Nr. 87.
Marburg, Dienstag, 13. April 1886.
XXI. Jahrgang.
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Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition: Martt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
Deutsches Reich.
Berlin, 10. April Der Staatsminister Friedenthal ist durch eine Erkrankung in seiner Familie verhindert, den bevorstehenden Verhandlungen über die Kirchenvorlage im Herrenhause beizuwohnen; er erklärt in einer Zuschrift an die .Post," der Standpunkt der Herrenhauskommission sei zu billigen, wenn hierdurch die volle Beilegung des kirchenpolitischen Streites erzielt werde; wenn das Letztere gegenwärtig nicht erreichbar sei, so seien die über die ursprüngliche Vorlage hinausgehenden Anträge zurückzuweisen, woraus aber nicht folge, daß auch die Regierungsvorlage abzulehnen sei. Das Verhalten der Kurie könne nicht dazu bestimmen, den preußischen Unterthanen zu versagen, was auf die Initiative der Regierung der Landtag zu gewähren als zulässig erachtet. — Die „Rordd. Allg. Ztg." schreibt: Die schweizerische Justizpolizei ließ infolge der bekannten Aeußerungen des Abg. v. Schalscha dnrch die Behörden des Kantons Genf die eingehendsten Ermittellugen über angeblich dort stattfindende Nachprägung preußischer Thaler vornehmen. Die Nachforschungen ergaben, daß die fraglichen Gerüchte völlig aus der Luft gegriffen sind. — lieber die Zuckersteuer ist in der letzten Bundesratssitzung noch nicht abgestimmt worden. Der Bundesrat beschloß, in einer der nächsten Sitzungen über das Gesetz abzustimmen.
— sDer Friede mit der KurieZ Dem Herrenhaus-Präsidium ist gestern die folgende Note des Kardinal- Staatssekretärs Jacobini vom 4. d. Mts in deutscher Uebersetzung von dem Kultusminister mit dem Ersuchen zugestellt, dieselbe zur Kenntnis der Mitglieder des Herrenhauses zu bringen
„In der letzten Note vom 26. vorigen Monats teilte der unterzeichnete Kardinal - Staatssekretär Sr. Excellenz dem preußischen Herrn Gesandten mit, daß unmittelbar, nachdem ber, gegenwärtige Gesetzesvorschlag mit den bekannten Veränderungen angenommen und verkündet sein würde, man die Bischöfe anweisen werde, der preußischen Regierung die Namen derjenigen Geistlichen anzuzeigen, welche bestimmt sind, als Pfarrer die Seelsorge in den gegenwärtig vakanten Parochieen auszuüben. Man fügte noch hinzu, daß die Anzeige auch auf die Zukunft, wo man hoffentlich den religiösen Frieden erlangt haben wird, ausgedehnt werden könne. Diese Art des Verfahrens war durch die Erwägung veranlaßt, daß, obwohl der vorliegende Gesetzentwurf mit den letzten Amendements wesentliche Verbesserungen enthält, deren Wichtigkeit man gern anerkennt, trotzdem nicht würde behauptet werden können, daß der religiöse Friede überhaupt erreicht sei, so lange noch andere Bestimmungen der vorhergehenden Gesetzgebung zurückbleiben, deren in dem Gesetzvorschlag nicht Erwähnung gethan ist. Deshalb hielt man daran fest, daß die Gestattung der Anzeige für die gegenwärtig vakanten Pfarreien
einen großen Schritt bezeichnet auf dem Wege des Entgegenkommens, und daß man mit fortschreitenden Vereinbarungen den Boden vorbereitet für den vollen religiösen Frieden. Hierdurch wird die ständige Erlaubnis der Anzeige auf eine Stufe gestellt mit demjenigen Zustande vollständiger religiöser Ordnung, den der heilige Stuhl recht gern, so bald als möglich, verwirklicht sehen würde.
