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Nr. n.

Marburg, Freitag, 19. Februar 1886.

XXI. Jahrgang.

Erscheint täglich außer an Werktag« nach Soun- und Knerlagen. Quartal- WvnnementS-'LreiS bei der

Expedition 21/« Ml., bei ben Postämter 2 Ml. W

Mg. (excl. Bestellgelds. JasertionSgebübr für die Kpalt«e Zeile 10 Pfg. Reklam r. für die Zeile

25 Pfg.

OlicrliksKsllik ZritW.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von Hoasenstein undVogler in Frankfurt a. M , Gaffel, Magdeburg und Wien; Rudolf Mofse in Frankfurt a M-, Berlin, Vünchen und Köln; G. L. Daube und ?o. n Frankfurt a. M-, B-rlin, Hannover u.PariS

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. 6. Kreise Marburg n. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagsblatt.

Expedition- Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.

Deutsches Reich.

BerN«, 17. Febr. Der Kaiser und die Kaiserin empfingen heute nachmittag den Fürsten von Montenegro, welcher hieraus auch von dem Kronprinzen und der Kron- prinzesfin empfangen wurde. Zu Ehren des Fürsten findet abends bei dem kaiserlichen Paare eine große Thee- gesellschaft statt. Es wird denB. P. N." bestätigt, daß die Bundesratsausschüsse am Montag in mehrstün­diger Sitzung die zweite Lesung der Branntweinmonopol- Dorlage beendet habe.Vielseitig verändert" dürfte die ursprüngliche Vorlage kaum sein, wenngleich mancherlei nicht unwichtige Abänderungen getroffen sein dürften. Es soll übrigens in der Absicht liegen, die Vorlage in einer der nächsten Plenarsitzungen des Bundesrats zur zweiten Lesung zu bringen. Dem Bundesrat ist ein Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für 1886 87 zugegangen, durch welchen für Bedürfnisse dringender Art, welche nach Lage der besonderen Umstände bei Aufstellung des inzwischem vom Reichstage erledigten Reichshaushalts-Etats noch nicht berücksichtigt werden konnten, Sorge getragen werden soll. Es sind dies die Forderungen zur Errichtung eines sechsten Zivilsenats beim Reichsgericht, zur Erwerbung eines Grund­stücks behufs Errichtung eines Dienstgebäudes für das Patentamt, sowie zum Ausbau des Dienstgebäudes Wil- Helmsplatz Nr. 2 für die Zwecke des Reichs-Versicherungs- amts und des Reichs - Schatzamts in Höhe von bezw. 58560 Mk., 640( 00 Mk. und 78000 Mk. Dem Ge­samtbedarf von 776560 Mk. stehen an Verwaltungsein­nahmen beim Reichsgericht 1221 Mk. gegenüber, und es soll der Mehrbedarf von 775 339 Mk., insoweit derselbe nicht durch Mehrerträge bei den außer Matrikularbei- trägen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen Deckung findet, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufgebracht werden. Der Abgeordnete Graf von Molke, der heute behindert war, der Sitzung des Reichstages beizuwohnen, leidet an einer katarrhalischen Affektion, die indeß, wie man hört, in keiner Weise zu ernsteren Besorgniffen wegen des Be­findens des Herrn Feldmarschalls Anlaß bietet. Auf dem Präsidententische des Abgeordnetenhauses bemerkte man heute bei Eröffnung der Plenarsitzung ein prachtvolles, aus roten und weißen Kamelien, Rosenknospen und Mai­glöckchen gewundenes Blumenbukett, das dem Präsidenten von Köller zu seinem heutigen Geburtstage gewidmet worden war. Herr von Köller, welcher bei seinem Er­scheinen im Hause von Mitgliedern aller Parteien auf's Herzlichste beglückwünscht wurde, ist am 17. Februar 1823 geboren. In der Arbeiterschutzkommission des Reichs­tags ist gestern von dem Abgeordneten Hitze folgender An­trag, betreffend die Kinderarbeit, eingebracht worden: 1. nach 8 106 der Gewerbeordnung einen neuen Para­graphen einzufügen in folgender Fassung:8106a Kinder unter 12 Jahren dürfen innerhalb ihrer elterlichen Woh-

Adriana.

Eine altvenetianische Geschichte. Neuerzählt von Otto d. Breits chwert.

lFottsetzung.)

