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Marburg, Donnerstag, 8. April 1886.
XXI. Jahrgang
Erscheint rSglich außer an Wetttagm nach Sonn- und Kvertagen. — Quartal- annementS-Preis bei der
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Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition- Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
Deutsches Reich.
Berlin, 6. April. Die Abteilung des Staatsrats für Schul- und Unterrichtswesen, welche gestern die Vorlage, betreffend die Feststellung und Aufbringung der Leistungen für die Volksschulen beriet, soll sich wesentlich für den Grundgedanken der Vorlage ausgesprochen haben. Heute wird die Beratung fortgesetzt. Der Reichskanzler wohnte der Sitzung bei. — Das Abgeordnetenhaus wird Mitte nächster Woche vertagt. — Die „Nordd. Allgem. Ztg." weist auf zwei Artikel des „Dniewnik Warszawski" hin, in welchen vor den Gefahren gewarnt wird, welche Rußland durch die steigende Vermehrung des deutschen Elements in den russischen Grenzprovinzen drohen. Die „Nordd. Allgem. Ztg." drückt ihr Erstaunen darüber aus, daß ein offizielles russisches Blatt eine solche Sprache führt, die man sonst nur in den schlimmsten polnischen Blättern antrifft. Uebrigens würde durch das deutsche Kapital und die deutschen Arbeitskräfte in Polen nicht dieses geschädigt, sondern Deutschland, dem beides entzogen würde, um dem Konkurrenten Deutschlands zugute zu kommen. Tie Auslassungen des „Dniewnik Warszawski" seien zunächst eingegeben durch den polnisch-nationalen Haß gegen die Deutschen, außerdem aber durch die Eifersucht und den Neid der im Innern Rußlands belegenen Jn- dustrieen gegen die begünstigten Konkurrenten an der Weichsel. — Der Kommandant des Kanonenboots „Cyclop" Kapitänleutnant Stubenrauch, meldet telegraphisch von der westafrikanischen Station: „Ich beschoß Bimbia (Kamerunland), habe Truppen gelandet und die Stadt zerstört. Vom „Cyclop" wurde keiner verwundet Der Gouverneur ist anwesend." — Die „Nordd. Allg. Ztg." wendet sich gegen einen Artikel der „Times", in welchem gesagt war, daß die belgischen Unruhen von Deutschen angestiftet worden; man sei nur noch nicht klar darüber, ob die Anstifter deutsche Anarchisten oder wohlbezahlte Agenten der deutschen Regierung gewesen seien, welche die Aufgabe hatten, für die Annahme des Sozialistengesetzes zu wirken, und sagt: „Amtliche Nachforschungen der belgischen Organe haben ergeben, daß außer einem gewissen Breckenkamp, welcher in Lüttich beim Anfänge der Bewegung auftrat, kein einziger Deutscher sich als Anstifter oder Führer bei den Unruhen bemerkbar gemacht hat; alle Führer und Anstifter waren Belgier. Allerdings befanden sich unter der Masse der verhafteten Ruhestörer auch Deutsche, die Zahl derselben wurde aber von Franzosen und Niederländern weit übertroffen und die Thaffache, daß sich unter dem revolutionären Haufen auch Fremde befanden, kann bei der großen Anzahl ausländischer Arbeiter, die in den Bezirken von Lütttch, Seraing und Charleroi beschäftigt waren, nicht überraschen."
— Die vom Herrn Kultusminister in der gestrigen Sitzung der kirchenpolitischen Kommission des Herrenhauses abgegebene Erklärung lautet wie folgt: „In der Kommis-
Gesch ichtskalender.
8. April.
1525. Aufhebung des deutschen Ordens; — Albrecht von Brandenburg, erster Herzog von Preußen.
1655. Ludwig L, Markgraf von Baden, bedeutender Feldherr und Sieger über die Türken, zu Paris geboren.
1786. Kaiser Joseph II., schafft durch ein Edikt für die österreichischen Niederlande die geistlichen Brüderschaften ab, und errichtet „zur Erleuchtung der Priesterschaft" ein Generalseminar zu Löwen.
