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Marburg, Sonnabend, 22. Mai 1886

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kaunt gegeben, nach welcher die zur Zeit in Frankreich sich aufhaltenden deutschen, bezw. preußischen Offiziere un­verzüglich Frankreich zu verlassen und diejenigen, welche sich dort behufs Ausbildung in der französischen Sprache befinden, sich nach der französischen Schweiz zu begeben haben. Wir vermögen die Richtigkeit dieser Meldung nicht zu prüfen; beruht sie auf Wahrheit, so haben wir es gewiß lediglich mit einem Akt der Vorsicht zu thun. Wenn auf Grund des französischen Spionagegesetzes etwa in Frankreich weilende deutsche Offiziere belästigt, gemaßregelt oder beleivigt würden, so könnten solche bedauerliche Vor­kommnisse gewiß nicht zur Befestigung der guten Bezie­hungen zwischen Deutschland und Frankreich beitragen. Im Interesse der Erhaltung der letzteren mag jene Vor­sichtsmaßregel getroffen worden sein. Wir fügen hinzu, daß bereits die Klagen von in Frankreich reisenden Deut­schen über die Anwendung des Spionagegesetzcs laut werden. Vier Mitglieder des Elsaß-Lothringischen Architekten- und Ingenieur-Vereins wurden, derStraßb. Post" zufolge, in der Nähe von Belfort festgenommen, weil sie einen an­geblich für das Zivil verbotenen Fußpfad betreten hatten. Aus ihrer tragi-komischen^Lage wurden sie erst durch Bezugnahme auf einen ihnen bekannten Bürger Belforts befreit, der für die Harmlosigkeit der angeblichen deutschen Spione eintrat.

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Im Schatten des Lebens.

Roman von P. Felsberg.

(Fortsetzung,)

Wie so ist das Deine Schuld, Mädchen? Erzähle!" rief Margaretha noch halb ungläubig.

Louise erzählte nun, was am Abend, als die alte Frau schon schlief, sich ereignet hatte.

Drscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartal- AbonnementS-Preis bei der -xpedition 2*/t Mk., bei den Postämter 2 Mk. 50 Pfg. (erd. Bestellgeld). JnsertionSgebiihr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Ketiarn.n für die Zeile '5 Pfg.

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Deutsches Reich.

Berlin, 20. Mai. Fürst Bismarck ist heute nach­mittag um 5 Uhr nach Friedrichsruh abgereift, Graf von Rantzau begleitete denselben. DieKreuz-Ztg." sagt betreffs ter auf der heutigen Tagesordnung des Bundes­rates stehenden Ernennung eines Bundesratsbevollmäch- tiglen, Unterstaatssekretär Jacobi sei zum Mitgliede des Bundesrates ernannt. DerNal.-Ztg." zufolge ist dem Bunvesrate ein Antrag Preußens zugegangen, wonach über Spremberg (im_ Regierungsbezirke Frankfurt a. d. O.) auf Grund des sozialisten-Gesetzes der kleine Belagerungs- Zustand verhängt werden soll. Der dem Reichstage heute zugegangene Gesetzentwurf, betreffend die unter Aus­schluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhand­lungen, hat durch den Bundesrat folgende Fassung erhalten. Artikel 1. Die §§ 174 bis 176 des Gerichtsverfassungs- Gesetzes werden durch nachstehende Bestimmungen ersetzt: § 174. Die Verkündung der Urteilsformel erfolgt in jedem Falle öffentlich. 8 175. Ueber die Ausschließung der Oeffentlichkeit wird in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt. Der Beschluß, welcher die Oeffentlichkeit ausschließt, muß öffentlich verkündet werden. Das Gericht kann den bei der Verhandlung anwesenden Personen die Geheimhaltung des Inhalts bestimmter Teile der Verhandlung besonders zur Pflicht machen, fo ent von dem Bekanntwerden des­selben eine Gefährdung der Staatssicherheit zu befürchten ist. Der Beschluß ist in das Sitzungöprvtokoll aufzu­nehmen. 8 176. Der Zutritt zu öffentlichen Verhand­lungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, welche sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehren­rechte befinden, oder welche in einer der Würde des Ge­richts nicht entsprechenden Weise erscheinen. Durch die Ausschließung der Oeffentlichkeit wird das aus der Dienst­aufsicht fließende Recht, Gerichtsverhandlungen beizuwohnen, nicht berührt. Artikel II. Wer die nach § 175 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ihm auferlegte Pflicht der Geheimhaltung durch unbefugte Mitteilung verletzt, wird mit Geldstrafe bis zu 1OUO Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Artikel III. Ueber Gerichtsverhandlungen, welche unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden haben, dürfen Berichte durch die Presse nicht veröffentlicht werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der im Artikel II bestimmten Strafe. Leopold v. Rankes Zustand hat sich noch weiter verschlimmert; er liegt im Todeskampse.