„Die Katholiken ihrerseits würden es auch nicht mit Befriedigung sehen, wenn der heilige Stuhl eine dauernde Erlaubnis gäbe, bevor es ihnen vergönnt ist, sich eines definitiven Friedens zu erfreuen.
„Es wird daher auf die Erwägungen gerechnet, welche sich aus der Natur der Sache ergeben und in den früheren Urkunden des heiligen Stuhles ausgedrückt sind.
„Man hat jedoch von verschiedenen Seiten und besonders durch die letzte Aeußerung Sr. Durchlaucht des Fürsten v. Bismarck erfahren, daß der gegenwärtige Gesetzesvorschlag mit den letzten Amendements schwerlich die parlamentarische Mehrheit zu seinen Guiisteit erlangen würde, wenn der heilige Stuhl nicht zustimmte, die ständige Anzeige schon jetzt zu gestatten.
„Der heilige Vater, von dem Ernste dieser peinlichen Lage durchdrungen, würde, um die beiderseitigen Schwierigkeiten zu vermindern, der preußischen Regierung Vorschlägen, daß sie die gegenwärtige Gesetzesvorlage ergänze, indem sie die Revision derjenigen früheren, in dieser Vorlage nicht erwähnten Bestimmungen hinzufüge, so daß man der vollständigen Herstellung des religiösen Friedens sicher sein könne.
„Die Verwirklichung dieses Vorschlages würde zur vollen Befriedigung des heiligen Vaters gereichen und würde mit wahrer Freude von den Katholiken ausgenommen werden, so daß Seine Heiligkeit von jetzt an die ständige Anzeige gestatten würde.
„Wenn jedoch unter den Umständen die volle und unmittelbare Revision der Gesetze in dem dargelegten Sinne nicht ausgeführt werden könnte, so ist der unterzeichnete Kardinal - Staatssekretär ermächtigt, zur Kenntnis zu bringen, daß, sobald der heilige Stuhl offiziell die Versicherung erhalten haben wird, daß man in nächster Zukunft eine solche Revision unternehmen wird, der heilige Vater alsbald die ständige Anzeige gewährt in dem Sinne der Antwort, welche bereits in der Note vom 26. März auf die von der preußischen Gesandtschaft in ihrem Schreiben von demselben Tage gestellte dritte Frage erteilt wurde.
„Die preußische Regierung wird in diesen letzten Vorschlägen eine neue Bestätigung der unwandelbaren Sorge des heiligen Vaters für die Erreichung des religiösen "'Friedens erkennen, ebenso wie seine hohe Bemühung in der Beseitigung der Hindernisse und in der Prüfung der Mittel, welche den Frieden schaffen können.
„Hiernach hat der unterzeichnete Staatssekretär die
Gefchichtskalenver.
13. April.
1180. Heinrich der Löwe wird seiner Länder entsetzt.
1598. König Heinrich IV. von Frankreich erläßt das „Duldungsedikt von Names", wonach die Reformierten die eiugezo^euen katholischen Kirchengmer zurückzuerstatten, die katholischen Zehnten zu leisten und die katholischen Feiertags zu achten hatten. Dagegen war den Reformierten freie Religionsübung gewährleistet.
1739. Der Dichter Schubert zu Lontheim in Württemberg geboren.
1759. Todestag von Georg Friedrich Händel einer der berühmtesten Tondichter aller Zeiten, ein Deutscher. Seine irdischen Ueberrefte wurden in Westminster beigesetzt und ihm daselbst ein prachtvolles Marmordenkmal errichtet; auch feine Geburtsstadt Halle setzte ihm 1859 ein ehernes Denkmal.
1796. Napoleon Bonaparte besiegt die Oesterreicher bei Millesimo in Oderitalien.
1849., Erstürmung der Düppeler Schanzen durch die Deutschen.
1868. Die am 9. April vor Magdala, der Residenz des Königs von Abessinien, erschienenen Engländer unter Sir Robert Napier, erstürmen dasselbe, worauf sich König Theodor n. durch einen Pistolenschuß selbst tötete.
