., für die römisch-katholische Kirche 150000 Mkl zur Verfügung gestellt. Art. 7. Der Vermerk zum Tit. 4 Kap. 124 des Etats für das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegcnheiten fällt künftighin fort. Die Uebernahme der Lasten neuer Patronatspflichten von Seiten Sr. Majestät des Königs rücksichtlich dep evangelischen Kirchen und der römisch - katholischen Kirche findet in dem Verhältnisse statt, daß auf je zwei evan-. gelische Patronate ein römisch-katholisches beansprucht werden kann. Art. 8. Zur Herstellung von kirchlichen Seminaren und zur Einführung einer VikariatSordnung werden auS Staatsmitteln jährlich den evangelischen Kirchen 300000 Mark, der römisch-katholischen Kirche 150000 Mk. zur Verfügung gestellt. Art. 9. Zur Beihülfe für Ablösung der Stolgebühren werden aus Staatsmitteln jährlich tut evangelischen Kirchen 1000 000 Mk., der römisch - katho­lischen Kirche 500 000 Mk. zur Verfügung gestellt. Tie zur Entschädigung der durch das Gesetz vom 9. März 1874 über die Beurkundung des Personenstandes und die Feim der Eheschließung geschädigten evangelischen und römisch- katholischen Geistlichen und Kirchendiener im Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Mediziual- Angelegenheiten Kap. 124 Tit. 18 ausgebrachten Beträge fallen von da an fort. Art. 10. I. Für die Bistümer und die zu denselben gehörigen Institute erhält die römisch- katholische Kirche aus Staatsmitteln jährlich 1140 000 M. II. Für die Bedürfnisse der Ausübung des Kirchenregi­ments, einschließlich der Vergütung der Superintendenten, erhalten die evangelischen Kirchen aus Staatsmitteln jähr­lich 1420 000 Mk. III. Zur dauernd gesicherten Ge­währung eines entsprechenden Einkommens der Geistlichen, zu ihrer Unterstützung und nach ihrem Tode zur Unter­stützung ihrer Angehörigen, so wie für sonstige kirchliche

Geschichtskalerrver.

22. Oktober.

741. Ka l Martell stirbt.

1520. Kart V. wird zum Kaiser gekrönt.

1415. Burggraf Friedrich Vl. von Nürnberg wird vom Kaiser Sigismund mir der Churmark Brandenburg belehnt.

1870.

22. Okrober. Franz. Ostarmee durch v. Werder und der Ausfall der Parffer Garnison durch die Württemberger zurückgefchlagerr.________________

Durchs Leben erzogen.

Novelle von Th. Hempel.

(Fortsetzung.)

Allwöchentlich versammelte stch an einem bestimmten Tage ein Krers von Bekannten und Freunden in dem gast­freien Hause, um in gemütlicher Unterhaltung, bei Musik und Karreufpiel einige angenehme Stundea in den Steiner- scheu Salons zu verbringen, wobei auch die materiellen Ge­nüsse in reichster und seltenster Auswahl den verwöhntesten Gaumen befriedigten.

Eines Abends hatte sich ein solcher Kreis zusammengc- fnuden, eine Schaar von Verehrern umgab die schöne Tochter des Hauses, unter denen der Kammerherr von Norden sich am eifrigsten bemühte, Herz und Hand der kalten Schönheit zu erringen, ohne daß es ihm gelungen wäre, feinem Ziele auch nur einen Schritt näher zu kommen.

Auch eine Anzahl junger Damen hatte sich zu Anna gesellt, sie mit der Versicherung inniger Freundschaft über- häufend, vielleicht im Stillen die Bevorzugung des reichen, schönen Mädchens beobachtend.

Direktor Wellmer, durch seine vorzügliche Leitung des Geschäfts immer höher in der Gunst des Prinzipals steigend, »ar stets ein gern gesehener Gast bei derartigen SBtron»

lassungen. Vielleicht hatte der Mansch des Barons, eine nähere Verbindung zwischen dem Direktor und feiner lieb­lichen Nichte anzubahnen, nicht den kleinsten Anteil an der Zuvorkommenheit, mit welcher er ihn in seinen Familien­kreis zog. So wenig Neigung auch Wellmer hatte, öfter als Gast in diesen Kreisen zu erscheinen, war er doch mit­unter dort, um nicht für undankbar und unhöflich zu gelten, und avBerbern bot es ihm Gelegenheit sich der Kommerzicn- rätin uno Martha zu nähern und ihnen Nachricht von Ernst zu bringen.

