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Nr. 35.

Marburg, Donnerstag, 11. Februar 1886.

XXI. Jahrgang.

SZL int täglich außer an Werktagen nach Tonn- und Feiertagen. - Quartal- «bonnements-Preis bei der Expedition 2>/< *! k . bei den Postämter 2 Ml. -°V Pfg. (excl. Bestellgeld). Jn'ertionSgebadr für die g.-ipaltene geilt 10 Pfg. »«n n für die Ze le 25 Pfg.

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux von Hoafenstein untPogler in Frankfurt a. M, Gaffel, Magdeburg und Wien; Rudolf Mofle in Frankfurt a M-, Berlin,Munchenund Köln; G. L. Daube und Co. n ?rantFurt a. M., Berlin. Ha> nover ».Paris

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg n. Kirchhain. Zllnstricrtes Sonntagsblatt.

Expedition: Markt 21. Redaktion, Druck und Verlag von Joh. äug. Loch.

Deutsches Reich.

Berlin, 9. Febr. Der dem Landtage vorgelegte Ge­setzentwurf, betreffend die Beförderung deutscher Ansiede­lungen in Westpreußen und Posen, stellt hundert Millionen Mark zur Verfügung der Staatsregierung zum käuflichen Erwerbe von Grundstücken, zur Bestreitung der Kosten der erstmaligen Regelung der Gemeinde-, Kirchen- und Schul-Verhältniste, sowie neuer Stellen von mittlerem und kleinem Umfange oder ganzer Landgemeinden, mögen sie auf angekauften oder sonstigen dem Staate gehörigen Grundstücken errichtet werden Bei der Ueberlassung der einzelnen Stellen ist eine angemessene Schadloshaltung des Staates vorzusehen. Die Ueberlassung kann in Zeitpacht oder zu Eigentum erfolgen Zur Bereitstellung der Summe für die obigen Verwendungszwecke sind Schuldverschrei­bungen auszugeben. Die Beträge, den Zinsfuß, die Kün­digung und den Emissionskurs bestimmt der Finanzminister. Dem Landtage ist jährlich über die Ausführung des Ge­setzes Rechenschaft zu geben. Die Ausführung des Gesetzes, soweit solche nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durch den Finanzminister erfolgt, wird einer besonderen Kommission übertragen, welche dem Staatsministerium unterstellt ist. Zu derselben gehören auch je zwei Mit­glieder der beiden Häuser des Landtags. Die näheren Bestimmungen über ihre Zusammensetzung und den Ge­schäftskreis ihrer Befugnisse erfolgen durch eine königliche Verordnung. Die Zuckersteuerkommission des Reichstags nahm den Paragraphen 1 der Vorlage nach dem Anträge Rohland in folgender Fassung an: Die Rübenzuckersteuer wird je von 10U Kilogramm zur Zuckerbereitung bestimmter rohen Rüben erhoben, erstens für das Betriebsjahr vom 1. August 1886 bis zum 31. Juli 1887 mit 140, zwei­tens vom 1. August 1887 ab mit 120. Paragraph 2 wurde unverändert in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, sämtliche Gegenanträge wurden abgelehnt. Die erste Lesung der Vorlage wurde beendet. Der Be­schluß, betreffend die freien Läger, lautet: Die in öffent­lichen Niederlagen gelagerten Zucker können in 2 Jahren entweder über die Grenze ausgeführt oder gegen Erstattung der Steuervergütung, sei es in bar oder durch Uebergabe deS betreffenden Vergütungsscheines, wieder in den freien Verkehr gebracht werden. Der Betrag des dem Einleger gewährten Vergütnngsscheins ist vom Fälligkeitstermine an bis zur Wiedereinführung deö Zuckers in den Jnlandver- kchr mit 5 Prozent zu verzinsen. Zu § 4 wurde der Antrag des Abgeordneten Robbe angenommen: Bei der Verwendung von Zucker als Futter für Vieh oder als Hilfsstoff zur gewerblichen Darstellung von Fabrikaten, welche nicht Verzehrungsgegenstände sind, kann die Steuer nach den im § 2 festgestellten Sätzen vergütet werden. Die VIII. Kommission des Reichstags hat den Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für unschuldig er­littene Strafen in zwei Lesungen beraten und in ihrer

Adriana

ine altventitanische Geschichte. Neuerzählt von Otto ». Breits chwert.