Dabet lebte aber derselbe, bei allem Beifall, der ihm zu Teil wurde, sehr einfach und zurückgezogen, bis von Zeit zu Zeit eine tolle Laune ihn «mwandelte und eine erstaun­liche Freigebigkeit ihn Geld mit vollen Händen austeilen ließ; in den Kastnos, wo gespielt wurde, war sein Auftreten dem eines reichen und verschwenderischen Kavaliers gleich; kurz, der bescheidene Sänger verwandelte sich in ein phan­tastisch - ausschweifendes Wesen. Dann plötzlich, sank dieser Gebermut zusammen, der Improvisator zog sich in die Ein­samkeit zurück und bot, weuu er wieder zum Vorschein kam, den Gönnern, welche immer näher traten, das Bild eines sehr unterichteten, mehrere Sprachen mit erstaunlicher Ge­wandtheit handhabenden Poeten, der seine eigenen Dichtungen teils in ergreifender Weise deklamierte, teils auch mit an­genehmer Stimme fang. Drang man in ihn, Etwas über seine Vergangenheit mitzoteilen, so ließ er durchblickeu, daß er einer edlen Veroneser Familie angehöre, welche durch die Kriegshelmsuchungen völlig zu Grunde gerichtet und über die weite Wett zerstreut worden sei. Auch er, seines väterlichen Erbtells beraubt, wolle wandern, bis ihm das Glück wieder so hold geworden, daß er heimkehren könne zum Schloß seiner Väter, um es zu neuer Macht erstehen zu laffeu. Er gestand es, daß er aus Rücksichten auf den alten, ehrenvollen Namen seiner Famllie einen erdichteten Namen sich beigelegt habe.

DaS venettauische Volk ist für Musik und Poesie sehr eingenommen und so wandte ei dem noch junge», Phantasie- reichen und freigebigen Sänger die Fülle seiner Gunst zu.

nung gegen Lohn nicht beschäftigt werden. Schulpflichtige Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen außerhalb ihrer elterlichen Wohnung höchstens drei Stunoen täglich beschäftigt werden. Die Schulbehörde bestimmt die Tagesstunden, innerhalb welcher diese Be­schäftigung stattfinden darf." 2. dem § 135 Alinea I der Gewerbeordnung folgende Fassung zu geben:Kinder unter 12 Jahren, sowie schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden." Die sozialdemokratischen Abgeordneten haben im Reichstag einen Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Wahl­gesetzes und Wahlreglements für den Reichstag, eingebracht. Der Entwurf bestimmt u. a., daß das zurückgelegte einund- zwanzigste Lebensjahr zur Wahl berechtigen soll. 8 10 des Wahlgesetzes soll folgende Fassung erhalten:Das Wahl­recht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt, die von dem Wähler in einem amtlich gestempelten Umschläge dem Wahlvorstande verschloffen zu übergeben und von diesem in Gegenwart des Wählers unverzüglich in die Wahlurne niederzulegen sind. Die Stimmzettel müffen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Ihr Format muß den Um­schlägen entsprechen und darf nicht größer sein als diese." 8 14 soll lauten:Der Wahltag muß ein Sonntag fein. Die Stichwahlen sind am zweiten dem Wahltage folgenden Sonntage vorzunehmen." Die Zuckersteuerkommission beschloß einstimmig, die steuerfreien Läger zu verlangen. Die Regierungsvertteter verhielten sich ablehnend. Ueber die Beibehaltung der bisherigen sechsmonatlichen Steuer­kreditfrist herrschte in der Kommission keine Meinungs­verschiedenheit. Die Budgetkommission des Hauses der Abgeordneten beantragt beim Plenum: 1. die Petition von Eisenbahnkanzlisten um Erhöhung der Remuneration der Kanzleiassistenten bei den Eisenbahndirektionen der Regie­rung als Material zu überweisen; 2. über die Petitionen von Eisenbahn-Betriebssekretären um Gehaltsverbesserung, von Eisenbahnkanzlisten um Gleichstellung im Gehalt mit den Kanzlisten bei anderen Provinzial - Behörden, von Billetdruckern um Gehaltsverbesserung zur Tagesordnung überzugehen; 3. über die Petitionen von Wagenmeistern um Verbesserung ihres Diensteinkommens bezw. anderweite Regelung ihrer Verhältnisse bezüglich des Wohnungsgeld­zuschusses und der pensionsfähigen Dienstzeit, von Eisen­bahnrangiermeistern um Gehalts- und Pensionsverbesserung, von Weichenstellern um Gehaltsoerbesserung und Uniform­änderung, von Eisenbahnlademeistern um Gehaltserhöhung aus dem TitelMagazinverwalter", von Zugführern um Gewährung des Wohnungsgeldzuschusses und Gleichstellung int Gehalt mit den Lokomotivführern, von Packmeistern um Gehaltsverbefferung zur Tagesordnung überzu- gehen.

