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Nr 17.

Marburg, Donnerstag, 25. Februar 1886.

XXI. Jahrgang.

Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn-und Feiertagen. Quartal« Ldmiuemeutfl-Preifl dei der Expetiüon 21/. Mk., bei bet Postämter 2 Mk. RO Bffl (excl. Bestellgeld). JnserrionSgebühr für dir aesptütrne Zeile 10 Pfg. Rekiam n für die Zeile 25 Pfg.

WcheUlhk jcitimg.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blattefl, sowie d. Anne ncen-Bureaux von Haasenftein undBogler in Frankfurt o. M , Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Stoffe in Frankfurt a M-, Berlins ünchen und Köln; G. L. Daube und

o. n Frankfurt o. M. B.rlin, Ha nover u.Porifl.

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg n. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

Expedition Markt 21. Redaktion, Druck und Berkaq von 3oh Lug. Koch.

Auch für den Monat März nehmen alle Postanstalten Bestellungen auf die

Oberhessische Zeitung

nebst ihren Beiblätter«

entgegen.

Deutsches Reich.

Berlin, 23. Febr. Prinz Wilhelm von Preußen traf auf der Rückreise aus Nieswish in Warschau ain Montag Nachmittag ein und wurde vor seiner Weiterfahrt auf dem Warschau-Wiener Bahnhofe von dem stellvertreten­den kommandierenden General, Baron Krüdener, den Spitzen der Behörden und einer Deputation des Petersburger Grenadier - Regiments begrüßt. Das Jagdglück war Sr. K. H. auf feiner Jagdfahrt nach den im Gouvernement Minsk gelegeneil russischen Besitzungen des Fürsten Anton Radziwill besonders günstig; der Prinz erlegte, ivie man hört, 4 Bären. Die Reichstagskommission für die An­träge über den Befähigungsnachweis der Handwerker be­endete die erste Lesung und beschloß, einen neuen Para­graphen hinzuzufügen, wonach künftig die Fortsetzung des Betriebes polizeilich gehindert werden kann, wenn das Ge­werbe, zu dessen Betriebsbeginn ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, ohne einen solchen Nachweis begonnen wird. Ein dem Bundesrat vorgelegter Gesetzentivurf über den Verkehr mit Kunstbutter lautet wie folgt: $ 1. Die Geschäftsräume und sonstigen Verkaufsstellen einschließlich der Marktstände, in welchen Kunstbutter ge- werbslnäßig verkauft oder feilgehalten wird, müssen an in die Augen fallender Stelle die deutliche nicht verwischbare InschriftVerkauf von Kunstbutter" tragen. § 2. Die Gefäße und äußern Umhüllungen, in welchen Kunstbutter gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, müssen an in die Augen fallender Stelle eine deutliche nicht verwisch­bare Inschrift tragen, welche die BezeichnungKunstbutter" enthält. Wird Kunstbutter in ganzen Gebinden oder Kisten gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten, so hat die In­schrift außerdem den Namen oder die Firma des Fabri­kanten zu enthalten. Wird Kunstbutter in einzelnen Stücken gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten, so müssen die letz­teren von rechteckiger Form sein, auch muß denselben eine die BezeichnungKunstbutter" und den Namen oder die Firma des Verkäufers enthaltende Inschrift eingedrückt sein, sofern sie nicht mit einer diese Angaben tragenden Um­hüllung versehen sind. § 3. Kunstbutter im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen Milchbutter ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf solche Erzeug­nisse der im Absatz 1 bezeichneten Art, welche zum Genüsse für Menschen nicht bestimmt sind, keine Anwendung. § 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1

Adria««

(Sine oltoenetwnifdje Geschichte. NeuerzLhlt von Otto v. Breits chwert.

lFortsetzung.)

Da wir aber von Geheimgeschichten und Enthüllungen sprechen, gnädiger Herr, so will ich eine Mitteilung machen, die nur das tiefste Ergebenheitsgefühl für Euch über meine Lippen bringen konnte. Signora Adriana ist . . ."

