Skr. 198.
Marburg, Donnerstag, 19. August 1886.
XXI. Jahrgang.
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Wöchentliche Beilage»: Amtlicher Anzeiger s. 6. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition: Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
Die Demonstration in Brüssel.
Achttausend Mann Militär, sechstausend Mann Bürgerwehr waren für den letzten Sonntag in Brüssel konzentriert, um jede Ruhestörung, welche aus der großen Arbeiterdemonstration entstehen konnte, im Keime zu ersticken. Erfreulicherweise ist alles ruhig geblieben, keine nennenswerte Ausschreitung ist zu konstatieren, die Arbeiter haben lediglich ihren Umzug durch die belgische Hauptstadt gehalten und daun in einer Adresse dem Ministerium ihre Wünsche bezüglich der Herbeiführung des allgemeinen Wahlrechtes überreicht. Damit ist die belgische Arbeiterbewegung aus den zügellosen Bahnen in einen gewissen gesetzlichen Weg eingelenkt — der vielleicht auch der bewaffuelen Macht zu verdanken ist.
Die belgische Arbeiterbewegung hat in diesem Jahre schon ungemein viel von sich reden gemacht. Es ist bekannt, wie die thatsächlich vielfach sehr traurig in materieller Beziehung dastehenden Leute von einzelnen Agitatoren zu sehr bedauernswerten Exzessen hingerissen wurden. Schon damals stand die Forderung des allgemeinen Wahlrechtes an der Spitze des Arbeiterprogrammes, aber damit waren so schändliche Verhetzungen gegen die anderen Gesellschaftsklassen verbunden, daß eben dadurch die Arbeiter völlig bethört wurden. Die Plünderung der Stadt Charleroi und des Klosters Brialmont, die Zerstörung der Bandoux- schen Glasfabrik, die Raubszenen, die auf dem platten Lande vollführt wurden, alles das waren die schlimmen Folgen jener verdammenswerten Agitation, für die die verführten Arbeiter jetzt durch Gerichtsspruch sehr strenge Strafen erhalten haben. Die Agitatoren sahen selbst ein, daß aus diesem Wege vorerst nichts zu erreichen sei, sie änderten ihren Angriffsplau und beschränkten sich nunmehr auf die Forderung des allgemeinen Wahlrechts. Einzelne von ihnen, denen die Hauptschuld an der Verleitung der Arbeiter zur Last fällt, bräunten freilich nach dem Ausland durch, als die Hand des Gesetzes sich nach ihnen, ausstreckte.
Schon am ersten Pfingstfeiertag sollte eine Arbeitermassenversammlung zur Forderung des Wahlrechtes in Brüssel stattfinden. Der Bürgermeister der Hauptstadt verbot die Versammlung im Hinblick auf die stattgehabten Unruhen. Von einer Arbeiterdeputiertenversammlung wurde darauf beschloffen, eine neue Demonstration auf den 15. August, den Tag der belgischen Nationalfeier, auszuschreiben, und einen Generalstreik im ganzen Laude zu inszenieren, wenn ein neues Verbot erfolgen sollte. Letzteres erfolgte nicht, mit einigen einschränkenden Bedingungen wurde die Demonstration gestattet, die sich unter Teilnahme von etwa zwanzigtausend Arbeitern und bei nicht unfreundlicher Haltung der Menge ruhig abgespielt hat. Die gehegten großen Besorgnisie haben sich demnach als unbegründet erwiesen, und das Land kann aufatmen. Bei ruhigem, ordnungs-
Geschichtskalender.
19. August.
1493. Kaiser Friedrich UL stirbt im 78. Lebensjahre zu Linz.
1691. Die Oesterreicher siegen bei Salankemen au der Donau mit Brandenburgischer Hülfe über die Türken.
1772. König Gustav UI. von Schweden stürzt durch eine Konstitutionsakte den Reichsrat.
1870.
19. August. Siegreiche Schlacht bei Metz.
Wanda.
Von A. Gnevkow.
(Fortsetzung.)