Dem Abgeordnetenhause ist die vierte Polenvorlage, der Entwurf eines Gesetzes, betteffend die Anstellung der

Wo er sich zu zeigen pflegte, da war er alsbald von einer neugierigen Gruppe umgeben, die ihn begrüßte und begleitete, bis er etwa am großen Kanal stehen blieb oder an der Riva, wo die Schiffe ihre kostbaren Güter aus fernen Landen ausladeu und Orientalen in malerischen Gewänder» die Schätze des Morgenlandes gegen abendländische Erzeugnisse des Kunstfleißes umtausche». War bann sein Gemüt er­wärmt durch die Fülle des bunten Lebens, das sich vor seinen Augen abspielte, so gab der Improvisator oft dem Drängen und Bitten des Volkes nach; er fang ihnen manch stolzes Lied von Venedigs Macht und Reichtum, erfand auch manch feines Märchen, für das ihm die Schiffsleute durch ihre Erzählungen der Abenteuer und Gefahren tu fernen Zonen häufig den Stoff geliefert hatten. In die Paläste der Großen wurde der sinnreiche Improvisator sogar geladen; und mit besonderem Feuer fang und erzählte er im glänzenden Hause Justiniauis, wo Graf Montalto an der Sette seiner schönen Braut dem Säuger und Jmprovi- sator lauschte. Die Verbindung dieses edlen Paares sollte bald statt finden; man wartete nur auf die völlige Beeu- btgung des Feldzugs gegen den Herzog von Sforza, der schon zu Friedensverhandlungen geneigt schien. Ein Abge­ordneter Sforzas war in Venedig erschienen and nicht ohne Höflichkeit und Ebrenbezeugungen aufgenommev worden. Man veranstaltete sogar, um ihn in würdiger Weise zu em- pfaugen und die friedliebende Gesinnung Venedigs zu be» thätigen, ein Fest, wobei der Doge Justiniani Namens der Republick als Gastgeber austrat. Fast aber schien es, als ob Feinde deS Friedens wie deS Dogen noch in Venedig ein heimliches, verabscheuuugSwürbiges Treiben entfalteten; denn als der Doge, von dem Getümmel und der rauschenden Freude deS Festes etwas ermüdet, sich tu ein kühles Gemach zurückzog, dessen Fenster geöffnet waren, blitzte urplötzlich