(Fortsetzung)

Auf die Frage, welches Geschäft er mit dem Rat zu er­ledige» habe, trat Montalto an das Ende des Beratungs- tischcs und sprach mit ernster Betonung:Ich komme einen Treulosen unter Euch wegen des Verrates anzuklagen!' Unbeschreibliche UeberrasLung und Bestürzung folgten auf diese Worte. Jeder blickte erstaunt seinen Nachbar au; das Gefühl der Beleidigung drängte jedoch bald die erste Empfindung des Mißtrauens zurück. Es wurde Befehl er­teilt, Montalto zu verhaften, damit wegen des Frevels an der Würde des Hohen Rats gegen ihn eingeschritten werde. Aber er donnerte der Wache, die ihn fassen wollte, ein ge­bieterischesHalt' zu, und sprach, zum Rate gewendet: Noch habe ich den Verräter nicht genannt!' Stille trat ein. Alle Augen richteten sich in höchster Spannung auf das ernstruhige, offene Antlitz des Klägers.So nenne also den Verräter, wenn Du es wagst, Einen unter uns zu beschuldigen!' sagte der Doge in gedämpftem, doch scharfem Ton.Er heißt Maneini!' war die entschlossene Antwort.

Manciui?! wiederholten unwillkürlich erbebend die Ratsmitglieder. Der Doge selbst aber sprang, wie von einem Schlangenbisse getroffen, jäh von dem Thronsessel auf, starrte einige Sekunden wie geistesabwesend vor sich hin und sank dann matt in den Sessel zurück.

Die Ratsherren riesen aufs Nene, man solle Montalto ergreifen. Aber dieser übertönte mit gewaltiger Stimme alle Rufe nach den Häschern.Höri mich, Edle Venedigs; unser Heer hat sein Blut nutzlos vergossen, seiner Fahne Ehre verloren, aber Verrat trägt die Schuld daran.

gestrigen Sitzung, wie dieNationallib. Korresp." meldet, einstimmig angenommen. Wenn ein Verurteilter im Wieder­aufnahmeverfahren freigesprochen wird, soll der durch die Strafvollstreckung entstandene Vermögensschaden vom Staate ersetzt werden; es wäre denn, daß jener seine Verurteilung selbst durch Vorsatz oder grobes Verschulden herbeigeführt hätte. Der Schadenersatzberechtigte hat zunächst bei der Justizverwaltung die Gewährung des Schadenersatzes binnen 6 Monaten zu beantragen; lehnt der Justizministcr die Gewährung ab, so findet binnen 6 Monaten der Rechts­weg statt. Die Zivilkammer des betreffenden Landgerichts ist für die Verhandlung und Entscheidung über die Klage ausschließlich zuständig. Durch einen besonderen Gesetz­entwurf, welchen die Kommission beantragt, werden die Vorschriften der Strafprozeßoronung über das Wiederauf­nahmeverfahren für den Fall geändert, daß das Gesetz über die Berufung zu Stande kommt. Unter den von der Kommission vorgeschlagenen Aenderungen der Straf­prozeßordnung ist insbesondere zu erwähnen, daß im Falle des § 399 Nr. 5 das Gericht die Wiederaufnahme nur dann verordnen soll, wenn auf Grund der neuen That- sachen oder Beweise anzunehmen ist, daß der Verurteilte nicht schuldig ist; das non liquet soll nicht genügen. Das Gesetz über die Aenderungen hinsichtlich der Wiederaufnahme soll gleichzeitig mit dem von der Kommission beschlossenen Gesetze über die Einführung der Berufung in Kraft treten. Bezüglich der Abänderung des Regulativs über Kreditierung der Tabaksgewichtssteuer hat der Bundesrat folgendes be­schlossen:Auch kann demjenigen, an welchen inländischer Tabak aus Niederlagen mit Versendungsschein II versandt ist, auf Antrag die Tabaksgewichtssteuer, falls dieselbe 100 Mk. oder mehr beträgt, bis zum 25. des dritten Monats nach dem Monat, in welchem der betreffende Be­trag fällig geworden ist, kreditiert werden." Ueber Ver­wendung von Veilchenwurzelpulver bei der Herstellung von Schnupftabak hat der Bundesrat beschlossen, daß in Zukunft auch die Verwendung von Veilchenwurzelpulver bei der Herstellung von Tabakfabrikate gestattet werde, und daß in bezug auf die bei der Verwendung dieses Surro­gats zu entrichtenden Abgaben und zu beobachtenden Kon­trollen die Bestimmungen in Ziffer 2 und 3 des Beschlusses vom 27. November 1879 mit der Maßgabe Anwendung finden, daß bei Veilchemvurzelpulver die jährliche Minimal­menge 10 kg beträgt. Von feiten der Deutschkonserva­tiven ist im Reichstage zur Lesung des Etats der Antrag eingebracht, die in der zweiten Beratung abgelehnteZahl­meister - Gehaltserhöhung" von insgesamt 30 950 Mk. zu bewilligen. Die Kommission für den Befähigungs-Nach­weis (Antrag Ackermann und Gen.) begann heute die Be­ratung der Liste derjenigen Handwerker, für welche der Befähigungsnachweis vorgeschrieben werden soll. Mit 8 bezw. 11 gegen S Stimmen wurden die Barbiere (Rasierer), Bäcker und Bandagisten in die Liste aus-

