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Wegen Majestätsbeleidigung wurden in Glatz zwei Sozialdemokraten zu empfindlicher Ge­fängnisstrafe verurteilt. Der Nähmaschinenhändler Pischel und der Weber Schindler hatten einer in Krainsdorf abgehaltenen Versammlung des dortigen katholischen Arbeitervereins bcigewohnt. Als der Vorsitzende seine Rede mit einem Hoch auf den Kaiser und den Papst schloß, veranlaßte Pischel den Schindler, mit ihm gemeinsam den Saal demonstrativ zu ver­lassen. In der Verhandlung vor dem Glatzer Land­gericht wurde Pischel zu 9 Monaten und Schindler zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Ei neu sonderbaren Fall von Ver­giftung durch Chloroform teilt ein Arzt der Gazette de Lausanne" mit. Ein junger Mann empfand plötzlich in den Gliedern heftige Schmerzen und fortwährende Müdigkeit: er schwankte wie ein Betrunkener. In der Nacht vom 3. auf den 4. November trat ein heftiger Erstickungsfall ein, der eine Viertelstunde dauerte. Dies alles wurde den bei einem großen Brande durchgemachten Strapazen und dem Genuß von neuem Wein bei dem gleichen Anlaß zngeschrieben. Die Atmungsbeschwerden dauerten aber fort und es traten noch Fieberanfälle hinzu, was das Hinzuziehen des Arztes zur Folge hatte. Dieser stellte sich die Frage, ob da nicht ein erregter Nervenzustand im Spiele stehe, als er zufällig dem Atem des Kranken begegnete. Er bemerkte einen wohlbekannten Geruch, den des Chloroforms. Beim Nachsehen entdeckte der Arzt, daß der starke Chloro­formgeruch von einem künstlichen Gebiß, das sich im Munde des Kranken befand, ausging. Der Apparat wurde entfernt, das Zimmer wurde gelüstet und der Kranke, dem kalte Kompressen auf die Herzgegend ge­legt wurden, erholte sich sehr rasch. Das künstliche Gebiß war vier Tage vorher in den Mund des jungen Mannes gelegt; die Gutta-Percha hatte der Zahntechniker mit Chloroform behandelt, um sie ge­schmeidiger zu machen. Hätte man den Apparat austrocknen und die giftige Flüssigkeit sich verflüchtigen lassen, so wäre die Vergiftung nicht eingetreten.

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seeische Auswanderung über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam betrug im Oktober 1892: 3241, im Oktober 1891: 1272 Personen. Außer­dem wurden aus deutschen Häfen noch 2206 Angehörige stemder Staaten befördert.

