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Marburg, Freitag, 9. April 1886.
XXI. Jahrgang.
LriÄeinl täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. — Quartal» Ldonnements-PreiS bei der Expedition 21/* Mk., bei den Postämter 2 Mk. 50 Pfg. (excl. Bestellgeld). Jn'ertionsgebübr für die gelvaltene Zeile 10 Pfg. Reklamen für die Zeile 25 Pfg.
GkchkUlhk Zitiliig.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blattes, sowie d.Annencen-Bureaux von Haasenstein undkogler in Frankfurt a. Di, 6a|d, Magdeburg und Wien; Rudolf Moffe in Frankfuck a M-, Berlin,München und Köln; G. L. Daube und Go. n 'tantfurt a. Di., B-rlin, Ha nover u.PariS
Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition- Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. April. Prinz Heinrich von Preußen ist, auf einem Jagdhause im Harze weilend, dort an den Masern erkrankt. — Dem Abgeordnetenhause geht heute ein Gesetzentwurf zu, betreffend die Heranziehung von Militärpersonen zu Gemeinde-Abgaben. Gegenstand der Besteuerung ist das außerdienstliche selbstständige Einkommen unter Hinzurechnung des etwaigen besonderen Einkommens der Familienglieder. Außer Ansatz bleibt das Einkommen, welches bereits nach den bestehenden Bestimmungen der Kommunalabgabepflicht unterliegt, sowie bei verheirateten Militärpersonen derjenigen Chargen, welche vor Erteilung des Heiratskonsenses ein bestimmtes außerdienstliches Einkommen nachweisen müssen, der vorschriftsmäßige Satz des letzteren. Die zu entrichtende Abgabe foll der nach den gesetzlichen Bestimmungen von dem gleichen Jahreseinkommen zu entrichtenden Staatssteuer gleichkommen und mindestens die erste Stufe der Klaffensteuer betragen. Die Feststellung des Einkommenbetrages und der Steuerstufe erfolgt durch den Vorsitzenden der Einschätzungssteuerkom- mission. Die Abgabepflicht ruht während der Zugehörigkeit zur Besatzung eines zum auswärtigen Dienste bestimmten Schiffes oder zu einem in Kriegsformation befindlichen Heeresteile. Das Gesetz gelangt am 1. April 1887 zur Anwendung. — In der gestern Abend abgehaltenen Sitzung der Kommission des Abgeordnetenhauses für das Gesetz über die Anstellung von Lehrern in den Ostprovinzen wurde, nachdem ein Eventualantrag des Abg. Bitter zur Hebung der Verfaffungsbedenken angenommen worden war, mit 11 gegen 9 Stimmen ber § 1, wonach die Anstellung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen allein dem Staate gebührt, abgelehnt; § 2, betreffend die Disziplinarstrafen wegen Dienstvergehen, wurde mit dem Zusatze, daß der Staat die Umzugskosten der Lehrer trägt, angenommen; endlich wurde § 3, wonach der Staat rücksichtlich der Unterhaltung der Landschulen die bisher den Gutsherrschaften obliegende Verpflichtung übernimmt, abgelehnt. — Die Kommission des Abgeordnetenhauses zur Beratung des Antrages Kropatscheck, betreffend die Gleichstellung im Gehalt der Lehrer bei Anstalten nichtstaatlichen mit denen staatlichen Patronats, hielt am Montag Abend wieder eine Sitzung ab. Von freisinniger Seite (Abg. Dr. Langerhans) wurde eventuell die Zustimmung zu § 1 des neuen Antrages Kropatscheck- v. Schenckendorff zugesagt, wenn durch die Resolution eine bestiinmte Beihilfe des Staates bedingt würde. Bei der großen Zahl der sogenannten Vollschulen würde vielleicht durch ein solches Gesetz die Umwandlung derselben in andere höhere Lehranstalten erspart, die unter den jetzigen Verhältnissen und gesetzlichen Bestimmungen leichter auszuführen wäre. Abg. Dr. Kropatscheck wies darauf hin, daß die Belastung der einzelnen Kommunen infolge seines Antrages nur eine geringe sein, sich durchschnittlich pro Kommune nur auf 1000 Mk. stellen würde. Eine längere Debatte veranlaßte sodann der Begriff der „höheren Lehranstalten." Da es an einer gesetzlichen Feststellung für die Bedeutung dieser Bezeichnung fehlt, fo wurde von einer Seite in Vorschlag gebracht, zu sagen: „Höhere Lehranstalten mit dem Recht,