1803. JustuS Freiherr v. Liebig, berühmter Chemiker, zu Darmstadt geboren.
1835. Wilhelm von Humboldt, Gelehrter und Staatsmann, stirbt zu Tegel.
1861. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich gewährt durch das „Protestantenpatent" seiner protestantischen Bevölkerung völlig gleiche Rechte und Freiheiten mit der katholischen Kirche, ohne jedoch das Concordat mit dem Papste aufzuheben.
1866. Preußen schließt mit Italien ein Offensiv- und DeffensivbündniS ab, und verpflichtet sich, demselben zu dem Besitz Veuettens zu verhelfen.
Im letzten Augenblicke.
Kriminal-Novelle von Eric d'Oscar. ^Fortsetzung,)
Diese Nachricht beunruhigte natürlich die Exkönigin im höchsten Maße. Herr de Braz war ein oft erprobter tteuer Diener, man konnte an nichts anderes denken, als daß ihm irgend ein Unglück zugestoßen sei. Sofort beaufttagte Exkönigin Hortense ihren Weiten, ebenso treuen Diener, den Hausmeister Marmold, Erkundigungen über Herr de Braz Äzuziehen.
sionssitzung vom 30. März d. Js. ist bei Beratung der Abänderungsanträge (Nr. 54 der Drucksachen) seitens eines Mitgliedes mitgeteilt worden, daß die Kommissionsbeschlüsse, wenn sie mit den gedachten Amendements zur Annahme gelangten, seitens der Kurie als ein erfreulicher Fortschritt in der Entwickelung der kirchenpolitischen Verhältnisse betrachtet werden würden. Dagegen sei von der Kurie die volle Erfüllung der Anzeigepflicht nicht zugestanden, vielmehr nach Erlaß eines den Kommissionsbeschlüssen und den Abänderungsanträgen entsprechenden Gesetzes die Benennung nur in Ansehung der zur Zeil vakanten Pfarreien in Aussicht gestellt worden. Diese Auskunft muß nach den der königlichen Staatsregierung zugegangen Jnformattonen im wesentlichen als richtig bezeichnet werden. Um über die Stellung, welche die päpstliche Kurie zu der jetzigen Situation der Regierungsvorlage einnimmt, genaue Kenntnis zu erhalten, ist der diesseitige Gesandte am Vatikan hierher berufen worden. Aus seinen Darlegungen geht hervor, daß, wenn die Kommissionsbeschlüsse wie den am 26. v. Mts. vom Herrn Bischof Kopp gestellten Amendements zur Annahme und gesetzlichen Publikation gelangen, der Papst alsdann geneigt sein wird, die Bischöfe für die vakanten Pfarreien mit den zur Anzeigepflicht erforderlichen Instruktionen versehen zu laffeu und dieses Zugeständnis auch auf die zukünftigen Vakanzen auszudehnen sobald der religiöse Friede, wie Se. Heiligkeit fest vertttme, hergestellt sein werde. Nach erfolgter Anzeige eines anzustellenden Geistlichen würde es der Regierung freistehen, ihre Gründe für die Ausschließung des vom Bischof vorgeschlagenen Individuums geltend zu machen, im Falle sie die Zulassung desselben wegen wichtiger ihr nachgewiesener That- sachen mit der öffentlichen Ordnung für unverttäglich erachte. Was die Stellung der Königlichen Regierung zu denjenigen Anträgen betrifft, welche nicht von ihr selbst ausgegangen oder in der Regierungsvorlage enthalten sind, so kann ich auch heute nur auf meine Erklärungen zurückkommen, welche ich in der Sitzung vom 30. März und bei früheren Gelegenheiten abgegeben habe. Die Staatsregierung wird über die Annehmbarkeit der gedachten Anträge erst dann definitiv sich schlüssig zu machen berufen sein, wenn sich auf Grund der Verhandlungen beider Häuser des Landtags übersehen läßt, welche Rückwirkung auf unsere innere politische Lage und auf die Stellung der Mehrheit beider Häuser des Landtags zur Königlichen Regierung die von dem Staatsministerium Sr. Majestät dem Könige anzuratenden Entschließungen üben werden. Um die Ueber- einstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtags, welche durch Art. 62 der Verfassung vorgesehen ist, vorzubereiten, hat Se. Majestät der König das Staatsministerium zu der ursprünglichen Vorlage ermächtigt. Eine Aenderung in der dadurch genommenen Stellung wird nur durch eine neue von Sr. Majestät in Uebereinstimmug mit dem Staatsministerium gefaßten Entschließung thunlich
Marmold reiste nach Paris; nach vierzehn Tagen war er wieder in Konstanz. Er hatte weder in Paris selbst, noch auf dem ganzen Wege das Geringste über den Verbleib des Vermißten erfahren können.
