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Marburg, Sonnabend, 10. April 1886
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Der Fortgang der Sozialreform.
Wenn wiederholt von oppositioneller Seite der Vorwurf erhoben ist, daß die Sozialreform im Sinne der Besserung der materiellen Verhältnisse der Arbeiter stocke, so ist die Erhebung einer solchen Behauptung an sich etwas wunderbar im Munde derer, welche mit aller Energie der Sozialreform sich widersetzen und auch jetzt noch, nachdem die prinzipiellen Schritte in der Sache geschehen sind, jeder Maßregel auf dieser Grundlage widerstreben. Nichts aber ist auch sachlich unbegründeter. 'Noch nicht 2 Jahre sind seit der Emanation des ersten Unsallversicherungs- Gesetzes vergangen; es ist kaum ein halbes Jahr in Kraft und schon ist nicht allein im vorigen Jahre eine wertvolle Ergänzung jenes ersten Gesetzes und in der lausenden Session die Regelung der Unfallentschädigung für Reichsbeamle nachgefolgt, sondern es ist gegründete Aussicht vorhanden, daß auch, die schwierige Materie der Unfallversicherung der ländlichen Arbeiter noch in der laufenden Zession zum Abschluß gelangt. Die Schmierigkeiten dieser Aufgabe sind wegen der Natur und Verschiedenheit des landwirtschaftlichen Betriebes und der Verschiedenheit der Rechts- und der Verwaltungsorganisation in den einzelnen Bundesstaaten besonders groß. Die erste Vorlage der Negierung führte zu keiner Verständigung und auch der in der laufenden Session eingebrachte Entwurf hat in der Kommission wie bei der Plenarberatung weitgehende Umarbeitungen erfahren. Insbesondere ist die Regelung einige besonders schwieriger Fragen der Landesgesetzgebung über? lassen worden. Wenn dies Auskunftsmittel ein wenig erwünschter Notbehelf ist, so wird man dasselbe immerhin in Kauf nehmen können, wenn man bedenkt, daß durch dieses Gesetz einer noch ungleich größeren Zahl von Arbeitern die Wohlthat ausreichender Unsallsentschädigung zuteil wird, als durch die früheren Gesetze. Die Zahl der unter dasselbe fallenden Arbeiter wurde im Reichstage auf 14 Millionen gegen 4 Millionen auf Grund der früheren Gesetze gegen Unfall-Versicherte angegeben. Die soeben in zweiter Lesung erledigte Vorlage ist daher ein weiterer, ungemein bedeutsamer schritt zur Durchführung der Sozialreform auf der Grundlage der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 und man wird anerkennen müssen, daß eine Gesetzgebung, welche in rascher Folge dem grundlegenden Gesetze von 1884 so zahlreiche und wichtige gesetzgeberische schritte folgen läßt, in raschem Tempo vorwärts schreitet und nichts weniger verdient, als den Vorwurf der Stockung.
