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Marburg, Donnerstag, 11. März 1886.

XXI. Jahrgang.

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GrrMchk AitNg.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von Haafenstein undVoal« in Frankfurt a. Ai, Caffel, Magdeburg und Men; Rudolf Messe in Frankfurt a M-, Berlin, München und Köln: ®. L. Daube und <-'o. n Frankfurt a. M., Berlin, Ha notier u.Pari-,

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. -. Kreise Marburg n. Kirchhain. - Illustriertes Sonutagsblatt.

Expedition- Markt 21. Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Aug. Koch.

Deutsches Reich.

Berlin, 9. März. DieNordd. Allg.Ztg." schreibt: Der Gesundheitszustand des Reichskanzlers hat sich leider wieder verschlechtert. Die rheumatischen Schmerzen ver­schärften sich erheblich, was, wie es scheint, darauf zu­rückzuführen ist, daß Fürst Bismarck gegen den ärztlichen Rat sein Stimmorgan zu großer Anstrengung ausgesetzt hat. Dasselbe Blatt schreibt ferner: Bei Besprechung der Debatten über das Branntweinmonopol giebt diePost" der Ueberzeugung Ausdruck, daßdie Beteiligung des Fürsten Bismarck an den Kommissionsberatungen von der größten Bedeutung sei und als ein starkes Moment der Hoffnung auf ein positives Resultat derselben erscheine." Wir hätten gewünscht, daß das fteikonservative Blatt die Hoffnung etwas näher spezifiziert hätte, die ihr dabei vor- geschwebt hat. Was erwartet denn diePost" von dem Fürsten Bismarck? Soll er sich vielleicht an den Bera­tungen der Kommission zu dem Zwecke beteiligen, um für dieselbe die Ideen, welche von verschiedenen Mitgliedern des Reichstags bezüglich einer anderweitigen Besteuerung deö Branntweins vorgebracht worden sind, in einen neuen Gesetzentwurf zu fassen? TiePost" müßte sich doch dar­über klar fein, daß der Reichskanzler durch die Ent­schließungen des Bundesrats, also an die Monopolvorlage gebunden ist, und daß er, so lange letztere nicht von dem Bundesrate zurückgezogen wird, sich nicht mit dem Reichs­tage in Verhandlungen über eine anderweitige Steuer­reform einlassen kann. Nun ist aber gar kein Anzeichen dafür vorzufinden, daß eine solche Zurückziehung in der Absicht des Bundesrats liegt, und folgeweise bleibt dem Reichskanzler nichts übrig, als abzuwarten, welches Schick­sal die Vorlage haben wird. Erst wenn sie abgelehnt ist, kann der Frage näher getreten werden, ob eine neue Be­steuerung des Branntweins von Reichswegen oder eine Besteuerung in den einzelnen Bundesstaaten in Angriff zu nehmen sein werde. Wozu aber, fragen wir weiter, soll der Reichskanzler sich dann noch an den Kommissions­fitzungen beteiligen? Daß er an dem Monopol festhält, daß er dasselbe für die richtigste Form der Brannllvein- besteuerung erachtet, daran durfte niemand zweifeln, nach­dem die jetzige Vorlage dem Reichstage zugegangen war. Diejenigen, welche trotzdem widersprechende Gerüchte in Umlauf setzten, sind durch die neuliche Verlesung des Schreibens des Reichskanzlers an den Minister v. Bötticher öffentlich in bestimmtester Weise widerlegt worden. Unseres Erachtens also liegt kein vernünftiger Grund dafür vor, daß Fürst Bismarck den Kommissionsberatungen beiwohne, wohl aber sprechen gewichtige Gründe dagegen, und uns scheint, jedem wohldenkenden Deutschen muß daran gelegen sein, daß das Gewicht dieser letzteren entscheide. Die Post" selbst sagt in dem von uns zitierten Artikel, die »öllige Aussichtslosigkeit des Monopols stehe außer Zweifel

Gesprengte Freundschaft.

Roveltiie von Heinrich d'Altona.

