Rt. 68
Marburg, Dienstag, 16. MS,z 1886
XXI. Jahrgang
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Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger s. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition. Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
Deutsches Reich.
Berti«, 13. März, lieber das Befinden Sr. Majestät schreibt die „Kreuz-Ztg.": „Die Spuren des Unfalls, welcher dem Monarchen aus dem vorletzten Hofball jugestoßen ist, sind vollständig beseitigt. Nur ein leichter Rheumatismus und etwas Heiserkeit, die aber erfreulicherweise im Abnehmen begriffen sind, legen dem hohen Herrn noch Schonung auf, da Sr. Majestät für die nächste Zeit wieder größere Anstrengungen bevorstehen. Vor allem rückt ja der Tag immer näher, an welchem unser verehrter Monarch in sein 90. Lebensjahr eintritt. Mit welchem Jubel würde nicht nur von feinen getreuen Unter- thanen, sondern vom gesamten deutschen Volke die Nachricht ausgenommen werden, daß der hohe Herr diesen Geburtstag in .voller Geistes- und Körperftische begrüßt habe. Deshalb wird auch alle Sorgfalt aufgeboten, damit der Kaiser bald wieder vollständig hergestellt und, wie cs sein eigener sehnlicher Wunsch ist, im Stande sei, auch am bevorstehenden 22. März, die ihm erwachsenden Re- präsentativnspflichteu in gewohnter Weise auszuüben." — i Das Armee - Verordnungsblatt veröffentlicht einen kaiserlichen Erlaß vom 25. Februar, welcher bestimmt, daß das 15. Armeekorps große Hcrbsrübungen, Parade, Korpsmanöver gegen einen markierten Feind und dreitägige Feldmanöver der Divisionen gegeneinander unter Zuziehung zweier Kavalleriedivisionen vor dem Kaiser abhalten soll. — Das Reichsetatsgesetz mit dem Anleihegesetz wird heute amtlich publiziert. — Die Herrenhaus - Kommission hat vorgestern abend die kirchenpolitische Vorlage nach etwa Zftündiger Arbeit in der abgeänderten Gestalt nahezu einstimmig angenommen. Bischof Kopp enthielt sich zwar der Abstimmung, erklärte aber, er sei mit dem Beschlüsse L einverstanden, müsse sich aber der Abstimmung enthalten, ; bis die Zustimmung des Papstes vorliege. Die katho- i tischen Mitglieder der Kommission, Graf Brühl und Ham- inacher stimmten auf Zureden des Bischofs für das Gesetz. Der Berichterstatter Bürgermeister Adams, der sich nach Koblenz begeben hat, wird seinen Bericht dort ausarbeiten, so daß er am 20. d. Mts. zur Verlesung in der Kommission gelangen kann. Am 23. und 24. März wird die i Vorlage, nachdem inzwischen das Placet des Papstes wohl eingetroffen ist, dann im Plenum des Herrenhauses beraten und gegen Ende des Monats wird sie an das Abgeordnetenhaus gehen. Die Vorlage soll eine durchgreifende Aenderung erfahren haben; man glaubt, daß die Anträge des Bischofs meistens angenommen worden sind. Der l Bischof geht nicht nach Rom, sondern ist nach Fulda zurückgekehrt. — Der „Nat.-Zlg." wird folgendes mitgeteilt: i „Trotz der Aufrechterhaltung des Geheimnisses über die ' Verhandlungen wird doch von allen beteiligten Seiten zu- gestanden, daß in der Kommission weitgehende Konzes- zesstonen gemacht sind, aber betont, daß dies in der ausdrücklichen Voraussetzung geschehen fei, daß nun der Papst Gegen-Zugeständnisse mache, besonders in den zwei Punkten:
der Anzeigepflicht und der Zulassung der Berufung an den Staat seitens solcher Geistlichen, gegen welche durch geistliche Rechtsprechung auf Amtsentsetzung erkannt ist. Wird in Rom in diesen beiden Punkten nicht nachgegeben, so ist an die Annahme des Gesetzentwurfes im Landtage nicht zu denken. Dies ist die Lage, an welcher sich in den nächsten Tagen nichts ändern wird." Hierüber sollen nun noch Verhandlungen zwischen Bischof Kopp und der Kurie stattfinden; es scheint aber nach diesen Mitteilungen, daß der Bischof der" Zustimmung der Kurie sicher sei. — Wie dem „Hamb. Korresp." aus Rom berichtet wird, überbringt ein Spezialkurier dem Fürsten Bismarck ein Dankschreiben des Papstes über die anerkennenden Aeußerungen des Fürsten gelegemlich des letzten parlamentarischen Diners. — Die Kommission für die Beratung des Gesetzentwurfs über die Errichtung von Fortbildungsschulen in den östlichen Provinzen der Monarchie nahm die Vorlage in der vom Abgeordneten von Zedlitz vorgeschlagenen Fassung an, wonach der Handelsminister ermächtigt wird, den Gemeinden für die Fortbildungsschulen laufende Zuschüsse zu gewähren, sowie solche Anstalten aus Staatsmitteln zu errichten und zu unterhalten. Ebenso wurde der weitere Antrag angenommen, welcher beit obligatorischen Unterricht in den Fortbildungsschulen während der Stunden des Hauptgottesdienstes am Sonntage ausschließt, sowie ferner der Antrag, wonach die geforderten 2u0 000 Mk. in den Etat von 1886 87 einzustellen sind. — Die Kommission für die Ansiedlungsvorlage für Westpreußen und Posen nahm ben Gesetzentwurf, wie er in der gestrigen Vorbesprechung von den Vertretern der Majoritätsparteien vereinbart worden ist, an; der Vertreter der Regierung erklärte, das in dem Anträge Huene geforderte statistische Material über das Vordringen des polnischen Elements und über das Ergebnis der Germanisierungsversuche seit 1830 darzulegen, fei zwecklos und verschleppe nur die Sache. — In der heutigen Sitzung des Handelstages referierte Natorp (Essen) über die Anlage von Kanälen. Der Handelstag nahm einstimmig den Resolntionsvorschlag des Ausschusses an, worin er von neuem als seine Ueber- zeugung ausspricht, daß für eine gedeihliche wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands die Verbesserung und Vermehrung der Wasserstraßen dringend geboten sei, sodann die baldige Inangriffnahme der Durchführung dieser Aufgabe für unerläßlich erachtet und daher das Nord-Ostsee- Kanalprojekt, sowie die im Landtage angekündigte Kanalvorlage als den ersten bedeutungsvollen Schritt in dieser Richtung begrüßt. Den projektierten binnenländischen Schiffahrtskanälen sei durch ausreichende Abmessungen die erforderliche Leistungsfähigkeit zu sichern und nahm schließlich die Anträge auf Abänderung der Statuten en bloc an und die Wahl des Ausschusses vor; hieraus schloß der Vorsitzende die Versammlung mit dem Wunsche auf Wiedersehen zur Jubelfeier des Handelstags in Heidelberg.
— Bei Verhandlung des Falles v. Schalscha int Reichs
tage beriefen sich diejenigen, welche behaupteten, die bei uns geltende Verfassungsbestimmung schließe die Anwendung des Zeugniszwanges gegen Reichstagsabgeordnete aus, aus den Ursprung dieses Artikels aus der belgischen Verfassung von 1831. Es scheint darnach, als ob man angenommen habe, in Belgien sei diese Frage in dem Sinne interpretiert worden, wie sie der Antrag Windlhorst interpretieren will. Gerade das Gegenteil ist aber der Fall, wie aus einem praktischen Falle der neueren Zeit hervorgeht, über den der „Köln. Ztg." folgendes berichtet wird. „Unmittelbar vor Schluß der Kammersession 1883/84 — also kurz vor Abgang des liberalen Kabinetts — hatte der klerikale Abgeordnete Woeste in der Kammer bei einer Verhandlung über die Thätigkeit der staatliche» Schulinspektoren einen Brief eines Schulinspektors an einen Lehrer öffentlich verlesen. Dieser Brief war nicht an seinen Adressaten, sondern irrtümlich an einen Namensvetter desselben gelangt, der trotz Erkenntnis des Irrtums den Brief nicht nur an sich behielt, sondern ihn eben dem Abgeordneten