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es denn auch dem „Elsässer Journal" nicht gefehlt. Be­sonders empfindlich mußte es dem französischen Chauvinis­mus sein, daß ein elsässisches Blatt die Allianz Frank­reichs und Rußlands, auf welche die Revanchepolitiker an der Seine all ihre Hoffnungen bauen, in einem mit Sach­kenntnis geschriebenen Artikel als eine Chimäre hinstellte. Die französische Presse ist eben — wie sich dies auch bei der Berichterstattung der französischen Blätter über den Empfang des Kaisers im Reichslande wieder einmal sehr deutlich gezeigt hat — nicht im stände, ihrem Publikum die Wahrheit zu sagen, wenn diese Wahrheit mit der fran­zösischen Eigenliebe in Konflikt tritt. — Dem „Elsässer Journal" wissen wir für seine offene Sprache namentlich auch deshalb Dank, weil diese seine Haltung einigermaßen dazu beitragen kann, den in Frankreich herrschenden Wahn zu zerstören, als ob die Bevölkerung Elsaß - Lothringens von dem gleichen Deutschenhaß beseelt sei, wie die elsaß- lothringische Emigration in Paris. An der letzteren sind die seit der Annexion Elsaß - Lothringens verflossenen 15 Jahre allerdings spurlos vorübergegangen; nicht so bei bei der großen Masse der einheimischen Bevölkerung!" — Die Strafkammer des königl. Landgerichts hat heute als zweite Instanz in der Anklagesache wegen verleumderischer Belei­digung des Kriminalschutzmannes Jhring die Angeklagten Tischler Berndt und Privatlehrer Christensen kostenlos frei­gesprochen. Das Schöffengericht hatte auf 6 Monate Ge­fängnis erkannt gehabt.

Braunschweig, 10. Oft. Nach einer der „Korresp. Gumbinner" von zuverlässigster Seite zugehenden Mittei- 1 lung hat vor kurzem der Staatsminister a. D. Dr. Windt- horst als Vertreter des Herzogs von Cumberland an das braunschweigische Staatsministerium ein Schreiben gerichtet, in welchem er um die Herausgabe der bisher noch nicht verabfolgten, zu dem Privatvermögen des verstorbenen Herzogs Wilhelm gehörigen Vermögensstücke ersucht und zugleich den Wunsch äußert, daß seitens des braunschwei­gischen Ministeriums Kommissare ernannt werden möchten, um mit den Kommissaren, welche seitens des Antragstellers bestellt sind, nämlich Schatzrat a. D. König aus Hannover und Justizrat Breithaupt aus Braunschweig, zu verhandeln. Der Herzog von Cumberland nimmt u. a. in Anspruch das Mobiliar der Schlösser zu Braunschweig und Blanken­berg, das Silberzeug, die Vorräte der herzoglichen Linnen- und Bettkammer, den Weinkeller. Er verlangt ferner die Herausgabe des Inventars des Hoftheaters, des Oberstall­meisteiamtes (lebendes und totes), der Hofjagdverwaltung, Herausgabe der Kunstgegenstände und Schätze des Museums, soweit solche seit 1832 nicht aus Landesmitteln angeschafft worden sind; nicht minder verlangt der Herzog eine Rege­lung des Eigentums-Verhältnisses der Druckwerke und Handschriften der Bibliothek zu Wolfenbüttel. Hier hat man, wie versichert wird, die Forderungen mit großer Ruhe ausgenommen, weil man dieselben, abgesehen von einigen bedeutungslosen Dingen, als durchaus unberechtigt erachtet.

Ausland.

