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Marburg, Mittwoch, 7. April 1886.

XXI. Jahrg-ng.

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GnMche AilW.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d- Blatte-, sowie d-Annoncen-Bureaus von Haasenstein undvogler in Frankfurt a. M , 6afel, Magdeburg und Wien; Rudolf Messe in Frankfurt a M-, Berlin,München rmd Köln; ®. L. Daube und <#o. n ? rankfmt a. M-, Berlin, Ha nover u.PariS

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

Expedition Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Koch.

Wir richten an unsere geehrten auswärtigen Abonnenten das freundliche Ersuchen,

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Deutsches Reich.

Berlin, 5. April. In der heutigen Sitzung der kirchenpolitischen Kommission des Herrenhauses erklärte Minister von Goßler: Nachdem in der letzten Sitzung der Kommission ein Mitglied (Bischof Kopp) erklärt hat, die Kurie wolle nur eine einmalige Anzeigepflicht für die gegenwärtig zu besetzenden Stellen zugestehen, berief die Regierung den Gesandten bei der römischen Kurie, Dr. Schlözer, nach Berlin, welcher dies bestätigte und weiter mitteilte, der Papst hätte die Ueberzeugung geäußert, daß nach hergestelltem Frieden eine weitere Anzeigepflicht ge­währt werden könnte. Hinsichtlich des Einspruchsrechtes des Staates sei der Papst damit einverstanden, daß die Sache so gehalten werde, wie in Württemberg. Die Ne­gierung werde dem Könige raten, nicht eher zu der Frage Stellung zu nehmen, bis der Landtag sich geäußert habe. Der Minister verließ alsdann die Sitzung, welche nur kurze Zeit währte. Der Bundesrat erteilte heute dem Sozialistengesetze in der von dem Reichstage beschlossenen Fassung seine Zustimmung. Der Seniorenkonvent des Reichstags einigte sich dahin, daß der Gesetzentwurf, be­treffend die Rechtspflege in den überseeischen Schutzgebieten, noch die dritte, die Vorlage, betreffend die Unfallversiche­rung der landwirtschaftlichen Arbeiter, noch die zweite Le­sung vor Ostern passieren soll; das Militärpensionsgesetz soll fertig gestellt werden, die Preßgesetznovelle die erste Beratung durchmachen und dann an eine Kommission ver­wiesen werden; außer Petitionen und Nechnungssachen soll noch die Vorlage, betreffend die Penstonsverhältnisse des Statthalters in Elsaß-Lothringen, abgeschlossen werden. In Parlamentskreisen wird angenommen, das erwähnte Pensum könne bis zum 10. April erledigt werden. Von da ab sollen die Osterferien eintreten und bis zum 10. Mai dauern. Wie es heißt, findet die Debatte im Plenum des Herrenhauses über die kirchenpolitische Vor­lage am 12. April statt. DiePost" meldet: Staats­sekretär Burchard, welchem hauptsächlich die Feststellung der Branntweinvorlage obliegt, ist erkrankt. lieber Ver­änderungen beim Reichsgerichte schreibt man derAllg. Ztg." aus Leipzig: Um den neu zu errichtenden sechsten Zivilsenat zu bilden, stehen eine Reihe von Neuernennungen bevor, nämlich die Besetzung von sechs Ratsstellen und eiltet Präsidentenstelle, wozu noch durch den Tod des

Senatspräsidenten Dr. von Beyerle eine weitere Präsi­dentenstelle kommt. Sämtliche Stellen werden im Laufe des nächsten Monats besetzt werden, da der neue Senat mit dem 1. Mai l. Js. in Wirksamkeit treten soll Zu dessen Vorsitzenden ist der seitherige Präsident des ersten Strafsenats am Reichsgericht, Dr. Hocheder, in Aussicht genommen, über die Besetzung der weiteren Stellen ver­lautet noch nichts. Inzwischen ist der Reichsgerichtsrat Rappold in den Ruhestand getreten. An Rappolds Stelle ist der Kammergerichtsrat Turnan zu Berlin ernannt. Tutnan, früher beim Landgericht Bielefelds angestellt, seit mehreren Jahren Rat am Berliner Kammergericht, hat sich durch sein klassisches, in dritter Auflage erschie­nenes Werk über die preußische Grundbuchordnung, sowie durch mehrfache andere litterarische Leistungen auf dem zivilistischen Gebiete bekannt gemacht; er wird in den fünften Zivilsenat des Reichs - Gerichts eintreten. Der Gesetzentwurf, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen, hat folgenden Wortlaut: Art. 1. Die §§ 174 bis 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden durch nachstehende Be­stimmungen ersetzt: § 174. Die Verkündung der Ur­teilsformel erfolgt in jedem Falle öffentlich. § 175. Ueber die Ausschließung der Oeffentlichkeit wird in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt. Der Beschluß, welcher die Oeffentlichkeit ausschließt, muß öffentlich verkündet werden. Der Vorsitzende kann den bei der Verhandlung beteiligten Personen die Geheimhaltung des Inhalts der Verhandlung oder eines bestimmten Teiles desselben zur Pflicht machen. Daß dies geschehen, ist in das Sitzungsprotokoll aufzu­nehmen. § 176. Der Zutritt zu öffentlichen Verhand­lungen kann unerwachsenen und solchen Personen versag, werden, welche sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehren­rechte befinden, oder welche in einer der Würde des Ge­richts nicht entsprechenden Weise erscheinen. Durch die Ausschließung der Oeffentlichkeit wird das aus der Dienst­aufsicht fließende Recht, Gerichtsverhandlungen beizuwohnen, nicht berührt. Art. 2. Wer die nach § 175 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ihm auferlegte Pflicht der Geheimhaltung durch unbefugte Mitteilung verletzt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Art. 3. Ueber Gerichtsverhandlungen, welche unter Ausschluß der Oeffent­lichkeit stattgefunden haben, dürfen Berichte durch die Presse nicht veröffentlicht werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der im Art. 2 bestimmten Strafe. Gegen die Schüler- verbindungen auf den höheren Schulen sind die gegebenen Vorschriften erneut in Erinnerung gebracht. Ueber die Teilnehmer an einer Verbindung ist außer schwerer Schul­strafe noch die den Schülern und deren Angehörigen ab­zugebende Erklärung zu verhängen, daß bei der nächsten Verletzung der Schulordnung, welche nicht in erneuter Teilnahme an einer Verbindung zu bestehen braucht, die

