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Marburg, Sonnabend, 21. August 1886.

fir. 19».

XXI. Jahrgang.

Erscheint täglich außer an Behagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartal» NbonnementS-PreiS bei der Expedition 2/< Mk., bei dm Postämter 2 Mk. 50 Pfg. texcl. Bestellgeld». JnsertionSgebabr für die «svaltene Zeile 10 Pfg. Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

WchrUche MiW.

Anzeigen nimmt entgegee die Expedition d Blatte-,, sowie d Annoncen-Bureaux vonHaasenstein undBogler in Frankfurt a. M , 6affef, Magdeburg und Wien; Rudolf Stoffe in Frankfurt a M-, Berlin.Münchenund Köln; G. L. Daube und @o. n ranlt'urt a. M.

Brlm, Ha nover u.PariS'

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

Expedition: Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Loch.

Ein Kanonen-Schwindel.

Kurze Zeit vor seinem Sturze erließ das letzte eng­lische Ministerium einen Befehl an die Flotte, keines der Armstrong-Geschütze von schwerstem Kaliber wieder abzu­feuern. Gleichzeitig wurde angeordnet, Kanonen von ge­ringerem Kaliber mit Ringen zu versehen, um so üblen Zufällen, als Platzen und Zerreißen der Rohre vorzu­beugen. Da noch unvergessen, wie während der egyptischen Kampagne Soldaten kampfunfähig wurden, weil die aus den heimischen Magazinen mitgenommenen Patronen im Lauf sich klemmten, Bajonette sich verbogen oder knickten, welche nach Armee-Regel stark genug sein sollten, um ein dickes Brett aus Fichtenholz leicht zu durchbohren, oder weil die Säbel den Schnitt versagten resp. sich bogen wie Blech, machten die mißlichen Erfahrungen mit den Flotten- Gefchützen, auf welche Alt-England so stolz gewesen, in Fachkreisen tiefen Eindruck, welchem die Presse wenigstens kräftige Worte verleiht. Es erwachte der Verdacht, daß diese die Sicherheit des britischen Weltreiches gefährdende Zustände nicht nur auf sträflichen Schlendrian der zur Waffenprüfung verpflichteten Behörden, sondern auf Kor­ruption im Schooße des Kriegsministeriums zurückgeführt werden müsse. In derTimes" traten Oberoffiziere, voran Oberst Hope, mit der Behauptung auf, daß sie im Stande wären, reichliche Zeugenbeweise für jene Korrup­tion im Lieferungswesen aufzubringen, aber das Kriegs­ministerium sich weigere, eine Untersuchungs - Kommission einzusetzen, angesichts der Thatsache, daß dreißig bis vierzig Prozent der Flotten- urid Armeebewassnung vollständig wehruntüchtig sich erwiesen habe. Armstrong, der das Kanonen-Monopol für die Flotte besitzt, beantragte bei Gericht, einem militärischen Organ zu verbieten, mit diesen Enthüllungen fortzufahren, bis ein erhobener Prozeß aus­getragen sei, aber das Gericht erklärte die Preßkritik für vollständig am Orte, als innerhalb des Rahmens jour­nalistischer Pflicht und wohlmotivierter Vaterlandsliebe.

Aber der Gladstonesche Kriegsminister hatte kurz vor den Wa^en eben so wenig den moralischen Mut, in das Wespennest der Korruption und Amtsbestechung zu greifen, wie alle seine Vorgänger; denn die sogenannteKanonen- Frage" ist eigentlich schon Jahre alt, wurde aber immer wieder vertuscht. Man hat Scheu vor großen Skandalen, welche von politischen Gegnern im Auslande ausgenutzt werden können. Wird die neue Regierung den Mut haben, die Sache darzustellen, wie sie ist? Das Haupt­organ der Konservativen, derStandard", besteht darauf und schrieb erst dieser Tage: Das Publikum will wissen, wie alles das gekommen ist. Es ist nicht ein Fall, der Unterbeamte angeht. Die Direktoren der Artillerie und der Magazine sind darin verwickelt. Der Ankläger Oberst Hope sagt, daß die Korruption unter hohen Regierungs- Beamten nicht nur auf das Artillerie-Departement be-

z Geschichtskalender.