verzeichnet das Gerücht, Laß die für SMiabend bevorstehende Vertagung des Reichstages nicht durch einen Beschluß des Reichstags, sondern durch kaiserliche Verordnung erfolgen werde, so daß in dieser Verordnung der Tag des Wiederbeginnes der Verhandlungen würde bestimmt werden. — Zur Beratung über die Errichtung eines Denkmals für den Prinzen Friedrich Karl sind kommandiert: General- Major von Keßler, Oberst Freiherr von Egloffstein, die Oberstleutnants von Unruh und von Podbielski, sowie Major von Garnier. — Die Abgeordneten v. Minnigcrode und Grat Kanitz, unterstützt von 127 Konservativen, bringen im Abgeordnetenhause eine Interpellation ein, ob die Staatsregierung innerhalb des Bundesrates gesetzgeberische Maßregeln einzubringen beabsichtigt, um dem landwirtschaftlichen Preisniedergange zu begegnen und weitere Steuererleichterungen für die Kommunen herbeizuführen. — Vor etwas mehr als drei Jahren hat der Unterrichtsminister den Direktoren der höheren Schulanstalten die Einführung gemeinsamer Spaziergänge, Turu- fahrten u. s. w. von Lehrern und Schülern empfohlen und nunmehr Berichte über die mit dieser Einrichtung gemachten Erfahrungen und die etwa erreichten Erfolge eingefordert. — Gegen die Schülerverbindungen auf den höheren Schulen sind, wie bereits mitgeteilt, die gegebenen Vorschriften des Herrn Kultusministers erneut in Erinnerung gebracht. lieber die Teilnehmer an einer Verbindung ist außer schwerer Schulstrafe noch die den Schülern und deren Angehörigen abzugebende Erklärung zu verhängen, daß bei, der nächsten Verletzung der Schulordnung, welche nicht in erneuter Teilnahme an einer Verbindung zu bestehen braucht, die Entfernung von der Schule eintreten muß. Tie besten Mittel, diesen Auswüchsen entgegenzutreten, besitzt nach unserer Meinung weniger die Schule, die doch nur eine unvollkommene Ueberwachung eintreten lassen kann und ihnen nur geringes Interesse bei ihren gewaltigen positiven Aufgaben zuwenden darf, als die Familie. Leider ist es heutzutage Ton geworden, diese letztere von jeder pädagogischen Mitverantwortung loszusprechen und alle erzieherischen Maßnahmen der Schule aufzubürden. In einem wohlgeordneten Hause mit strenger sittlicher Hausordnung — wie viel besitzen wir aber leider deren, namentlich in den Großstädten? — wird es einfach eine Unmöglichkeit sein, daß der Sohn die Abende zu verbotenen Gelagen benutzt oder sich Ausschweifungen aller Art hingiebt. Erst die Oede des Elternhauses, die Pflichtgleichgiltigkeit von Vater und Mutter, treibt ihn auf solche Abwege, und darum ist jedes derartige Vorkommnis ein Armutszeugnis in erster Linie für diese selbst.
Dresden, 6. April. Das hiesige Regierungsblatt veröffentlicht soeben das Finanzgesetz für die Jahre 1886 und 1887. Die Ueberschüsse und Zuschüsse des ordentlichen Staatshaushaltsetats seien für jedes der beiden Jahre auf 74865542 Mk. festgestellt und ist zu außerordentlichen Staatszwecken überdies noch ein Gesamtbetrag
Geschichtsknlender.
10. April.
1585. Papst Gregor Xlll. stirbt. Er hat sich als Ver. besserer des Julianischen Kalenders 1582, welcher nach ihm der „Gregorianische Kalender* heißt, große Verdienste erworben.
1741. Schlacht bei Mollwitz. Friedrichs IL von Preußen erste Schlacht und Sieg über die Oesterreicher, welche er so gründlich schlug, daß diese Schlesien verlassen mußten, nnd die Erbin Kaiser Karls VI., die kaum 24 Jahre zählende Ma.ie Theresia, sich damals in der Lage sah, ihrer Schwiegermutter zu schreiben: „Noch weiß ich nicht, ob mir aus der ganzen väterlichen Erbschaft eine einzige Stadt übrig bleiben wird, um darin die unter meinem Herzen keimende Frucht ablegen zu können.*
1793. Subsidieutraktat des Landgrafen Wilhelm IX. mit Großbritannien für den Feldzug in Flandern.
1814. Schlacht bei Toulouse. Der englische General Wellington siegt über die Franzosen unter General Soult.
1846. Starb Karl Wilhelm Justi, Superintendem und Professor zu Marburg, 79 Jahr alt.
1862. Eine vom König Wilhelm i. v. Preußen zu diesem Behufe zusammengesetzte Kommission von Generälen entscheidet sich für die dreijährige Dienstzeit. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß König Wilhelm — nachmaliger demscher Kaiser — geneigt war, sich für die von der Volksverttetuug gewünschte zweijährige Dienstzeit zu eut- - scheiden, jedoch in gewissenhafter Pflichterfüllung erst das Urteil seiner Generäle hierüber hören wollte, welches denn auch schließlich für ihn maßgebend und entscheidend war. .
