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Nr. 60.
Marburg, Freitag, 12. März 1886.
XXI. IlhkMss.
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Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. -. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition Markt 21. — Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Ang. Loch.
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Das Zeugniszwang - Verfahren gegen eine« Abgeordnete«.
Wenngleich es mindestens zweifelhaft ist, ob die einschlägigen Bestimmungen der Reichsverfassung den Zeugnis- zwang für Reichstagsabgeordnete ausschließen, weil dieselben nur verbieten, einen solchen wegen der im Reichstage ge- thanen Aeußerungen zur Verantwortung zu ziehen und die Heranziehung zu einem Zeugnis nicht unter diesen Begriff fällt, so wird man erkennen können, daß vielleicht durch Anwendung des Zeugniszwanges eine unangemessene Beschränkung der Redefreiheit inöglich ist. Allein, die Sache hat doch auch eine andere Seite. Man setze zum Beispiel den Fall, daß auf der Tribüne Aeußerungen fallen, welche auf Vorbereitungen zu Hoch- und Landesverrat hindeuten, aber so dunkel sind, daß aus ihnen ohne nähere Angaben die Spur des Verbrechens nicht zu finden ist. Soll die Staatsgewalt verurteilt sein, ruhig zuzusehen, bis das Verbrechen zur Ausführung gelangt und schweres Unheil über Land und Volk hereinbricht? Aber selbst bei minder schweren Fällen leidet das Gemeinwohl empfindlich, wenn die Möglichkeit ausgeschlossen wird, die von der Tribüne des Reichstags behaupteten Thatsachen gerichtlich festzustellen. Dies erhellt schon aus dem Vorgänge, anläßlich dessen die Frage über die Zulässigkeit des Zeugniszwanges der Reichstagsabgeordneten jetzt aufgeworfen wird.
Der Abgeordnete von Schalscha hatte behauptet, zwei deutsche Firmen ließen in der Schweiz und Südfrankreich Thaler alten Gepräges nachprägen, um dadurch die Differenz zwischen dem Silbcrwert derselben und ihrem Nominalwert von 3 Mark Gold zu gewinnen. Bestätigt sich die Behauptung, so liegt offenbar der dringende Anlaß vor, schleunigst Fürsorge zu treffen, daß der weiteren verbrecherischen Zuführung von unterwertigen Münzen und der damit bedingten Schädigung des Nationalwohlstandes für die Folge vorgebeugt und der Schuldige zur Rechenschaft gezogen werde. Gelingt dies nicht, bleibt die Gefahr bestehen, daß nachgemachte Thaler in größerem Umfange in den Verkehr gelangen, so drängt sich die Frage auf, ob die jetzige Einrichtung, wonach die Thaler 3 Mark Gold gelten, beibehalten werden kann. Es knüpfen sich mithin an die behaupteten Vorgänge die gewichtigsten Fragen unseres Münzwesens, welche für das materielle Wohl des Volkes von großer Bedeutung sind, und es liegt daher im dringenden Interesse desselben, daß der Sachverhalt von Gerichtswegen genau festgestellt wird.
Derartige Kollisionen zwischen den Interessen des Gemeinwohls und der Redefreiheit würden freilich am besten vermieden, wenn die Abgeordneten sich der Verantwortung stets in vollem Umfange bewußt blieben, welche ihnen aus der völligen Redefreiheit in Verbindung mit der Oeffent- lichkeit der Verhandlung erwächst.
De«tsches Reich.