Zeugnis zum einjährigen Militärdienst auszustellen." Schließlich wurde § 1 mit allen gegen drei Stimmen angenommen. Die Debatte über § 2 wurde nicht mehr zum Abschluß gebracht. — Der „Freis. Ztg.“ zufolge ist dem Seniorenkonvent des Reichstags durch den Minister von Bötticher privatim eröffnet worden, daß der Reichskanzler auf der Verhandlung des Reichstags über die Branntweinsteuer- Vorlage nach Ostern bestehe. — Die nächste (13.) Plenarsitzung des Herrenhauses ist auf Montag, 12. April, mittags 12 Uhr, anberaumt. Auf der Tagesordnung, steht der Bericht der kirchenpolitischen Kommission. — Der dem Abgeordnetenhause zugegangene Gesetzentwurf betr. die Gewährung eines Präcipualbeitrages von 50 Millionen Mark zum Bau des Nordostseekanals besteht nur aus dem Paragraphen, der die Gewährung dieses Beitrags ausspricht und einem zweiten, der die Aufbringung durch eine Anleihe bestimmt. Die Motive enthalten nur bekannte Mitteilungen über den Nordostseekanal.
— Das preußische Staatsschuldbuch ist in dem soeben abgelaufenen Geschäftsjahr 1885/86 in viel erheblicherem Umfange benutzt worden, als im ersten Halbjahre seines Bestehens. Die „B. P. N." sind in der Lage an einzelnen Daten folgendes mitzuteilen. Es haben in dem gedachten Jahre 3819 Eintragungen stattgefunden; neu angelegt sind 2302 Konten; gelöscht nur 25 Die Zahl der Konten belief sich am 31. März d. Js. auf 2918 mit einem Kapitalbetrage von 155 533 900 Mk. gegenüber dem am gleichen Tage des vorigen Jahres vorhanden gewesenen Bestände von 641 Konten mit 52192 700 Mk. Die Kontenzahl ist somit in der Zwischenzeit um das 4 /»fache, die eingetragene Kapitalsumme um das 3fache gestiegen. Von den Buchforderungen fallen auf ein Kapital bis 4000 Mk. 29,1 Prozent, von 4000—10000 Mk. 22,3 Prozent, von 10000—50000 Mk. 33,8 Prozent. Der Rest verteilt sich in der Weise auf Beträge über 50 000 Mk., daß auf ein Konto im Durchschnitt 53000 Mark kommen, gegenüber dem im ersten Geschäftshalbjahr (Oktober 1884 bis März 1885) ermittelten Durchschnitts- betragc von 81000 Mk. Die Zahl der kleineren Kapitalisten, welche von der Einrichtung des Staalsschuldbuches Gebrauch machen, hat somit erheblich zugenommen. 1904 Konten sind für einzelne physische Personen und Handelsfirmen, 513 für juristische Personen und 499 für Vermögensmassen ohne juristische Persönlichkeit angelegt. Von den Konteninhabern sind 2636 in Preußen ansässig, 255 in den anderen deutschen Staaten und 27 außerhalb Deutschlands. Außer den 4proz. Konsols werden vom 1. Juli d. Js. ab nach dem soeben von beiden Häusern des Landtages angenommenen Gesetzentwurf auch die 3 '/»Proz. Konsols in eine Buchschuld umgewandelt werden können. Wie die „B. P. N." hören, wird im Laufe des nächsten Monats eine neue Ausgabe der im Herbst 1884 erschienenen „Amtlichen Nachrichten über das Staatsschuldbuch", welche alles für das Publikum wünschenswerte enthalten dürfte, durch den Buchhandel zu beziehen sein.
München, 7. April. Die Kammer setzte die Beratung des Antrages Soden auf Einführung einer staatlichen Mobiliarversicherung fort. Der Minister des
Innern erklärte, die Negierung erachte in anbetracht der mit den in Bayern konzessionierten Privatversicherungsgesellschaften getroffenen Vereinbarungen die Errichtung einer staatlichen Konkurrenzanstalt für inopportun und lehne deshalb den Sodenschen Antrag ab. Eine Staatsanstalt könne keine größeren Vorteile bieten, als jetzt die Privatgesellschaften. Die Weiterberatung wurde auf morgen vertagt.