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Deutsches Reich.
Berlin, 8. April. Der Kaiser nahm nachmittags um 4 Uhr einen Vortrag des Kultusministers entgegen. — Den Abendzeitungen zufolge giebt das Befinden des erkrankten kommandierenden Generals des Gardekorps, von Pape, zu Besorgnissen Anlaß; derselbe wird durch Generalleutnant von Winterfeld vertreten. — Die „Nat.-Ztg."
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Im letzte« Augenblicke. •
Kriminal-Novelle von Eric d'OScar.
lFortsetzung,)
III.
Der Präsident des G:richtshofes von Delle war einer von jenen Männern, die durch hohe Rechtschaffenheit und scharfen Verstand sich auszeichuen. Seine Meinung hatte daher ein großes Gewicht; Richter und Geschworene ließen sich von ihm leiten.
Er hatte der Untersuchung dieser wichtigen Sache viel Aufmerksamkeit gewidmet und aus derselben die Ueberzeugnng gewonnen, daß der Angeklagte, er möge wirklich schuldig sein oder nicht, nach der Lage der Dinge freigesprochen werden müsse. Er glaubte daher der Gerechtigkeit einen Dienst zu erweisen, indem er vor Beginn der Verhandlung au die Juri eine Rede hielt, in welcher er seine Ansicht von der Sache darlegte und mit den Worten schloß:
„Daher, meine Herren, rate ich Ihnen, die Anklage zu verwerfen. Bedenken Sie doch, daß — wenn schon nicht daS Leben, die Ehre eines Mannes auf dem Spiele steht, und das will hier, gerade hier, daffelbe fageul Die Ehre eines allgemein geachteten Arztes ist dessen Leben! Bedenken Sie ferner, daß, sollte er wirklich schuldig sein, dermaleinst wirkliche Beweise gegen den Angeklagten vorgebracht werden könnten. Sollten Sie_ aber dem heutigen Prozesse freien Lauf lassen, so muß für immer die Freisprechung erfolgen. Sie werden die Anklage verwerfen, meine Herren, um so eher, als es ja doch zu jeder beliebigen Zeit nur von Ihnen abhängt, den Beschuldigten von Neuern in Auklagezustaud zu versetzen und das Verbrechen zu bestrafen.*
Das Ansehen des Präsidenten konnte diesmal den Sieg über die Voreingenommenheit der Geschworenen nicht davon-
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von 27 603 690 Mk. ausgesetzt. Gleichzeitig werden die vom Landtag beschlossenen Bestimmungen, betreffend das Gesetz über die Dotationen an die Schulgemeinden, veröffentlicht. Da in diesem Jahre der Geburtstag Sr. Maj. des Königs auf den Charfreitag fällt, hak derselbe den Wurf , z i .rkennen gegeben, daß von allen Feierlichkeiten, insb son ■ e mch von der Beflaggung der öffentlichen Ge- bäu >, aö.,enhen werde. Der hiesige Rath wird infolgedessen mir am Gründonnerstag eine Speisung der hiesigen Armen ve. anstalten. — Eine gestern ausgebrochene Arbeitseinstellung der hiesigen Maurer hat ein schnelles Ende genommen. Die Meister gewährten nach dem jüngst mit den Maurern getroffenen Uebereinkommen pro Stunde 35 Pf. für gute Arbeiter, während die weniger guten Kräfte einige Pfennige weniger erhielten. Die Maurer verlangten nun gestern 35 Pf. für jeden Mann ohne Unterschied und 9 stündige Arbeitszeit. Die Meister lehnten diese Forderung ab, worauf fast sämtliche Maurer auf den im Gange befindffchen großen Bauten die Arbeit einstellten. Heute Vormittag trafen aber viele Maurer ans der Lausitz und aus Böhmen, die jedenfalls schon aufi. eine Arbeitseinstellung in Dresden gewartet hatten, hier ein, und nahmen diese gern die Bedingungen der Meister an. Nun zeigte sich auch der größte Teil der hiesigen Maurer bereit, die Arbeit unter diesen Bedingungen wieder aufzunehmen. Die Zimmerer, welche eben jetzt stark beschäftigt sind, ließen sich nicht zu einer Arbeitseinstellung verleiten.