Berlin, 10. März. Der Bundesrat beriet heute morgen den vor längerer Zeit eingebrachten Antrag Preußens, betreffend die Unterbrechung der Verjährung von Prcß- verg hen. — Von dem am Montag beim Reichskanzler Fürsten Bismarck stattgefundenen parlamentarischen Diner berichtet die „National-Zeitung" noch, daß u. A. die Polenvorlage den Gegenstand des Gesprächs abgab. Die „Nat.- Ztg." weiß über die Konversation folgendes zu melden: „Der Reichskanzler, der den Stern des Christusordens trug, erzählte aus seiner Jugend, daß ihm eine Gehaltszulage von dreihundert Thalcrn geboten worden fei, wenn er eine Stelle im Posenschen annehmen wolle, er würde solche Anordnungen auch heute als richtig bettachten. Gegen die Einführung der Erbpacht in die Kolonisationsvorlage erklärte sich Fürst Bismarck als zu „mittelalterlich feudal"; dagegen könne man bis zu fakultativen Rentengütern gehen, neben diesen müffe aber auch Zeitpacht und einfacher Kauf zulässig bleiben. Auf die Bemerkung eines Gastes, daß die Mark das beste Kolonisationsmaterial gebe, erklärte Fürst Bismarck, die Schwaben seien ganz besonders geeignet als ein echt deutscher Stamm, der feine Nationalität mit besonderer Zähigkeit unter fremden Völkern aufrecht erhält. Der Bischof Kopp war in bischöflicher Kleidung erschienen. Wie berichtet wird, hätte Fürst Bismarck in ungemein an- erkennender Weise sich über den Papst ausgesprochen. Leo XIII. sei einer der fcharssichtigsten und erleuchtetsteil Staatsmänner unserer Zeit, der erkannt habe, welche Bedeutung ein konservatives und geordnetes Staatswesen im ■ Mittelpunkt Europas, wie Deutschland, gegenüber der allgemeinen Lage der Verhältnifle besitzt." — Seitens des Finanzministers ist, den „B. P. N." zufolge, unter Abänderung früherer Verfügungen bestimmt worden, daß die Nachsteuer aus Brausteuer - Fixationsverträgen, deren Beendigung mit dem Ablauf des Etatsjahres zusammenfällt, in den ersten Tagen des Monats April des folgenden Etatsjahres zur alsbaldigen Einzahlung festzusetzen und insoweit dieselbe demnächst noch vor dem Abschluß der Brausteuer - Heberegister für das vierte Quartal des abgelaufenen Etatsjahres zur Einzahlung gelangt, noch in diesen Registern zu vereinnahmen ist. — Dem Reichstage ist folgender Gesetzentwurf, betreffend die Heranziehung von Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben, zugegangen: „§ 1. Die Verordnung vom 22. Dezember 1868 (Bundes- Gesetzbl. S. 571) tritt insoweit außer Kraft, als dieselbe der Heranziehung des außerdienstlichen Einkommens der im Offiziersrang stehenden Militärpersonen, sowie der Pension der zur Disposition gestellten Offiziere zu den Gemeindeabgaben entgegensteht. § 2. lieber die Heranziehung des außerdienstlichen Einkommens der im Offiziersrang stehenden Militärpersonen und der Pension der zur Disposition gestellten Offiziere zu den Gemeindeabgaben
Bestimmung zu treffen, wird der Landesgesetzgebung überlassen. § 3. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Wirksamkeit." Dem Entwurf ist folgende Begründung beigegeben: Durch Präsidialverordnung vom 22. Dezember 1868 (Bundes - Gesetzbl. S. 571) sind die in Preußen über die Heranziehung der aktiven und nicht aktiven Militärpersonen und deren Hinterbliebenen, sowie der Mllitär-Speiseeinrichtungen und ähnlicher Anstalten zu den Kommunalauflagen geltenden Vorschriften, wie solche in der königl. preußischen Verordnung vom 23. Sept. 1867 enthalten sind, auf Grund des Art. 67 der Reichsverfassung im Gebiet des Rorddeutscheii Bundes eingeführt worden. Obgleich schon damals nicht betannt wurde, daß diese Vorschriften nicht einen ausschließlich militärischen Charakter tragen, so wurde mit Rücksicht darauf, daß es zu jener Zeit vor allem darauf ankam, die neu erstandene Einheitlichkeit des Heerwesens durch jedes zulässige Mittel zu