Mit großer Entschlossenheit ergriff ich Wandas Arm und brachte sie zurück nach unserer Wohnung, wo sie anfangs die Reuige zu spielen versuchte und vor Jammer zu sterben vorgab, als der Vater sich mit ihr in eine Droschke setzte und sie von demselben Bahnhofe aus, wo ich sie ab« geholt hatte, zu einer Tante in eine kleine, unbedeutende Provinzialftadt brachte. „Da haben Sie nun", schloß der alte Mann seufzend seinen Bericht, „da haben Sie nun in kurzen Umrissen die Lebensgeschichte des Mädchens, dem Sie im Begriff stehen, Ihr Herz zu schenken. Sie brauchen nicht rot darüber zu werden, Joseph, denn wir waren alle jung und wissen, was es heißt mit einem hübschen Mädchen zusammen zu sein, aber nun ich Sie gewarnt habe, werden Sie sich aufraffen, werden den Kopf oben behalten, denn — die Schlange schläft nur und über kurz oder lang werden wir ihr Zischen zu hören bekommen.
Langsam, wie im Traume, erhob sich der Geselle von seinem Stuhle, und bot mit einem Hefen Seufzer dem alten Manne die Hand. Vielleicht hatte dieser auf ein Wort der Erwiderung aus des Jünglings Munde gehofft, und als er ihn nun so bleich und still aus der Stube gehen sah, lief
mäßigem Vorgehen werden die Arbeiter auch zweifellos ferner manche starke Sympathie im Laude finden.
Haben die belgischen Arbeiter mit ihrer Prinzipienforderung auf Aeuderung der Gesetzgebung zu ihren Gunsten total Unrecht? Nein! Die belgische Verfassung begünstigt thatsächlich die reichen Leute, sie strotzt von Freiheiten, aber sie nimmt einem sehr großen Teil der Staatsbürger all' und jede politische Rechte. Das ganze Königreich mit ca. 6 Millionen Einwohnern zählt nach der Verfassung er. hundert und zwanzig tausend Wähler für die zweite Kammer; das ist ein Mißverhältnis. Noch krasser tritt dasselbe in der Zusammensetzung der ersten Kammer heran, in welche nur etwa sechshundert Personen im ganzen Lande wählbar sind, nämlich nur sehr wohlhabende Leute. Weiter können sich die Söhne begüterter Bürger vom Soldatenstand freikaufen, der kleine Mann, der schwere Lasten ohne politische Rechte tragen muß, ist dazu außer Staude. Es liegt auf der Hand, daß solche und andere Bestimmungen bei den herrschenden niedrigen Löhnen die Unzufriedenheit lebhaft verstärken, die Zahl der Gegner des herrschenden Regimentes vermehren muffen.
Die Forderung nach einem allgemeinen politischen Wahlrecht setzt in erster Reihe ein allgemeines Verständnis für politische Dinge voraus. Wo dies nicht besteht, kann auch das allgemeine Wahlrecht nicht in anbetracht kommen. Leute, die es mit den belgischen Arbeitern von Herzen gut meinen, behaupten, daß jenes notwendige Verständnis dort allgemein nicht besteht, daß deshalb aus der Verleidung des allgemeinen Wahlrechtes den Arbeitern kein wahrer Nutzen entstehen würde, wie denn auch zweifellos ist, daß die belgische Regierung nicht darauf eingehen wird. Immerhin erfordert es aber die Gerechtigkeit, daß die belgischen Staatsmänner die Verfassung genau zu dem Zweck prüfen, um die vorhandenen Härten zu beseitigen. Um Reformen wird man in Brüssel schlechterdings nicht herumkommen, dazu sind die Verhältnisse schon zu weit gediehen, dafür liegt schon zu große Gefahr in ihnen.
Deutsches Reich.
