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Skr. 86.

Marburg, Freitag, 12. Februar 1886.

XXI. Jahrgang.

SrsS int täglich außer an Werttagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartal- Kbonnements-Dreis bei bet Expedition 21/« Mk, bei den Postämter 2 Mk. FO Pfg. leid. Bestellgeld». Jnsertionsgebahr für die aespaltene Zeile 10 Pf>. Kevamcn für die Zene 26 Pfg.

GrrMchk Ajtillig.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte», sowie d.Annoncen-Bureaux von Haasenstein undBogler in Frankfurt a. M , Cassel, Magdeburg und Wien: Rudolf Messe in Frankfurt a M-, Berlin,P<ünchen und Köln; G. L. Daube und *o. n Frank kurt a. M., Bilin, Hannoveru.Pari»

Wöchentliche Beilagen: Aiutlicher Anzeiger f. Kreise Marburg 11. Kirchhain. - Illustriertes Lonntagsblatt.

Expedition Marli 21. Redaktion, Druck und Berlaq von Job Aug. Koch. __

Deutsches «eich.

«erlitt, 10. Febr. Der Kaiser empfing heute den Reichstagsabgeordneten Grafen Holstein, welcher die Orden de« verstorbenen Grafen Reventlow überbrachte. Mittags stattete der Kronprinz vor der Abreise nach Dessau zur Beisetzung des verstorbenen Erbprinzen den Majestäten einen Besuch ab. Nachmittags unternahm der Kaiser eine Spazierfahrt, worauf ein Diner von 36 Gedecken statt­fand. Der Kronprinz kehrte abends aus Dessau nach Berlin zurück. Morgen abend geben die kronprinzlichen Herrschaften im Schlosse ein Ballfest. In der Motivierung des Gesetzentwurfes über die Kolonisation der Ostprovinzen wird auf die fortschreitende Ausbreitung der polnischen und die Verdrängung der deutschen Nationalität hingewiesen, was eine umfassende Abwehr fordere. Die früheren analogen Versuche hätten nicht die volle Wirkung gehabt, namentlich wegen des zu geringen Fonds. Die Verwendung von Staatsdomänen und von forstfiskalischen Grundstücken werde nur in beschränktem Umfange ausführbar sein; vielmehr sei eine Bereitstellung von Staatsmitteln zum Erwerbe von Grundstücken erforderlich. Der Staat müsse durch Anzahlungen, Geldrenten oder mäßige Verzinsung sichergcstellt werden, verzichte aber andererseits auf alle finanzielle Vorteile Die Aufgabe sei nur dann glücklich lösbar, wenn die Staatsregierung in der Disposition über die Mittel vorbehaltlich der Rechenschaft an den Landtag möglichst freie Hand bleibe. Die geforderten hundert Millionen Mark würden für den Erwerb von mindestens 200000 Hektar ausreichen, wovon 100000 Hektar wohl schon jetzt verkäuflich seien. Die Besiedelung werde sich nur allmählich bewirken lassen; bis ausreichend Kolonisten angeworben seien, werde die Domänialbewirtschaftung der Grundstücke unter möglichster Berücksichtigung und Kräf­tigung des deutschen Elements fortdauern müssen. In der vorgestrigen Beratung der Unfallversicherung für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter nahm die Kommission den am Tage vorher ausgesetzten § 4 nach derN. Pr. ^tg." in folgender Fassung an:Auf die in § 1 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes, infolge von Betriebsunfällen bezeichneten Personen, auch Beamte, welche in Betriebsverwaltung eines Bundesstaates oder eines Kommunalverbandes mit festem Gehalt und Pensionsberechtigung angestellt sind, sowie auf andere Beamte eines Bugdesstaates oder eines Kommunal­verbandes, für welche die im § 12 a. a. O. vorgesehene Fürsorge in Kraft getreten ist, findet dieses Gesetz keine Anwendung." Der weiterhin angenommene § 9 lautet »ach den Beschlüssen der Kommission:Während der ersten 13 Wochen nach dem Unfall hat die Gemeinde, in deren Bezirk der Verletzte beschäftigt war, den nach § 1 ver­sicherten Personen die Kosten des Heilverfahrens in dem im § 6, Absatz 1, Zeile 1 des KrankenversicherungS-Ge- fttzes bezeichneten Umfange zu gewähren, sofern diese Per­