fördern, kein Anstand genommen, bundesrechtliche Bestim- münzen auf ein Gebiet auszudehnen, welchem außer der militärischen auch eine kommunale, also der Landesgeseh- gebung vorbehaltene Bedeutung beiwohnt. Um der letzteren insoweit Geltung zu verschaffen, als es die militärischen Reichsintereffen gestatten, wird nunmehr beabsichtigt, die reichsgesetzliche Bestimmung insoweit außer Kraft zu setzen, als erforderlich ist, um den einzelnen Bundesstaaten die Möglichkeit zu gewähren, im Wege der Landesgesetzgebung die Heranziehung des außerdienstlichen Einkommens der in Offiziersrang stehenden Militärpersonen und der Pensionen der zur Disposition gestellten Offiziere zu den Gemeindeabgaben neu zu regeln. Zu diesem Zweck muß zunächst die Präsidialverordnung vom 22. Dezbr. 1868 insoweit außer Kraft gesetzt werden, als dieselbe die zur Durchführung der beabsichtigten Reform erforderliche Zuständigkeit der beteiligten Bundesstaaten beschränkt. Da die Verordnung auf Grund des Artikels 61 der Bundesverfassung ergangen ist und die Einführung von Gesetzen zum Gegenstand hat, so kann die Abänderung derselben nur auf dem Wege der Reichsgesetzgebung erfolgen. — Die Petitionskommission des Reichstages beschloß heute die Petition der Techniker, sie in Bezug auf die Kündigungsfrist den Handlungsgehülfeu gleichzustellen, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Debatte über eine Petition um schärfere Bestrafung der Duelle kam nicht zu Ende. Die Kommission der verbündeten Regierungen teilte mit, daß letztere mit der fraglichen Materie zur Zeit nicht beschäftigt seien. Die Staatsanwälte und die Gerichte hätten sich bisher konform dahin ausgesprochen, daß die Mitglieder der Ehrengerichte, welche bei einem Duell Mitwirken, als strafbare Milthäter zu betrachten seien. Wie die Militärbehörden sich gegenüber den Ehrengerichten bei Duellen von Offizieren stellten, darüber konnte der Kommiffarius keine Auskunft geben. —
Gesprengte Frettttdschaft.
Novelle»« von Hrinrich d'Altona.
(Schluß)
Leonie fühlte sich bei den Bewegungen Bnmbos, die eine feiner apathischen Natur nicht verwandte Aufgeregtheit verrieten, und noch mehr unter dem funkelten Glanz seiner kleinen Augen immer mehr beunruhigt. Eine stetig wachsende Angst schlug die dunklen Flügel um die Seele des Kindes und unter lautem Weinen der Furcht drängte sie Juricza mtt ihr den unheimlichen Platz zu verlass.«.
Bevor jedoch die kleine Bosnierin der Aufforderung mtchzukommeu vermochte, hatte Bumbo sich dem Ausgange genähert, rücksichtslos schob er leicht, als wärens zwei Grashalme, die Kinder zur Seite und streckte den Kopf dem Tageslicht entgegen.
Mit einem Ausruf des Erschreckens begleitete die Tochter des Bärenführers die Entdeckung, daß der Vater verjäumt hatte, den Bären anzuk-tten. Alles Andere vergessend, schlüpfte sie behend unter dem Laib Bumbos hinweg ins Freie und stürzte schreiend zur Gafthofichenke, um den Vater von der Gefahr in Kenntnis zu setzen.
Leonie stand, in furchtbarer Angst schluchzend, die jungen Glieder wie im Frost geschüttelt, an der Innenwand des Stalles. Sie hatte versucht, sich an dem Bären vorbei zu drängen, Bumbo hatte jedoch drohend den dunkle» Rachen geöffnet, und mit einem Aufschrei des Entsetzens war das Kind in den Stall zurückgetaumelt.
Die Hülierufe Juriczas hatten die Gäste des Gasthofs sowohl tote die des Hotels und Vorbeipassterende in lebhafte Bewegung gesetzt. Während ein Teil der Leute neugierig dem Bäreustall zustürzte, um sich alsbald vor dem mää tigen Kopfe Bumbos tu respektvolle Entfernung zurückzuziehen, versuchten Andere, PanowicS der Bewußtlosigkeit zu entreißen, in welche ihn der Uebergenuß deS Branntweins versetzt hatte.
Nun stürzte händeringend Baronin v. Allverg herbei. Ihrem Angstruf nach dem Kinde folgte der Hülferuf Leonies ans dem Stalle.