Posen, 20. Mai. Wie derKuryer" meldet, über­nehmen heute im Auftrage des Erzbischofs Dinder der Weihbischof Korytkowski und Generalvikar Likowski aus der Hand des Königlichen Kommissars, Regierungsrat Perkuhn, das erzbischöfliche Vermögen, welches am 9. Juni 1874 in Königliche Verwaltung übergegangen war.

FPeibnrg i. B., 19. Mai. Einer Nachricht der Bad. Landes-Ztg." zufolge wurde dieser Tage den Offi­zieren hiesiger Garnison eine Kaiserliche Verfügung be-

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. 6. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sountagsblatt,

Expedition- Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Koch.

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte-, sowie d-Annoncen-Bureaux von Haasenstein undVogler in Frankfurt a. M, Gaffel, Magdeburg und Wien: Rudolf Mofse in Frankfurt a M-, Berlin,München und

Köln; G. L. Daube und So. n rantturt a. M., B rl n, Ha nover u.Pari-,

wovon ein Drittel mit Schußwaffen zu versehen, die übrigen bei Schanzarbeiten u. s. w. zu verwenden wären.

Rom, 20. Mai. Bei dem gestrigen Bankette der konstitutionellen monarchischen Vereinigung zu Ehren De- pretis, dem ministeriellen Kandidaten des ersten Wahl­bezirks, an dem die Minister, die Unterstaatssekretäre, so­wie hervorragende Vertreter der Presse teilnahmen, sprach Depretis. Er widerlegte die gegen ihn und seine innere Politik erhobenen Beschuldigungen, wies nach, daß er stets dem früheren Programme treu geblieben sei nnd hob die Bedeutung und Wichtigkeit der während der letzten zehn Jahre vollendeten gesetzgeberischen Arbeit hervor; es seien in diesem Zeiträume 850 Gesetze, von diesen etwa 300 seit 1882, zustande gekommen. Hierauf entwickelte De­pretis sein gesetzgeberisches Programm für die neue Le­gislaturperiode, verteidigte die Finanzpolitik der Regierung und erklärte, die Einnahmen des laufenden Finanzjahres betrügen gegen die Voranschläge etwa 35 Millionen mehr. Dieser Zustand der Dinge entbinde die Regierung nicht von der Verpflichtung, auch ferner die Finanzverwaltung mit möglichster Sorgfalt zu führen, um so das Budget durch die größte Sparsamkeit in den Ausgaben zu stärken. Auf die auswärtige Politik übergehend, hob Depretis her­vor, daß er bei den letzten Ereignisfen in Ostrumelicn und Griechenland in völligem Einvernehmen mit den Kaiser­mächten und England vorgegangen sei. Wenn die Aktion der italienischen Regierung auch hauptsächlich die Aufrecht­erhaltung des europäischen Friedens, der für Italien so notwendig ist, verfolgte, so vernachlässigte man doch nicht die Interessen der Bevölkerung der Balkanstaaten. Diese Interessen seien weit besser durch die Politik der italienischen Regierung gewahrt worden, als wenn jenen Staaten durch Italien trügerische Hoffnungen eingeflößt und eine ver­hängnisvolle Spaltung zwischen den Mächten hervorgerufen worden wäre Die der Kammer vorzulegenden Schrift­stücke zeigen deutlich, daß die Aktion der italienischen Re­gierung immer loyal und korrekt gewesen ist. Was die Massowah-Angelegenheit betrifft, so sei nunmehr auf die Periode der Okkupation die der Organisation gefolgt, welche befriedigend fortschreite. Die Regierung beabsichtige nicht, über gewisse Grenzen hinanszngehen. Die Nachricht von _ber Ermordung der Expedition des Grafen Porro erschütterte die Regierung tief, dieselbe werde sich aber nicht durch eine stürmische Bewegung zu unüberlegten Unternehmungen hinreißen lassen. Die Regierung werde im Gegenteile wachsam sein und es nicht an Energie fehlen lassen, wenn die Zeit der Vergeltung gekommen sei. Die Rede wurde sehr beifällig ausgenommen.

