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Rr. 237.

Marburg, Sonnabend, 9. Oktober 1886.

XXI. Jahrgang.

Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn-und Feiertagen. Quartal« LdonnementS-Preis bei der Spedition 2>/t Ml, bei den Postämter 2 Mk. 50 Pfg. (erd. Bestellgeld). JnsertionSgebühr für bte gespaltene Zeile 10 Pfg. Reklamen für die Zeile 25 Pfg-

GkcheMr jfitimj.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte-, sowie d Annoncen-Bureaup vonHaasenstein undVogler in Franlsurt a. M , Coffel, Magdeburg und Wien; Rudoli Moffe in Frankfurt a M., Berlin,München mch Köln; G. L. Daube und So. n rantfurt a. M, B-rl n, Ha novcr u. Paris.

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonutagsblatt.

Expedition: Markt 21. RedÄtion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Koch.

« Bestellungen auf die Overyessische Zeitung nebst deren wöchentl. Gratis-Beilagen: Amtl. Anzeiger für die Kreise

Marburg und Kirchhain

und

Illustriertes Sonntagsblatt werden von allen Postanstalten (auf dem Lande von den Landpostboten), sowie in Kirchhain von unserer Agentur Herrn Buchbinder Rindt) und unserer Expedition für hiesige Stadt noch fortwährend angenommen.

Deutsches Reich.

Berlin, 7. Okt. DieNordd. Allg. Ztg." kann be­stimmt mitteilen, daß die Zeitungsnachrichten, wonach an Stelle des Militär - Septennats irgendwelche andere gesetz­liche Grundlage für die Hecresstärke treten soll, auf will­kürlichen Erfindungen beruhen. Im Schoße der Regie­rung hätten keine Erwägungen oder Verhandlungen nach dieser Richtung hin stattgefunden. An den Verein Ham­burger Petroleum-Importeure ist von feiten der preußischen Minister für Handel und Gewerbe und des Innern unterm 27. September folgender Erlaß gerichtet worden: Den Vorstand benachrichtigen wir in Bescheidung aus die an mich, den Minister des Innern, gerichtete Vorstellung vom 16. v. M., wie wir, dem darin gestellten Anträge ent­sprechend, durch Verfügung vom heutigen Tage bestimmt haben, daß von der polizeilichen^Untcrsuchung solcher Ori­ginalgebinde, welche mit dem Stempel des hamburgischen Wappens und der Umschrift:Hamburger Petroleum- Zmport. Reichs-Test" versehen sind, falls nicht der Ver­dacht einer nachträglichen Veränderung des Inhalts ob­waltet, in der Regel abgesehen werden kann. Aus dem bisherigen Gange der auf den preußischen Staatshaushalts- etal bezüglichen Arbeiten ergibt sich, wie dieK. Z." be­richtet, mit ziemlicher Gewißheit, daß der Etat mit einem nicht unerheblichen Fehlbeträge abschließen wird, desien Höhe von der Feststellung der Matrikularumlagen abhängt; es sei zweifellos, daß dieselben erheblich höher als im lau­fenden Rechnungsjahre sich stellen werden. Soweit sich bis jetzt übersehen lasse, hätten sich die Einnahmen auö der Eisenbahnverwaltung gebessert und ließen auch einen günstigen Voranschlag zulässig erscheinen; andere Betriebs­verwaltungen und einzelne Steuern seien indessen hinter