Was war aber aus dem alten Manne, der nahe zwei Millionen Francs in baarem Gelbe und Perlen von hohem Wert bei sich geführt hatte, geworden?
Zur Lösung dieses Rätsels wurde eine Zeit lang alles Erdenkliche in Bewegung gesetzt, bis man endlich, nach langem Hin- und Her-Nachspionieren erfahren konnte, im Gasthofe des kleinen Städtchens Delle, jenseits der französischen Grenze, sei eines Morgens ein ältlicher Reisender, der am vergangenen Abend mit Extrapost dort angekommen, fei in feinem Bette tot aufgefunden worden.
Sofort eilte Marmold nach dem bezeichneten Städtchen, um an Ort und Stelle nähere Erkundigungen einzuziehen. Wenn auch nichts davon verlautete, daß der Verstorbene eine große Summe Geldes hinterlassen habe, war dennoch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, derselbe könne mit dem vermißten Herrn de Braz identisch sein. Mit schmerzlicher Ermattung sah daher die Exkönigin dem Ergebnis dieser neuen Entdeckungsreise ihres Hofmeisters entgegen.
Als endlich Marmold in Delle angelaugt, in dem einzigen Gasthofe dieses Städtchens seine Wohnung genommen hatte, teilte man ihm auf fein Befragen über jenen Todesfall mit, daß dieser Vorfall nicht in dem Gasthofe, sondern in einem Pttoathause der Stadt unter bisher unaufgeklärten Umständen sich zugetragen habe. In der Hauptsache könne man blos Folgendes mit Bestimmtheit angeben: Gegen Ende des Monats November 1816 kam eines Abends ein Fremder in Delle mit Extrapost an, der im Gasthofe übernachten und am folgenden Morgen feine Reise fortsetzen wollte.
fein. Das letztere ist nicht der Meinung, daß es angezeigt sei, eine solche Allerhöchste neue Entschließung schon herbeizuführen, so lange sich nicht ermessen läßt, welches die Beschlüsse des Herrenhauses, und noch weniger, welches Ergebnis die Verhandlungen beider Häuser für die Gestaltung der ursprünglichen Vorlage haben werden. Die Königliche Regierung wird ihre Anträge auf anderweite Allerhöchste Ermächtigungen nur mit Berücksichtigung der Ansichten der Mehrheit beider Häuser des Ländtags stellen können und daher nicht berufen seien, ihre Ansichten durch amtliche Kundgebungen festzulegen und dadurch der Entschließung Sr. Majestät, als eines der drei Faktoren unserer Gesetzgebung, vorzugreifen, so lange sie nicht festgestellt hat, wie weit sie für die einzelnen Aenderungen, welche zu der Königlichen Vorlage beantragt werden, auf die Mitwirkung der beiden Häuser des Landtags rechnen darf. Um letztere aber in den Stand zu setzen, sich ihr Urteil mit voller Kenntnis der Sachlage zu bilden, empfiehlt es sich nach Ansicht der Staatsregierung, daß die Mitglieder Kenntnis haben von der Wirkung, welche die diesseitigen Ensschließungeu auf diejenige der römischen Kurie eventuell ausüben werden. Zu diesem Behufe bin ich ermächtigt und beauftragt, dasjenige mitzuteilen, was nach Vorstehendem durch Besprechung mit dem Gesandten am Vatikan über die päpstlichen Intentionen ermittelt worden ist. — Das von der Presse zum Vergleich herangezogene wütttem- bergische Gesetz (vom 30. Januar 1862) bestimmt, betr. die Regelung des Verhältnisses zur katholischen Kirche, in Artikel 3 und 4 Folgendes: Art. 3. Die Zulassung zu einem Kirchenamte ist durch den Besitz des württembergischen Staatsbürgerrechts, sowie durch den Nachweis einer vom Staate für entsprechend erkannten wissenschaftlichen Vorbildung bedingt. Att. 4. Die Kirchenämter, welche nicht von der Staatsregierung selbst abhängen, können nur an solche verliehen werden, welche nicht von der Staatsregierung unter Anführung von Thassachen als ihr in bürgerlicher oder politischer Beziehung mißfällig erklärt werden.