Wegen versuchten Gattenmordes hatte sich am Sonnabend vor dem Schwurgericht in Königgrätz ein wohlhabender Kaufmann, Josef Sura, zu verantworten. Der 36jährige Angeklagte war be­schuldigt, sein Verkaufsgewölbe angezündet und seine 21jährige Gatttn in die Flammen geworfen zu haben, damit sie daselbst ihren Tod finde und er die Schwester seiner Frau, ein 18jähriges Mädchen, als dritte Gatttn heimMren könne. Der Anklageschrift ist zu entnehmen, daß Sura seine zweite Gatttn Franziska, die er bei lebendigem Leibe verbrennen wollte,aus Liebe" heiratete, jedoch schon am Hoch­zeitstage zu der Schwester seiner ihm eben ange­trauten Gatttn eine unglückselige, an Wahnsinn strei­fende Leidenschaft faßte. Er behandelte seine Gatttn sehr schlecht und ließ sich mit der Schwester, die in einer entfernten Stadt als Stubenmädchen diente, in einen Briefwechsel ein. Die Liebesbriefe liegen in den Akten und es ist deren Verlesung beantragt. Endlich faßte der Unhold den Entschluß, seine Gattin zu beseitigen, um die Schwester ehelichen zu können. Nachts gegen 2 Uhr schritt er zur Thai. Seine Gattin schlief. Er schlich ins Gewölbe, woselbst er alle vorhandenen brennbaren Maaren zusammenhäuste, mit Petroleum tränkte und in Brand steckte. Dann schlich er leise in das gemeinschaftliche Schlafzimmer, legte sich ins Beit und schrie, als sei er gerade aus dem Schlafe erwacht,Feuer! Es brennt im Ge­wölbe!" Die erwachte Gattin eilte entsetzt in den Verkaufsladen, der Mann ihr nach, erfaßte sie hier und wollte sie, halb bekleidet, wie sie war, der ganzen Körperlänge nach auf die lichterloh brennenden Maaren werfen. Die Unglückliche schrie aus Leibeskräften und rang verzweifelt mit ihrem Manne, bis sie ihre Kräfte verließen und sie ohnmächtig zusammensank. Die Flammen hatten indes rasch um sich gegriffen. Sura, der auf seine eigene Reltung bedacht sein mußte, ergriff die Flucht ins Freie, in der Hoffnung, seine Frau werde verbrennen und seine Thal uuentdeckt bleiben. Die Nachbarn hatten jedoch die Angstrufe der Frau vernommen. Der nächstwohnende Haus­besitzer Josef Diwisch, der als erster zur Stelle war, sprang beherzt in das brennende Gewölbe und zog die Frau aus den Flammen. Trotz der schweren Brandwunden, die sie erlitten, kam sie mit dem Leben davon. Sura war nach der Thai, kaum notdürftig bekleidet, zu seiner Schwägerin geeilt. Dort suchten ihn die Gendarmen, fanden ihn aber nicht mehr. Am nächsten Tage stellte er sich selbst den Gerichten und legte ein Geständnis ab. Die Verhandlung wurde am Sonnabend in später Nachtstunde zu Ende ge­führt. Der Angeklagte wiederholte sein gleich bet der Selbststellung abgelegtes Geständnis. Ergreifend war seine Schilderung des schrecklichen Kampfes, der sich zwischen ihm und seiner Gattin in dem brennen­den Gewölbe abgespielt hatte. Die Frau wehrte sich verzweiflungsvoll ihres Lebens, bis sie endlich doch zusammenknickte. Ihre Rettung aus den Flammen

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Köln, 17. November. Nach Schluß der Tages­ordnung der ersten Hauptversammlung des Verbandes deutscher Gewerbevereine versammelten sich Abgeordnete zu dieser Tagung, mehrere Regierungsvertteter und eine Anzahl Mitglieder des hiesigen Gewerbevereins in derUlrepforte", um von hier aus gemeinsam zur Besichttgung der Stollwerck'schen Chocoladen- und Zuckcrwaarenfabrik sich zu begeben. In mehrere Gruppen getrennt, die von Beamten der Fabrik ge­leitet wurden, durchwanderten die Herren die einzelnen Abteilungen des Betriebes, der in den letzten Jahren einen ungeahnten Aufschwung erfahren hat und ganz bedeutend erweitert worden ist. Besonderes Interesse bot die Fabrik für das Ausland, die für sich in einem gesonderten Bau betrieben wird und nur einen einzigen von Steuerbeamten besetzten Ausgang hat. In diesem fünfstöckigen Bau waren grade alle Hände in fieberhafter Thätigkeit, um die für die Weihnachts­feier im Auslande bestimmten Erzeugnisse noch recht­zeitig herzustellen und zu verpacken. In den ost­europäischen Ländern und in Asien haben die Gebr. Stollwerck der deutschen Chocolade-, Cacao- und Zuckerwaren-Jndusttie nach nicht geringe Zähigkeit und Ausdauer erfordernden Bemühungen neue Absatz­gebiete erschlossen. Zur Zeit beschränkt sich diese Ausfuhr nur auf feinere Erzeugnisse; schwebende Verhandlungen, bei denen die meisten deutschen Handels­kammern die deutsche Zucker- und Chocoladen-Jndustrie warm unterstützen, lassen hoffen, daß auch bald die Ausfuhr auf billigere Erzeugnisse des Großkonsums sich erstrecken kann. Die übrigen zahlreichen Ab­teilungen der Stollwerck'schen Fabrik erregten nicht minder das ungeteilte Interesse der Besucher. In allen Räumen sind vorzügliche Ventilationseinrich­tungen angebracht und peinliche Sauberkeit und Ordnung herrscht überall. Vier Dampfkessel, deren größter eine Heizfläche von 685 Quadrat­meter besitzt, liefern den Dampf für die Be- triebsmafchinen und für die Heizung sämtlicher Räume und bedienen die zahlreichen Kochapparate. Eine gleichmäßige Röstung der Cacaobohnen besorgen große, durch Dampf erhitzte Apparate, welche gleich­zeitig 20 Zentner Bohnen aufzunehmen vermögen. Sechs Mischmaschinen von außerordentlicher Größe, Malzstühle zum Feinreiben, Cacao-Mühlen und -Pressen erzeugen sofort den Eindruck einer gewalttgen Fabrikation. Die Besucher besichtigten ferner die Pack- und Einschlagräume für Chocolade, die Her­stellung der Chocolade-Bonbons, der Caramell- Boubons und der Chocolade» für die Automaten, die Räume für Herstellung der Christbaum- und Schaum-Konfekte, ferner die Druckerei und die Cartonnage - Fabrik. Die reichlich ausgerüstete Maschinenfabrik ist mit allen Hülssmaschinen ausge­stattet ; hier werden nicht bloß Blechdosen und -Kasten, Indern auch Maschinen für den eigenen Bedarf und