Der Feind war schon besiegt, als Euer Doge die Armee in einen Engpaß führte, wo keine Tapferkeit ihn gegen die auflauernden, mit Uebermacht ans dem Hinterhalt hervor­brechenden Feinde schützen konnte. Ich sah die bravsten Schwadronen denetianischer Reiter, die tüchtigsten Fuß-Kom­pagnien niedergeschmettert durch Felsblöcke und Baumstämme, welche hohe Felswände herabkollerten oder heruntergeschleudert wurden. Unsere Tapferen wurden zermalmt, ohne einem Feinde ins Auge zu sehen. Der Führer aber, dieser Doge er war der Letzte, der diese gefährliche Straße zog und der Erste, der ans ihr sich flüchtete!'

Mancini stand geisterbleich auf und suchte nach Worten, um die Anklage zurückzuweisin. Montalto unterbrach sein Stammeln, indem er sagte:Der Verräter rollte nichts von Gerechtigkeit sprechen, sondern um Gnade flehe»; doch wenn Beweise gefordert werden, hier find sie!' Damit zog er ein Packet Papiere aus der Brust seines Kollers und sagte mit dröhnender Stimme:Hier, edle Herren, ist die Geheim-Korrespondenz Eures Dogen mit dem Herzog von Mantua und dem Papste; hier dabei griff er eines der Papiere heraus und legte es auf den Tisch des Rates bier habt Ihr den geheimen Vertrag, durch welchen sich der Doge Mancini verbindlich macht, die Armee des Staates dem Feinde in die Hände zu liefern, und das er nahm ein zweites Blatt hervor ist die Verschreibung, durch welche Sforza, Fürst von Mantua, und der hohe Priester auf dem römischen Throne, Jnnocenz geloben, dem Dogen Mancini die Investitur mit der unbeschränkten Sonveränetät ihm Venedig und alle seine insularen Besitzungen zu geben, wofern der Doge seine Armee in den Hinterhalt führe und ans das Festlandsgebiet der Venetianer Verzicht leiste.'

Mit der Miene äußerster Bestürzung und Verwirrung hörten die Ratsherren diese furchtbare, durch Dokumente unterstützte Anklage. Kein Verdacht hatte sich bis jetzt

genommen, die Aufnahme der Bader abgelehnt. Die Dis­kussion nahm nicht weniger als drei Stunden in Anspruch. Inzwischen hat Abg. v. Kleist-Retzow einen neuen Antrag eingebracht, welcher dem Bundesrat das Recht geben soll, die Liste der dem Befähigungsnachweis unterliegenden Hand­werke nicht nur zu ergänzen, sondern auch zu beschränken.

Braunschweig, 9. Febr. Der Landtag genehmigte einstimmig den Gesetzentwurf betreffs Feststellung des neuen Huldigungseides.