Im letzten Augenblicke.
Kriminal-Novelle von Eric b'Oscar. (Fortsetzung,)
Der Staateprokurator fühlte offenbar selbst die Haltlosigkeit der Beschuldigung, die er gegen den Doktor vorgebracht hatte.
Der Präsident schritt nun zur Zeugenvernehmung.
Da aber keiner der Zeugen eiwas Neues auszusagen
vermochte, so nahm dieser sonst so wichtige Teil eines Prozesses kaum eine halbe Stunde in Anspmch und wurde ebenso bedeutungslos, wie der Anklagevortrag.
Nunmehr tret der gewiß höchst seltene Fall ein, daß der Präsident dem Verteidiger des Angeklagten das Wort erteilte. Letzterer aber einfach erklärte, daß er auf das Wort verzichte, weil gar kein Grund zur Verteidigung vorhanden wäre!
Die Geschworenen zogen sich zurück, um nach kaum zehn Minuten zu erscheinen, so lange dauerte das Resum«, und nun forderte der Präsident den Staatsprokurator auf, seinen Antrag zu stellen, indem er meinte:
„Ich glaube nicht, daß die von der Anklage erhobenen Beschuldigungen die regelmäßige formelle Begründung derselben nötig machen, nachdem die Verteidigung nichts dagegen einzuwenden gehabt hat."
Der Staatsprokurator war damit einverstanden, und erklärte dann die Anklage, aus Mangel au Beweisen, nicht halten zu können.
Mit dieser Erklärung schien der Prozeß beendet. Schon schrieb der Gerichtsschreiber die Lossprechung nieder, der Staatsprokurator und der Verteidiger nahmen ihre Papiere zusammen und die Geschworenen schickten sich bereits zum Aufbruch an, als der Angeklagte, sich au den Gerichtshof wendend, das Wort ergriff.
„Ich bin" sagte er, „eines todeswürdigen, abscheulichen Verbrechens, eines Giftmordes angeklagt worden, und nun erklärt der Herr Staatsprokurator, die Anklage aus Mangel an Beweisen fallen lassen zu müssen. . . Wissen Sie, meine Herren Richter, welche Bedeutung es für einen Arzt hat, als Giftmischer augeschnldigt und losgesprochen zu sein, weil man ihm die Schuld nicht hat beweisen können? Eine derartige Lossprechung wird mich für mein Leben zu Grunde richten, weil sie mich nun und nimmermehr von dem grau
Ehre, Ew. Hochgeboren die Gefühle seiner außerordentlichen Hochachtung zu versichern.
(gez.) L. Kard. Jacobini."
Zur Erklärung der oben erwähnten „dritten Frage" wird aus einer früheren Korrespondenz des preußischen Gesandten beim Vatikan noch der folgende Passus hin- zuge'ügt, der die Antwort darstellt, welche „der Kardinal- Staatssekretär dem Gesandten v. Schlözer, auf deflerr Erkundigung nach den Bedingungen, an welche der heilige Stuhl die Ausführung der Anzeigepflicht knüpfen werde, erteilt hat."
„Was dann die dritte Frage anbetnfft, so beabsichtigt der heilige Stuhl, derselben Regierung freies Feld zu lassen, der Diözesanbehörde gegenüber ihre Beweggründe für Ausschließung des vorgeschlagenen Individuums geltend zu machen, sobald sie seine definitive Einsetzung in das betreffende Amt mit der öffentlichen Ordnung unverträglich hält wegen einer der Regierung bekannten und bestätigten ernsten Thatsache".