sonen nicht auf Grund einer nach Maßgabe der Reichs­oder Landesgesetzgebung geregelten Krankenversicherung An­spruch auf diese Leistungen haben oder nach § 127 des Gesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind (weil sie gegen die Arbeitgeber Anspruch auf Fürsorge haben)." Hinzugefügt wurde:Zu Leistungen an versicherte Per­sonen im Auslande sind die Gemeinden nicht verpflichtet." Abgeordneter L>r. Buhl beantragte einen weiteren Zusatz, dahin gehend:Die Gemeinde ist berechtigt, denjenigen außerhalb des Gemeindebezirks wohnhaften Personen, welche sich nicht innerhalb des Gemeindebezirks verpflegen lassen, statt der Kosten deS Heilverfahrens die Hälfte des gesetz­lichen^ Mindestbelrages des Krankengeldes zu gewähren." Von freisinniger Seite wurde darauf hingewiesen, daß das halbe Krankengeld bei schweren Unfällen, namentlich auf dem Lande, nicht ausreichen werde, auch nur annähernd die Kosten des Heilverfahrens zu decken, die Erleichterung der Gemeinden also zu schwerer Benachteiligung ter Ver­letzten und also zu dem Zwange führen würde, sich im Krankenhause behandeln zu lassen. Zur Beseitigung dieses Mißstandes, wurde auf Antrag des Abgeordneten von Maltzahn-Gültz beschlossen, die Berechtigung der Gemeinde an die Zustimmung des Verletzten zu binden. Die konservative Fraktion des Abgeordnetenhauses hat sich am Dienstag definitiv konstituiert und die folgenden Herren wieder in ihren Vorstand gewählt: Justizrat Dr Grimm, Freiherr v. Hammerstein, v. Liebermann, Graf Limburg- Stirum, Freiherr v. Minnigerode, v. Rauchhaupt, Sack, Graf Schwerin - Putzar und v. Wedell - Malchow. Die Kons. Korresp." fügt dieser Mitteilung hinzu, daß in der nächsten Woche das erste Fraktionsdiner stattfinden und erwünschte Gelegenheit bieten wird, die Mitglieder der aus den Wahlen abermals gekräftigt und vermehrt hervorgegangenen Partei auch außerhalb des parlamen­tarischen Arbeitsfeldes in engeren, persönlichen Kontakt miteinander zu bringen und so das Gefühl der Gemein­samkeit zu stärken. Die nationalliberale Fraktion deö Abgeordnetenhauses hat ihren Vorstand gewählt. Zu den bisherigen Mitgliedern, den Herren v. Benda, Dr. v. Cuny, vr.Enneccerus, Dr. Gneist, Dr. Hammacher, Hobrecht, Schütt, treten die Herren Seyffardt und Dr. Mithoff.

Einer soeben auf Veranlassung des Vereins der Lehrer an den höheren Schulen Pommerns herausgegebenen Denkschrift, betreffend die Verhältnisse der Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten städtischen Patronats ohne Wohnungsgeldzuschuß zu Kapitel 120 des Kultusetats", welche Schrift speziell für die Mitglieder des Abgeordneten­hauses bestimmt ist, entnehmen wir im folgenden einige Gedanken, welche geeignet sind, über die betreffenden Ver­hältnisse zu informieren. Es wird zur Zeit noch immer kein Wohnungsgeld gezahlt an 12 städtischen Gymnasien, und zwar in Belgard, Brilon, Bunzlau, Greifswald, Güters­loh, Lauban, Neustadt in Ober-Schl., Ohlau, Patschkau,