Montalto sprang von seinem Lager auf und haftete einen Blick voll Feuer und durchdringender Schärfe auf den Er­zähler. Dieser schwieg. Mit fieberhaft unruhigen Schritten ging der Gras durch das Zimmer.Sprich denn! und s t aufrichtig, wenn Dir mein Seelenfriede, meine Ehre von Wert ist, laß mich das Schlimmste ohne Zögern hören!"

Mein Lebensweg," sagte Vincentto, bringt mich manch­mal mit Persönlichkeiten einer Gesellschaftsstufe zusammen, mit welcher etn Herr wie Ihr keine Berührung hat. Ich habe von Jugend auf eine Vorliebe für eigenartige Charak­tere gehabt und deren findet man am meisten unter dem sogenanntengemeinen Volk." Oft hat mich die urwüchstge Spaßhaftigkeit dieser Leute erlustigt, oft ihre Wildheit mich zum Zeugen auftegender Szenen gemacht; dann wieder habe ich Wissende unter ihnen gefunden, welche Geheimnisse für sich bewahrten, die man im Dogenpaloft und im Rate nicht ahnt. Vor einigen Tagen, nachdem ich in dem Palast des Patriziers Urbile dei Lerici meine Kunst als Sänger produciert hatte, ging ich, müde der steifen Umgebung höfischer Herren und geputzter Damen, nach der kleinen obscuren Schenke, welche Casa di Marte genannt wird und am Kanal von San Giorgio liegt. Die Stunde war noch nicht spät genug für das gewöhnliche Zusammenftrömen seiner mehr oder weniger grotesken Gäste, und ich saß in einer dunklen

und 2 werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. ober mit Hast bestraft; neben der Strafe kann auf Einziehung der diesetl Vorschriften zuwider verkauften oder feilgehaltenen Gegenstände erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurteilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erfannt werden. $ 5. Die Vorschriften in den 16 und 17 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Ge­brauchsgegenständen vom 14. Mai 1879, finden bei Zu­widerhandlungen gegen die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes Anwendung. Die §§ 10 und 11 desselben Ge­setzes werden durch die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes nicht berührt. § 6. Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. Juli 1886 in Kraft.

Die Vorlage, betreffend die Einführung des Brannt­weinmonopols dürfte, wie dieB. P. N." schreiben, in diesem Augenblick bereits dem Reichstag zugcgangen sein. Wie wir schon neulich betonten, so bemerkt das Blatt weiter, haben die Motive in mancherlei Punkten einer Umarbeitung unterworfen werden müssen, und auch die Rentabilitätsberechnung ist in eingehender Weise zur Dar­stellung gelangt. Wenngleich diese Berechnung in vielen Punkten, wie cs ja in der Natur der Sache liegt, auf Schätzungen beruht, so war es doch immerhin möglich, bei möglichst vorsichtiger Aufstellung der Ansätze mit genü­gender Sicherheit den Minimalertrag des Branntwein­monopols zu ermitteln. Bei den Ankaufspreisen wurden hohe, bei den Verkaufspreisen niedrige Sähe zu Grunde gelegt, und in Sachen der zu gewährenden Entschädigungen mit einer Liberalität verfahren, der man Fiskalität gewiß nicht zum Vorwurf machen kann. Wir sind nicht in der Lage, hier die gesamten Berechnungen, welche alle in Be­tracht kommenden Faktoren eingehend berühren, mitteilen zu können, und müssen uns darum auf die Wiedergabe der Hauptzahlen beschränken, indem wir uns Vorbehalten, Zug um Zug die Einzelheiten dieser Aufstellung mitzu­teilen, die auf das Schlagendste darthun, daß eS durchaus feineunhaltbaren Versprechungen" waren, welche der preußische Finanzminister machte, als er im Abgeordneten­hause behauptete, wir könnten die Bedürfnisse im Reich, Staat und in den Kommunen aus den Erträgnissen decken. Die Ertragsberechnung gipfelt darin, daß ein reiner lieber» schuß von 303000000 Mark verbleibt. Bei dem An­käufe des Branntweins wurde die höchste Produktions­ziffer, nämlich die des Jahres 1881/82, für die nord­deutsche Branntweingemeinschaft zu Grunde gelegt, nämlich mit 3913146 Hektoliter reinen Alkohols; Bayern wurde veranschlagt zu 150000 Hektoliter, Württemberg zu 25 000 Hektoliter, Baden zu 25000 Hektoliter, hierzu kommen noch 86824 Hektoliter von Brennereien, die in den zu Grunde gelegten Jahren geruht oder auf die Zollaus­schlüsse sich verteilen. Im Ganzen ergiebt dies eine Summe

