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Redaktion und Expedition: Markt 21.

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Zweites Blatt

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Druck und Verlag: Joh. Ang. Koch, Universitäts-Buchdruckerei in Marburg. Redaktion und Expedition: Markt 21.

dem es wegen lauen Vorgehens in der Panama- Angelegenheit ein Mißtrauensvotum der Deputierten- ixmimer erhalten hatte, durch das Ministerium Ribot ersetzt wurde. Das neue Kabinet sollte der schmutzigen Skandal-Affaire ein Ende bereiten, aber der Skandal t nicht kleiner, sondern größer geworden. Zwei Börsenjobber, Baron Reinach und Herz, waren die Vermittler der Panamagesellschaft bei der Bestechung hochgestellter Personen, deren Einfluß die Schwindeleien der Panamakompagnie vor dem Einschreiten der Staatsanwaltschaft schützte. Reinach, der nach dem amtlichen Zeugnis seines Arztes eines natürlichen Todes gestorben sein sollte, ist nach der jetzt stattgehabten gerichtlichen Leichenöffnung durch Gift gestorben, während sein feigerer Komplize nach London entfloh. Mit diesem Reinach hat aber eine ganze Zahl von hochgestellten Herren unter einer Decke gesteckt, und ihre Namen wurden öffentlich genannt. Der gegen­wärtige Finanzminister Rouvier, der zu den Beschützern des Schwindlers gehörte, hat bereits seinen Posten verlassen, und weitere Kollegen wären ihm gefolgt, sodaß das ganze neue Ministerium sofort wieder aus­einandergefallen wäre, wenn nicht Präsident Carnot selbst mit seinem Rücktritt gedroht hätte. Das hat gewirkt, denn einen Präsidenten der Republick aus­findig zu machen, dem nicht die leiseste Verleumdung anhastet, ist in der That recht schwer. Es ist bekannt, wie Carnot den Präsidentenstuhl bestieg, als sein Vorgänger wegen des Wilson-Skandales zum Rückttitt gezwungen wurde. Der Präsident hat sich gehalten, daß er, was eigentlich ganz selbstverständlich ist, nun ein Ehrenmann genannt werden kann. Man kann sich seine Empfindungen gegenwärttg denken, wo ein Skandal nach dem anderen wieder auf der Bildfläche erscheint und die Antttepublikaner machen aus ihrem Jubel über die Enthüllungen und die herrschende Ver­wirrung kein Hehl; mehr konnte allerdings Niemand der stanzöfischen Republik schaden, wie die Republi­kaner selbst es gethan haben. Wie die Dinge schließ­lich enden werden, ist noch gar nicht abzusehen. Peinlich berührt ist besonders die russische Regierung durch diese Vorfälle. Diebeiden neuesten Verbündeten können aufeinander in der That nicht stolz sein.

Einen Ministerwechsel hat es in Spanien gegeben, wo das Ministerium Cannovas del Castillo eine solche Mißregierung geführt und sich dermaßen un­fähig gezeigt hat, den Ansprüchen auf die dringensten Reformen zu genügen, daß es gar nicht erst ein Mißtrauensvotum der Kammern abgewartet hat, sondern freiwillig gegangen ist. Das neue Kabinet Sagasta hat nun nichts Eiligeres zu thun, als die Kammern nach Hause zu schicken und Neuwahlen aus­zuschreiben, und wenn dann ein paar Jahre herum sind, hat es ebenfalls abgewirtschaftet, und der jetzt aus seinem Amte geschiedene Premierminister kommt wieder an die Reihe. Das Unglück ist, daß Spanien keinen uneigennützigen Staatsmann hat, und so kommt das Land mehr und mehr herunter.

Die Weihnachtsruhe machte sich schon ziemlich stark in Oesterreich und Ungarn, Italien und England geltend: in den ersten beiden Ländern tagten die Parlamente noch, aber aus ihren Verhandlungen ist nichts zu verzeichnen, was für weitere Kreise ein größeres Interesse erwecken könne. Rußland hat einen neuen Streit mit Bulgarien glücklich in die Wege geleitet. Die Petersburger Regierung fordert von den Bulgaren den Ersatz rückständiger Okkupattonskosten, warau: die bulgarische mit einer langen (Segennote über Aus­lagen für russische Truppen wählend des letzteren Türkenkrieges geantwortet hat. Die Dinge werden sich schließlich wohl so gestalten, daß keiner von Beiden etwas bekommt.

Gesetzentwurf gegen den Verrat militärischer Geheimnisse.