Wien, 12. Okt. (Abgeordnetenhaus.) Minister Prazak beantwortete die Interpellation, betreffs des Er­lasses über den Gebrauch beider Landessprachen am Prager Oberlandesgericht und erklärte, der Erlaß entspreche dem hierauf bezüglichen kaiserlichen Patente von 1853 viel mehr, als der bisherige, in keinem Gesetze begründete Gebrauch der Uebersetzung. Die innere Dienstsprache sei die deutsche, gleichwohl liege dem Gerichte die Pflicht ob, die Entschei­dungen mit Rücksicht auf die Sicherheit der Rechtsprechung in der Sprache der Rechtsuchenden festzustellen. Der Minister wies auf die hierauf bezügliche Praxis in Galizien und Innsbruck hin; es sei vollkommen gerechtfertigt, den gegen den Geist der bestehenden Gesetze verstoßenden Ge­brauch der Uebersetzung in Prag und Brünn abzustellen oder doch möglichst zu beschränken. Die Regierung habe mit dieser Verordnung nur ihre Pflicht erfüllt. Der An­trag des Abg. Magg, die Debatte über die Antwort zu eröffnen, wird bei namentlicher Abstimmung mit 171 gegen 118 Stimmen abgelehnt. — Das Abgeordneterhaus ge­nehmigte ohne Debatte die Vorlage, betreffend die Unzu­lässigkeit der Pfändung von Fahrbetriebsmitteln fremder Eisenbahnen. — Der „Politischen Korrespondenz" zufolge traf General Kaulbars gestern abend in Varna ein und wurde von einer Zankowistischen Deputation empfangen. Vor dem russischen Konsulate rief die Volksmenge bei der Ankunft von Kaulbars: „Es lebe das unabhängige Bul­garien. Es lebe der Held von Slivnitza!" Eine Depu­tation der Bevölkerung unterbreitete dem General die Wünsche des Volks, worauf letzterer die bulgarische Re­gierung scharf kritisierte. Die Deputation erwiderte, die Regierung verfahre gesetzlich und genieße das Vertrauen des Volkes, worauf sich Kaulbars zurückzog. — Das „Fremdenblatt" sagt, die bulgarischen Wahlen besprechend: Ungeachtet mehrerer Zwischenfälle könne die Regentschaft das Verdienst beanspruchen, die Ordnung besser erhalten zu haben, als es die Verhältnisse annehmen ließen. Die Regentschaft habe bewiesen, daß sie die Machtmittel besitze, ■jun die Ruhe zu erhalten, was zum nicht geringen Teile dem von ihr acceptierten Programme der nationalen Un­abhängigkeit zuzuschreiben fei. Aus dem Wahlkampfe sieg­reich hervorgehend, mit neuer Autorität umgeben, im Be­sitze des Vertrauens der Mehrheit des Landes, werde es ihre Aufgabe sein, die Schärfe, welche ihre Beziehungen zu Rußland angenommen haben, thunlichst zu mildern. Sie könne jetzt den eigentlichen Inhalt ihrer Politik vor­

legen und Deutlichkeit in dieselbe bringen. Diese lasse die volle Wahrung aller Vertragsrechte Bulgariens mit dem Willen, die Freundschaft aller Mächte zu pflegen, vereinbarlich erscheinen.

Petersburg, 12. Okt. Das „Journal de St. PeterS- bourg" schreibt: Die Telegramme aus Sofia rechtfertigen nur allzu gut die Annahme, welche die russische Regierung bewogen hat, eine Vertagung der Wahlen anzuempfehlen, um den Leidenschaften Zeit zur Beruhigung zu lassen. Noch ehe die Entscheidung über die wichtigen Fragen, bei denen das Geschick Bulgariens auf dem Spiele stehe, ge­troffen worden, seien bedauernswerte Szenen der Gewalt« thätigkeit bereits vorgekommen. Es erscheine noch schwierig, nach den bis jetzt eingegangenen Depeschen die genaue Wahrheit zu ermitteln; deshalb werde man umsomehr die Erklärung der russischen Regierung begreifen, daß sie weder unter solchen Verhältnissen die gewählte Versammlung anerkennen, noch deren Beschlüsse sanktionieren könne.

Konstantinopel, 12. Okt. Der britische Botschafter Thornton ist heute über Marseille nach London abgereist.

Heften-Rostan.

