Skr. US.
Marburg, Sonntag, 7. Februar 1886.
XXI. Jahrgang.
Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn-und Feiertagen. — Quartal- WonnementS-Preis bei der Expedition 2*/4 Mk., bei den Postämter 2 Mk. 50 Pfg. (erd. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Reklamen für die Zeile 35 Pfg.
GklMchr AitWg.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte-, sowie d-Annoncen-Bureaux von Haasenstein undBogl« in Frankfurt o. M , Gaffet, Magdeburg und Wien: Rudolf Moffe in Frankfurt a M-, Berlin,München und Köln; ®. L. Daube und Go. >n Frankfurt o. M., Berlin, Hannover u.Paris.
Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger s. d. Kreise Marburg n. Kirchhain. - Illustriertes Sonntagtzblatt.
Expeditton- Markt 21. — Redaktion, Druck und Berlag von Joh. Aug. Loch.
ür die Monate Februar und März werden von allen Postanstalten Bestellungen auf die Oberhessische Zeitung mit deren Beiblättern angenommen.
Soweit der Vorrat reicht, wird den ?Reu= hestellungen ein Wandkalender für 1886 beigefügt.
Deutsches Reich.
Berlin, 5. Febr. Bei Ihren Kaiserlichen und Königl. Majestäten fand gestern abend im Weißen Saale des Königlichen Schlosses ein Ball statt, zu welchem etwa 1800 Einladungen ergangen waren. Gegen 11 Uhr zog sich die Kaiserin zurück, während der Kaiser mit der Gesellschaft noch das Souper einnahm. — In der am 4. d. M. unter dem Vorsitz des Staatsministers, Staatssekretärs des Innern, v. Bötticher, abgehaltenen Plenarsitzung erteilte der Bundesrat dem Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, und dem zu Lissabon am 21. März v. I. unterzeichneten Zusatzabkommen zum Weltpostverttage nebst einer Uebereinkunft über den Postauftragsdienst die Zustimmung. Von dem Geschäftsbericht des Reichs-Versicherungsamts für die Zeit bis Ende 1885 nahm die Versammlung Kenntnis, erklärte sich mit der bereits erfolgten Ueberweisung des Antrags von Schaumburg-Lippe wegen Versetzung der Stadt Bückeburg in die 2. Servisklasse an den Ausschuß für Rechnungswesen und den Ausschuß für das Landheer und die Festungen einverstanden und beschloß, den Entwurf eines Gesetzes wegen Ausprägung einer Zwanzigpfennigmünze in Nickellegierung den Ausschüssen für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr, die Vorlage wegen eines Zusatzes zum § 5 des Zolltarifgesetzes den Ausschüssen für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, den Gesetzentwurf wegen Abänderung der Gewerbeordnung den Ausschüssen für Handel und Verkehr und für Justizwesen zur Vorberatung zu übergeben. Einer Eingabe des Vereins zur Förderung der Schiffahrt aus dem Main zu Würzburg, betr. die Zulassung von Aktien auf Namen und unter dem gesetzlichen Minimalbetrage wurde keine Folge gegeben. Auf den Antrag Württembergs wurde beschlossen, die Anlagen, in welchen aus Holz oder ähnlichem Fasermaterial auf chemischem Wege Papierstoff hergestellt wird (Cellulose-Fabriken), in das Verzeichnis der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen (§ 16 der Gewerbeordnung) aufzunehmen. Endlich teilte der Vorsitzende mit, daß von feiten der preußischen Regierung der von derselben gestellte Antrag auf Aufnahme der elekttischen Beleuchtungsanlagen in das eben erwähnte Verzeichnis zurückgezogen worden sei. — Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen. — Dem Bundesrat ist ein Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, zugegangen, welcher in seinen sieben Paragraphen (§§ 104h bis 104 o) Zusätze zu § 104 der Gewerbeordnung enthält
Die Schuhmacher der Stadt Gotha.