Jmpfärzte in der Provinz Posen, zugegangen. Der Wort­laut ist folgender: 8 1- Die Anstellung der Jmpfärzte erfolgt durch den Staat. Die bereits angestellten bedürfen der Bestätigung des Staates. 8 2. Die Remuneration der Jmpfärzte bedarf der Bestätigung der Regierung. Erachtet die Regierung die von den Kreisen den Jmpfärzte» zugebilligte Remuneration nicht für ausreichend, so setzt sie dieselbe anderweit fest. Gegen diese Festsetzung steht den Kreisen die Beschwerde im geordneten Instanzenwege zu. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 8 3. Die diesem Gesetz entgegenstehenden Bestimmungen des Gesetzes vom 12. April 1875, betreffend die Ausführung des Reichs- impfgesetzes (Gesetzsamml. S. 191), sind aufgehoben. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft. Dem Ent­würfe ist folgende Begründung beigegeben: Zu 8 1. Nach den von dem Bundesrat in der Sitzung vom 18. Juni 1885 genehmigten Beschlüssen der Jmpfkommission (Nr. 3 [bet Drucksachen des Bundesrats für 1885) soll die Bestellung der Jmpfärzte durch die Staatsbehörde erfolgen, das öffent­liche Jmpfgeschäft vorzugsweise den beamteten Aerzten über­tragen werden und die Remuneration der Jmpfärzte der Bestätigung der Staatsbehörde bedürfen. Für diese Be­schlüsse ist die Erwägung maßgebend gewesen, daß bei der großen Bedeutung der Impfung für die öffentliche Ge­sundheitspflege und bei der besonderen Sorgfalt, welche das Jmpfgeschäft erfordert, das staatliche Aufsichtsrecht die richtige Auswahl der Jmpfärzte und eine angemessene Besoldung derselben unbedingt gewährleisten muß. In Ausführung dieser Beschlüsse wird eine Abänderung des Gesetzes vom 12. April 1885, betreffend die Ausführung des Reichsimpfgesetzes für den ganzen Umfang der Monar­chie vorbereitet. Jmzwischen bedarf es einer sofortigen neuen gesetzlichen Regelung der Anstellung der Jmpfärzte für die Provinz Posen, weil dort das Bestreben sich gel­tend macht, unter Zurückstellung sachlicher Erwägungen die Wahl und Anstellung der Jmpfärzte den polnischen In­teressen dienstbar zu machen. Zu 8 2. Wird die An­stellung der Jmpfärzte gemäß 8 1 des Gesetzes dem Staate übertragen, so ist die Vorsorge für den Fall zu treffen, daß die Kreise es ablehnen, dem Jmpfarzt eine angemessene Remuneration zu bewilligen. Es empfiehlt sich deshalb, die Festsetzung der Remuneratton an die Bestätigung und eventuelle anderweite Abmessung durch die Regierung zu knüpfen. DieVoss. Ztg." bemerkt dazu'Die hier er­wähnten Bestrebungen, die Jmpfärzte in den östlichen Provinzen polnischen Interessen dienstbar zu machen, be­ruhen, wie Kenner der dortigen Verhältnisse versichern, im wesentlichen darin, daß die polnischen Kreisdeputierten, welchen die Anstellung der Remunerierung der Jmpfärzte obliegt, die Remuneration auf einen so niedrigen Betrag herabsetzten, daß der deutsche Jmpfarzt es ablehnte, hier­für seine schwere Arbeit zu leisten. Sobald em polnischer Arzt gesunden und angestellt war, wurde der Remune-

ein Schuß und eine Pistolenkugel verwundete ben Dogen. Justiniani war, als alter Krieger, nicht ber Mann, sich durch eine leichte Verwundung schon einschüchtern zu lassen; er eilte in das Freie, nm den Mörder zu fassen; aber still lag ber Kanal, unb kein Fußtritt hallte auf ben Stein­wegen an seinem Ufer, kein lebenbes Wesen war zu sehe». Keine Bemannung war in ben Gonbeln, bie auf ben monb- beleuchteden Gewässern, ans Ufer befestigt, schwammen, unb es schien, als wäre ber Mordbube in bie Erbe versunken ober wie ein böser Nachtgeist aus ben finsteren Wolken, welche ber Winb am Horizont bahin trieb und in bet Ferne verschwunden. Justiniani trat in seine Wohnung zurück. So gering ber Schmerz bei ber Verwundung dem abgehär­teten Krieger erschien, so blutete doch die Wunde, welche sogleich hätte verbunden werben sollen, reichlicher als ber alle Herr es ertragen konnte, unb als er blutüberströmt in ben Festsaal trat, wo man beim Geräusch ber Musik ben sckuß überhört hatte, konnte er nicht mehr erzählen, was geschehen war, fonbem sank ohnmächtig in bie Arme Montaltos.

Unbeschreiblich war bie Verwirrung in bem soeben noch von lautester Fröhligkeit wiberhallenbeu Saale. Die Rufe: Morb: Verrat! Schließt bie Tdüreu 1 u. s. w. klangen wirr burcheiuauber. Man schloß bie Pforten ab unb du ch- suchte ben Palast: e8 war vergebens. Nun würbe ber Rat zusammeuberufen unb bie MitternachlSglocke, bie als Zeichen einer Staatsgefahr vom Sankt Markus - Thurm herabtönte, erweckte ganz Leuebig in bange Sorgen. Bürger unb Sol­daten drängten sich eilig burch bie engen Gaffen unb es schien für einen Augenblick, als ob ber Feind im Begriffe sei, Venedig mit stürmender Hand zu erobern.

(Forisitzung folgt)