21. August.

1241. Papst Gregor IX., Kaiser Friedrichs II. hartnäckigster Widersacher, stirbt 90 Jahre alt.

1810. Der französische Marschall Carl Johann Bernadotte, Prinz von Ponte-Corvo, wird von den Ständen zum Thronfolger in Schweden ernannt.

1870.

21. Ang. Gefecht derNymphe- mit franz. Kriegsschiffen.

Wanda.

Bon A. Gnevkow.

(Fortsetzung.)

Wenige Tage nach Weihnachten wurde Joseph von seinem Meister in das Haus eines reichen Großhändlers geschickt, um mit dem Herrn zu verabreden, was er für Möbel zur Ausstattung seiner Tochter zu haben wünsche. Der Kauf­mann war am Morgen des vorherigen Tages in dem Ge­schäfte deS Tischlermeisters gewesen, um Bestellungen zu machen und hatte, als er Herrn Nswitzky nicht anwesend gettoffen, gebeten, man möge ihm einen vernünftigen Menschen zuschicken, mit dem er sich vereinbaren könne.

Joseph wurde von einem Diener in ein Vorzimmer ge­führt und sein Auge glitt staunend über die ihm ungewohnte Pracht. Schwere Seidenvorhänge schmückten die Fenster, der Plafond war herrlich gemalt und niedrige Fauteuils mtt grauen Ripsbezügen luden die Ankommenden zum Sitze» eiu. Für den Geselle» gab e8 nun freilich kein Ausruhen; er mußte nach dem langen Wege bescheiden an der Thür stehen und warten, bis mau nach ihm rnfen würde, und mtt einem schweren Atemzuge lehnte er stch an die käste Wand.

I» diesem Angenblicke hörte er hinter einer der beide»

schränkt geblieben. Wenn, wie erwidert wurde, die An­klage zuvague" sei, so verheißt Oberst Hope, daß sie aufhören werde, so zu bleiben. Nichts geringeres, als eine königliche Kommission kann über unserem Kriegsministcrium schwer niederhängenden Skandal ausklären und im Interesse aller Parteien hoffen wir, daß man sofort an diese Opera­tion gehen wird, um die Thatsachen auszukundschaften."

Noch schärfer äußern sich dieDaily News":Jedem Feinde Englands, aber auch jedem ehrlichen Freunde, wird Oberst Hopes Anklage reichen Dienst thun. Rußland würde sich freuen, daß Bestechlichkeit nicht nur seine lokale Wunde geblieben. Bisher hatten die Engländer das Vor­handensein von Querköpfen in unserer Militärverwaltung willig eingeräumt, weil sie immerhin wußten, daß die­selben reine Hände gehabt. Oberst Hopes Anklage reißt allem diesem Selbstruhm den Boden unter den Füßen weg und auch unserer Gemütsruhe."

Mancher alte brave Haudegen und mancher Mann des Gesetzes hält aber nicht mit seinem Zweifel zurück, daß viel bei solcher Untersuchung herauökommen werde, denn man habe größtenteils die Erfahrung gemacht, daß eine offizielle Krähe der anderen die Augen nicht aus­hacke. Man würde vielleicht manchem Beamten raten, sich ohne Säumen mit hübscher Pension zurückzuziehen, auch den Lieferanten, welche gewissenlos bestochen haben und sich gewissenlos bereichert, ohne Skrupel darüber, ob brave Soldaten und Seeleute, fern in wilden Kämpfen wehrlos gemacht, der Lieferanten Habgier und der Beamtenunehre zum Opfer fallen, sie würden höchstens als Strafe um die gute offizielle Kundschaft kommen. So ist die Stim­mung in England. Es ist aber doch fraglich, ob die Ne­gierung, mag sie nun konservativ oder liberal sein, auf die Dauer sich einer gründlichen Untersuchung wird entziehen können. Die kaum glaubliche Bajonett - Affaire 'mit den krummen gebogenen Bajonetten) war in der Hauptsache wahr, ein Grund mehr, dem Kanonen-Schwindel ernstlich auf den Leib zu rücken.

Deutsches Reich.