Ausland.
Pest, 7. April. Im Abgeordnetenhause brachte der Finanzminister eine Kreditvorlage von 19943 971 Gulden ein durch Emittierung einer steuerfreien Papierrente zur Deckung verschiedener Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen, sowie der Defizits der Grenzzolleinnahmen und der Kassenabgänge der letzten Jahre. — Eine Interpellation beantwortend, erklärt der Handelsminister: Wenn Rumänien mit gleich gutem Willen, wie Oesterreich Ungarn, in die Unterhandlungen eintritt, ist event. die Verlängerung des bestehenden Vertrages zu erwarten, falls bis zum Ablaufe desselben die Verhandlungen noch nicht beendet sind. Betreffs der Retorstonsmaßnahmen kann die Regierung nur die gesetzlichen Mittel anwenden. Den legislativen Körperschaften steht es zu, der Regierung größere Vollmachten zu erteilen Nach dem heutigen Stadium handelt es sich vorerst nur darum, die Verhandlungen einzuleiten.
Rom, 7. April. Der „Rassegna" zufolge erscheint in den nächsten Tagen ein Dekret, welches das Parlament vertagt, und bald darauf ein weiteres Dekret, welches die Kammern auflöst. — Morgen trifft der vom Könige berufene Kammerpräsident hier ein.
Paris, 6. April. Die von den belgischen Revolutionären gestern in einem Saale der Rue du Temple abgehaltene Versammlung war von der auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhenden hiesigen belgischen Hülfs- gesellschaft zusammenberufen worden. Der Präsident Bart behauptete, es gebe in Paris 15841 Deutsche männlichen und 15 749 Deutsche weiblichen Geschlechts, während die in Paris seßhaften Belgier sich auf 23981 Männer und 5847 Frauen beliefen. Ob diese Zahlen richtig sind, ist sehr fraglich; jedenfalls scheinen aber unter den 31590 Deutschen auch alle Elsaß-Lothringer mitgerechnet zu sein, die seit 1871 ihr engeres Vaterland, namentlich aus militärischen Gründen, verlassen haben, ohne indessen Franzosen geworden zu sein. Trotzdem bekümmere sich der belgische Gesandte nicht um die belgischen Hülfsge- sellschaften und habe es sogar im Gegensatz zu der deutschen Botschaft abgelehnt, dieselben unter seinen Schutz zu nehmen. Redner wunderte sich darüber, daß die deutsche Botschaft nicht auch den belgischen Gesellschaften ihren Schutz angeboten hätte, da Leopold ja doch nur ein Vasall Bismarcks und seines Kaisers sei. Ein anderer Redner, Vanhoens, kündigte an, daß Luise Michel bald in Belgien erscheinen werde, „um den kleinen Lönig, der es gewagt habe, die moralische und selbst materielle Unterstützung Bismarcks bei den letzten Ereigniffen in Charleroi und Lüttich in Anspruch zu nehmen, vom Throne zu stoßen." Zum Schluß wurden Glückwunschadresseu an die feiernden Arbeiter von Chaleroi und Lüttich angenommen und eine
Geschichtskalender.
9. April.
1241. Schlacht bei Liegnitz, in welcher 30000 Deutsche und Polen, unter Herzog Heinrich dem Frommen von Niederschlesieu, von den weit zahlreicheren Mongolen ge- schlagen wurden, da die feigen Polen im entscheidenden Augenblick die Flucht ergriffen hgtten, Herzog Heinrich fiel selber. Die Mongolen hatten aber so große Verluste erlitten, daß sie ihren Sieg nicht weiter ausnützten, sondern vorzogen, sich wieder nach Ungarn, Rußland und Asien heimwärts zu wenden. Auf dem Schlachtfelde ist später das Kloster Wahlstadt erbaut worden.
1754. Starb der berühmte Philosoph, Christian von Wolf, Kanzler der Universität Halle, vom Jahre 1723 wo er von Halle vertrieben wurde, bis zum Jahre 1740, wo ihn Friedrich II. dahin zurück rief, Professor der Mathematik und Philosophie in Marburg.
