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dkr. 87.

Marburg, Sonnabend, 13. Februar 1886.

XXI. Jahrgang.

Lrscb-int täglich außer an Werktagen nach Sonn- und geiertagen. Quartal- ÄbormenrentS-PreiS bei der Expedition 21/« Mk., bei den Postämter 2 Mk. 50 Pfg- (erd. Bestellgeld). Jnsertivnsgebühr für die gefMltene Zeile 10 Pfg. Ädlamer. für die Zeile 26 Pfg.

Obkllfksüsche Mmg.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte«, sowie d.Annoncen-Bureaux von Haasenstein untVogler in Franlfurt a. M , Gaffel, Magdeburg und Wien; Rudolf Moffe in Frankfurt a M., Berlin,München und Köln; G. L. Danbe und Co. n Frankfurt a. M-, B-rlin, Ha nover u.Paris

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Louutagsblatt.

_____________________________________________________ Expedition: Markt 21. Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Aug. Loch.

Deutsches Reich.

Berlin, 11. Febr. Prinz Wilhelm reist morgen »brnd mit dem Fürsten Radziwill auf dessen Besitzungen nach Rußland (in der Nähe Warschaus) zur Teilnahme an den dortigen Jagden ab. Die vereinigten Ausschüsse des BundeLrats für Handel und Verkehr und für Justiz­wesen, sowie der Ausschuß desselben für Handel und Ver­kehr hielten gestern Sitzungen. Der Gesetzentwurf betr. die Verlängerung des Sozialistengesetzes auf 5 Jahre, ging soeben dem Reichstage zu. Der Gesetzentwurf über die Anstellung und das Dienstverhältnis der Lehrer und Lehrerinnen in den öffentlichen Volksschulen Westpreußens, Posens und des Regierungsbezirks Oppeln bestimmt, daß die Anstellung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen dem Staate allein gebühre. Alle entgegen­stehenden Bestimmungen über Ernennungsrechte werden aufgehoben. Die Lehrer und Lehrerinnen unterliegen dem Disziplinargesetz der nichtrichterlichen Beamten. Der Staat Übernimmt rücksichtlich der Unterhaltung der Volksschulen auf dem Lande die Verpflichtungen, welche auf Grund des allgemeinen Landrechts bisher der Gutsherrschaft oblagen. Zur Begründung wird angeführt, daß gegenwärtig das Berufungsrecht in jenen Gebieten von polnisch Gesinnten ausgeübt und gegen die Lehrer ein starker Druck von der polnischen Partei geübt werde. Der Gesetzentwurf be­treffend die Bestrafung der Schulversäumnisse in der Pro­vinz Preußen und in den niederen katholischen Schulen Schlesiens und der Graffchaft Glatz hebt die dort bestehenden Schulordnungen über Schulversäumnis auf und setzt an ihre Stelle § 48 des Landrechts, Teil 2, Titel 12. Das Gesetz soll am 1. April 1886 in Kraft treten, unbeschadet des Rechtes der zuständigen Behörden, schon vor diesem Termine Polizei-Verordnungen zur Bestrafung der Schul- versäumniffe mit verbindlicher Kraft vom 1. April 1886 ab, zu erlassen. Der auffälligen Thatsache gegenüber, daß der preußische Staatsrat zur Vorberatung der wich- ttgen Regierungsvorlagen an Bundesrat und Landtag nicht einberufen wurde, war durch die Mitteilungen über die Gespräche des Reichskanzlers mit seinen Gästen beim letzten parlamentarischen Diner" bekannt geworden, daß Fürst Bismarck sich beklagte, die Teilnahme an den Verhand­lungen des Staatsrats sei bereits von gewisser Seite lästig empfunden worden. Diese Aeußerung war zunächst auf die nicht in Berlin wohnenden Mitglieder der hohen Körperschaft bezogen worden, welche, um an den Bera­tungen teilnehmen zu können, ihren Wohnsitz für die Zeit der Tagung des Staatsrates nach der Hauptstadt verlegen müssen. Ein Artikel derPost" bringt nun bei dieser Gelegenheit die schon ftüher hervorgehobene Bedeutung des Umstandes in Erinnerung, daß die in dem Staatsrat ge­gebene Möglichkeit, den Thronerben an den Geschäften des Staates in leitender Stellung zu beteiligen, nicht unbe­nutzt bleibe; die andernfalls durch das konstitutionelle