Bückeburg, 8. April. Die Trauung des Prinzen von Württemberg mit der Prinzessin Schaumburg-Lippe hat heute in Gegenwart des Hofes und einer glänzenden Festversammlung stattgefunden. Die Einsegnung vollzog Hofprediger Mergyu. Nach der Trauung wird sich das Paar nach Hannover und von dort nach Arolsen begeben.
Darmstadt, 8. April. Prinz Alexander von Hessen erhielt ein von gestern datiertes Telegramm aus Sofia, worin der Fürst von Bulgarien meldet, daß er das am 5. April in Konstantinopel von sämtlichen Mächten unterzeichnete Dokument erhalten habe. Da sich dasselbe nicht als türkisch-bulgarisches Abkommen, sondern als Machtspruch Europas bezeichne, so habe er beschlossen, dasselbe anzuerkennen, unter Wahrung seiner Rechte inbezug auf den Paragraphen 1.
München, 8. April. In der Kammer wird heute die staatliche Mobiliarversicherung weiter erörtert. Francken- burger weist darauf hin, der Entwurf des Ausschusses führe schließlich das Staatsvelsicherungsmonopol herbei. Daller verteidigt die klerikale Auffassung. Lnthardt (kons.) spricht für den Anttag Soden. Der Minister des Innern bittet wiederholt um Ablehnung des Sodenschen Antrages. Morgen findet die Spezialdebatte statt.
Ausland.
Bern, 8. April. Der Bundesrat hat Deutschland, Oesterreich - Ungarn, Italien und Frankreich auf den tragen. Nach einer ziemlich stürmischen Beratung entschieden sie sich dahin, daß der Prozeß seinen Verlauf nehme und die Vernehmungen beginnen sollten.
Nun aber forderte der Staatsprokurator, der die Meinungen des Präsidenten vollkommen teilte, den Gerichtshof auf, die Verhandlungen zu vertagen, weil die Untersuchung noch nicht vollständig geschlossen sei und die Beibringung von Beweisen noch einige Monate Zeit erfordere.
Diesem Verlangen widersetzte fich der Verteidiger des Angeschuldigten mst Hefttgkeit.
„Sie hätten sich,* rief er dem Staatsprokurator zu, «mit Beweisen versehen sollen, ehe sie bei Gericht die Verhandlung des Prozesses beantragten! Die Verschiebung der Verhandlung würde meinem Klienten eine lange, ungerechtfertigte Untersuchungshaft bringen, und da die Anklage nicht derart ist, daß der Angeschuldigte gegen Kaution auf freien Fuß gestellt werden tarnt, so würde ihm schon vorher, er mag schuldig sein ober nicht, eine schwere Strafe treffen. Ich verlange daher die Eröffnung der Verhandlung.*
Die Gründe des Verteidigers waren unwiderlegbar, und so verweigerte denn der P.'äsident die Vertagung der Sache. Niemand zweifelte jetzt mehr daran, daß der Angeklagte freigesprochen würde; denn es leuchtete ein, daß der Staatsprokurator die Hinausschiebung der Verhandlung nur verlangt habe, well es ihm an gesetzlichen Beweise fehlte.
Aber die Ungewißheit, daß die Geschworenen, durch die öffentliche Meinung fich bestimmen lassen würden, trotz der mangelnden Beweise ein vwurteilendeS Verbiet abzugeben, steigerte bas Interesse, welches Jebermann an der Sache nahm, auf den höchsten Grab.
Man fragte sich: „Wie wirb dies Drama enden? Werden bie Geschworenen einen Mann in den Tod schicken, gegen den keine legalen Beweise vorliegens*