Babelsberg, 19. Aug. Der Kaiser nahm heute vormittag die Vorträge des Hofmarschalls Graf v. Perponcher und des Generals von Mbedyll entgegen. Nachmittags begaben sich der Kaiser und die Kaiserin nach Katharinen­holz, um dem Adlerschießen des Offizierkorps des 1. Garde­regiments beizuwohnen.

Berlin, 19. Aug. Während früher nach 8 33 der Gewerbeordnung nur die Erlaubnis zum Ausschänken von Branntwein und Spiritus von dem Nachweise eines vor­handenen Bedürfnisses abhängig gemacht werden konnte, ist nach dem Gesetze vom 23. Juli 1879, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, auch die Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft oder

Thüre», die von dem Vorzimmer aus in andere Gemächer führten, ein leises Flüstern, und in der Annahme, daß man ihn jetzt znm Hausherrn beordern werde, verharrte er lautlos auf seinem Platze. Die tiefe Stille, die ringsum herrschte, ließ die Worte der Sprechenden deutlicher zu den Ohren des jungen Mannes dringen, und ohne, daß er eS wollte, wurde er Zeuge eines Gespräches, das bald seine ganze Aufmerksamkeit fesselte.

Sie werden es vergessen, daß ich auf der Wett bin," hörte er die sanfte melodische Stimme einer Frau sagen, Sie werden es bald vergessen und den Tag verwünschen, an dem Sie in unser Haus kamen, an dem ich Unglückliche Ihren Frieden, Ihre Ruhe stören mußte."

Und wenn ich hundert Jahre alt würde, wenn ich von jetzt au ewig leben sollte, ich würde den Tag segnen, der mich mit Ihnen zusammenführte," antwortete die tiefe ge­dämpfte Stimme eines Mannes.

Ich bin schwach," antwortete sie leise aufschluchzend, schwach zum Erbarmen, denn ich habe vergeblich angekämpst gegen die Liebe in meiner Brust, die mich in einem Augen- blicke mit Wonne erfüllte und in der nächsten Minute in einen Abgrund der Selbstvorwürfe stürzte. Ich wußte es von den Stunden an, in denen Sie mein kindliches Geschwätz gütig mit anhörten, daß mein Herz das Ihre sei, und ich bin unter diesem Bewußtsein zum Weibe gereist, z» einem grübelnden, nachdeukeuden Weibe."

Und nun, Jadwiga, nun darf ich Ihr Freund bleiben?" fragte er mit zitternder Hast,'nun ist es mir nach wie vor erlaubt, in das Haus Ihres Vaters zu kommen, Ihnen nahe sei» und de» Trost Ihres Anblicks mtt hiueinzunehmeu in mein Leben der strengen Pflicht?"

Rein, Herr, das dürfen Sie nicht," antwortete das Mädchen leise nnd bestimmt.Ich darf Ihnen ans Ihrem kühn anstrebenden Wege kein Hindernis sein! Sie dürfen sich nicht an mich ketten, da Tausende ans Sie hoffen!"