Stolp, Stralsund, Wittstock; dazu kommen die vier Realgymnasien in Aschersleben, Grünberg, Sprottau, Stral­sund. In der Denkschrift wird nun die Ansicht entwickelt, daß die genannten Kommunen, nachdem sie 13 Jahre lang mit Erfolg allen von feiten der König!. Staatsregierung an sie gestellten Forderungen und den wiederholt von den so hart betroffenen Lehrern an sie gerichteten Bitten Wider­stand geleistet haben, nunmehr nur noch auf gesetzlichem Wege dazu veranlaß: werden können, den in ihren Rechten so arg geschädigten Lehrern das Wohnungsgeld endlich zu gewähren. Es wird sodann, wenn auch mit Widerstreben, die materielle Seite beleuchtet und man erfährt n. a, daß an den besagten Anstalten Lehrer mit 24 Amtsjahren 1800 Mk., 57 I. 20002200, 89 I. 33003600 Mk. erhalten Der Rat, den man diesen Lehrern gegeben, sie sollten doch an einer staatlichen Anstalt Anstellung suchen, ist bei dem überaus großen Andrang zum Lehrfache nicht zu benutzen. Nachdem sodann auf daö Mißliche deS lohnenden Nebenerwerbes" (Privatstunden- und Pensions­wesen) hingewiesen und gezeigt worden ist, daß die Städte, welche ihren Lehrern das Wohnungsgeld vorenthalten, gar nicht einmal zu den weniger leistungsfähigen gehören, nach­dem ferner dargelegt ist, daß nach der im diesmaligen Kultusetat vorgesehenen Gleichstellung der ordentlichen und Oberlehrer im Wohnungsgeld die Kluft zwischen den Lehrern an staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten noch größer zu werden drohe, wendet sich die Denkschrift dazu, darzulegen, wie diese materiellen Zustände vielleicht nicht einmal die schlimmsten seien. Schlimmer sei es noch, daß die Stellung der Lehrer höherer Schulen zu ihren städtischen Pattonen und ihren Mitbürgern immer schwieriger, immer unhaltbarer werde; beim 13 Jahre ständen sie schon in den Reihen der Unzuftiedenen, eben so lange kämen sie mit ihren Forderungen und eben so lange würden ihnen dieselben, obwohl sie von der Staatsregierung und den Landtagen als berechtigt anerkannt seien, rundweg abge­schlagen. Dabei könne die Berufsfreudigkeit, welche gerade diesem Stande so nötig sei, nicht gedeihen; die Hingabe des Lehrers an seinen Beruf müsse sich verringern, und wenn nicht Gleichgiltigkeit, der Tod alles idealen Schaffens, Platz greifen solle, so thue Abhilfe schleunigst not. Am Schluffe wird die Hoffnung ausgesprochen, daß das Haus der Abgeordneten aus eigener Initiative durch einen Ge­setzesvorschlag den Lehrern der genannten Städte zur Gleichstellung mit ihren staatlichen Kollegen verhelfe und für die Zukunft ähnliche Vorkommnisse unmöglich mache.

Siegett, 11. Febr. In dem Prozeffe gegen den Re­dakteur desSiegener Volksblattes", Sommert, wegen Be­leidigung des Hofpredigers Stöcker, erkannte das Gericht auf Freisprechung.

Darmftavt, 10. Febr. Der Großherzog und Prin­zessin Irene begeben sich am 20. Februar zum Besuche des Großfürsten Sergius und seiner Gemahlin nach Petersburg.

Adriana.

Eine altvenetianische Geschichte. Reuerzählt von O tto b. Breits chwert.

(Fortsetzung.)

Seit Jahren hat man nichts von ihm gehört, und Nie­mand hier weiß, auf welchem Schlachtfelde seine Gebeine bleichen, oder in welchem Meere er sein Grab gefunden hat?"

Nach geraumer Zeit sprach der Doge zu dem Hohen Rat, und seine ergreifende, gedankenreiche Beredsamkeit be­mächtigte sich der Geister unwiderstehlich. In der Erregung des Moments war nichts Greisenhaftes au ihm zu bemerken, alle Kraft der Mannheit schien seinem mächtigen Worte, seiner imponierenden Erscheinung, seiner selbstbewußten Hal- wng zurückgegeben. Seine wohltönende, tiefe und volle Stimme klang bestechend ins Ohr. Er wußte die Gemüter M rühren, indem er stellenweise in weichem und gedämpftem Ton das zusammen Durchlebte, Leid und Freud der großen Vaterstadt überblicken ließ und mit Geschick an seine viel- wchcn Verdienste erinnerte. Dann wieder hob er zu Donner­en seine Stimme, als er die satanischen Ränke verdammte, welche selbst an der ersten Stelle des Hohen Rats eine «««te suche für Böswilligkeit, Neid und Verleumdung. Reine altbewährte, tteuerfundene Diener des Staats umfasse » nur dieses hohe Kollegium, und fleckenlos ständen seine edlen Mitglieder da, auf erprobte Treue könnten sie Alle Hinweisen!