Marburg, 12. Okt. (Schwurgericht. Fortsetzung der Zeugenvernehmung in der Anklagesache gegen den Bäcker und Gastwirt H. Zinser aus Gladenbach nebst 4 Genossen wegen Meineid.- Wirt Georg Schneider aus Gladenbach hatte mehrere Unterredungen mit dem Vormund Schneider, bei welchem ihm letzterer immer wiederholte, daß außer den 3 Beteiligten niemand bei jenen Unterhandlungen im Zimmer des Zinser zugegen gewesen sei und er nicht wisse, wo die Zeugen Herkommen sollten. — Bezirksaufseher Karl Werner aus Gladenbach bekundet dasselbe. Zeuge nennt den Bürgermeister Schneider einen Ehrenmann, schildert dagegen den Ruf Zinsers und Michels als keinen günstigen. — In gleicher Weise äußerte sich Landwirt Christian Michel III. Bürgermeister aus Gladenbach. — Dem Wirt Johannes Ort III. aus Frohnhausen kam eine Aeußerung des Salomon Michel II. zu Ohren, dahingehend: „Ich habe dem Zinser die Bauern fangen helfen, er ist mir aber das Fanggeld noch schuldig." Zeuge will sich heute auf diese seine frühere Angabe nicht mehr entsinnen. — Gemeinde­rat Hartmann Klingelhöfer aus Frohnhausen vernahm ebenfalls von Schneider, daß Zinser nur dann den Kauf als nicht geschehen betrachten wolle, wenn das Gericht sich mit demselben nicht einverstanden erkläre. — Wittwe Jost Aßmann arbeitete auf der Bruchmühle als dieselbe verkauft wurde und sah wie gleich nach dem Verkaufe das Vieh rc. von Zinser abgeholt wui.de. Man sei sehr zufrieden gewesen, daß der Verkauf zu Stande gekommen und machte Anstalten zum Verlassen der Mühle; von einem Zweifel, daß der Verkauf nicht entgültig abgeschlossen, sei keine Rede gewesen. — Dem Fruchthändler Simon Bauer zu Gladen­bach, Israelit, erzählte -Schneider den Fall mit Zinser genau so, wie den anderen Zeugen. Michel II. sagte demselben einmal, der Zinser könne den Ruber, Rink und noch 3 andere Personen stets als Zeugen benutzen. Zeuge hält den Angeklagten Zinser zu allem fähig, ein vergeß­licher Manu sei derselbe keineswegs, daß er sich des Vorfalls in der Stube nicht mehr erinnern sollte. Zinser erklärte hierauf die Angaben des Zeugen Bauer als einen Racheakt. Er traue demselben ebenfalls alles zu, das Hinterland gehöre ihm ja schon fast ganz. — Gerichtsschreiber Karl Krieb behauptet, gegen Zinser nur die Vermutung ausge­sprochen zu haben, daß Fabrikant Müller die Mühle nicht so leicht werde fahren lassen, nicht aber, daß Müller ein Nachgebot eingereicht habe. — Fran E. Schramm Wittwe ans Herborn bekundet, daß die Angeklagte Junker in den Jahren 1880 und 81 bei ihr gedient. Sie könne derselben nicht das beste Zeugnis geben, auch in sittlicher Beziehung nicht; sie sei sehr leichtsinnig gewesen und deshalb entlassen worden. — Frau Kaufmann Karl Hoffmann in Herborn, bei welcher die Junker ebenfalls kurze Zeit diente, entließ dieselbe wegen Untreue. Dieselbe habe es auch mit der Wahrheit nicht genau genommen. — Die Tochter der Handelsfrau Katharine Boß diente seit Weihnachten bei Zinser und erzählte ihrer Mutter, daß die Junker eines Sonntag Nachmittags im Februar zu ihr kam, bei ihr übernachtete und am anderen Morgen wieder fortging. — Zeugin Kath. Boß, Tochter, selbst gibt hierüber an, daß ihr die Junker erzählte, sie müsse anderen morgens zum Termin nach Marburg. Dieselbe sei auch sonst öfter zu Zinsers gekommen und einmal mehrere Tage dageblieben. — Wittwe Kath. Friebertshäuser aus Ellnhausen, Wirtin, erzählt, daß etwa am 7. Mai ein Mann in ihre Wirtschaft kam, welcher aus dem benachbarten Dagobertshausen die Junker holen ließ und sich mit derselben längere Zeit unterhielt, ohne daß Zeugin vernehmen konnte, um was es sich han­dele. — Tagelöhner Karl Zinser, Bruder des Angeklagten Hermann Zinser, erklärt sich ebenfalls zur Zeugnisablegung bereit und gibt heute zu, daß er jener Mann gewesen, welcher in Ellnhausen mit der Junker verhandelte. Er sei jedoch von niemand dorthin geschickt worden, sondern habe dies aus eigenem Antriebe gethan. Sie hätten sich über den Prozeß unterhalten und er die Junker vor einem unwahren Zeugnis gewarnt. Die Angeklagte Junker erklärte hingegen, Zinser habe ihr erzählt, daß Ruber und Rink verhaftet seien, sie möge nun die Ohren steif halten, sonst komme auch sie ins Loch. Beim Weggehen habe ihr derselbe noch aufgegeben zu sagen, Rink und Ruber seien im Zimmer gewesen. Sie hätte indessen geantwortet, „ich brauche die Ohren nicht steif zu halten, ich sage nur, was ich weiß." — Zeuge Zinser erzählt ferner, wie er Kenntnis von der