1866. Der preußische Ministerpräsident von Bismarck be. antragt beim deutschen Bundestage eine Reform des Bundes, wonach ohne Preußens und Oesterreichs gemeinschaftliche Zustimmung kein Bundeskneg stattfinden, Preußen im Vorsitz und in der Leitung des Bundes mit Oesierreich gleichberechtigt, eine Volksvertretung hervor- gegaugen aus direkten Wahlen nach Maßgabe der Bevölkerung der einzelnen StaMeu, mit beschließenden Stimmen in BundeSangelegenheiteu mitwirken und zu deren Berufung sofort ein Termin festgestellt werden sollte.
Im letzten Augenblicke.
Kriminal-Novelle von Eric d'Oscar.
(Fortsetzung,)
Ohne Zweifel konnte man vernünftiger Weise den Verdacht, der sich gegen den Doktor dunkel und beweislos erhob, nicht auf die Fehler seiner Jugend stützen, selbst nicht darauf, daß er damals nicht sehr bedenklich gewesen wegen der Mittel, sich Geld zu verschaffen, dessen er bet seiner leichten Lebensweise beständig bedurfte.
Seit seiner Rückkehr nach Delle hatte er vorwurfsfrei gelebt, aber der jetzige unglückliche Vorfall in seinem Hause weckte die Erinnerung seiner Feinde, die ihn um so weniger schonten, als sein Reichtum ihren Neid erregte und sein tadelloses moralisches Verhalten ihnen eine willkommene Handhabe zu begründeten Angriffen gegen ihn darbot.
All die dumpfen Gerüchte, die sich also gegen ihn erhoben, erschüttc ten ihn nicht im Geringsten, — er blieb ruhig uubewegltch; kein Wort der Verteidigung kam über seine Lippen, und wenn der Argwohn ihm endlich doch zu nahe, trat, setzte er ihm ein kaltes Schweigen oder ein verächtliches Lächeln entgegen. Auch schien es ihn nicht im Mindesten zu befremden, daß ein paar Wochen nach dem rätselhaften Todesfälle seine Haushälterin, sowie fein Diener ihre Entlassung forderten und diese unumwunden mit der Erklärung motivierten, das Gerede der Leute über ihren Herrn könnte auch ihrem Rufe Schaden bringen.
So war der Stand der Dinge, wie er Herrn Marmold nach seinem Eintreffen in Delle dargesrellt wurde. Dieser
suchte sich nun so viel als möglich noch weitere Nachrichten zu verschaffen und wandte sich deßhalb birect an Doktor Heuric. Von diesem erfuhr er neben dem, was wir schon wissen, auch noch, daß ber Verstorbene außer seiner Kleibung, einer Reisetasche mit Toiletten-Bebürfuissen unb einer wertvollen Schnupftabaksdose nichts hinterlassen habe, und daß diese Gegenstände von Seiten des Gerichts in Verwahrung genommen worden seien.
Als darauf Herr Marmold die in Händen der Behörde befindlichen Effecte sich vorzeigen ließ, erkannte er sie sofort als Eigentum des He^rn de Braz, und machte Mitteilung von der bedeutenden Summe, die der Verstorbene mit sich geführt haben müsse. In Folge dessen wurde bei Doktor Henric eine Hausdurchsuchung vorgenommen, aber nichts Verdächtiges gefunden. Nunmehr wurde ber Leichnam ausgegraben. Da bie Verwesung noch nicht eingetreten war, so wurde durch Herrn Marmold unter Eid die Identität des bet Dr. Heuric übernachteten Reisenden mit Herrn be Braz als unbestritten constatiert.
Durch bieten Vorgang, besonders aber als es bekannt wurde, daß der verstorbene Fremde sich im Besitze von fast zwei Millionen Francs befunden habe, vereinigten sich die nachteiligen Gerüchte, welche, ohne eine bestimmte Form anzunehmen, so lange gegen Dr. Henric cirfuliert hatten, der Art, daß sie eine imposante Masse bildeten und in hohem Grade die Aufmerksamkeit des Herrn Marmold auf sich zogen. Ja, es kam bald dahin, daß Dr. Henric geradezu als der Mörder des Herrn de Braz bezeichnet wurde.