(Fortsetzung)

Bitte, Mama, soll ich nicht geben? * drängte die Kleine, und bevor noch Frau von Allberg Zeit zur Ueberlegung ge­funden, hatte Leonle sich der Börie bemächtigt, die kleine Patschhand griff hastig bis auf den Boden und mit klirrendem «lange ergoß fich der Silderregen auf d«n Teller der kleine» Bosnierin, daß fich die Augen JariczaS in freudigem Glanze verklärten.

Aber Kind, Kind!' stieg es vorwurfsvoll von den Lippen der Dame und heftig riß sie die schwer heimgesuchte Börse an fich.

Erschrocken blickte die kleine Wohlthäteri» in das Antlitz der Erzürnten. -

Die Tochter des Bärenführers aber erhaschte hastig die Hand der Baronin, preßte fie an den Mund und gegen die Brust, stammelte einige unverständliche Worte deS Dankes in ihren Heimotslauten und 'prang dann flüchtig wie ein Reh von der Estrade, um alsbald zwischen der Menge zu verschwinden.

Der momentane Zug des Unmuts auf dem Antlitz der Dame hatte sofort wieder dem Ausdruck warmen Wohlwollens Platz gemacht. Zärtlich legte fie die H mb auf den blonden Lockenkopf der kleinen Sünderin und sagte, mit gütigem Lächeln den Ausdruck der Besorgnis in den Mienen deS Töchterchens banne»':Es macht nichts, Leonie, die armen Leute könnens gebrauche», und unS macht? nicht arm!'

Wie schade, Mama, daß der Popr auch gerade beute zur Jagd mußte, nun kriegt er den Bären gar nicht zn sehe»!' rief die Kleine ouS, sehnsüchtig der Künlsterkrval- kade nachblick, ud, welche eb n hinter der niedrigen Hofpforte des gegenüberliegende» SafthvfS verschwand.

und niemand dürfte davon fester überzeugt sein, als der Führer dcS Zentrums; sicherlich hat er, als er für die Verweisung der Vorlage an eine Kommission stimmte, in­nerlich recht herzlich gelacht. Soll nun der Reichskanzler in die Kommission gehen, um dort tauben Ohren zu predigen? Oder will man ihm gär zumuten, daß er zur Belustigung von Herrn Windthorst und Herrn Richter sich in rednerischen Leistungen ergehe? Da ein Erfolg der Vorlage ausgeschlossen ist, so ist auch die Frage der Teil­nahme des Reichskanzlers an den Kommissionsberatungen für uns entschieden. Wir sind überzeugt, diePost" wird bei einiger Ueberlegung uns darin Recht geben, daß der Wunsch nach einer solchen Beteiligung nur von denjenigen gehegt werden könne, welche für die Würde, die Alter und Stellung dem Fürsten Bismarck geben, kein Ver­ständnis haben. Vize-Admiral v Schleinitz ist von der Neuguinea-Kompagnie als Landeshauptmann für die deut­schen Schutzgebiete im Kaiser - Wilhelmsland und in dem Bismarck-Archipel gewählt worden. Derselbe nahm die Wahl an. Die Ernennung ist von dem Reichskanzler ge­nehmigt worden. In der Arbeiterschutzkommission des Reichstages hat der Freisinnige Abg. Halben folgende neuen Anträge betreffend die Frauenarbeit eingebracht: § 135. Wöchnerinnen dürfen während eines Zeitraumes von vier Wochen nach ihrer Niederkunft in Fabriken nicht beschäftigt werden. Auf ärztliche Anordnung muß dieser Ausschluß von der Arbeit bereits 14 Tage vor dem vor­aussichtlichen Termin der Niederkunft eintreten und bis auf 6 Wochen nach derselben erstreckt werden. Eine Kündigung oder Entlassung aus der Arbeit ist während dieser Zeit nicht gestattet. § 136. Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, dürfen in Fabriken nicht länger als acht Stunden täglich beschäftigt werden. Arbeiterinnen, deren Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zur Arbeit in Fabriken nur dann zuzulassen, wenn sie der Ortsbehörde den Nachweis liefern, daß diese Kinder während der Arbeitszeit der Mutter unter der Aufsicht erwachsener Personen stehen. § 139a. Werden Arbeiter und Arbeiterinnen gleichzeitig zur Nachtarbeit in Fabriken verwendet, so ist dafür Sorge zu tragen, daß der Wechsel der Arbeitsschicht für die Arbeiterinnen min­destens 2 Stunden früher oder später erfolgt, als für die Arbeiter."