Berlin, 17. Ang Am Denkmal Friedrich des
Großen unter den Linden war am heutigen Sterbetage außer den Kränzen mehrerer Vereine auch ein großes, prachtvolles, von der Studentenschaft der Universität Berlin dem großen Toten gewidmetes Lorbeerlaubgewinde niedergelegt. — Der „Nat.-Ztg." zufolge ist vor drei Wochen von Pest an die S-tadtverordneten von Berlin die Einladung zur Teilnahme an der Feier der Wiedereroberung Ofens eingegangen. Wie die „Nat.-Ztg." meldet, hat der Magistrat mit Zustimmung des Stadtverordnetenvorstehers i die Beantwortung der Einladung um so mehr übernommen, I als die Zuschrift in die Ferien fiel und eine baldige Er- ■ ledigung erheischte. Unter dem Vorsitze des Stadtrats
es wie ein tiefes Erbarmen über das runzlige Gesicht und die Bierflaschen, die nur halb g< leert auf dem Tische standen, von Neuem zukorkend, murmelte er kopfschüttelnd vor sich hin: „Wer hätte das gedacht, daß es ihm schon so nahe gehen würde?"
Joseph stieg im Dunkeln die Treppe zu seinem Stübchen hinauf, und dort angekommen, entledigte er sich mit zitternder Haft feiner Kleidung und suchte fein Lager auf. Ader so innig er sich, auch den Schlaf herbeifehnte, so gern er alles, alles vergessen hätte, seine Gedanken wichen nicht von Wanda und das erste Granen des Morgens schlich sich in sein Kämmerchen, als er noch mit offenen Augen, mit schmerzendem Kopfe in seinem Bette lag.
»Sie war damals noch sehr jung," verteidigte eine Stimme seines Herzens das Mädchen, das er liebte, „und dazu hat sie eine Erziehung erhalten, die sie weit emporhebt über das Leben hier im Hause. Sie können nicht verlangen, daß sie so ehrbar und hausbacken sein soll, wie die Frau Meisterin, und es ist unrecht, daß sie Alle das arme Mädchen tyrannisieren wollen. Wie gut ist das Mädchen zu mir, so gut, daß es schlecht von mir wäre, wollte ich sie verlassen, mich ihrer nicht annehmen um sie lieb haben. Lieben brauche ich sie darum ja noch gar nicht, und sie hielt mich gewiß auch für viel zu gering, um mir ihre Neigung zu schenken, aber ihr Freund will ich werden, und wenn ich mir heute einen neuen Anzug kaufe, wenn ich Abends damit im Wohnzimmer erscheine, soll sie sehen, daß ich alles dazu thun werde, damit sie sich ihres Freundes auch äußerlich nicht zu schämen braucht."
So argumentierte der junge Mann und suchte sein Gewissen zu beschwichtigen, das ihm nicht mit Unrecht Vorwürfe über die leichte Art und Weife machte, in der er die Warnung des Altgesellen auffaßte. Als er sich dann von seinem Lager erhob und nach den Kleidern griff, wurde ihm zu Mute, als sei er jetzt erst zum rechten Manne gereift,
Zelle (beide Bürgermeister waren im Sommerurlaub) hat der Magistrat die Teilnahme au der Feier abgelehnt. — Der bisherige französische Botschafter am hiesigen Hofe, Baron de Courcel, der Ende dieses Monats Berlin verläßt, wird vorher dem Kaiser sein Abberufungsschreiben überreichen und wahrscheinlich auch noch Gelegenheit finden, sich vom Fürsten Bismarck, der ihm immer wohlwollte, persönlich zu verabschieden, lieber seinen Nachfolger verlautet noch immer nichts Zuverlässiges. Es scheint, daß die französische Republik auch am hiesigen Hofe eine Zeit lang nur durch einen Geschäftsträger vertreten sein wird. — Betreffs Revision der eingeschriebenen, Hilfskassen hat sich, wie das „Pos. Tgbl." mitteilt, der Herr Minister für Handel und Gewerbe in einem an die Provinzialregierungen unter dem 7. d. M. gerichteten Erlaß dahin ausgesprochen, daß es nicht zulässig ist, entsprechend dem Wunsche des Vorstandes des Gewerkvereins der deutschen Maschinenbau- und Metallarbeiter, die Aufsichtsbehörden anzuweisen, mit der Revision der örtlichen Verwaltungsstellen der eingeschriebenen Hilfskassen der Gewerkvereine gleichzeitig auch diejenige der übrigen mit diesem Gewerkverein verbundenen Kassen vorzunehmen; dagegen erscheint eS unbedenklich und mit der Vorschrift des § 24 des Hilfskassengesetzes nicht unvereinbar, die Art der Buch- und Rechnungsführung, wie sie sich aus den vorliegenden Büchern ergiebt, zuzulassen, da bei der getroffenen Einrichtung für die Kranken- uud Sterbekasfe eine ohne Prüfung der übrigen Spalten verständliche getrennte Feststellung und Verrechnung der Vereinnahmungen und Verausgabungen der Kasse stattfindet. Diese Einrichtung giebt die immerhin nicht unerwünschte Gelegenheit, daß die Aufsichtsbehörden zugleich von der Buch- und Rechnungsführung bezüglich der übrigen Kassen Kenntnis nehmen können. Ebenso wird es zuzu- lassen sein, daß die Bestände der Kranken- und Sterbekasse mit denen der übrigen Kassen in einem gemeinsamen Behälter (Kassette, Geldschrank) aufbewahrt werden, sofern nur innerhalb dieses Behälters die Bestände der ersteren von denjenigen der übrigen Kassen so getrennt sind, daß sie ohne weiteres als solche erkannt und ohne Berücksichtigung der übrigen Bestände in ihrem Betrage festgestellt werden können.