dem Voranschläge zurückgeblieben. Es wäre deshalb die Weisung ergangen, alle nicht unbedingt nötigen Ausgaben nach Möglichkeit zu vermeiden. Was die rege Thätigkeit angehe, die auf allen Gebieten der Militärverwaltung herrscht, so verlaute, daß cs sich keineswegs ausschließlich um den Militäretat und Neueinrichtungen des Heeres, sondern auch um Fragen der inneren Organisation der Truppenteile und vielfach um Dinge von sehr großer Trag­weite handle, welche auf dem Verwaltungswege zu erledigen sind, die indessen mit den gesetzgeberischen Entwürfen im Zusammenhänge stehen. Man oürfe erwarten, die Militär­verwaltung im Vordergründe der nächsten Bundesrats- und Neichstagsarbeiten zu finden. Es war die Nachricht aufgetaucht, daß nach' einem Reichsgerichtscrkenntnis den Magistraten nur dann das Recht zustcht, Zivil-Anwärter oder Subalternbeamte anzustellen, wenn zu den betreffenden Stellen geeignete Militär - Anwärter sich nicht gemeldet hätten, sonst aber sei den letzteren der Vorzug vor den Zivil-Anwärtern zu geben. Wegen der weittragenden Be­deutung eines solchen Erkenntniffes hat der Berliner Magi­strat, wie dieR. Z." mitteilt, vom Reichsgericht eine Abschrift desselben erbeten, hierauf aber die Antwort er­halten, daß beim Reichsgericht ein derartiges Erkenntnis nicht bekannt sei. Wo ist Lord Churchill? Diese Frage beschäftigt seit 24 Stunden nicht nur die Berichterstatter, sondern auch die politischen Kreise Berlins, und es liegt über ihr immer noch ein gewisses Dunkel, weil die hiesige englische Botschaft keine bestimmte Auskunft gibt, sondern nur erklärt, daß sie über den Aufenthalt des englischen Schatzkanzlers nichts sagen könne. Lord Churchill soll gestern hier eingetroffen sein, und im strengsten Jncognito hier verweilen. So meldet es auch heute der sogenannte Hofbericht, den auch dieNordd. Allg. Ztg." mitteilt mit dem Hinzufügen, daß der Lord schon wiederholt mit dem hiesigen englischen Botschafter Malet konferiert habe. Es wird versichert, daß Lord Churchill Berlin bereits wieder verlassen und sich nach Varzin zum Reichskanzler begeben habe. Was daran Wahres ist, ist zur Zeit nicht festzu- siellen. Es ist begreiflich, daß die Vorstellungen von der politischen Bedeutung der Reise des Lords durch das Dunkel, welches über dieselbe verbreitet wird, wesentlich wachsen.

Wie mehrfach erwähnt, sind die mit den Aus­führungen des Krankenversicherungs-Gesetzes befaßten Be­hörden zur Berichterstattung darüber veranlaßt, wie sich das Gesetz bei seiner Ausführung nach den bisher ge­machten Erfahrungen bewährt habe, wobei zugleich etwaige Wünsche hinsichtlich der Abänderung des Gesetzes zum Aus­druck gebracht werden sollten. Wie dieVoss. Ztg." mit­teilt, ist den betreffenden Erlassen der verbündeten Regie­rungen Abschrift einer Verfügung des preußischen Ministers