Ecke, als einer der gewöhnlichen Buffos des Lokals herein­kam, um für seinekomische Vorstellung" einige Zurichtungen zu machen. Ich hatte mich oft an den Tollheiten dieses Spaßmachers ergötzt, und lud ihn ein, einen Trunk mit mir zu nehmen. Das Gespräch kam auf Euer Unwohlsein, gnädiger Herr, welches damals den allgemeinen Gesprächs­stoff bildete, und ich sprach, wie Jedermann, meine Wünsche für Eure Genesung aus. Der Buffo stimmte diesen Wünsche bei, aber mit einer halb mysteriösen, halb spöttischen Miene, welche mich veranlaßte, feiner in ibn zu dringen. Mir war nämlich urplötzlich der Gedanke gekommen, man möchte Euch wohl durch Gift nach dem Leben getrachtet haben, wie dies hier zu Lande nicht selten geschieht. Ich machte dem Buffo eine darauf anspielende Bemerkung, welche er jedoch mit so viel Bestimmtheit als unbegründete Vermutung bezeichnete, daß ich sah, er sei im Besitz einiger Geheimnisse, die im Zusammenhang mit der Sache standen. Davon wollte er ober nichts wissen und er zögerte sehr, mit der Sprache herauszugehen. Endlich erhielt ich von ihm daS Geständnis, er wisse, daß Signora Adriana Aber Ihr werdet blaß, gnädig« Herr . . ."

Montalto machte ein Zeichen der Ungeduld, als fordere er ihn gebieterisch auf, weiter zu sprechen.

Nun denn," sagte Vincentto kühl,die Sache ist einfach: die Signora liebt einen Andern!"

Montalto bedeckte schmerzvoll das Gesicht mit seine» Händen. Aufrecht, wie eine Statue, saß er auf seinem Lager. Kein Nerv zuckte an ihm.

Vincentto fuhr fort:Als Ihr auf dem" Kriegszuge gegen die Mauren abwesend wäret, gnädiger Herr, ist ein junger Dalmatiner in Venedig angekomm n, wahrscheinlich ein ehemaliger Vertranter, der sich in den Dogenpalast, oder