Ausland.
Rom, 6. April. Die „Rassegna"- schreibt, sie könne versichern, daß die Nachricht von einer Ministerkrisis jeden ernsten Charakters entbehre. Da jedoch die gegenwärtige Situation nicht länger anbauern könne, werde spätestens bis übermorgen ein definitiver Beschluß gefaßt werden. Der Kammerpräsident, welcher in Familienangelegenheiten in Ligurien weilt, wurde nach Rom berufen. Depretis hatte eine lange Unterredung mit dem Könige. — Der Papst empfing heute den Fürsten zu Isenburg - Birstein, welcher darauf den Kardinalstaatssekretär Jacobini besuchte.
Paris, 6. April. Rochefort wird morgen einem Meeting präsidieren, welches gegen die Verhaftung von Ducquercy und Roches protestieren will. Die Meldungen aus Decazeville berichten ein Wachsen der Bewegung.
Im Orte mar aber damals gerade Jahrmarkt, der Gasthof deratt überfüllt, daß dem Wunsche des Reisenden nicht entsprochen merben konnte. Da erklärte sich der gegenrnärtige Arzt des Ortes, Doktor Henric, ein äußerst anständiger Mensch, bereit, den Fremden für diese Nacht bei sich auszunehmen. Dieses liebenswürdige Anerbieten mürbe natürlich dankbar acceptiert.
Der Doktor, ein unverheirateter Manu, und der für enorm reich galt, bernohnte vor der Stadt eine hübsche Villa, in der eine nicht mehr junge Frauensperson ihm die Wirsschaft fühtte. Der Reisende, besten Name und Stand Niemand im Orte bekannt mar, folgte sofort dem gastfreundlichen Arzte in dessen Wohnung, rnoselbst er sich gut und bequem untergebracht fand. Er nahm vorher »och ein leichtes Abendessen zu sich, bestellte für den andern Morgen Exttapost und bat zu miderholten Malen, ihn doch Morgen rechtzeitig zu mecken.
Dieser andere Morgen kam aber für ihn nicht mehr. Als der Bediente zur bestimmten Stunde in das Schlafzimmer trat, um ihn zu mecken, mar er bereits schon eine ettaltete Leiche.
Die Bestürzung über diesen jähen Todesfall mar allgemein eine große, die des Dr. Henttc aber grenzte an Verzweiflung. Er selbst veranlaßte eine gerichtliche Kommission, die an dem Verstorbenen nicht die leiseste Spur von Ge- maltthätigkett fand. Sein Gesicht hatte den Ausdruck eines Schlafenden bebalten, und roeber Dr. Henttc selbst, noch ein Anberer, aus einem benachbarten Orte hinzugezogener Arzt, natürlich auf Veranlassung ber Behörbe, vermochten über bie Totesnrsache eine bestimmte Erklärung abzugeben.
Der Verstorbene mürbe nach katholischem Ritus bestattet, unb man stellte nach ihm bie sorgfältigsten Nachforschungen an. Der Dr. Henttc behauptete, baß ber Fremde sich ihm