Woeste aushändigte. Es lag also eine offenbare Verletzung des Briefgeheimnisses vor, und die Staatsanwaltschaft schritt sofort gegen den Urheber desselben ein. Die Sache kam vor der Strafkammer zu Gent zur Verhandlung, und Woeste wurde seitens der Staatsanwaltschaft als Zeuge vorgeladen. Woeste erschien auch vor Gericht, erklärte aber dem Gerichtshöfe, daß er unter Berufung aus die von der Verfassung gewährleistete Unangreifbarkeit der Abgeordneten fein Zeugnis und alle Auskunft über Thatsacheu verweigere, die ihm in seiner Eigenschaft als Abgeordneter bekannt geworden und von denen er in gleicher Eigenschaft im Parlament Gebrauch gemacht habe. Das Gericht antwortete ihm, daß es diese Erklärung nicht gelten lassen könne, daß es vielmehr den Zeugen wegen Zeugnisverweigerung in Strafe nehmen müsse, wenn er bei der Weigerung verharre. Der Abgeordnete blieb bei der Weigerung und das Gericht zog sich sofort zur Beratung zurück, um gleich nachher die Verurteilung des Abgeordneten zu einer Geldstrafe wegen Zeugnisverweigerung auszusprechen. Woeste zeigte dem Gerichte in derselben Sitzung an, daß er das Urteil und die Angelegenheit dem Spruch des Kassationshofes zur Revision unterbreiten werde. Der Kassationshof wies indessen die Berufung Woestes mit der Begründung ab, daß Woeste sich zunächst hätte an den Appellhof von Gent wenden müssen, der in der Sache zuständig gewesen wäre. Woeste behielt daher die ©träfe, da für die Appellinstanz der Termin verstrichen war, und die Frage ist in diesem einzigen derartigen in Belgien vorgekommenen Falle somit im Sinne der Auffassung der preußischen Regierung entschieden geblieben. Daß Woeste als Justizminister später sich von der Geldstrafe hat begnadigen lassen, kommt einem Anerkenntnis des Urteils durch diesen als Parlamentarier wie als Juristen bei Freund und Feind hoch angesehenen Abgeordneten gleich. Auch hat trotz vielfacher Herausforderung seitens der
Die Schlotzruine in Amöneburg.
Aus einem Inserat in der „Oberheisijchen Zeitung" ersehen wir, daß die Schloßruine Amöneburg verlaust werden soll. Für einen Ott, der wie Amöneburg in der Geschichte unseres engten Vaterlandes eine so große Rolle gespült hat, ist es immerhin von Bedeutung, wenn ein Zeuge feiner »ehr als 1000jährigen Geschichte vom Erdboden zu vet- schwindiN droht.
Denn das wird bei einem Besitzwechsel vielleicht das Los der Burg fein, wenn sich nicht ein solcher Liebhaber finden sollte, der in gerechter Würdigung der historischen Vergangenheit die Ruine zu erhalten sich bemühte oder auf dem alten Fundamente einen neuen Bau aufführen wollte, der durch feine erhabene Sage der ganzen Umgegend zur Erinnerung diente, daß an dieser Stelle zuerst in Hessen das Christentum Wurzel faßte. Bekanntlich kam Bonisacius im Jahre 722 auf feiner Reise nach Hessen zuerst nach Amöneburg und legte, nachdem et zwei mächtige Bruder Detik und Dierolf, durch die Taufe mit dem klaren Wasser der Waschbach zum Christentum bekchrt hatte, an der höchsten Stelle der Amöneburg, da, wo sich jetzt die Schloßruine befindet, ein Kloster an, worin er mehrere der ihn begleitenden Benediklinrrmönche zurückließ. Nach der Zerstörung desselben im 12. Jahrhundert ist auf gleicher Stelle ein anderer Bau entbanden, wie denn noch jetzt ans den gut erhaltenen Fundamenten und den dort gefundenen Altertümern geschlossen werden kann, daß auf derselben Stelle nach einander die vetichiedenattigsten Bauten gestanden haben. Das ist erklärlich, wenn man sich v rgegentoärtigt, welches Schicksal die Stadt Amöneburg seit Einführung des Christentums gehabt hat. Bonisacius hatte sich als Erzbischof von Mainz auch die weltliche Herrschaft über Amöne