von 4200000 Hektoliter. Für diese wurde ein Durch­schnittspreis von 35 Mk. pro Hektoliter angenommen, was einen Betrag von 147000000 Mk. ergiebt; infolge der für die kleinen Brennereien bewilligten Zuschläge vergrößert sich diese Ankaufssumme um 300 000 Mk. Den Quali­tätsbranntweinen sind int Gesetze besondere Preise zuge­billigt und werden diese angenommen für Getreidebraimt- weine mit durchschnittlich 65 Mark pro Hektoliter, was bei einer Produktion von ca. 150000 Hektolitern einen Betrag von 4500000 Mk. ergiebt; für Branntweine aus Trestern, von welchen insgesamt ca. 167000 Hektoliter produziert werden, wurden 135 Mark pro Hektoliter an­genommen, was einen Betrag von 1670 000 Mk. ergiebt, für Branntweine aus Kern-, Steinobst, Beerenfrüchteu, gewissen Wurzeln u. bergt, von welchen insgesamt circa 17 200 Hektoliter erzeugt werden, den jetzigen Preisen ent­sprechend 400 Mk. pro Hektoliter, was einen Betrag von 6728 000 Mk. ergiebt. Die vorstehenden Preise für Qualitätsbraiintweine sind durchschnittlich genommen, so daß für einzelne Qualitäten Preise bis zu 600 Mk. nicht ausgeschlossen sind. Der Import aus dem Auslande be­läuft sich auf ca. 50000 Doppelzentner im Werte von ca. 6000000 Mk., welche Summe auch für die Monopol­verwaltung in Ausgabe zu stellen sein wird. Was die Entschädigungen betrifft, die, wie schon gesagt, sehr reichlich bemessen worden sind, so ergeben die seiden eine Gesamt­summe von 540000000 Mark, und zwar: Real­entschädigungen für RektisikatioiiS-, Destillations- und Lageranstalten, welche nicht in den Besitz der Monopol- verwaltung übergehen, 60 000 000 Mk., Personalentschädi­gungen für Rektifikation 20000000 Mk, für Destillation 50000000 Mk., für Großhandel 20000000 Mk., für Kleinhandel und AuSschank 330 000 000 Mk., für technisches und kaufmännisches Hülfspersonal 10000000 Mk., für Unterstützungen 50000000 Mk. An einmaligen Ausgaben erwachsen der Monopolverwaltung aus der Kontrolle der Brennereien 6000000 Mk., auS der Anschaffung von Geräten, Lagerräumen und Fabriken 97 500 000 Mk, aus den Betriebskosten 77000000 Mk., hierzu obige Summe der Entschädigungen mit 540000000 Mk., ergiebt insge­samt an einmaligen Ausgaben 720500000 Mk. Die dauernden Ausgaben setzen sich zusammen aus dem Ankauf von Branntwein mit 165748000 Mk., Kontrolle der Brennereien 11720000 Mk., Geräte, Lagerräume und Fabriken 10 725 000 Mk., Betriebskosten 153 905 000 Mk., Entschädigungen und Unterstützungen (Verzinsung des dafür aufgewendeten Kapitals, Amortisation rc.) 24300000 Mk., zusammen an laufenden Ausgaben 365 94800t) Mk Die Einnahmen ergeben aus dem Verkauf des gewöhnlichen Branntweins 504025000 Mk., des Getreidebranntweins 54000000 Mk, Branntwein aus Weintrestern 8 517000 Mark, des Obstbranntweins 17200000 Mk., der Liköre aller Art 18000000 Mk., den ausländischen Spirituosen

in den Garten unter Signora Adrianas Fenyer zu stehlen wußte. ES haben ihn Leute dort gesehen!"

Montalto durchschaucite es; eine Erinnerung stieg in ihm auf. Er winkle Vincentis, foitzufahren.Die Polizei," sagte dieser,war von der Sache bald unterrichtet; Sbirren wurden gegen den Einschleicher auSgesandt und Gondeln luhren zur Beobachtung auf den Kanälen umher. Stet» fand man, wenn die Nacht vorüber war, frische Fußspuren unter den Fenstern des linken Palast flügels; man vernahm den Ton von Gesprächen, aber mau vermochte den Gesuchten nicht zu entdecken. Er schien in den Erdboden zu versinken und Niemand hatte eine Ahnung, wie es ihm möglich sei, allen Nachforschungen zu entschlüpfen."

Montalto litt fürchterlich unter dieser Erzählung; er stöhnte wie ein Sterbender. Vincentto bot ihm Hülfeleistung an, die der Graf zurückwies. Plötzlich richtete sich der Graf empor, und rief mit dröhnender Stimme:Weiß Jnstiniant Etwas von Allcdem?"Alles!" war die kurze Antwort.

Montalto sprang auf, eilte zu seinem Wehrgehevge, zog einen langen Dolch und schien ei» Gelübde der Rache auf demselben abzulegen. Der Improvisator suchte ihn zu be­sänftigen.^Laßt Euch diese Reden nicht so tief zu Herzen gehen, gnädiger Herr, sagte er,der Buffo mag übertrieben, oder die Erdichtungen eines müßigen Kasino - Plauder ers für baare Münzen genommen haben." Montalto zuckte «»gläubig mit den Achseln. Langsam steckte er den Damas­zener-Dolch in seine Scheide und mmm-lte dabei vor sich hin: wenn ich Dich wieder blank sehe, wirds für kurze Zeit fein: Blut wird Dich röten; entweder das Justinianis, oder das meine. Mit Heftigkeit stieß er die Waffe vollends in ihr Gehäuse und warf sich wieder erschöpft auf sein Lager.

(Fortsetzung folgt.)