Der freundschaftliche Verkehr, der seit Ernsts Abreise zwischen ihm und Martha entstanden war, konnte wohl Manchen auf den Gedanken bringen, daß Steiners Wünsche für die jungen Leute ihrer Erfüllung entgegen gingen, sehr zu Annas Verdruß, die dieser Verbindung, ohne sich Rechen­schaft darüber geben zu können, entschieden abgeneigt war, und sich auch an diesem Abend wiederholt bemühte, die Unterhaltung zwischen Beiden zu stören, indem sie Wellmer mit in das G. "v zu ziehen suchte, welches sie selbst mit einigen Herren un. Damen führte.

Es handelte sich um das Trauerspiel: Uriel Acosta, das am Abend vorher im Hofihcater gespielt worden war.

Haben Sie stch gestern im Theater gut unterhaltens" wendete sie sich direkt an Wcllmer und fuhr auf seine be­jahende Antwort fort:Von mir kann ich das nicht sagen, mir gefällt dies berühmte Stück nicht, besonders unangenehm berührt mich die Auffassung Judiths. Wie kann ein Mädchen ihres Standes sich so weit vergessen und sich einem Manne, der noch dazu unter ihr steht, gewissermaßen an den Hals werfens"

Diese Ansicht kann ich nicht teilen, mein gnädiges Fräulein, unter Judith steht Uriel Acosta nicht. Er ist es gewesen, der durch höhere geistige Anschauungen, durch nm- fafleudes Wissen ihren Geist bereichert und über den Kreis erhoben, dem sie angehört."

Sie stellen diesen Uriel, der alles Be: Herde umstoßen möchte, sehr hoch."

Allerdings, er ist ein bedeutender Gelehrter. Daß in seinem Innern sich Zweifel erheben an drn höchsten Inte­ressen, ist zu beklagen, ebenso wie seine fried- und heimat­lose Jugend, die ihn schon früh nachdenk n läßt und klar sehen lehrt, daß manches Falsche dem Judentum anhastet, was er dem zelotischeir Rabbiner nicht verhehlt. Er ward verflucht und ausgestoßen aus der Gemeinde, und es gehörte von Judiths Seite kein geringer Mut dazu, jetzt sich zu ihm bekennen. Sie glaubte, diesen Mut in sich zu fühlen und that es, aber sie konnte sich nicht erhalten aus der Höhe, auf welche sie sich mit zu kühnem Selbstvertrauen empor- geschwungen hatte sie stürzte herab. Sie verlangte von dem Geliebten die größt n Opfer und verließ diesen doch nach Darbiingung derselben. Der Getäuschte starb durch eigene Hand, tief beschämt, seiner Ueberzeugung einmal un­treu geworden zu sein. In den Worten:Ich fürchte mich beinahe vor Frauenliebe!" verurteilt er Judiths Wankel­mut. Es war eine rasch auflodernde Leidenschaft, die sich wohl im höchsten Affekt bekennt, aber nicht die Kraft hat, alles zu ertragen um der Liebe willen."

Sie billigen also, daß das Mädchen dem Manne sich anbietet, den es liebt, wenn sie nur bei ruhiger Ueberlegung ihre Ansicht nicht ändert sl" rief Anna höhnisch aus. '

Sie mißverstehen mich, mein gnädiges Fräulein, ich kenne und ehre sehr hoch die enge Grenze, die den Frauen gezogen ist, fei es in Liebe, fei es in Haß, und die sie nicht ungestraft überschreiten dürfen; aber es kann Situationen im Leben geben,, wo diese Gesetze keine Anwendung finden, wo die edle feinfühlende Frau ihr reines Herz allein zur Richtschnur ihres Handelns machen kann. Uebrigens mußte Judith längst gefühlt haben, daß sie von Uriel geliebt ward und daß nur die Verhältnisse eine Erklärung verhindert hatten." (Fortsetzung folgt)