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Marburg, Sonntag, 20. Juni 1886.
XXI. Jahrgang.
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Deutsches Reich.
Berlin, 18. Juni. Der Kaiser tritt die Reise nach Ems morgen abend um 1OV, Uhr an. — Der Kaiser hat bestimmt, daß die Osfizicre des 8. Husarenregiments für ihren verstorbenen Chef, den König von Bayern, 8 Tage Trauer anlegen. — Dem Vernehmen nach beabsichtigt Fürst Bismarck sich gegen Ende des Monats zum Kurgebrauch nach Kissingen zu begeben; vorher dürfte derselbe noch einige Tage in Schönhausen Aufenthalt nehmen. — Die Anwesenheit des Reichskanzlers in Berlin soll, wie die „Nat.-Ztg." hört, wenige Tage dauern, jedenfalls sich nicht bis zum Wiederbeginn der Reichstagssitzungen erstrecken. Der „Hann. Cour." will wissen, daß der Reichskanzler sich etwa 8 Tage in Berlin aufhalten und alsdann Badekuren in Kissingen und Gastein gebrauchen wird. — Wie die „Kreuz - Ztg." mitteilt, ist Minister v. Puttkamer gestern früh nach Heringsdorf abgereist, um bis Ende des Monats dort zu verweilen. — Die letzte antifranzösische Auslassung der „Rordd.Allgem. Qtq " wird von einem der Berliner Korrespondenten der >öln. Ztg." wie folgt sekundiert^ „Es liegen aus jüngster Zeit verschiedene Anzeichen dafür vor, daß sich Deutschlands Stimmung gegen Frankreich mit Frankreichs Stimmung gegen Deutschland mehr und mehr in Einklang setzt, d. h. eine recht unfreundliche wird. Dafür spricht heute wieder ein in der „Rordd. Allgem. Ztg." veröffentlichter Artikel, der wohl aus maßgebenden Kreisen stammt und in dem Deutsche auf die Gefahren rnfmerksam gemacht werden, welche seit der Veröffentlichung des Boulanger-
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Im Schatte« des Lebens.
Roman von P. Felsberg.
(Fortsetzung.)
Alfred blieb eS nicht verborgen, was in Heimbeck vorgtng; nachdem er auch seine Schwester eine Zeit lang aufmerksam beobachtet hatte, zweifelte er nicht mehr, daß zwei edle Herzen auf dem besten Wege waren, sich zu finden, um den Bund fürs ganze Leben zu schließen. In des r jungen Künstlers Charakter glaubte der Graf reichliche Bürgschaft für Hedwigs
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Geschichtskalender.
20. Juni.
840. Ludwig der Fromme stirbt, 62 Jahre alt.
911. Ludwig das Kind stirbt (Erlöschen der deutschen Karolinger.) ,
1530. Der Reichstag zu Augsburg eröffnet.
1622. Tilly schlägt Christian von Braunschweig bei Höchst im Nassauischen. „ ,, ,
1633. Galilei muß zu Rom im Kerker die von rhm entdeckten Wahrheiten abschwören.
1640. Wurde Fulda von den Schweden erobert und besetzt.
1692. Der Kurfürst Friedrich HI. stiftet die Universität 1837°.H^König Wilhelm IV. von England stirbt, ihm folgt seine 18jährige Nichte Victoria als Königin von England, in Hannover sein Bruder, der Herzog Ernst August von Cumberland. _ , .
1866. Die Preußen rücken unter dem Generalmajor von Beyer in Cassel ein.
21. Juni.
19Q8 Pfalzgraf Otto von Wittelsbach ermordet den Kaiser Philipp von Schwaben auf der Altenburg bei Bamberg.