zum Ausschank von Wein, Bier oder anderen, nicht unter die Gattung von Branntwein oder Spiritus fallenden geistigen Getränken in Ortschaften mit weniger als 15000 Einwohnern, sowie in solchen Ortschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortsstatut festgesetzt wird, von dem Nachweise des vorhandenen Bedürfnisses abhängig (§ 33, Absatz 3 der Gewerbeordnung). Der Bundesrat hat nun in seiner jüngst abgelaufenen Sitzungs­periode Ermittelungen darüber beschlossen, in welchem Um­fange und mit welchem Erfolg die Bundesregierungen und Gemeindebehörden von der ihnen gemäß § 33, Abs. 3 der Gewerbeordnung zustehenden Befugnis Gebrauch gemacht haben. Einen dahingehenden Antrag hatte bereits während der vorletzten Reichstagssession die Petitionskommission des Reichstags gestellt, obwohl der Regierungskommissar erklärt hatte, die Bundesregierungen hielten eine Aenderung der Gesetzgebung nicht für opportun. Da es im Deutschen Reiche mehr als 100 Orte mit über 15000 Einwohnern gibt, so hängt die praktische Wirksamkeit der Gewerbe­ordnungs-Novelle vom 23. Juli 1879 wesentlich davon ab, daß diese Orte durch Ortsstatut den Nachweis des vorhandenen Bedürfnisses für die Konzession zum Betriebe einer Gastwirtschaft oder zum Ausschank von Wein, Bier oder anderen nicht unter die Gattung von Branntwein oder Spiritus fallenden geistigen Getränken fordern. Letzteres ist aber, soweit bisher nach und nach bekannt ge­worden, in sehr vielen größeren Städten nicht geschehen. Auch haben sich in so zahlreichen Fällen Schwierig­keiten bei der Abwehr der vielen über das Bedürfnis hinausgehenden Anträge auf Gestattung des Schankwirt­schaftsbetriebes ergeben, daß der preußische Minister sich in einem Zirkularerlaß vom 21. Mai v. I. veranlaßt fand, die Erwartung auszusprechen,daß den über das Bedürfnis hinausgehenden Anträgen gegenüber die orts- und landespolizeilichen Interessen gegenwärtig um so mehr eine sorgfältige Prüfung und erfolgreiche Würdigung finden, als seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung der Regierungspräsident als Vorsitzender oder der besondere Stellvertreter desselben im Bezirksausschüsse (dessen in zweiter Instanz ergehenden Entscheidungen endgültig sind) vorzugsweise dazu berufen ist, die Bedeutung dieser Interessen zur Sprache und zur Anerkennung zu bringen." Um die Kosten, welche bei der Abwehr von Anträgen auf Gestattung des Schankwirt­schaftsbetriebes, sowie in ähnlichen Fällen des Verwaltungs­streitverfahrens den unterliegenden Behörden und den zur Tragung der Amtsunkosten derselben verpflichteten Kom- munalverbänden erwachsen, auf ein möglichst geringes Maß herabzumindern, soll darauf hingewirkt werden, daß die Behörden von ihrer Befugnis, sich bei der mündlichen Ver­handlung vor den Verwaltungsgerichten kostenfrei durch einen Kommissar vertreten zu lassen, wenn es sich um die

Eine kurze Pause eustand im Nebenzimmer, Joseph lehnte »och immer an der Wand, sein Gesicht war totenbleich, sein Herz schlug lebhaft, und seine Hände hatten sich krampf­haft in einander geschlungen. Eine Thräue verduukelle einen Augenblick lang den Blick deS jungen Mannes, seine Gedanken suchte die Geliebte auf, und er fühlte, daß er eS nicht ertragen würde, wenn sie so zu ihm sprechen würde, wie es Jadwiga jenem Manne that. Unruhig wartete er, daß das Flüstern im Nebenzimmer wieder beginne, und, als endlich eine leise Simme von dort ertönte, war eS, als fehlte dieser Stimme jeder Klang; als käme sie wie gebrochen aus einer schwerkranken Brust.

Also es gilt die Trennung," sagte der Mann mit tiefem Stöhnen.Sie kennen kein Erbarmen, Jadwiga, Sie gehe» von mir und wissen doch, daß Sie der Sonnenstrahl find, der mein Dasein belebt, daß ich sterben muß, sterben werde, wenn es dunkel um mich wird."

Ich werde für Sie beten, und die heftige Mutter Gottes wird Sie schützen," warf das junge Mädchen mtt tiefer Inbrunst ein.

Ja, beten Sie, beten Sie, Jadwiga," murmette er mit tonloser Stimme.Beten Sie, daß mein Herz gesund werde und Vergessen finde, oder nein, mag die Mutter GotteS es zu sich nehmen, denn es kann nicht von Ihnen lassen, eS kann nicht gesund werden, von seiner ersten, seiner einzigen Liebe."

Ich bitte Sie, Herr, werden Sie ruhig," bat dar Mädchen ängstlich,seien Sie mir zu Liebe still und hören Sie an, was ich Ihnen noch sage» werde. Ich war schwach in meiner Liebe zu Ihnen, aber ich glaubte zu sterben, als die Stunde der Entscheidung kam, als der Sohu einer atte» Freundin von Papa um meine Hand bat, und mir meta Vater zu verstehen gab, daß er diese Verbindung gern sehen würde. Auf den Knieen habe ich gelegen und mtt meiner Zuneigung für Sie gerungen, und immer, immer wieder.