Entfernung von der Schule eintreten muß. Schüler, bei welchen zu der Teilnahme an einer Verbindung noch er­schwerende Umstände hinzutreten, mögen dieselben in der hervortretenden besonderen Zuchtlosigkeit des Verbindungs­lebens oder in ihrer eigenen Thätigkeit für Bildung, Leitung, Vermehrung der Verbindung oder in hartnäckigem Leugnen oder in ihrer sonstigen Haltung liegen, sind von der Anstalt zu verweisen. In den Abgangszeugnissen der­jenigen Schüler, welche wegen ihrer Teilnahme an einer Verbindung von einer Schule entfernt worden sind, ist der Grund ihrer Ausschließung ausdrücklich anzugeben. Schüler, welche aus diesem Grunde von einer Schule ent­fernt worden sind, bedürfen für die Wahl der Anstalt, an welcher sie ausgenommen zu werden wünschen, der Ge­nehmigung des betreffenden Provinzial - Schulkollegiums, beziehungsweise haben sie bei demselben nachzusuchen, welcher Schule sie zugewiesen werden sollen.

Ausland.

Paris, 5. April. Eine Anarchistenversammlung, welche gestern abend ftattfanb, protestierte wegen der Ver­haftung der Redakteure Ducquercy und Roche in Decazeville' Der sozialistische Deputierte Camelinad und der Redakteur des(Sri du peuple", Maffard, sind gestern nach Decaze­ville gereift. Redakteure desJntransigeant" und des Radical" gehen heute ebenfalls nach Decazeville. Die Newyorker Nachricht, die Insurgenten in Uruguay hätten den Regierungstruppen bei Daiman eine Niederlage bei­gebracht, ist unrichtig. Die Insurgenten sind vielmehr bei Arredonyo geschlagen und nach der brasilianischen Grenze zurückgedrängt worden.

Madrid, 5. April Bei der Corteswahl in Madrid wurden gestern die ministeriellen Kandidaten und ein republikanischer Deputierter gewählt. Castelar ist in Huesca gewählt. Aus Venezuela wird gemeldet, daß Guz- man-Blanco zum Präsidenten gewählt worden ist.

London, 5. April. Der frühere Sekretär für Ir­land, Forster, ist heute nachmittag gestorben.

Sebasiopol, 5. April. Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland sind auf dem KreuzerJalta" am Sonntag mittag nach Jalta abgereist und begaben sich alsbald per Wagen nach Livadia.

Belgrad, 5. April. Das neue Kabinett hat sich folgendermaßen konstituiert: Garaschanin Präsidium und Inneres, Fremassovic Aeußeres, Horvatövic Krieg mit Belassung im Armeekommando, Mijatovic Finanzen, provisorisch auch Volkswirtschaft, Kujundzic Unterricht, Topalovic Bauten. Heute fand die Vorstellung des neuen Kabinetts bei dem Könige statt.

Konstantinopel, 4. April. Die Botschafter hielten heute unter sich eine Besprechung, worin das vollständige Einvernehmen der sechs Mächte für die morgige Konferenz­sitzung konstatiert we: len konnte.

Geschichtskalender.

7. April.

451. Die Hunnen unter ihrem Anführer Attila zerstören Mainz.

1348. Kaiser Karl IV. errichtet zu Prag die erste Hoch­schule des deutschen Reichs diesseils der Alpen. An demselben Tage erklärt Kaiser Karl IV. auch Böhmen für ein Erdreich seines Hauses.

1637. Waldkappel wurde von den Croaten gänzlich ein» geäschert.

1797. Erzherzog Karl von Oesterreich schließt mit Bona­parte zu Klagenfurt einen Waffenstillstand ab, welchem am 18. April der Frieden von Leoben folgte.