burg gesichert. Als zu Mainz gehörig wurde Amöneburg in der Mitte des 12. Jahrhunderts in einer Fehde zwischen Mainz und dem Landgrafen von Thüringen zerstört, doch alsbald wieder aufgebaut und stark befestigt, sodaß in den folgenden Jahrhunderten Amöneburg eine der wichtigsten Festen in den Kämpfen zwischen Mainz und den Landgrafen von Hessen war. Der 30jährige Krieg brachte für Amöneburg eine Zeit unendlich großen Leides. Die Stadt wurde dem Erdbooen fast gleich gemacht, die wenigen Bewohner, welche ihr naktes Leben gerettet hatten, wohnten in Stroh- hötten am östlichen Fuße des Berges. Nur ganz allmählich begonnen sie, neue Wohnungen auf dem Berge wieder aufzurichten. Erft 1656 begann man mit der Wiederherstellung der Kirche, des Stifts, der P'arr-Schulgebäude, erst 1675 wurde das Schloß wieder auSgebaut. Amöneburg erholte sich. Da brach der 7jährige Krieg aus und brachte neue Drangsale für die Stadt. Nach und nach sah die Amöneburg an ihrem Fuße 13 Lager, bald die langen Zeltenreihen der Hessen, Hannoveraner, Engländer und Schotten, bald die der Franzosen und Sachsen. Der Besitz der Amöneburg war oft der Anlaß zum Kampfe. Eine bedeutende Schlackt zwischen beiden feindlichen Heeren fand am 14. September 1762 statt. Erst die Nacht machte dem fast Wtünbigen Kampfe ein Ende. Keine Partei hatte gesiegt. Amöneburg hatte sich tapfer verteidigt und ergab sich erst am folgenden Tag, nachdem an der westlichen Ringmauer des Schlosses eine Bresche geschossen worden war. Von da blieben beide Heere fast unthätig in ihren durch die Ohm getrennten Lagern, bis der Frieden dem Kriege ein Ende machte. Die beiderseitigen Heerführer, der Herzog Ferdinand von Braunschweig und die beiden französischen Marschälle Prinz Soubise und d'Estre s, kamen im Brückerwirtshaus zusammen, um die nötigen Verabredungen zn treffen. Zur Erinnerung daran
ließen sie später die noch j tzt im Hofe daf.lbst stehende Friedenssäule errichten. Nachdem die Truppen Mitte Novern, der abgezogen waren, kam endlich für Amöneburg die lang ersehnte Zeit der Ruhe. Sie wurde jedoch bald wieder unterbrochen, als am 17.Apil 1797 der französische General Hoohe Amöneburg im Namen der französischen Republik in Besitz nahm und bis zum 12. Oktober 1798 besetzt hielt.
Durch den infolge des Lüneviller Friedens erlassenen Reichs-Deputations-Hauptabschluß vom 25. Februar 1803 verlor Hessen feine Überrheinischen Besitzungen Reinfells und St. Goar und erhielt dafür die in H ff en liegenden mainzischcn Besitzungen, darunter Amöneburg.
Als bann im Jahre 1806 das deutsche Kaiserreich unterging und für wenige I chre ein Königreich Westfalen unter Napoleons Bruder Jerome entftand, wurde auch KurhZsen ein Teil desselben. In dieser Zeit kam das Sckloß zu Amöneburg in Privatlnsitz. Atome, der bekanntlich viel @db nötig hatte, ließ dasselbe öff.ntlick verkaufen, Käufer war der Bürger Heinrich Weber in Amöneburg. Nachdem aber der Herrlichkeit dis Königreichs Westfalen ein Ende gemacht wär und Kurfürst Wilhelm I. wieder zurückgekehrt war, da ging dem Besitzer des Schlosses nachstehende Auf. forbetung zu:
„Dem Schlußläufer Heinrich Weber dahier, wird in „Gemäsheit hohen Cammeral Rescttpts unter B ziehung „auf d s höchste Dekret feiner Kurfürstlichen Tuwlaucht „vom 14. Januar a. c., welch letzteres in dem Marburger „Anzeiger sub S. 6 gedruckt erschienen ist, hiermit auf- „gegtben, binnen 3 Wocken das Sckloßgebäude und Bel- „vebere zu räumen, dabei aber auch demselben alle Dis- „position über das zum Sckloßg-bände und B lvedere „gehörige und verzeichnete Mobiliar, bei willkürlicher „Strafe untersagt; welches Rentereibiener dem Heinrich