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grenzt ans Wunderbare, da alle Waren im Gewölbe, damit ja an ein Entrinnen der dem Tode Geweihten nicht gedacht werden könne, von dem Gatten mit Petroleum durchttänkt worden waren. Auf Grund des Verdiktes der Geschworenen verurteilte der Ge­richtshof den Angeklagten, der von den Gerichtsärztm als zurechnungsfähig erkannt wurde, zu 15 Jahren Zuchthaus.

(Ein vielseitiger Lehrer.) Der B. V. - Ztg." wird berichtet: In der tat Kreise Solingen belegeneu Gemeinde Mallinghausen besteht eine kleine Schule, deren Schülerinnen bisher noch keinen Handarbeitsuntenicht erhielten. Wegen der gar zu geringen Zahl der Schülerinnen hatte die Regierung bisher von der Anstellung einer Hand­arbeitslehrerin abgesehen, vor Kurzem aber doch der Gemeinde den Auftrag gegeben, nach einer geeigneten Persönlichkeit Umschau zu halten. Man erwog die Sache hin und her und kam schließlich, um die Ge- meindekasie nicht zu sehr zu belasten, zu dem weisen Entschlüsse, die Regierung zu bitten, den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten doch dem Lehrer, der nicht nur meisterhaft Strümpfe stricken und stopfen, sondern Knöpfe annähen und sogar flicken könne, zu übertragen. Die Regierung durchkreuzte aber diesen schönen Plan mit dem Hinweise darauf, daß des Lehrers Vorbildung in den in Frage kommenden Fächern doch wohl nicht genügend sei, und so wird die Gemeinde nunmehr wohl oder übel nach einer weiblichen Person für den Handarbeitsunterricht Umschau halten müssen.

(Gefälschte Gemälde.) Vor dem Brüsseler Apellhofe wurde dieser Tage eine erbau­liche Enthüllung an "das Tageslicht gefördert. In Antwerpen war ein gewisser Jean Defordt verhaftet worden, weil er gefälschte Gemälde alter und neuerer Meister verkaufte. Der Antv erpener Gerichtshof ver­urteilte ihn zu 14 Monaten Gefängnis. Er legte Berufung ein und die neue Beweisaufnahme ergab, daß es in Antwerpen ganze Fabriken zur Fälschung von Gemälden giebt. Ein Antiquitätenhändler be­herbergt bei sich junge Maler, deren Gemälde sodann als Vertat, De Bläkeleer u. s. w. in den Kunst- Handel kommen. Der Apellhof bestätigte das Urteil erster Instanz.

Im Dorfe Lüssow bei Stralsund ertränke» drei Personen im Eise. Eine vierte Person wurde gerettet.

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