für Handel und Gewerbe beigefügt, welche angiebt, auf welche Punkte sich diese Meinungsäußerung hauptsächlich erstrecken soll, und zwar wären dies nach dem genannten Blatte die folgenden: 1. Es soll eine Acußerung darüber erfolgen, ob sich das Bedürfnis ergeben habe, den § 6, Absatz 2 des Krankenversicherungs - Gesetzes einer Abän­derung zu unterziehen, durch welche den Kassen die Mög­lichkeit gegeben würde, die dreitägige Karenzzeit auszu­schließen. 2. Der § 3, Absatz 2 des Gesetzes bestimmt, daß Personen, welche im Krankheitsfall mindestens für 13 Wochen auf Verpflegung in der Familie des Arbeit­gebers oder auf Fortzahlung des Gehalts oder Lohnes Anspruch haben, auf ihren Antrag von der Versicherungs- Pflicht zu befreien sind. Diese Bestimmung, heißt es in der angezogenen Deklaration, wird vielfach zur Umgehung der Versicherungspflicht benutzt, teils durch Abschließung von Scheinverträgen, teils durch Uebernahme der die Vor­aussetzung der Befreiung bildenden Verpflichtung seitens solcher Arbeitgeber, welche zu deren Erfüllung nicht im Stande sind. Es wird zu erwägen sein, ob die Bestim­mung aufzuheben oder einer Abänderung zu unterziehen ist, durch welche die Möglichkeit des Mißbrauchs ausge­schlossen wird. 3. Nach § 6, Absatz 1 d. Ges. soll die Gemeindekrankenversicherung (und ebenso die auf Grund des neuen Gesetzes errichteten Krankenkassen) außer dem näherer Festsetzung vorbehaltenen Krankengelde noch freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel als Krankenunterstützung gewähren. Diese Vorschrift in Verbindung mit den Bestimmungen, nach welchen für die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde- Krankenversicherung oder Ortskasse nicht der Aufenthalts­ort, sondern der Beschäftigungsort des Versicherungspflich­tigen entscheidend ist, führt, wie begründend bemerkt wird, vielfach dahin, daß freie ärztliche Behandlung und Arznei auch solchen Personen gewährt wird, welche ihren Aufent­halt außerhalb des Bezirks der Gemeinde-Krankenversiche­rung oder der Krankenkasse haben. Dadurch erwachsen unverhältnismäßig hohe Kosten, welche die Frage nahelegen, ob es sich nicht empfiehlt, auf Fälle dieser Art die Be­stimmung des § 27, Absatz 3 des Gesetzes auszudehnen. Letzterer besagt: Durch Kassenstatut kann bestimmt werden, daß für nicht im Bezirke der Gemeinde sich aufhaltende Mitglieder, welche zwar aus der die Mitgliedschaft be­gründenden Beschäftigung ausgeschieden sind, sich aber durch Fortzahlung der Beiträge die fernere Zugehörigkeit zur Kaffe wahren, an die Stelle der im § 6 Nr. 1 be­zeichneten Leistungen (freie ärztliche Behandlung und Arznei) eine Erhöhung des Krankengeldes um die Hälfte des Bei­trages tritt. In Verbindung damit ist angeregt worden, durch eine ausdrückliche Bestimmung festzustellen, daß der

Gefchichtskalender.

9. Oktober.

1762. Die Festung Schweidnitz wird von den Preußen wieder erobert, ganz Schlesien wieder in Friedrichs II. Gewalt.

1799. Napoleon Bonaparte landet, von Egypten kommend, in Frcjus und begicbt sich nach Paris.

1831. Kapodtstrias, der Präsident von Griechenland, wird in Nauplta von Constantin und Georg Mauromichalis ermordert.

1858. Ter Prinz Wilhelm (L) von Preußen tritt die Regentschaft an.

1862. Graf von Bismarck - Schönhausen wird defiustiv Präsident des Staatsministeriums.

1870.

9. Oktober. Erstürmung von Orleans.

Durchs Leben erzogen.

Novelle von Th. Hempel.

(Fortsetzung.)

DaS Steinersche Haus war allgemein bekannt nnd be­gehrt durch seine liebenswürdige Gastfreundschaft, mit welcher jeder Besucher dort empfangen wurde, durch seine glänzenden Festlichkeiten mit ihrem an das Feenhafte grenzenden Luxus. Besonders seit die Familie geadelt und am Hofe vorgestellt war, der Landesfmst die Fabrikanlagen Steiners zu ver­schiedenen Malen mit seiner Gegenwart beehrt hatte, auch nicht verschmäht, in der Villa desselben ein Frühstück anzu. nehmen, hatte auch die höherstehende Gesellschaft mit großer Bereitwilligkeit den Verkehr mit Baron Steiner ausgenommen, nur ganz im Stillen ihre Unzufriedenheit über deu allzn- jungen Adel aussprechend.

Die Frau vom Hause legte wenig Wert ans diese Ge- selligkeit, obgleich ihre gediegene Blldnng, ihre feinen llm- gangsformen ihr es leicht machten, auch den höchsten Gesell­schaftskreisen sich anznpossen. Durch deu lebhaften Verkehr

in ihrem Hause brachte sie den Ihrigen ein großes Opfer, mit Wehmut der Zeit gedenkend, wo einfache Verhältnisse ein ruhiges und gemütliches Stilleben im Familtenkreife gestatt ten.

Die Tochter des Hauses hatte sich die Aufgabe gestellt, für die Unterhaltung ihrer Gäste zu sorgen und besonders mit einigen jungen Damen über alles nur Mögliche zu plaudern.

