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Marburg, Sonntag, 2. Mai 1886.
XXI. Jahrgang.
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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von Haasenstein undPogler in Frankfurt a. M , Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Moffe in Frankfurt a M-, Berlin,V ünchen und Köln; G. L. Daube und Co. n ranlsmt a. M.,> B>rl n, Ha nover u.Paris
Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg n. Kirchhain. — Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
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Deutsches Reich.
Berlin, 30. April. Das Geschenk, welches Kaiser Wilhelm dem Papst Leo XIII. durch Herrn v. Schlözer zur Anerkennung für die erfolgreiche Vermittlung in der Karolinenfrage überreichen ließ, besteht der „Germania" zufolge in einem kunstvoll gearbeiteten, kostbaren Pektorale (Brustkreuz), das in Berlin angefertigt ist und einen Wert von 10000 Mk. repräsentiert. Aus massivem Golde ist cs mit Rubinen und Diamanten übersät und nach dem „Moniteur de Rome" ein Kunstwerk von beträchtlichem Werte. Es ist von einer kostbaren Goldkette begleitet. In dem Briefe drückt Kaiser Wilhelm dem Papste seine volle Genugthuung für seine Vermittelung im Karolinenstreite aus und zeigt in verbindlichen Wendungen an, daß er ihm das Geschenk zur Erinnerung an dies glückliche Ereignis sende. Falsch ist also, was von manchen Seiten verbreitet worden ist, daß der Brief des Kaisers sich auf die Kirchenpolitik, besonders die Gewährung der Anzeigepflicht beziehe. — Der Reichskanzler dehnte, verlockt durch das herrliche Wetter, seine Spazierfahrt am Dienstag Nachmittag bis nach dem Grünewald aus und kehrte gegen 5 Uhr im Restaurant Hundekehle ein, um inmitten der herrlichen Waldeinsamkeit einige Augenblicke zu rasten. Das zahlreich anwesende Publikum erhob sich, sobald es den Kanzler erkannt, sofort von den Plätzen und begrüßte denselben mit Hochrufen. Nachdem der Fürst eine Erfrischung zu sich genommen, verließ er das Lokal, bestieg seine vor dem Eingänge haltende Equipage und kehrte nach Berlin zurück. — Graf Molkte ist nach seiner Besitzung in Schlesien abgereist. — Bei dem erkrankten Unterstaatssekretär Grafen Herbert Bismarck sind die entzündlichen Erscheinungen geringer geworden, das Fieber hat nachgelassen. Bis aus den durch das überstaudene hohe Fieber und die mehrtägige Schlaflosigkeit bedingten allgemeinen Schwächezustand ist das Befinden des Patienten zufriedenstellend/ — Für die Dauer der Behinderung des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Grafen Herbert Bismarck, ist der Direktor der Zweiten Abteilung des Auswärtigen Amts, Graf Berchem, mit dessen Vertretung beauftragt. — Der Kaiserliche Statthalter von Elsaß - Lothringen, Fürst Hohenlohe, mit Gemahlin und Prinzessin-Tochter Elisabeth ist zu kurzem Aufenthalte in Paris eingetroffen. — Der KultHipinister Dr. v. Goßler, welcher bei seinem Schwiegervater in Georgenburg (Ostpreußen) weilt, wird, wie nach der „N. Pr. Ztg." verlautet, am 2. Mai nach Berlin zurückkehren, wohin der Minister der öffentlichen Arbeiten,
Gefchichtskalender.
2. Mai.
1598. Frieden von Verviers, zwischen Spanien und Frankreich abgeschlossen. Des letzteren Gebiet ward in seinen alten Grenzen und seine nationale Unabhängigkeit gesichert.
1668. Frieden zu Aachen. Ludwig XIV. von Frankreich behielt die Eroberungen, trotzdem zwischen seinen Gegnern, Holland, England, Schweden rc. die sogenannte Trippel- Allianz zu Stande gekommen war, um sich den Vergrößerungen Frankreichs zu widersetzen.