Nordhauser», 6. Febr. Ueber das Ergebnis der Beratung des Herrn Provinzial-Steuerdirektors v. Jordan mit Vertretern der hiesigen Handelskammer, den Stadt­räten a. D. Jäger unv Schulze, sowie sechs Vertretern der Branntweinbrennereien berichtet dieMagdeb. Ztg." : Dem Herrn Provinzial - Steuerdirektor sei in dieser Be­sprechung die gewünschte Gelegenheit gegeben worden, sich über die in den von den städtischen Behörden und von der Handelskammer gegen die Einführung des Monopols ge­richteten Petitionen behaupteten "Nachteile eingehendste In­formation zu verschaffen. Insbesondere sei ein reichhaltiges Material über den jetzigen Wert der hiesigen Branntwein­brennerei-Grundstücke und die Entwertung, welche nicht nur diese, sondern sämtliche Grundstücke hiesiger Stadt im Falle der Einführung des Monpols erleiden würden, über die Geschäfts- und Kreditverhältnisse der Brennereien, die Eigentümlichkeiten in dem Geschäfts- und Handelsverkehr mit ihren auswärtigen Geschäftsfreunden rc. ic. beigebracht. Die an der Konferenz teilnehmenden Herren hätten dabei die einstimmige Erklärung abgegeben, daß die Einführung des Branntweinmonopols den Ruin der hiesigen Brannt- roeininbuftrie und dadurch indirekt der ganzen Stadt Nord­hausen herbeiführen würde. Auch die Frage, ob die Inter­essen Nordhausens durch eine Aenderung der Gesetzesvorlage und Einführung eines Spiritus- resp. Spiritusmonopols gewahrt bleiben könnten, sei dahin beantwortet worden, daß ein Monopol auch in dieser Form für Geschäft und Stadt ein besseres Ergebnis nicht herbeiführen würde. Herr v. Jordan habe wiederholt die Versicherung abgegeben, daß nur die Absicht, sich persönlich über die einschlägigen Verhältnisse zu informieren und thunlichst unserer Stadt zu Hilfe zu kommen, ihn zu seiner Intervention veranlaßt habe, und von den ihm gewordener Aufklärungen und Mitteilungen in wohlwollendster Weise Kenntnis genommen.

Ausland.

Wien, 9. Febr. Im Abgeordnetenhause brachten Kreuzig und Genossen einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Einführung eines Holzzolles zur Paralysieruug der deutschen Holzzklle behufs Beschützung der Holzindustrie, besonders in den Grenzgegenden. Sigl interpelliert den Handelsminister, ob derselbe geneigt sei, bei der deutschen Regierung die Herabsetzung der Tarife für Holz- und Steinwaren zu erzielen und ob in dieser Hinsicht bei den

g gen den Dogen hervorgewagt. Mancini war alle Smfen deS öffentlichen Dienstes emporgestiegen, er hatte sich in mehrfachen Feldzügen als ein kühner, flinker und geschickter Führer erwiesen. Im Verwaltungsawte hatte seine Wachsamkeit für die Staatsinteressen und die Ent- fchiedenheit seiws Durchgreifens immer Achtung hervorge­rufen. In der Politik und besonders in den diplomatische» Beziehungen war er umfichtig, das Ansehen der Republik hoch haltend, bald kühn und kategorisch, bald mit siegreicher Beredsamkeit auftretend. Auch bei diesem erschütternden Anlaß fand er bald seine staatsmännische Fassung wieder. Mit Hohnlächeln und als ob es sich um wahnsinnige Er­dichtungen einer erhitzten Einbildungskraft handelte, begann er damit die Anklagen Montallos zu bespötteln. So groß war ihm zufolge die Unwahrscheinlichkeit der gehörten Be­schuldigungen, daß er gar nicht ernstlich mit dem Ankläger sich einlassen wollte, der, Mancinis Ansicht nach, entweder irre redete, oder selbst getäuscht, das ehrliche, aber kurzsich­tige Werkzeug kecker Feinde und Verleumder geworden war.

Ich frage Euch, edle Herren', sagte der Doge, nach seinem Haupte weisend,welche höhere Ehre konnte denn für meine weißen Haare gedacht werden, als die, welche ihnen durch den Kronreif des Dogen zu Teil geworden ist? Wo sollte noch Raum für Ehrgeiz sein in einer Seele, die sich der Welt so bald entziehen wird? Wie sollte der Wan­sinn des Herrschaftsdurstes noch die Brust eines Mannes durchwühle», der ach so bald nur eine enge Gruft als ganzes Herrengebiet besitz n wird? Oder sollte er etwa für Ändere ehrgeiziger sein als für sich selbst? Einst besaß der Doge einen Sohn. Dieser Sohn aber hat sich selbst verbannt durch feine Ausschweifungen.

(Fortsetzung folgt.)