Alle Ratsherren jauchzten ihrem Dogen Beifall zu, als seine Rede in bewegter Weise geschloffen hatte, und als «tille eingetreten war hörte man die verächtlich ausgesprochene »rage des Dogen an Montalto, ob er etwa noch weitere «»klagen vorzubringen habe'? Mtt gerunzelter Stirn Mte der tapfere Graf der Rede Marcinis zugehorcht, den

Kopf manchmal schüttelnd ob der ungeheuren Kühnheit dieser Abwehr und dabei unwillkürlich erstaunt über die eminente Geschicklichkeit in dem Gewinnen der guten Meinung seiner Zuhörer. Er selbst, Montalto war natürlich unerschütterlich geblieben.Ich empfinde den Zauber Eurer Rede, Herr Doge, ich weiß, welche Talente Ihr einem verzweifelten Ehrgeiz zur Verfügung zu stellen habt, Talente, die ehemals dem Staate große Dienste erwiesen haben. Aber ich weiß auch, welche Beweisstücke ich in Händen halte. Einen Vorschlag zum Frieden aber will ich Euch machen: es möge Manciui seine Dogenwürde niederlegeu, Venedig zur Stunde verlassen für irtnerbar und meine Lippm sollen versiegelt sein, keine Anklagen sollen sie mehr aussprechen, keine Beweise dafür mehr zu Tage bringen!" Aller Augen richteten sich auf Mancini; Alles harrte gespannt der Ant­wort, die er auf solch befremdendes Anerbieten geben würde. Der alte Mann aber schien kaum auf Montaltos Worte gehört zu haben und nocd ganz erschöpft zu sein von den Anstrengungen seiner eigenen Rede. Graf Montalto wieder­holte sein Anerbieten. Da richtete sich Mancini empor, öffnete sein Gewand auf der Brust und sagte, indem sein Blick stolz über alle Anwesenden hin glitt:Wollt Ihr mein Leben haben, so stoßet zu! Aber so lange Blut in meinen Adern ist, werde ich meine Ehre nicht aufgeben. Bin ich nicht Euer Fürst? Seid Ihr Alle treulos geworden? Geht nach Hanse, edle Herren, ich enilaffe den Hohen Rat!"

Den Thronsessel zurückschiebend, war Mancini im Begriff, die Halle zu verlassen, als Montalto rasch einen Mann im dunkeln Mantel herbeiholte, der sich bisher im Hintergrund verborgen gehalten hatte.Betrachtet den Mann hier, Doge!" sagte Montalto, indem er die Kaputze der Verhüllten zu­rückschlug. Der Doge schreckte zurück, wie von einem fürch­terlichen Anblick ergriffen.Dies ist mein lebendiger Beweis!" fuhr fein Ankläger fort;es ist Pietro, Eurer Hoheit eigener

Geheimsekretär, den tch erwischte, als er sich gerade zum Feind hinüber stehlen wollte. Seine Hand ist es, die jene Papiere beschrieb, sein Zeugnis wird hinreichen, Euch des Verrats an Eurer Vaterstadt zu überführen!"

Mavcinis Züge hatten sich zu einem bittern Lächeln Her­zogin. Seine Lippen bewegten sich zuckend, aber kein Wort erklang aus seinem Munde. Plötzlich ergriff ihn ein Zittern der Erregung, ein krampfhaftes Wehegefühl, das den GieiS überwältigte. Er barg die Stirn in seinen mageren und fieberhaft bebenden Händen, dann riß er mit rascher und verzweifelter Entschlossenheit einen Dolch aus dem Gewände, stieß ihn sich selbst in das Herz und fiel aufseufzend zu Boden.

Die Ratsherren und Offiziere waren wie vom Blitze gerührt erschreckt zurückgewichen. Als fie aber das Blut den Marmor des Fußbodens röten sahen und das letzte Röcheln des Greises vernahmen, suchten sie ihm zu Hülse zu kommen und hoben ihn auf. Der Dolch wurde aus der Brust gezogen, aber das Leben war entflohen. Mancini war als Doge gestorben.

Rasch flog die Kunde von dieser blutigen S-lbstverur- teilung des Oberhauptes der Republik durch ganz Venedig. Zum Ratsgebäude strömte das Volk in höchster Aufregung, Flüche und Gebete in wildem Durcheinander ausrufend. Man stellte den Leichnam des Dogen öffentlich aus und schritt dann zur Beschlagnahme all seiner Reichtümer. Mon­talto aber wurde hoch gepriesen als der rettende Schutzengel Venedigs, Volk und Soldaten forderten laut, daß man ihn zur Dogenwürde erhebe.

Aber feine noble Gesinnung verschmähte es. Nutzen zu ziehen aus dem Sturze dessen, den er um der Vaterstadt willen vom Throne gestoßen.

(Fortsetzung folgt.)