Ter Gesetzentwurf gegen den Verrat militärischer Geheimnisse ist soeben dem Reichstage zugegangen und lautet:

§ 1. Wer vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder andere Gegenstände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesvetteidigung erforderlich ist, oder Nach­richten solcher Art in den Besitz oder znr Kmntnis eines Andern gelangen läßt, wird, wenn er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß dadurch die Sicherheit des Deutschen Reichs gefährdet wird, mtt Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft,

ung fein. '

Die Franzosen stehen wieder int Mittelpunkte eines selbst für französische Verhältnisie unerhörten politischen Skandals, gegen welchen selbst Boulanger und seine Leute, die doch ganz gewiß nahmen, wo und was sie bekommen konnten, nicht aufkommen. Es ist bekannt, wie das Ministerium Loubet, uach-

dcn letzten Reichstagssitzungen nicht eben verbessert haben. Der Reichskanzler Graf Caprivi spraq mit Wärme für die unveränderte Annahme des Gesetz­entwurfes und ließ vorerst nichts davon verlauten, daß die Reichsregierung zu weitgehenden Konzessionen bereit ist. Die große Mehrzahl aller Redner aus dem Kreise der Reichstagsabgeordneten erklärten die Mlitärvorlage in der vorliegenden Fassung für un­annehmbar und wollten bald mehr, bald weniger von den Forderungen der Reichsregierung gekürzt wissen. Die Zenttumspartei, auf welche es doch vor allen Dingen ankommt, hat sich bisher nicht geneigt gezeigt, mehr zu bewilligen, als was die Einführung der zweijährigen Dienstzeit für die Infanterie aufgrund der heutigen Friedensstärke der Armee kostet. Die Debatte war recht ruhig und sachlich, Konflikts­neigungen traten nirgendwo im Hause oder bei den verbündeten Regierungen zn Tage, und so ist nicht die Hoffnung auSgeschlosfen, daß zuletzt doch noch Reichsregierung und Reichstag einig werden. In­dessen wird es nicht leicht sein. Die antisemitischen Vorgänge nahm der Reichskanzler Graf Caprivi zum Anlaß für mehrere Erklärungen auf im Reichs­tage von Mitgliedern des Hauses gestellte Inter­pellationen: Zuerst betonte der erste Beamte die völlige Kriegsbrauchbarkeit unserer neuen Gewehre, einschließlich derjenigen, die auS der Löweschen Fabrik stammen, und dann sprach er sich gegen jede demagogische Agitation zu Gunsten des Bimetallismus, d. h. der Einführung der Doppel­währung an Stelle der Goldwährung im Deutschen Reiche, und des Antisemittsmus. lieber diese Punkte wurden einige Zwischenreden zwischen dem Reichs­kanzler und den Vertretern der konservattven Partei gewechselt. Der Reichstag beschloß ferner die Ein­stellung des Strafverfahrens wegen derJuden­flinten" gegen den Abg. Rektor Ahlwardt für die Dauer der Session. Ahlwardt kann also nun nach Abbüßung der viermonatlichen Gefängnisstrafe, die ihm wegen Beleidigung des Berliner Magistrats auf­erlegt ist, im kommenden Februar in den Reichstag eintreten. Alsdann ging der Reichstag in die Weih­nachtsferien, denen im neuen Jahre eine recht mühe­volle und dornige Thätigkeit folgen wird. Plag sie

segensreich für das Deutsche Reich werden; daß mancherlei Versttmmung in den breiten Volkskreisen herrscht, ist im Reichstage unverhüllt ausgesprochen, und daß dieser dem allgemeinen Geschäftsniedergange im Verein mit der Reichsregierung größere Aufmerk­samkeit zuwenden möge, ist ein laut ausgesprochener Wunsch. Die Vorgänge im Reichstage, auf dem konservattven Parteitage und im Ahlwardtprozeß haben erklärlicherweise zu sehr lebhaften Erörterungen Anlaß gegeben, und bevor dieselben verschwinden, wird es noch geraume Zeit andauern. Der peinliche Ein­druck verschiedener Zwischenfälle ist allgemein empfunden.