Vergebens beschwor die geängstigte Mutter unter dem Versprechen einer fürstlichen Belohnung Einen nach dem Andern, ihr Kind der Gewalt deS Bären zu entziehen. Keiner wagte es, angesichts der drohenden Haltung Bnmbos, sich dem Bär zu nähern, während dieser, gereizt durch den wirren Lärm und die Bewegung der Menschen, sichtbar in immer hochgradigere Aufregung verfiel.
Da teilte fich die Menge.
Geführt von zwei mutigen Männer» wankte PanowicS ans den Bären zu.
Aber der Einfluß des Freundes auf die Entscheidungen Bnmbos schien mit der durch den Rausch ausgewechselten Eischeinung des BärenbesttzerS seine Macht eingebüßt zu haben. Kanm hatte PanowicS den Bären in unmittelbarer Nähe angeredet und drohend gegen ihn die Faust erhoben, da taumelte er auch schon rückwärts auf das Pflaster nieder — ein Hieb der mächtigen Pranke des Bären hatte de» Trunkenen getroffen.
Ein Schrei deS Erschreckens ans hundert Meufchenkehlen begleitete den Sturz deS Bärenführers.
Im gellen AnSruf der Angst rief die Mutter um Hülfe für das geliebte Kind, Klagerufe der Weiber und Sinder, Verwünschungen der Männer erfüllten die Lust.
Da brachen fich durch die Menge ein paar kräftige Mannesarme in gewaltigen Stürmen Bahn.
Die Büchse in der Hand, an der Seite den Hirschfänger, Leben und Kraft in Bewegung und Gliedern, aber TodeS- blflffe im Antlitz stürzte Baron v. Allberg, der eben bei der Zurückrehr von dem Jagdansflug von der Gefahr deS Kiudes benadnigttgt war, gegen den Bären vor.
Bumbo mochte die Gesährlichkett der neuen Gegnerschaft
ahnen. Aus feiner breiten Brust stieg ein m kräftiges Ge
brull der Wut, und drohend, mit weit geöffnetem Rache» lAete er fich in feiner ganze» mächtigen Länge in der Thuroffnung auf, bereit, fich im nächsten Augenblick auf seinen Femd zu stürzen. Mit sicherer Hand richtete Baron ö. Allberg den Laus feiner Flinte auf die breite Brust Bumbos, das Knacken deS Büchsenhahnes unterbrach die Stille, dann erdröhnte ein Schuß.
Mit einem dumpfen Geb üll sank Bumbo schwerfällig auf das Pflaster nieder, das Gewitterrollen seiner Schmer» zenstöne vermischte fich mit dem ausjubelnden Geschrei der Erleichterung, in welcher die Menge ausbrach.
Mit einem mächtigen Satz war Baron v. Allberg über de» fich im Todeskampf windenden Körper Bumbos hinweg» gesprungen, nun erschien er wieder mit dem Töchterchen im Arm und legte es an die Brust der Mutter, welche mtt einem Ausruf deS Entzückens das weinende Kind in ihre Arme preßte.
Panowics hatte fich bei dem Büchsenknall schwerfällig erhoben.
Mit gläsernen Augen Überschaute er die Scene.
Dann, beim Anblick des leblosen Bären, wurde ihm die ganze Bedeutung der Vorgänge klar. Mit einem heisere» A-fkreischen der Witt riß er den breiten Dolch aus dem Gürtel und stürzte sich auf bett Mörder deS Bären.
Mtt einem kräftigen Schlag der Büchse parierte der Barmt den Stoß des Dolches, daß derselbe klirrend aufs Pflaster fiel. Panowics packte den Dolch wieder, stand eine kurze Zeit wie sinnverloren vor dem Baron, und stürzte sich bann nut einem gellen Schrei, wie ihn nur ber tiefste Schmerz her Seele hervorzubringen vermag, über bett Leib beS ber» enbeten Bären.
,8umboe — .Bumbo« brach eS in den weichsten Töne» der Klage aus dem Mund des rauhen Mannes. Kosend