System bedingte Nichtbeteiligung des Thronfolgers führe naturgemäß zunächst zur Entftemdung gegenüber den lei­tenden Gesichtspunkten der Negierungspolitik und ihren Trägern, und in Konsequenz davon nur zu leicht zum Gegensätze gegen beide. Wie das freikonservative Organ weiter bemerkt, weist die Geschichte der meisten Länder, insbesondere auch Preußens, zahlreiche Beispiele eines zu­meist auf diese Ursache zurückzuführenden Gegensatzes zwischen dem gegenwärtigen und dem zukünftigen Regiment aus.Für Deutschland und Preußen aber, und zwar namentlich für das Reich, ist die Kontinuität der Re- gierungsprinzipien von der allerhöchsten Bedeutung. Alle Fäden, welche die Gegenwart mit der Zukunft verbinden, bedürfen im Interesse der gedeihlichen und stetigen Fort­entwickelung des Reiches der sorgsamsten Pflege. Gerade unter diesem Gesichtspunkte haben wir seinerzeit, und zwar im Interesse der Gegenwart nicht minder wie dem der Zukunft, die Wiederherstellung des Staatsrates freudig begrüßt; dieselben Erwägungen zwingen in Verbindung mit Wahrnehmungen äußerer Natur zu der dringenden Mahnung, der Institution des Staatsrats die sorgsamste Aufmerksamkeit zuzuwenden, und die der Nutzbarmachung desselben sich entgegenstellenden Schwierigkeiten mit kräf­tiger Hand zu beseitigen." Der Finanzausschuß der Stadtverordneten beschloß, gemäß dem Anträge des Magi­strats, für die neu aufzunehmende Berliner Fünf-Millionen- Anleihe der Versammlung v i e r prozentige Verzinsung zu empfehlen.

Die Arbeiterschutz-Kommission des Reichstags setzte gestern die Beratung über die Kinderarbeit fort. Es wurde zunächst ein Antrag vom Abg. Dr. Hartmann verlesen, dahin gehend, den Reichskanzler um einen Gesetzentwurf zu ersuchen, welcher die gewerbliche Arbeit der Kinder außer­halb der Fabriken unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Entwickelung regelt, ferner der An­trag des Abg. Dr. Schneider auf Veranstaltung einer Enquete über die Kinderarbeit in den Fabriken, Werkstätten und der Hausindustrie der Textil-Jndustrie. Abg. Baum­bach bekämpft den sozialdemokratischen Antrag auf Verbot jeder gewerbsmäßigen Kinderarbeit mit dem Hinweis auf die gesunden Arbeiten, mit denen Kinder zum Teil besser als selbst in der Landwirtschaft beschäftigt werden könnten, und widerlegt an Beispielen die Behauptung, daß die Ab­schaffung der Kinderarbeit die Löhne der erwachsenen Ar­beiter steigern würde. Außerdem beleuchtet er den Hal- benschen Antrag, der das Verbot der Kinderarbeit zu weit ausdehne, insofern derselbe sich auch auf die Kinder er­strecke, die, ohne schon 14 Jahre alt zu sein, ihrer Schul­pflicht vollständig genügt zu haben, und von der unrichtigen Voraussetzung ausgehe, daß die Hausindustrie überall nur in den Wohnungen ausgeübt werden. Geheimer Ober- Regierungsrat Lohmann legt die außerordentlichen Schwierig­keiten dar, welche der Erreichung des allen gemeinsamen

Adriana.

6ine altvenetianische Geschichte. Neuerjählt von Otto ». Breits chwert.

(Fortsetzung.)

In einer Versammlung des Hohen Rates erklärte Graf Montalto feierlich, daß er keine Ansprüche auf den obersten Platz in der R-publik erhebe.Es ist nicht weise-, sagte er,einen Soldaten an die Spitze des Staates zu stellen; denn sein Kampfesmut könnte ihn zu leicht hinreißen einen Krieg zu beginnen; auch einen KaüfHerren solle man an diesen Platz nicht stellen, denn er möchte um seines Reichtums willen vor einem patriotischen Wagnis zurückschrecken; auch keinen Edelmann, der in Vorurteilen gegen das gemeine Volk aufgewachsen ist, und auch keinen ans dem Volke, weil die Privilegien der Edlen nicht angetastet werden sollen. Suchet einen vernünftigen Mann außerhalb Eures Kreises, der kühn genug ist, Eure Armeen in dieser gefährlichen Lage des Staates zu lenken; weise genug, um Eurer Be­ratungen Leitstern zu sein und ehrenhaft genug, keine Macht zu begehren, die ihm nicht das Gesetz zugesteht. Einen Mann, der keinen andern Lohn für seine Dienste erstrebt, als das Bewußtsein, seine Pflichten erfüllt gu haben.- Diese Rede mit edler Einfachheit vorgetragen, wurde mit Bewunderung des weisen Helden, der so mächtig zu den Gemütern sprach, ausgenommen. Man bat ihn einen Namen in Vorschlag zu bringen. Er sagte;Ruft Justiniani!-