1791. Lüdwig XVI. wird auf seiner Flucht zu Varennes an ge halten und nach Paris zurückgebracht.
1813. Wellington (seitdem der Siegesherzog genannt) ver- nichtet die französische Macht iu der Schlacht bei Vittoria.
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ober lebenslängliche Pensionen aus der Reichskaffe erhalten, verpflichtet, Witwen- und Waisengeldbeiträge zur Reichs- kaffe zu entrichten. Nicht verpflichtet sind nebenamtlich im -Reichsdienst angestellte Beamte und die katholischen Militär- und Marinegeistlichen. — Nach § 4 betragen die Witwen- und Weisengeldbeiträge jährlich 3 Prozent des pensionsfähigen Diensteinkommens des Wartegeldes oder der Pension, mit der Maßgabe, daß der die JahreSsumme von neuntausend Mark des pensionsfähigen Diensteinkommens oder Wartegeldes und von fünftausend Mark der Pension übersteigende Betrag nicht beitragspflichtig ist. — Die in den §§ 13 und 72 des Militärpensionsgesetzes erwähnten Pensionserhöhungen (Verstümmelungszulage) bleiben bei Berechnung der Witwen- und Waisengeldbeiträge unberücksichtigt. — Von den Offizieren vom Hauptmann (Rittmeister, Kapitänleutnaiit) zweiter Gehaltsklasse einschließlich abwärts, den Aerzten und Beamten, welche vor Erteilung des Heiratskonsenses ein bestimmtes Privateinkommen oder Vermögen nachzuweisen haben, werden, wenn sich dieselben nicht verheiratet haben, die Beiträge bis nach erfolgter entsprechender Erhöhung der Gehälter nicht erhoben — Das Witwengeld (§ 9) besteht in dem dritten Teil derjenigen Pension, zu welcher der Verstorbene berechtigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt wäre. — Das Witwengeld soll jedoch, vorbehaltlich der im § 11 verordneten Beschränkung, mindestens einhundertundsechzig Mark betragen und eintausendsechshundert Mark nicht übersteigen. — DaS Waisengeld § 10) beträgt: 1. für Kinder, bereit Mutter lebt unb zur Zeit deS Tobes bes Beitragspflichtigen zum Bezüge von Witwengelb berechtigt war, ein Fünftel bes Witwengelbes für jedes Kind; 2. für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Beitragspflichtigen zum Bezüge von Witwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes für jedes Kind. — Waisengeld wird für Kinder, welche in Militär-Erziehungsanstalten ausgenommen worden sind, nur zu demjenigen Betrage gezahlt, bis zu welchem für das betreffende Kind Pensionsgeld oder Erziehungsbeitrag an die Anstalt zu entrichten ist. — Nach § 32 finden die Bestimmungen dieses Gesetzes auf die Ingenieure des Soldatenstandes und der kaiserlichen Marine gleichfalls Anwendung. — Sie finden ferner hinsichtlich des Reichsheeres auf die Zeugfeldwebel, Zeugsergeanten, Wallmeister, Garnisonbauaufseher und Registratoren bei den Generalkommandos, hinsichtlich der kaiserlichen Marine auf die Deckoffiziere, Zeugfeldwebel und Zeugobermaate Anwendung.
München, 18. Juni. Der deutsche Kaiser und die Kaiserin ließen durch den preußischen Gesandten prachtvolle Kränze auf den Sarg des Königs niederlegen. Der mit Hedwig in Berührung gekommen und hatte es dann jedesmal tief und schmerzlich beklagt, daß die offenbar so gut angelegte Natur des schönen Kindes sich unter dem Einfluß der Mutter voraussichtlich zu derselben kalten Starrheit werde formen müssen.
Wie erstaunt — freudig überrascht war daher die Fran v. Sternburg, als ihr Neffe nach der Katastrophe sie von Allem in Kenntnis setzte, was zwischen der Gräfin unb ihren Kindern vorgefallen war. Zu zartfühlend, um ihre Freude über den Bruch zu zeigen, konnte sie es doch nicht vermeiden, die Geschwister ihrer vollen Zustimmung zu dem vollzogenen Trennungsakte zu versichern; sie war ja überglücklich, daß nun die einzige Schranke entfernt war, welche einem offenen und rückhaltlosen Verkehr mit ihren jungen Verwandten bisher entgegen gestanden hatte. So gab sie auch Alfreds und seiner Schwester wiederholten Bitten, den Winter bei ihnen in der Residenz — in ihrem Vaterhause zuzubringen, bereitwillig Gehör, obschon es ihr schwer ward, ihr stilles Heim zu verlassen und mit dem geräuschvollen, glänzenden Leben in B. zu vertauschen. „
Hedwig hatte sich erhoben und beugte sich zärtlich über ihre Tante.
„Du siehst leidend aus, Tantchen!* sagte sie. Ich glaube, Du hast gestern Abend Deinen Kräften zu viel zugemutet.*
„Nur ein wenig Kopfschmerz, liebes Kind,* entgegnete Frau v. Sternburg, mtt ihrer feinen weißen Hand leicht über die Stirn fahrend. „Du magst übrigens nicht so ganz Unrecht haben; ich habe mich von derlei Festlichkeiten schon entwöhnt.*
„Glaube mir, Tantchen, auch ich bin von Herzen froh, daß diese unausgesetzten Vergnügungen des Winters nun bald ein Ende nehmen werden. Am glücklichsten fühle ich mich, wenn ich im Freundeskreise einen vertraulichen Abend verlebe. Wie oft habe ich mich in jenen glänzenden Salons tätlich gelangweilt, ohne es merken lassen zu dürfen; tote oft gewünscht, lieber zu Hause zu fein!*
(Fortsetzung folgt.)