Der Abg. Dr. Hartmann hat folgenden Abände- ruilgsantrag zur zweiten Beratung des von dem Abg. Lenzmann eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Ent­schädigung für unschuldig erlittene Untersuchungs- und Strafhaft, eingebracht: § 1. Dem Angeklagten, welcher wegen einer strafbaren Handlung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und dieselbe ganz oder teilweise verbüßt hat, wenn er im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen dieser Handlung freigesprochen worden, auf seinen

Antrag für die durch den Strafvollzug in Beziehung auf feine Vermögensverbältnifse, feinen Erwerb ober sein Fort­kommen erlittenen Nachteile Entschädigung aus öffentlichen Mitteln zu gewähren, falls auf Freisprechung erkannt ist, weil die Thal, wegen deren die Verurteilung erfolgt war, überhaupt nicht oder nicht von dem Verurteilten begangen, weil die sämtlichen Beweise, auf welche die Verurteilung sich gründete, beseitigt worden. § 2. Der § 1 findet ent­sprechende Anwendung, wenn die Wiederaufnahme zur An­wendung eines milderen Strafgesetzes oder bei einer Ge­samtstrafe zu einer teilweisen Freisprechung geführt hat und die nunmehr erkannte Strafe geringer ist, als die bereits vollstreckte. § 3. Insoweit der Angeklagte seine Verurteilung absichtlich herbeigeführt hatte, ist ein Anspruch desselben auf Entschädigung ausgeschlossen. § 4. Der Antrag auf Entschädigung muß binnen einem Monat nach Eintritt der Rechtskraft des in dem wieder aufgenommenen Verfahren gesprochenen Urteils bei dem Oberlandesgericht angebracht werden. § 5 Der Antrag ist der Staats­anwal schäft zuzustellen. Derselben liegt die Vertretung der Interessen des Staates und der Staatskasse ob. § 6. Zur Entscheidung über den Antrag ist der Straf­senat derjenigen Oberlandesgerichte zuständig, zu dessen Bezirke das Untersuchungsgericht gehört. Der Senat ent­scheidet in der Besetzung von 5 Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. § 7. Die Entscheidung erfolgt in öffent­licher Verhandlung mittelst Urteils auf den Bericht eines der Mitglieder des Senats und nach Anhörung der Staats­anwaltschaft und des Antragstellers. Der' Antragsteller kann im Beistand eines Rechtsanwalts erscheinen oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Rechts­anwalt vertreten lassen. Durch das Ausbleiben des An­tragstellers oder seines Vertreters wird das Gericht an der Aburteilung nicht gehindert. Jedoch kann dasselbe auch die Vertagung der Verhandlung verfügen. § 8. Das Ur­teil des Gerichts beschränkt sich auf die Entscheidung der Frage, ob ein Anspruch auf Entschädigung zuzulassen ist oder nicht. § 9. Gegen die Entscheidungen des Gerichts findet ein Rechtsmittel nicht statt. § 10. War dir Unter­suchung bei dem Reichsgericht in erster und letzter Instanz anhängig, so ist der Antrag bei dem Reichsgerichte anzu­bringen. Die Verhandlung und Entscheidung erfolgt durch den vereinigten zweiten und dritten Strafsenat. Im übrigen finden die in den vorhergehenden Paragraphen betreffs des Verfahrens erteilten Vorschriften entsprechende Anwendung. § 11. Die Feststellung der Entschädigungs­summe geschieht auf weiteren Antrag des Berechtigten in dem Falle des § 10 durch den Reichskanzler, sonst durch die Landesjustizverwaltung desjenigen Bundesstaates, welchem das Untersuchungsgericht angebßrt. § 12. Die Ent­schädigung ist in dem Falle des § 10 aus der Reichskaffe, sonst aus der Kaffe desjenigen Bundesstaats zu bezahlm,

Während die Menge fich über den Maikl »eitcilte, zogen die Hotelgäste sich in das Innere des Hauses zurück. Auf seine dringliche Bitte hatte Frau v. Allberg dem Kinde die Erlaubnis zum vorläufige» Verbleiben auf der Estrade ge­währt.