Unser Kaiser hat in der letzten Woche wiederum mehrere Jagdausflüge unternommen, doch fiel dazwischen eine längere Konferenz mit dem Reichskanzler Grafen Capttvi, in welcher zweifellos die Erklärungen des Letzteren int Reichstage vereinbart und festgestellt worden find. Das sehr bestimmte Aussprechen des Grafen Caprivi int Parlament zeigt zur Genüge, daß auf die alle Augenblicke in Umlauf gesetzten Klatschnachrichten, welche von einem baldigen Rücktritt des Reichskanzlers sprechen, nichts zu geben ist. Fürst Bismarck wird, wie jetzt unzweideutig feststeht, den Reichstag in dieser Session nicht besuchen und wahr­scheinlich überhaupt nicht mehr dotthin kommen. Der Altteichskanzler hat keine Neigung mehr zu parla­mentarischen Kämpfen und bettachtet diese Periode seines langen und thatenreichen Lebens als ganz un­widerruflich abgeschlossen. Wie stets zum Weihnachts­feste wird auch in diesem Jahre die ganze fürstliche Familie um den Altteichskanzler versammelt sein. Daß Emin Pascha zur Abwechselung wieder einmal tot gesagt worden ist, kann nicht weiter überraschen, denn schon seit gar zu langer Zeit fehlen von ihm alle bestimmten Nachrichten. Dieser Mangel an Meldungen ist in Afrika aber nichts Seltenes, und so kann die Todesnachricht recht gut eine Erfiud-

neben welchem auf Geldstrafe bis zu 15 000 Mark erkannt werden kann.

§ 2. Wer außer dem Falle des 8 1 es unter­nimmt, rechtswidrig Gegenstände oder Nachrichten der »aselbst bezeichneten Art in den Besitz oder zur Kenntnis eines Andern gelangen zu lassen, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten oder mit Festungs­haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Neben der Freiheitsstrafe kann auf Geldstrafe bis zu 5000 Mk. erkannt werden.

§ 3. Wer vorsätzlich den Besitz oder die Kenntnis von Gegenständen ober Nachrichten der int § 1 be­zeichneten Art in der Absicht sich verschafft, davon zu einer, die Sicherheit des Deutschen Reichs ge­fährdenden Mitteilung an Andere Gebrauch zu machen, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. erkannt werden kann.

§ 4. Wer ohne die vorbezeichnete Absicht es unternimmt, rechtswidrig sich den Besitz ober bie Kenntnis von Gegenstänben ober Nachrichten ber im § 1 bezeichneten Art zu verschaffen, wirb mit Ge­fängnis von einem Monat bis zu biet Jahren ober mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Neben ber Freiheitsstrafe kann auf Geldstrafe bis zu 5000 Mark erkannt werden.

§ 5. Haben Mehrere ein Verbrechen ber in ben §§ 1, 3 bezeichneten Art verabrebet, ohne baß es zur Ausführung ober zu einem strafbaren Versuch besselben gekommen ist, so tritt Gefängnis nicht unter 3 Monaten ein. Neben ber Freiheitssttafe kann auf Geldstrafe bis zu 5000 Mk. erkannt werden.

8 6. In ben Fällen ber §§ 1 bis 5 kann neben Gefängnis unb Festungshaft auf Verlust ber be­kleideten öffentlichen Aemier und ber ans öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte, neben jeher Freih- heitssttafe auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werben.

§ 7. Wer aus Fahrlässigkeit Gegenstänbe ober Nachrichten ber in § 1 bezeichneten Art, bie ihm traft seines Amtes, Berufs, Gewerbes oder eines besonderen Aufttags anvertraut oder zugänglich sind, in einer bie Sicherheit des Deutschen Reiches ge­fährdenden Weise in den Besitz oder zur Kenntnis eines Andem gelangen läßt, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu drei Jahren bestraft. Neben der Freiheitssttafe kann auf Geldstrafe bis zu 3000 Mark erkannt werben.

§ 8. Wer, abgesehen von ben Fällen des Ver­rats militärischer Geheimnisse (§§ 1 unb 2), über bie Verhältnisse der Kriegsmacht ober bie Verteidigungs­mittel des Deutschen Reichs Mitteilungen in die Oeffentlichkett bringt oder an eine ftemde Regierung gelangen läßt, obwohl er weiß ober ben Umstänben nach annehmen muß, baß baburch bie Sicherheit des Reichs gefährdet wttb, wirb mit Gefängnis bis zu brei Jahren bestraft, neben welchem auf Gelbstrafe bis zu 10000 Mattk erkaunt werden kann.

§ 9. Wer den von ber Militärbehörbe erlassenen Anorbnungen zuwiber Befestigungsanlagen, Anstalten bes Heeres ober ber Marine, Kriegsschiffe, Kriegs­fahrzeuge ober militärische Versuchs- ober Uebungs- plätze betritt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mtt Hast besttast.

§ 10. Wer von dem Vorhaben eines ber in ben §§ .1 unb 3 vorgesehenen Verbrechen zn einer Zeit, in welcher bie Verhütung bes Verbrechens möglich ist, glaubhaft Kenntnis erhält unb es unter­läßt, hiervon ber Behörbe zur rechten Zeit Anzeige zn machen, ist, wenn bas Verbrechen ober ein fttaf- barer Versuch beffelben begangen worben ist, mit Gefängnis zu bestrafen.