1772. Der Dichter Novalis, Friedrich v. Hardenberg, in der Grafschaft Mansfeld geboren.
1794. Mädler, berühmter Astronom zu Berlin geboren.
1813. Schlacht bei Großgörschen (Lützen.) 80,000 Preußen und Russen unter dem Oberbefehl des russischen General von Wittgenstein stehen einem 120,000 Manu starken Feinde unter Napoleons Kommando gegenüber, der trotz großer Verluste das Schlachtfeld behauptete.
3. Mai.
1040. Starb zu Kloster Kaufungeu die Kaiserin Kunigunde, Witwe des Kaisers Heinrich II.
1489. Friedrich Barbarossa bricht zur Teilnahme am 3. Kreuzzuge mit seinem Heere auf.
1565. Starb Johann Lening, Pfarrer zu Melsungen, ein Vertranter der Margareta von der Sal, dessen Tod aus diesem Grunde von den fürstlichen Brüdern, den Söhnen Philipps des Großmütigen, sehr willkommen geheißen wurde.
1815. Der zur Sache Napoleons übergetretene König Murat von Neapel, wird von den Oesterreichern bet Tilentin geschlagen.
1849. Beginn des Dresdener (Mai-)Aufstandes. Die demv-
Maybach, schon zurückgekehrt ist. — Die Veröffentlichung des Branntwein - Monopol - Entwurfs in der Presse hat bekanntlich im Reichstage zu vielfachen Erörterungen veranlaßt; über die neue Branntweinsteuer-Vorlage, welche nunmehr an den Bundesrat gelangt ist, finden wir in der „Rat.-Ztg." und in der „Kölnischen Ztg." Andeutungen, welche wir zur Information unserer Leser ohne Gewähr folgen lassen. Einem Berliner Telegramm der „Köln. Ztg." zufolge bestehen die Branntweinsteuer-Vorlagen aus einem Prinzipal- und Eventual- Antrag. Ersterer sowohl als letzterer beantragen Konsumsteuern nebst notwendiger Verbesserung der Maischraumsteuer, und beide sind nur für die norddeutsche Brantweiugemeiu- schaft ins Auge gefaßt; was bisher in den Blättern mitgeteilt wurde, ist unzutreffend Die Veröffentlichung soll nicht eher erfolgen, als bis die Vorlage im Reichstage eingebracht ist. In der „Nat.-Ztg." ist folgende Mitteilung „unter allem Vorbehalt" wiedergegeben: „Es sind, wie es heißt, zwei Entwürfe vorgelegt, beide für die norddeutsche Branntweinsteuer - Gemeinschaft. Es handelt sich in dem einen um eine Konsumsteuer, welche nach etwa zwei Jahren mit 1 Mk. 20 Pfg. für den Liter Alkohol erhoben werden. Die Steuer ist von den Branntweinhändlern in dem gedachten Gebiet zu tragen. In dem Gesetz sollen Auordnungeit getroffen sein, welche den Behörden ermöglichen, eine sehr genaue Kontrolle zu führen. Die Strafbestimmungen sollen ziemlich hoch gegriffen sein. Dazu kommt eine Maifchraumsteuer, welche von einer Mark bis zu Mk. 1,90 jetzt 30 Pfg. für 22,9 Liter Bottichraum) steigen kann. Die Ertragsfähigkeit ist vom dritten Jahre an auf über 200 Millionen Mark veranschlagt. Es heißt, daß in den Motiven noch einmal auf die Bedürfnisse des Reichs hingewiesen sei, welche eine Einnahme-Erhöhung unabweisbar machten, und daß daran das Bedauern darüber geknüpft wird, daß dieser Zweck durch das Branntwein-Monopol sich nicht habe erreichen lassen. Die BundesratsauSschüffe dürften nunmehr unverweilt in die Beratung der Vorlage eintreten. Das Referat wird, wie man hört, dem sächsischen Geheimen Finanzrat Goltz übertragen werden, welcher auch bereits mit dem Referat über das Branntweinsteuer-Monopol betraut gewesen war. Mit ihm teilte die frühere Arbeit der württembergische Bevollmächtigte v. Moser, reffen Hinzuziehung jetzt überflüssig ist, da es sich nur um ein Gesetz für die norddeutsche Branntweinsteuer-Gemeinschaft handelt. Jedenfalls wird dem Reichstage bei seinem Zusammentritt die Vorlage unterbreitet werden können. Eine Plenarsitzung des Bundesrats wird erst in 8 Tagen stattfinden. — Die Erkenntnis, daß der sozialdemokratische Terrorismus drauf und dran ist, die den Arbeitern verliehenen Rechte der Koalitionsfreiheit und des freien Arbeit Vertrages durch Bedrohung und Vergewaltigung der ordnungsliebenden