Dem größeren Teil des Hohen Rats war dieser Name wohl bekannt; namentlich die Netteren erinnerten sich Jnsti- nianis als eines durch Rat und That erprobten Patrioten, welcher Jahre lang der Republik mit Ehren gedient hatte, um dann, als Opfer fattiöfer Umtriebe, nach Dalmatien verbannt zu werden. Der Banuspruch war allerdings nach kurzer Zeit widerrufen worden, aber der edle Verbannte

selbst hatte sich geweigert, heiwznkehren, indem er erklärte, die Feindseligkeiten nur mit Dank erwidern zu wollen, die die ihn dahingeführt haben, das wahre Gluck des Lebens in häuslicher Zurückgezogenheit, im Anbau eines lieblichen Stückchen Landes, tief in einem Thale Dalmatiens verborgen, kennen zu lernen.

Sein stolzer Geist wird sich unserem Gesuche nicht beugen-, meinten zaghaft die Ratsältesten.

So wäre es, wenn Ihr im Glücke säßet!- erwiderte Montalto;da aber Venedig in Gefahr ist, so wird Euer Verlangen von Justiniani als unabweisbar anerkannt werden. Wohl habe ich ihn nie gesehen; ich kenne ihn nur ans den Zeugnissen, die einstige Genossen, von ihm über seinen Heldenmut und seine Weisheit ablegten. Ich will Euer Abgesandter sein, und ich sühle, daß ich Erfolg haben toerbe.*

Der Auftrag des Rates, Justiniani zur Heimkehr zu bewegen, wurde dem Grafen Montalto in aller Form erteilt Dieser traf einige Maßregeln zur wirksamen Verteidigung Venedigs während seiner Abwesenheit, und bestieg die Ga­leere des Dogen, die sich alsbald nach Dalmatien in Be­wegung setzte. Bald erreichte die Galeere einen Hafen Dal­matiens. Montalto und fein Gefolge bestiegen reich auf­geschirrte Rosse, welche der venetianische Gouverneur ihnen entgegen gesandt hatte, und ohne Zögern ging es weiter nach der malerischen Gebirgsgegend, wohin Justiniani sich zurückgezogen hatte. Einen Tag hatte der Ritt gedauert und die Abendröte loderte noch am Horizont, als die Ka­valkade in das Thal gelangte, welches das Ziel ihrer Reise war. Es war dies eine der Landschaften von lieblicher und zugleich großartiger Sckönheit, wie sie dem bergigen Oft« Küstenlande des adriatischeu Meeres eigen sind. Ein Wasser, fall rauschte ans einer Kluft des hochragenden Berges, der das Thal gegen den Nordwind schützte und Haine voll fip«

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Ziels entgegenstehen. Die Verschiedenheit des schulpflichtigen Alters, welches in den verschiedenen deutschen Staaten zwischen 13 und 16 Jahren zu Ende sei, hindere eine ein­heitliche Regelung; die Annahme des Lieberschen Antrages werde die Kinder aus den Fabriken in die Hausindustrie treiben, wo sie in schlechtere Verhältnisse kämen. Allerdings sollen Ausnahmen durch den Bundesrat gestattet werden können, aber der Bundesrat werde sich gerade in den In­dustriezweigen, wo bisher die meisten Kinder beschäftigt worden seien, dahin gedrängt sehen, die Kinderarbeit dort auch künftig als Ausnahme zuzulassen. Gegen den Antrag Halben spreche die Unmöglichkeit, die Beobachtung des Ver­bots der Kinderarbeit in den Wohnungen zu kontrollieren. Abg. v. Oertzen befürwortet, von Landespolizeiwegen gegen die Vermietung solcher ungesunder Wohnungen, wie sie in der Hausindustrie vielfach vorkämen, einzuschreiten. Abg. Dr. Hartmann empfiehlt seinen Antrag. Ein Antrag von Dr. Äaumbach will die von Dr. Schneider vorgeschlagene Enquete auf die Kinderarbeit aller Industriezweige aus­gedehnt wissen, während Abg. Haarmann den Antrag von Dr. Hartmann amenbiert. Abg. Halben bestreitet bie Un­möglichkeit, die Beobachtung des Verbots der Kinderarbeit in der Hausindustrie zu kontrollieren und ändert seinen Antrag dahin, daß er stattfabrikmäßige Hausindustrie" nurHausindustrie" setzt.