Wissenschaft RuberS erhalten und dies seinem Bruder mit­geteilt habe. Ruber sagte ihm gelegentlich, wenn der Prozeß verloren gehe, bann gebe es keine Gerechtigkeit mehr in ber Welt, er sei damals mit im Zimmer gewesen, als Schneider den Zinser freigegeben. Von Rink habe man zu jener Zeit noch nichts gewußt. — Die Ehefrau des Bäckers PH. Rüffel von Gladenbach verkehrte anfangs April 1885 in der Zinferschen Wirtschaft Eines Abends traf sie in der­selben den Michel, den Rink und einen anderen Mann. Frau Zinser habe zu Rink gesagt: „Sie sind doch auch damals dabei gewesen und hätten Sie Ihr Zeugnis gleich abge­geben, dann wäre die Bruchmühlengeschichte längst beseitigt." Rink antwortete: „Nein, nein, laßt mich nur" und schüttelte mit dem Kopfe. Auch Michel redete auf den letzteren ein. Zeuge Kaufmann Ad. Theiß in Gladenbach bekundet, daß Zinser seines vielen Umgangs mit Michel wegen in Verruf geriet und glaubt, daß Zinser dies dem letzteren allein zu verdanken hat. Rink habe den Beinamen „bet Zeuge", was nicht in gutem Sinne zu deuten sei. — Pfarrer Kerndörfer in Gladenbach, Hauptlehrer Eckhardt und Apotheker Sarnes in Gladenbach sprechen sich ebenfalls abfällig über die Angeklagten aus, soweit sie ihnen bekannt, können Positives indessen nicht angeben. — Zeuge Emil Ullrich hat mit Zinser einmal über einen Hauskauf prozeßt und erklärt denselben nach den dabei gemachten Erfahrungen zu allem fähig Frau Zinser habe nach seiner Ansicht dabei auf Anstiften ihres Mannes einen falschen Eid geschworen, das könne er heute noch beweisen. Zinser werde von jedermann gefürchtet. Zinser erklärt diese Angaben für unrichtig und führt die Aussagen des Zeugen auf Haß zurück — Emil Rüffel, Ackermann und Ge­meinderat in Gladenbach hatte ein Gespräch mit Zinser, in welchem ihm dieser mitteilte, daß er zwei neue Zeugen hätte, womit er den Bürgermeister Schmidt meineidig machen könne, wenn derselbe den ihm aufgelegten Eid schwöre. Rink führte seinen schlechten Ruf auf Leutege­schwätz, von Michel II., herrührend zurück. Infolge dessen trat die Zeugin Wittwe Aßmann nochmals vor und erzählte eine Begebenheit, wo sie mit Zinser und Rink zusammen aus Marburg gefahren fei, in einer Zeit, als Frau Zinser daselbst in Haft saß. Dieselben hätten viel zusammen ge­sprochen und Rink hätte sich dabei geäußert, „jetzt wird mal alles aufgeboten, daß wir durchkommen" und habe es ihr geschienen, als ob Rink handeln und Zinser das Geld dazu geben sollte. — Seitens der Verteidigung wird hierauf noch die Ladung zweier weiterer Zeugen vorgeschlagen und seitens des Gerichtshofs verfügt, die Vereidigung des Zeugen C. Zinser dagegen abgelehnt und die Sitzung bann um 7 Vs Uhr geschlossen.