§ 11. Die Bestimmungen in 8 4 Absatz 2 Nr. 1 unb in § 93 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich finden auch auf bie in ben §§ 1 bis 5 bieses Gesetzes vorgesehenen Verbrechen unb Vergehen Anwendung.

§ 12. Die §§ 87 bis 90 bes Strafgesetzbuches erhalten folgcnbe Fassung: § 87: Ein Deutscher, welcher fich mtt einer auSlänbischen Regierung ein» : läßt, um biefelbe zu einem Kriege gegen das Deutsche Reich zu veranlaffen, wttb wegen Lanbesverrats mit - Zuchthaus nicht unter 5 Jahren unb, wenn ber Krieg ; ausgebrochen ist, mtt lebenslänglichem Zuchthans be- i straft. 8 88: Ein Deutscher, welcher währenb eines gegen bas Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges in , ber feindlichen Kriegsmacht Dienste nimmt ober bie

Wochenschau.

Es ging .stürmisch her in ber Politik in ber letzten Woche unb von Weihnachtssttmmnng unb Weihnachtsstieben war Weber im Reichs­tag noch außerhalb besselben da viel zu ver­merken, wo man ben Zeitereignissen ein aufmerksames Äug' unb Ohr entgegenbringt. Den Anstoß zu ber ganzen lebhaften Bewegung, welche in ben letzten Tagen Deutschland burchwogte, gab ber Parteitag ber konservattven Partei in Berlin, auf welchem, unter Protest von 23 konservativen Reichstagsabgeorbneten, bie Mehrheit fich für bie energische Aufnahme ber Jubenstage in das Parteiprogramm entschied und eine ganz unverhüllte Strömung zu Gunsten des Anttsemittsmns zu Tage trat, und fernerhin das Urteil im Ahlwarbt-Prozeß wegen ber Judenflinten- Brochure, bereit Autor, Rektor Ahlwardt, ber Reichs­tags abgeorbnetc für Friebeberg-Arnswalde, zu fiuf Monaten Gefängnis verurteilt würbe. Der Wider- hall tiefer beiben Tatsachen zeigte sich im Reichstage sofort, ber eigentlich ber ersten Beratung ber großen Militärvorlage nicht biejenige lebhafte Teilnahme ent­gegenbrachte, bie für ein so umfangreiches Gesetz er­wartet werben konnte. Allerbings ist bie Militär­vorlage schon bei ber ersten Etatsberatung so gründ- lich durchgesprochen, baß diesmal beim besten Willen nicht viel Neues mehr zu sagen war und die Haupt­sache nunmehr in der NertrauenSkommissiou fich ab- spielen wttd. Es mag gleich hervorgehoben werden, baß bie Aussichten bes Gesetzentwurfes über bie HeereSorganisatton sich währenb ber Diskussion in

Inserate finden in keinem anderen täglich erscheinenden Blatte Oberhessens eine so große Verbreitung wie durch dieOberhessische Zeitung".

Neubestellungen auf dieOberhesfische Zeitung" für das erste Vierteljahr 1893 werden von allen Postanstalten, den Landbrief­trägern, in der Expedition (Markt 21), ! sowie von unseren Filial - Expeditionen in Kirchhain, Neustadt, Wetter und Gladenbach entgegengenommen.

Neu eintretende hiesige Bezieher erhalten das Blatt bis zum Schlüsse des lausenden Monats unentgeltlich.

Der Nr. 1 des neuen Quartals wird ein hübsch ausgestatteterWandkalender für das sJahr 1893" beigefügt werden.

Die Exped. derOberhess. Ztg."

Gediegene Seitarttfel und politische Corre- spondenzen werden die Leser derOber- hessischrn Zeitung" über alle Fragen und Vorgänge von allgemeiner Bedeutung aus ~ dem Laufenden erhalten. Den Vorgängen oHg in unserer Stadt wie in der Provinz und (7488 den angrenzenden Landesteilen widmet die Oberhessische Zeitung" eine besondere Auf­merksamkeit. Der seuilletonistische Teil der Oberhesi. Ztg." bringt interessante Erzäh­lungen von guten Autoren und dasIllu­strierte Sonntagsblatt" wird wie bisher den Lesern eine angenehme Unterhaltung bieten.

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MchM Leitung

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Verantwortlicher Redakteur: Christoph Rautenhaus üi Marburg.

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ZW" Sonntag, 18 Dezember 1892.