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte-, sowie d Annoncen-Bureaux vouHaafensteiu undVogler in Frankfurt a. M , Caffetz. Magdeburg und Wien; Rudolf Moffe in Frankfurt ♦ a M-, Berlin,München und
Köln; ®. L. Daube und Co. n Frankfurt a. M-, Berlin, Ha nover u.Paris.
schen Spionengesetzes allen in Frankreich weilenden Fremden drohen und namentlich den Deutschen, die sich dort aufhalten. Es wird in gewissen Kreisen mit Unrecht angenommen, daß dieses Wachsen einer franzosenfeindlichen Stimmung in Deutschland mit der Ausweisung der Prinzen etwas zu thun habe. Dieser Angelegenheit gegenüber hat sich Deutschland vollständig gleichgiltig verhalten, da man in ihr eine ausschließlich französische Sache erblickt. Der Grund der Verstimmung ist einfach der, daß man langsam aber sicher die Ueberzeugung gewonnen hat, Frankreich sei deutschfeindlich gesinnt und wolle es vorläufig unter allen Umständen bleiben, und daß demnach eine franzosenfreundliche Stimmung in Deutschland mit der Würde eines großen Reiches nicht vereinbar ist. Der Tag wird vielleicht kommen, an dem die Franzosen zu der Erkenntnis gelangen werden, daß sie sich selbst allein geschadet haben durch ihre seit 16 Jahren unermüdlich betriebene Deutschenhetze, der deutscherseits eine in der Geschichte noch nie dagewesene langmütige Ruhe entgegengestanden hat. Bis dahin wird eine Veränderung der deutschen Gefühle dem feindlich gesinnten Frankreich gegenüber schwerlich zu erwarten sein. Die Prinzenfrage hat damit um so weniger zu thun, als die Orleans sich zur Aufgabe gestellt zu haben scheinen, mit den schlimmsten „Patriotenliguisten" im Deutschenhaß zu wetteifern."
— Dem Bundesrat ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres, zugegangen. Der Entwurf, welcher 35 Paragraphen umfaßt und den Eintrittstermin offen läßt, entspricht — nach der „Nat.-Ztg." — im großen und ganzen den früher vorgelegten Entwürfen desselben Inhalts. Die kurze Einleitung der Begründung hebt hervor, daß die früheren Entwürfe daran scheiterten, daß die Militär- sowie Marineverwaltung prinzipiell daran festhalten zu müssen glaubten, daß die niederen Offizier- Chargen vom Hauptmann zweiter GehaltSklaffe abwärts bei der Beschränktheit ihres Diensteinkommens und der Verpflichtung, zur Erlangung des Heiratskonsenses einen Vermögensnachweis zu führen, füglich nicht mit einem Abzüge von 3 Prozent jenes Diensteinkommens belastet werden können, so lange sie sich nicht verheiratet haben. In dem vorliegenden Gesetzenttvurf ist dieser prinzipielle Standpunkt im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes verlassen und dagegen nur eine Übergangsbestimmung ausgenommen worden, durch welche lediglich den thatsäch- lichen Verbältnissen Rechnung getragen wird. Nach dem § 1 sind Offiziere, Aerzte in Offiziersrang und Beamte des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine, welche Diensteinkommen oder Wartegeld aus der Reichskasse beziehen, oder nach ihrer Versetzung in den Ruhestand zeitweilige
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Glück zu finden; was ihn abhielt, offen seine tiefe Neigung für Gräfin Hedwig ausznsprechen, wußte Alfred, und er schätzte ihn dafür um so höher, doch er nahm sich vor, zu verhindern, daß dieses Zartgefühl vielleicht das Unglück einer geliebten Schwester und eines in jeder Hinsicht schätzenswerten Mannes werde. Er wollte zur rechten Zeit vermittelnd eintreten.
Hedwig hatte keine Ahnung davon, daß das, was fie sich selbst kaum zu gestehen wagte — ihre Liebe zu Heimbeck, bereits nicht mehr ihr ausschließliches Geheimnis sei. ^hr Bruder unterstützte des Künstlers Streben nach Ruhm und Anerkennung in jeder Weise und ließ keine Gelegenheit unbenutzt, ihn vor der Welt auszuzeichnen, ihn seinem besten Freunde gleich zu behandeln. Er erkannte in des jungen Mannes unablässigem Mühen, wie sehr derselbe den Wert des Preises zu schätzen wußte, nach dem — als dem höchsten Ziele seiner Wünsche und Hoffnungen — er strebte; er wußte, daß er nur dann es wagen werde, wenn er den unverwelklicheu Lorbeer der Kunst werde bieten und mit berechtigtem Stolz des Künstlers den der Geburt auswiegen können.
XVI.
In einem reizenden kleinen Salon des Biela'schen Hauses saßen die beiden Geschwister mit einer alten Dame beim Frühstück. Die edel geschnittenen Züge der stattlichen Frau zeugten von einer entschiedenen Familien-Achnlichkeit mit Alfred und Hedwig. Die alte Dame war selbst eine geborne Biela, eine Schwester des verstorbenen Grafen; fie hatte seit langer Zeit schon in einem gespannten Verhältnis zur Gemahlin ihres Bruders gestanden, bereu Herrschsüchtigkeit die feinfühleube, liebenswürbige Frau von Sternburg abstieß; fie konnte für ihre Schwägerin keine Zuneigung empfinben. Doppelte Liebe unb Zärtlichkeit bagegen trug die kinderlose Wittwe den beiden Kindern ihres Bruders entgegen; besonders Alfred, der ost längere Zeit hindurch sie auf ihrem einsamen Schloß besucht, dessen geraden Sinn und gutes Herz sie kannte, war ihr Abgott. Nur feiten und flüchtig war sie
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