1799. Die Reichsdeputation erklärt den französischen Be- vollmächttgten, nachdem der Vertreter des Kaisers eröffnet hatte, daß er an den Rastatter Friedensverhandlungen keinen weiteren Anteil nehmen könne, und ferner durch den Krieg die diplomatische Verbindung der französischen Gesandten in Rastatt mit ihrer Regierung unterbrochen werde, ja sogar die Sicherheit der Gesandten in Rastatt selbst nicht mehr verbürgt zu sein scheint, daß der Friedens- Congreß aufgehoben fei.

1874. Wilhelm v. Kaulbach, berühmter Maler, stirbt in München.

1875. Starb der Dichter Georg Herwegb, auch als Revo­lutionsführer im Lande Baden anno 1848 durch feine Flucht bekannt.

* Berichtigung. Im gestrigen GeschichtSkalender muß eS bei 1622 heißen, daß Tilly dem Markgrafen von Baden eine Niederlage beibrachte.

sNachdruck verboten.^

Im letzten Augenblicke.

Kriminal-Novelle von Eric d'Oscar.

Das Jahr 1840 brach über Napoleon in. herein. Seines Handstreiches wegen zu ewiger Staatsgefangenschaft verur­teilt, suchte er auf Schloß Ham, wohin ihn Louis Philippe geschickt hatte, sich die Langweile durch jonrnalisttsche Ar­beiten zu veitteiben. Er gründete bekannrlich damals sein famoses Journal, das halb napoleonisch, halb republikanisch war und dessen Redaction ein gewisser, j.tzt längst vergessener Herr de George übernahm. In den Spalten dieser Zeitung erschienen nun aus der Feder des Decembermannes so mannigfache Aufsätze, von denen besonders einer großes In­teresse heroorzurusen im Stande war.

Es handelte sich in diesem Artikel nm einen großartigen Raubmord, der an einem einstigen Diener der E-Kaiserin- Mutter, der vormaligen Königin Hortense vollbracht wurde; eine geheimnisvolle Geschichte, die durch eine Reihe von vielen Monaten das ganze Frankreich, wenn nicht die ganze gebildete W-lt in hochgradige Aufregung brachte. Das Jnteresanteste habet war aber unstreitig der Umstand, daß, als endlich der Raubmord vor das Gericht kam, die Ver­urteilung sozusagen erst im .letzten Augenblicke- stattfand, unter Umständen, die wieder erzählt zu werden verdienen.

Wir greifen in das Jahr 1816 zurück.

Die politischen Wogen in Frankreich gingen zn dieser Zeit sehr hoch; Napoleon l wurde gestürzt. Die Mitglieder dieses Regentenhauscs waren jetzt auf nichts geringeres bedacht, als vor allem ein sicheres Asyl ausfindig zu machen, woselbst man den erloschenen Glanz einer Kaiserkrone be- tiauern könnte. Von den Monarchen Europas hatten sie wenig zu erwarten, und in Frankreich durften sie ja uicht bleiben, da sie für immer aus dem Lande verbannt waren.

Nur einige wenige Kantone in der Schweiz, wie auch der Kirchenstaat fühlten mit den Unglücklichen ein wenig Erbarmen, unter großen Beschränkungen und vielen Ver­pflichtungen seitens der Ex-Regenten wollten jene ihnen einen Freistaat gewähren.

Die Exkönigin Hortense wählte den Kirchenstaat, weil sie in der Nähe ihres Cardinal-Stief-Onkels endliche Ruhe zu erwarten sich einbildete. Einbildete! Denn das Leben, das sie führte, behagte nicht dem frommen Kirchenfürsten, und er suchte auf jede Weise ihr das ohnehinsauere" Leben recht unerttäglich zu machen. Sie mied ihn nun; als eine Herzogin von Saint-Leu wandte sie sich derweilen nach Aix uno unternahm von hier aus Schritte, um durch ihre Cousine, die damalige Großherzogin von Baden als Vermittlerin beim Kaiser Alexander von Rußland eine Zu­flucht auf baden'schem Gebiete bewilligt zu haben. Sie zweifelte keinen Angenblick, daß ihr die Erlaubnis zu Teil werde, und reifte daher gleich darauf nach Constanz ab, mietete ein ganzes Haus dortselbst und richtete sich zu blei­bendem Aufenthalte ein. Kaiser Alexander ließ sie nicht lange auf Antwort warten, er schlug ihr ihre Bitte rundweg ab, was aber die Exkönigin Hortense nicht im Geringsten hinderte, dennoch in Constanz zu verbleiben und nur der Gewalt weichen zu wollen. Zn diesem Aenßersten kam cs aber nicht. Sie blieb unbehelligt; Europa hatte sie nicht zu fürchten!

Exkönigin Hortense war eine sehr kluge Frau. Als sie noch den Thron Frankreichs inne hatte, war sie nm das Wohl ihres Landes weniger besorgt, als nm ihr privates Wohl, und dies in einer Welse, daß sie dann als sehr reich galt. Freilich, dies stak schon in dem Blute, denn ihr Nachkomme, Napoleon III., hatte vierzig Jahre nach ihr womöglich noch besser gewirtschaftet. Und so verstand es