Elemente des Arbeiterstandes illusorisch zu machen, welche dem bekannten Erlaß des Ministers Herrn v. Puttkamer zu Grunde liegt, bricht sich auch im Auslande Bahn. So fand sich kurz vor Ostern das Baseler Zuchtpolizeigericht bemüssigt, einen Agitator mit 24 Stunden Haft zu strafen, weil er durch Drohungen und aufrührerische Reden die Arbeiter des dortigen Möbelfabrikanten Zehnte zur Niederlegung der Arbeit aufgereizt hatte. Mehrere seiner Mitschuldigen kamen mit einer bloßen Verwarnung davon. Prinzipiell teilt sonach, wie die „B. P. N." zu obiger Mitteilung bemerken, die schweizerische Gerichtspraxis durchaus den Standpunkt des ministeriellen Erlasses, welcher denn auch nur von solchen angefochten wird, denen es weniger um die wahren Interessen, als um die systematische Verhetzung der Arbeiter zu thun ist.
— Zu dem von der französischen Negierung auf die Beine gebrachten Spionazegesetze schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.": „Das Charakteristische an dem Gesetze ist, daß nirgends das Vorhandensein resp. der Nachweis einer strafbaren Absicht verlangt wird. Bei der vagen Fassung des Gesetzes wird dessen Bedeutung hauptsächlich in der Art und Weise liegen, in der es chauvinistische Richter handhaben werden. Zu welchen Chikanen das Gesetz führen kann, ist unter anderem aus Artikel 5, Zeile 1, zu er- fchen, nach welchem das einfache Betreten eines festen Platzes unter Verschweigung der Stellung oder Profession des Eintretenden eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahre nach sich zieht. Bekanntlich wird schon seit mehreren Jahren jede Persönlichkeit, welche bei Pagny französischen Boden betritt und einem deutschen Offizier im bürgerlichen Gewände ähnlich sieht, nach einer Legitimation gefragt. Erweist sich der Betreffende als Offizier, so wird dessen Name und Signalement nach Paris an das bekannte bureau de contre-espionnage telegraphiert, ein Agent desselben empfängt den Offizier auf dem Bahnhofe und folgt ihm bis zu feinem Absteigequartier. Da die letzteren in der allerdings nur selten gerechtfertigten Besorgnis vor Unannehmlichkeiten im Hotel meist ihre Nationalität und ihren Stand verleugnen, so darf angenommen werden, daß eine große Anzahl dieser harmlosei: Vergnügungsreifenden in dem dicken dossier des Kriegsministers, welches er der Kommission vorgelegt hat, als Spione figuriert Dem Buchstaben des neuen Gesetzes nach würde jetzt ein solcher vorsichtiger Tourist, welcher sich in Paris, also einer „place forte“ aufhält, straffällig sein; führen ihn aber, während er beobachtet wird, feine harmlosen Ausflüge in die Umgegend von Paris in die Nähe von Befestigungen, oder erkundigt er sich bei einem „paysan" nach dem Wege, so kann er jetzt wohl ziemlich sicher darauf rechnen, arretiert zu werden.
Lübeck, 28. April. Der Senat macht bekannt, daß vom 1. Mai ab das neue Unterrichtsgesetz in Kraft tritt.
kratische Partei erobert den größten Teil der köntglicyen Residenzstadt. Der König selbst flüchtet und ruft den König von Preußen um Hülfe an.