Die rosige» Wangen in den Händchen vergraben, ließ die Kleine eine Weile das farbenreiche Kaleidoskop des Volkstreibens vor ihren Blicken vorüberziehen, ohne irgend eine der vor ihrem Auge auftauchenden Erscheinungen durch erhöhte Aufmerksamkeit auszureichnen.

Dann aber bewegte plötzlich das hübsche Angesicht ein lebhaftes Mienenspiel, froh erregt schlug sie die Händl en zusammen und stürmte im Fluge die Stufen des Hotels hinunter.

Wenige Augenblicke danach stand fie auf dem Marktplatz »eben dem braunen B'sniakenmädchen, welches eben der Pforte des Gasthofs entschlüpft war.

Das Gefühl der Dankbarkeit gegen die wohlthätige kleine Spenderin, vielleicht auch las stille Verlangen nach Unter­haltung mit einer gleichaltrigen Spielgefährtin ließen das bosnische Kind für den Augenblick j ne scheue Zurückhaltung ablegen, welche es sonst tm anßergeschSittichen Be kehr mit Fremden zu beobachten gewohnt war, und als daS blond­lockige Mädchen durch entsprechende Gesten den Wunsch nach einer näheren Bekanntschaft mit dem Bären zu erkennen gab, glaubte Juiicza diesem lieblichen Kinde gegenüber eine» Verstoß gegen das st enge Verbot des Vaters, welcher ihr jegliche Vermittelung eines Virkehrs fremder Personen mit Bnmbo untersagt hatte, fich nicht alS eine Todsünde anrechnen z» dürfen.

Panowics hatte in der Freude über den reiche» Silber- regen d s heutig n Tages der Flasche noch «ehr alS ge­wöhnlich zugesprocheu.

Als Juricza von ihm den Schlüffe! zu» S alle Bumbos

erbat, lallte die schwere Zunge »nve, stündliche Laute, daß die groß n B annauge» d.S Kindes sich erschrocken auf das glühend , aufgeschwemmte Antlitz deS Vaters richteten. Dan» zog das Töchterl-in kurz entschlossen selbst den Schlüffe! aus der Tasche deS Sii-numnebelten.

Leonie harrte bereis vor der Pforte, hinter welcher Bumbo s it einer Stande ungeduldig seines Freundes Pano­wics wartete, aus dessen Hand er sonst allabendlich nach Beendigung der Vorstellung den Loh» seiner Kunst entgegen» nahm.

Das Töchterchen der Fraü v. Allberg wußte wohl, daß man vor einem großen H. rrn nicht mit l eren Händen er­scheinen darf. Sie hatte sich eiligst in der Küche des Hotels mit einer Anzahl von B ötchen versehen, ohne nach dem Zueck der selben befragt worden zu sein.

Nicht ohne Anstrengung gelang es den schwachen Hinde» der Kinder, das kräftige Schloß der Stallthür zur Nach- gi big! it zu bewegen; nun aber drehte fick die Piorte schwer­fällig in ihren Ang-ln und Leonie sah fich am Ziel ihrer Wunsche vor ihr stand in seiner mächtigen ®. öße Bnmbo, so nahe, daß sie ihn mit den Händen zu greifen vermochte.

Mit scheuen Blickm und h'imlich klopf »dem Herze» betrachtete das Kind das riesige Tier. Der ängstliche Aus­druck ihrer Miene verriet, daß der R sp kt vor der unge­wohnten Erscheinung ihre Freude an seinem Anblick wesentlich beeinträchtigte.

Mst artigem Brummen nahm Bnmbo den Tribut des fremben Kindes ans der Hand seiner Freundin entgegen, wiegte jedoch ungeduldig den plumpen Kopf, sobald er die Einfickt gewann, r> aus einer weiteren Ausdehnung der U ter Haltung mit den jungen Damen k ine greifbaren Re­sultate für feinen Magen mehr zu erwarten waren.

(Schluß folgt)