Habt Ihr noch einen Gast?" fragte plötzlich eine der jungen Damen, deren schwärmerischer Blick schon längere Zeit einen jungen Mann mit Aufmerksamkeit verfolgte, der raschen Schrittes durch die Parkanlagen sich näherte, dessen elegante, vornehme Erscheinung, dessen schönes, ausdrucks­volles Gssicht, von dunkelblondem, lockigen Haar umrahmt, ihn wohl berechtigte, die Aufmerksamkeit junger Damen zu erregen.

Mit einer nachlässigen Bewegung des Kopfes betrachtete Anna den Ankommenden, um sich sofort mit verächtlicher Miene wieder abzuwenden.

Mit lauter Stimme, für die ganze Gesellschaft hörbar, entgegnete sie:Aber ich bitte Dich, wo hast Du Deine Augen, diesen Mann für einen Gast unseres Hauses zu halten. Er ist einer von Papas Leuten aus der Fabrik, der sich hier eindrängt, und um einer Geschäftssache willen stört."

Ob der junge Herr die so rücksichtslose Auseinander­setzung wirklich nicht gehört hatte, ober, aber sie nur gärzlich ignorierte, blieb dahin gestellt, wenigstens zeigte keine Miene daß sie irgend einen Eindruck auf ihn gemacht hatte, als er jetzt mit tadelloser Verbeugung unter die Gesellschaft trat.

Er wendete sich sofort an den Hausherrn mit einer ge­schäftlichen Anfrage, die Störung damit entschuldigend, daß die rasche Erledigung eines Geschäfts von großer Wich­tigkeit sei.

Hat mein Sohn Ihnen keine Auskunft gegeben, ich hatte ihn damit beauftragt?" fragte der Hausherr.Nein," entgegnete der Andere,der junge Herr ist diesen Nach­

mittag noch nicht im Geschäft gewesen." Mit ärgerlicher Miene entschuldigte sich Steiner bei seinen Gästen und trat mit seinem Begleiter rasch den Weg nach der Fabrik an.

Kaum waren die Herren fort gegangen, als ^sich die Baronin mit den Worten an die Freundinnen ihrer Tochter wendete:Anna hat Ihnen vorhin keine ganz richtige Auskunft gegeben. Der junge Herr ist der Direktor in der Fabrik meines Mannes und trotz seiner Jugend feine rechte Hand, durch feine umfassende Kenntnisse und seiner unerschütterlichen Treue sehr geeignet, ihn jederzeit zu ver­treten, da er es auch mit richtigem Takt versteht, ebenso­wohl mit den übrigen Herren im Geschäft, als auch mit den zahlreichen Arbeitern allezeit den rechten Ton zu finden. Ihm verdanken wir es wohl hauptsächlich, daß die zahl­reichen Verstimmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter bis sitzt in unserer Fabrik keinen Eingang gefunden haben."

Dafür wird dieser Direktor auch von der ganzen Fa­milie verwöhnt und verhätschelt," fiel ihr die Tochter ins Wortaußer von mir. Ich kann mich nun einmal für diesen Mann nicht begeistern. Ich liebe es nicht, wenn Leute dieser Art jeden Staudesunterschied zu vergessen scheinen."

Die Mutter, der diese Unterhaltung peinlich war sie kannte zu genau die ungerechte Abneigung ihrer Tochter gegen den Direktor, lenkte die Unterhaltung auf etwas An­deres , bis kurze Zeit darauf die Gäste sich verabschiedeten und auch sie sich auf ihr Zimmer zurückzog.

Anna beschloß einen Spazierritt zu unternehmen, während Martha allein zurückblieb. Eifrig war sie mtt einer Hand­arbeit beschäftigt; doch nicht lange sollte ihr Alleinsein dauern, denn ihr Cousin Ernst, des Baron Steiner einziger Sohn, trat auS der Thür, welche aus dem Hause nach der Veranda führte. Mit Herzlichkeit begrüßte er seine Cousine, sie rasch nm eine Tafle Kaffee bittend, da er längst schon im Geschäft sein sollte. (Fortsetzung folgt)