— Dem „Spektator" entnimmt die „Magdeb. Ztg." das Nachstehende: „Die zur Untersuchung der Ursachen der Handelsstockung in England eingesetzte königliche Kommission hak wiederum einen Band veröffentlicht. Die eine in die Augen springende Thatsache, welche sich in kühnstem Relief in diesem Bericht von allen übrigen Vorgängen in der industriellen Welt abhebt, ist das kommerzielle Aufblühen Deutschlands, und hiervon rührt jedenfalls ebenso sehr, als von allgemeinen und entlegen eren Ursachen, die andauernde Stockung in der britischen Industrie her. Es hat vielleicht niemals eine solche Uebereinstiminung der Meinungen gegeben, als in den britischen Konsularberichten nun er filbststänoig und mutig für eine, wie es ihm schien, sehr edle Sache eintreten wollte.
Mit sonderbarer Hast arbeitete er den ganzen Tag über an der Hobelbank und blickte nicht einmal nach dem Platze hinüber, den der Altgeselle inne hatte, dessen Auge sich oft mit sorgendem Ausdrucke auf den Jüngling richtete.
Kaum schlug die Feierstunde, als Joseph zur Thür hinauseilte und den Weg zur Kleiderhalle einschlug, in der er sich nicht einen der vielen Anzüge wählte, die ihm der Händler, als für einen Gesellen paffend, vorlegte, sondern höher griff und Rock, Beinkleid und Weste von einer Farbe und so feinem Tuche nahm, daß sich ein Herr dieser Garderobe nicht hätte zu schämen brauchen. Wie der junge Mann richtig vermutete, üb-rließ ihm der Kaufmann den Anzug gegen Abschlagszahlungen. Joseph mußte einen Schein unterschreiben, durch den er sich verpflichtete, monatlich eine bestimmte Summe zu zahlen und verließ seelenvergnügt den Laden. Auf der Straße erst fiel es ihm ein, daß seine Mutze abgetragen und schlecht aussehen wurde, daß seine Hände zu verarbeitet wären, um sie ohne Handschuhe zu zeigen, und beide Gegenstände, Mutze und Handschuhe wurden gekauft. Als er sein letztes, erspartes Geld, selbst die Groschen ausgegeben hatte, die von ihm zu einem Geschenk für die Mutter bestimmt waren, suchte er sich selbst damit zu entschuldigen, daß er die sonntäglichen Spaziergänge mit der Familie des Tischlermeisters nicht unternehmen könne, wenn ihn fein Anzug allzukenntlich als untergeordneten Arbeiter erscheinen lasse.
Der junge Mann sah sehr hübsch und stattlich aus, als er Abends im Wohnzimmer der Familie erschien und Fran Nowitzka schlug die Hände über dem Kopfe zusammen, als sie an Stelle des schlichten Joseph, den geputzten jungen Herrn vor sich sah. (Fortsetzung folgt.)