Bari, 17. Mai. [Originalbericht.) Wie zahl­reiche Briefe und Telegramme aus der Heimat an die hier wohnenden Deutschen beweisen, herrscht dort eine sehr über­triebene Vorstellung von der Ausbreitung der Gefährlichkeit der Cholera, während wir Hierselbst kaum etwas von dem Nebel merken und nur in der Lebensweise etwas vorsichtiger

Ganz Bärfelde war in Aufregung ob dieses unerhörten Vorfalles;, die friedlichen, ehrsamen Bürger waren entsetzt, daß eine solche That in ihrem Städtchen verübt worden, in den Annalen desselben war nicht ein einziger Kindesraub bis dahin verzeichnet. Was man vennuthete, dachte, sprach man! Das mysteriöse Kommen man wußte nicht, woher! Der Familie Biela ward aufs Neue besprochen und es stellte sich jetzt sogar heraus, daß Niemand wußte, wohin Herr Biela gegangen, und Frau Margaretha, die verstockte, alte Person, die doch gewiß wußte, wo ihr Herr weilte, konnte kein Mensch zum Reden bringen. Ver­zweifelt schüttelten die guten Leute den Kopf und erklärten sich unfähig, das Rätsel zu lösen, welches über der Familie Biela schwebte.

Endlich schien ein Lichtstrahl das geheimnisvolle Dunkel durchdringen zu wollen: ein Manu aus einem benachbarten Dorfe meldete sich beim Polizeidirektor, umAufschlüsse" zu geben. Er war am späten Abend jenes Tages noch in der Stadt gewesen, nm einen Arzt für seine kranke Frau zu holen; auf dem Wege zur Stadt begegneten ihm zwei Reiter und er glaubte bei dem raschen Vorüberreiten das leise Weinen eines Kindes gehört zu haben. Als nun am folgenden Tage Leute aus der Stadt ihm von dem Kindes­raub erzählt, habe er es für seine Pflicht gehalten, der Be­hörde von seiner Wahrnehmung Mitteilung zu machen.

Die Polizei, glücklich, endlich eine Spur gefunden zu haben, verfolgte dieselbe nun mit Eifer; Gensdarmen ritten sogleich in der Richtung aus, welche der Mann angegeben, denn es galt schnellste Verfolgung, da die Flüchtlinge bereits einen ansehnlichen Vorsprung gewonnen haben mußten.

VIII.

An einem Kreuzungspunkte zweier Landstraßen hielten zwei Reiter in eifrigem G.spräch. Dem Anschein nach.be-

Ausland.

Wien, 20. Mai (Abgeordnetenhaus.) Der Ver­treter des Handelsministerium, Pußwald, die Interpella­tion betreffs des Abbruches der Verhandlungen mit Ru­mänien beantwortend, betont das entgegenkommende Ver­halten Oesterreich - Ungarns. Rumänien erhob aber die Forderung, Oesterreich solle auf die Meistbegünstigungs­klausel verzichten und betreffs der Vieh- und Getreide­einfuhr nach Oesterreich nicht nur volle Handelsfreiheit gewähren, sondern dies auch durch einen besonderen Kon­ventionaltarif anerkennen. Oesterreich wäre dadurch ge­nötigt gewesen, nicht nur rumänisches Vieh und Getreide, sondern selbst indisches Getreide und russisches Vieh über Rumänien ganz zollfrei einsühren zu lassen. Jnsolgedessen mußte Oesterreich den Abbruch der Verhandlungen kon­statieren. Die Negierung hofft, daß die materiellen In­teressen beider Länder eine Verständigung in nicht ferner Zeit herbeiführen werden.