An demselben Tage stirbt Max Schneckenburger, der Dichter der „Wacht am Rhein“, zu Burgdorf.
1866. König Wilhelm I. ordnet durch Cabinetsordre die Kriegsbereitschaft an.
Im Schatten des Lebens.
Roman von P. Felsberg.
(Fortsetzung,)
Der Abend verging — der junge Graf kehrte nicht zurück. Hedwigs Besorgnis steigerte sich zur vollen Angst; Alle im Hanse waren zur Ruhe gegangen, nur sie konnte keinen Schlaf finden. Ihre aufgeregte Phantasie peinigte sie durch die schrecklichsten Vorstellungen, gegen Morgen erst sand sie Schlaf, doch oft schreckten wirre Träume sie auf.
Um 7 Uhr am nächsten Morgen, während Hedwig im süßesten Schlummer lag, ward sie durch ihre Zofe geweckt, die ihr mitteilte, daß ein junger Bauer sie unten erwarte, der ihr eine Mitteilung von ihrem Bruder zn machen habe. Nachdem Hedwig mit Jeannettens Hülfe schnell sich angekleidet hatte, ließ sie den Boten auf ihr Zimmer führen.
„Die gnädige Komtesse müssen sich nicht ängstigen", sagte der junge Mensch; „der Doktor meint ja, eS sei nicht so schlimm, und . . .*
„Um Gott!" rief Hedwig erbleichend, „was ists? . . . Sprechen Sie! — Was ist mit meinem Bruder?" —
„Der junge Bauer erzählte: „Heute morgen wurde an unsere Thür geklopft, ich ging nachzuseheu, wer so früh Einlaß begehre, und fand einen Reiter, der vollständig durchnäßt war und die ganze Nacht in dem Unwetter znge- bracht zu haben schien. Ich sah ihm an, daß er krank war; nur nach vieler Mühe konnten mein Vater und ich
ihn vorn Pferde herunterbekommen, Denn er war ganz stets — wie gelähmt. Mein Vater schickte mich zum Doktor, der auch dato kam und den Fremden in ein Bett zu legen befahl. Bald hatte er sich soweit erholt, daß er dem Doktor sagen konnte, wer er fei; als dieser ihm nun eröffnete, wie nicht daran zu denken sei, daß er sein Lager fürs Erste verlassen könne, da schickte er mich zu Ihnen, gnädige Komtesse, um Ihnen diese Nachricht zu bringen."
„Und wo ist mein Bruder?"
„In Safere, vier Stunden von hier."
„So bitte ich Sie, sogleich zurück zu reiten und meinem Bruder zu sagen, daß ich Ihnen ohne Zeitverlust folgen werde."
Hedwig gab bann einem Diener Anweisung, den jungen Menschen zuvor durch Speise und Trank zu erquicken, und begab sich darauf zu ihrer Mutter, der sie das Vorgefallene erzählte und ihre Absicht kund gab, selbst gleich nach Safere zu fahren, um, wenn möglich, ihn zn pflegen. Die Gräfin war einverstanden, die kurze Reise ward sogleich vorbereitet und bald fuhren Hedwig und ihr Mädchen dem Asyl zu, welches Graf Alfred gefunden hatte.
Nach etwa anderthalbstüudiger rascher Fahrt war Safere erreicht; der Wagen hielt vor einem schmuckaussehenden Hause, dem letzten der Dorfreihe, nach dem man auf ihre Erkundigung die jukige Gräfin gewiesen hatte. Eine Bauer- frau empfing Hedwig und führte sie tu das Zimmer Alfred's. Dieser lag auf einem sehr reinlichen Bett und neben ihm saß ein ältlicher Herr, in welchem Hedwig mit Recht den Arzt vermutete. Bei ihrem Eintritt erhob sich dieser und winkte der jungen Dame, ihm in das anstoßende Zimmer zu folgen.
„Komtesse, Sie gestatten, daß ich mich bet Ihnen einführe: ich bin der Doktor Eruier."
Hedwig verneigte sich.
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