Die Schuhmacher nehmen in der Stadt Gotha, schreibt ein dortiges Blatt, eine wichtige und mannigfaltige Stellung ein und das alte Sprichwort: „Schuster, bleib bei Deinem Leisten" ist nicht auf sie gemünzt; vielmehr könnte man sagen: „Der Schuster ist zu allem zu verwenden." Das dürften nachstehende Thatsachen erhärten. „Macht man ins Leben kaum den ersten Schritt", so wird dieser Schritt erleichtert durch verschiedene „weise Frauen", deren Ehemänner das löbliche Schumachergewerbe betreiben und sich den Nebenverdienst ihrer bessern Hälfte gerne gefallen lassen. Wird der kleine Weltbürger zur Taufe in die Stadtkirchen gebracht, so fungieren dabei — ebenso wie vierzehn Jahre später bei der Konfirmation — Schuhmacher als Kirchendiener. Auf die Konfirmation folgt — die Tanzstunde. Da ist nun nicht nur der Diener eines Tanzlehres ein Schuhmacher, nein, cs kann der tanzlustige Jüngling den Unterricht in der Kunst, das Tanzbein zu schwingen, auch direkt durch einen — Schuhmacher als Tanzlehrer erhalten. Wenn der Liebe heißer Strahl der Jungfrau Herz getroffen hat und durch die „Hochzeit" der selige Bund fürs Leben geschlossen werden soll, so läutet ein — Schuhmacher die kirchliche Feier als Türmer ein. Auf den nach und von der Kirche zum Hoch- zeitshause fahrenden Wagen glänzen, in schwarzem Frack, weißer Weste, Halsbinde und Handschuhen und mit glänzend poliertem „Achtzehnzöller", verschiedene — Schuhmacher als Lohudiener, die auch gelernt haben, bei der Hochzeitstafel ausgezeichnet zu servieren itjib gute Trinkgelder in Empfang i» nehmen. Hat während der kirchlichen Feier ein Kirchengesang stattgefunden, so hat daran hervorragenden Anteil genommen ein — Schuhmacher. Für die Hochzeitsmufik
und die Befugnis des Bundesrats betrifft, Jnnungsver- bänden die Rechte einer juristischen Person zu verleihen. Die Hauptbedingungen lauten: § 104 h. Durch Beschluß des Bundesrats kann Jnnungsverbänden die Fähigkeit beigelegt werden, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. In solchem Falle haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten des Jnnungsverbandes nur das Vermögen desselben. Nur auf diejenigen Jnnungs- verbände, welchen die gedachte Fähigkeit beigelegt worden ist, finden die Bestimmungen der §§ 104i bis 104o Anwendung. § 104 i. Der Innungsverband wird bei gerichtlichen wie bei außergerichtlichen Verhandlungen durch seinen Vorstand vertreten. Die Befugnis zur Vertretung erstreckt sich auch auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erforderlich ist. Durch das Statut kann einem Mitgliede oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes die Vertretung des Innungs- Verbandes nach Außen übertragen werden. Zur Legitimation der Vertreter des Jnnungsverbandes genügt für alle namens desselben abgegebenen Erklärungen die Bescheinigung der höheren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Vorstand seinen Sitz hat, daß die bezeichneten Personen zur Vertretung des Verbandes befugt sind. 8 104k. Der Jnnungsverband ist befugt, Einrichtungen zur Erfüllung der im § 97 Nr. 2 bezeichneten Aufgaben, sowie Einrichtungen der im § 97a Nr. 2, 4, 5 vorgesehenen Art gemeinsam für die ihm angehörenden Innungen zu treffen. Beschließt er die Herstellung von Einrichtungen der im 8 97a Nr. 4, 5 bezeichneten Art, so sind die dafür erforderliche Bestimmungen in Nebenstatuten zusammenzufassen. Diese, sowie Abänderungen derselben bedürfen der Genehmigung durch den Bundesrat. Auf die von dem Jnnungsverbande errichteten Unterstützungskaffen finden dieselben Vorschriften Anwendung, welche für gleichartige _ von einer