— Sämtliche Blätter beschäftigen sich begreiflicherweise mit der neuesten vorstehenden päpstlichen Note. Die „Germania" schreibt: „In der Sache beweist der heilige Stuhl von neuem ein Entgegenkommen, welches die Verantwortung derjenigen furchtbar steigert, welche auch jetzt nach dem Zustandekommen der im Herrenhause zur Verhandlung stehenden kirchenpolitischen Gesetze überhaupt und zwar in bester Form noch ein Hindernis bereiten sollten. Der heilige Vater bewilligt zwar nicht die preußische Anzeigepflicht; denn das ist unmöglich. Er hält, wie die Anmerkung aus der Note des Kardinals vom Ende März d. I. ergibt, an der Art und Konsequenz der Anzeige fest, wie sie in der römischen Depesche vom März 1880 enthalten war und die wir in den letzten Wochen öfter beschrieben, und wenn auch die Zuschrift des Kultusministers an das Herrenhaus diese Korrespondenz Jaco- bini-Schlözer nicht als amtlich betrachtet, also gewissermaßen als offiziös, so kann das natürlich nur für die preußische Seite Bedeutung haben, päpstlicherseits hat man sich an nichts weiter gebunden, als was in der Jacobini- schen Depesche vom Ende März d. I. steht. Die „Kreuz- zeitung" sagt: Die Aussicht auf eine endgültige Beilegung des kirchenpolitischen Streites ist durch die Note in jedem Falle wesentlich gesteigert. Bei der friedfertigen Disposition, welche an maßgebender Stelle beiderseits herrschen, kann eine Verständigung über eine allgemeine organische Revision der Maigesetze als unwahrscheinlich nicht angesehen werden." Sie freut sich weiter, daß die Maulwurfsarbeit der Intransigenten in Rom vernichtet sei und hält die Annahme der Vorlage mit den Koppschen Anträgen für das Zweckmäßigste. — Die „Post" schreibt: „Es ist nur die Basis des staatskirchlichen Friedens, welche die neueste päpstliche Rolle enthält; zur wirklichen Herstellung desselben bedarf
famen Verdachte befreit, die abscheuliche That, die man mir zur Last legt, wirklich begangen zu haben! . . . Gleichwohl begreife ich, daß an dem Verfahren des Gerichts, wie es nun einmal — zu meinem Bedauern — stattgefunden, sich gesetzlich nichts mehr ändern läßt. Aber ich glaube das unselige Vorurteil, welches dieser Prozeß im Publikum gegen mich zurücklassen muß, wenn auch nicht ganz zu befeitigen doch erheblich abschwächen zu können, wenn ich hier alle Zweifel aufkläre und volles Licht auf baS werfe, was in dieser Sache noch dunkel und zweideutig ist. . . Ich erbitte es als Gnade vom hohen Gerichtshof, mir zu erlauben, mich an die Herren Geschworenen, als meine Mitbrüder zu wenden und ihnen die hauptsächlichen Umstände der Sache, wie sie wirklich sind darzulegen. Genehmigen Sie meine Bitte und gewähren Sie mir dadurch die einzige Genug- thuung für die harte Beschuldigung, unter der ich gelitten habe!"
Der Präsident weigerte sich Anfangs, auf das Verlangen des Angeklagten, als den gesetzlichen Formen nicht entsprechend einzugehen. Doch auf dringendes Bitten des Verteidigers und unter Zustimmung des Staatsprokurators erlaubte • er endlich dem Angeklagten, von Neuem das Wort zu ergreifen.
„Meine Herren," begann dieser, „ich hoffe, daß Sie bald an meine Unschuld glauben werden, nicht blos aus Mangel an Beweisen gegen mich, sondern aus fester Ueder- zeuguug. — Es ist nicht erwiesen, daß Herr be Braz an Gift gestorben ist. Aber wenn es auch erwiesen wäre, warum soll gerade ich der Mörder sein, warum soll gerade ich eine iötliche Substanz besitzen, deren- Namen ich nicht einmal weiß. Und ist nicht okteumäßig konstatiert, baß in meinem Hause überhaupt kein Gift vorgefuuben würbe? —Es wird behauptet, daß der Fremde, als ich ihn für eine Nackt bei mir aufnahm, über eine Million Franks in baarem Gelbe unb Perlen von großartigem Werte, alles der Königin Hör-