Treffend giebt folgender Auszug den Kernpunkt der Polenfrage wieder:Es ist schon einmal darauf hin­gewiesen, daß der jetzt offen erklärte Krieg gegen den pol­nischen Adel kein ganz neues Moment in der preußischen Staatspolitik ist. Eher ist man berechtigt zu sagen, daß dieser Kampf eine alte Erbschaft ist, welche der preußische Staat und jetzt das Deutsche Reich noch vom deutschen Orden her seit der Eroberung und Germanisierung von Altpreußen bekommen hat und welcher neu ausgenommen wird, nachdem er Jahrhunderte hindurch geruht hat oder nur latent geführt worden ist. Der Streit darüber, ob die Teilung des polnischen Reiches ein politischer Fehler gewesen ist, wird voraussichtlich noch lange unentschieden bleiben. Das aber steht unzweifelhaft fest, nnd darin muß man dem Reichskanzler unbedingt beistimmen, daß der preußische Staat im Laufe der geschichtlichen Entwickelung nur denjenigen Teil der polnischen Erde für sich erhalten hat, der ihm zur Erhaltung seiner politischen Existenz unentbehrlich ist und den er sich erobernd im Kriege gegen Polen hätte nehmen müssen, auch wenn Rußland und Oesterreich nicht geholfen hätten. Geschah dies nicht zur rechten Zeit, so fiel auch das Dtammland des preußischen Staates jenseits der Weichsel in die Hände der Slaven, mochten es Polen oder Russen sein. Und heute steht das Deutsche Reich vor der Aufgabe, diese dem Polenreiche ab­genommenen Landesteile, die übrigens gerade die Wiege und der erste Besitz der polnischen Nation gewesen sind, von wo sie ausgegangen und zu größerer Macht und Aus- piger Belaubung, im herrlichsten Grün prangend, umsäumten die Höhen wie auch die Ufer des Flusses, welcher das reiz­volle Thal durchströmte. Nach einem Ritt durch Ueberrefte alter marmorner Villen und an antiken Tempel-Ruinen vorüber, gelangte der Zug in einen sorgfältig angebauten Bezirk des gesegnetsten Ackerlandes nebst Gärten voll frucht­bringender Bäume und durch Farbenpracht entzückender Blumenbeete. Den rauhen Kriegern schien dieser friedliche Ort ein Paradies im Vergleich mit den Szenen der Ver­wüstung, die sie anderwärts so lange geschaut. Montalto selbst vergeblich seufzend in Gedanken das glückliche Stilleben inmitten dieser lieblichen Fülle von Naturreizen, mit der stürmischen und oft rohen Soldaten-Existenz, die hin und her geschleudert wird durch bie Wechselfälle des Krieges und der Politik.

Das Flußihal hatte sich verengert und an seiner engsten Stelle verhinderten hohe Bäume und dichtbelaubtes Gebüsch den Ausblick. Um so größer war seine freudige Ueberraschung, sich beim Austritt aus dem duftigen Hain plötzlich dem Haus, man kann sagen dem Palaste, des vielbegehrten Jus­tiniani gegenüber zu sehen. Es war dies ein Gebäude, das, im zierlichsten griechischen Stil aufgebaut, die Tradi­tionen des feinen Geschmacks wahrte, bie schon in alter Römerzeit sich in Prachtbauten mannigfaltiger Art an ber balmatischen Küste betätigt hatte.

Justiniani empfing ben ausgezeichneten Gast mit der sicheren Eleganz bes Auftretens, bas ihm als dem einigen Gast der Höfe und als Mitglied einer aristokratischen Kör­perschaft eigen geworben war. Sein Haushalt war eines der wohlbegüterten venctianischen Edlen. Einige ber Offi­ziere, bie in glorreichen Feldzügen mit ihm einst gedient, bildeten seine Umgebung, gewissermaßen seinen Hofstaat.

(Fortsetzung folgt.)