Bern, 20. Mai. Nach dem vom Bundesrate durch­beratenen Landsturmgesetze sind alle nicht militär-dienstlich eingeteilten und infolge ihres Amtes für dienstfrei erklärten Schweizer Bürger vom 17. bis zum vollendeten 50. Alters­jahre landsturmdienstpflichtig. Das Aufgebot erfolgt, so­bald die Grenzen durch den Feind bedroht oder überschritten sind. In Friedenszeiten hat der Landsturm keinen Dienst. Nach dem Ausgebot steht der Landsturm unter dem Militär­strafgesetz und leistet den Kriegseid; er hat gleiche Rechte und gleiche Pflichten, wie die übrigen Truppen. Man berechnet die stärke des Landsturmes auf 200 000 Mann,

Margaretha hörte ihr mit gespannter Ausmerksam zu. Da hat auch Dein Geliebter seine Hand im Spiel!" rief sie, als jene geendet.

,Louise wollte jedoch von so großer Schlechtigkeit ihres Bräutigams nichts wissen. Als sie sich aber später erinnerte, wie er bemüht gewesen, sie so weit als möglich vom Hause zu entfernen, da ward sie kleinlaut und nun ebenfalls dem Verdacht zugänglich. Beide Frauen überlegten, was zu thun sei. Es war noch sehr früh, noch dunkel, trotzdem eilte Louise nach dem Polizeibureau, um Anzeige von dem Ver­schwinden des Kindes zu machen. Nachdem es Tag geworden, fanden Beamte sich ein und nahmen ein Protokoll auf. Auf Grund von Louisens Aussagen ward sofort Nachfrage in der Wohnung ihres Geliebten gehalten; dieselbe ergab, daß dieser bereits feit einigen Wochen dort wohne und sich Georg Schwarz neune. Als man an die Thüre seines Zimmers klopfte, ohne Antwort zu erhalten, ließ der Be­amte die Thür durch den Schlosser öffnen. Die größte Unordnung herrschte in dem Zimmer, doch die persönlichen Effekten seines Bewohners waren verschwunden und Alles deutete auf eine überstürzte, plötzliche Abreise hin; dieselbe mußte auch in der verflossenen Nacht erst stattgefunden haben. Es galt, die Fährte des Verbrechens zu finden. Nachfragen auf dem Bahnhof, ob ein der Beschreibung Entsprechender mit dem Kourierzuge während der Nacht abgereist sei, hatten bestimmte Verneinung Seitens des ge- sammten beteiligenden Personals zur Folge, indem nur eine Dame und ein Herr, beide persönlich bekannt, den einzigen Zug während der Nacht benutzt hatten. Auch eine Anfrage bei der Post ergab ein gleiches Resultat; keine Extrapost war bestellt, kein Passagier mit den gewöhnlichen Posten eingeschrieben worden. Das genaueste Forschen nach dem Kinde in der Stadt blieb ebenso erfolglos.

Geschichtskalender.

22. Mai.

1471. (Nach Andern am 20. oder 21. Mai.) Albrecht Dürer, der Vater der deutschen Malerei, Kupferstecherei und Holzschneidekunst, wie er mit Recht genannt wird, zu Nürnberg geboren.

1815. Friedrich Wilhelm HL, von Preußen, giebt seinem Volke bj§ feierliche Versprechen, ihm eineRepräsentation des Volkes" zu gewähren, als Anerkennung und aus Dankbarkeit für die großen Opfer und Verdienste desselben um die Befreiung Deutschland von der Fremdherrschaft.

1848. Eröffnung der preußischen Nationalversammlung. Unter dem Einfluß demokratischer Bestrebungen erfolgten die Wahlen zur preußischen Nationalversammlung, welche vom Ministerium Camphausen einberufen wurde, und ihre Wirksamkeit im entschieden liberalen Sinne auffaßte und bethätigte, bis sie das Ministerium Brandenburg- Manteuffel Anfangs Dezember desselben JahreS auflöste.

1880. Heinrich von Gagern, in der 1848er Bewegung eine vielg seiörte und hochverehrte Persönlichkeit, als Präsident des ersten deutschen Parlaments und an d-r Spitze der damaligen Reichsregierung von großem Einfluß, stirbt, ohne alle und jede Bedemung in seinen späteren Jahren, zu Darmstadt.

Cast 86.