Innung errichtete Kassen gelten. Sofern für solche Unterstützungskassen Zwangsvollstreckungen vorzunehmen sind, haben die in den einzelnen Bundesstaaten für die Beitreibung von Gemeindeabgaben zuständigen Behörden sich gegenseitig in unmittelbaren Geschäftsverkehr Rechtshilfe zu gewähren. — In der Zuckersteuerkommission des Reichstags sprach sich die Regierung gegen jede Art der Melassebesteuerung aus; es soll versucht werden, unter den Antragstellern in dieser Hinsicht eine Verständigung herbeizuführen. — Vom nächsten Sommersemester ab sollen nach einem Erlasse des Herrn v. Goßler die Medizin Studierenden in der Jmpftechnik, besonders in der Verimpfung der Tierlymphe an den Universitäten unterrichtet werden. Diese Maßregel des Herrn Medizinalministers, bemerkt die „Deutsche mediz. Wochenschrift", wird gewiß segensreich wirken und dazu beitragen, daß die Klagen über mangelhafte Technik in der Ausführung des Jmpfgeschäfts aufhören werden. — Gegenüber den Nachrichten russischer und englischer Blätter über die un
sorgt eine tüchtige, unter der Direkion eines — Schuhmachers stehende Kappelle. Geht es dann in das prosaische Leben hinein, so kann die junge Hausfrau bei einem Schuhmacher als — Kaufmann Materialwaren, von einem Schuhmacher als — alleinigen Roßschlächtermeister „junges, zartes Roßfleisch" kaufen. Will man einen Gang, eine Bestellung besorgen lassen, so kann man einen Schuhmacher als — Dienstmann damit beauftragen. Geht die Uhr im Haus nicht richtig, so ist für diesen Fall ein Schuhmacher als — Uhrmacher vorhanden, der bereits den offiziellen Titel „Landwehr-Bataillons-Uhrmacher" in Folge seiner Tüchtigkeit erhalten hat. Wer seinen Lieblingshnnd oder seine Schooß- katze nach dem Tode ausstopfen lassen will, dem besorgt dies ein — Schuhmacher. Will man seinen Durst löschen, so findet man in einer Restauration einen Schuhmacher als — Wirt und in anderen Wirtschaften diverse Schuhmacher als diensteifrige Kellner. Im Hoftheater finden wir Schuh, wacher als Billeteure. Liebhaber von guten Harzer Kanarienvögel können sich mit Erfolg an Schuhmacher als — Vogelzüchter wenden. Postsachen und telegraphische Depeschen werden ins Haus gebracht durch — Schuhmacher. Versatzge. schäfte und Auttionen werden bewirkt durch — Schuhmacher, die sogar als vereidigte Taxatoren fungieren. Ist man mit der städtischen Steuer, mit dem Schulgelde im Rückstände, so wird man gemahnt durch einen — Schuhmacher. Hat man gegen die Veranlagung zur Staats - Klassensteuer reklamiert, ein Kosteuerlaßgesuch gemacht, oder man hat einen Gerichtskostenvorschub aus der Staatskasse zurück zu erhalten, so erhält man die Entscheidung bezw. den Bettag ins Haus gebracht durch einen — Schuhmacher. In Rechtssachen kann man sich Rats erholen bet einem — Schuhmacher. Ein Schuhmacher als — Redakteur einer Zeitung
richtige Konstruktion und die Seeuntüchtigkeit der chinesischen in Stettin gebauten Kriegsschiffe und die Entlassung von deutschen Seeosfizieren wird der „Nordd. Allg. Ztg." von, einem Offiziere, welcher mit den chinesischen Panzerschiffen nach China gegangen war, mitgeteilt, die Nachrichten über die Panzerschiffe seien eine schmähliche Unwahrheit. Die Schiffe seien auf der Ueberfahrt von zahlreichen englischen, ftanzösischen und holländischen Offizieren besucht und auf das lobendste beurteilt worden. Der chinesische Admiral Ting habe bei der Uebernahme der Schiffe seine vollste Zufriedenheit ausgesprochen. Der Korrespondent erklärt ferner die Nachricht von der Ent- lassung deutscher Seeoffiziere, ausgenommen die des Admirals Sebelin, als völlig unbestätigt.