— 13. Okt. (Fortsetzung ber Zeugenvernehmung.) Zeuge Amtsrichter Seyberth aus Siegen war früher Amts­richter in Gladenbach und machte in dieser Eigenschaft bezüglich der Angeklagten Zinser und Michel die Er­fahrung, daß beide Wucher- und andere Geschäfte zu­sammen betrieben in einer Weise, welche deren Reellität stark in Zweifel zog. Sie strippten die Bauern wo sie konnten und galten als gemeingefährlich. Der Angeklagte Rink wurde schon damals als Zeuge derart verwendet, daß es oft den Eindruck machte, als werde derselbe von Zinser zu Meineiden gedungen. Michel galt allgemein ass Sachverständiger, welcher die Gaunereien ber anberen in ein rechtliches Gewand einzukleiben verstaub. — Ge­richtsschreiber a. D. Friedemann aus Rvttheim a. b. B. nahm s. Zt. am Amtsgerichte in Gladenbach den Antrag des Angeklagten Zinser entgegen, in welchem derselbe die Vernehmung seiner Dienstmagd Kath. Junker als einzige Zeugin beantragte, welche bei der fraglichen Unterredung mit zugegen gewesen sei. — Amtsgerichtssekretär Ramroth zu Gladenbach erklärt, daß nach der Vernehmung Ruber und Rinks man allgemein annahm, dieselben hätten falsch geschworen, Positives könne hierfür indessen nicht angegeben werden. Rink hatte den Spitznamen „Prozeß-Schuster." — Müller Joh. Jost Heuser III. von Mornshausen war f. Z. mit H. Zinser ein Tauschgeschäft eingegangen und behauptet dabei betrogen worden zu fein. Zinser erklärte dieses für Wirthausgeschichten und Jux. — Müller Johs. Becker III. auf der Waldmühle bei Weidenhausen sah den Rink und Ruber öfter bei Zinser verkehren. — Jakob Schul von Hülsoff führte als Kurator zwei Prozesse mit dem Angeklagten Zinser, aus denen er die Ueberzeugung ge­wonnen, daß letzterer seinen Mündel übervorteilt habe. Rink sei damals auch alsZeuge vernommen worden und nach dem was Zeuge später vernahm, müsse derselbe einen Meineid ge­leistet haben. Rink bestreitet dieses und machte dem Zeugen den Vorwurf, daß er ihn einmal zum Meineide habe ver­leiten wollen. — Ehefrau Franz zu Römershausen bekundet, ihr erster Mann Pitzer habe von Zinser ein Darlehen von 25 Thaler entnommen, während Zinser später 106 Thaler mehr forderte und Rink und Michel beschworen, daß Pitzer diese hohe Forderung unterschrieben habe. An­geklagter Michel klärte diese Angelegenheit dahin auf, daß der verstorbene Ehemann der Zengin damals eine größere Forderung seines Schwagers übernahm, um die es sich bei dem fraglichen Vorfälle handelte. — Seitens des Ver­teidigers, Herr Welcker, wurde dann versucht, die scharfe Kritik des Zeugen Amtsrichter Seyberth gegen Zinser, als durch subjektive Meinung beeinflußt hinzustellen. Zeuge weist diese Annahme zurück, bleibt bei seinen abgegebenen Aussagen voll und ganz stehen und gab weiter nähere Auskunft über die von den Angeklagten in Gladenbach ge­führten Prozesse. — Ziegelbrenner Jakob Harbach in Weidenhausen hatte eine Unterredung mit Rink, in welcher