— Wie schon gemeldet, fand bei dem Reichskanzler Fürsten v. Bismarck am vergangenen Mittwoch ein parlamentarisches Diner statt, wozu 30 Einladungen ergangen waren, überwiegend an Mitglieder der drei nationalen Fraktionen des Abgeordnetenhauses. Wie die „Post" berichtet, war das Diner im Kongreßsaale serviert; die Plazierung erfolgte nach dem Lebensalter, neben der Fürstin saßen die Herren Oetker und Justizrat vr. Gr im m, neben dem Fürsten die Herren v. Baudemer und Zimmermann (Hanau). Fürst und Fürstin Bismarck machten, unterstützt durch Graf und Gräfin Rantzau und Graf Herbert Bismarck, die liebenswürdigsten Wirte. — Nach dem Diner aus dessen Menu Barziner Frischling hervorzuheben ist,' nahm der Fürst mit der üblichen Pfeife in dem größeren Salon an dem runden Tische zwischen den Bildern der Kaiser von Oesterreich und Rußland Platz; um ihn gruppierten sich bei Zigarre und Bier eine größere Anzahl von Abgeordneten. Kriegsreminiszenzen von 1866 und 1870, Apercus über Reiterei und Sport wechselten mit den Tagesfragen auf dem Gebiet der inneren und äußeren Politik ab. Aber auch jene unpolitischen Themata boten oster Gelegenheit zu treffenden Bemerkungen über unsere inneren, insbesondere die Parteiverhältnisse. Die Vorlagen zum Schutze des Deutschtums in den Ostmarken, insbesondere die Organisation der Exekutive, die Regelung der bulgarischen Frage, die Vorzüge und Nachteile des Verwaltungsgerichts — last not least — Branntweinmonopol und Lizenzsteuer wurden u. a. behandelt. Insbesondere der letzte Gegenstand gab dem Fürsten Bismarck Anlaß zu eingehender an unmittelbare Erfahrung anknüpfender Darlegung der Vorzüge des Monopols für die Konsumenten und die Gastwirte im Gegensatz zu jeder anderen Art der Besteuerung. Noch waren diese Erörterungen, welche durch eingehende Depeschen und deren Beantwortung mehrfach unterbrochen wurden, nicht abgeschlossen, als auf Mahnung der Frau Fürstin der Aufbruch erfolgte.
BktMrrschtveig, 5. Febr. Der Landtag beriet die Vorlage über den während der Dauer der Regentschaft zu leistenden Eid. Sallentien ersuchte das Staatsministerium, vorher zu erklären, daß von denjenigen, welche die alte und ein Schuhmacher als Berichterstatter für eine solche besorgen das Fach der Tagesneuigkeiten. Wer an der Bekanntmachung durch die Presse noch nicht genug hat, der rann dieselbe bewirken lassen durch Ausschellen in den' Straßen der Stadt, ein Ausscheller ist natürlich — Schuhmacher. Auch bei vcrschiedenen Behörden finden wir — Schuhmacher fungieren; bei der höchsten Behörde als Bureau-Arbeiter, beim Amtsgericht als meldenden Diener, bei der Armenkommission als Bote. Aber unter den Schuhmachern giebt es auch einen „Rentier", einen „Rat", und das ganze Land ist sogar int Reichstag vertreten durch einen — Schuhmacher. Für die nächtliche Ruhe und Sicherheit sorgen meistenteils Schuhmacher als — Nachtwächter. Wer altersschwach wird und das nötige Geld besitzt, wird im Hospital „Mariä Magdalenä" aufgenommen. Dort führt als Hausmeister das Regiment ein — Schuhmacher. Privat- Krankenpflege besorgt ein — Schuhmacher, der das „Frot- tteren" ausgezeichnet versteht. Geht man ins städtische Krankenhaus, so wird man dort verpflegt durch einen Wärter, der — Schuhmacher ist. Hat man aber das größte Unglück, nämlich an der Krankheit zu sterben, so fällt man den — Schuhmachern erst recht in die Hände. Denn die meisten Leichentrager find — Schuhmacher, die den Toten auf dem Friedhof abermals einem Schuhmacher als — Leicheuhaus- Kastellan übergeben. So haben Schuhmacher den Gothaer bei fernem Eintritt in das Leben empfangen, durch dasselbe in verschiedenster Weise hingelestet und brinaen ihn wieder Humus bis ins kühle Grab. Ist es bei solcher Vielseitigkeit zu verwundern, wenn der Schuhmacher sich selbst für etwas besonderes hält?
Einiges ausgenommen, dürste diese Schilderung wohl auch auf manchen anderen Ort zutteffen.